To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Vorbemerkung Baubeschreibung:
Das Gebäude, bestehend aus den Losen 1+2, ist grundsätzlich als ein Gebäude zu sehen, das in Stahlbetonskelettbauweise errichtet wird.
Bei LOS-1 (Achse 1-4) handelt es sich um den mehrgeschossigen Gebäudeteil, der inkl. Büro-
und Sozialbereich, vorwiegend als Energie- bzw. Technikzentrale dient (Achse 1-4).
Das LOS-2 (ab Achse 4) umfasst die weiteren Gebäudeteile, bestehend aus einem mehrgeschossigen Bereich, der in gleicher Bauart an LOS-1 angegliedert ist, und der daran
angeschlossenen Produktionshalle, die mit zwei Krananlagen ausgestattet wird.
Adresse der Baustelle:
Kurt-Bösch-Straße 10
86199 Augsburg
Verdingungsunterlagen:
1. Allgemeine Vertragsbedingungen: VOB/B
- Es gelten die Bestimmungen der VOB/B in der bei der
vertragsabschluss gültigen Fassung.
2. Zusätzliche Vertragsbedingungen (VOB/A § 10):
- Ausführungsfristen vorgesehene Gesamtbauzeit: November 2026 bis September 2027
Beginn Baumeisterarbeiten: Nach Absprache, Mitte/Ende November 2026
- Sämtliche angegebenen Preise sind Festpreise über die gesamte Bauzeit.
3. Besondere Vertragsbedingungen:
- Es wird eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren nach BGB vereinbart.
- Der AG behält sich vor, einzelne Positionen aus der beschriebenen Leistung herauszunehmen.
4. Technische Vertragsbedingungen:
- Es gelten die Bestimmungen der VOB/C in der bei der
vertragsabschluss gültigen Fassung.
Sonstige VereinbarungenEisenbinder
In den EPs ist das Abladen der Bewehrung mit dem bauseitigem Hebezeug und der Transport zur
Einbaustelle enthalten.
Die Ausführung der Arbeiten ist bei Teilen in Sichtbeton (SB3/ SB4) mit erhöhter Sorgfaltspflicht vorzunehmen.
Der horizontale Schultertransport, sowie jegliches Tragen der Bewehrung (Rundstahl, Listenmatten, Lagermatten sowie Abstandshalter) ist im vereinbarten Verlegepreis enthalten.
Hierbei wird in Ausnahmefällen von einem max. Transport von 30 bis 40 m ausgegangen.
Falls Schneidearbeiten im Bereich der Bodenplatte/Wände (z. B. Stützen oder Aussparungen) auf der Baustelle erforderlich sind, sind diese im vereinbarten Verlegepreis enthalten.
Das Erstellen von Arbeitsgerüsten bis 2 m (Standhöhe) ist in den EPs enthalten, dasselbe gilt für das Versetzen von (kranbaren) mobilen Gerüsten auch über 2 m Arbeitshöhe. Das erforderliche Material wird durch den AG gestellt.
Der Zuschlag für Elementdecken, TT-Decken und HFT-Wänden ist in den EPs bereits eingerechnet bzw. enthalten. Es wird kein weiterer Zuschlag berechnet.
Die Schraubverbindungen werden mit den EPs, ohne zusätzliches Stahlgewicht, vergütet.
Die, durch den Stahllieferanten beigestellten und an den Bewehrungspaketen angebrachten, Hebebänder und Abhebeseile dürfen ausschließlich zum Abladen der Bewehrunspakete und zum Zwischentransport zur Einbaustelle verwendet werden. Die Hebebänder und Abhebeseile sind zu
sammeln und für die Rückgabe an den Stahllieferanten in Pakete à 10 Stück zu bündeln. Bei Verlust oder Beschädigung werden dem AN 6,00 Euro/ Stück netto in Rechnung gestellt.
Die Grobreinigung, der durch den AN erstellten Bauteile, erfolgt nach Fertigstellung durch den AN und ist in den EPs enthalten.
Die Zwischen- und Endreinigung des Materials erfolgt durch den AN und ist in den EPs enthalten.
Der benötigte Bindedraht und die Abstandhalter werden vom AG kostenlos zur Verfügung gestellt.
Der Einbau von Abstandhaltern, sowie Unterstützungskörben und Schubbewehrung, falls notwendig, sind mit den vereinbarten Verlegepreisen abgegolten. Für den Einbau wird kein Zuschlag berechnet.
Der gegenseitige Regiestundensatz beträgt ______€.
Regieberichte sind spätestens wöchentlich bei der Bauleitung/ dem Polier zur Freigabe vorzulegen
Kleineinsätze bei Beginn/Bauende, sowie während der gesamten Bauzeit, sind mit den vereinbarten Konditionen abgegolten.
Sämtliche Stillstands- und Ausfallkosten, die durch verspätete bzw. mangelhafte Verlegeleistung entstehen, sowie Kosten, die auf grob fahrlässige Handlung des AN zurückzuführen sind, werden an den AN weiterverrechnet.
Die Bewehrungspläne werden 2-fach in Papier und 1-fach digital übergeben. Abrechnungsgrundlage sind die Bewehrungspläne, wobei Aufmaße vom Polier bzw. Bauleiter gegenzuzeichnen sind.
Der AG überlässt dem AN die Maschinen und Geräte geprüft und in ordnungsgemäßem,
betriebsbereitem und sicheren Zustand. Der AN haftet für Diebstahl und grob fahrlässig verursachte Schäden. Reparaturkosten für Material, Geräte und Unterkunftscontainer, die aus unsachgemäßer bzw. fahrlässiger Handhabung entstanden sind, werden an den AN weiterverrechnet. Im Fall von Diebstahl aus verschlossenen Containern ist der AN verpflichtet bei der Aufklärung mitzuwirken.
Es befinden sich Hebegeräte (Kran, Hubarbeitsbühnen o.ä.) auf der Baustelle, welche dem AN
vom AG kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Bedienung der zur Verfügung gestellten
Hebegeräte ist ausschließlich durch Mitarbeiter mit PSAgA Schulung zulässig. Auf
Teleskopbühnen oder in Arbeitskörben ist ausnahmslos PSAgA zu tragen. Die PSAgA wird vom AG zur Verfügung gestellt.
Kran/Teleskopstapler und Hebebühnen dürfen nur von unterwiesenen, mindestens 18 Jahre alten,
körperlich und geistig geeigneten und vom Unternehmer schriftlich beauftragten Personen bedient
werden. Die Beauftragungen und Fahr- bzw. Bedienausweise müssen auf der Baustelle vorliegen.
Der AG stellt die erforderlichen Tagesunterkünfte und WCs zur Verfügung. Der Unterhalt der Tagesunterkünfte einschl. der laufenden Reinigung erfolgt durch den AN. Für Beschädigungen
haftet der AN.
Die Entsorgung von Baustellenabfällen und Restmaterialien, in die vom AG zur Verfügung gestellten Container, erfolgt durch den AN. Die Trennung der Abfallfraktionen erfolgt gemäß der
Beschilderung. Anfallende Kosten durch unsachgemäße Mülltrennung werden weiterverrechnet.
Es besteht kein Anspruch auf Parkmöglichkeiten an der Baustelle. Es besteht nur eine Be -und
Entlademöglichkeit.
Die Distanz von Tagesunterkünfte zu Baufeld beträgt ca. 350m
Übernachtungen auf der Baustelle sind verboten.
Die Materiallagerplätze werden von der örtlichen Bauleitung bzw. vom Polier zugewiesen
Der AN hat Tagesberichte vorzulegen, in denen die erbrachte Bauleistung und die Baustellenbesetzung dokumentiert wird. Die Berichte sind wöchentlich dem Bauleiter/Polier
vorzulegen.
Die Bewehrungsabnahme erfolgt in Absprache mit dem Bauleiter/ Polier durch den Statiker/Prüfstatiker und ist der Bauleitung zwei Arbeitstage im Voraus schriftlich anzuzeigen.
Das Verlegepersonal, einschließlich einem deutschsprechenden, plansicheren Polier bzw.
Bauleiter, ist der Baustelle fest zugeteilt und darf nur mit Zustimmung des AG ausgetauscht werden.
Die Gestellung von ausreichend Verlegepersonal ist im Bauablauf zu 100 % zu gewährleisten.
Der AG gewährt dem AN für den Abruf des Personals eine Abruf- bzw. Reaktionszeit von 5 Tagen.
Der AN stellt seinen Mitarbeitern die persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung. Die persönliche Schutzausrüstung ist unaufgefordert zu tragen.
Der AN sorgt für ein ordentliches Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter auf der Baustelle. Es ist nur
Arbeitskleidung mit dem Aufdruck des ANs oder des AGs zulässig.
Auf Verlangen muss während der gesamten Bauzeit an Samstagen gearbeitet werden. Der AN hat auch an Samstagen die von der Bauleitung, gewünschte Personalstärke zur Verfügung zu stellen.
Bei Zugangskontrollen erfolgt der Personalanmeldeprozess.
Baustelle ist nur über die Zugangskontrolle möglich.
Der AN hat eine Gefährdungsanalyse für seine Arbeiten zu erstellen und seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen. Dies ist zu dokumentieren und bei Vertragsunterzeichnung zu
übergeben!
Der AN verpflichtet sich nur unterwiesene und beauftragte Mitarbeiter auf der Baustelle einzusetzen.
Mitarbeiter ohne entsprechende Unterweisung bzw. Dokumentation werden von der Baustelle
verwiesen. Anfallende Kosten bzw. Schadensersatzansprüche gehen zu Lasten des AN.
Nach Fertigstellung der Bewehrungsarbeiten sind die Deckenflächen von Bindedrahtresten, Bewehrungsabschnitten und sonstigem angefallenem Abfall vollständig zu säubern. Die Decken sind betonierfähig und frei von losen Verunreinigungen zu übergeben. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Die auf der Baustelle vorhandenen Hochbaukräne stehen allen auf der Baustelle tätigen Auftragnehmern zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Die Koordination der Kranbelegung sowie die Abstimmung der Arbeitsabläufe haben die Auftragnehmer eigenverantwortlich und in gegenseitigem Einvernehmen sicherzustellen. Jeder Auftragnehmer hat seine Leistungserbringung so zu organisieren, dass ein reibungsloser Bauablauf gewährleistet ist. Behinderungen, Warte- oder Standzeiten infolge fehlender oder unzureichender Abstimmung der Krannutzung begründen keinerlei Ansprüche auf zusätzliche Vergütung, Nachträge, Fristverlängerungen oder sonstige Entschädigungen. Kranbedingte Warte- und Standzeiten sind mit den Vertragspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
Vorbemerkung
Anlagen - 4_EN_GR_GES_EG_0002_AB_V
- 4_EN_GR_GES_UG_0001_AB_V
- 4-A-AN-GES-XX-0111-AD-V_Ansicht
- 4-A-GR-GES-1OG-0102-AJ-V_Grundriss 1.OG
- 4-A-GR-GES-2OG-0103-AJ-V_Grundriss 2OG
- 4-A-G4-A-GR-GES-EG-0101-AK-V_Grundriss EG
- R-GES-DA-0104-AG-V_Grundriss DA
- 4-A-GR-GES-UG-0100-AN-V_Grundriss UG
- 4-A-SC-GES-XX-0105-AJ-V_Querschnitte
- 4-A-SC-GES-XX-0106-AB-V_Mittelspannung
- 4-A-SC-GES-XX-0106-AG-V_Längsschnitte
- 4-A-SC-TRH-XX-0108-AA-V_Treppenhausplan
- 5-F-PP-GES-1OG-0602-AA-V_TT-Decken Verlegeplan über 1. OG
- 5-F-PP-GES-2OG-0102-AB-V_Positionsplan Stützen 2. OG
- 5-F-PP-GES-2OG-0603-AA-V_TT-Decken Verlegeplan über 2.OG
- 5-F-PP-GES-DG-0120-AA-V_Positionsplan Dach
- 5-F-PP-GES-EG-0101-AB-V_Positionsplan Stützen EG
- 5-F-PP-GES-EG-0601-AA-V_TT-Decken Verlegeplan über EG
- 5-F-PP-GES-UG-0100-AB-V_Positionsplan Stützen UG
- 5-F-PP-GES-UG-0600-AA-V_TT-Decken Verlegeplan über UG
- 5-F-PP-GES-XX-0200-AC-V_Schnitt vor Achse 17
- 5-F-PP-GES-XX-0300-AB-V_Ansicht Achse A_1-13
- 5-F-PP-GES-XX-0301-AB-V_Ansicht Achse A_13-24
- 5-F-PP-GES-XX-0302-AB-V_Ansicht Achse 24
- 5-F-PP-GES-XX-0303-AB-V_Ansicht Achse G_13-24
- 5-F-PP-GES-XX-0310-AB-V_Ansicht Achse 9
- 5-F-PP-GES-XX-0311-AB-V_Ansicht Achse 7
- 5-F-PP-GES-XX-0314-AA-V_Ansicht Achse B_1-4
- 5-F-PP-GES-XX-0315-AA-V_Ansicht zwischen Achse A und B_1-4
- 5-SPT-GR-124-XX-0100-AC-V_Verbau Bereich E
- 5-SPT-GR-125-XX-0100-AC-V_Verbau Bereich CFK
- 5-SPT-PP-GES-XX-0101-AB-F_Gründung Bereich CFK+E
- 5-SPT-PP-GES-XX-0102-AB-F_Gründung Bereich CFK+E
- 5-SPT-SN-124-XX-0200-AC-V_Verbau Bereich E
- 5-T-BW-GES-XX-0101-AA-V-Köcherfundament FU44 und 47
- 5-T-BW-GES-XX-0102-AA-V-Köcherfundament FU45 und 53
- 5-T-BW-GES-XX-0103-AA-V-Köcherfundament FU48 und 49
- 5-T-BW-GES-XX-0104-AA-V-Köcherfundament FU50
- 5-T-BW-GES-XX-0105-AA-V-Köcherfundament FU51 und 61
- 5-T-BW-GES-XX-0106-AA-V-Köcherfundament FU59 und 60
- 5-T-BW-GES-XX-0107-AA-V-Köcherfundament FU57 und 58
- 5-T-BW-GES-XX-0108-AA-V-Köcherfundament FU55 und 56
- 5-T-DP-GES-1OG-1004-AB-V-Stützenschuh und -anker 4
- 5-T-DP-GES-UG-1001-AA-V-Stützenschuh und -anker 1
- 5-T-DP-GES-UG-1002-AA-V-Stützenschuh und -anker 2
- 5-T-DP-GES-UG-1003-AA-V-Stützenschuh und -anker 3
- 5-T-SP-GES-1OG-0104-AD-V-1. Obergeschoss
- 5-T-SP-GES-1OG-0161-AD-V-1.Obergeschoss_Teil A
- 5-T-SP-GES-1OG-0162-AD-V-1.Obergeschoss_Teil B
- 5-T-SP-GES-1OG-0163-AD-V-1.Obergeschoss_Teil C
- 5-T-SP-GES-2OG-0105-AD-V-2. Obergeschoss
- 5-T-SP-GES-2OG-0171-AD-V-2.Obergeschoss_Teil A
- 5-T-SP-GES-2OG-0172-AD-V-2.Obergeschoss_Teil B
- 5-T-SP-GES-2OG-0173-AD-V-2.Obergeschoss_Teil C
- 5-T-SP-GES-DG-0106-AD-V-Dach
- 5-T-SP-GES-DG-0181-AD-V-Dach_Teil A
- 5-T-SP-GES-DG-0182-AD-V-Dach_Teil B
- 5-T-SP-GES-DG-0183-AD-V-Dach_Teil C
- 5-T-SP-GES-EG-0103-AD-V-Erdgeschoss
- 5-T-SP-GES-EG-0151-AD-V-Erdgeschoss_Teil A
- 5-T-SP-GES-EG-0152-AD-V-Erdgeschoss_Teil B
- 5-T-SP-GES-EG-0153-AD-V-Erdgeschoss_Teil C
- 5-T-SP-GES-FU-0101-AD-V-Bodenplatte UG
- 5-T-SP-GES-FU-0131-AC-V-Bodenplatte UG_Teil A
- 5-T-SP-GES-TRH-0401-AC-V-TRH+Lastenaufzug1
- 5-T-SP-GES-UG-0102-AD-V-Untergeschoss
- 5-T-SP-GES-UG-0141-AD-V-Untergeschoss_Teil A
- 5-T-SP-GES-UG-0142-AD-V-Untergeschoss_Teil B
- 5-T-SP-GES-UG-0143-AD-V-Untergeschoss_Teil C
- 5-T-SP-GES-XX-0201-AD-V-Ansichten und Schnitte 1
- 5-T-SP-GES-XX-0202-AD-V-Ansichten und Schnitte 2
- 5-T-SP-GES-XX-0203-AD-V-Ansichten und Schnitte 3
- 25103039 BE 17 261022
- 25103039_Bauzeitenplan-V2
- BGU_126064
- Kurt-Bösch-Straße 10 Augsburg_WP 01_Phasenplan_2026-09-11
- 25103039_AIRAU_Airbus_Augsburg_Werksgelände Airbus
Anlagen
1 LOS 1 - Halle 124 - KG 300 - Achse 1 bis 4
1
LOS 1 - Halle 124 - KG 300 - Achse 1 bis 4
1.1 KG 300 - Bauwerk
1.1
KG 300 - Bauwerk