MSR-Technik Heizzentrale
Bücker-Werke Rangsdorf - Heizhaus
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1. Angebots- und Vertragsbedingungen Weitere besondere Vertragsbedingungen 1.1 Art und Umfang der Leistung (zu VOB/B § 1) Die Art und der Umfang der auszuführenden Bauleistungen werden durch den Bauvertrag bestimmt. Bei etwaigen Widersprüchen innerhalb des Vertrags gelten die folgenden Dokumente in der nachstehenden Reihenfolge: Die Leistungsbeschreibung Die Besonderen und weiteren besonderen Vertragsbedingungen Etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen Etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/B) Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/C) 1.2 Vergütung (zu VOB/B § 2) In der Kalkulation müssen sämtliche preisbeeinflussenden Umstände, auch wenn sie nicht besonders aufgeführt sind, berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem: Kosten für die Einrichtung und Erhaltung von Kraftstrom, Bauwasser und Treibstoffen Arbeits- und Schutzgerüste, Hebezeuge, sofern erforderlich und nicht besonders aufgeführt Verschnitt, Versicherungen, Fahrgelder, Entfernungs- und Erschwerniszulagen, Ortszulagen, Auslösungen Fracht- und Beifuhrkosten sowie Einrichtungen für den Transport bis zur Verwendungsstelle Zufahrten, Lagerstellen, Arbeitsplätze, Sicherung von ober- und unterirdischen Leitungen Entgelte für die Benutzung von Einrichtungen, Straßenplätzen, Gehwegen, Straßenzufahrten und Nachbargrundstücken Die anzubietenden Leistungen sind stets als Bauleistungen zu betrachten, unabhängig davon, ob sie die Lieferung von Stoffen, Bauteilen, Einrichtungen oder die Lieferung und Montage maschineller Einrichtungen umfassen. Der Auftragnehmer (AN) hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses (LV) ganz oder teilweise entfallen. 1.2.1 Nachtragsangebote Werden Arbeiten notwendig, die von der Leistungsbeschreibung abweichen oder nicht darin aufgeführt sind, ist vor der Ausführung ein Nachtragsangebot einzureichen. Der Einheitspreis ist zu vereinbaren und die schriftliche Zustimmung zur Ausführungsart und zum Preis ist vom Auftraggeber (AG) einzuholen. 1.3 Ausführungsunterlagen (zu VOB/B § 3) Alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen werden dem AN unentgeltlich als PDF-Dateien per E-Mail zur Verfügung gestellt. Ausdrucke auf Papier oder ähnliche Medien sind vom AN selbst zu erstellen und werden nicht vergütet. Die Zeichnungen müssen einen Freigabevermerk des AG oder dessen Architekten tragen. Es sind stets die aktuellsten Unterlagen zu verwenden. Die Unterlagen dürfen ohne die Genehmigung des Urhebers nicht veröffentlicht, vervielfältigt, geändert oder für andere Zwecke als den vereinbarten genutzt werden. 1.4 Ausführung (zu VOB/B § 4) 1.4.1 Arbeitszeiten/Verhaltensregeln Die Arbeiten sind werktäglich zwischen 7:00 und 18:00 Uhr durchzuführen. Samstags sind Arbeiten in Absprache mit der örtlichen Bauleitung bis 14: 00 Uhr möglich. Die Nutzung der angrenzenden Freiräume und Gebäude darf in dieser Zeit nicht eingeschränkt werden. 1.4.2 PKW-Stellplätze Parkplätze auf dem Baustellengelände stehen dem AN und seinen Mitarbeitern nicht zur Verfügung. Zulieferfahrzeuge und Montagewagen dürfen nur zum sofortigen Be- und Entladen halten oder parken. 1.4.3 Gebäudebeleuchtung Die Rettungserschließungswege und Treppenanlagen im Gebäude sind bauseits mit einer Grundbeleuchtung ausgestattet. Der AN ist für die notwendige und ausreichende Arbeitsbeleuchtung zur Erbringung seiner vertraglichen Leistung selbst verantwortlich. 1.4.4 Sauberkeit der Baustelle Die Baustelle sowie die Transport- und Zugangswege sind täglich besenrein zu hinterlassen. Schutt und Abfälle, die bei den Leistungen anfallen, sind zu sammeln und zu entfernen. Gehwege, Straßen und Zufahrten, die durch ausfahrende Fahrzeuge verunreinigt werden, sind sofort zu reinigen. Der Bauherr behält sich vor, auf Kosten des AN durch diesen verursachte Verunreinigungen im und um den Baustellenbereich entfernen zu lassen. Das Reinigen von Arbeitsgeräten oder die Entsorgung von Reststoffen (z. B. Beton, Spachtelmassen) über vorhandene Sanitäreinrichtungen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen werden Überprüfungen und Rohrreinigungen des Kanalnetzes zu Lasten des Verursachers durchgeführt. Sämtliche aus solchen Zuwiderhandlungen resultierenden Kosten sind mit den Angebotspreisen abgegolten. 1.4.5 Brand- und Emissionsschutz Schweißarbeiten, Arbeiten mit offenem Feuer und andere feuergefährliche Tätigkeiten sind mindestens drei Tage vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauleitung des AG zur Genehmigung anzuzeigen. Die Genehmigung erfolgt schriftlich. 1.4.6 Abstimmung mit anderen Baubeteiligten Die Leistungserbringung im gesteckten Zeitrahmen erfordert eine Zusammenarbeit und Abstimmung mit den übrigen Auftragnehmern (AN). Eine parallele Ausführung der Arbeiten mit denen anderer Gewerke ist unvermeidbar. Der AN hat sich bezüglich der Ausführungstermine und Arbeitsabläufe mit den anderen Ausbaufirmen und der Objektüberwachung abzustimmen. Etwaige Mehrkosten aufgrund der Abstimmung mit anderen Baubeteiligten sind in den Angebotspreisen enthalten. 1.4.7 Baubesprechungen Der AN hat die Teilnahme eines kompetenten, entscheidungsbefugten, fließend deutsch sprechenden Bauleiters an regelmäßigen Baubesprechungen sicherzustellen. Ist der Bauleiter verhindert, ist ein entsprechend vertretungsberechtigter, mit dem Bau vertrauter Vertreter zu entsenden. Es ist von wöchentlichen Baubesprechungen auszugehen, wobei auch häufigere Besprechungen erforderlich sein können. 1.4.8 Austausch der örtlichen Bauleitung des AN Sollte die örtliche Bauleitung des AN ihren vertraglichen Pflichten gegenüber dem AG nicht nachkommen (z. B. Teilnahme an Baubesprechungen, termingerechte Bearbeitung von Anfragen, Anweisungen oder Aufträgen), behält sich der AG vor, den betreffenden Bauleiter mit einer angemessenen Frist austauschen zu lassen. Bei wiederholter Abmahnung kann der AG eine fristlose Ablösung des Bauleiters verlangen. 1.4.9 Lager- und Aufenthaltsräume Materiallagerungen sind mit dem AG oder der Bauleitung abzustimmen. Die Bereitstellung von Aufenthalts- und Lagerflächen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, obliegt dem AN und ist als Nebenleistung zu betrachten. Es besteht kein Anspruch auf größere Materiallagerungen auf dem Baugelände. Anlieferungen und Entsorgungen sollen möglichst just in time erfolgen, da der AG keine Lagerräume zur Verfügung stellt. Pausen und Aufenthalte, die nicht unmittelbar der Leistungserbringung dienen, sind nur in den ausgewiesenen Bereichen oder Räumen des AG gestattet. Widerrechtliche Materiallagerungen oder unerlaubte Aufenthalte im Bauwerk können zur kostenpflichtigen Räumung und Entsorgung durch den Bauherrn führen. 1.4.10 Sanitäreinrichtungen Für die Bauzeit stellt der AG mobile WC-Container zur Verfügung. 1.4.11 Baustrom/Bauwasser Baustrom und Bauwasser sind auf der Baustelle verfügbar. Die Verbrauchskosten werden vom Bauherrn getragen. 1.4.12 Nachunternehmer Der AN hat die von ihm beauftragten Nachunternehmer bekanntzugeben (siehe Formblatt 233 der Anlage) und genehmigen zu lassen. 1.4.13 Bautagesberichte Der AN ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und diese wöchentlich an den AG bzw. die Bauleitung zu übergeben. Die Berichte müssen alle für die Ausführung und Abrechnung relevanten Angaben enthalten, insbesondere über Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der Arbeitskräfte, eingesetzte Großgeräte, Zu- und Abgang von Hauptbaustoffen und Großgeräten, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten, Baufortschritt, Abnahmen, Behinderungen und Unterbrechungen der Ausführung, Arbeitseinstellung, Unfälle und andere wichtige Vorkommnisse. 1.4.14 Zustandsfeststellungen Der Zustand von Teilen der Leistung, die durch weitere Ausführungen der Prüfung und Feststellung entzogen werden, ist gemeinsam mit der Bauleitung festzustellen und schriftlich zu dokumentieren. Der AN hat die Bauleitung rechtzeitig (mindestens eine Woche im Voraus) über die Notwendigkeit einer Zustandsfeststellung zu informieren und einen Termin zu vereinbaren. 1.5 Ausführungsfristen und Terminplanung Der Planungs- und Bauablauf wird vom AG bzw. seinen Beauftragten koordiniert und gesteuert. Nach Auftragserteilung hat der AN auf Abruf des AG innerhalb von 10 Arbeitstagen einen Terminplan für seine Leistungen zu erstellen und mit dem AG bzw. der Bauleitung abzustimmen. Die Fertigstellung von Teilleistungen muss rechtzeitig erfolgen, damit Folgegewerke ihre Arbeiten im notwendigen Umfang fortsetzen können 1.6 Abnahme (zu VOB/B § 12) 1.6.1 Förmliche Abnahme Eine förmliche Abnahme der Leistungen wird vereinbart. Der Termin für die Abnahme wird vom Auftraggeber (AG) festgelegt. Im Rahmen der Abnahme wird ein Abnahmeprotokoll in schriftlicher Form angefertigt. Dieses Protokoll enthält etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mängel, Vertragsstrafen sowie Einwände des Auftragnehmers (AN). Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls. 1.6.2 Dokumentationsunterlagen Die geschuldeten Dokumentationsunterlagen sind der Bauleitung spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin zur Prüfung zu übergeben. Sollten die Dokumentationsunterlagen fehlen oder mangelhaft sein, ist der AG berechtigt, einen Rechnungseinbehalt in Höhe von bis zu netto 20. 000,00 ? vorzunehmen. 1.7 Mängelansprüche (zu VOB/B § 13) Die Frist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung oder mit der Abnahme in sich abgeschlossener Teilleistungen. Es gelten die in der VOB/B festgelegten Verjährungsfristen für Bauleistungen. 1.8 Abrechnung (zu VOB/B § 14) Der AN hat alle Rechnungen gemäß den Vorgaben der VOB zu erstellen. Das Rechnungsoriginal ist an den Bauherrn und eine Zweitschrift inklusive Aufmaß an die zuständige Bauleitung zur Abrechnung einzureichen. Die Abrechnung erfolgt kumulativ. Die Leistungen sind in jeder Rechnung in der Reihenfolge der Ordnungszahlen (LV-Positionen) wie in der Leistungsbeschreibung aufgeführt, inklusive Positionen, Menge, Wortlaut, Einzelpreis (EP) und Gesamtpreis (GP). Die Abrechnung ist nach Abrechnungszeichnung und gemeinsamem Aufmaß in Abstimmung mit dem AG und dem Bauleitungsbüro vorzunehmen. Abrechnungspläne und Aufmaße werden bei jeder Zwischenrechnung erstellt, einschließlich der Mengenermittlungsblätter. Das gemeinsame Aufmaß wird grundsätzlich vor der Rechnungslegung durchgeführt. Die Aufmaßmengen sind kumuliert in einer Gesamtübersicht darzustellen. Mengenänderungen gegenüber vorhergehenden Zwischenrechnungen sind unter Angabe der Teilmenge des letzten Rechnungsstandes und der zugehörigen Rechnungsnummer aufzuführen. Rechnungen werden nur für fest mit dem Bauwerk verbundene Einbauteile bzw. fertiggestellte und abgeschlossene Einzelleistungen bezahlt, nicht für Zwischenbaustände. 1.9 Stundenlohnarbeiten (zu VOB/B § 15) Stundenlohnarbeiten werden nur auf Anordnung der Bauleitung und gegen Nachweis gemäß den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf die Ausführung von Stundenlohnarbeiten. 1.10 Forderungsabtretungen Forderungsabtretungen sind nur mit Zustimmung des AGs wirksam. 1.11 Sicherheits- und Gesundheitsschutz Der AN ist für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchutzG) und zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) verantwortlich. Besonders wird auf die Notwendigkeit von Absturzsicherungen, Fangnetzen und die Bereitstellung eines Sanitätskoffers hingewiesen. Diese Maßnahmen sind in den Angebotspreisen enthalten. Bei Arbeiten mit brennbaren Stoffen oder Gasen müssen automatisch Sicherheitsvorkehrungen wie Feuerlöscher, Brand- und Löschdecken ohne zusätzliche Aufforderung durch die Bauleitung vorgehalten werden. Die daraus resultierenden Kosten sind in den Angebotspreisen inbegriffen. Auf dem Baustellenbereich herrscht grundsätzlich ein Alkohol- und Rauchverbot. 1.12 Bedenken des AN Der AN kann sich vor Abgabe des Angebots vor Ort über die baulichen Gegebenheiten, Anfahrtswege etc. informieren. Dazu ist ein Termin mit dem AG oder dessen Beauftragtem zu vereinbaren. Spätestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten ist der AG schriftlich über eventuelle Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung zu informieren. Liegt dem Bauherrn keine rechtzeitige Bedenkenmitteilung vor, geht der AG davon aus, dass seitens des AN keine Bedenken bestehen.
1. Angebots- und Vertragsbedingungen
2. ATV Gebäudeautomation DIN 18386 Teil A: Allgemeine Grundlagen Hinweis: Texte sind nur zutreffend, wenn mit ?( x ) gekennzeichnet. Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B) Vertragsbestandteile sind im Falle der Auftragserteilung in nachstehender Reihen- und Rangfolge: Die Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind auch die zugehörigen Planunterlagen wie folgt: Automationsschemen GA-Funktionslisten Übersichtsschema GA Lageplan ( x ) Die Planunterlagen, sofern nicht im Anhang zum Leistungsverzeichnis beigefügt, können vom AN beim AG zu üblichen Bürozeiten eingesehen werden. ( .. ) Die Planunterlagen wurden dem AN im Format PDF im Anhang zum Leistungsverzeichnis zur Verfügung gestellt. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen Textbeschreibung und Zeichnungen, die für die Angebotskalkulation erheblich sein können, hat der AN beim AG nachzufragen und um Aufklärung zu bitten. Im Zweifel gehen Textangaben den Zeichnungen vor. 2. Die Besonderen Vertragsbedingungen 3. Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) 4. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) Der AN ist nicht berechtigt, an den Inhalten der Leistungsbeschreibung Änderungen vorzunehmen. Bei etwaigen Fragen und Widersprüchen hat er eine entsprechende Aufklärung mit dem AG (siehe oben) herbeizuführen. Teil B: Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen 1. Allgemeine technische Vorbemerkungen für das Gewerk Gebäudeautomation A. Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen Vorab wird darauf hingewiesen, dass alle gesetzlichen Regelungen, die im Zusammenhang mit der Ausführung der vereinbarten Werkleistung stehen, zu berücksichtigen sind. Insbesondere ist DIN 18386, Punkt 3.1, zu beachten. B. Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der vereinbarten Beschaffenheit Für die Ausführung der Baumaßnahme sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die vereinbarte Beschaffenheit einzuhalten (§ 13 Abs. 1 VOB/B). Die vereinbarte Beschaffenheit ist vorrangig zu berücksichtigen, wenn die nachstehenden Detailbeschreibungen über die Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik hinausgehen oder aufgrund spezifischer Gegebenheiten (z. B. beim Bauen im Bestand) dahinter zurückbleiben. C. Prüfungs- und Hinweispflichten des AN Der AN wird darauf hingewiesen, dass gemäß VOB/B (§ 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 3) sowie obergerichtlicher Rechtsprechung Prüfungs- und Hinweispflichten im Hinblick auf die Ausschreibung und Ausführung der Bauleistungen bestehen. Werden diese nicht sachgerecht wahrgenommen, kann die Vergütung für etwaige Nachtragsleistungen entfallen. Darüber hinaus werden Haftungsrisiken des AN bzgl. Mängel und Unzulänglichkeiten in der Bauausführung begründet. D. DIN-Normen und technische Regelwerke Als Grundlage für die auszuführenden Leistungen ist die VOB/C, insbesondere die Inhalte der DIN 18368 sowie DIN 18299, zu berücksichtigen. AA. Angaben zur Baustelle Siehe allgemeine Baubeschreibung/Angaben zur Baustelle. BB. Angaben zur Ausführung 0.2.1 Anbindungen von Fremdsystemen Die Automationsstationen müssen über folgende Schnittstellen zu angeschlossenen Systemen verfügen: Modbus®-RTU für die Kopplung mit Fremdsystemen oder Zählern Modbus TCP/IP für die Kopplung mit Fremdsystemen oder Zählern M-Bus für die Kopplung mit Elektro-, Energie- und Medienzählern BACnet MS/TP für die Kopplung mit Fremdsystemen oder Zählern BACnet-IP für die Kopplung mit Fremdsystemen, anderen Automationsstationen und einer übergeordneten Management- und Bedieneinrichtung (MBE) 0.2.2 Anzahl, Art und Maße von Mustern. Ort der Anbringung. Für alle Geräte, die erkennbar in Bezug auf die Belange der Architektur eine Abstimmung erfordern, ist eine Bemusterung erforderlich. Dies betrifft: Außenfühler an der Fassade Messwertgeber, Raumbediengeräte, Taster in öffentlichen Bereichen, Aufenthalts- und Arbeitsräumen 0.2.3 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausführung der Bauteile für die Management- und Bedieneinrichtung Die zu errichtenden Anlagen sind an die GA-Management- und Bedieneinrichtung (MBE) anzuschließen. Die MBE dient zur Darstellung der Datenpunkte der Automationsstation. Dafür muss der Auftragnehmer (AN) im Bereich der Gebäudeautomation (GA) folgende Leistungen erbringen: Alle Datenpunkte (physikalisch und kommunikativ) als BACnet-Datenobjekte erstellen Erstellen eines EDE-Files mit den Informationen zu den Datenobjekten und der IP-Einstellung der Automationsstation (IP-Adresse und BACnet-ID) Jedes BACnet-Datenobjekt ist mit einem BAS (Benutzer-Adressierungs- Schlüssel) zu versehen nach Vorgabe des AG (Der Schlüssel wird bis max. 30 Stellen beinhalten und wird bei der Auftragserteilung ausgehändigt) 0.2.4 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausführung der Bauteile für die Automatisierungseinrichtung und der Schalt- und Verteilanlagen Automationsstationen Für die Automatisierung der technischen Gebäudeausrüstung ist der Einsatz eines Automationssystems mit nativer BACnet-IP-Schnittstelle vorgesehen. Die Ein- und Ausgabe von Prozessdaten zur Zentraleinheit erfolgt über EA-Module mit Datenbusanschluss sowie über Datenschnittstelleneinheiten zu Feldbussystemen. Das GA-System wird als modulares, frei programmierbares, erweiterbares System in Client-Server- Architektur aufgebaut. Es werden handelsübliche, standardisierte Betriebssysteme und Netzwerke verwendet. E/A-System Die Ein-/Ausgabebaugruppen der Automationsstation werden als Feldbusmodule mit LVB realisiert. Das System besteht aus einem Basismodul, an das Erweiterungsmodule (E/As) angeschlossen werden. Die Ausgänge können manuell an den Erweiterungsmodulen mittels Kippschalter (und Poti) bedient werden. Die E/A-Erweiterungsmodule werden in den ASP- Schaltschränken aller ASP angeordnet. Alle ASPs erhalten je eine Automationsstation für den Netzwerkzugang und dezentrale E/A-Module nach Bedarf. Automationsstationen Spannungversorgung Die Automationseinrichtungen erhalten keine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) und bekommen die gleiche Art der Einspeisung wie die Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung des jeweiligen ASP. Lokale Vorranganzeige- und Bedieneinrichtung (LVB) Für den direkten Eingriff in die BTA, wenn die Automationsstationen nicht verfügbar sind, wird eine LVB installiert. Die LVB dient ausschließlich der Aufrechterhaltung eines Notbetriebes von wichtigen Anlagen bzw. Anlagenteilen. Die Bedien- und Anzeigeelemente der LVB werden über die E/A-Module der Automationsstationen oder separate Koppelrelais realisiert. Der Handeingriff sämtlicher Schalter der LVB wird als Einzelmeldung softwareseitig mit gemeinsamen, kommunikativen Datenpunkten je Schalter durch die GA überwacht. Systeme mit separatem physikalischem Binäreingang zur Überwachung des LVB-Handeingriffs sind zugelassen, jedoch sind die dabei anfallenden Mehrkosten für die zusätzlichen Binäreingänge in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und schriftlich anzugeben im Angebot. Funktionen Einrichtungen, Programme und Leistungen werden für die Management-, Verarbeitungs- und Ein-/Ausgabefunktionen gemäß DIN EN ISO 16484 eingerichtet. Diese Funktionen werden sowohl innerhalb als auch zwischen den einzelnen Funktionsebenen realisiert. Das Automationssystem übernimmt die Steuerung, Regelung und Datenerfassung gemäß den Planungsunterlagen, einschließlich GA-Funktionsbeschreibung, Automationsschemen und Funktionslisten. Energie- und Medienmessung Zur Überwachung des Energieverbrauchs und zur Optimierung des Betriebs werden Wärme-, Elektroenergie- und Wasserverbräuche erfasst. Die Messung erfolgt mittels Zählern mit elektronischer Schnittstelle, vorzugsweise M-Bus. Um eine effektive Aufschaltung zu gewährleisten, ist eine entsprechende M-Bus-Schnittstelle im GA-Netzwerk vorzusehen. Datenadressierung und Klartexte Die von der Gebäudeautomation (GA) verarbeiteten Daten werden mit einer Benutzeradresse und einem Kurztext versehen. Der Benutzeradressschlüssel setzt sich aus beliebigen alphanumerischen Zeichen zusammen und dient der systematischen Erfassung der Informationspunkte. Dies ermöglicht eine gezielte Auswertung der Daten durch Nutzung von Filtern. Die Vorgaben des Auftraggebers sind dabei strikt einzuhalten. Feldgeräte Die Feldgeräte übernehmen die klassischen Funktionen des Messens, Stellens, Meldens und Schaltens. Hierbei werden Aktoren und Sensoren als konventionelle oder busfähige Standardgeräte ausgeführt. Die Steuerspannung für die Feldgeräte beträgt 24 V. Zur Kennzeichnung der Feldgeräte werden gravierte Resopal-Schilder verwendet. Automationsschwerpunkte Es werden neue Automationsschwerpunkte eingerichtet, die spezifische Bereiche und Gewerke abdecken. Beispiel: ASP Nr. 010 / Raum R.001 / Gewerke: Heizung (HZG), Kältetechnik (KLT), Raumlufttechnik (RLT), Sanitärtechnik (SAN). Schaltschränke In den Technikzentralen werden Schaltanlagen zur Aufnahme der Kraft- und Steuerungsteile der Anlagen vorgesehen. Alle Schaltschränke werden als fabrikfertige Schaltgeräte-Kombinationen geliefert und müssen den Normen IEC EN 61439-1 und IEC EN 60204-1 entsprechen. Je nach Bedarf kommen anreihbare Standschränke oder Wandschränke zum Einsatz. Die Schaltschränke erhalten eine neue elektrische Einspeiseleitung. Die Art der Einspeisung der ASPs ist in der GA-Systemtopologie dargestellt. 0.2.5 Visualisierungs- und Bedienungskonzepte Das GA-System besitzt folgende Bedien- und Anzeigemöglichkeiten: ( x ) zentrale MBE-Bedienplätze (Kunde) ( .. ) mobile Bedienplätze ( x ) grafisches Bediengerät (Touchscreen) als MBE-Server/Client ( .. ) grafisches Bediengerät (Touchscreen) als MBE-Client ( .. ) Bediengerät am ASP-Schaltschrank ( x ) Lokale Vorranganzeige- und Bedieneinrichtung (LVB) im ASP- Schaltschrank ( .. ) Reparaturschalter ( .. ) Vor-Ort-Schalter an den betriebstechnischen Anlagen ( .. ) Handschalter an Stellgeräten (Klappen, Ventile) Die neuen Automationsstationen werden über ein Netzwerk an die MBE gekoppelt und visualisiert. Die Anlagengrafiken werden neu erstellt. Funktionen der historischen Datenspeicherung, der Trenderfassung, der Alarmierung, der Alarmweiterleitung sowie der Einrichtung von Handlungsanweisungen für Alarme werden für die neuen Anlagen neu eingerichtet und parametriert. Die Kopplung und Visualisierung erfolgt auf der MBE für alle zur Visualisierung geplanten Anlagen. 0.2.6 Anzahl, Art, Lage und Maße von Kabeln, Leitungen, Rohren und Bauteilen von Verlegesystemen sowie Art ihrer Verlegung Verkabelungen werden durch den AN GA zwischen den GA-Schaltschränken und allen erforderlichen Feldgeräten, Pumpen, Ventilatoren, Meldungen und Schaltbefehlen der technischen Gewerke geliefert, verlegt und angeschlossen. Die Verlegung erfolgt in den Technikzentralen auf Kabelrinnen und in Gerätenähe in Schutzrohren, die auf Wänden oder Stahlträger 0.2.7 Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit und den Überspannungs-, Explosions- und Geräteschutz Die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) der eingesetzten elektronischen Baugruppen sind den Leistungstexten zu entnehmen. Die elektrischen Versorgungsleitungen für die ASP-Schaltschränke werden mit Überspannungsschutzgeräten nach DIN EN 61643-11 (VDE 0675-6-11), Typ 1, in den Hauptverteilungen ausgestattet (Leistung Gewerk Elektro). In den ASP-Schaltschränken werden Überspannungsschutzgeräte nach DIN EN 61643-11 Typ 2 zum Schutz der Betriebsmittel installiert. Automationsstationen werden zusätzlich mit Überspannungsschutzgeräten nach DIN EN 61643-11 Typ 3 direkt am Betriebsmittel gegen Überspannungen geschützt. Daten- und Starkstromleitungen, die von ISP-Schaltschränken zu Baugruppen außerhalb der äußeren Gebäudehülle verlegt werden, sind am Gebäudeeintrittspunkt mit Überspannungsschutzgeräten nach DIN EN 61643- 11, Typ 2, auszurüsten. ( .. ) Falls zutreffend, bestehen spezifische Anforderungen an den Explosionsschutz von elektrischen Baugruppen. 0.2.8 Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept Die Einhaltung des baulichen Brandschutzes ist durch die Umsetzung der erforderlichen technischen Maßnahmen sicherzustellen. Es gelten die Vorgaben der Musterleitungsanlagenrichtlinie (MLAR) in der zum Vertragsbeginn gültigen Fassung sowie die Bestimmungen des objektbezogenen Brandschutzkonzeptes. Funktionale Verknüpfungen, insbesondere mit Entrauchungsanlagen, sind gemäß diesen Vorgaben zu realisieren. 0.2.9 Termine für die Lieferung der Angaben und Unterlagen Die Unterlagen der GA-Ausführungsplanung werden dem AN innerhalb von 6 Werktagen nach Beauftragung zur Verfügung gestellt. Revisionsunterlagen sind zur Abnahme durch den AN vorzulegen; sie müssen 24 Werktage vor der Abnahme zur Prüfung beim Bauherren eingereicht werden. Die einzureichenden Unterlagen für Montage-, Werks- und Revisionsplanung richten sich nach den Anforderungen der VOB/C DIN 18386 und DIN 18299. Die Erstellung dieser Unterlagen ist als Nebenleistung in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Weitergehende Anforderungen werden als besondere Leistungen in den Leistungspositionen ausgeschrieben. Der AN hat innerhalb von 12 Werktagen nach Auftragserteilung einen detaillierten Terminplan zur Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Dieser Plan muss mindestens folgende Zeitabschnitte umfassen: Montage- und Werkstattplanung vorbereitende Arbeiten Feldgerätemontage und -verkabelung Schaltschrankmontage, Anschlüsse, Inbetriebnahme, 1:1-Datentest Inbetriebnahme der Anlagen-Programme Visualisierung der Leitebene Der Terminplan ist fortlaufend zu aktualisieren und detailliert mit dem AG abzustimmen. Der erforderliche Aufwand ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. 0.2.10 Geforderte Zertifizierungen Siehe Erläuterungsbericht. 0.2.11 Art und Lage vorhandener Datennetze sowie Bedingungen für deren Nutzung Für die neu zu errichtenden  ASP werden die Netzwerkleitungen vom ASP- Schaltschrank zu den anderen Netzwerkteilnehmern durch den AN verlegt, angeschlossen und erforderliche Messungen durchgeführt. Der AN GA liefert die Netzwerkanschlussdosen (Hutschienenmodule) und einen Switch in den ASP-Schaltschränken. Das Patchen innerhalb der ASP-Schaltschränke erfolgt durch den AN GA. Die Vergabe der IP-Adressen und die Einrichtung des virtuellen LANs für die GA-Endgeräte erfolgen, sofern notwendig, durch die Fachabteilung des Auftraggebers. Der zentrale Switch, dessen Verortung gemäß GA-Systemtopologie erfolgt, wird vom AN GA geliefert und installiert. Die Netzwerkadressvergabe erfolgt nach den Vorgaben des Auftraggebers (AG). 0.2.13 Funktionsbeschreibung oder Fließschema nach VDI 3814 Blatt 6 Für die Gebäudeautomation (GA) sind Funktionsbeschreibungen oder Fließschemata nach VDI 3814 Blatt 6 Grafische Darstellung von Steuerungsaufgaben zu erstellen. Entsprechende GA-Funktionslisten und Raumautomations-Funktionslisten sind zu berücksichtigen. Siehe Anlagenschemen, GA-Funktionslisten und Beschreibung der Grund- und Baugruppenfunktionen im Anhang zum Leistungsverzeichnis (LV). 0.2.14 Anforderungen an die Energieeffizienz und das Energiemanagement Siehe Erläuterungsbericht. 0.2.15 Vorgaben, die aus Sachverständigengutachten resultieren Siehe Brandschutzkonzept. 0.2.16 Vorgaben für den Austausch von digitalisierten Daten und Dokumenten Unterlagen der Montage- und Werksplanung sowie die Revisionsunterlagen zur Prüfung sind im PDF-Format einzureichen. Datenpunktlisten, Ventillisten, Gerätelisten und Kabellisten sind in einem bearbeitbaren Format eines Tabellenkalkulationsprogramms einzureichen.
2. ATV Gebäudeautomation DIN 18386
01 01 Gebäudeautomation
01
01 Gebäudeautomation
01.01 KG481 Automationseinrichtungen Feldgeräte
01.01
KG481 Automationseinrichtungen Feldgeräte
01.02 KG481 Automationseinrichtungen Automationsstationen
01.02
KG481 Automationseinrichtungen Automationsstationen
01.03 KG 481 Automationsdienstleistungen
01.03
KG 481 Automationsdienstleistungen
01.04 KG482 Schaltschränke, Automationsschwerpunkt
01.04
KG482 Schaltschränke, Automationsschwerpunkt
01.05 KG483 Automationsmanagement
01.05
KG483 Automationsmanagement
01.06 KG484 Potentialausgleich
01.06
KG484 Potentialausgleich
01.07 KG484 Anklemmarbeiten
01.07
KG484 Anklemmarbeiten
01.08 KG484 Kabel, Leitungen und Verlegesysteme
01.08
KG484 Kabel, Leitungen und Verlegesysteme
01.09 KG489 Inbetriebnahme, Probebetrieb
01.09
KG489 Inbetriebnahme, Probebetrieb
01.10 KG489 Stundenlohnarbeiten
01.10
KG489 Stundenlohnarbeiten
02 02 Elektrotechnik
02
02 Elektrotechnik
02.01 Hauptstromversorgung KG 443
02.01
Hauptstromversorgung KG 443
02.02 REG-Einbaugeräte
02.02
REG-Einbaugeräte
02.03 Einbauträger
02.03
Einbauträger
02.04 Installationsgeräte
02.04
Installationsgeräte
02.05 Leitungen/Kabel der Niederspannungsanlage 230/400V
02.05
Leitungen/Kabel der Niederspannungsanlage 230/400V
02.06 Verlegesysteme
02.06
Verlegesysteme
02.07 Beleuchtungsanlagen
02.07
Beleuchtungsanlagen
02.08 KG 449 Starkstromanlagen, sonstiges
02.08
KG 449 Starkstromanlagen, sonstiges