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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Bei den gewählten oder ausgeführten Konstruktionen ist zu gewährleisten, dass sämtliche Bestimmungen und Normen sowie die Vorgaben der Baugenehmigung eingehalten werden. Es dürfen nur zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden.
Die Ausführungsbeschreibungen und Hinweise im nachfolgenden Teil der Vorbemerkungen sind Bestandsteil
der Einheitspreise / des Angebotes und werden nicht gesondert vergütet.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer(AN) vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse und die ausgeschriebenen Arbeiten eigenverantwortlich zu informieren hat.
Spätere Ansprüche, die aus Unkenntnis resultieren, werden nicht anerkannt.
Vor Beginn der Arbeiten sind die notwendigen Maße und baulichen Voraussetzungen vom AN eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen zu prüfen.
Die Preise beinhalten auch die Vermessungsleistungen, soweit sie der AN zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat.
Die Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Leistungen sind die Ausführungspläne des AG.
Gefahrenbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die Sicherheit seiner Baustelle, Tauglichkeit und
Betriebssicherheit eigener und mitzubringender Geräte, Gerüste und sonstiger Baustelleneinrichtungen, sowie die Überwachung der Einhaltung aller einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen.
Auf der Baustelle lagert das Material bis zur Übergabe der Anlage bzw. Schlussabnahme der Arbeiten auf
alleinige Verantwortung des Auftragnehmer.
Grundlage für die Ausführung, Baustoffe und Abrechnung bilden:
Das Auftragsschreiben
Das Leistungsverzeichnis mit Vorbemerkungen
Das Angebot des Auftragnehmers
Zeichnungsunterlagen gemäß Auftragsschreiben (Die Bauausführung darf nur nach Plänen erfolgen, die zur Bauausführung freigegeben sind. Alle übergebenen Unterlagen sind noch nicht freigegeben und haben den Status "Vorabzug")
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Die Regeln der VOB ( neueste Fassung)
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik
Die Verarbeitungsregeln der Materialhersteller und Lieferanten
Der Bieter hat sich an Ort und Stelle über die Möglichkeiten der Baustelleneinrichtung zu unterrichten. Vor Einrichten der Baustelle ist der Arbeitsablauf mit der Bauleitung zu koordinieren. Eventuelle zusätzliche Leistungen für das Reinigen und Wiederherstellen von Bauflächen in den ursprünglichen Zustand sowie der Abtransport und die Entsorgung des anfallenden Bauschuttes werden nicht gesondert vergütet.
Die Preise beinhalten die Herstellung der kompletten Leistung. Dieses umfasst auch die Lieferung aller Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, Transporte, Vorbereitungs- und Nebenarbeiten.
Der Bieter hat geforderte Angaben (u. a. zu Produkten und Systemen) im Leistungsverzeichnis zu ergänzen.
Es sind jeweils nur systemabhängige Produkte eines Herstellers anzubieten.
Der Eignungsnachweis der angebotenen Produkte, auch im Zusammenspiel mit den weiteren angebotenen Materialien, ist auf Verlangen des Auftraggebers vor Auftragsvergabe zu erbringen.
Alle Positionen der Leistungsbeschreibung umfassen das Liefern der dazugehörigen Stoffe, einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle sowie erforderliche Zwischen- und Höhentransporte bis zur Verwendungsstelle.
Mit Angebotsabgabe sichert der AN die Lieferbarkeit der ausgeschriebenen Materialien unter Berücksichtigung des Bauzeitenplanes zu.
Sämtliche Angebotspreise verstehen sich, soweit es im LV nicht ausdrücklich anders angegeben ist, einschließlich Lieferung und gebrauchsfertigem Einbau aller Materialien und Zubehörteilen, sowie Vorhaltung und Lagerung von Materialhilfsstoffen, Hebezeuge und Werkzeugen.
Die Stundenlohnzettel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ausführung der Arbeiten der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene Stundenlohnzettel werden nicht vergütet.
Die Angebotspreise sind für die gesamte Ausführungszeit Festpreise. Lohn- und Materialpreiserhöhungen haben keinen Einfluss auf die Einheitspreise und Preisgestaltung.
Bauleistungen, die in Art und Umfang über die im Auftragsschreiben festgelegten Summen hinausgehen, bedürfen einer zusätzlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber.
Die Baustelle ist unaufgefordert wöchentlich von Schutt und Abfall zu befreien. Unterlässt der Auftragnehmer dies, steht es dem Auftraggeber zu, die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Drittfirma reinigen zu lassen.
Der Auf- und Abbau, sowie die Vorhaltung aller zusätzlich notwendigen Arbeits- und Schutzgerüste während der Bauzeit ist in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren.
Zur Kalkulation können die Planunterlagen beim Planungs- und Ingenieurbüro SL Architekten Ingenieure , mit vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
Mit der Leistungsfertigstellung sind die Dokumentationsunterlagen nach Gliederung des AG´s zu übergeben.
Die Konstruktion sowie die technische Ausführung muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Arbeiten über Bauart, Bauteil, Baustoffe und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und der Ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als beschrieben.
Hierbei bedeutet Bauart: das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung.
Die Abrechnung der Arbeiten erfolgt nach den tatsächlichen, örtlich gemeinsam mit der Bauleitung gemessenen Leistungen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zur Koordination und Abstimmung mit den weiteren am Bau Beteiligten hat der Auftragnehmer an Projektgesprächen vor Ort nach Terminvorgabe durch den Bauherren / Bauleitung, min. 1 x pro Woche teilzunehmen
Für die Schlussrechnung sind Bestandspläne mit prüffähigen Massenberechnungen bei der Bauleitung einzureichen.
Luft-, Tritt- und Körperschalldämmung
Der Schallschutz muss nach den anerkannten Regeln der Technik und den gültigen Vorschriften für Verkaufsstätten ausgeführt werden. Der Bauphysiker wird eine entsprechende Planung unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden einschlägigen Vorschriften erstellen und mit dem AN und dem AG abstimmen.
Wärmeschutz
Die Bestimmungen aus der Baugenehmigung und dem EnEV-Nachweis sind einzuhalten. Sollten aus der Baugenehmigung keine Vorgaben bezüglich des Wärmeschutzes resultieren, sind die Richtlinien aus der derzeit gültigen EnEV einzuhalten
Brandschutz
Die Auflagen des Brandschutzkonzeptes sowie Auflagen aus der Baugenehmigung sind einzuhalten.
Sämtliche Bestimmungen und Auflagen der Behörden und der DIN 4102 sind einzuhalten. Installationen sind bei Branddurchführungen gegen Feuer abzuschotten, die Durchführungen sind am Ort zu kennzeichnen, Material und Bauart sind gegenüber der Betreiberin durch Prüfzeugnisse nachzuweisen. Es ist die sachgemäße Ausführung der Brandschutzmaßnahmen und sicherheitstechnischen Maßnahmen durch die Vorlage von Bestätigungen des verantwortlichen Sachverständigen nachzuweisen.
Feuchtigkeitsschutz
Alle gültigen Vorschriften sind zu beachten, insbesondere die DIN 18195. Feuchteschutzmaßnahmen nach DIN 18195 sind sorgsam zu planen.
Das Gebäude ist an alle öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen (Gas, Wasser, Abwasser, Regenwasser und Strom) sowie Telekommunikationsanlagen voll funktionsfähig anzuschließen.
Dimensionierung gemäß Angaben Fachplaner bzw. BBS.
Die Erschließungswege müssen den Mindestanforderungen an einen vorbeugenden Brandschutz nach den Vorschriften der Landesbauordnungen entsprechen.
Die Detailgestaltung erfolgt nach dem Farb-, Material- u. Beleuchtungskonzept der Baubeschreibung ALDI.
Bei sämtlichen eingeführten Normen, Vorschriften, Berechnungen usw. muss immer die zum Zeitpunkt der Übernahme gültige Fassung eingehalten werden.
Verhaltenskodex Sozialstandard ALDI (aktueller Stand)
Es ist möglichst ein PAUSCHALPREIS abzugeben.
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Baubeschreibung Baustelle / Bauausführung Baustellenzufahrt
Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Wolfsburger Straße. Auf dem Grundstück stehen Lager- und Arbeitsflächen in begrenztem Maße unentgeltlich zur Verfügung. Die BE wird vor Baubeginn mit der örtlichen Bauleitung abgestimmt. Der AN hat die Anlieferungen von Maschinen, Werkzeugen und Baustoffen so zu steuern, dass diese erst dann auf die Baustelle geliefert werden, wenn Personal des AN zum Empfang sowie zur sicheren Lagerung und Aufbewahrung bereitsteht. Die örtliche Bauleitung nimmt keine Lieferungen an. Parkplätze für Betriebsfahrzeuge werden innerhalb der Baustelleneinrichtung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Baustelleneinrichtung Die Einrichtung, Unterhaltung und Beseitigung der eigenen BE ist Sache des AN. Innerhalb der zentralen Baustelleneinrichtung werden durch den AG für alle Gewerke zur Verfügung gestellt:
- Baustromanschluss/ Baustellenbeleuchtung:
Die Baustromgrundversorgung mit Anschlusskasten stellt der AG, die Abrechnung erfolgt psch. gem Vertragsunterlagen . Ortsveränderliche Geräte, Kleinverteiler etc. sind über Schutzkontaktsteckdosen sowie 16/32 A CEE Steckdosen anschließbar. Die weitere Bedarfsversorgung über Steckdosenkleinverteiler, kleinere Baustromverteiler sowie Bauscheinwerfer/Stativstrahler sind ebenso wie die notwendigen monatlichen Prüfungen, Wartungen und Umsetzungen dieser nach Bedarf notwendigen Geräte und Verteiler nicht Bestandteil der zentralen BE, sondern vom jeweiligen AN zu erbringen; (siehe Titel BE)
- Bauwasseranschlüsse:
Bauwasseranschluss über Schlauchanschluss. Anschluss an Entnahmestelle im Gebäude am Putzmittelraum.
Abläufe:
Die einzelnen Bestandteile der bauseitigen Baustelleneinrichtung sind zur Nutzung durch alle am Bau beteiligten Firmen vorgesehen. Der Auftragnehmer hat die Nutzung mit der örtlichen Bauleitung, dem SiGe-Koordinator und anderen Unternehmen so abzusprechen, dass ein reibungsloser Ablauf der Arbeiten gewährleistet ist.
Schuttbeseitigung / Entsorgung:
Baubegleitend ist anfallender Restschutt, Sondermüll und sonstige Abfälle täglich restlos eigenverantwortlich von der Baustelle zu beseitigen. Beräumungen sind ohne Aufforderung durchzuführen. Erfolgt die Beräumung durch den AN nicht im erforderlichen Umfang und wird einer besonderen Aufforderung nicht Folge geleistet, ist der AG berechtigt, Dritte mit der Beräumung und Herstellung von Ordnung und Sauberkeit auf Kosten des AN zu beauftragen. Dabei sind anfallende Kosten für Abtransport und Beseitigung von verbleibendem, den einzelnen Firmen nicht mehr zuzuordnendem Bauschutt von allen am Bau beteiligten Firmen anteilsgleich zu tragen.
Termine:
Der Auftragnehmer hat sofort, jedoch spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung, einen Feinterminplan mit Kapazitätsuntersetzung, auf Grundlage eines Generalterminplanes und unter Beachtung der Vertragsfristen zu erbringen. Der AN hat diesen Feinterminplan koordinierend mit dem AG und der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Dieser abgestimmte Feinterminplan wird Vertragsterminplan. Wird der Feinterminplan nicht erbracht, gilt der Terminplan des AG als bindend.
Ausführungsfristen:
Verbindlicher Beginn der Arbeiten und spätester Fertigstellungszeitpunkt - siehe "Bauvertrag"
Behinderungen:
Es ist einzukalkulieren, dass in jeder Bauphase zeitgleich mehrere AN auf der Baustelle tätig sind und dass ein abschnittsweises Arbeiten in Abhängigkeit vom Baufortschritt erforderlich sein kann. Bedenken zur Ausführung oder Behinderungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer anzuzeigen. Rechtzeitig bedeutet in diesem Falle, dass die Vereinbarung einer Frist zur Ausräumung der o.g. Gründe bis zum tatsächlichen Ausführungsbeginn der jeweiligen Teilleistung zustande kommen kann.
Vertragsstrafe (§11 VOB/B):
Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins als Vertragsstrafe 0,3 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme. Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden. Dem Auftragnehmer bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten.
Bauberatungen:
Zur fachlichen und terminlichen Koordinierung aller am Bau Beteiligten werden wöchentlich bzw. nach Festlegung der örtlichen Bauleitung Bauberatungen durchgeführt. Der AN hat durch seinen Fachbauleiter oder einen kompetenten Vertreter regelmäßig an diesen Terminen teilzunehmen.
Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen:
Alle erforderlichen Schutz- und Sicherheitseinrichtungen nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften sind vom Auftragnehmer solange vor- und instand zu halten, bis diese durch den Endausbau ersetzt sind. Aufgrund angrenzender Gebäude mit Wohnnutzung hat der AN nach den geltenden kommunalen sowie Bundesverordnungen die Nachbarschaft vor Lärmbelästigungen und Luftverunreinigungen durch Baumaschinen und -geräte zu schützen. Alle Beschädigungen an den in- und außerhalb des Baugeländes bestehenden Schutzvorrichtungen sind unverzüglich der Bauleitung zu melden und auf Kosten des Verursachers zu beseitigen.
Fachbauleiter/Tagesberichte/Kapazitäts-und Einsatzplanung:
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Vergabe einen Fachbauleiter schriftlich zu benennen, der als Entscheidungsbefugter eingesetzt wird. Dieser hat, wenn Arbeiten des Auftragnehmers ausgeführt werden vor Ort anwesend und der deutschen Sprache mächtig zu sein. Er hat in die unmittelbar auszuführenden Arbeiten einzuweisen und alle erforderlichen Belehrungen zum Arbeitsschutz nachweislich vor Beginn der Arbeiten durchzuführen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Tagesberichte zu führen, die wöchentlich der örtlichen Bauleitung vorgelegt werden.
Hinweis für Fabrikat- oder Materialangaben:
In den Positionen abgeforderte Fabrikat- oder Materialangaben sind unbedingt auszufüllen. Bei Nichtangabe erfolgt ein Ausschluss des Angebotes aus der Wertung. Angaben von Fabrikaten in den Leistungspositionen dienen der Orientierung. Es ist grundsätzlich freigestellt, Alternativfabrikate anzubieten. Die Gleichwertigkeit ist dann auf Verlangen des AG nachzuweisen.
Verhaltenskodex Sozialstandards:
Mit der Abgabe eines Angebotes verpflichten sich anbietende Firmen zur Einhaltung von ALDI-internen Standards. Das Formblatt wird Bestandteil der Vertragsunterlagen.
Erklärung:
Der unterzeichnende Bieter bestätigt durch seine rechtsverbindliche Unterschrift, daß er bei der Kalkulation sämtliche Kostenfaktoren, welche durch die vorstehenden Punkte entstehen, erfaßt hat und daß er Dritten gegenüber keine Mitteilung über die Aufforderung zur Angebotsabgabe vor Ablauf der Angebotsfrist gegeben hat und Preisabsprachen mit anderen Wettbewerbsteilnehmern nicht stattgefunden haben.
Allgemeine Baubeschreibung
ATV Allgemeine technische Vertragsbedingungen Den Leistungen liegen zugrunde: - DIN Normen in der jeweils aktuellen Fassung - VDI- Richtlinien und -Bestimmungen - B413 Baubeschreibung v. 05/2025
Sonstige Anlagen:
-Grundriss vor- u. nach Umbau
-Einrichtungsplan vor- u. nach Umbau
-Brandschutzkonzept
- Allgemeine Technische Vertragsbedingungen: Es gelten die Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB/C (aktuellste Fassung) mit folgenden ATV: DIN 18299 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen DIN 18382 Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 36 kV DIN 18384 Blitzschutzanlagen
ATV
Hinweise Elektroinstallation Hinweise Elektroinstallation
Die angebotene Leistung des AN umfaßt sämtliche Leistungen, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlagen erforderlich sind. Vor der Abgabe des Angebotes hat sich der Unternehmer mit der Örtlichkeit, Lage und Zustand der Baustelle vertraut zu machen. Für die in der Baubeschreibung enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteile, Baustoffe und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung nach Ausführungsbestimmungen bzw. Herstellervorschrift als beschrieben. Änderungen sind unzulässig.
Abnahme der Leistungen: Zur Abnahme der Leistungen sind dem AG Bestandspläne zu übergeben. Die Trassenführung ist zu vermaßen. Dazu sind die technischen Unterlagen, bestehend aus Anlagenbeschreibung und Abnahme- und Meßprotokollen, in zweifacher Ausfertigung zur Abnahme zu übergeben.
Be- und Entlüftung: Die Be- und Entlüftung wird ausschließlich über Anlagentechnik und zentrale elektrische Ablüfter realisiert. Es wird 1x öffenbaren Oberlicht im Leergutraum eingebaut.
Die Beheizung erfolgt durch Deckenheizgeräte und bleibt im Bestand erhalten.
Beleuchtung Innenräume: Im Verkaufsraum werden 5 Lichtleisten mit ca. 10m Länge angepasst. Im Verkaufsraum bleibt die Unterhangdecke bestehen und im Leergutlager wird keine Zwischendecke eingebaut, die Leuten sind auf 3,00m abzuhängen. Die Lieferung der Lichtleisten erfolgt durch den Bauherrn. Die obigen Angaben zur Anzahl und Menge sind am Objekt zu überprüfen.
Die endgültigen Ausführungstermine für die Leistungen werden durch die Bauleitung rechtzeitig bekannt gegeben, sie werden Vertragsbestandteil.
Der AG behält sich vor, einzelne Positionen aus dem LV herauszunehmen, ohne dass dies eine Auswirkung auf die Einheitspreise hat.
Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er sich mit der Planung vertraut gemacht hat, dass Unklarheiten bei der Kalkulation nicht bestanden haben, so dass hieraus keine Forderungen seitens des Bieters entstehen können.
Die angegebenen Einheitspreise verstehen sich einschließlich Lieferung, Montage, Anschluss und Inbetriebnahme der betreffenden Teile.
In den Einheitspreisen ist ferner enthalten:
- das Stellen und Vorhalten sämtlicher erforderlicher Gerüste (auch über 4 m), Werkzeuge und Maschinen,
- der Transport aller Materialien zur Verwendungsstelle,
- alle erforderlichen Dichtungs-,Klemm-, Befestigungs-,Isolierungs-, Schweiß- und Verbindungsmaterialien.
- Kosten für die Beschriftung der Anlagenteile,
- Die Kosten für die Inbetriebnahme der Anlagenteile sowie für erforderliche Messungen und Erstellung erforderlicher Meßprotokolle,
- Die Abfuhr und Entsorgung des entstehenden Schutts
Hat der AN Bedenken gegen die in der Baubeschreibung beschriebene Art der Ausführung, so hat er diese bereits bei Abgabe des Angebots mitzuteilen. Ebenso hat er seine Bedenken gegen die Ausführung von Vorleistungen anderer Auftragnehmer vor Beginn weiterer Arbeiten sofort schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der AN diese schriftliche Mitteilung, so können Gewährleistungseinschränkungen und gegebenenfalls Mehrkosten nicht geltend gemacht werden.
Der Bieter übernimmt im Auftragsfall für die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen die Stellung eines Fachbauleiters und ist für die Überwachung der Betriebssicherheit und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen für seinen Aufgabenbereich allein verantwortlich.
Für die Anlage ist eine Garantie von 5 Jahren nach BGB zu übernehmen. Die Frist beginnt mit dem Tage der Schlussabnahme durch den Bauherrn.
Hinweise Elektroinstallation
01 Leistungsbeschreibung Elektroinstallation
01
Leistungsbeschreibung Elektroinstallation
01.01 Beleuchtung
01.01
Beleuchtung
01.02 Anschlüsse
01.02
Anschlüsse
01.03 Sicherheitstechnik
01.03
Sicherheitstechnik
01.04 Sonstiges
01.04
Sonstiges
01.05 Gemeinkosten
01.05
Gemeinkosten