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Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis
KG 440 und 450 Elektrotechnische Anlagen
Umbau und Sanierung des
Gebäudes auf dem Grundstück Kurfürstendamm 225 und 226
10719 Berlin
Projekt: Umbau und Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses
Kurfürstendamm 225 /226 in 10719 Berlin
Bauherr / AG: AGK – Aachener Grundvermögen
Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Generalübernehmer Schwitzke Project GmbH
Tussmannstrasse 70, D-40477 Duesseldorf
Fachplanung TGA: DELTA-i Ingenieurgesellschaft mbH
Sonnenallee 262
12057 Berlin
Leistungsverzeichnis
Modernisierung und Sanierung Wohn- und Geschäftshaus am Kurfürstendamm 225–226 in Berlin-Charlottenburg Modernisierung und Sanierung Wohn- und Geschäftshaus am Kurfürstendamm 225–226 in Berlin-Charlottenburg
Projektnummer: 4240131
Allgemeine Projektvorbemerkungen
Standort: Kurfürstendamm 225–226, 10719 Berlin
Bauliche Maßnahme: Am Kurfürstendamm 225–226, 10719 Berlin wird ein denkmalgeschütztes
Wohn- und Geschäftshaus mit einer Grundstücksfläche von ca. 2.400 m²
und einer Raumfläche von rund 9.800 m² umfassend saniert und
modernisiert.
Bauherr: AACHENER GRUNDVERMÖGEN Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
GÜ: Schwitzke Project GmbH
Bauzeit: Februar 2026 bis Mai 2027
(Februar 2026 bis Mai 2026 nur vorgezogener leichter Rückbau und
Schadstoffsanierung)
Kurzbaubeschreibung Gesamtbaumaßnahme und Kalkulationshinweise
Baubeschreibung:
Das Bauvorhaben umfasst die Modernisierung und Sanierung eines denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshauses am Kurfürstendamm 225–226 in Berlin-Charlottenburg. Die Liegenschaft hat eine Grundstücksfläche von ca. 2.400 m² und eine bestehende Raumfläche von rund 9.800 m². Das Gebäude besteht aus Vorder- und Hinterhäusern mit Untergeschoss, Erdgeschoss, vier Obergeschossen sowie einem nicht ausgebauten Dachgeschoss.
Die Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der Denkmalschutzauflagen und der Bauordnung Berlin. Ziel der Sanierung ist die brandschutztechnische Ertüchtigung, die energetische Modernisierung (TGA wird komplett erneuert) sowie in Teilbereichen die Anpassung an aktuelle Anforderungen der Barrierefreiheit.
Die Nutzungseinheiten und zum Teil die Büroeinheiten werden neu strukturiert: Verkaufsflächen im Erdgeschoss werden zusammengelegt, eine Ladeneinheit wird zu Gastronomie umgenutzt, bestehende Gastronomieflächen werden funktional neu geordnet, und die Büroflächen in den Obergeschossen werden modernisiert. Das Dachgeschoss bleibt im Bestand und wird künftig als Technikfläche genutzt. Im Untergeschoss entstehen zentrale Technik-, Lager- und Müllräume.
Baustelleneinrichtungsfläche:
Vor dem Gebäude am Kurfürstendamm und Joachimsthaler-Platz (Hausnummer 225 + 226) wird eine BE-Fläche eingerichtet. Im vorgezogenen Ausbau erfolgt die Einrichtung ab Februar 2026 vor dem Gebäudeteil 226 (Joachimsthaler-Platz) und ab Mai 2026 vor dem gesamten Gebäude. Aufgrund der innerstädtischen Lage sind die Platzverhältnisse eingeschränkt. Lagerflächen stehen nur begrenzt zur Verfügung und werden durch die Bauleitung koordiniert. Sämtliche Lagerung innerhalb der BE-Fläche hat möglichst auf Europaletten zu erfolgen, um eine flexible Nutzung der Flächen zu gewährleisten. Die BE-Fläche wird gemäß den mit dem AG abgestimmten BE-Plänen festgelegt und ist verbindliche Grundlage für alle Anliefer-, Lager- und Logistikprozesse der Nachunternehmer. Eigenständige Änderungen, Erweiterungen oder Belegungen sind nicht zulässig und bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Freigabe der Bauleitung.
Parkmöglichkeiten sind im direkten Umfeld der Baustelle sehr begrenzt; das Parken mit privaten PKW auf dem Baustellengelände ist nicht zulässig. Für Lieferfahrzeuge stehen nur temporär eingeschränkte Flächen innerhalb der BE zur Verfügung, die vorab mit der Bauleitung abzustimmen sind. Sollten zusätzliche Stell- oder Rangierflächen im öffentlichen Raum erforderlich sein, sind diese vom AN eigenständig zu organisieren, einschließlich der rechtzeitigen Einholung aller erforderlichen Genehmigungen sowie der vollständigen Übernahme aller entstehenden Gebühren. Die Verantwortung für Verkehrssicherung und Beschilderung liegt beim AN. Für Anlieferungen gelten verbindliche, mit der Bauleitung abzustimmende Zeitfenster. Unangekündigte, verspätete oder unkoordinierte Anlieferungen können aus Kapazitäts- und Sicherheitsgründen zurückgewiesen werden. Eventuelle Wartezeiten berechtigen den AN nicht zu Mehrkostenforderungen.
Der Auftragnehmer hat die projektspezifischen örtlichen Gegebenheiten gemäß Baustelleneinrichtungsplan (BE-Plan) zu beachten. Hierzu zählen u. a. die logistischen Abläufe, begrenzten Lagerflächen sowie die innerstädtische Verkehrsführung. Diese Rahmenbedingungen sind bei der organisatorischen Planung der Leistungen des Auftragnehmers zu berücksichtigen.
Auf dem gesamten Baugelände sowie am Bauzaun ist das Anbringen von Firmenwerbung nicht erlaubt, es sei denn, der AG hat diese ausdrücklich auf schriftlichen Antrag des AN genehmigt. Die Baustelleneinrichtung des AN (z. B. Container, Geräte, Gerüste, Lagerbereiche) ist vor Aufbau oder Anlieferung mit der Bauleitung abzustimmen und erfordert deren Freigabe. Eine eigenständige Platzierung ohne Freigabe ist ausgeschlossen. Als Grundlage dienen die BE-Pläne. Für die zentrale Baustelleneinrichtung wie Baustellen-WCs, Aufenthaltsraum, Baulogistik, Baustrom und -Wasser sowie Bauwesenversicherung wird eine Bauumlage von 1,8 % bei Teil- und Schlussrechnung in Abzug gebracht. Die Bauumlage dient der anteiligen Finanzierung der zentral vorgehaltenen Einrichtungen und Leistungen des GÜ. Sie wird prozentual auf die abrechenbare Vergütung des AN angewendet.
Allgemeine Baustellen Hinweise
Der Auftragnehmer hat für Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle zu sorgen; er ist verpflichtet, anfallenden Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung zu entsorgen. Container auf der Baustelleneinrichtungsfläche werden vom Auftraggeber hierfür nicht zur Verfügung gestellt. Die Entsorgung hat gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und den einschlägigen Vorschriften zu erfolgen.
Rauch- und Staubbelästigungen sind zu vermeiden, offenes Feuer ist untersagt. Schweiß- und Flexarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung durchgeführt werden. Hierbei sind alle notwendigen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen (z. B. Abschottungen, Funkenflugschutz) vom Auftragnehmer zu stellen und die Vorgaben des Brandschutzkonzepts sind strikt einzuhalten. Die Feuerschutzmaßnahmen während der Bauzeit richten sich nach den Auflagen der zuständigen Behörden, Brandschutzsachverständigen und des SiGeKo. Feuerlöscher sind bei Arbeiten mit leicht entflammbaren Stoffen bereitzuhalten.
Gefährliche Stoffe wie Farben, Lösemittel oder Kartuschen dürfen nur in abgestimmten, gesicherten Bereichen gelagert werden; hierfür ist eine gesonderte Freigabe der Bauleitung erforderlich. Der Auftragnehmer hat den Anordnungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sowie der Bauleitung uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, zum Brandschutz, zur Baustellenordnung und zur Koordination der Gewerke.
Der Zugriff auf die Baustelle erfolgt ausschließlich über die definierten Zugangssysteme; ein Drehkreuz mit Zugangskontrolle wird eingerichtet. Der Auftragnehmer hat ein vollständiges Mitarbeiterverzeichnis inkl. Nachunternehmer vorzulegen. Zuwiderhandlungen können zu sofortigen Maßnahmen auf Kosten des Auftragnehmers führen; hieraus entstehende Verzögerungen gelten nicht als Behinderung.
Die Arbeiten sind möglichst lärm- und erschütterungsarm auszuführen. Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen sie nur werktags zwischen 07:00 und 20:00 Uhr erfolgen. Die Immissionsrichtwerte gemäß AVV-Baulärm sind einzuhalten.
Für die Baustellenversorgung stellt der Auftraggeber Wasseranschlüsse und Baustromverteiler bereit; die Lage der Übergabepunkte ergibt sich aus dem Baustelleneinrichtungsplan (BE-Plan) und den Baustrom-Geschoßplänen. Herstellung, Erweiterung, Instandhaltung und Rückbau der eigenen Leitungswege von den Übergabepunkten bis zur Verbrauchsstelle erfolgen auf Kosten des Auftragnehmers.
Eine Grundbeleuchtung in den Verkehrswegen wird durch den Auftraggeber gestellt, die ausreichende und arbeitsschutzkonforme Ausleuchtung der jeweiligen Arbeitsbereiche liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Das übergeordnete Baustelleneinrichtungs- und Logistikkonzept ist dem BE-Plan zu entnehmen, der Bestandteil der Vertragsunterlagen ist. Die Verkehrsführung zur Baustelle, die Zufahrtsregelung, Ladezonen sowie etwaige Gewichts- oder Einfahrtsbeschränkungen sind strikt gemäß BE-Plan und den Vorgaben der Bauleitung einzuhalten. Besondere Transportbewegungen sind vorab anzumelden. An- und Abfahrten der Gewerke erfolgen ausschließlich in den mit der Bauleitung abgestimmten Zeitfenstern. Materialien und Bauteile sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich gegen Witterungseinflüsse sowie Diebstahl zu schützen; eine Haftung des Auftraggebers hierfür ist ausgeschlossen. Der Schutz flankierender Bauteile sowie aller bereits ausgeführten Leistungen anderer Gewerke ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Es sind ausschließlich zugelassene Materialien gemäß Leistungsbeschreibung zu verwenden. Bei Einsatz von Alternativprodukten ist die Gleichwertigkeit vor Auftragsvergabe nachzuweisen und eine schriftliche Freigabe einzuholen.
Der Auftragnehmer hat eine nachhaltige Bauweise sicherzustellen und einen umsichtigen Umgang mit Ressourcen zu gewährleisten; Verpackungsreduzierung, Mehrwegverpackungen und eine umweltverträgliche Baustellenlogistik sind zu berücksichtigen
Alle Maße sind vor Ausführung durch den Auftragnehmer zu prüfen. Abweichungen sind der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen. Unterlassene Prüfungen oder verspätet angezeigte Abweichungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Ausführungsfristen ergeben sich aus dem Bauzeitenplan.
Der Auftragnehmer erstellt einen gewerkspezifischen Detailablaufplan zur Koordination und Abstimmung mit der Bauleitung. Für die Ausführung gelten die anerkannten Regeln der Technik sowie alle einschlägigen Normen und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Die Baustellen- und Vertragssprache ist Deutsch; eine dauerhaft anwesende, weisungsbefugte deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen.
Für die Kommunikation auf der Baustelle werden digitale Werkzeuge (z. B. Capmo) eingesetzt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese zu nutzen und die hierin geforderten Dokumentationen vollständig zu führen. Die allgemeine Baustellensicherung wird durch ein übergeordnetes Sicherheitskonzept gewährleistet; der Einsatz eines externen Sicherheitsdienstes (z.B. BauWatch) ist geplant. Der Auftragnehmer hat dessen Vorgaben einzuhalten und entsprechende Zutrittsregelungen zu beachten.
Modernisierung und Sanierung Wohn- und Geschäftshaus am Kurfürstendamm 225–226 in Berlin-Charlottenburg
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
Nach Auftragserteilung sind folgende Unterlagen bei der zuständigen Fachbauleitung einzureichen:
- Teilnahmeliste mit Unterschriften bzgl. Baustellenbelehrung
- Kopie aller Sozialversicherungsausweise
- Eigenerklärung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (SchwarzArbG)
Transport, Baustelleneinrichtung und Materiallagerung
Der Materialtransport zur Einbausstelle sowie die Lagerung von Materialien ist Sache des Auftragnehmers (AN). Bei dem Transport der anzuliefernden Teile muss auf den Bodenbelag, mit ggf. erforderlichen
Schutzmaßnahmen, Rücksicht genommen werden. Hilfsmittel stehen für die Materialeinbringung nicht zur Verfügung. Es sind nur bestimmte Lagerflächen zeitlich begrenzt zulässig, sowie montageabhängig und mit der Bauleitung abzustimmen. Die Größe der zu liefernden Einzelteile ist den vorhandenen Transportwegen anzupassen. Sämtliche Transportkosten fallen zu Lasten des AN an.
Die Lagerplätze sind deutlich, mit erforderlichen ggf. Schutzmaßnahmen, mit Firmenname / Ansprechpartner / Tel.-Nr. zu kennzeichnen und regelmäßig zu reinigen. Die hat mindestens zum Ende des Arbeitstages zu geschehen.
Werden Materialien von Lieferanten des AN direkt auf die Baustelle geliefert, so ist dafür Sorge zu tragen, dass ein Vertreter des AN die Ware in Empfang nimmt. Der AG oder die Fachbauauleitung verweigern prinzipiell die Annahme.
Materialqualität
Der AN verpflichtet sich nur neue, unbeschädigte und gereinigte Materialien Bauteile und Armaturen zu verwenden.
Die eingesetzten Fabrikate sollten zum Zeitpunkt des Einbaus, aktuell erhältliche und in Produktion befindliche Serien umfassen.
Verhalten und Sicherheit auf der Baustelle
Die Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt einzuhalten, insbesondere beim Benutzen von Leitern und Gerüsten. Alle Unfälle, die sich mittelbar oder unmittelbar auf der Baustelle ereignen, sind sofort der örtlichen Projektleitung/SiGeKo anzuzeigen.
Der AG und dessen Projektleitung können für Unfälle nicht haftbar gemacht werden. Der AN übernimmt die volle Haftung für alle durch ihn oder seine Beauftragten verursachten Schäden
und stellt die Projektleitung hiervon frei.
Die Baustellenordnung wird zu Montagebeginn vom AG an den AN übergeben und ist uneingeschränkt einzuhalten. Auf der gesamten Baustelle gilt Helmpflicht. Nach wiederholten Ermahnungen behält sich der AG / BL vor, die Monteure des AN von der Baustelle zu verweisen.
Baubegegleitende Unterlagen
Der Bauleitung sind wöchentlich, unaufgefordert folgende Unterlagen vorzulegen:
- Wochenvorausschau der Arbeiten für die kommende Kalenderwoche
mit Benennung der auf der Baustelle befindlichen Personen und Firmenfahrzeuge (Kennzeichen)
einschließlich Nachunternehmer
- Bautageberichte jeweils zu Wochenbeginn, während der gesamten Bauzeit
- Schweisserlaubnisscheine bei Bedarf
- Arbeits- und Feuererlaubnisscheine bei Bedarf (nach Übernahme Betreiber)
Baureinigung / Abfälle / Entsorgung
Die Beseitigung aller anfallenden Abfälle ist täglich durchzuführen. Die Beseitigung ist Aufgabe des AN.
Die Vorschriften und die Gesetze für die Abfallbeseitigung sowie die Vorschriften der Betreiber von
Deponien und Recyclingunternehmen sind einzuhalten.
Kommt der AN der Verpflichtung zur täglichen Baureinigung nicht nach, ist die Bauleitung berechtigt,
nach einmaliger, vergeblicher, mündlicher Mahnung einen Dritten auf Kosten des AN mit der Reinigung
zu beauftragen. Die Abfallbeseitigungspflicht jedes einzelnen AN wird davon nicht berührt.
Die bei der Installation anfallenden Verpackungs- und Verarbeitungsrückstände sind vom Verursacher
zu entsorgen. Die Vorschriften zur Abfallentsorgung sind einzuhalten.
Verunreinigungen sind nach jedem Arbeitsgang sofort zu beseitigen. Das Verbreiten von Staub,
Spänen und sonstigen Materialien ist in geeigneter Weise zu verhindern. Staubsauger sind
vorzuhalten und einzusetzen.
Auf besondere Reinigung (Reinraumbedingungen) kann verzichtet werden.
Bei der Montage ist jedoch auf Sauberkeit entsprechend der zukünftigen Raumnutzung besonders zu achten.
Verwendung gefährlicher Stoffe
Es ist erklärtes Ziel des AG, keine Stoffe zu verwenden, deren Inhalt ganz oder teilweise als gefährliche Stoffe in der Gefahrstoffverordnung (Bundesgesetzblatt neueste Fassung) aufgeführt sind.
Für den Umgang mit gefährlichen Stoffen hat der AN selbst für geeignete Schutzausrüstung zu sorgen
und ist für die Gesundheit seiner Mitarbeiter verantwortlich.
Gerüste
Jeder AN hat die für das Erbringen seiner Leistungen die erforderlichen Gerüste die gesamte Bauzeit vorzuhalten. Gerüste, Hebebühnen mit einer Arbeitshöhe über 2,0 m, sind als besondere Leistung
pauschal im Leistungsverzeichnis ausgewiesen.
Auf die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsvorschriften ist zu achten. Die Mitbenutzung vorhandener Gerüste und Einrichtungen weiterer AN ist auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu vereinbaren.
Kalkulationshinweis zum Positionszusatz "Montieren"
Alle für die Montage der Installationen (Leitungen, Leitungszubehör, Geräte der einzelnen Haustechnischen Gewerke) erforderlichen Bohrungen, Befestigungselemente sowie Hilfs- und Betriebsmittel sind in die Einheitspreise der einzelnen Positionen mit einzukalkulieren.
Für die Montage von Stahl - Sonderkonstruktionen erforderliche Bohr-, Stemm- und Fräsarbeiten sind im LV als separate Position ausgewiesen.
Angebotsinhalte
Grundsätzlich sind alle Leistungen, die zur Erbringung einer abnahmereifen Gesamtleistung notwendig sind, vom Auftragnehmer aus den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen und in die ausgeschriebenen Mengen mit einzukalkulieren. Eine Ortsbesichtigung ist seitens des AG kann erfolgen, im Zusammenhang mit der Ausführung im Bestand wird diese empfohlen.
Die Unterlagen, die der AN vom AG erhält, werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt, sodass sich der AN, die für seine Belange erforderliche Anzahl als Planpausen selbst erstellen oder erstellen lassen kann. Dies ist mit den Angebotspreisen abgegolten.
Grundsätzlich übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit seines Angebots, d.h. Leistungen, die sich aus den Unterlagen ergeben, sind in die Mengen einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben oder als Einzelposition erfasst sind. Dies betrifft auch evtl. Erschwerniszulagen.
Auf Verlangen sind dem Auftraggeber die angebotenen Positionen in Einzelleistungen mit Mengen und Einheitspreisen gemäß einer Urkalkulation aufzuschlüsseln.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, Europäische Technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen vorausgesetzt.
Der Bieter ist verpflichtet, das vorliegende Leistungsverzeichnis einschließlich der dazugehörigen allgemeinen Vorbestimmungen auf Vollständigkeit in Bezug auf die Textierung bzw. auf Mehrfachforderungen hin zu überprüfen. Auftretende Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe (spätestens jedoch 5 Tage vor dem Abgabetermin) abzuklären. Spätere Reklamationen in Bezug auf angebliche Textunklarheiten werden nicht anerkannt.
2.10 Baustellenbedingungen / Arbeiten im Bestand
Die Leistungen erfolgen überwiegend im Bestand, teilweise unter beengten Verhältnissen und in statisch sensiblen Bauzuständen.
Der AN hat sämtliche Bauphasen, Montagezustände, Abstütz und Sicherungsmaßnahmen in seine Leistung einzukalkulieren.
Temporäre Maßnahmen wie Notabstützungen, Montageabstützungen, Sicherungen, Hilfskonstruktionen und Schutzmaßnahmen sind Bestandteil der Leistung, auch wenn diese nicht gesondert ausgeschrieben sind.
Bestandsbauteile, angrenzende Konstruktionen sowie vorhandene Ausbau und TGA Bauteile sind während sämtlicher Arbeiten fachgerecht zu schützen.
Beschädigungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
03 Hauptauftrag Elt
03
Hauptauftrag Elt
03.01 Vorbemerkungen
03.01
Vorbemerkungen
03.02 KG 440 Starkstrom
03.02
KG 440 Starkstrom
03.03 KG 450 Schwachatrom
03.03
KG 450 Schwachatrom