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Allgemeine Baubeschreibung Der Bauherr, die ALDI GmbH & Co. KG, Hintern Hecken 2, 39179 Barleben
plant für den oben genannten Einzelhandelsmarkt (Aldi-Markt) einen Neubau, um damit den Standort langfristig zu sichern.
Die Errichtung und Ausführung bzw. die Qualität des Gebäudes ist in der aktuellen Baubeschreibung geregelt.
Alle nicht geregelten Ausführungen sind entweder in der folgenden Leistungsbeschreibung beschrieben oder mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen.
Die Ausführung des Neubau erfolgt in Skelettbauweise als Holzkonstruktion. Die überspannten Binder entsprechen der Baubeschreibung und werden als BSH in Fischbauchbauweise (gekrümmt) erstellt.
Grundsätzlich sind für die Tragkonstruktion für Fundamente, Riegel, Binder, Unter- oder- Überzüge, Decken, Wände, Treppen, Stützen, etc. die Ausführungen der Statik zu beachten.
So dient zum Beispiel die Darstellung von Fundamenten, Stützen oder Bindern in den Bauzeichnungen nur zur Orientierung. Die genauen Maße sind der Statik zu entnehmen.
Bei den gewählten oder ausgeführten Konstruktionen ist zu gewährleisten, dass sämtliche Bestimmungen und Normen sowie die Vorgaben der Baugenehmigung eingehalten werden. Es dürfen nur zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden.
Die Ausführungsbeschreibungen und Hinweise im nachfolgenden Teil der Vorbemerkungen sind Bestandteil
der Einheitspreise / des Angebotes und werden nicht gesondert vergütet.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen,dass sich der Auftragnehmer(AN) vor Angebotsabgabe über die örtliche Verhältnisse und die ausgeschriebenen Arbeiten eigenverantwortlich zu informieren hat.
Spätere Ansprüche,die aus Unkenntnis resultieren,werden nicht anerkannt.
Vor Beginn der Arbeiten sind die notwendigen Maße und baulichen Voraussetzungen vom AN eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen zu prüfen.
Die Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Leistungen sind die Ausführungspläne des AG.
Gefahrenbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die Sicherheit seiner Baustelle, Tauglichkeit und Betriebssicherheit eigener und mitzubringender Geräte, Gerüste und sonstiger Baustelleneinrichtungen, sowie die Überwachung der Einhaltung aller einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen.
Auf der Baustelle lagert das Material bis zur Übergabe der Anlage bzw. Schlussabnahme der Arbeiten auf alleinige Verantwortung des Auftragnehmer.
Grundlage für die Ausführung,Baustoffe und Abrechnung bilden:
- Das Auftragsschreiben
- Das Leistungsverzeichnis mit Vorbemerkungen
- Das Angebot des Auftragnehmers
- Zeichnungsunterlagen gemäß Auftragsschreiben ( Die Bauausführung darf nur nach Plänen erfolgen, die zur Bauausführung freigegeben sind. Alle übergebenen Unterlagen sind noch nicht freigegeben und haben den Status "Vorabzug")
- Die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
- Die Regeln der VOB ( neueste Fassung)
- Die allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Die Verarbeitungsregeln der Materialhersteller und Lieferanten
Der Bieter hat sich an Ort und Stelle über die Möglichkeiten der Baustelleneinrichtung zu unterrichten. Vor Einrichten der Baustelle ist der Arbeitsablauf mit der Bauleitung zu koordinieren und ein vollständiger Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Eventuelle zusätzliche Leistungen für das Reinigen und Wiederherstellen von Bauflächen in den ursprünglichen Zustand sowie der Abtransport und die Entsorgung des anfallenden Bauschuttes werden nicht gesondert vergütet.
Die Preise beinhalten die Herstellung der kompletten Leistung. Dieses umfasst auch die Lieferung aller Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, Transporte, Vorbereitungs- und Nebenarbeiten.
Der Bieter hat geforderte Angaben (u. a. zu Produkten und Systemen) im Leistungsverzeichnis zu ergänzen.
Es sind jeweils nur systemabhängige Produkte eines Herstellers anzubieten.
Der Eignungsnachweis der angebotenen Produkte, auch im Zusammenspiel mit den weiteren angebotenen Materialien, ist auf Verlangen des Auftraggebers vor Auftragsvergabe zu erbringen.
Alle Positionen der Leistungsbeschreibung umfassen das Liefern der dazugehörigen Stoffe, einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle sowie erforderliche Zwischen- und Höhentransporte bis zur Verwendungsstelle.
Mit Angebotsabgabe sichert der AN die Lieferbarkeit der ausgeschriebenen Materialien unter Berücksichtigung des Bauzeitenplanes zu.
Sämtliche Angebotspreise verstehen sich, soweit es im LV nicht ausdrücklich anders angegeben ist, einschließlich Lieferung und gebrauchsfertigem Einbau aller Materialien und Zubehörteilen, sowie Vorhaltung und Lagerung von Materialhilfsstoffen, Hebezeuge und Werkzeugen.
Stundenlohnleistungen sind nur auf Anweisung des AG auszuführen.
Die Stundenlohnzettel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ausführung der Arbeiten der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene Stundenlohnzettel werden nicht vergütet.
Die Angebotspreise sind für die gesamte Ausführungszeit Festpreise. Lohn- und Materialpreiserhöhungen haben keinen Einfluss auf die Einheitspreise und Preisgestaltung.
Bauleistungen, die in Art und Umfang über die im Auftragsschreiben festgelegten Summen hinausgehen, bedürfen einer zusätzlichen Auftragbestätigung durch den Auftraggeber.
Die Baustelle ist unaufgefordert wöchentlich von Schutt und Abfall zu befreien. Unterlässt der Auftragnehmer dies, steht es dem Auftraggeber zu, die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Drittfirma reinigen zu lassen.
Der Auf- und Abbau, sowie die Vorhaltung aller zusätzlich notwendigen Arbeits- und Schutzgerüste während der Bauzeit ist in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren.
Mit der Leistungsfertigstellung sind die Dokumentationsunterlagen nach Gliederung des AG´s zu übergeben.
Die Konstruktion sowie die technische Ausführung muß den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Arbeiten über Bauart, Bauteil, Baustoffe und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und der Ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als beschrieben.
Hierbei bedeutet Bauart: das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung.
Die Abrechnung der Arbeiten erfolgt nach den tatsächlichen, örtlich gemeinsam mit der Bauleitung gemessenen Leistungen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zur Koordination und Abstimmung mit den weiteren am Bau Beteiligten hat der Auftragnehmer an Projektgesprächen vor Ort nach Terminvorgabe durch den Bauherren / Bauleitung, min. 1 x pro Woche teilzunehmen
Für die Schlussrechnung sind Bestandspläne mit prüffähigen Massenberechnungen bei der Bauleitung einzureichen.
Brandschutz
Die Auflagen des Brandschutzkonzeptes sowie Auflagen aus der Baugenehmigung sind einzuhalten.
Sämtliche Bestimmungen und Auflagen der Behörden und der DIN 4102 sind einzuhalten. Installationen sind bei Branddurchführungen gegen Feuer abzuschotten, die Durchführungen sind am Ort zu kennzeichnen, Material und Bauart sind gegenüber der Betreiberin durch Prüfzeugnisse nachzuweisen. Es ist die sachgemäße Ausführung der Brandschutzmaßnahmen und sicherheitstechnischen Maßnahmen durch die Vorlage von Bestätigungen des verantwortlichen Sachverständigen nachzuweisen.
Feuchtigkeitsschutz
Alle gültigen Vorschriften sind zu beachten, insbesondere die DIN 18195. Feuchteschutzmaßnahmen nach DIN 18195 sind sorgsam zu planen.
Bei sämtlichen eingeführten Normen, Vorschriften, Berechnungen usw. muss immer die zum Zeitpunkt der Übernahme gültige Fassung eingehalten werden.
Hat der AN Bedenken gegen die in der Baubeschreibung beschriebene Art der Ausführung, so hat er diese bereits bei Abgabe des Angebots mitzuteilen.
Ebenso hat er seine Bedenken gegen die Ausführung von Vorleistungen anderer Auftragnehmer vor Beginn weiterer Arbeiten sofort schriftlich mitzuteilen. Unterläßt der AN diese schriftliche Mitteilung, so können Gewährleistungseinschränkungen und gegebenenfalls Mehrkosten nicht geltend gemacht werden.
Der Bieter übernimmt im Auftragsfalle für die Zeit seiner Beschäftigung auf der Baustelle im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen die Stellung eines Fachbauleiters und ist für die Überwachung der Betriebssicherheit und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen für seinen Aufgabenbereich allein verantwortlich.
Für die Anlage ist eine Gewährleistung von 5 Jahren zu übernehmen.
Die Frist beginnt mit dem Tage der Schlußabnahme durch den Bauherrn.
Umlagen
0,3% Bauwesenversicherung
0,2 % Baustelleneinrichtung (WC, Strom, Wasser)
0.1 % Baustellenüberwachung über Kameraturm
Abzüge:
5 % während der Bauzeit (Ablösbar durch Bürgschaft)
5 % Gewährleistung für 5 Jahre nach Abnahme (Ablösbar durch Bürgschaft)
Verhaltenskodex Sozialstandard ALDI (aktueller Stand)
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine technische Vertragsbedingungen Allgemeine technische Vertragsbedingungen Sanitär-Abluftanlagen: Den Leistungen liegen zugrunde:
- DIN Normen in der jeweils aktuellen Fassung
- VDI- Richtlinien und -Bestimmungen
- Allgemeine Technische Vertragsbedingungen: Es gelten die Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB/C mit folgenden ATV: DIN 18299 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen
DIN 18380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
DIN 18381 Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen in Gebäuden.
Die angebotene Leistung des AN umfaßt sämtliche Leistungen, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlagen erforderlich sind. Für die in der Baubeschreibung enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteile, Baustoffe und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung nach Ausführungsbestimmungen bzw. Herstellervorschrift als beschrieben. Änderungen sind unzulässig.
Abnahme der Leistungen: Zur Abnahme der Leistungen sind dem AG Bestandspläne zu übergeben. Die Trassenführung ist zu vermaßen. Dazu sind die technischen Unterlagen, bestehend aus Anlagenbeschreibung und Abnahme- und Meßprotokollen, in zweifacher Ausfertigung zur Abnahme zu übergeben.
Hinweis für alle Holz-Rahmenwände Bei allen Wandbekleidungen oder sonstigen Befestigungen auf den Innenseiten der Gebäudeaußenwände ist zwingend darauf zu achten, dass die verwendeten Befestigungsmittel, insbesondere Verschraubungen, so gewählt werden, dass die Sandwichpaneelfassade nicht beschädigt wird. (gilt auch für Rohrtrassen)
Alle Installationen sind in Vorwandmontagen VOR den Wänden geplant.
Allgemeine technische Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen Baustelle / Bauausführung
Der AN hat die Anlieferungen von Maschinen, Werkzeugen und Baustoffen so zu steuern, dass diese erst dann auf die Baustelle geliefert werden, wenn Personal des AN zum Empfang sowie zur sicheren Lagerung und Aufbewahrung bereitsteht. Die örtliche Bauleitung nimmt keine Lieferungen an.
Parkplätze für Betriebsfahrzeuge werden innerhalb der Baustelleneinrichtung unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Baustelleneinrichtung
Innerhalb der zentralen Baustelleneinrichtung werden durch den AG
für alle Gewerke zur Verfügung gestellt:
- Baustromanschluss/ Baustellenbeleuchtung:
Die Baustromgrundversorgung mit Anschlusskasten stellt der AG, die Abrechnung erfolgt psch. gem Vertragsunterlagen
Baustrom- Verteilerschrank mit Anschlussleitung liefert der AN Rohbau.
(siehe Titel BE)
Ortsveränderliche Geräte, Kleinverteiler etc. sind über Schutzkontaktsteckdosen sowie 16/32 A CEE Steckdosen anschließbar.
Die weitere Bedarfsversorgung über Steckdosenkleinverteiler, kleinere Baustromverteiler sowie Bauscheinwerfer/Stativstrahler sind ebenso wie die notwendigen monatlichen Prüfungen, Wartungen und Umsetzungen dieser nach Bedarf notwendigen Geräte und Verteiler nicht Bestandteil der zentralen BE, sondern vom jeweiligen AN zu erbringen; (siehe Titel BE)
- Bauwasseranschlüsse:
Bauwasseranschluss über Schlauchanschluss.
Anschluss an Entnahmestelle auf dem Grundstück
erfolgt durch AN Rohbau.
Die anteiligen Kosten für die Baustelleneinrichtung werden bei Rechnungsstellung des AN mit 0,2% der Abrechnungssumme geltend gemacht.
- Baustellentoiletten
Wird durch den AG zur Verfügung gestellt.
Die Einrichtung, Unterhaltung und Beseitigung der eigenen BE für die eigenen Leistungen, die nicht im Titel BE beschrieben sind, ist Sache des AN.
Termine:
Der Auftragnehmer hat den Generalterminplan und unter Beachtung der Vertragsfristen zu beachten.
Ausführungsfristen:
Verbindlicher Beginn der Arbeiten und spätester Fertigstellungszeitpunkt - siehe Terminangaben in Cosuno.
Abhängigkeiten, Behinderungen:
Es ist einzukalkulieren, dass in jeder Bauphase zeitgleich mehrere AN auf der Baustelle tätig sind und dass ein abschnittsweises Arbeiten in Abhängigkeit vom Baufortschritt erforderlich sein kann.
Bedenken zur Ausführung oder Behinderungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer anzuzeigen.
Rechtzeitig bedeutet in diesem Falle, dass die Vereinbarung einer Frist zur Ausräumung der o.g. Gründe bis zum tatsächlichen Ausführungsbeginn der jeweiligen Teilleistung zustande kommen kann.
Vertragsstrafe (§11 VOB/B):
Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins als Vertragsstrafe 0,3 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme. Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden. Dem Auftragnehmer bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten.
Bauberatungen:
Zur fachlichen und terminlichen Koordinierung aller am Bau Beteiligten werden wöchentlich bzw. nach Festlegung der örtlichen Bauleitung Bauberatungen durchgeführt. Der AN hat durch seinen Fachbauleiter oder einen kompetenten Vertreter regelmäßig an diesen Terminen teilzunehmen.
Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen:
Alle erforderlichen Schutz- und Sicherheitseinrichtungen nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften sind vom Auftragnehmer solange vor- und instand zu halten, bis diese durch den Endausbau ersetzt sind. Aufgrund angrenzender Gebäude mit Wohnnutzung hat der AN nach den geltenden kommunalen sowie Bundesverordnungen die Nachbarschaft vor Lärmbelästigungen und Luftverunreinigungen durch Baumaschinen und -geräte zu schützen.
Alle Beschädigungen an den in- und außerhalb des Baugeländes bestehenden Schutzvorrichtungen sind unverzüglich der Bauleitung zu melden und auf Kosten des Verursachers zu beseitigen.
Fachbauleiter/Tagesberichte/Kapazitäts-und Einsatzplanung:
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Vergabe einen Fachbauleiter schriftlich zu benennen, der als Entscheidungsbefugter eingesetzt wird. Dieser hat, wenn Arbeiten des Auftragnehmers ausgeführt werden vor Ort anwesend und der deutschen Sprache mächtig zu sein. Er hat in die unmittelbar auszuführenden Arbeiten einzuweisen und alle erforderlichen Belehrungen zum Arbeitsschutz nachweislich vor Beginn der Arbeiten durchzuführen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Tagesberichte zu führen, die wöchentlich der örtlichen Bauleitung vorgelegt werden.
Hinweis für Fabrikat- oder Materialangaben:
In den Positionen abgeforderte Fabrikat- oder
Materialangaben sind unbedingt auszufüllen. Bei Nichtangabe erfolgt ein Ausschluss des Angebotes aus der Wertung.
Angaben von Fabrikaten in den Leistungspositionen dienen der Orientierung. Es ist grundsätzlich freigestellt, Alternativfabrikate anzubieten.
Die Gleichwertigkeit ist dann auf Verlangen des AG nachzuweisen.
Erklärung
Der unterzeichnende Bieter bestätigt durch seine Angebotsabgabe,
dass er bei der Kalkulation sämtliche Kostenfaktoren, welche durch die vorstehenden Punkte entstehen, erfasst hat und dass er Dritten gegenüber keine Mitteilung über die Aufforderung zur Angebotsabgabe vor Ablauf der Angebotsfrist gegeben hat und Preisabsprachen mit anderen Wettbewerbsteilnehmern nicht stattgefunden haben.
Besondere Vertragsbedingungen
01 Abluftanlagen
01
Abluftanlagen
01.01 Abluftanlage mit Zubehör (Leergutannahme)
01.01
Abluftanlage mit Zubehör (Leergutannahme)
01.02 Abluftanlage mit Zubehör (Backwarenraum)
01.02
Abluftanlage mit Zubehör (Backwarenraum)
01.03 Abluftanlage mit Zubehör ( 1 Aktenraum, 2 WC, 1 Umkleide)
01.03
Abluftanlage mit Zubehör ( 1 Aktenraum, 2 WC, 1 Umkleide)
02 Sanitärinstallation
02
Sanitärinstallation
02.01 Rohrleitung mit Zubehör
02.01
Rohrleitung mit Zubehör
02.02 Bodenabläufe mit Zubehör
02.02
Bodenabläufe mit Zubehör
02.03 Sanitärinstallation
02.03
Sanitärinstallation
02.04 Sanitärobjekte
02.04
Sanitärobjekte
02.05 Accessoires / Ausstattung
02.05
Accessoires / Ausstattung
02.06 Küche / Küchenanschlüsse
02.06
Küche / Küchenanschlüsse
02.07 Kondensatleitung Kühlzellen/Zentrale Lüftungsanlage
02.07
Kondensatleitung Kühlzellen/Zentrale Lüftungsanlage
02.08 Außenwand-Zapfstelle
02.08
Außenwand-Zapfstelle
03 Gemeinkosten
03
Gemeinkosten
03.__.01 Einrichten der Baustelle sowie Transport
von Werkzeug und Materialien
(Montagezuschlag) Einrichten der Baustelle sowie Transport
von Werkzeug und Materialien
(Montagezuschlag)
03.__.01
Einrichten der Baustelle sowie Transport
von Werkzeug und Materialien
(Montagezuschlag)
1.00
Stck
03.__.02 Zuschlag für Montagerüstung / Leiter / Hebezeug Zuschlag für Montagerüstung / Leiter / Hebezeug
auch für Arbeitshöhen bis 5,50 m
03.__.02
Zuschlag für Montagerüstung / Leiter / Hebezeug
1.00
Stck
03.__.03 Spülen der Trinkwasseranlage undAnfertigen eines Prüfprotokolls Spülen der Trinkwasseranlage und Anfertigen eines Prüfprotokolls
03.__.03
Spülen der Trinkwasseranlage undAnfertigen eines Prüfprotokolls
1.00
Stck
03.__.04 Kernlochbohrung d= 100 mm, l= 240 mm Kernlochbohrung d= 100 mm, l bis 240 mm
03.__.04
Kernlochbohrung d= 100 mm, l= 240 mm
O
1.00
Stck
03.__.05 Kernlochbohrung d= 150 mm, l= 240 mm Kernlochbohrung d= 150 mm, l bis 240 mm
03.__.05
Kernlochbohrung d= 150 mm, l= 240 mm
O
1.00
Stck
03.__.06 Kernlochbohrung d= 200 mm, l= 240 mm Kernlochbohrung d= 200 mm, l bis 240 mm
03.__.06
Kernlochbohrung d= 200 mm, l= 240 mm
O
1.00
Stck
03.__.07 Brandschutzdurchführungen F90 für Cu-Rohrleitungen
Dm. 25 - 40 mm, Länge nach Vorschrift in bauseitige Wandbohrungen
( 24 cm Mauerwerk ) einbauen.Conlit Rockwool Brandschutzdurchführungen F90 für Cu-Rohrleitungen
Dm. 25 - 40 mm, Länge nach Vorschrift in bauseitige Wan
dbohrungen
( 24 cm Mauerwerk ) einbauen.Conlit Rockwool
03.__.07
Brandschutzdurchführungen F90 für Cu-Rohrleitungen
Dm. 25 - 40 mm, Länge nach Vorschrift in bauseitige Wandbohrungen
( 24 cm Mauerwerk ) einbauen.Conlit Rockwool
O
1.00
Stck
03.__.08 Brandschutzmanschetten DN 100 für Kunststoff- Abwasserrohr Brandschutzmanschetten DN 100 für Kunststoff- Abwasserrohr
03.__.08
Brandschutzmanschetten DN 100 für Kunststoff- Abwasserrohr
O
1.00
Stck
03.__.09 Monteurstunden zum Nachweis für unvor-
hergesehene Arbeiten (Stemmarbeiten) Monteurstunden zum Nachweis für unvor-
hergesehene Arbeiten (Stemmarbeiten)
03.__.09
Monteurstunden zum Nachweis für unvor-
hergesehene Arbeiten (Stemmarbeiten)
O
1.00
h