Bodenbelagsarbeiten - Fliesen
ADB32 - Umbau und energetische Sanierung Wohnhaus
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
LEISTUNGSVERZEICHNIS Bodenbelagsarbeiten Fliesen VOM 11.12.2025 ABGABETERMIN: 29.12.2025 BAUBEGINN: ab März 2026 - nach Vereinbarung BETREFF: Umbau und energetische Sanierung An den Bergen 32 60437 Frankfurt AUFTRAGGEBER: Laura Odinius An den Bergen 32 60437 Frankfurt PLANUNG: LD Architekten, Steinkopfstr. 6-8, 61231 Bad Nauheim, T: 0178-31 251 142 Die Zuschlagsfrist läuft mit dem 31.01.2026 ab. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt. Der Unterzeichnende erbietet sich, aufgrund genauer Prüfung der Verhältnisse den Vertragsgegenstand nach unterschriftlicher Anerkennung aller Vertragsbestandteile, unter Bindung bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist, zu den in diesem Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen um die voraussichtliche Gesamtsumme von EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Worten: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . .(Euro) auszuführen.
LEISTUNGSVERZEICHNIS
2 Angaben zur Baustelle Der AN hat folgende Punkte zu beachten und einzuhalten: a) Die Baustelle befindet sich in einen Wohngebiet. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass alle durch die Abwicklung der Baumaßnahme verursachten Störungen der Nachbarn und Anlieger auf ein Minimum beschränkt bleiben. b) Zugänge sind zu jeder Zeit freizuhalten. Eventuell. durch den Auftragnehmer verursachte Verschmutzungen der Straße, des Gehwegs und der Pflasterungen etc. sind umgehend zu beseitigen. c) Die Arbeitszeiten sind wie folgt zu beschränken: Werktags zwischen 7:30 und 18:00 Uhr; ansonsten nach Absprache mit der Bauleitung des AG.
2 Angaben zur Baustelle
3 Baustellenordnung Der AN ist verpflichtet die Baustellenordnung einzuhalten. Diese umfasst folgende Punkte: a) Auf der Baustelle vorhandene Gerüste, Geräte, Maschinen und ähnliches sind außerhalb der Arbeitszeiten zu sichern bzw. verschlossen zu halten. b) Containerstellung und Inanspruchnahme von Lagerflächen darf nur nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung des AG erfolgen. c) Mit den Versorgungsmedien Baustrom, Bauwasser und Bauheizung ist sparsam umzugehen. d) Der Betrieb von Radios und anderen Beschallungsanlagen im Außenbereich ist untersagt.
3 Baustellenordnung
4 Gesundheits- und Brandschutz Der AN ist verpflichtet, alle Einrichtungen zu beschaffen und alle Vorkehrungen zu treffen, die zur Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften oder sonst nach Lage der örtlichen Verhältnisse zum Schutz der Beschäftigten sowie zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im und um das Gebäude erforderlich sind. Eventuelle Schneid-, Schweiß-, und Brennarbeiten sind der Bauleitung vor Ausführung anzeigepflichtig. Diese Arbeiten dürfen erst nach Ausstellung des Erlaubnisscheines durchgeführt werden. Bei der Durchführung thermischer Arbeiten sind die einschlägigen Bestimmungen zum Gesundheits- und Brandschutz strikt einzuhalten. Feuerlöscher sind vom AN in ausreichender Größe und Anzahl vor Ort bereitzuhalten. Thermische Arbeiten sind so zu planen, dass eine zeitlich ausreichende Nachkontrolle durch den AN erfolgen kann. Für die gesamte Vertragsdauer ist vom AN ein Betriebsverbandskasten nach UVV und DIN als Erste-Hilfe-Koffer mit Basiseinheit nach DIN 13157 sowie Zusatzausstattung für Baustellen anzubringen und vorzuhalten. Im Baustellenbereich sind Bauhelme zu tragen. Auf dem gesamten Baugelände gilt striktes Alkoholverbot.
4 Gesundheits- und Brandschutz
5   Vorgaben zum Planungsablauf und Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B) Vertragsbestandteile sind im Falle der Auftragserteilung in nachstehender Reihen- und Rangfolge: 1. die Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen; Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind auch die zugehörigen Planunterlagen wie folgt: - Ausführungsplanung der baubegleiter im Maßstab 1:50 Bei etwaigen Widersprüchen zwischen Textbeschreibung und Zeichnungen, die für die Angebotskalkulation erheblich sein können, hat der AN beim AG nachzufragen und um Aufklärung zu bitten. Im Zweifel gehen Textangaben den Zeichnungen vor. 2. die Besonderen Vertragsbedingungen 3. die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) in der zum Zeitpunkt der Vergabe gültigen Fassung. 4. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B),  in der zum Zeitpunkt der Vergabe gültigen Fassung. Der AN ist nicht berechtigt, an den Inhalten der Leistungsbeschreibung Änderungen vorzunehmen. Bei etwaigen Fragen und Widersprüchen hat er eine entsprechende Aufklärung mit dem AG (siehe oben) herbeizuführen. Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um die Werkleistung funktionsfähig herzustellen. Etwaige Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahin aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften der hier gegenständlichen Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen entsprechende funktionsfähige Leistung geschuldet wird. Der Bieter erhält mit der Leistungsbeschreibung die Ausführungsplanung im Maßstab 1:50. Die Angaben in Planzeichnungen sind bindend und bei Ausführung der Baumaßnahme zu befolgen. Dem Bieter wird dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebots über die Örtlichkeiten zu informieren.
5   Vorgaben zum Planungsablauf und Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B)
6 Abrechnung Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach den Bestimmungen der VOB/B. Die zur Abrechnung erforderliche Massenermittlung für die erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis eines örtlichen Aufmaßes und gemäß VOB/C. Die Bauherren behalten sich vor, einzelne Leistungen der Leistungsbeschreibung nicht auszuführen. Für entfallene oder nicht ausgeführte Leistungen besteht kein Vergütungsanspruch. Mehrungen und Minderungen berechtigen nicht zur Veränderung von Einheitspreisen. Bei Abschlagsrechnungen erfolgt ein Sicherheitseinbehalt von 10% der freigegebenen Zahlungssumme. Dieser wird im Rahmen der Schlussrechnung ausgezahlt. Es wird ein Gewährleistungseinbehalt  in Höhe von 5%  der Rechnungssumme für 5 Jahre vereinbart. Dieser kann nach Abnahme der Arbeiten und Zahlung der Schlussrechnung durch eine Gewährleistungsbürgschaft ersetzt werden.
6 Abrechnung
7 Abnahme Für die Abnahme von Leistungen gelten grundsätzlich die Bestimmungen aus VOB/B - zur Abnahme müssen vom Auftragnehmer alle ggf. erforderlichen Abnahme- und Revisionsunterlagen, Protokolle, Bauteilnachweise und Berechnungsunterlagen, sowie behördliche Bescheinigungen für genehmigungspflichtige Anlagen vorgelegt werden.
7 Abnahme
8 Allgemeine technische Vertragsbedingungen Es wird darauf hingewiesen, dass für die Ausführung der Baumaßnahme die allgemein anerkannten Regeln der Technik als Mindestanforderungen einzuhalten sind. Ausnahmen hiervon gelten, wenn die nachstehenden Detailbeschreibungen über diese Anforderungen hinausgehen oder aufgrund spezifischer Gegebenheiten dahinter zurück bleiben. Die aktuellen technischen Merkblätter und Richtlinien der jeweiligen, die Gewerke betreffenden, Verbände werden als bekannt vorausgesetzt und sind für die Durchführung der Bauarbeiten zu befolgen. Sofern Produkte angegeben sind, sind diese gemäß den Herstellerangaben einzubauen. Die verwandten Bauprodukte müssen den Anforderungen den §18-§28 der HBO 2018 entsprechen. Die technischen Produktdatenblätter sind der Bauleitung vor Beginn vorzulegen. Es gelten insbesondere die Richtlinien der Fachverbände der Stuckateure und Glas- Fenster- Fassade insbesondere Anschlüsse an Fenster und Rollladen bei Putz, WDVS und Trockenbau; Ausführung luftdichter Konstruktionen und Anschlüsse. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Schäden und Behinderungen die erst während der Bauausführung erkennbar werden, sind schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die weitere Vorgehensweise wird vom AG festgelegt.
8 Allgemeine technische Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sämtliche Arbeiten zur Herstellung der Boden- und Wandbeläge in den Bereichen Wohnräume, Küchen, Bäder, Gäste-WC sowie Untergeschoss. Die Ausführung erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, nach den einschlägigen DIN-Normen sowie den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere §§ 631 ff. (Werkvertragsrecht), §§ 650 ff. (Bauvertragsrecht), einschließlich der Regelungen zu Abnahme, Mängelhaftung, Mitwirkungspflichten und Leistungsänderungen. Fester Bestandteil der Leistung sind alle Neben- und Hilfsleistungen gemäß DIN 18299, die zur vollständigen, gebrauchsfertigen Herstellung erforderlich sind, auch wenn sie nicht gesondert aufgeführt werden. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten über die baulichen Gegebenheiten, Maße und Anschlüsse zu informieren und eventuelle Bedenken gemäß BGB rechtzeitig anzuzeigen. Alle verwendeten Materialien müssen den gültigen Normen und Herstellervorgaben entsprechen. Es dürfen ausschließlich Produkte erster Wahl verarbeitet werden. Die Anlieferung, Lagerung, der Schutz der Materialien sowie die fachgerechte Entsorgung von Reststoffen und Verpackungsmaterialien sind im Leistungsumfang enthalten.
Vorbemerkungen
1 Allgemeine
1
Allgemeine
Allgemeine Das Leistungsverzeichnis umfasst sämtliche Arbeiten zur Herstellung der Bodenbeläge in den Bereichen: Wohn- und Aufenthaltsräume Küchen Bäder und Gäste-WC Untergeschoss / Kellerräume Alle Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik, DIN-Normen, Herstellervorgaben sowie den Vorgaben des BGB §§ 631 ff. (Werkvertragsrecht) auszuführen. Maßgeblich sind insbesondere: BGB § 631 – Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag BGB § 633 – Sachmangel BGB § 634 – Rechte des Bestellers bei Mängeln BGB § 640 – Abnahme BGB § 642 – Mitwirkung des Bestellers BGB § 650 – Bauvertrag BGB § 650a–650v – Besondere Regelungen des Bauvertragsrechts Der Auftragnehmer (AN) hat sich vor Arbeitsbeginn über alle Maße, Gegebenheiten und Anschlusspunkte zu informieren. Nebenleistungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln und DIN 18299 sind Bestandteil des Angebots, auch wenn sie nicht einzeln ausgeschrieben sind. B – Allgemeine Vorleistungen / Nebenleistungen Vom Auftragnehmer sind u. a. einzurechnen: Baustelleneinrichtung, Schutzmaßnahmen, Abdecken angrenzender Bauteile Prüfung und Dokumentation der Untergrundbeschaffenheit Reinigung der Arbeitsflächen Lieferung aller Materialien, Hilfsstoffe und Maschinen Entsorgung von Verpackungen und Reststoffen Randdämmstreifen, Fugenprofile, Sockelleisten Anarbeiten an Türzargen, Heizrohren, Einbauten Einhaltung von Ebenheitstoleranzen DIN 18202 Einmessarbeiten, Höhenkontrollen Funktionsproben und Endreinigung Erforderliche Vorleistungen anderer Gewerke (BG): Fertig verputzte Wände Installation der Sanitärrohinstallation Estricharbeiten inkl. Trocknungszeiten Herstellung luftdichter Anschlüsse Abdichtungsarbeiten in Feuchträumen (wenn nicht Bestandteil dieses LVs)
Allgemeine
1.01 Bauschuttentsorgung Sammlung, Abtransport und fachgerechte Entsorgung des gesamten bei den Bodenbelagsarbeiten anfallenden Bauschutts, Abbruchmaterials und Reststoffen gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Die Abrechnung erfolgt pauschal für das gesamte Projekt.
1.01
Bauschuttentsorgung
1.00
psch
2 Fliesen
2
Fliesen
2.01 Baustelleneinrichtung Einrichten der Baustelle für Fliesenarbeiten, Antransport und Bereitstellung aller notwendigen Werkzeuge, Maschinen, Rührgeräte, Laser, Nivelliertechnik sowie Schutzausrüstung. Sicherstellung von Wasser- und Stromanschlüssen.
2.01
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
2.02 Schutzmaßnahmen Schutz angrenzender Bauteile, Sanitärgegenstände, Verglasungen und bereits fertiger Oberflächen durch Abdeckung, Folien, Schutzplatten oder Vlies. Staubschutzmaßnahmen für angrenzende Räume.
2.02
Schutzmaßnahmen
1.00
psch
2.03 Untergrundvorbereitung Bäder Untergrundprüfung nach DIN 18352 Prüfen des Untergrundes auf Ebenheit gemäß DIN 18202, Es sind Unebenheiten, Risse, Hohlstellen sowie Haftzugfestigkeiten zu kontrollieren. Lose Bestandteile sind vollständig zu entfernen. Staub und Trennmittel sind abzusaugen. Nicht ausreichend haftfähige Bereiche sind zu grundieren. Die Leistung umfasst: mechanisches Reinigen Ausblasen/Absaugen Aufbringen systemgerechter Grundierung (Haftgrund, Porenverfestiger, Haftbrücke) Dokumentation und Meldung von Mängeln vor Beginn der Arbeiten.
2.03
Untergrundvorbereitung Bäder
50.00
2.04 Untergrundreinigung und Haftgrund Bäder Reinigen der Wand- und Bodenflächen, Entfernen loser Bestandteile. Aufbringen eines geeigneten Haftgrunds bzw. Primers abgestimmt auf den Fliesenkleber.
2.04
Untergrundreinigung und Haftgrund Bäder
50.00
2.05 Spachtelung / Egalisierung Bäder Planen, Spachteln oder Ausgleichen der Bodenflächen zur Erzielung der notwendigen Ebenheit. Verwendung geeigneter Ausgleichs- und Nivelliermassen.
2.05
Spachtelung / Egalisierung Bäder
20.00
2.06 Wandflächen und Bodenflächen Abdichtung in Bädern (gemäß DIN 18534) Abdichtung Wandflächen (Beanspruchungsklasse A + W1/W2) Liefern und Aufbringen einer flüssigen Verbundabdichtung gemäß DIN 18534 inkl. Grundierung, Armierungsgewebe, Abdichtmanschetten für Rohrdurchführungen, Innen- und Außenecken.
2.06
Wandflächen und Bodenflächen Abdichtung in Bädern (gemäß DIN 18534)
50.00
2.07 Untergrundprüfung Wohnen-Küche-Flure Untergrundprüfung nach DIN 18352 Prüfen des Untergrundes auf Ebenheit gemäß DIN 18202, Es sind Unebenheiten, Risse, Hohlstellen sowie Haftzugfestigkeiten zu kontrollieren. Lose Bestandteile sind vollständig zu entfernen. Staub und Trennmittel sind abzusaugen. Nicht ausreichend haftfähige Bereiche sind zu grundieren. Die Leistung umfasst: mechanisches Reinigen Ausblasen/Absaugen Aufbringen systemgerechter Grundierung (Haftgrund, Porenverfestiger, Haftbrücke) Dokumentation und Meldung von Mängeln vor Beginn der Arbeiten.
2.07
Untergrundprüfung Wohnen-Küche-Flure
70.00
2.08 Untergrundreinigung und Haftgrund Wohnen-Küche-Flure Reinigen der Wand- und Bodenflächen, Entfernen loser Bestandteile. Aufbringen eines geeigneten Haftgrunds bzw. Primers abgestimmt auf den Fliesenkleber.
2.08
Untergrundreinigung und Haftgrund Wohnen-Küche-Flure
70.00
2.09 GROSSFORMATIGE FLIESEN - NASSBEREICHE BÄDER ( bis 120 x 120 cm ) Großformatige Fliesen: ( bis 120 x 120 cm ) Bereiche: Nassbereiche - Bäder Liefern und Verlegen von großformatigen Feinsteinzeugfliesen bis 120 x 120 cm ( > 60 × 60 cm) an Wand und Boden im Nassraum. Ausführung gemäß DIN 18352, Abdichtung gemäß DIN 18534, Ebenheitsanforderungen gemäß DIN 18202 (besonders Tabelle 3, Zeile 3). Vor Verlegung ist der Untergrund zu egalisieren (Spachtel- oder Nivelliermasse), um eine nahezu perfekte Ebenheit für großformatige Platten sicherzustellen. Herstellung einer vollflächigen Verbundabdichtung, inkl. Dichtmanschetten, Eckabdichtungen, Dichtbändern und gesicherten Anschlussdetails. Verlegung im Buttering-Floating-Verfahren (zweiseitige Kleberauftragung) zur Sicherstellung einer hohlraumfreien Bettung. Zuschnitt mit geeignetem Großformatsystem. Fugen mit feinem Premiumfugenmörtel; Anschlussfugen in Silikon. Besondere Maßnahmen im Bad: Präzise Abdichtung im Duschbereich + bodengleicher Dusche Ebenheitskorrektur nach DIN 18202 vor Verlegung zwingend Hohlraumfreie Verlegung besonders kritisch (Schlaggeräusche / Wasseransammlungen) Transport und Handling großer Platten (Mehrpersonentransport) Leistungsumfang: Untergrundvorbereitung, Abdichtung, Ausgleichsarbeiten, Großformatverlegung, Anpassungen, Fugen, Oberflächenschutz,Reinigung. Abrechnung: m² verlegte Fläche.
2.09
GROSSFORMATIGE FLIESEN - NASSBEREICHE BÄDER ( bis 120 x 120 cm )
65.00
2.10 KLEINFORMATIGE FLIESEN - NASSBEREICHE BÄDER ( bis 60 x 60 cm ) Kleinformatige Fliesen: ( bis 60 x 60 cm ) Bereiche: Nassbereiche - Bäder Liefern und fachgerechtes Verlegen von kleinformatigen keramischen Wand- und Bodenfliesen (bis ca. 60 × 60 cm) in Nassräumen. Verarbeitung nach DIN 18352 (Fliesen- und Plattenarbeiten) sowie den Abdichtungsanforderungen der DIN 18534 (Innenraumabdichtung). Der Untergrund ist auf Tragfähigkeit, Ebenheit und Feuchte zu prüfen. Herstellung einer flächenhaften Verbundabdichtung gemäß Wassereinwirkungsklasse (W0-I bis W2-I), inkl. Dichtbänder, Dichtecken sowie Abdichtung von Rohrdurchführungen. Nach Trocknung Verlegung im Dünnbettverfahren mit flexiblem, kunststoffvergütetem Kleber. Fugen mit zementärer Fuge oder feinem Fugenmörtel herstellen; Anschlussfugen mit sanitärgeeignetem Silikon. Wandinnen- und -außenecken sauber zuschneiden oder mit Kantenschutzprofilen herstellen. Besondere Maßnahmen im Bad: Verbundabdichtung gemäß DIN 18534, inkl. Dichtmanschetten Erhöhte Ebenheitsanforderungen an Wandflächen Detaillierte Abdichtung im Duschbereich Verstärkter Schutz gegen Spritz- und Brauchwasser Hohlraumfreie Verlegung im Bodenbereich Leistungsumfang: Untergrundprüfung, Grundierung, Abdichtung, Dünnbettverlegung, Zuschnitte, Fugen, Silikon, Reinigung.
2.10
KLEINFORMATIGE FLIESEN - NASSBEREICHE BÄDER ( bis 60 x 60 cm )
O
1.00
2.11 GROSSFORMATIGE FLIESEN - WOHNEN - KÜCHE ( bis 120 x 120 cm ) Großformatige Fliesen: ( bis 120 x 120 cm ) Bereiche: WOHNEN - KÜCHE- FLUR Liefern und fachgerechtes Verlegen von großformatigen Feinsteinzeugfliesen (bis 120 x 120 cm ) im Wohnbereich. Verarbeitung nach DIN 18352. Untergrund ist gemäß DIN 18202 auf Ebenheit zu prüfen; Abweichungen über Toleranz sind durch Spachtel- oder Nivelliermasse zu korrigieren. Verlegung im Buttering-Floating-Verfahren, um eine vollflächige Bettung sicherzustellen. Zuschnitt mit professionellen Großformatwerkzeugen, inklusive Kantenbearbeitung. Verfugung mit feinem zementärem Fugenmörtel. Anschlussfugen elastisch ausführen. Besondere Maßnahmen im Wohnbereich: Hohe optische Anforderungen wegen großformatiger Platten Spezielle Ebenheit des Untergrunds erforderlich Materialhandling und Schnitttechnik für Großformate Optional: Entkopplungsmatte bei kritischen Untergründen Leistungsumfang: Untergrundprüfung, Nivellierung, Grundierung, Großformatverlegung, Zuschnitte, Fugen, Silikon, Reinigung.
2.11
GROSSFORMATIGE FLIESEN - WOHNEN - KÜCHE ( bis 120 x 120 cm )
70.00
2.12 Silikonfugen Herstellen dauerelastischer Anschlussfugen an Sanitärgegenständen. Verwendung von Schimmelresistentem Silikon.
2.12
Silikonfugen
50.00
m
2.13 Sockelleisten Liefern und Montieren von Sockelleisten der Marke: Minileiste. www.minileiste.de Model: AL16x5 Model: SL16x5 Farbe nach WAHL Auftraggeber / Bemsuterung Einheit: lfm
2.13
Sockelleisten
130.00
m
2.14 Schutz des Bodenbelags Schutz der fertigen Bodenflächen bis zur Endabnahme durch geeignete Schutzabdeckungen (Filzvlies, Kartonage, Schutzplatten). Fixierung ohne Kleberückstände.
2.14
Schutz des Bodenbelags
85.00
2.15 BALKON EG - Überdachter Bereich Liefern und fachgerechtes Verlegen von frost- und witterungsbeständigen Feinsteinzeugfliesen im Außenbereich  EG ( Balkon /  Loggia ) Verarbeitung nach den anerkannten Regeln der Technik sowie folgenden Normen und Regelwerken: DIN 18352 – Fliesen- und Plattenarbeiten DIN 18531 – Abdichtung von Dächern, Balkonen, Loggien (besonders Teil 5: Abdichtungen in Verbindung mit Bekleidungen) DIN 18195 (Alt) – ergänzende Hinweise zur Bauwerksabdichtung DIN 18202 – Ebenheitstoleranzen ZDB-Merkblatt „Außenbeläge“ – Beläge im Außenbereich ZDB-Merkblatt „Verbundabdichtung“ Der Untergrund ist auf Ebenheit, Gefälle, Tragfähigkeit und Feuchte zu prüfen. Erforderliche Maßnahmen: Mindestgefälle nach außen: mind. 1,5–2 % Ausgleichsarbeiten mit zementärem, frostbeständigem Gefälle- oder Nivelliermaterial Grundierung entsprechend dem vorgesehenen Abdichtungssystem Risse, Hohlstellen oder beschädigte Estrichbereiche sind zu sanieren Verlegung von frostbeständigen Feinsteinzeugfliesen im mittelbettgeeigneten, flexiblen Dünnbettmörtel bzw. Mittelbettmörtel, geeignet für Außenbereiche. Verarbeitung bei geeigneten Witterungsbedingungen (keine direkte Sonneneinstrahlung, kein Frost) Fliesen mit Verlegehilfe oder Nivelliersystem ausrichten Hohlraumfreie Verlegung sicherstellen (insbesondere Außenbereich!) Zuschnitt mit Nassschneider oder Diamanttrenntechnik Fugen / Abdichtungen Verfugung mit frost- und tausalzbeständigem Fugenmörtel für Außenbereiche Bewegungsfugen gemäß DIN 18352 anlegen (Randfugen, Gebäudetrennfugen, Bewegungsfelder) Elastische Anschlussfugen im Sockel- und Türbereich mit UV-beständigem Silikon Sockelausbildung aus Fliesen oder Aluminiumprofilen Schutz und Fertigstellung Reinigung der Fliesenoberfläche Schutz des frisch verlegten Belags vor Regen, Frost und direkter Sonneneinstrahlung bis zur vollständigen Aushärtung Übergabe des Flächenprotokolls (Gefälle, Abdichtung, Verlegung)
2.15
BALKON EG - Überdachter Bereich
15.00
2.16 Dokumentation und Abnahme Übergabe aller relevanten Herstellerdatenblätter (Kleber, Fugenmörtel, Abdichtungssystem, Platten), Pflegehinweise, Wartungshinweise sowie Teilnahme an der gemeinsamen Abnahme des Bauherrn.
2.16
Dokumentation und Abnahme
1.00
psch
2.17 Entkopplungsmatte liefern und verlegen Liefern und Verlegen einer Entkopplungsmatte (z.B. Schlüter-DITRA oder gleichwertig) zur Entkopplung des Fliesenbelags vom Untergrund und zum Abbau von Spannungen. Die Matte wird auf dem vorbereiteten Untergrund mit geeignetem Fliesenkleber verklebt. Die Stöße sind mit Dichtband zu überkleben.
2.17
Entkopplungsmatte liefern und verlegen
85.00