Rohrleitungsbau
Akzo Nobel Hilden GmbH
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Kurzbeschreibung Projekt Die Akzo Nobel Hilden GmbH beabsichtigt auf ihrem Gelände in Hilden den Neubau der Werksstraße parallel zum Gebäude D und die Errichtung einer Regenwasserrückhaltung. 1. Lage Die Baustelle befindet sich auf dem Betriebsgelände  der Akzo Nobel Hilden GmbH, Düsseldorfer Str. 96-100, 40721 Hilden. 2. Baukörper und Baukörperabmessungen Die Baufläche beträgt ca. 3.000m². 3. Erschließung Das Baufeld wird von der Düsseldorfer Straße aus über den bestehenden Werkshof erschlossen. 4. Kurzbeschreibung der Maßnahme/Besonderheiten Nach Abbruch der Gebäude E und G soll die bestehende Werksstraße parallel zu Gebäude D zurückgebaut und breiter neu erstellt werden. Gleichzeitig wird das Kanalsystem in diesem Bereich erneuert. Weiterhin soll in einem Teilbereich des nicht abgebrochenen Kellergeschosses von Gebäude E eine Regenwasserrückhaltung installiert werden. Die RW-Rückhaltung sowie ein großer Teil der zu erstellenden Kanalanlagen werden im Bereich des nicht abgebrochenen Kellergeschosses des Gebäude E errichtet und sollen parallel zu den Verfüllarbeiten des Kellers hergestellt werden, sodaß ein Großteil des eigentlich erforderlichen Bau- und Kanalgrabenaushubs entfällt. Es soll zuerst die Regenrückhaltung erstellt werden. Danach wird die bestehende Rückhaltung stillgelegt und die Kanäle an das neue System angeschlossen. Danach erfolgt der Bau der Straße und der neuen Straßenentwässerung.
Kurzbeschreibung Projekt
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Alle nachfolgenden Positionen beinhalten die erforderlichen Arbeiten zur ordnungsgemäßen Herstellung der Leistung, ein-schließlich der Lieferung aller hierfür notwendiger Materialien. Alle erforderlichen Genehmigungen für notwendige Verkehrs- regelungen sind vom Auftragnehmer einzuholen. Notwendige, zur Durchführung der Arbeiten erforderliche Gerüste im Innenbereich sind vom Unternehmer in die Einzelpositionen mit einzukalkulieren. Sofern nicht in den Positionen anderslautend beschrieben gilt "liefern und betriebsfertig montieren" Das dem LV beigefügte "Merkblatt für Fremdfirmen" ist Auftragsbestandteil und unbedingt zu beachten! Hinweis zu Materialien: In den Arbeits- und Laborbereichen ist aus werkstechnischen Gründen darauf die Verwendung von Silikon (z.B. als Fugenmaterial) untersagt.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Grundlage der Ausführung sind alle entsprechende DIN-Normen, Vorschriften, Merkblätter, Regelwerke, Richtlinien, allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie UVV in der jeweiligen Fassung zu beachten. Kosten für die Umsetzung der vorgenannten Vorschriften, Regeln sowie Einhalt der Baustellenverordnung werden nicht gesondert vergütet. Das Abstecken (soweit erforderlich) der Hauptachsen der baulichen Anlagen und das Schaffen von notwendigen Längen-, Breiten- und Hochpunkte in unmittelbarer Nähe der baulichen Anlagen ist Sache des Auftragnehmers. Während der gesamten Bauzeit ist die Bauabwicklung derart zu gestalten und mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen, dass eine Behinderung der Zugänglichkeit zu den im Betrieb verbleibenden Werksteilen so gering als möglich erfolgt sowie die Feuerwehrzufahrten und die Flucht- und Rettungswege dauerhaft aufrecht erhalten werden. Nebenangebote zu einzelnen Postionen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit sind ausdrücklich erwünscht! Für alle angegebenen Fabrikate gilt "oder gleichwertig". Das gewählte Produkt ist an den entsprechenden Stellen zu vermerken, die Gleichwertigkeit ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Bauherr strebt eine pauschale Beauftragung an. 1. Angaben zur Baustelle: Adresse: Akzo Nobel Hilden GmbH Düsseldorfer Str. 96-100 40721 Hilden Objektbesuch Hinsichtlich der Kalkulation ist eine Objektbesichtigung dringend erforderlich und empfohlen. Eine Erläuterung der Baumaßnahme hinsichtlich offener Fragen zu den örtlichen Gegebenheiten, Erschwernis, Transportwege u.s.w. wird angeboten. Termine sind abzustimmen mit: Akzo Nobel Hilden GmbH Herr Köhler, Herr Duchenski 02103 771 oder moebius:architectural solutions Herr Benjamin Möbius Oberstr. 5 54526 Landscheid bm@moebiusarchitekten.com 0152-34024613 2. Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle: Das Grundstück selbst ist über die öffentlich Straßen erreichbar. Es gilt die StVO und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h. 4. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Sämtliche Verkehrswege auf dem Gelände sowie die Zu- und Ausfahrten sind freizuhalten. Das Aufstellen von Material, Gerüsten, Geräten etc. ist jeweils vorab mit dem AG abzustimmen. 5. Lage, Art, der Anschlüsse für Energie und Wasser, Abrechnung des Verbrauchs: Die Verrechnung der Verbrauchskosten für Wasser und Strom erfolgt pauschal über 0,5% der Schlussrechnungssumme. Die Bauleistungsversicherung wird mit 0,3% verrechnet. Der AG stellt die Bauhauptstromversorgung und ausreichend Baustromverteiler zur Verfügung. Weiterhin eine Grundbeleuchtung. Sämtliche weitere Stromversorgung bzw. Arbeitsplatzbeleuchtung ist von AN zu liefern und einzukalkulieren. 6. Lage und Ausmaß der Lagerräume des AN Die Benutzung von Räumen des Bauvorhabens und des Werkes für Materiallagerungen, Unterkünfte usw. ist untersagt. Dem AN werden Lagerflächen ausschließlich durch den AG zugewiesen. 7. Rauchverbot Auf dem gesamten Werksgelände besteht, auch auf den Freiflächen und Parkplätzen, absolutes Rauchverbot! 8. Hydrologische Werte entfällt 9. Besondere Wasserrechtliche Vorschriften entfällt 10. Besondere Vorgaben für die Entsorgung, Abfall Die Entsorgung des Abbruchmaterials erfolgt durch den AN. Container können in Absprache mit dem AG im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche abgestellt werden. Das Baufeld ist, gerade hinsichtlich der beengten Verhältnisse in ordentlichem Zustand zu halten. Abfälle etc. sind unverzüglich in die bereitgestellten Container o.ä. zu verbringen, welche regelmäßig zu leeren sind. Anfallende Abfälle sind nach Möglichkeit bzw. lokalen Vorgaben zu trennen und separat zu entsorgen. Der Bauherr behält sich vor, nicht ordnungsgemäß gelagerte Abfälle, Restmaterialien etc. nach einmaliger Verwarnung auf Kosten des AN durch Dritte entsorgen zu lassen. Die Kosten hierfür werden bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 11. Schutzgebiete, Schutzzeiten der Baustelle entfällt 12. Schutz von Pflanzen entfällt 13. Im Baugelände vorhandene Anlagen Die Baustelle liegt im Bereich der Akzo Nobel Hilden GmbH (Störfallbetrieb). Die werkseigenen Unfall- und Verhaltensvorschriften sind unbedingt zu beachten. Siehe hierzu auch beiliegendes "Merkblatt für Fremdfirmen". 14. Hindernisse entfällt 15. Besondere Anordnungen des AG/Behinderungen im Bereich der Baustelle - Die vorhandenen Notausgänge aus der bestehenden Produktionshalle und des Verwaltungs- und Laborgebäudes sowie die Feuerwehrdurchfahrten sind während der gesamten Bauzeit freizuhalten und zu sichern. -Werksverkehr in unmittelbarer Nähe durch LKW, Trailer und Gabelstapler. 16. Baustellenverordnung / Schadstoffbelastungen Für die Baustelle wird ein Sicherheitskoordinator nach BaustellVO bestellt. 17. Vom AG veranlasste Vorarbeiten Medienfreischaltung in den betroffenen Bereichen. 18. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle entfällt Angaben zur Ausführung 1. Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitszeit Der Auftragnehmer ist insbesondere dazu verpflichtet, seine Arbeiten mit dem AG abzustimmen und dem Baufortschritt entsprechend anzupassen. 2. Besondere Erschwernisse Während der Ausführung läuft der Betrieb am Standort weiter. 3. Besondere Anforderungen (Kontamination) entfällt 4. Besondere Anforderungen an Baustelleneinrichtung und Entsorgung entfällt 5. Sicherung des Verkehrs Der AN ist zur sofortigen Beseitigung von Verschmutzungen öffentlicher und nicht öffentlicher Straßen und Gehwege, die durch Fahrzeuge des AN oder seiner Lieferanten entstehen, verpflichtet. 6. Auf-, Abbau von Gerüsten Alle Arbeits- und Schutzrüstungen, fahrbare Arbeitsbühnen, Hebegeräte zur Erbringung der Leistungen sind in die Einheitspreisen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, sie sind in einer gesonderten Position ausgewiesen. 7. Mitbenutzung fremder Gerüste entfällt 8. Nutzung von Einrichtungen des AN von anderen Unternehmern (Gerüste u. a.) entfällt 9. Verwendung von Stoffen entfällt 10. Anforderungen an Stoffe siehe Leistungsbeschreibung bzw. Vorgaben Bauherr 11. Umweltverträglichkeit von Stoffen -frei- 12.Verwendbarkeitsnachweise, Eignung und Gütenachweis Grundsätzlich sind alle bauordnungsrechtlichen Vorschriften verbindlich einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch für die Verwendung von Bauprodukten, die im Bauwerk eingebaut werden. Vor dem Einbau ist daher dem AG, bzw. dessen beauftragtem Bauleiter, der Verwendbarkeitsnachweis für das einzubauende Bauprodukt vorzulegen und in Kopie auszuhändigen. Das Fehlen des zugehörigen Verwendbarkeitsnachweises berechtigt den AG das Bauprodukt als vertragswidrig zu betrachten und die unverzügliche Entfernung dieses Bauproduktes zu veranlassen. Die ausschließliche Vorlage einer ggf. vorhandenen CE-Kennzeichnung an Stelle des Ü-Zeichens für ein Bauprodukt ist nicht ausreichend. In diesem Fall ist eine Herstellergarantie vorzulegen, welche die Übereinstimmung des Bauproduktes mit den Vorgaben von Landesbauordung und den allgemein anerkannten Regeln der Technik bestätigt. 13. Behandlung von auf der Baustelle gewonnenen Stoffen Die Transport- und Entsorgungskosten sind, soweit nicht anders beschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. 14. Entsorgungsnachweise Eventuell geforderte Entsorgungsnachweise sind zeitnah dem Bauherrn und der Bauleitung vorzulegen. 15. Stoffe und Bauteile vom AG bereit gestellt entfällt 16. Leistungen des AG Die Verrechnung der Verbrauchskosten für Wasser und Strom erfolgt pauschal über 0,5% der Schlussrechnungssumme. Die Bauleistungsversicherung wird mit 0,3% verrechnet. Die Herstellung der Versorgungsleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt in Abstimmung mit dem AG obliegt dem AN. 17. Leistungen des AN für andere Unternehmer Gerüst/Gerüstaufzug 18. Benutzung von Teilen der Leistungen vor der Abnahme entfällt 19. Wartung während der Gewährleistung entfällt 20. Abrechnung nach Zeichnungen / Tabellen Die Abrechnung der Leistungen erfolgt grundsätzlich nach Aufmaß. 21. Projektleitung und örtliche Bauleitung des AN Der AN benennt dem AG schriftlich seinen verantwortlichen Projektleiter und vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle den örtlichen Bauleiter/Polier. Beide müssen der deutschen Sprache perfekt in Wort und Schrift mächtig sein. Beide dürfen während der Durchführung der Baumaßnahme nur mit Einwilligung des AG ausgetauscht werden. Der örtliche Bauleiter/Polier muss während der Ausführung der Arbeiten an der Baustelle anwesend sein. Er muss ermächtigt sein, verantwortlich für den AN zu handeln sowie Anweisungen und Entscheidungen des AG gem. den vertraglichen Vereinbarungen für den AN entgegenzunehmen. Der AN ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und davon der Bauleitung des AG in mit diesem vorab abgestimmten Zeitintervallen eine Durchschrift zu übergeben. Die Tagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung der beauftragten Leistungen von Bedeutung sein können (Tagesleistungen, den Namen der anwesenden Handwerker, notwendigen Daten über Witterungsverhältnisse, wichtige Ereignisse bzw. besondere Vorkommnisse). Das Führen des Bautagebuches wird nicht gesondert vergütet. Wöchentlich werden, organisiert durch die Bauleitung des AG, Baubesprechungen durchgeführt. (Jour-fixe). Die Teilnahme eines verantwortlichen Vertreters des AN (Projektleiter oder örtlicher Bauleiter) an diesen Baubesprechungen ist verpflichtend. Während der Bauausführung sind die der Ausführung zu Grunde liegenden Zeichnungen, Berechnungen und Planunterlagen vom AN an der Baustelle vorzuhalten. 22. Planübergabe Der AN erhält auf seine Anforderung hin - soweit zu diesem Zeitpunkt vorhanden und zur Arbeitsvorbereitung notwendig - die Unterlagen (Pläne, Zeichnungen,) in einfacher Ausfertigung sowie digital (PDF/DWG) Es bleibt dem AN überlassen, die für Ihn notwendigen Mehrausfertigungen der Planunterlagen anzufertigen. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. 23. Farbkonzept entfällt 24. Sonstiges Mehr- oder Mindermengen, auch über 10% berechtigen nicht zu einer Korrektur der Einheitspreise. 25. Widersprüche im Leistungsverzeichnis Treten Widersprüche zw. Kurztext und Langtext bei den Positionsbeschreibungen auf, so ist die Langtextversion der Positionsbeschreibung maßgebend.
Allgemeine Vorbemerkungen
Tägliche Baustellenreinigung Anfallende Aushub- und Schuttmassen sind täglich zu entfernen und zu entsorgen. Die Baustelle und ihre Zufahrten sind täglich besenrein zu hinterlassen. Des weiteren sind Analysen des zu entsorgenden Materials soweit erforderlich eigenverantwortlich und rechtzeitig durchzuführen. Diese Arbeit wird nicht gesondert vergütet. Die Transportkosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Tägliche Baustellenreinigung
04 Kanalarbeiten
04
Kanalarbeiten
Hinweis Grundleitungen Regenwasser Hinweis Grundleitungen Regenwasser Hinweis:    Teil dieses Titels ist der Aufbau eines Regenwasser- Entwässerungsnetzes.    Die Positionen beinhalten Lieferung und Einbau von PE- und PP-Rohren gemäß Planung. Belange der Zwischenlagerung, Verbindung und Bettung ergeben sich aus den geltenden Vorschriften, Richtlinien und Normen.    Herstellung der Leitung erfolgt aus genormten Längen und aufzumessenen Passstücken in notwendiger Stückzahl. Die Abrechnung nach tatsächliche gelegter Rohrleitung inklusive der für die Verlegung notwendigen Erdarbeiten (z.B. Sandbettung) als "fix-und-fertige" Leistung. Sämtliche Dichtungen, Verpress- und Verfüllarbeiten sind der Bestandteil der jeweiligen Leitungs-Positionen.    Grabenverfüllung ist in Vortiteln (Rohrgraben-Titeln) erfasst.    Die einzelnen Rohrquerschnitte müssen zulassungskonform aufeinander aufgeschlossen werden. Alle hierfür notwendigen Systemmanschetten, Dichtungen und erforderlichen Hilfsmittel sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.    .Abrechnung der Anschlüsse/Aufschlüsse, auch Einstecklösungen (mit Passmuffen) o.ä. sind als "fix-und-fertig" hergestellt zu bepreisen.    Für Bögen und Abzweige der Kunststoffrohre sind Mittelpreise für unterschiedliche Winkelgrade anzugeben.    Es wird hiermit ausdrücklich für sämtliche durch den Auftragnehmer im Zuge dieses Projektes zu erstellenden Leitungen eine Dichtigkeitsprüfung mit aufgeschlüsselter Dokumentation gefordert. Kosten hierfür sind ebenfalls einzukalkulieren.    Lage und Verlauf sind fortlaufend digital zu erfassen und zu dokumentieren.    Reinigung/Spülung aller vom Auftragnehmer erstellten Leitungen vor Abnahme durch den AG.    Vor Bestellung und Freigabe der Schachtbauwerke sind die Werkszeichnungen der örtlichen Bauleitung zur Freigabe vorzulegen! Insbesondere in Hinsicht auf Festlegung der Art der Drosselung des RW-Staukanals als "Rasterdrossel" oder als schwimmergesteuerte Drossel mit gleichmäßigem Abfluss.
Hinweis Grundleitungen Regenwasser
04.__.__.0027 Rohrleitung herstellen PE-X da 63 x 5,8 mm für Abwasserdruckleitung, SDR11 Rohrleitung herstellen PE-X da 63 x 5,8 mm für Abwasserdruckleitung, SDR11 Beschreibung:   PE-X-Rohr 63x5,8 (Stangen- oder Rollenware) liefern auf vom AN bereitzustellenden Flächen auslegen, Zwischentransport zum Einbauort und im offenen Rohrgraben verlegen.  Die erforderlichen Schweißungen und Rohrverbindungen (Stumpf oder Muffenschweißung) sind mit einzurechnen einschl. der dafür evtl erf. Erdarbeiten. Rohrzone aus steinfreiem Sand liefern einbauen und verdichten. Hersteller:    REHAU o. glw. angebot. Farbr.: ..............................................
04.__.__.0027
Rohrleitung herstellen PE-X da 63 x 5,8 mm für Abwasserdruckleitung, SDR11
15.00
m
04.__.__.0028 PE-Vorschweißbund 63 x 5,8 PE-Vorschweißbund 63 x 5,8 Beschreibung:   Formstücke liefern und einbauen, Vorschweißbund lang für PE-Xa 63 x 5,8 liefern und einbauen einschl. der erf. Anschlussschweißung an die Rohrleitung, incl. aller erf. Materialien und Nebenleistungen.
04.__.__.0028
PE-Vorschweißbund 63 x 5,8
1.00
Stk
04.__.__.0029 PE Formstück Losflansch 63 x 5,8 PE Formstück Losflansch 63 x 5,8 Beschreibung:   Formstück liefern und einbauen, Losflansch für PE-Xa 63 x 5,8 liefern und einbauen, incl. aller erf. Materialien und Nebenleistungen.    Weiterhin ist der Anschluss an die Rigole RW mit in die Position einzurechnen
04.__.__.0029
PE Formstück Losflansch 63 x 5,8
1.00
Stk
04.__.__.0030 Zulage für PEX Formstück Bogen 63x5,8 mm, SDR 11 Zulage für PEX Formstück Bogen 63x5,8 mm, SDR 11 Beschreibung:   Bogen 45 / 30 grd für PE - Rohrleitung liefern und einbauen, einschl. der erf. Schweißungen und erforderlichen Formstücke (Schweißmuffen) als betriebsfertige Leistung.
04.__.__.0030
Zulage für PEX Formstück Bogen 63x5,8 mm, SDR 11
1.00
Stk
04.__.__.0034 Standrohr - rund Schlaggeschütztes Rohr (RHEINZINK mit Kunststoffkern), inkl. zwei Edelstahlhalter, Blitzableitungsklemme und Sperrzahnmutter Ummantelung hergestellt aus Material wie vor Nenngröße: DN150 Länge: 1060 mm
04.__.__.0034
Standrohr - rund
6.00
Stk
04.__.__.0035 Standrohrkappe - für Standrohr ohne Muffe Hergestellt aus Material wie vor Liefern und montieren. Nenngröße: DN150
04.__.__.0035
Standrohrkappe - für Standrohr ohne Muffe
6.00
Stk