Montageleistungen (Module & Co)
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Vorbemerkung Sauberkeit, Abfallentsorgung: der bearbeitete Bereich sowie die Baustellenumgebung (Mischplatz, Lager, Zugang,..) ist stets besenrein zu verlassen. Abfälle (Kehrgut, Abfälle,..) sind durch den Auftragnehmer (AN) täglich aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Lagerungen: Materialanlieferungen und Lagerungen sind aus Baustellen- logistischen Gründen im Vorfeld der Bauleitung (BL) anzukündigen und abzustimmen (Anfahrt, Lagerdauer, Platzbedarf,...). Restmaterial ist schnellstmöglich abzufahren. Sicherungen (Wetter, Diebstahl,...) sind durch den AN eigenständig zu leisten. Baustelleneinrichtung (bauseits, vgl. Baustelleneinrichtungsplan): Die folgenden Einrichtungen/Medien sind nur zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen zu verwenden! Baustrom: wird ab dem Baustromanschlusskasten zur Verfügung gestellt. Notwendige Verlängerungskabel sind durch den AN bereitzustellen (Baustelleneinrichtung). Es dürfen nur (VDE) geprüfte Elektrogeräte eingesetzt werden! Bauwasser: auf dem Baugrundstück wird ein Standrohr zur Versorgung mit Bauwasser zur Verfügung gestellt. Anschlusskupplungen und Schlauchleitungen sind durch den AN eigenständig einzusetzen (Baustelleneinrichtung). Sanitär: Auf dem Baufeld stehen Baustellentoiletten zur Verfügung. Bauablauf: Der Baufortschritt ist grundsätzlich von allen Beteiligten zu fördern. Behinderungen nach VOB/B §6 sind vom AN unverzüglich der BL zu melden und konkret zu beschreiben. Die Personalstärken sind so einzuplanen, dass die terminlichen Ziele erreicht werden. Des Weiteren ist eine Teilnahme des Deutschsprachigen Vorarbeiters an den wöchentlichen Baubesprechungen bzw. Lean-Besprechungen verpflichtend. Baudokumentation: Zu den Leistungen und eingesetzten Materialien sind jeweilige Fachunternehmer- sowie Übereinstimmungserklärungen, Zulassungen und Datenblätter bereitzustellen. Brandschutz- und sicherheitsrelevante Ausführungen sind fotographisch zu erfassen, insbesondere Installationen welche verbaut werden (z.B. Brandabschottungen, Verankerungen,...). Fotos mit Positionsplan sind mit der Baudokumentation vor Schlussrechnungsstellung bereitzustellen. Werkzeuge: Werkzeuge sind grundsätzlich durch den AN zu stellen. Lediglich Spezialwerkzeuge wie bspw. Pressen, Balkenzug, Hochbaukran, etc. werden durch den AG gestellt. Hier ist Rücksprache mit der Bauleitung zu halten. Des Weiteren ist ein nach DGUV Grundsatz 309-003 befähigter Kranführer durch den AN zu stellen. Verbrauchsmaterial: Verbrauchsmaterialien wie bspw. Bohrer, Bits, Klingen oder Sägeblätter sind durch den AN zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Spezialwerkzeuge, welche durch den AG zur Verfügung gestellt werden
Vorbemerkung
01 Vorleistungen
01
Vorleistungen
01.__.0010 Baustelleneinrichtung Einrichten, vorhalten und Räumen von für das Gewerk erforderliche Baustelleneinrichtung. Geräte und Maschinen, insofern nicht in den Leistungspositionen erfasst. Je nach Personaleinsatz von der Gewerbeaufsicht erforderlichen Sozialeinrichtungen, insofern nicht bauseits bereitgestellt (vgl. Baustelleneinrichtungsplan) Die Vorhaltedauer ist nach der Ausführungsdauer inkl. jeweiliger Zwischenzeiten (z.B. Trocknungsdauer) anzunehmen.
01.__.0010
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
02 Baustellenarbeiten
02
Baustellenarbeiten
02.01 Aufstellen der Module
02.01
Aufstellen der Module
02.02 Raummodulstoß Innenbereich
02.02
Raummodulstoß Innenbereich
02.03 Abdichtung Module
02.03
Abdichtung Module
02.04 Malerarbeiten
02.04
Malerarbeiten
02.05 Türen
02.05
Türen
02.06 Sonstige Arbeiten
02.06
Sonstige Arbeiten