Holzrahmenbau
Abriss und Neubau einer ALDI Filiale ESC 31
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HINWEISE ZUR BAUSTELLE Hinweise zur Baustelle Allgemeines: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer ALDI - Filiale. Zur Vermeidung von Fehlkalkulationen sind  die Planunterlagen Grundrisse, Schnitte, Ansichten und die Dachstatik  zur Maßnahme im Anhang zu diesem Leistungsverzeichnis im PDF  - Format bei. Auf Wunsch kann auch ein DXF- oder DWG - Format zur Verfügung gestellt werden. Die Zeichnungsunterlagen der Ausführungsplanung werden im Auftragsfall per Mail als PDF zur Verfüg gestellt. Alle erforderlichen Planausdrucke zur Verwendung für Materialbestellung, Abrechnung und zur örtlichen Ausführung sind durch den Bieter - /- Auftragnehmer sodann selbst auszudrucken, sodass die hierfür anfallenden Kosten in die Einheitspreise dieses Angebotes mit einzukalkulieren sind. Bauseits wird ein Strom- und Bauwasseranschluß, sowie Toiletten zur Verfügung gestellt, hierfür wird jeder Unternehmer mit 0,35 % - Umlage bezogen auf die jeweilige Brutto - Abrechnungssumme an den Kosten beteiligt, sodass diese Kosten entsprechend in den anzubietenden Einheitspreisen diese Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren sind. Desweiteren muss das geplante Bauvorhaben in kürzester Zeit errichtet und fertiggestellt werden, sodass bei der Kalkulation zu berücksichtigen ist, dass auch der Samstag von 08.00 - min. 15.00 Uhr als Arbeitstag einzukalkulieren ist. Darüber hinaus sind Brückentage auch Arbeitstage, genauso wie es keinerlei Unterbrechungen bzw. Verzögerungen in Folge von Ferien geben darf. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, daß er die Baustelle besichtigt hat und alle Einflüsse, die sich aus der Lage der Baustelle ergeben, in seiner Kalkulation berücksichtigt hat. Im Falle der Auftragserteilung wird ein durch den vom Bauherrn - / - Auftraggeber beauftragten SiGe-Koordinator erstellter Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan überreicht, der zum erweiterten Vertragsbestandteil gehört. Flächen für die Lagerung von Baustoffen, Geräten und Einrichtungen können nur in einem begrenzten Umfang zur Verfügung gestellt werden. Die Festlegung kann nur gemeinsam mit der Bauleitung und dem SiGe-Koordinator erfolgen. Die Zufahrt zum Baugrundstück kann nur über den öffentlichen Verkehrsweg " Im Straßer Feld " erfolgen. Eventuell erforderilche Notabstützungen für das Richten der Dachkonstruktion werden nicht besonders vergütet. DIN - NORMEN, VORSCHRIFTEN  UND  HINWEISE DIN  4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN  4420 Arbeits- und Schutzgerüste DIN  4074 Bauholz für Holzbauteile DIN  68800 Holzschutz im Hochbau Die o.g. DIN-Normen, Vorschriften und Hinweise gelten auch für die folgenden ZTVBs und sind dort nochmals aufgeführt. MAßGEBLICH  FÜR  DIE  DURCHFÜHRUNG  DER  ARBEITEN  SIND a) die VOB, b) die zutreffenden DIN - Vorschriften, c) die Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften, d) die statischen Berechnungen ( ggf. geprüft ) e) die Bauordnung NW Sollten in dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis in Positionen von den vorgenannten Vorsachriften a - e Abweichungen oder Widersprüche vorhanden sein, so ist auf diese in einem besonderen Schreiben von der anbietenden bzw. ausführenden Firma hinzuweisen. Abweichungen bei der Ausführung sind grundsätzlich unzulässig. Die Einheitspreise sind Festpreise bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Stark fahlkantiges ungeschältes Bauholz darf nicht verwendet werden. Der Verschnitt wird nicht vergütet. Der ausführenden Rohbaufirma sind die notwendigen Angaben für das Erstellen bzw. beim Betonieren mit einzubauender Ankerteile für den Dachstuhl anzugeben und ggf. Anker zu übergeben. Später bei der Ausführung fehlende Verankerungen, außer ggf. durch Nachtrag, sind durch den AN ohne Vergütung zu erstellen. Die Sparren-/ Binderlänge ist auf das Pfannenmaß mit der Dachdeckerfirma abzustimmen. STOFFE,  BAUTEILE Die Stoffe und Bauteile sind in den zusätzlichen technischen Vertrags-bedingungen ( ZTVB ) beschrieben. Grundsätzlich sind nur FCKW- und HFCKW freie Dämmstoffe zu verwenden! Weitere Angaben sind jeweils in den Abschnitten des Leistungsverzeichnisses enthalten. Materialien oder Produkte sind durch den Bieter ohne besondere Aufforderung bezüglich ihrer Inhaltsstoffe und Eigenschaften durch die Vorlage der - technischen Datenblätter und der - Sicherheitsblätter zu definieren. Folgende Materialien oder Inhalsstoffe sind von der Verwendung auszuschließen: - Emmissionsfähige Schadstoffe, bei denen während der Verarbeitung und Nutzung Richtwerte der GefStoffV im Aufenthaltsbereich beteiligter   Personen überschritten werden können. - Stoffe und Substanzen für die bereits Beschränkungs- oder   Verbotsregelungen bestehen wie z.B. Asbest, PCP, PCB usw. - Alle Bauhölzer sind mit einem vorbeugendem chemischen Holzschutz vor dem   Einbau nach DIN 68800 zu behandeln, Pradikat P Iv, im Aussenbereich zusätzlich wetterbeständig ( W ), die Mittel müssen für den Innen- und Wohnbereich zugelassen sein, sie müssen umweltfreundlich, lindan- und asbestfrei sein, sowie eine Zulassung vom Bundesgesundheitsministerium besitzen. Dies gilt auch für nachträglich hergestellte und imprägnierte Schnittflächen. Alle nichtsichtbaren Holzteile sind farbig zu imprägnieren; alle sichtbar bleibenden Hölzer in Absprache mit dem AG. ( imprägnieren = mit vorbeugendem Holzschutz behandeln ) - Holzbauteile, die in Fassadenbekleidungen oder im Aussenbereich eingebaut werden, sind druckimprägniert anzuliefern und einzubauen (Klasse IvPW) - Soweit im LV nicht anders beschrieben, sind Holzbauteile als Nadelholz GKI  II/A/S einzubauen; Brettschichtholz als GKI  I/II - geleimt, gehobelt und farblos imprägniert. - Alle Kontaktflächen zwischen Holz- u. Mauer-/Betonbauteilen sind durch   Einbau von Zwischenlagen aus Bitumendachbahnen, V 13, zu trennen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. - Einzubauende Sichtteile, wie Lochgitter, Profilschalungen etc., sind in Absprache mit der Bauleitung/Architekten, vor Produktionsbeginn zu bemustern. Erst nach Freigabe der Muster darf mit den Arbeiten begonnen werden. Bemusterungen sind gundsätzlich auf der Baustelle durchzuführen, soweit von der Bauleitung nicht anders festgelegt. PARKEN  AUF  DER  BAUSTELLE Auf dem Baugelände ist Parken nur bedingt nach Absprache jedoch in keinem Fall das Übernachten zugelassen. Mannschafts-, Material- und Lagerflächen sind nur nach nach Absprache mit der Bauleitung aufzustellen. ANMIETUNG  DES  STRASSENLANDES Die Genehmigung zur eventuellen Sondernutzung des Straßenlandes außer-halb der Baustelleneinrichtung, z.B. zur Zwischenlagerung, von Baumaterialien ist durch den AN bei der zuständigen Behörde oder Dienststelle eigenständig einzuholen. Diese Leistung einschließlich der erforderlichen Nachweise, Gebühren etc. wird nicht besonders vergütet. ABRECHNUNG: Sämtliche LV - Positionen sind getrennt nach Titeln bzw. Bauteilen abzurechnen, auch wenn die Teilmengen in einigen Positionen nicht angegeben sind. Der daraus resulierende erhöhte Aufmaß- und Abrechnungsaufwand wird nicht gesondert vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach Holzliste. Der Verschnitt wird nicht vergütet. Das gleiche gilt für evtl. Überlängen, Überstärken usw. VERGABEGRUNDLAGE 1) Alle Angebote, Kostenanschläge und hierfür erforderlichen Vorarbeiten, Muster und Materialproben sind für den Auftraggeber unverbindlich und kostenlos, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 2) Der Auftragnehmer bekennt mit Abschluß der Vertrages, sich vor Übernahme des Auftrages über die örtlichen und alle sonstigen, tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse vergewissert zu haben, die für die Durchführung seiner Leistung maßgebend sind sowie alle bei Vertragsabschluß übergebenen oder sonst zugänglichen Unterlagen auf Ihre Richtigkeit und den Umfang seiner Leistung überprüft zu haben. 3) Der Auftragnehmer hat alle ihn betreffenden erforderlichen Abnahmen, Nachweise und Prüfungszeugnisse auf seine Kosten beizubringen. 4) Der Auftragnehmer hat für den zeitgerechten Abruf, das Abladen, die sachgemäße Behandlung und Lagerung sowie den ordnungsgemäßen Schutz der ihm vom Auftraggeber übergebenen Baustoffe und Materialien vor Beschädigung und Diebstahl zu sorgen. VERGÜTUNG 1) Sämtliche Preise sind Festpreise zuzüglich der gesondert auszuweisenden Umsatzsteuer. Die Berücksichtigung von nach Angebotsabgabe eintretenden Veränderungen der Löhne und Materialpreise sind ausgeschlossen. Die Aufteilung der Einheitspreise in Lohn und Material ist zwingend erforderlich. 2) Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, einzelne Leistungen und Lieferungen ganz oder teilweise aus dem Angebot oder Auftrag herauszunehmen. Hierbei ist eine Änderung der Einheitspreise durch den Auftragnehmer ausgeschlossen. 3) Verlangt der Auftraggeber nicht im Leistungsverzeichnis ausgeführte Arbeiten, so hat der Auftragnehmer unverzüglich ein schriftliches Nachtragsangebot und zwar, soweit dies zeitlich und umfangmäßig zumutbar ist, auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung einzureichen. 4) Bei der Vergabe zum Pauschalpreis erkennt der Auftragnehmer an, die Mengen und Massen des Leistungs- verzeichnisses geprüft zu haben. 6) Abschlagszahlungen werden in der Regel binnen 18 Tage nach Rechnungszugang geleistet. ABTRETUNGSVERBOT/PFÄNDUNGEN 1) Die ganze oder teilweise Abtretung der Werklohnforderung oder des sonstigen Vergütungsanspruches für die Bauleistung ist gemäß § 399 BGB ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Abtretungen, die aus verlängertem oder erweitertem Eigentumsvorbehalt folgen. 2) Bei einer Zwangsvollstreckung in die Werklohnforderungen oder die sonstigen Vergütungsansprüche des Auftragnehmers wird für jede ganze oder teilweise Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers ein Kosten- beitrag von € 150,00 für den damit verbundenen verwaltungsmäßigen Aufwand einbehalten. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Aufwendungen bleibt unberührt. 3) Mehraufwendungen, die dem Bauherrn (BH/AG) durch den Eintritt von Insolvenzen (Vergleich, Konkurs, Geschäftsaufgabe) entstehen, können bei ausstehenden Werklohnforderungen verrechnet werden. ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR STUNDENLOHNARBEITEN Stundenlohnarbeiten für eventuell erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben sind, dürfen nur nach besonderer Anordnung durch den AG oder die Bauleitung ausgeführt werden. Diese werden nur dann anerkannt und zur Abrechnung geführt, wenn die Tageloharbeiten mit entsprechenden Berichten die durch die Bauleitung, innerhalb der Kalenderwoche in der diese ausgeführt wurden, auch durch Unterschrift bestätigt wurden. Andernfalls erfolgt keine Vergütung. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter / AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeicnnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Auf Fehler in der Ausschreibung, falls solche vorhanden sind, ist in einem besonderen Anschreiben der Architekt aufmerksam zu machen. Die Einheitspreise sind Festpreise bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. ABNAHME Nach VOB/B § 12. Die Abnahme ist förmlich durchzuführen. Die gesammte zimmermannsmäßigen Konstruktionen incl. Stahlkonstruktionen werden entweder durch den Statiker, den Prüfingenieur oder durch die Bauaufsichtsbehörde abgenommen. GEWÄHRLEISTUNG Für die Gewährleistung gelten die Bestimmungen des Werkvertrages nach BGB. ( 5 Jahre ) SICHERHEITSLEISTUNG 5 % Sicherheitseinbehalt der Brutto-Abrechnungssumme. Bürgschaften müssen den Bestimmungen des Auftraggebers entsprechen, insbesondere müssen sie stets unbefristet und selbstschuldnerisch sein, die Zahlungsverpflichtung des Bürgen auf erste schriftliche Anforderung und dem Verzicht auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechnung beinhalten sowie eine Hinterlegungsberechtigung des Bürgen ausschließen. Hierzu wird über die Architekten der Auftraggeberin ein Bürgschaftsmuster vorgelegt, falls sie nicht schon den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegen, zu verwenden. Die sicherheit wird ebenfalls bis spätestend Ende bzw. Rückbau des Provisoriums einbehalten. GERICHTSSTAND Gerichtsstand ist Eschweiler Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, kann jeder Vertragspartner verlangen, daß eine neue gültige Bestimmung vereinbart wird, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten erreicht. Die vorstehenden Texte, Hinweise und Beschreibungen wurden gelesen und werden anerkannt. Im Auftragsfalle werden diese automatisch mit zur Vertragsbedingung................................................................................ (Stempel und Unterschrift des Bieters)
HINWEISE ZUR BAUSTELLE
Besondere Hinweise zur Dachkonstruktion / Dachaufbau Die Dachkonstruktion über dem Verkaufsraum ist als Flachdachkonstruktion auf BSH-Bindern zu erstellen. Die BSH-Binder im Verkaufsraum bleiben sichtbar. Der Dachaufbau erfolgt von unten nach oben aus: Trapezblech, Wärmedämmung, Dachabdichtung. Auf dem Hauptdach wird eine Photovoltaikanlage installiert. Die technischen Elnbauten wie Beleuchtung, Lüftungsrohre, etc. werden sichtbar an der Decke und den Bindern montiert. Die Lastabtragung von haustechnischen Installationen muss über die Brettschicht holzbinder erfolgen, Art und Lage der Befestigung ist mit dem Hersteller der Brett- schichtholzbinder bzw. mit dem Aufsteller der statischen Berechnung des Dachtrag- werkes abzustimmen und hat nach dessen Vorgabe zu erfolgen.
Besondere Hinweise zur Dachkonstruktion / Dachaufbau
Anhang zu den Vorbemerkungen Anhang zu den Vorbemerkungen Aufmaß und Abrechnung a) Im Hinblick auf die Prüfbarkeit der Abrechnung wird auf § 14, Absatz 1 der VOB/B in der aktuell gültigen Fassung verwiesen: Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Er hat die Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege sind beizufügen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sind in der Rechnung besonders kenntlich zu machen; sie sind auf Verlangen getrennt abzurechnen. b) Die Kosten der für die Abrechnung erforderlichen Revisionszeichnungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Baustellenverordnung Die Baustellenverordnung ist zu berücksichtigen. Für die Planung und Ausführung wird eine Sicherheitskoordination durchgeführt. Der Auftragnehmer hat an der Erfüllung der Baustellenverordnung mitzuwirken und die Hinweise und Empfehlungen des Sicherheitskoordinators zu beachten. Die für die angebotenen Arbeiten erforderlichen, geltenden Unfall-Verhütungsvorschriften und die Vorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft sind unbedingt zu beachten. Dem Auftraggeber bzw. dem Sicherheitskoordinator sind auf Verlangen die entsprechenden Unterlagen und Nachweise zur Verfügung zu stellen. Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der einzelne Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen Teilbereich der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat die von ihm beherrschbaren Gefahren auszuschließen, für Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und die Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich gemäß § 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschriften "Allgemeine Vorschriften (VBG 1) mit den anderen abzustimmen, um eine gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung Dritter zu vermeiden. Gesetz gegen die illegale Beschäftigung Mit der Angebotsabgabe ist ein gültiger Freistellungsauftrag im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes wird nur akzeptiert, wenn diese nicht älter als sechs Monate ist. Bei fehlender Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes werden 15 % der Bruttosumme einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Erforderliche vertragliche Vereinbarung aufgrund des Inkrafttretens des Mindestlohngesetzes ab dem 01.01.2015. Das Mindestlohngesetz sieht u.a. einendeutschlandweiten, flächendeckenden Mindestlohn brutto je erbrachter Arbeitsstunde vor. Die Regelungen des MiLoG beinhalten indes mehr als einen bloßen Mindestlohn. § 13 MiLoG i.V.m. § 14 des AEntG sieht vor, dass der Auftraggeber von Werk- und Dienstleistungen für den Nettolohnanspruch derjenigen Arbeitnehmer des von ihm beauftragtenAuftragnehmers/eingesetzten Nachunternehmer/durch die beiden vorstehenden beauftragte Verleiher haftet, die im Verhältnis zu ihm vertragliche Leistungen erbringen. Vor diesem gesetzlichen Hintergrund und den damit einhergehenden Haftungsrisiken für den Bauherrn sehen wir das zwingende Erfordernis, im Falle einer Beauftragung Ihres Unternehmens, der neuen Gesetzeslage entsprechend, eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Diese Rahmenvereinbarung wird Ihnen im Falle einer Beauftragung zusammen mit dem Bauvertrag zur Unterschrift zugesandt. Falls Sie die Rahmenvereinbarung vor Angebotsabgabe einsehen möchten, bitten wir Sie, den Auftraggeber zu kontaktieren. Ohne eine rechtskräftig unterschriebene Rahmenvereinbarung zum Mindestlohngesetz ist keineZusammenarbeit möglich. Der Unternehmer: ----------------------------------------------------------------------------- Ort, Datum ----------------------------------------------------------------------------- Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Autragnehmer
Anhang zu den Vorbemerkungen
Vorbemerkungen Zimmerer- und Holzbauarbeiten Vorbemerkungen Zimmerer- und Holzbauarbeiten 1. Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel, Transport, Löhne und Geräte und der Kosten für: Maßnahmen zur Ausführung der Arbeiten bei Frost, Schnee, Eis und Regen; Transporteinrichtungen; Vorkehrungen bei zu erkennender Gefahr, auch Dritten gegenüber; Verschnitt; evtl. Baustellen- beleuchtung; Sicherung von oberirdischen Leitungen und Kabeln; Arbeits- und Schutzgerüste bis 2,00 m Höhe; Abdecken und Umwehren von Öffnungen über die eigene Benutzungsdauer hinausgehend; das Anfertigen von Schablonen und Lehren für den Rohbauunternehmer; Stemmarbeiten zur Herstellung von Auflagern, Verankerungen usw.; Höhenausgleichung und Unterlagen bei unterschiedlichen Höhen; Auswechslungen jeder Art; das Ausbilden von Aussparungen für Rolladen und Gurtroller; das Verlegen von Blindböden im Gefälle für innenliegende Rinnen; Spriessungen an Pfetten und Balken, soweit das Mauerwerk nicht vollständig ist bzw. eine Stahlkonstruktion zum Einbau kommt und bei zu erwartender Gefahr; das Abnehmen von Dachschrägen und Anpassen beim Anbau an bestehende Gebäude (in diesem Fall gehen die örtlich festgestellten Masse denen der Zeichnung vor); Abdecken von Gebäudeteilen bei Um- und Anbauten mit Planen bzw. Folien; das Einlassen der Eisen- teile; Unterlegshölzer; Schraub- und Bohrarbeiten; Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeits- gängen bzw. Arbeitsunterbrechungen; Baubesprechungen auch mit dem Dachdecker und Planer. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Pos. zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LVZ nicht ausdrücklich erwähnt sind. Dies trifft auch eventuelle Erschwerniszulagen. 2. Baustellenbesichtigung und Planeinsicht: Die Kenntnis der Baustelle und der Planung ist für die Ausarbeitung und Preisgestaltung des Angebotes erforderlich. 3. Ausführungs- und Gütebestimmungen: Die technischen Vorschriften für Bauleistungen - DIN 18 334 (Zimmererarbeiten); DIN 18 338 (Dachdeckungsarbeiten); DIN 18 339 (Klempnerarbeiten); AGI Arbeitsblatt B11 Energieeinsparungsgesetz mit Wärmeschutzverordnung; DIN 4102 (Brandverhalten von Baustoffen); Richtlinien für Verwendung brennbarer Baustoffe Hochbau - RbBH; DIN 4108 ( Wärmeschutz im Hochbau); DIN18 164 (Dämmstoffe für das Bauwesen); DIN 1055 (Verkehrslasten - Windlasten); DIN 18540 (Masstoleranzen); DIN 104 (Holz); DIN 68800 (Holzschutz); ausserdem ist der jeweils neueste Stand der Technik und/oder die anerkannte Regel der Technik zu berücksichtigen. Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sind unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien und Bedingungen des Herstellers einzubauen. Die Latten-, Konterlatten- und Pfettenabstände, sowie Auswechslungen für Dachflächenfenster und Licht- kuppeln und notwendige weitere Details für Ziegeldächer, Wandverkleidungen und Wellastbestzement- dächer sind so rechtzeitig mit dem beauftragten Dachdecker zu besprechen, dass keine Verzögerungen bei der Bauausführung und keine Mehrkosten entstehen. Die Dachlattungen sind nach Möglichkeit auf ganze Ziegelreihen ausgehend abzustimmen. Der Auftragnehmer hat die Durchführung seiner Arbeiten mit dem Dachdecker und Planerr so abzusprechen, dass ein reibungsloser Ablauf der Arbeiten gewährleistet ist. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton und Sichtmauerwerk. Die Güte des Bauholzes hat den Forderungen der DIN 68365 zu entsprechen. Es darf nur trockenes Holz zum Einbau kommen. Für Holzschutzmittel gilt DIN 68 800. Der Unternehmer hat die in den Zeichnungen vorgeschriebenen Holzstärken genau einzuhalten. Mehrstärken werden nicht vergütet. Verbindlich sind die vom Statiker festgelegten Holzstärken und Konstruktionen. Die Holzbestellung ist aufgrund dieser Angaben und Zeichnungen vorzunehmen. Rechtzeitig vor Ausführung der letzten Massivdecke bzw. von Betongurten und Kniestöcken sind bei dem Rohbauunternehmner die einzubetonierenden Anker mit Lehren zu überlassen, bzw. müssen verbindliche Angaben gemacht werden wegen der vorzusehenden Aussparungen. Evtl. notwendig werdende Stemmarbeiten bei Nichtbeachtung dieser Festlegung gehen auf Kosten des Unternehmers. Die Abstände der Holzteile von Schornsteinen richten sich nach den Vorschriften der LBO bzw. des Ausführungsverordnung AVO § 15/7. Ferner dürfen in Brandmauern keine Holzteile einbinden. Bei Ausführung von Wandschalungen jeder Art und Kaltdächern ist auf die Anordnung einer funktions- fähigen Be- und Entlüftung zu achten. Dies gilt auch besonders dann, wenn Unterspannbahnen verlegt werden. Sämtliche Hölzer sind zu imprägnieren bzw. die Sichtschalung allseitig zu grundieren (vergleiche entsprechende Pos. der Leistungsbeschreibung.) Es darf kein unbehandeltes Holz eingebaut werden. Bei Verschraubungen jeder Art sind Unterlagsscheiben zu verwenden, Stärken und Abmessungen laut Statik. Es sollen nur Vorratskanthölzer und Latten nach den Querschnittmassnahmen der DIN 4070 verwendet werden. Beim Einbau von Hölzern mit hiervon abweichenden Querschnitten wird die Abrechnung nach dem nächst kleineren Querschnitt nach DIN vorgenommen. Kommen Kanthölzer zur Verarbeitung mit weniger als 6/6 cm laut DIN (keine Latten) und ist im Leistungsverzeichnis hierfür keine besondere Position vorgesehen, so wird nach dem tatsächlichen Querschnitt und den Pos. 1 bis 3 und 5 abgerechnet. Dies betrifft auch Verbindungen, Verstärkungen und Unterlagen wie Zangen, Knaggen und Kleinholzteile, die aus konstruktiven Gründen erforderlich sind. Eine Vergütung über den Einheitspreis der oben aufgeführten Pos. hinausgehend erfolgt nicht. 4. Verrechnungssätze für Nachweisarbeiten einschl. Gemeinkostenzuschlag (ohne Mehrwertsteuter): Facharbeiter: _______________________Euro/STD. Hilfsarbeiter: _______________________Euro/STD. Auszubildender: _______________________Euro/STD: ______________________ ___________________________ Ort Datum _____________________________________________________________ Stempel/Unterschrift des Bieters
Vorbemerkungen Zimmerer- und Holzbauarbeiten
Hinweise zum Leistungsverzeichnis Hinweise zum Leistungsverzeichnis Die vorhandenen Fahr- und Parkplatzflächen stehen dem Auftragnehmer ausschließlich zum Parken der Firmen- fahrzeuge zur verfügung. Das Lagern bzw. Zwischenlagern von Baustoffen gleich welcher Art, wird auf diesen Flächen nicht gestattet, sondern hat auschließlich auf den übrigen Flächen des Baugrundstückes in Abstimmung mit der Bauleitung zu erfolgen. Die Besichtigung des Grundstücks sowie die Einsicht in die Planunterlagen des Architekten und des Statikers vor Angebotsabgabe ist zwingend notwendig. Die vorganannten Unterlagen sind als Anlagen dem Leistungsverzeichnis beigefügt. Die im Wärmeschutznachweis ermittelten Dämmstoffstärken gelten für Dämmstoffe mit der allgemeinen bauauf- sichtlichen Zulassung durch das DIBt. Sie müssen mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet sein! Evtl. Genehmigungen bzw. Anzeigen bei öffentlichen Behörden sind rechtzeitig bei den Zuständigen anzumelden. Die Entsorgungsgebühren sind in den Einheitspreise zu berücksichtigen. Alle Arbeiten sind mit der Bauleitung abzusprechen.
Hinweise zum Leistungsverzeichnis
Allgemeine Anmerkungen Allgemeine Anmerkungen Neubauten ALDI SÜD Filialen Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden Planunterlagen der Bau- und Leistungs- beschreibung ALDI SÜD. Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen. Zudem sind die projektbezogenen Gutachten und Nachweise (z. B. Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten) maßgebend für die jeweilige Ausschreibung. Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen. Besondere Hinweise Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern. Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen. Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG. Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.). Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit. Vergütung: Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart. Ausführungsunterlagen: Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt. Ausführung: Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben. Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers. Haftung: Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt. Schriftverkehr: Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Allgemeine Anmerkungen
01 LOS 01 - HOLZRAHMENBAU
01
LOS 01 - HOLZRAHMENBAU
01.01 Werk- und Montageplaung
01.01
Werk- und Montageplaung
01.02 Baustelleneinrichtung
01.02
Baustelleneinrichtung
01.03 Stahleinbauteile und Zubehör innerhalb der Gründungsebene
01.03
Stahleinbauteile und Zubehör innerhalb der Gründungsebene
01.04 Holztragwerkskonstruktion - Stützen
01.04
Holztragwerkskonstruktion - Stützen
01.05 Holztragwerkskonstruktionen - Dachbinder und Riege
01.05
Holztragwerkskonstruktionen - Dachbinder und Riege
01.06 Holztragwerkskonstruktionen - Dach- und Wandverbände
01.06
Holztragwerkskonstruktionen - Dach- und Wandverbände
01.07 Holzrahmenbauwände
01.07
Holzrahmenbauwände
01.08 Deckenuntersicht - Eingangsbereich
01.08
Deckenuntersicht - Eingangsbereich
01.09 unvorhergesehene Arbeiten zum Zeitnachweis
01.09
unvorhergesehene Arbeiten zum Zeitnachweis
02 PUTZARBEITEN - AUSSENWÄNDE
02
PUTZARBEITEN - AUSSENWÄNDE
02.01 Putzarbeiten
02.01
Putzarbeiten
02.02 unvorhergesehene Arbeiten zum Zeitnachweis
02.02
unvorhergesehene Arbeiten zum Zeitnachweis