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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Vorbemerkung Sauberkeit, Abfallentsorgung:
der bearbeitete Bereich sowie die Baustellenumgebung
(Mischplatz, Lager, Zugang,..) ist stets besenrein zu verlassen.
Abfälle (Kehrgut, Abfälle,..) sind durch den Auftragnehmer (AN)
täglich aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Lagerungen:
Materialanlieferungen und Lagerungen sind aus Baustellen-
logistischen Gründen im Vorfeld der Bauleitung (BL)
anzukündigen und abzustimmen (Anfahrt, Lagerdauer,
Platzbedarf,...). Restmaterial ist schnellstmöglich abzufahren.
Sicherungen (Wetter, Diebstahl,...) sind durch den AN
eigenständig zu leisten.
Baustelleneinrichtung (bauseits, vgl. Baustelleneinrichtungsplan):
Die folgenden Einrichtungen/Medien sind nur zur Erfüllung der
vertraglichen Leistungen zu verwenden!
Baustrom:
wird ab dem Baustromanschlusskasten zur Verfügung
gestellt. Notwendige Verlängerungskabel sind durch den AN
bereitzustellen (Baustelleneinrichtung). Es dürfen nur (VDE)
geprüfte Elektrogeräte eingesetzt werden!
Bauwasser: auf dem Baugrundstück wird ein Standrohr zur
Versorgung mit Bauwasser zur Verfügung gestellt.
Anschlusskupplungen und Schlauchleitungen sind durch den AN
eigenständig einzusetzen (Baustelleneinrichtung).
Sanitär: Auf dem Baufeld stehen Baustellentoiletten zur
Verfügung.
Bauablauf:
Der Baufortschritt ist grundsätzlich von allen Beteiligten zu
fördern.
Behinderungen nach VOB/B §6 sind vom AN unverzüglich der BL
zu melden und konkret zu beschreiben. Die Personalstärken sind
so einzuplanen, dass die terminlichen Ziele erreicht werden.
Des Weiteren ist eine Teilnahme des Deutschsprachigen Vorarbeiters an den wöchentlichen Baubesprechungen bzw. Lean-Besprechungen verpflichtend.
Baudokumentation:
Zu den Leistungen und eingesetzten Materialien sind
jeweilige Fachunternehmer- sowie
Übereinstimmungserklärungen, Zulassungen und Datenblätter
bereitzustellen. Brandschutz- und sicherheitsrelevante
Ausführungen sind fotographisch zu erfassen, insbesondere
Installationen welche verbaut werden (z.B. Brandabschottungen,
Verankerungen,...). Fotos mit Positionsplan sind mit der
Baudokumentation vor Schlussrechnungsstellung
bereitzustellen.
Werkzeuge:
Werkzeuge sind grundsätzlich durch den AN zu stellen.
Lediglich Spezialwerkzeuge wie bspw. Pressen, Balkenzug,
Hochbaukran, etc. werden durch den AG gestellt.
Hier ist Rücksprache mit der Bauleitung zu halten.
Des Weiteren ist ein nach DGUV Grundsatz 309-003
befähigter Kranführer durch den AN zu stellen.
Verbrauchsmaterial:
Verbrauchsmaterialien wie bspw. Bohrer, Bits, Klingen oder Sägeblätter
sind durch den AN zu stellen.
Ausgenommen hiervon sind Spezialwerkzeuge, welche durch den
AG zur Verfügung gestellt werden
Vorbemerkung
01 Vorleistungen
01
Vorleistungen
01.__.0010 Baustelleneinrichtung Einrichten, vorhalten und Räumen von für das Gewerk
erforderliche Baustelleneinrichtung. Geräte und Maschinen,
insofern nicht in den Leistungspositionen erfasst.
Je nach Personaleinsatz von der Gewerbeaufsicht
erforderlichen Sozialeinrichtungen, insofern nicht bauseits
bereitgestellt (vgl. Baustelleneinrichtungsplan)
Die Vorhaltedauer ist nach der Ausführungsdauer inkl.
jeweiliger Zwischenzeiten (z.B. Trocknungsdauer)
anzunehmen.
01.__.0010
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
02 Baustellenarbeiten
02
Baustellenarbeiten
02.01 Aufstellen der Module
02.01
Aufstellen der Module
02.02 Raummodulstoß Innenbereich
02.02
Raummodulstoß Innenbereich
02.03 Abdichtung Module
02.03
Abdichtung Module
02.04 Malerarbeiten
02.04
Malerarbeiten
02.05 Türen
02.05
Türen
02.06 Sonstige Arbeiten
02.06
Sonstige Arbeiten