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1. Angebots- und Vertragsbedingungen
Weitere besondere Vertragsbedingungen
1.1 Art und Umfang der Leistung (zu VOB/B § 1)
Die Art und der Umfang der auszuführenden Bauleistungen werden durch den
Bauvertrag bestimmt. Bei etwaigen Widersprüchen innerhalb des Vertrags
gelten die folgenden Dokumente in der nachstehenden Reihenfolge:
Die Leistungsbeschreibung
Die Besonderen und weiteren besonderen Vertragsbedingungen
Etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
Etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/B)
Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen (VOB/C)
1.2 Vergütung (zu VOB/B § 2)
In der Kalkulation müssen sämtliche preisbeeinflussenden Umstände, auch
wenn sie nicht besonders aufgeführt sind, berücksichtigt werden. Dazu
gehören unter anderem:
Kosten für die Einrichtung und Erhaltung von Kraftstrom, Bauwasser und
Treibstoffen
Arbeits- und Schutzgerüste, Hebezeuge, sofern erforderlich und nicht
besonders aufgeführt
Verschnitt, Versicherungen, Fahrgelder, Entfernungs- und
Erschwerniszulagen, Ortszulagen, Auslösungen
Fracht- und Beifuhrkosten sowie Einrichtungen für den Transport bis zur
Verwendungsstelle
Zufahrten, Lagerstellen, Arbeitsplätze, Sicherung von ober- und
unterirdischen Leitungen
Entgelte für die Benutzung von Einrichtungen, Straßenplätzen, Gehwegen,
Straßenzufahrten und Nachbargrundstücken
Die anzubietenden Leistungen sind stets als Bauleistungen zu betrachten,
unabhängig davon, ob sie die Lieferung von Stoffen, Bauteilen,
Einrichtungen oder die Lieferung und Montage maschineller Einrichtungen
umfassen. Der Auftragnehmer (AN) hat keinen Anspruch auf Entschädigung,
wenn einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses (LV) ganz oder
teilweise entfallen.
1.2.1 Nachtragsangebote
Werden Arbeiten notwendig, die von der Leistungsbeschreibung abweichen
oder nicht darin aufgeführt sind, ist vor der Ausführung ein
Nachtragsangebot einzureichen. Der Einheitspreis ist zu vereinbaren und
die schriftliche Zustimmung zur Ausführungsart und zum Preis ist vom
Auftraggeber (AG) einzuholen.
1.3 Ausführungsunterlagen (zu VOB/B § 3)
Alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen werden dem AN
unentgeltlich als PDF-Dateien per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Ausdrucke auf Papier oder ähnliche Medien sind vom AN selbst zu
erstellen und werden nicht vergütet. Die Zeichnungen müssen einen
Freigabevermerk des AG oder dessen Architekten tragen. Es sind stets die
aktuellsten Unterlagen zu verwenden.
Die Unterlagen dürfen ohne die Genehmigung des Urhebers nicht
veröffentlicht, vervielfältigt, geändert oder für andere Zwecke als den
vereinbarten genutzt werden.
1.4 Ausführung (zu VOB/B § 4)
1.4.1 Arbeitszeiten/Verhaltensregeln
Die Arbeiten sind werktäglich zwischen 7:00 und 18:00 Uhr durchzuführen.
Samstags sind Arbeiten in Absprache mit der örtlichen Bauleitung bis 14:
00 Uhr möglich. Die Nutzung der angrenzenden Freiräume und Gebäude darf
in dieser Zeit nicht eingeschränkt werden.
1.4.2 PKW-Stellplätze
Parkplätze auf dem Baustellengelände stehen dem AN und seinen
Mitarbeitern nicht zur Verfügung. Zulieferfahrzeuge und Montagewagen
dürfen nur zum sofortigen Be- und Entladen halten oder parken.
1.4.3 Gebäudebeleuchtung
Die Rettungserschließungswege und Treppenanlagen im Gebäude sind
bauseits mit einer Grundbeleuchtung ausgestattet. Der AN ist für die
notwendige und ausreichende Arbeitsbeleuchtung zur Erbringung seiner
vertraglichen Leistung selbst verantwortlich.
1.4.4 Sauberkeit der Baustelle
Die Baustelle sowie die Transport- und Zugangswege sind täglich
besenrein zu hinterlassen. Schutt und Abfälle, die bei den Leistungen
anfallen, sind zu sammeln und zu entfernen. Gehwege, Straßen und
Zufahrten, die durch ausfahrende Fahrzeuge verunreinigt werden, sind
sofort zu reinigen. Der Bauherr behält sich vor, auf Kosten des AN durch
diesen verursachte Verunreinigungen im und um den Baustellenbereich
entfernen zu lassen. Das Reinigen von Arbeitsgeräten oder die Entsorgung
von Reststoffen (z. B. Beton, Spachtelmassen) über vorhandene
Sanitäreinrichtungen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen werden
Überprüfungen und Rohrreinigungen des Kanalnetzes zu Lasten des
Verursachers durchgeführt. Sämtliche aus solchen Zuwiderhandlungen
resultierenden Kosten sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
1.4.5 Brand- und Emissionsschutz
Schweißarbeiten, Arbeiten mit offenem Feuer und andere feuergefährliche
Tätigkeiten sind mindestens drei Tage vor Beginn der Arbeiten der
örtlichen Bauleitung des AG zur Genehmigung anzuzeigen. Die Genehmigung
erfolgt schriftlich.
1.4.6 Abstimmung mit anderen Baubeteiligten
Die Leistungserbringung im gesteckten Zeitrahmen erfordert eine
Zusammenarbeit und Abstimmung mit den übrigen Auftragnehmern (AN). Eine
parallele Ausführung der Arbeiten mit denen anderer Gewerke ist
unvermeidbar. Der AN hat sich bezüglich der Ausführungstermine und
Arbeitsabläufe mit den anderen Ausbaufirmen und der Objektüberwachung
abzustimmen. Etwaige Mehrkosten aufgrund der Abstimmung mit anderen
Baubeteiligten sind in den Angebotspreisen enthalten.
1.4.7 Baubesprechungen
Der AN hat die Teilnahme eines kompetenten, entscheidungsbefugten,
fließend deutsch sprechenden Bauleiters an regelmäßigen Baubesprechungen
sicherzustellen. Ist der Bauleiter verhindert, ist ein entsprechend
vertretungsberechtigter, mit dem Bau vertrauter Vertreter zu entsenden.
Es ist von wöchentlichen Baubesprechungen auszugehen, wobei auch
häufigere Besprechungen erforderlich sein können.
1.4.8 Austausch der örtlichen Bauleitung des AN
Sollte die örtliche Bauleitung des AN ihren vertraglichen Pflichten
gegenüber dem AG nicht nachkommen (z. B. Teilnahme an Baubesprechungen,
termingerechte Bearbeitung von Anfragen, Anweisungen oder Aufträgen),
behält sich der AG vor, den betreffenden Bauleiter mit einer
angemessenen Frist austauschen zu lassen. Bei wiederholter Abmahnung
kann der AG eine fristlose Ablösung des Bauleiters verlangen.
1.4.9 Lager- und Aufenthaltsräume
Materiallagerungen sind mit dem AG oder der Bauleitung abzustimmen. Die
Bereitstellung von Aufenthalts- und Lagerflächen, die für die
Leistungserbringung erforderlich sind, obliegt dem AN und ist als
Nebenleistung zu betrachten. Es besteht kein Anspruch auf größere
Materiallagerungen auf dem Baugelände. Anlieferungen und Entsorgungen
sollen möglichst just in time erfolgen, da der AG keine Lagerräume zur
Verfügung stellt. Pausen und Aufenthalte, die nicht unmittelbar der
Leistungserbringung dienen, sind nur in den ausgewiesenen Bereichen oder
Räumen des AG gestattet. Widerrechtliche Materiallagerungen oder
unerlaubte Aufenthalte im Bauwerk können zur kostenpflichtigen Räumung
und Entsorgung durch den Bauherrn führen.
1.4.10 Sanitäreinrichtungen
Für die Bauzeit stellt der AG mobile WC-Container zur Verfügung.
1.4.11 Baustrom/Bauwasser
Baustrom und Bauwasser sind auf der Baustelle verfügbar. Die
Verbrauchskosten werden vom Bauherrn getragen.
1.4.12 Nachunternehmer
Der AN hat die von ihm beauftragten Nachunternehmer bekanntzugeben
(siehe Formblatt 233 der Anlage) und genehmigen zu lassen.
1.4.13 Bautagesberichte
Der AN ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und diese
wöchentlich an den AG bzw. die Bauleitung zu übergeben. Die Berichte
müssen alle für die Ausführung und Abrechnung relevanten Angaben
enthalten, insbesondere über Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der
Arbeitskräfte, eingesetzte Großgeräte, Zu- und Abgang von
Hauptbaustoffen und Großgeräten, Art, Umfang und Ort der geleisteten
Arbeiten, Baufortschritt, Abnahmen, Behinderungen und Unterbrechungen
der Ausführung, Arbeitseinstellung, Unfälle und andere wichtige
Vorkommnisse.
1.4.14 Zustandsfeststellungen
Der Zustand von Teilen der Leistung, die durch weitere Ausführungen der
Prüfung und Feststellung entzogen werden, ist gemeinsam mit der
Bauleitung festzustellen und schriftlich zu dokumentieren. Der AN hat
die Bauleitung rechtzeitig (mindestens eine Woche im Voraus) über die
Notwendigkeit einer Zustandsfeststellung zu informieren und einen Termin
zu vereinbaren.
1.5 Ausführungsfristen und Terminplanung
Der Planungs- und Bauablauf wird vom AG bzw. seinen Beauftragten
koordiniert und gesteuert. Nach Auftragserteilung hat der AN auf Abruf
des AG innerhalb von 10 Arbeitstagen einen Terminplan für seine
Leistungen zu erstellen und mit dem AG bzw. der Bauleitung abzustimmen.
Die Fertigstellung von Teilleistungen muss rechtzeitig erfolgen, damit
Folgegewerke ihre Arbeiten im notwendigen Umfang fortsetzen können
1.6 Abnahme (zu VOB/B § 12)
1.6.1 Förmliche Abnahme
Eine förmliche Abnahme der Leistungen wird vereinbart. Der Termin für
die Abnahme wird vom Auftraggeber (AG) festgelegt. Im Rahmen der Abnahme
wird ein Abnahmeprotokoll in schriftlicher Form angefertigt. Dieses
Protokoll enthält etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mängel,
Vertragsstrafen sowie Einwände des Auftragnehmers (AN). Jede
Vertragspartei erhält eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls.
1.6.2 Dokumentationsunterlagen
Die geschuldeten Dokumentationsunterlagen sind der Bauleitung spätestens
zwei Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin zur Prüfung zu übergeben.
Sollten die Dokumentationsunterlagen fehlen oder mangelhaft sein, ist
der AG berechtigt, einen Rechnungseinbehalt in Höhe von bis zu netto 20.
000,00 ? vorzunehmen.
1.7 Mängelansprüche (zu VOB/B § 13)
Die Frist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung oder
mit der Abnahme in sich abgeschlossener Teilleistungen. Es gelten die in
der VOB/B festgelegten Verjährungsfristen für Bauleistungen.
1.8 Abrechnung (zu VOB/B § 14)
Der AN hat alle Rechnungen gemäß den Vorgaben der VOB zu erstellen. Das
Rechnungsoriginal ist an den Bauherrn und eine Zweitschrift inklusive
Aufmaß an die zuständige Bauleitung zur Abrechnung einzureichen.
Die Abrechnung erfolgt kumulativ. Die Leistungen sind in jeder Rechnung
in der Reihenfolge der Ordnungszahlen (LV-Positionen) wie in der
Leistungsbeschreibung aufgeführt, inklusive Positionen, Menge, Wortlaut,
Einzelpreis (EP) und Gesamtpreis (GP).
Die Abrechnung ist nach Abrechnungszeichnung und gemeinsamem Aufmaß in
Abstimmung mit dem AG und dem Bauleitungsbüro vorzunehmen.
Abrechnungspläne und Aufmaße werden bei jeder Zwischenrechnung erstellt,
einschließlich der Mengenermittlungsblätter. Das gemeinsame Aufmaß wird
grundsätzlich vor der Rechnungslegung durchgeführt.
Die Aufmaßmengen sind kumuliert in einer Gesamtübersicht darzustellen.
Mengenänderungen gegenüber vorhergehenden Zwischenrechnungen sind unter
Angabe der Teilmenge des letzten Rechnungsstandes und der zugehörigen
Rechnungsnummer aufzuführen.
Rechnungen werden nur für fest mit dem Bauwerk verbundene Einbauteile
bzw. fertiggestellte und abgeschlossene Einzelleistungen bezahlt, nicht
für Zwischenbaustände.
1.9 Stundenlohnarbeiten (zu VOB/B § 15)
Stundenlohnarbeiten werden nur auf Anordnung der Bauleitung und gegen
Nachweis gemäß den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Es besteht
kein Anspruch des Bieters auf die Ausführung von Stundenlohnarbeiten.
1.10 Forderungsabtretungen
Forderungsabtretungen sind nur mit Zustimmung des AGs wirksam.
1.11 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Der AN ist für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz gemäß
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchutzG) und zur Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) verantwortlich. Besonders wird auf
die Notwendigkeit von Absturzsicherungen, Fangnetzen und die
Bereitstellung eines Sanitätskoffers hingewiesen. Diese Maßnahmen sind
in den Angebotspreisen enthalten.
Bei Arbeiten mit brennbaren Stoffen oder Gasen müssen automatisch
Sicherheitsvorkehrungen wie Feuerlöscher, Brand- und Löschdecken ohne
zusätzliche Aufforderung durch die Bauleitung vorgehalten werden. Die
daraus resultierenden Kosten sind in den Angebotspreisen inbegriffen.
Auf dem Baustellenbereich herrscht grundsätzlich ein Alkohol- und
Rauchverbot.
1.12 Bedenken des AN
Der AN kann sich vor Abgabe des Angebots vor Ort über die baulichen
Gegebenheiten, Anfahrtswege etc. informieren. Dazu ist ein Termin mit
dem AG oder dessen Beauftragtem zu vereinbaren. Spätestens eine Woche
vor Beginn der Arbeiten ist der AG schriftlich über eventuelle Bedenken
gegen die vorgesehene Art der Ausführung zu informieren. Liegt dem
Bauherrn keine rechtzeitige Bedenkenmitteilung vor, geht der AG davon
aus, dass seitens des AN keine Bedenken bestehen.
1. Angebots- und Vertragsbedingungen
2. ATV Gebäudeautomation DIN 18386
Teil A: Allgemeine Grundlagen
Hinweis: Texte sind nur zutreffend, wenn mit ?( x ) gekennzeichnet.
Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B)
Vertragsbestandteile sind im Falle der Auftragserteilung in
nachstehender Reihen- und Rangfolge:
Die Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen
Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind auch die zugehörigen
Planunterlagen wie folgt:
Automationsschemen
GA-Funktionslisten
Übersichtsschema GA
Lageplan
( x ) Die Planunterlagen, sofern nicht im Anhang zum
Leistungsverzeichnis beigefügt, können vom AN beim AG zu üblichen
Bürozeiten eingesehen werden.
( .. ) Die Planunterlagen wurden dem AN im Format PDF im Anhang zum
Leistungsverzeichnis zur Verfügung gestellt.
Bei etwaigen Widersprüchen zwischen Textbeschreibung und Zeichnungen,
die für die Angebotskalkulation erheblich sein können, hat der AN beim
AG nachzufragen und um Aufklärung zu bitten. Im Zweifel gehen
Textangaben den Zeichnungen vor.
2. Die Besonderen Vertragsbedingungen
3. Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
(VOB/C)
4. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen (VOB/B)
Der AN ist nicht berechtigt, an den Inhalten der Leistungsbeschreibung
Änderungen vorzunehmen. Bei etwaigen Fragen und Widersprüchen hat er
eine entsprechende Aufklärung mit dem AG (siehe oben) herbeizuführen.
Teil B: Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen
1. Allgemeine technische Vorbemerkungen für das Gewerk Gebäudeautomation
A. Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen
Vorab wird darauf hingewiesen, dass alle gesetzlichen Regelungen, die im
Zusammenhang mit der Ausführung der vereinbarten Werkleistung stehen, zu
berücksichtigen sind. Insbesondere ist DIN 18386, Punkt 3.1, zu
beachten.
B. Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der
vereinbarten Beschaffenheit
Für die Ausführung der Baumaßnahme sind die allgemein anerkannten Regeln
der Technik und die vereinbarte Beschaffenheit einzuhalten (§ 13 Abs. 1
VOB/B). Die vereinbarte Beschaffenheit ist vorrangig zu berücksichtigen,
wenn die nachstehenden Detailbeschreibungen über die Anforderungen der
allgemein anerkannten Regeln der Technik hinausgehen oder aufgrund
spezifischer Gegebenheiten (z. B. beim Bauen im Bestand) dahinter
zurückbleiben.
C. Prüfungs- und Hinweispflichten des AN
Der AN wird darauf hingewiesen, dass gemäß VOB/B (§ 3 Abs. 3 und § 4
Abs. 3) sowie obergerichtlicher Rechtsprechung Prüfungs- und
Hinweispflichten im Hinblick auf die Ausschreibung und Ausführung der
Bauleistungen bestehen. Werden diese nicht sachgerecht wahrgenommen,
kann die Vergütung für etwaige Nachtragsleistungen entfallen. Darüber
hinaus werden Haftungsrisiken des AN bzgl. Mängel und Unzulänglichkeiten
in der Bauausführung begründet.
D. DIN-Normen und technische Regelwerke
Als Grundlage für die auszuführenden Leistungen ist die VOB/C,
insbesondere die Inhalte der DIN 18368 sowie DIN 18299, zu
berücksichtigen.
AA. Angaben zur Baustelle
Siehe allgemeine Baubeschreibung/Angaben zur Baustelle.
BB. Angaben zur Ausführung
0.2.1 Anbindungen von Fremdsystemen
Die Automationsstationen müssen über folgende Schnittstellen zu
angeschlossenen Systemen verfügen:
Modbus®-RTU für die Kopplung mit Fremdsystemen oder Zählern
Modbus TCP/IP für die Kopplung mit Fremdsystemen oder Zählern
M-Bus für die Kopplung mit Elektro-, Energie- und Medienzählern
BACnet MS/TP für die Kopplung mit Fremdsystemen oder Zählern
BACnet-IP für die Kopplung mit Fremdsystemen, anderen
Automationsstationen und einer übergeordneten Management- und
Bedieneinrichtung (MBE)
0.2.2 Anzahl, Art und Maße von Mustern. Ort der Anbringung.
Für alle Geräte, die erkennbar in Bezug auf die Belange der Architektur
eine Abstimmung erfordern, ist eine Bemusterung erforderlich. Dies
betrifft:
Außenfühler an der Fassade
Messwertgeber, Raumbediengeräte, Taster in öffentlichen Bereichen,
Aufenthalts- und Arbeitsräumen
0.2.3 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausführung der Bauteile für die
Management- und Bedieneinrichtung
Die zu errichtenden Anlagen sind an die GA-Management- und
Bedieneinrichtung (MBE) anzuschließen. Die MBE dient zur Darstellung der
Datenpunkte der Automationsstation. Dafür muss der Auftragnehmer (AN) im
Bereich der Gebäudeautomation (GA) folgende Leistungen erbringen:
Alle Datenpunkte (physikalisch und kommunikativ) als BACnet-Datenobjekte
erstellen
Erstellen eines EDE-Files mit den Informationen zu den Datenobjekten und
der IP-Einstellung der Automationsstation (IP-Adresse und BACnet-ID)
Jedes BACnet-Datenobjekt ist mit einem BAS (Benutzer-Adressierungs-
Schlüssel) zu versehen nach Vorgabe des AG (Der Schlüssel wird bis max.
30 Stellen beinhalten und wird bei der Auftragserteilung ausgehändigt)
0.2.4 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausführung der Bauteile für die
Automatisierungseinrichtung und der Schalt- und Verteilanlagen
Automationsstationen
Für die Automatisierung der technischen Gebäudeausrüstung ist der
Einsatz eines Automationssystems mit nativer BACnet-IP-Schnittstelle
vorgesehen. Die Ein- und Ausgabe von Prozessdaten zur Zentraleinheit
erfolgt über EA-Module mit Datenbusanschluss sowie über
Datenschnittstelleneinheiten zu Feldbussystemen. Das GA-System wird als
modulares, frei programmierbares, erweiterbares System in Client-Server-
Architektur aufgebaut. Es werden handelsübliche, standardisierte
Betriebssysteme und Netzwerke verwendet.
E/A-System
Die Ein-/Ausgabebaugruppen der Automationsstation werden als
Feldbusmodule mit LVB realisiert. Das System besteht aus einem
Basismodul, an das Erweiterungsmodule (E/As) angeschlossen werden. Die
Ausgänge können manuell an den Erweiterungsmodulen mittels Kippschalter
(und Poti) bedient werden. Die E/A-Erweiterungsmodule werden in den ASP-
Schaltschränken aller ASP angeordnet. Alle ASPs erhalten je eine
Automationsstation für den Netzwerkzugang und dezentrale E/A-Module nach
Bedarf.
Automationsstationen Spannungversorgung
Die Automationseinrichtungen erhalten keine unterbrechungsfreie
Stromversorgung (USV) und bekommen die gleiche Art der Einspeisung wie
die Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung des jeweiligen ASP.
Lokale Vorranganzeige- und Bedieneinrichtung (LVB)
Für den direkten Eingriff in die BTA, wenn die Automationsstationen
nicht verfügbar sind, wird eine LVB installiert. Die LVB dient
ausschließlich der Aufrechterhaltung eines Notbetriebes von wichtigen
Anlagen bzw. Anlagenteilen. Die Bedien- und Anzeigeelemente der LVB
werden über die E/A-Module der Automationsstationen oder separate
Koppelrelais realisiert. Der Handeingriff sämtlicher Schalter der LVB
wird als Einzelmeldung softwareseitig mit gemeinsamen, kommunikativen
Datenpunkten je Schalter durch die GA überwacht. Systeme mit separatem
physikalischem Binäreingang zur Überwachung des LVB-Handeingriffs sind
zugelassen, jedoch sind die dabei anfallenden Mehrkosten für die
zusätzlichen Binäreingänge in die Einheitspreise mit einzukalkulieren
und schriftlich anzugeben im Angebot.
Funktionen
Einrichtungen, Programme und Leistungen werden für die Management-,
Verarbeitungs- und Ein-/Ausgabefunktionen gemäß DIN EN ISO 16484
eingerichtet. Diese Funktionen werden sowohl innerhalb als auch zwischen
den einzelnen Funktionsebenen realisiert. Das Automationssystem
übernimmt die Steuerung, Regelung und Datenerfassung gemäß den
Planungsunterlagen, einschließlich GA-Funktionsbeschreibung,
Automationsschemen und Funktionslisten.
Energie- und Medienmessung
Zur Überwachung des Energieverbrauchs und zur Optimierung des Betriebs
werden Wärme-, Elektroenergie- und Wasserverbräuche erfasst. Die Messung
erfolgt mittels Zählern mit elektronischer Schnittstelle, vorzugsweise
M-Bus. Um eine effektive Aufschaltung zu gewährleisten, ist eine
entsprechende M-Bus-Schnittstelle im GA-Netzwerk vorzusehen.
Datenadressierung und Klartexte
Die von der Gebäudeautomation (GA) verarbeiteten Daten werden mit einer
Benutzeradresse und einem Kurztext versehen. Der Benutzeradressschlüssel
setzt sich aus beliebigen alphanumerischen Zeichen zusammen und dient
der systematischen Erfassung der Informationspunkte. Dies ermöglicht
eine gezielte Auswertung der Daten durch Nutzung von Filtern. Die
Vorgaben des Auftraggebers sind dabei strikt einzuhalten.
Feldgeräte
Die Feldgeräte übernehmen die klassischen Funktionen des Messens,
Stellens, Meldens und Schaltens. Hierbei werden Aktoren und Sensoren als
konventionelle oder busfähige Standardgeräte ausgeführt. Die
Steuerspannung für die Feldgeräte beträgt 24 V. Zur Kennzeichnung der
Feldgeräte werden gravierte Resopal-Schilder verwendet.
Automationsschwerpunkte
Es werden neue Automationsschwerpunkte eingerichtet, die spezifische
Bereiche und Gewerke abdecken. Beispiel:
ASP Nr. 010 / Raum R.001 / Gewerke: Heizung (HZG), Kältetechnik (KLT),
Raumlufttechnik (RLT), Sanitärtechnik (SAN).
Schaltschränke
In den Technikzentralen werden Schaltanlagen zur Aufnahme der Kraft- und
Steuerungsteile der Anlagen vorgesehen. Alle Schaltschränke werden als
fabrikfertige Schaltgeräte-Kombinationen geliefert und müssen den Normen
IEC EN 61439-1 und IEC EN 60204-1 entsprechen. Je nach Bedarf kommen
anreihbare Standschränke oder Wandschränke zum Einsatz. Die
Schaltschränke erhalten eine neue elektrische Einspeiseleitung. Die Art
der Einspeisung der ASPs ist in der GA-Systemtopologie dargestellt.
0.2.5 Visualisierungs- und Bedienungskonzepte
Das GA-System besitzt folgende Bedien- und Anzeigemöglichkeiten:
( x ) zentrale MBE-Bedienplätze (Kunde)
( .. ) mobile Bedienplätze
( x ) grafisches Bediengerät (Touchscreen) als MBE-Server/Client
( .. ) grafisches Bediengerät (Touchscreen) als MBE-Client
( .. ) Bediengerät am ASP-Schaltschrank
( x ) Lokale Vorranganzeige- und Bedieneinrichtung (LVB) im ASP-
Schaltschrank
( .. ) Reparaturschalter
( .. ) Vor-Ort-Schalter an den betriebstechnischen Anlagen
( .. ) Handschalter an Stellgeräten (Klappen, Ventile)
Die neuen Automationsstationen werden über ein Netzwerk an die MBE
gekoppelt und visualisiert. Die Anlagengrafiken werden neu erstellt.
Funktionen der historischen Datenspeicherung, der Trenderfassung, der
Alarmierung, der Alarmweiterleitung sowie der Einrichtung von
Handlungsanweisungen für Alarme werden für die neuen Anlagen neu
eingerichtet und parametriert. Die Kopplung und Visualisierung erfolgt
auf der MBE für alle zur Visualisierung geplanten Anlagen.
0.2.6 Anzahl, Art, Lage und Maße von Kabeln, Leitungen, Rohren und
Bauteilen von Verlegesystemen sowie Art ihrer Verlegung
Verkabelungen werden durch den AN GA zwischen den GA-Schaltschränken und
allen erforderlichen Feldgeräten, Pumpen, Ventilatoren, Meldungen und
Schaltbefehlen der technischen Gewerke geliefert, verlegt und
angeschlossen. Die Verlegung erfolgt in den Technikzentralen auf
Kabelrinnen und in Gerätenähe in Schutzrohren, die auf Wänden oder
Stahlträger
0.2.7 Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit und den
Überspannungs-, Explosions- und Geräteschutz
Die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) der
eingesetzten elektronischen Baugruppen sind den Leistungstexten zu
entnehmen.
Die elektrischen Versorgungsleitungen für die ASP-Schaltschränke werden
mit Überspannungsschutzgeräten nach DIN EN 61643-11 (VDE 0675-6-11), Typ
1, in den Hauptverteilungen ausgestattet (Leistung Gewerk Elektro).
In den ASP-Schaltschränken werden Überspannungsschutzgeräte nach DIN EN
61643-11 Typ 2 zum Schutz der Betriebsmittel installiert.
Automationsstationen werden zusätzlich mit Überspannungsschutzgeräten
nach DIN EN 61643-11 Typ 3 direkt am Betriebsmittel gegen Überspannungen
geschützt.
Daten- und Starkstromleitungen, die von ISP-Schaltschränken zu
Baugruppen außerhalb der äußeren Gebäudehülle verlegt werden, sind am
Gebäudeeintrittspunkt mit Überspannungsschutzgeräten nach DIN EN 61643-
11, Typ 2, auszurüsten.
( .. ) Falls zutreffend, bestehen spezifische Anforderungen an den
Explosionsschutz von elektrischen Baugruppen.
0.2.8 Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept
Die Einhaltung des baulichen Brandschutzes ist durch die Umsetzung der
erforderlichen technischen Maßnahmen sicherzustellen. Es gelten die
Vorgaben der Musterleitungsanlagenrichtlinie (MLAR) in der zum
Vertragsbeginn gültigen Fassung sowie die Bestimmungen des
objektbezogenen Brandschutzkonzeptes. Funktionale Verknüpfungen,
insbesondere mit Entrauchungsanlagen, sind gemäß diesen Vorgaben zu
realisieren.
0.2.9 Termine für die Lieferung der Angaben und Unterlagen
Die Unterlagen der GA-Ausführungsplanung werden dem AN innerhalb von 6
Werktagen nach Beauftragung zur Verfügung gestellt.
Revisionsunterlagen sind zur Abnahme durch den AN vorzulegen; sie müssen
24 Werktage vor der Abnahme zur Prüfung beim Bauherren eingereicht
werden.
Die einzureichenden Unterlagen für Montage-, Werks- und Revisionsplanung
richten sich nach den Anforderungen der VOB/C DIN 18386 und DIN 18299.
Die Erstellung dieser Unterlagen ist als Nebenleistung in die
Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Weitergehende Anforderungen werden als besondere Leistungen in den
Leistungspositionen ausgeschrieben.
Der AN hat innerhalb von 12 Werktagen nach Auftragserteilung einen
detaillierten Terminplan zur Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen.
Dieser Plan muss mindestens folgende Zeitabschnitte umfassen:
Montage- und Werkstattplanung
vorbereitende Arbeiten
Feldgerätemontage und -verkabelung
Schaltschrankmontage, Anschlüsse, Inbetriebnahme, 1:1-Datentest
Inbetriebnahme der Anlagen-Programme
Visualisierung der Leitebene
Der Terminplan ist fortlaufend zu aktualisieren und detailliert mit dem
AG abzustimmen. Der erforderliche Aufwand ist in den Einheitspreisen
einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
0.2.10 Geforderte Zertifizierungen
Siehe Erläuterungsbericht.
0.2.11 Art und Lage vorhandener Datennetze sowie Bedingungen für deren
Nutzung
Für die neu zu errichtenden ASP werden die Netzwerkleitungen vom ASP-
Schaltschrank zu den anderen Netzwerkteilnehmern durch den AN verlegt,
angeschlossen und erforderliche Messungen durchgeführt.
Der AN GA liefert die Netzwerkanschlussdosen (Hutschienenmodule) und
einen Switch in den ASP-Schaltschränken.
Das Patchen innerhalb der ASP-Schaltschränke erfolgt durch den AN GA.
Die Vergabe der IP-Adressen und die Einrichtung des virtuellen LANs für
die GA-Endgeräte erfolgen, sofern notwendig, durch die Fachabteilung des
Auftraggebers.
Der zentrale Switch, dessen Verortung gemäß GA-Systemtopologie erfolgt,
wird vom AN GA geliefert und installiert.
Die Netzwerkadressvergabe erfolgt nach den Vorgaben des Auftraggebers
(AG).
0.2.13 Funktionsbeschreibung oder Fließschema nach VDI 3814 Blatt 6
Für die Gebäudeautomation (GA) sind Funktionsbeschreibungen oder
Fließschemata nach VDI 3814 Blatt 6 Grafische Darstellung von
Steuerungsaufgaben zu erstellen. Entsprechende GA-Funktionslisten und
Raumautomations-Funktionslisten sind zu berücksichtigen. Siehe
Anlagenschemen, GA-Funktionslisten und Beschreibung der Grund- und
Baugruppenfunktionen im Anhang zum Leistungsverzeichnis (LV).
0.2.14 Anforderungen an die Energieeffizienz und das Energiemanagement
Siehe Erläuterungsbericht.
0.2.15 Vorgaben, die aus Sachverständigengutachten resultieren
Siehe Brandschutzkonzept.
0.2.16 Vorgaben für den Austausch von digitalisierten Daten und
Dokumenten
Unterlagen der Montage- und Werksplanung sowie die Revisionsunterlagen
zur Prüfung sind im PDF-Format einzureichen.
Datenpunktlisten, Ventillisten, Gerätelisten und Kabellisten sind in
einem bearbeitbaren Format eines Tabellenkalkulationsprogramms
einzureichen.
2. ATV Gebäudeautomation DIN 18386
01 01 Gebäudeautomation
01
01 Gebäudeautomation
01.01 KG481 Automationseinrichtungen Feldgeräte
01.01
KG481 Automationseinrichtungen Feldgeräte
01.02 KG481 Automationseinrichtungen Automationsstationen
01.02
KG481 Automationseinrichtungen Automationsstationen
01.03 KG 481 Automationsdienstleistungen
01.03
KG 481 Automationsdienstleistungen
01.04 KG482 Schaltschränke, Automationsschwerpunkt
01.04
KG482 Schaltschränke, Automationsschwerpunkt
01.05 KG483 Automationsmanagement
01.05
KG483 Automationsmanagement
01.06 KG484 Potentialausgleich
01.06
KG484 Potentialausgleich
01.07 KG484 Anklemmarbeiten
01.07
KG484 Anklemmarbeiten
01.08 KG484 Kabel, Leitungen und Verlegesysteme
01.08
KG484 Kabel, Leitungen und Verlegesysteme
01.09 KG489 Inbetriebnahme, Probebetrieb
01.09
KG489 Inbetriebnahme, Probebetrieb
01.10 KG489 Stundenlohnarbeiten
01.10
KG489 Stundenlohnarbeiten
02 02 Elektrotechnik
02
02 Elektrotechnik
02.01 Hauptstromversorgung KG 443
02.01
Hauptstromversorgung KG 443
02.02 REG-Einbaugeräte
02.02
REG-Einbaugeräte
02.03 Einbauträger
02.03
Einbauträger
02.04 Installationsgeräte
02.04
Installationsgeräte
02.05 Leitungen/Kabel der Niederspannungsanlage 230/400V
02.05
Leitungen/Kabel der Niederspannungsanlage 230/400V
02.06 Verlegesysteme
02.06
Verlegesysteme
02.07 Beleuchtungsanlagen
02.07
Beleuchtungsanlagen
02.08 KG 449 Starkstromanlagen, sonstiges
02.08
KG 449 Starkstromanlagen, sonstiges