GU-Leistungen (neue Ausschreibung)
ALDI Greifswald Erweiterung
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F U N K T I O N A L E L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G    Bauherr:      ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG          BV 331 Greifswald, Ernst Thälmann-Ring 56          Hohewardstraße 345-349          45699 Herten    Vorhaben:   Erweiterung und Modernisierung          ALDI Markt Greifswald          Ernst-Thälmann-Ring 56          17491 Greifswald    Phase:      Ausführungsplanung    IL-Nr.:      2024-0014
F U N K T I O N A L E
1. Allgemeines Auf oben genanntem Grundstück soll gemäß der vorliegenden funktionalen Leistungsbeschreibung ein Geschäftshaus (ALDI-Markt) erweitert und umgebaut werden. Das Gebäude wird im Wesentlichen an drei Seiten vergrößert und im Innenbereich teilweise neu strukturiert. Die Erweiterung wird als eingeschossiger, flachgegründeter Massivbau errichtet. Es werden Außen- und Innenwände abgebrochen. Massive Trennwände werden möglichst erhalten. Die Gründung des Gebäudes erfolgt gemäß geprüfter Statik. Die Anbauten am Gebäude sind entsprechend den beiliegenden Ausführungsplänen des Architekten sowie der statischen Berechnung auszuführen. Alle Teile des Gebäudes, die nicht umgebaut werden, müssen geschützt werden. Der Brandschutz ist zu beachten. Die Haustechnik und die Elektroinstallation sind in den neuen Anbauten und in den Bereichen des Umbaus Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Planung der Haustechnik wurde vom Ingenieurbüro Hennig erstellt. Die Planung der Elektroinstallation erfolgt durch den Auftragnehmer entsprechend dem beiliegenden Einrichtungsplan.
1. Allgemeines
2. Grundlagen der Ausschreibung Die Trockenhaltung des Gebäudes soll gemäß DIN 18533 ausgeführt werden. Unterhalb der Gründungsplatte ist ein Gründungspolster aus gut wasserdurchlässigem Material einzubauen. Der Schichtenaufbau unterhalb der Bodenplatte gemäß Baugrundgutachten, den Planunterlagen, der DIN 18533 (Abdichtungen) und des GEG-Nachweises ist einzuhalten. Die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen", Ausgabe 2012, Fassung 2024, (RStO 12) sind zu berücksichtigen. Der funktionalen Leistungsbeschreibung liegen keinerlei Leitungsauskünfte bei. Der AN ist verpflichtet, für die Arbeiten auf dem Grundstück und im öffentlichen Verkehrsraum Schachtscheine aller Medienträger einzuholen. Der Auftragnehmer schuldet eigenverantwortlich die schlüssel- und bezugsfertige Erstellung und Übergabe des Geschäftshauses (ALDI-Markt) inkl. sämtlicher technischer Gewerke einschließlich Entwässerung. Schlüssel- und bezugsfertig bedeutet, dass die komplette funktionstüchtige, voll zweckbestimmte und vertragsgemäße Benutzbarkeit ohne Durchführung weiterer Arbeiten - gleich welcher Art - gegeben sein muss. Bauleistungen, die nicht ausdrücklich beschrieben sind, sind in einer den sonstigen Leistungen entsprechenden Qualität zu erbringen. Grundlage der Kalkulation des Angebotes ist die Baubeschreibung für ALDI-Märkte in Ihrer Gesamtheit (Stand: Stand: 06.12.2021), sowie die beiliegenden Planunterlagen, Gutachten und Berichte. Vertragsbestandteil werden, sowie die vorliegende funktionale Leistungsbeschreibung einschließlich aller Planunterlagen gemäß Inhaltsverzeichnis. Sofern Anforderungen der Baubeschreibung für ALDI-Märkte qualitativ über den einschlägigen DIN-Normen liegen, sind die ALDI-Kriterien vorrangig und unbedingt einzuhalten. Die Rettungswege aus den Verkaufsräumen sind barrierefrei herzustellen, d.h. Pflasterflächen sind in den erforderlichen Abmessungen und mit Beleuchtung gem. Brandschutzkonzept und lichttechnischer Berechnung auszuführen. Der AN ist gegenüber den Prüfingenieuren für Standsicherheit, Brandschutz und Einhaltung EnEV/GEG für die Koordinierung der einzelnen Fachplaner verantwortlich und hat u.a. Baustellentermine mit dem Prüfingenieur eigenständig zu vereinbaren und abzuwickeln. Zusätzliche Berechnungen sind durch den AN zu erbringen. Vor Ausführungsbeginn ist das Grundstück vom AN gemeinsam mit dem AG abzunehmen. Die Ausführung aller Leistungen bezüglich Heizung, Lüftung und Sanitär zum Umbau des Gebäudes hat auf Grundlage der aktuellen Planung Büro Hennig (Durchbrüche, Fundamentdurchbrüche, Grundleitungen, Heizung (Klimatisierung, Sanitär/ Lüftung) und der dazugehörigen Planliste und Funktionalbeschreibung zu erfolgen. Alle notwendigen Planungen, die zur Ausführung einer schlüsselfertigen Leistung notwendig sind, obliegen dem AN. Die Planung ist dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Abstimmung vorzulegen und durch diesen freizugeben. Die Planung und Ausführung der Kühlzellen erfolgt durch die Firma Celltherm. Die Ausführung aller Elektroleistungen zum Umbau des Gebäudes hat auf Grundlage des Einrichtungsplanes des AG's, sowie der Baubeschreibung B413_Baubeschreibung Deutschland für ALDI-Märkte_15.04.2024 mit den darin zitierten Anlagen DE 3.06, DE 3.22 DE 4.21, DE 5.01, DE.6.01, DE 6.02, DE 6.03, DE 6.04, DE 6.05, DE 6.06, DE 6.07, DE 6.08, DE 6.21, DE7.04. einschl. aller notwendigen Planungen, die zur Ausführung einer schlüsselfertigen Leistung notwendig sind, zu erfolgen. Die Planung ist dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Abstimmung vorzulegen und durch diesen freizugeben.
2. Grundlagen der Ausschreibung
3. Baustelleneinrichtung Die Erschließung der Baustelle für Baumedien ist vom AN mit den zuständigen Versorgungsträgern abzustimmen. Baustellenzufahrten, Sondernutzungen, etc. sind vom AN eigenverantwortlich zu beantragen und herzustellen. Für die Baustelle ist dem AG vor Beginn der Arbeiten ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen und zu genehmigen. Die notwendigen Einrichtungen der Baustelle, wie z. B. Kran, Bürocontainer, WC-Container, einschließlich Anschluss an Medien ggf. Abwassertank, Unterkünfte, Lageplätze, Baustraße, Geräte, etc. sowie zur Errichtung der Baumaßnahme notwendige Medienanschlüsse und deren Unterhaltungskosten trägt der AN. Die Baustelleneinrichtung ist während der gesamten Bauzeit zu unterhalten und nach Fertigstellung der Baumaßnahme, am Tage der Übergabe an den AG, komplett beräumt. Die Baustelle ist in erforderlichem Umfang vor unbefugtem Betreten zu schützen. Die Übernahme der Verkehrssicherheitspflicht sowie aller sonst noch bestehenden Sicherungs-, Reinigungs- und Streupflichten sowohl für das Baugrundstück selbst, als auch für alle angrenzenden öffentlichen Wege und Straßen einschließlich Bäumen, die im Einflussbereich der Baumaßnahme liegen sind vom AN einzukalkulieren. Verkehrsrechtliche Maßnahmen hat der AN nach den Vorschriften der Behörde auszuführen, dazu gehört auch die Beantragung von verkehrsregelnden Maßnahmen einschließlich der Begleichung aller anfallenden Gebühren. Ab Baubeginn sind die Vorhaltung und regelmäßige Reinigung eines WC-Containers erforderlich (kein DIXI). Sofern bedingt durch die Jahreszeit (Winterbau) zusätzliche Aufwendungen für die Ausführung der baulich notwendigen Maßnahmen erforderlich werden, sind diese vom AN zu kalkulieren und im Angebotspreis enthalten. Zu Beginn der Bauarbeiten ist für den Zeitraum der Baumaßnahmen in den Bereichen des Bearbeitungsgebietes ein Bauzaun inkl. Toranlage durch den AN zu errichten, der gewährleistet, dass infolge des Baustellenbetriebes keine Gefahr für Anlieger, Passanten und Verkehr entsteht. Nach Beendigung der Baumaßnahme wird der Bauzaun wieder demontiert. Der Zugang zum Fitnessstudio (im 1. Obergeschoss) muss während der gesamten Bauzeit gewährleistet bleiben. Alle temporären für die Baumaßnahme erforderlichen Maßnahmen, Gerüste, Hebefahrzeuge sowie Geräte sind Bestandteil des Leistungsbildes des AN. Der Aufstellort für das Bauschild wird gemeinsam festgelegt, die Errichtung durch den AN hat unmittelbar mit Baubeginn zu erfolgen. Der AN hat das Bauschild nach Fertigstellung zu entfernen.
3. Baustelleneinrichtung
4. Zeitplan Baubeginn:      23.03.2026 Fertigstellung:   29.10.2026 Gesamtbauzeit:    ca. 31 Wochen
4. Zeitplan
5. Leistungen des Auftraggebers (AG) Folgende Leistungen werden bzw. wurden vom AG bzw. deren Beauftragten erbracht: Baugenehmigung einschließlich der geprüften Statik und des geprüften Brandschutznachweises liegt vor Beauftragung Gebäudeaufnahme Vermesser nach Fertigstellung Baubehördliche Gebühren Eine Bauleistungsversicherung wird durch den AG abgeschlossen und pauschal mit 0,3% der Brutto- Abrechnungssumme dem AN in Abzug gebracht.
5. Leistungen des Auftraggebers (AG)
6. Leistungen des Auftragnehmers (AN) Die nachgenannten Leistungen sind vom Generalunternehmer zu erbringen: Teilabbruch und Entsorgung von Teilen des bestehenden ALDI-Marktes Schlüsselfertige Anbauten des Lebensmittelmarktes einschließlich der technischen Gebäudeausrüstung, lt. Baubeschreibungen und Anlagen, sowie aller erforderlichen Nebenleistungen, einschl. Gründungsmaßnahmen, Baustelleneinrichtung, Anbauten und Neugestaltung, bzw. Anarbeiten der Außenanlagen, ebenerdige Stellplatzanlage mit Fahrradabstellplätzen und Einkaufswagensammelstelle, Beleuchtung, Beschilderung. Beauftragung Gebäudeabsteckung durch Vermessungsingenieur für Bauaufgabe Errichtung von Schnurböcken für bauseitige Vermessungsarbeiten Prüfung und Einhaltung der erforderlichen Verdichtung unter den neuen Bodenplatten, den Einzel- und Streifenfundamenten, Nachweise sind dem AG unaufgefordert vorzulegen Beantragung und Errichtung des Baustromanschlusses Herstellen, Koordination und Durchführung aller Medienanschlüsse Tragung aller insoweit anfallenden Kosten und Gebühren innerhalb des Grundstückes, Verbrauchkosten jedoch nur für die Zeit bis zur Abnahme. Alle Leistungen, Anforderungen und Auflagen anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.B. Baugenehmigung, u. a. behördlich notwendige Abnahmen) Alle Anzeigen (Baubeginn, Gewerbeaufsichtsamt, Zwischenabnahmen), sowie Abnahmen werden vom AN veranlasst, und sind rechtzeitig abzufordern. Kennzeichnungen mit allen Verboten am Zutritt der Baustelle Erdarbeiten für Fundamente und Verfüllungen. Durchführung aller Bodenarbeiten und erforderlichenfalls Abfuhr und Entsorgung von Aushubmaterial unabhängig von der Beschaffenheit des Baugrundes/ Beschaffenheit des Bodens und des Bodenaushubs. Ein Bodenverdichtungsnachweis ist durch den AN vor Baubeginn vorzulegen. Entsorgungsgebühren bei Boden mit Schadstoffen bis zu einem Zuordnungswert nach LAGA Z2 obliegen nach Beprobung und Festlegung des Verwertungsweges dem AN. Sollten Baustoffe mit Verdacht auf besondere Altlasten, über die im Schadstoffkataster angegebenen hinaus, beim Abbruch vorgefunden werden, ist der AG unverzüglich zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Die Analysen sind zeitnah mit Abbruchbeginn zu Lasten des AN zu erbringen. Zwischenlagerung von Abbruchmaterialien zu Lasten des AN. Orte für Materialzwischenlagerung sind mit dem AG abzustimmen. Die Flächen sind entsprechend zu schützen. Der Wiedereinbau von Bodenaushub und RC-Material wird durch die LAGA PN 98 und DIN 19698-1 geregelt. Nach Vorliegen von Analyseergebnissen hat der AN den Wiedereinbau mit der zuständigen Umweltbehörde abzustimmen. Der AN ist dafür verantwortlich, alle zur Durchführung der Baumaßnahmen notwendigen begleitenden Maßnahmen in eigener Verantwortung zu beantragen und durchzuführen. Ausführung aller brandschutzrechtlichen/ behördlich vorgeschriebenen Feuerlöscher, Schlauchanschlüsse, Leitungen oder sonstiger brandschutztechnischer Einrichtungen/ Leitungen/ Meldegeräte einschließlich Sicherheitskennzeichnung/ -beleuchtung der Rettungswege. Erstellung der Flucht- und Rettungswegepläne, des Feuerwehrplans und der Brandschutzordnung. Stellung des verantwortlichen Bauleiters, der Fachbauleiter sowie des Bauleiters nach Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) für die gesamte Dauer der Bauzeit bis zur Abnahme. Führung eines schriftlichen Bautagebuches, und zwar unter Beachtung der ggf. anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und wöchentliche Übergabe an den AG. Übernahme aller Pflichten, die den Auftraggeber nach der Baustellenverordnung treffen, einschl. der Stellung des SiGeKo. Vorhalten des letzten SieGeKo Protokolls auf der Baustelle. Baubeschilderung gemäß etwaigen Vorgaben der zuständigen Behörden. Errichtung der vier Ladesäulen, einschl. der erforderlichen Zuleitungen und Anschlüsse. Übernahme der Verkehrssicherheitspflicht sowie aller sonst noch bestehenden Sicherungs-, Reinigungs- und Streupflichten sowohl für das Baugrundstück selbst, als auch für alle angrenzenden öffentlichen Wege und Straßen einschließlich Schutz von Bäumen, die im Einflussbereich der Baumaßnahme liegen. Regelmäßige, mind. wöchentliche Durchführung von Baubesprechungen einschließlich Protokollierung und Verteilung der Protokolle. Beschaffung/ Fertigung aller nach diesem Vertrag vom AN der AG zu übergebenden Plänen und sonstigen Unterlagen. Übergabe der Bestandsdokumentation. Rechtzeitig zum Abnahmetermin: Vollständige Räumung und Feinreinigung der errichteten Baulichkeiten - einschließlich Glasreinigung innen und außen. Herbeiführen aller notwendigen öffentlich-rechtlichen Abnahmen und Teilnahme daran, einschl. der Abnahmen und Abnahmegebühren (Sachverständiger, TÜV usw.). Wenn nötig Fortschreibung der Ausführungsplanung.
6. Leistungen des Auftragnehmers (AN)
7. Planungsleistungen Der Auftragnehmer hat alle vom AG zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen zu prüfen und in seine Verantwortung zu übernehmen. Etwaige Unstimmigkeiten sind spätestens bis 14 Tage nach Abschluss des GU-Vertrages schriftlich zu belegen. Der AN hat sämtliche vorgeleisteten Planungen fortzuschreiben und ggf. selbstständig zu ergänzen und dem AG rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen. Sollte es Diskrepanzen in den Ausschreibungsunterlagen geben, hat der AN diese unverzüglich aufzuzeigen. Folgende Planungen mit allen Leistungsphasen sind u. a. vom AN zu erbringen einschließlich Einholung noch erforderlicher Genehmigungen: Bauablaufplan Baustelleneinrichtungsplan Statische Nachweise Werkplanungen Montagepläne Bemessung/Berechnung der Dachentwässerung inkl. deren Berechnung Der AN legt dem AG alle relevanten Produkte, Materialien usw. zur Bemusterung und Freigabe vor - soweit diese durch die ALDI Baubeschreibung nicht bereits produktspezifisch benannt sind. Der AN schlägt auf Anfrage des AG Alternativen vor und bewertet deren Auswirkung auf die Angebotssumme.
7. Planungsleistungen
8. Besondere Vertragsbedingungen Gewährleistungspflichten    - 5 Jahre auf alle Vertragsleistungen - 5 Jahre auf maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, sofern ein Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen wird - 2 Jahre auf maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, sofern kein Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen wird - 10 Jahre für die Dichtigkeit des Daches, der Fassade und der unterirdischen Bauteile - 6 Monate für alle Verschleißteile (alle drehenden und beweglichen Teile) Wenn und soweit Schäden an Rechtsgütern Dritter drohen: Einleitung und Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen der Beweissicherung, ggf. einschließlich Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens. Regelmäßige Beseitigung von Bauschutt, Abfall und Unrat sowie Räumung und Reinigung der Baustelle und des Bauvorhabens vor der Abnahme Zweimalige qualifizierte Einweisung des Personals des Betreibers in die technischen Anlagen einschließlich schriftlicher Protokolle über die Einweisung Herausgabe aller behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und anderen Genehmigungs- und Abnahmeunterlagen, Prüfzeugnisse u. Ä. im Original Winterbau: Sofern bedingt durch die Jahreszeit zusätzliche Aufwendungen für die Ausführung der baulich notwendigen Maßnahmen erforderlich werden, sind diese vom AN zu kalkulieren und im Angebotspreis enthalten. Eine Bauleistungsversicherung wird durch den Auftraggeber abgeschlossen und pauschal mit 0,3% der Netto-Abrechnungssumme dem Auftragnehmer in Abzug gebracht. Der AN ist verpflichtet, noch vor Baubeginn für die Dauer der Bauzeit den Abschluss oder das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung auf eigene Rechnung nachzuweisen, mit folgenden Deckungen im Einzelfall:    Bei einem Auftragsvolumen bis einschl. _ 5,0 Mio.:    Personenschäden: _ 3,0 Mio.    Sach- und Vermögensschäden: _ 3,0 Mio. Bei einem Auftragsvolumen größer _ 5,0 Mio.:    Personenschäden: _ 10,0 Mio.    Sach- und Vermögensschäden: _ 10,0 Mio. Die Versicherungssummen dürfen pro Versicherungsjahr höchstens auf das 2-fache der vorgenannten Versicherungssummen begrenzt sein.
8. Besondere Vertragsbedingungen
9. Einzureichende Angebotsunterlagen Die vom Anbieter einzureichenden Unterlagen sind vorzulegen: Ausgefülltes Leistungsverzeichnis im Cosuno Portal Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes für Steuerabzug von Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 EStG Vorlage eines Grobterminplanes, ein detaillierter Bauzeitenplan ist 2 Wochen nach der Auftragserteilung zu übergeben Angabe welche Bauleistungen (Gewerke) Eigenleistungen sind und welche an Nachunternehmer vergeben werden Sicherheitserklärung einer deutschen Großbank oder einer deutschen Kreditversicherung des Inhalts, dass zur Absicherung aller vertraglichen Ansprüche des AG's an den Anbieter im Auftragsfall eine Bürgschaft gestellt wird Zusatzleistungen, wie Stundenlohnarbeiten, etc. (siehe Einzelpositionen) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Die Ausführung des Bauwerkes hat nach der aktuellen VOB, den gültigen DIN-Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik, die sich aus der Baugenehmigung ergebenden Veränderungen und Auflagen, den allgemein gültigen Rechtsvorschriften sowie der LBauO M-V in in ihrer aktuellen Fassung zu erfolgen. Nach Fertigstellung/ zur Abnahme/ Einweisung müssen vorliegen (digital und 3-fach im Papierformat): Bestandspläne auf der Grundlage der Ausführungsplanung, soweit diese von den zur Verfügung gestellten Planungen abweichen. Bestands-, Revisions-, Schaltpläne zu allen vom AN ausgeführten Leistungen, Verkabelungen und Installationen. Bedienungsunterlagen, Bedienungsvorschriften, Wartungsunterlagen zu allen vom AN eingebauten und/ oder installierten Geräten, Anlagen und Einrichtungen. Sonstige nicht genannte, aber erforderliche Unterlagen zur Dokumentation.
9. Einzureichende Angebotsunterlagen
Legende: AN = Bieter = Auftragnehmer = Generalunternehmer AG = Bauherr = ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG
Legende:
1 LEISTUNGSERBRINGUNG
1
LEISTUNGSERBRINGUNG
Den nachfolgenden Positionen liegen die Baubeschreibung und der Erläuterungsbericht zugrunde. Beide Dokumente sind neben den Ausführungszeichnungen und der Statik in der Kalkulation zu beachten. Die Statik liegt aktuell beim Prüfstatiker. Sollten sich Änderungen an der Statik aufgrund des Prüfberichtes ergeben, wird der Bieter kurzfristig darüber informiert.
Den nachfolgenden Positionen liegen die Baubeschreibung
1. 1 BE, ABBRUCH
1. 1
BE, ABBRUCH
1. 2 ROHBAU
1. 2
ROHBAU
1. 3 AUSBAU
1. 3
AUSBAU
1. 4 AUSSENANLAGEN
1. 4
AUSSENANLAGEN
1. 5 ELEKTROARBEITEN
1. 5
ELEKTROARBEITEN
1. 6 HAUSTECHNIKINSTALLATION
1. 6
HAUSTECHNIKINSTALLATION
2 ZUSATZLEISTUNGEN
2
ZUSATZLEISTUNGEN
2. 1 Abbrucharbeiten
2. 1
Abbrucharbeiten
2. 2 Rohbauarbeiten
2. 2
Rohbauarbeiten
2. 3 Außenanlagen
2. 3
Außenanlagen
2. 4 Stundenlohnarbeiten
2. 4
Stundenlohnarbeiten