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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
Adam-Riese-Straße 2.
Der bestehende ALDI-Markt ist abgerissen. Auf dem frei
gewordenen Baufeld entsteht der Neubau eines
Lebensmitteldiscounters mit neuem Parkplatz. Die
Zufahrt ist über die Adam-Riese-Straße gesichert.
Das Gebäude gründet auf frostfreien Streifen- und
Einzelfundamenten und bewehrter Bodenplatte.
Brettschichtholzbinder spannen von Holzpendelstützen
der Außenwände in Achse A und C zu der
eingespannten Stützenreihe in Achse B. Das Pultdach
wird aus einer Trapezblecheindeckung mit
aufliegender Dämmung und Abdichtung mit 2% Gefälle
ausgebildet. Die hinterlüftete Fassade besteht aus
einem perforiertem Aluminium-Trapezblechprofil in
Graualuminium beschichtet. Die Pfosten-Riegel-Fassade,
Oberlichter und sonstige Fenster sind aus einer
anthrazitgrauen Leichtmetallkonstruktion.
Auf dem Dach wird eine Photovoltaik-Anlage errichtet.
Das Regenwasser des Parkplatzes und des Gebäudedaches
wird über Versickerungsmulden auf dem
Grundstück dem natürlichen Kreislauf zurückgeführt.
Das Schmutzwasser des Gebäudes wird gesammelt in das
öffenliche System eingeleitet.
Übergabepunkt ist der bestehende Schacht an der
Adam-Riese-Straße.
Zur Umsetzung unterstützen folgende Fachingenieure mit
ihren Unterlagen:
Vermessung: Erdmann Vermessungen
Bodengutachten: RI+P Prof.DR.-Ing.Victor Rizkallah
+ Partner
Statik und Wärmeschutz:: Carolan-Pöhls Beratende
Ingenieure PartGmbB
Brandschutz: geoallplan
Entwässerung: Ingenieurs. Dr. Knollmann mbH
Schallschutz: GTA mbH
Netzanschluss: LSW Netz GmbH & Co. KG
Entwässerung: ASG Abwasser- und
Straßenreinigungsbetrieb Stadt Gifhorn
Frischwasser: Wasserwerk Gifhorn GmbH & Co. KG
Das Baugrundstück befindet sich in 38518 Gifhorn,
1.1
Maßgebend für die Lieferungen und Ausführungen der
Leistungen sind die ATV in der VOB Teil C und die
weiteren einschlägigen DIN-Vorschriften in der jeweils
neuesten Fassung. Die Anwendungs- und
Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen sind
ebenfalls einzuhalten.
1.2
Der zu schließende Bauvertrag ist ein
Einheitspreisvertrag auf Grundlage der im folgenden
beigefügten
Pläne, Gutachten und Statik sowie der folgenden
Leistungsbeschreibung.
1.3
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die
ausgeschriebenen Leistungen genauestens zu
unterrichten.
Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit
der ausschreibenden Stelle zu klären. Bedenken
gegen die im LV vorgesehene Ausführungsart sind bei
Angebotsabgabe schriftlich geltend zu machen.
1.4
Der Bieter übernimmt für die von ihm angebotene
Ausführung die uneingeschränkte Haftung für die fertige
Gesamtleistung sowie für die Einhaltung der
geforderten technischen Werte und Anforderungen.
1.5
Die Einheitspreise umfassen die Lieferung und Montage
aller für die Bauleistungen notwendigen Materialien,
Hilfsstoffe und Zusätze, einschließlich Gestellung,
Vorhaltung und Wiederentfernung aller zur Ausführung
erforderlichen Geräte, Maschinen, Transportmittel und
Betriebsstoffe.
1.6
Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn der
Arbeiten von der Beschaffenheit des Untergrundes zu
überzeugen. Die angetroffenen Bodenflächen sind auf
ihre Eignung für die auszuführenden Leistungen hin zu
prüfen. Festgestellte erhebliche Mängel, die eine
ordnungsgemäße Ausführung in Frage stellen, sind der
Bauleitung so frühzeitig anzuzeigen, dass eine
Abstellung vor Beginn der Arbeiten möglich ist. Spätere
Einwendungen des Auftragnehmers über eine ungenügende
Orientierung werden nicht anerkannt. Es ist
Sache des Auftragnehmers, sich mit der Bauleitung über
den rechtzeitigen Arbeitsbeginn abzustimmen. Die
Bauleitung ist hiervon unverzüglich zu informieren.
1.7
Bauseits verlegte Installationen sind gegen
Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen.
1.8
Es sind bis zur Abnahme geeignete Schutzmaßnahmen
gegen vorzeitiges Betreten fertiggestellter Flächen
sowie gegen das Verschmutzen und Beschädigen eigener
Leistungen und Leistungen der Fremdgewerke
vorzusehen. Nach Beendigung der Arbeiten sind
sämtliche Bauteile sorgfältig zu säubern und von
Zementschleier zu reinigen. Schutzmaßnahmen sind
abzubauen und abzufahren. Die Kosten hierfür sind in
den Einheitspreisen miteinzukalkulieren.
1.9
Die abschnittsweise Ausführung auch in Klein-,
Kleinstflächen, erschwerte Ausführung von Restarbeiten
und
nachträglichen Anarbeiten und dergl. werden nicht
gesondert vergütet und sind somit miteinzukalkulieren.
1.10
Materialien dürfen nicht in die Abflussleitungen des
Gebäudes oder in die öffentlichen Sielleitungen
geschüttet werden ( z. B. bei Reinigung von
Arbeitsgeräten ). Alle von den Arbeiten des
Auftragnehmers
herrührenden Verunreinigungen, Rückstände und Reste
sind nach den örtlichen Bestimmungen und den
Emissions- und Wasserschutzvorschriften zu entsorgen.
1.11
Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Beachtung
bau-, verkehrs- und berufsgenossenschaftlicher
Vorschriften. Der Bauherr bestellt gemäß der neuen
Baustellenverordnung vom 10.06.98 einen Sicherheits-,
und Gesundheitskoordinator, dessen Anweisungen Folge
zu leisten ist.
1.12
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die
örtlichen Verhältnisse genauestens zu informieren.
Nach Abgabe werden keinerlei Ansprüche auf
Preiserhöhungen aufgrund ungenauer Kenntnis der
geforderten Leistungen, der örtlichen Verhältnisse
bzw. aus missverständlicher Auffassung der Beschreibung
usw. berücksichtigt.
1.13
Die Fläche für die gemeinsame Baustelleneinrichtung
und Lagerfläche auf dem Grundstück ist begrenzt.
Nach Abschluss der Arbeiten ist der ursprüngliche
Zustand wiederherzustellen. Schäden werden vom
Verursacher beseitigt. Die Baustelle und die
mitgenutzten Flächen werden besenrein verlassen.
1.14
Der Auftragnehmer hat die Angaben des LVs mit den
Gegebenheiten des Bauwerks, den
Ausführungsplänen, der Statik, der
Wärmeschutzberechnung sowie dem Brand- und
Lärmschutzgutachten
zu vergleichen. Massenangaben sind zu überprüfen.
Unstimmigkeiten sind mit dem Architekten zu klären.
Sämtliche im Leistungsverzeichnis aufgeführte
Positionen verstehen sich, auch wenn nicht ausdrücklich
erwähnt, in fertiger Arbeit einschl. Lohn-,
Materialkosten, Lieferung, Montage und Nebenarbeiten
sowie
anfallende Gebühren. Die Leistungen werden komplett
funktionsfertig und betriebsbereit bzw. fix und fertig
(als Grundlage für das Nachfolgegewerk) übergeben,
einschließlich aller erforderlichen Vor- und
Nacharbeiten. Die Anschlüsse der beschriebenen
Bauteile (aus allen Titeln) untereinander sind in den
Positionen zu berücksichtigen. Der Einheitspreis
enthält die vollständige Bauleistung,d.h.:
Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei der
Herstellung zwangsläufig ergeben, sind
einzukalkulieren,
auch wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben sind.
1.15
Bedenken gegen die Ausführung von Vorleistungen
anderer AN sind vor Beginn weiterer Arbeiten sofort
schriftlich mitzuteilen. Etwaige Änderungen in der
Ausführung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten
erforderlich sein sollten, sind nur nach Genehmigung
des Architekten zulässig. Der AN ist verpflichtet,
Einwände bei der Bauleitung schriftlich vorzutragen,
falls es sich aus dem Baufortschritt ergibt.
1.16
Für zusätzlich erforderliche Bauleistungen hat der AN
ein Nachtragsangebot abzugeben. Die zusätzlichen
Leistungen dürfen erst nach Anerkennung der Preise
durch den AG ausgeführt werden. Eventuell anfallende
Stundenlohnarbeiten sind täglich zu rapportieren und
erfolgen nur nach ausdrücklichen Angaben der
Bauleitung. Sollte ein Rapportieren auf der Baustelle
nicht möglich sein, so sind die Stundenzettel umgehend
per Mail an die Bauleitung zu senden.
1.17 Überwachung
1. Der AN benachrichtigt den Prüfingenieur oder die
Bauaufsichtsbehörde und das Architekturbüro
eigenverantwortlich vor dem Betonieren. Bei unerwartet
auftretenden Baugrundverhältnissen ist das
Architekturbüro umgehend zu informieren.
2. Der AN haftet in vollem Umfang für die
Standfestigkeit seiner Konstruktion.
3. Der AN benennt einen verantwortlichen Techniker,
der für die Überwachung und Abnahme der Leistungen
seitens des ANs verantwortlich ist.
4. Bei Schweißarbeiten muss der Nachweis zur
Befähigung erbracht werden.
5. Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen
den Güteschutzbestimmungen unterliegen. dies gilt
auch für Leistungen, die hinzutreten, die nicht im LV
beschrieben sind. Nach Aufforderung ist ein
Gütenachweis zu erbringen.
6. Alle Abnahmen für Bauteile sind bei den zuständigen
Stellen rechtzeitig zu beantragen und die
entsprechenden Bescheinigungen der Bauleitung zu
übergeben.
1.18 Haftung
1.Der Auftragnehmer haftet für alle sich aus der
Erfüllung seiner Leistungen ergebenden
Verbindlichkeiten
gegenüber dem Auftraggeber, Architekten und Dritten.
Der Auftragnehmer trägt die Haftung für Feuer,
Diebstahl, Verluste oder Beschädigungen sowie für die
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Bei
Unfällen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers
stellt dieser die Bauleitung und die Bauherrschaft
frei von Verantwortung und Ansprüchen.
2.Der Auftragnehmer muss Mitglied der
Berufsgenossenschaft und in einer
Haftpflichtversicherung sein, die
mindestens die Vertragssumme deckt.
1.19 Baustelleneinrichtung
1. Alle, für die Abwicklung der Gewerke,
erforderlichen Baustelleneinrichtungen sind solange
wie erforderlich
vorzuhalten. Wird die Bauzeit aus Gründen verzögert,
die der AN nicht zu vertreten hat, oder die Baustelle
stillgelegt, wird eine Vereinbarung über verlängerte
Vorhaltung getroffen.
2. Zufahrtswege, Straßen und der Baustellenbereich
sind täglich in sauberem Zustand zu halten. Die
Straßeneinläufe sind vor Verschmutzungen für die Dauer
der Bauzeit zu schützen. Anfallende Schuttmassen
und Abfälle sind laufend von den verursachenden
Gewerken selbst zu beseitigen und abzufahren. Sie
dürfen
weder gestapelt noch verfüllt werden. Sollte dem nicht
nachgekommen werden, werden die Kosten für die
Beseitigung den Unternehmen von der
Gesamtrechnungssumme abgezogen.
3. Soweit benachbarte oder öffentliche Flächen für die
Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen
werden, trägt der AN alle eventuell hieraus
entstehenden Reparaturkosten, die durch die Bauarbeiten
erforderlich wurden.
4. Es sind alle behördlichen Vorschriften, die
einschlägig in Frage kommen, einzuhalten.
5. Die Beleuchtung der Baustelle ist bei Bedarf ohne
Mehrkosten zu erstellen und instand zu halten.
6. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
wird hingewiesen, der AN haftet allein für alle
Sicherheitsmaßnahmen während der Bauzeit. Vorgaben aus
SigePlan und vom Koordinator sind zu
berücksichtigen. Der AN hat alle zur Sicherung der
Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener
Verantwortung zu ergreifen. Die Kennzeichnung und
Absperrung der Baustelle ist nach den einschlägigen
Bestimmungen vorzunehmen. Von unmittelbaren und
mittelbaren Schäden aus der Unterlassung solcher
Maßnahmen stellt der AN den AG frei. Der AN ist für
die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im
Rahmen der ihm übertragenen Leistungen für die
Überwachung der Betriebssicherheit und die Einhaltung
der Arbeitsschutzbestimmungen für seinen
Aufgabenbereich allein verantwortlich.
7. Die Leitungen und Kanäle hat der AN vorsichtig zu
behandeln, damit keine Störungen und Gefahren
eintreten können. Dafür hat er sich vorab über die
Lagen zu erkundigen.
8.Zufahrten zur Baustelle sind freizuhalten.
1.20
Bei Abweichungen zwischen LV, Zeichnung und sonstigen
Unterlagen ist die Entscheidung des Architekten
so rechtzeitig einzuholen, dass keine
Terminverzögerungen entstehen. Initiative und Haftung
liegen beim AN.
1.21
Der AG behält sich vor, einzelne Positionen aus dem LV
herauszunehmen, ohne dass dies eine Auswirkung
auf die EP - Preise hat. Der Bieter bestätigt mit
seiner Unterschrift, dass er sich mit der Planung
vertraut
gemacht hat, dass Unklarheiten bei der Kalkulation
nicht bestanden haben, so dass hieraus keine
Forderungen seitens des Bieters entstehen können.
1.22 Gerüste
1. Sämtliche, für die Ausrüstung der Gesamtleistungen,
erforderlichen Gerüste, Sicherungen und Netze,
gleich welcher Art, sind durch die Preise abgegolten,
einschl. Um- und Abbau. Sie müssen den behördlichen
Vorschriften entsprechen und vom AN in
vorschriftsmäßigem Zustand gehalten werden.
2. Das gleiche gilt für die vom AN, dem Baufortschritt
entsprechend, durchzuführenden Schutzgeländer an
Treppen, Wand- und Schachtöffnungen und Brüstungen.
3. Die für die Gewerke erforderlichen Gerüste sind so
auszulegen und vorzuhalten, dass die nachfolgenden
Gewerke, Zimmerarbeiten, Sprenglerarbeiten,
Dachdeckungsarbeiten, sie
als Arbeits- und Fanggerüst benutzen können.
1.23 Gewährleistung
1.Die Gewährleistungsdauer für Bauleistungen ist
grundsätzlich mit 5 Jahren zu vereinbaren jedoch für
die
Dichtigkeit des Daches, der Fassade und der
unterirdischen Bauteile 10 Jahre sowie für alle
Verschleißteile
(alle drehenden und beweglichen Teile) 6 Monate. Für
Teile von maschinellen und
elektrotechnischen/elektronischen Anlagen beträgt die
Gewährleistungsdauer ebenfalls 5 Jahre, sofern ein
Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen
wird, sonst 2 Jahre
2. Für beseitigte Mängel beginnt eine neue
Gewährleistungsfrist vom Tage der
endgültigen Beseitigung an. Der AN ist zur
Wiederholung erfolgloser oder unzureichender
Nachbesserungen verpflichtet, wenn dies der AG vor
Ablauf der Frist verlangt.
3. Ab einer Gesamtrechnungssumme von mehr als 2.500_
brutto werden für die Laufzeit der
Gewährleistung 5% von der Gesamtrechnungssumme als
Sicherheit einbehalten. Der
Sicherheitseinbehalt muss für die Zeitdauer der
Gewährleistung (5 Jahre) zur Verfügung gestellt
werden. Dieser Einbehalt kann entgegen VOB/B § 17 nur
durch Vorlage einer unbefristeten Bürgschaft
entsprechend dem beigefügten Muster freigegeben werden.
1.24 Abrechnung
1. Die Mengenermittlung für die Abrechnung erfolgt
nach Aufmaß und Ausführungszeichnung.
Alle für die Abrechnung geltenden Zahlen sind in den
Abrechnungszeichnungen einzutragen soweit
solche gefordert werden. Die Zahlen und Maßketten der
Abrechnungszeichnungen müssen mit denen
der Massenberechnung übereinstimmen.
2. Aufmaße von Arbeiten, die später nicht mehr geprüft
werden können, sind rechtzeitig durch den AN
örtlich in Form von Aufmaßen und Aufmaß-Skizzen
festzuhalten. Die Aufmaße und Aufmaß-Skizzen
sind der Bauleitung so rechtzeitig vorzulegen, dass
die Bauleitung noch die Möglichkeit der Prüfung
gemeinsam mit dem Aufsteller hat.
3.Teilrechnungen werden nur bis zur Höhe von 90% der
erbrachten Leistungen anerkannt
1.25
Nach Abgabe eines Angebotes für die beschriebenen
Leistungen wird der Bauvertrag nach den
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der
BGBGrundstücksgesellschaft Herten geschlossen.
1.26 Erklärung
Der unterzeichnende Bieter bestätigt durch seine
rechtsverbindliche Unterschrift, dass er bei der
Kalkulation
sämtliche Kostenfaktoren, welche durch die
vorstehenden Punkte entstehen, erfasst hat und dass er
Dritten
gegenüber keine Mitteilung über die Aufforderung zur
Angebotsabgabe vor Ablauf der Angebotsfrist gegeben
hat und Preisabsprachen mit anderen
Wettbewerbsteilnehmern nicht stattgefunden haben.
.......................................
Der Unternehmer: rechtsverbindliche Unterschrift /
Stempel
1.1
Art und Umfang der Leistung
Die Leistung umfaßt die Herstellung, die Lieferung und
die Montage von Aluminiumbauelementen.
Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die
Verglasungsarbeiten. Die Leistung umfaßt die
Lieferung, das Einsetzen und das Abdichten aller
Glasscheiben und Ausfachungen.
Zum Leistungsumfang des AN gehören weiterhin die
Lieferung, Montage, Einstellarbeiten sämtlicher
Beschläge und Inbetriebnahme einschl. der Ausstellung
und Übergabe der Installations- und
Zulassungszertifikate sowie die Betriebsdokumentation.
Die Ausführung erfolgt mit eigener Gerüststelllung.
Die Zuleitung und der Anschluss der 220V-Antriebe ist
nicht Bestandteil der Leistung, dies erfolgt bauseits.
Nebenangebote
Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zu der
ausgeschriebenen Konstruktion Alternativvorschläge in
Form
eines Nebenangebotes auszuarbeiten. Dabei ist die
Gleichwertigkeit der angebotenen mit der vorgegebenen
Konstruktion durch Detailzeichnungen
(Horizontalschnitt und Vertikalschnitt im Maßstab 1:1)
und
System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Die angeführten
Unterlagen müssen zum Eröffnungstermin vorliegen.
Ansonsten behält sich der Auftraggeber vor, dass
Angebot nicht zu werten.
Normen- Richtlinien
Für die Auftragsabwicklung gelten: VOB/B (Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen) VOB/C (Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen) die für dieses
Gewerk maßgeblichen DIN-Normen Verglasungsrichtlinien
der Isolierglas-Hersteller
Unfallverhütungs-Vorschriften
Metallbau-Kontruktionen müssen nach den Richtlinien
des System-Herstellers geplant und gefertigt werden.
Die Konstruktionen müssen den Güte- und
Prüfbestimmungen Aluminiumfenster entsprechen.
Profilauswahl
Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten
Verwendungszweck aus den Unterlagen des
System-Herstellers auszuwählen. Bei wärmegedämmten
Profilen sind nur solche zulässig, bei denen Innen
-und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend
kraft- und formschlüssig miteinander verbunden
sind. Die dabei zwischen Innen- und Außenschalen
auftretenden Schubkräfte müssen vom Verbund
zuverlässig übertragen werden. Die vom
System-Hersteller angegebenen wirksamen
Trägheitsmomente (lx)
sind für die Profil-Auswahl zu berücksichtigen. Das
Prinzip der Wärmedämmung ist für die gesamte
Konstruktion einzuhalten.
Flügeldichtungen
Alle Dichtungsprofile müssen so angebracht sein, dass
sie die Forderungen der verlangten
Beanspruchtungsgruppe für die Fensterkonstruktion
dauerhaft erfüllen. Die Dichtungen müssen
auswechselbar sein. Für SCHÜCO Konstruktionen sind die
in den Fertigungsunterlagen ausgewiesenen
System-Dichtungen zu verwenden.
Entwässerung der Konstruktion
Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und
Kondenswasser eindringen können, müssen nach außen
entwässert werden. Sichtbare Entwässerungsschlitze
sind mit Kappen abzudecken.
Beschläge
Für SCHÜCO-Konstruktionen sind die in den
Fertigungsunterlagen ausgewiesenen System-Beschläge zu
verwenden. Sind nicht systemgebundene Beschlägeteile
vorgesehen, müssen dieses unter Beachtung der
gültigen DIN-Normen ausgewählt werden. Sofern im
Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgeschrieben ist,
müssen alle Beschlagteile, mit Ausnahme der
Bedienungshebel und Flügelbänder, verdecktliegend
angeordnet werden. Die im Falz angeordneten Beschläge
sind formund kraftschlüssig mit den Profilen zu
verbinden. Beschläge in silber eloxiert EV1
Verglasung, Ausfachung
Besonders hingewiesen wird auf die Befolgung der
Verglasungs-Richtlinien der Isolierglas-Hersteller.
Baumaße
Das Aufmaß ist vom Auftragnehmer am Bau zu nehmen.
Fordert der Auftraggeber, dass die Konstruktion
schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitsstehen
müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht,
so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach
DIN die Fertigungsmaße mit dem Auftraggeber zu
vereinbaren.
Werkpläne
Vor Fertigungsbeginn hat der Auftragnehmer Zeichnungen
und/oder Beschreibungen zu liefern. Diese
bedürfen der Unterschrift mit "gesehen" durch den
Auftraggeber. Dadurch erfolgt kein Haftungsübertrag auf
den AG. Für Fehler haftet der Aufsteller. Aus den
Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau,
Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die
Einfaufolge erkennbar sein.
Einbau der Elemente
Die Verankerungen der Aluminiumelemente sind so
auszuführen, dass Bewegungen des Baukörpers und die
der Bauelemente aufgenommen werden können, ohne dass
hieraus Belastungen auf die Metall-Konstruktion
übertragen werden. Die Montage der
Aluminiumbauelemente muss flucht- und lotrecht
erfolgen. Die
horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen
einzumessen. Alle zur Montage erforderlichen
Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren. Befestigungsmittel - wie Schrauben
und
Bolzen - müssen aus nichtrostendem Stahl bestehen.
Befestigungsmittel aus Stahl müssen verzinkt sein.
Sämtliche Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind in
die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Anschlüsse
müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht
werden.D. h., Anforderungen aus Wärmeschutz,
Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu
berücksichtigen.
Abdichtung zum Baukörper
Erforderliche Dichtungsprofile müssen in
Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem
vorgesehenen
Verwedungszweck entsprechen. Ihre elastischen
Eigenschaften müssen im vorkommenden
Temperaturbereich den Anforderungen genügen.
Versiegelungen müssen unter Berücksichtigung der
konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden
Temperaturbereiche an den anschließenden
Bauteilen so haften, dass sie unter Berücksichtigung
der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile
nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen
nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung
kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit
elastischen Dichtstoffen sind die entspr. DIN und die
Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen.
Wird die Abdichtung der Fenster und
Fassadenelementen zum Baukörper mit
Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die
Klebeflächen frei von
Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben
des Herstellers sind zu beachten.
Bauphysikalische Anforderungen
Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne
Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die
nachstehenden Vorgaben:
Wärme- und Feuchteschutz Die aktuelle ENEV und die
Wärmeschutzberechnung sind zu berücksichtigen.
Schwellenanschlüsse
Geltende Regelwerke für Schwellenhöhe sind: DIN 18
195: Abdichten gegen Wasser; DIN 18 024-2:
Barrierefreies Bauen - Teil 2; DIN 18 025-1:
Barrierefreies Wohnen - Teil 1
Fensterbänke aussen
Werden Fensterbänke oder Kantteile aus Aluminium zur
Ableitung von Niederschlagswasser eingesetzt, so
darf die Neigung 5 Grad nicht unterschreiten. Der
Mindestüberstand zum Baukörper soll 20 mm betragen.
Die Ausbildung und Abdichtung muss sicherstellen, dass
kein Niederschlagswasser in den Baukörper
gelangen kann. Ausladungen > 150 mm erhalten
zusätzliche Befestigungen gegen Abheben. Die
Möglichkeit
einer Längenausdehnung ist konstruktiv mit einzuplanen
und zu kalkulieren. Unter der Fensterbank ist im
Bereich des Rahmens ein Wärmedämmstoff vorzusehen. Zur
Minderung von Trommelgeräuschen sind
geeignete Entdröhnungsmaßnahmen auf der Unterseite von
Fensterbänken und sonstigen Blechkantteilen
vorzusehen.
Beschläge Fenster
Nachfolgend werden die für die jeweilige Öffnungsart
einzusetzenden Beschläge in ihrer Grundausstattung
beschrieben. Unter Berücksichtigung der Lastannahmen
sind Zusatzteile wie zusätzliche Bänder und
Verriegelungen sowie zusätzliche Scherenbefestigungen
nach den Bemessungstabellen des
System-Herstellers einzusetzen. Alle Beschlagteile
bestehen aus nichtrostenden Materialien.
Fenstergriff Alu-Natur.
Beschläge Türen
Die Ausführung und die Anordnung der Türblätter ist
unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den
Bemessungstabellen des System-Herstellers vorzusehen.
Die Stulpbleche der einzusetztenden Schlösser und die
Schließbleche müssen aus Edelstahl bestehen.
System-Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten,
Drückerstifte, Dichtstücke, Befestigungszubehör und
Fußpunktabdichtungen werden in den folgenden
Beschreibungen nicht besonders erwähnt; diese
Zubehörteile sind jedoch in jedemfall mitzuliefern.
BA "Automatische Fluchtweg-Schiebetüranlage"
Automatische Fluchtweg-Schiebetür entsprechend Anlage,
mit einer 2-flügeligen automatischen Schiebetüranlage.
Die Ausgangstür ist als Fluchttür vorzusehen und
auszustatten.
Verglasung
Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße sind in die
Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte
Vergütung erfolgt hier nicht. Zum Lieferumfang der
Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen
Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht
auszuführenden Eckausbildungen und Stöße.
Weiterhin mitzuliefern sind alle erforderlichen
Dichtstoffe, Glasauflager und Klotzungsbrücken. Die
Dicken
der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der
Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den
Bemessungstabellen des Glasherstellers zu ermitteln.
Die unterschiedlichen Glastypen sind optisch auf
einander abzustimmen. Der Glasaufbau nach baulichen
und statischen Anforderungen.
Anschlüssse Fenster und Türen
Allgemeine Hinweise Die Verankerung von Fensterwänden
hat gemäß entspr. DIN zu erfolgen. Weiterhin ist
für die Ausbildung der Anschlüsse der Abschnitt
"Einbau der Elemente" und "Abdichtung zum Baukörper" zu
berücksichtigen. Der Einbau der Elemente erfolgt
innerhalb der Dämmebene des Baukörpers. Der
Blendrahmen ist mit bauaufsichtlich zugelassenen
Eindrehankern oder Dübeln zu verankern. Die Montage
der Aluminium-Bauelemente muss flucht- und lotgerecht
nach Meterriss erfolgen.
Anschluss
Die äußere Anschlussfuge (seitlich/oben) zwischen
Blendrahmen und Vorsatzschale ist mit Vorfüllband zu
schließen und mit dauerelastischen Dichtstoff
winddicht zu versiegeln. Die äußere Fuge unten ist mit
Wetterschutzfolie winddicht zu schliessen. Die innere
Anschlußfuge (allseitig) zwischen Blendrahmen und
Baukörper ist luftdicht mit einer Dampfsperre zu
schliessen. Der Hohlraum im Anschlussbereich ist
ausreichend zu dämmen. Im Fußpunkt der Fensterelemente
ist ein PVC-Basisprofil (Mehrkammer-Hohlprofil)
anzuordnen, welches mit einem verzinkten Stahlrohr
auszusteifen ist. Eine EPDM-Folie mit anvulkanisiertem
Dichtungsfuß ist an die Basiskonstruktion anzubinden
und wannenförmig zu verlegen. Der Anschluss unten
im Bereich der Außentüren ist mit einer zum System
gehörenden Bodenschwelle auszustatten. Die
Abdichtung erfolgt mit einer EPDM-Folie.
Die Wärmedämmung im Anschlussbereich ist gemäß der
Beschreibung "Anschlüsse" und den "ZTV"
auszuführen. Sämtliche Verankerungen und Anschlüsse an
angrenende Bauteile sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Art und Umfang der Leistung
01 Baustelleneinrichtung und technische Bea
01
Baustelleneinrichtung und technische Bea
01.__. 1 Baustelleneinrichtung für eigene Leistungen mit
- erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Maschinen,
Betriebs-, Versatz- und Hilfsmitteln und
Schutzvorrichtungen
- Sozialeinrichtung mit Erste-Hilfe-Koffer,
Feuerlöscher
- Herrichten der erforderlichen Lager- und
Arbeitsplätze
einschließlich Beleuchtung und Sicherung
- Material-Vorhaltekosten
- das tägliche Entfernen von Abbruchmaterial, Schutt,
Verunreinigungen, etc.
bereitstellen, einrichten,unterhalten, zurückbauen und
abfahren.
01.__. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
01.__. 2 Technische Bearbeitung Erstellung einer Statik und Werkplanung mit
Detailplänen für
nachfolgende Arbeiten und Positionen nach den
technischen
und statischen Vorgaben, sowie Fachregeln,
einschließlich Vorlage in prüfbarer Ausführung.
Als Grundlage für die vom AN zu liefernde technische
Bearbeitung werden die Bauantragsstatik sowie die
Pläne des
Architeketen zur Verfügung gestellt.
01.__. 2
Technische Bearbeitung
1.00
psch
02 Metallbauarbeiten
02
Metallbauarbeiten
02.01 P-R-Fassadenelemente
02.01
P-R-Fassadenelemente
02.02 Eingang und Windfang
02.02
Eingang und Windfang
02.03 Fenster und Türen
02.03
Fenster und Türen
03 Schlosser
03
Schlosser
03.01 Schlosserarbeiten
03.01
Schlosserarbeiten
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.__. 1 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn Für erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis
erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
04.__. 1
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter als Mittellohn
40.00
h