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Vorbemerkungen - Ausführungs- u. Auftragsbedingungen ALLGEMEINES
Bei den nachfolgend beschriebenen Tiefbauarbeiten handelt es sich um die anzupassenden Fahr-, Park- und Gehwegsflächen, sowie Grünanlagen für den Neubau einer ALDI - Filiale auf dem alt vorhandenen ALDI - Filialstandort.
Die Planunterlagen Grundriss zur Maßnahme liegen im Anhang zu diesem Leistungsverzeichnis im PDF - Format bei. Auf Wunsch kann auch ein DXF- oder DWG - Format zur Verfügung gestellt werden.
Die Zeichnungsunterlagen der Ausführungsplanung werden im Auftragsfall per Mail als PDF zur Verfüg gestellt. Alle erforderlichen Planausdrucke zur Verwendung für Materialbestellung, Abrechnung und zur örtlichen Ausführung sind durch den Bieter - /- Auftragnehmer sodann selbst auszudrucken, sodass die hierfür anfallenden Kosten in die Einheitspreise dieses Angebotes mit einzukalkulieren sind.
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, daß er die Baustelle besichtigt hat und alle Einflüsse, die sich aus der Lage der Baustelle ergeben, in seiner Kalkulation berücksichtigt hat.
Flächen für die Lagerung von Baustoffen, Geräten und Einrichtungen können nur in einem begrenzten Umfang zur Verfügung gestellt werden.
Die Festlegung kann nur gemeinsam mit der Bauleitung erfolgen.
Der AN beteiligt sich mit 0,35 % der Nettoabrechnungssumme an den
Kosten der An der Baustelle vorhandenen Einrichtungen für Bauwasser, Baustrom,und Baustellentoilette sowie sonstige Gemeinschaftseinrichtungen.
Die vor genannten Kosten werden durch die AG bei der Schlussrechnung in
Abzug gebracht. Die entsprechenden Kosten, sind somit in die inheitspreise mit einzukalulieren.
ZUFAHRT
Die Zufahrt zum Baugrundstück kann nur über die öffentlichen Verkehrswege - IM STRASSER FELD - erfolgen.
PARKEN AUF DER BAUSTELLE
Auf dem Baugelände ist kein Parken und keine Übernachtung zugelassen.
ANMIETUNG DES STRASSENLANDES
Das für die Baustelleneinrichtung erforderliche Straßenland innerhalb der Begrenzung unserer Baustelleneinrichtung wird dem AN kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Genehmigung zur eventuellen Sondernutzung des Straßenlandes außerhalb der Baustelleneinrichtung, z.B. zur Zwischenlagerung von Material bzw. Container, oder zur kurzzeitigen Aufstellung von Autokranen etc. ist durch den AN bei der zuständigen Polizeidienststelle sowie beim Tiefbauamt eigenständig einzuholen.
DIN - NORMEN, VORSCHRIFTEN UND HINWEISE
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18300 Erdarbeiten
DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten
Die o.g. DIN-Normen, Vorschriften und Hinweise gelten auch für die folgenden ZTVBs und sind dort nochmals aufgeführt.
AUSFÜHRUNG
Bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen sind die angrenzenden Bauwerke auf den Nachbargrundstücken durch geeignete Maßnahmen zu schützen.
Eine schonende Bauweise ist daher zwingend erforderlich.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
DIN 18300 ERDARBEITEN
ALLGEMEINES
Die Feststellung des Zustandes der Gehwege vor dem Grundstück ist vor und nach den Arbeiten in Abstimmung mit dem Tiefbauamt durchzuführen und zu protokollieren. Sämtliche Beschädigungen im Bereich des öffentlichen Straßenlandes, insbesondere an den Pflasterflächen und an den öffentlichen Versorgungsleitungen, gehen zu Lasten des AN. Sämtliche Protokolle sind unaufgefordert der Bauleitung des AG zu übergeben.
Herstellung der ggf. erforderlichen provisorischen Gehwegüberfahrten für den Schwerlastverkehr entsprechend den Vorschriften des Tiefbauamtes eigenständig
( AN ) und auf eigene Kosten ( AN ).
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
DIN 18306 ENTWÄSSERUNS KANALARBEITEN
GRUNDLEITUNGEN
Alle Stutzen und Einlaufstellen der Grundleitungen sind gegen Eindringen von Fremdstoffen zu sichern.
Die Rohrstutzen sind mit Enddeckel, die Einläufe mit Bauzeitschutzdeckel zu versehen.
Vor der Abnahme sind Revisionspläne in 2-facher Ausfertigung zu fertigen und nach DIN farbig angelegt in DIN A4-gefaltener Form zu übergeben.
Für die Revisionsunterlagen werden dem AN Bauzeichnungen des Architekten nach dem neuesten Stand zur Verfügung gestellt.
Die Abwasserleitungen für Schmutz- und Regenwasser sind so auszuführen, dass sie in allen Punkten der DIN 1986, Teil C, allgemeine Vorschriften, DIN 18381 und den örtlichen behördlichen Vorschriften und dem Stand der Technik entsprechen.
Die Trockenhaltung der Rohrgräben sind im Einheitspreis des Aushubes enthalten und werden nicht gesondert vergütet.
VERGABEGRUNDLAGE
1) Alle Angebote, Kostenanschläge und hierfür erforderlichen Vor-
arbeiten, Muster und Materialproben sind für den Auftraggeber
unverbindlich und kostenlos, wenn nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart ist.
2) Der Auftragnehmer bekennt mit Abschluß der Vertrages, sich vor
Übernahme des Auftrages über die örtlichen und alle sonstigen,
tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse vergewissert zu haben,
die für die Durchführung seiner Leistung maßgebend sind sowie alle
bei Vertragsabschluß übergebenen oder sonst zugänglichen Unter-
lagen auf Ihre Richtigkeit und den Umfang seiner Leistung überprüft
zu haben.
3) Der Auftragnehmer hat alle ihn betreffenden erforderlichen
Abnahmen, Nachweise und Prüfungszeugnisse auf seine Kosten
beizubringen.
4) Der Auftragnehmer hat für den zeitgerechten Abruf, das Abladen,
die sachgemäße Behandlung und Lagerung sowie den ordnungs-
gemäßen Schutz der ihm vom Auftraggeber übergebenen
Baustoffe und Materialien vor Beschädigung und Diebstahl zu
sorgen.
VERGÜTUNG
1) Sämtliche Preise sind Festpreise zuzüglich der gesondert
auszuweisenden Umsatzsteuer. Die Berücksichtigung von nach
Angebotsabgabe eintretenden Veränderungen der Löhne und
Materialpreise sind ausgeschlossen.
Die Aufteilung der Einheitspreise in Lohn und Material ist zwingend
erforderlich.
2) Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, einzelne Leistungen und
Lieferungen ganz oder teilweise aus dem Angebot oder Auftrag
herauszunehmen. Hierbei ist eine Änderung der Einheitspreise
durch den Auftragnehmer ausgeschlossen.
3) Verlangt der Auftraggeber nicht im Leistungsverzeichnis aus-
geführte Arbeiten, so hat der Auftragnehmer unverzüglich ein
schriftliches Nachtragsangebot und zwar, soweit dies zeitlich und
umfangmäßig zumutbar ist, auf der Grundlage der Preisermittlung
für die vertragliche Leistung einzureichen.
4) Bei der Vergabe zum Pauschalpreis erkennt der Auftragnehmer an,
die Mengen und Massen des Leistungsverzeichnisses geprüft zu haben.
5) Abschlagszahlungen werden in der Regel binnen 18 Tage nach
Rechnungszugang geleistet.
ABTRETUNGSVERBOT/PFÄNDUNGEN
1) Die ganze oder teilweise Abtretung der Werklohnforderung oder
des sonstigen Vergütungsanspruches für die Bauleistung ist gemäß
§ 399 BGB ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Abtretungen, die
aus verlängertem oder erweitertem Eigentumsvorbehalt folgen.
2) Bei einer Zwangsvollstreckung in die Werklohnforderungen oder die
sonstigen Vergütungsansprüche des Auftragnehmers wird für jede
ganze oder teilweise Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers ein
Kostenbeitrag von € 150,00 für den damit verbundenen verwalt-
ungsmäßigen Aufwand einbehalten. Die Geltendmachung von
darüber hinausgehenden Aufwendungen bleibt unberührt.
3) Mehraufwendungen, die dem Bauherrn (BH/AG) durch den Eintritt
von Insolvenzen (Vergleich, Konkurs, Geschäftsaufgabe) entstehen,
können bei ausstehenden Werklohnforderungen verrechnet werden.
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR STUNDENLOHNARBEITEN
Stundenlohnarbeiten für eventuell erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben sind, dürfen nur nach besonderer Anordnung durch den AG oder die Bauleitung ausgeführt werden. Diese werden nur dann anerkannt und zur Abrechnung geführt, wenn die Tageloharbeiten mit entsprechenden Berichten die durch die Bauleitung, innerhalb der Kalenderwoche in der diese ausgeführt wurden, auch durch Unterschrift bestätigt wurden. Andernfalls erfolgt keine Vergütung.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter / AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeicnnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Auf Fehler in der Ausschreibung, falls solche vorhanden sind, ist in einem besonderen Anschreiben der Architekt aufmerksam zu machen.
Die Einheitspreise sind Festpreise bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens.
ABNAHME
Nach VOB/B § 12. Die Abnahme ist förmlich durchzuführen.
GEWÄHRLEISTUNG
Für die Gewährleistung werden bei Vertragsabschluss 5 Jahre vereinbart.
Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung beträgt 5 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Datum der gemeinsam mit dem Architekten unterschriebenen Niederschrift über die förmliche Abnahme, soweit ausnahmsweise keine förmliche Abnahme stattgefunden hat, beginnt die Frist 2 Monate nach Zugang der ordnungsgemäßen Schlußrechnung.
SICHERHEITSLEISTUNG 5 % Sicherheitseinbehalt der Brutto-Abrechnungssumme.
Bürgschaften müssen den Bestimmungen des Auftraggebers entsprechen, insbesondere müssen sie stets unbefristet und selbstschuldnerisch sein, die Zahlungsverpflichtung des Bürgen auf erste schriftliche Anforderung und dem Verzicht auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechnung beinhalten sowie eine Hinterlegungsberechtigung des Bürgen ausschließen. Hierzu wird über die Architekten der Auftraggeberin ein Bürgschaftsmuster vorgelegt, falls sie nicht schon den Vergabe- und Vertragsunterlagen beiliegen, zu verwenden.
GERICHTSSTAND Gerichtsstand ist Eschweiler
Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, kann jeder Vertragspartner verlangen, daß eine neue gültige Bestimmung vereinbart wird, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten erreicht.
Die vorstehenden Texte, Hinweise und Beschreibungen wurden gelesen und werden anerkannt.
Im Auftragsfalle werden diese automatisch mit zur Vertragsbedingung................................................................................
(Stempel und Unterschrift des Bieters)
Vorbemerkungen - Ausführungs- u. Auftragsbedingungen
BESONDERE HINWEISE Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern.
Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m3 nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzügl. zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG.
Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. B. Fertigtreppen, Stahlbau-details, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.).
Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit.
Vergütung:
Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetterzulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart.
Ausführungsunterlagen:
Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt.
Ausführung:
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen.
Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben.
Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigte oder entfernte Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers.
Haftung:
Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt.
Schriftverkehr:
Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
BESONDERE HINWEISE
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Präambel
Die Parteien gehen vertragliche Beziehungen betreffend eines Bauvorhabens ein. Sie sind sich darüber bewusst, dass die Zusammenarbeit auf dem Bau besonderer Kooperation bedarf.
Sie verpflichten sich vor diesem Hintergrund, bei Auseinandersetzungen zunächst ernsthaft eine konstruktive Lösung zu suchen. Nachstehende Regelungen gehen den Regelungen der VOB/B vor.
2.§ 1 Leistungen des Auftragnehmers
1. Der Auftragnehmer hat sich im einzelnen ggf. vor Ort uber die Verhältnisse des Bauvorhabens zu erkundigen.
Der Auftragnehmer hat die ihm fur die Ausführung der Arbeiten übergebenen Pläne, Zeichnungen und
sonstigen, diesem Vertrag zugrunde liegenden Unterlagen auf ihre Richtigkeit, Widerspruchslosigkeit und
Vollständigkeit insb. in technischer Hinsicht zu uberprufen. Festgestellte Unstimmigkeiten sowie Bedenken
gegen die vorgeschriebenen Baustoffe und -materialien sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich
anzuzeigen.
2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Bauleistungen nach Masgabe der diesem Vertrag
zugrunde liegenden Unterlagen, Bestimmungen und Vereinbarungen zu erbringen. Von dem Auftrag werden
sämtliche Leistungen einschlieslich aller Vorarbeiten erfasst, die erforderlich sind, die übertragenen Bauleist-
ungen funktionsfähig so zu erstellen, dass sie zu den Zwecken, wie sie sich aus den dem Vertrag zugrunde
liegenden Unterlagen und Vereinbarungen ergeben, uneingeschrankt und dauerhaft genutzt werden konnen.
(ENNormen, ISO-Normen, VDI/VDE-Richtlinien) (Herstellerrichtlinien und -vorschriften)
3. Die Bauleistungen haben den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden allgemein anerkannten Regeln der
Technik und Baukunst, der gewerblichen Verkehrssitte sowie allen sonstigen einschlagigen gesetzlichen und
behördlichen Vorschriften, Bestimmungen und Auflagen zu entsprechen, die DIN sind als Mindeststandard zu
verstehen; die fur den Bau und Betrieb von Anlagen bestehenden Vorschriften, Normen und Empfehlungen
sind einzuhalten. Der Auftragnehmer hat alle nach gesetzlichen, polizeilichen, Arbeitsschutz- und Unfallver-
hütungsvorschriften, Richtlinien und Vorschriften der Sachversicherer gebotenen Masnahmen bezüglich der
von ihm zu erbringenden Leistungen auszuführen oder zu veranlassen.
4. Zu den vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers gehort u. a. auch:
1. Das Einrichten, Vorhalten, Unterhalten sowie Entfernen der Baustelleneinrichtung für sein Gewerk
einschlieslich der Ver- und Entsorgungsanschlüsse, soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag
anders geregelt.
2. Die Beantragung und Herbeiführung aller für die übertragenen, Bauleistungen speziell erforderlichen
Genehmigungen und Abnahmen einschlieslich hierfür erforderlicher Kosten.
3. Die Durchführung notwendiger Materialprüfverfahren, Versuchsläufe und Inbetriebsetzungen
einschlieslich hierfür erforderlicher Kosten.
4. Der Schutz der ausgeführten Leistungen vor Witterungseinflüssen, Diebstahl und sonstigen Gefahren
sowie die Beseitigung von Schnee und Eis.
5. Die Einhaltung aller Verkehrssicherungspflichten auf der Baustelle sowie sämtlicher Schutz- und
Sicherungsmaßnahmen nach den Unfallverhütungs- und sonstigen Vorschriften auf dem Baugrund- stück und - soweit für die Ausführung der beauftragten Leistung erforderlich - darüber hinaus.
6. Die Entsorgung und Säuberung der Baustelle während der Bauzeit von selbst verursachtem Abfall
und Baumüll auf eigenen Kosten.
7. Die Räumung und Säuberung der Baustelle bezüglich ihrer Inanspruchnahme fur die übertragenen
Bauleistungen in einem ordnungsgemäßen Zustand nach Fertigstellung aller Leistungen.
8. Fur die Unterbringung und den Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Auftragnehmer
zusorgen.
9. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Hinblick auf die vom ihm für das BV eingesetzten Mitarbeiter
sämtliche arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen, sozialrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften zu
beachten.
10. Der Auftragnehmer darf nur solche Nachunternehmer beauftragen, die fachkundig, leistungsfähig und
zuverlässig sind und dies auf Aufforderung hin umgehend nachzuweisen; § 4 Nr. 8 VOB/B bleibt
unberührt. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass auch etwaige von ihm beauftragte
Nachunternehmer die Verpflichtungen gem. obiger Zif. 5. erfüllen. Der Auftragnehmer gestattet dem
Auftraggeber oder einem Bevollmächtigten, Kontrollen durchzuführen, die erforderlich sind, um
festzustellen, ob obenstehende Verpflichtungen vom Auftragnehmer eingehalten wurden, soweit dies
nicht berechtigten Interessen des Auftragnehmers widerspricht.
Setzt der Auftragnehmer bei Leistungen, auf die sein Betrieb nicht eingerichtet ist, Nachunternehmer
ein, kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen und
erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe (§ 8 Nr. 3 VOB/B), wenn
die eingesetzten Nachunternehmer nicht fachkundig, leistungsfähig oder zuverlässig sind oder der
Auftragnehmer diese Voraussetzungen auf Verlangen des Auftragnehmers nicht innerhalb der
gesetzten Frist nachweist.
3.§ 2 Ausführung
1. Der Auftragnehmer hat die Baudurchführung bzgl. seiner Leistungen mit dem Auftraggeber und den übrigen
Baubeteiligten und soweit erforderlich mit allen behördlichen Stellen rechtzeitig abzustimmen. Der Baustellen-
einrichtungsplatz ist rechtzeitig abzustimmen. Alle behördlichen Abnahmen sind vom Auftragnehmer
rechtzeitig zu beantragen und durchzuführen; der Auftraggeber ist rechtzeitig zu benachrichtigen.
Eigene Bauschilder sind nur nach Genehmigung des Auftraggebers zulässig.
2. Der Auftragnehmer hat unverzüglich für die Dauer der Bauausführung einen geeigneten, verantwortlichen und
vertretungsberechtigten Bauführer zu benennen. Der Auftragnehmer bzw. sein Bauführer haben an den jeden-
falls wöchentlich, bei Bedarf auch ofters stattfindenden Baustellenbesprechungen teilzunehmen.
3. Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der vereinbarten Ausführungsfristen spätestens zwei Wochen nach
Auftragserteilung einen detaillierten Terminplan zu erstellen.
Nach Genehmigung durch den Auftraggeber wird der Detailterminplan zum Vertragsgegenstand.
Der Detailterminplan ist entsprechend dem tatsächlichen Bauablauf gegebenenfalls fortzuschreiben.
4. Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Bautagesberichte müssen alle füur die Vertragsausführung und
Abrechnung relevanten Angaben enthalten, wie beispielsweise Baufortschritt, Wetter, Zahl und Art der auf der
Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer, Zahl und Umfang der eingesetzten Grossgeräte, Beginn und Ende von
Leistungen größeren Umfangs, Abnahmen, Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe der Grunde, Unfälle,
behördliche Anordnungen und sonstige besondere Vorkommnisse sowie besondere Anordnungen des Auftag-
gebers oder Architekten. Die Bautagesberichte sind jeweils am folgenden Tag dem Auftraggeber zu über-
reichen. Der Auftragnehmer hat einen Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen.
5. Der Zustand von Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung einer Prüfung und Feststellung
entzogen werden, ist gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmer festzustellen.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu benachrichtigen.
4.§ 3 Leistungsänderung, Mehrleistungen, Beschleunigung
1. Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung verlängt oder werden durch Änderungen des Bauentwurfs
oder durch andere Anordnungen des Auftraggebers, auch Anordnungen allein zeitlicher Natur, die Grundlagen
des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so hat der Auftragnehmer einen hieraus
etwaig entstehenden Anspruch vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzukundigen. Der Auftragnehmer hat
möglichst vor Ausführung ein schriftliches Nachtragsangebot zu erstellen und dem Auftraggeber zu
übergeben.
Das Nachtragsangebot hat auch Ausführungen zu einer eventuellen Veränderung des Fertigstellungstermins
oder sonstiger Vertragsfristen zu enthalten.
2. Die Abrechnung etwaiger Nachtragsansprüche erfolgt auf der Kalkulationsgrundlage (Urkalkulation), die dem
Angebot zugrundegelegen hat. Auf die Auftragssumme gewährte Nachlässe werden auch bei der Verein-
barung der Nachtragsvergütung gewährt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
3. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Beschleunigung seiner Arbeiten durch zumutbare
Masnahmen (z.B. Überstunden, Sonderschichten) zu verlangen. Der Auftragnehmer hat im Falle der
Beschleunigungsanordnung Anspruch auf Erstattung ihm zusÄtzlich entstehender Kosten.
Er hat solche Kosten mÖglichst vor AusfÜhrung der Beschleunigungsmasnahmen beim Auftraggeber
schriftlich anzumelden.
5.§ 4 Haftung
1. Werden Dritte infolge der Leistungen oder pflichtwidrigen Unterlassungen des Auftragnehmers geschadigt, so
hat der Auftragnehmer den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen der Dritten freizustellen.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
6.§ 5 Aufrechnung /Abtretung
1. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ist nur zulässig, wenn
diese Ansprüche durch den Auftraggeber nicht bestritten werden oder rechtskraftig festgestellt sind.
2. Die Abtretung einer Forderung gleich welchen Inhalts bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Ohne die
erforderliche Zustimmung erfolgter Abtretungen sind unwirksam. Der Auftraggeber wird die Zustimmung nur
verweigern, wenn nach Prüfung im Einzelfall seine Interessen an der Aufrechterhaltung der Forderungs-
beziehung die Interessen des Vertragspartners in der beabsichtigten Abtretung überwiegen.
7.§ 6 Sicherheitsleistung (§17 VOB/B)
1. Stellung der Sicherheit die fur Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5 v.H. der Auftragssumme
einschlieslich erteilter Nachträge.
2. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche richtet sich nach
§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B
8.§ 7 Gewährleistungsfrist
1. Es wird eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren vereinbart.
2. Der AN hat eine Gewährleistungssicherheit gem. § 17 VOB/B zu erbringen i. H. v. 5 % der Bruttoabrech-
nungssumme fur die volle Zeit der Gewährleistung.
9.§ 8 Vertragsstrafen
1. Vertragsstrafe bei Verzug mit der Fertigstellung ist vereinbart mit 1,5 Tausendstel der Nettoabrechnungs-
summe pro Werktag, max. jedoch 5 % der Nettoauftragssumme. Auf § 11 VOB/B wird verwiesen.
Die Vertrags strafe kann bis zur Schlusszahlung vorbehalten werden.
10.§ 9 Zahlungen
1. Zahlungen durch den AG erfolgen:
1. auf Abschlagsrechnungen mit einem Einbehalt von 10 % innerhalb von 21 Arbeitstagen gemäß
vereinbartem Zahlungsplan oder nach prüfbarer Abschlagszahlung.
2. Zahlungen der restlichen 10 % der Bruttoabrechnungssumme unter den Voraussetzungen des 7.2.
3. Schliest der AG eine Bauwesenversicherung ab, bei welcher der AN mitversichert ist, so tragt der AN
als Anteil an der Versicherungsprämie einen Betrag i.H.v. 0,3 % seiner Nettoabrechnungssumme von
dieser; die Versicherungsprämie legt der Auftraggeber auf Wunsch offen.
4. Der AN erhält Strom und Wasser zur Verfugung gestellt und beteiligt sich an den Kosten prozentual
mit 0,35 % der Nettoabrechnungssumme, falls im Bauvertrag nicht anders vereinbart.
11.§ 10 Abnahme
1. Es wird eine formelle Abnahme gem. § 12 VOB/B vereinbart; § 12 Nr. 5 VOB/B wird ausgeschlossen.
12.§ 11 Gefahrtragung
1. Die Gefahrentragung richtet sich ausschlieslich nach § 644 BGB.
13.§ 12 Schlussbestimmungen
1. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird der Vertragsinhalt im
übrigen nicht berührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame durch eine wirksame Bestimmung,
die dem wirtschaftlich Gewollten am nachsten kommt.
2. Änderungen und Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht
getroffen worden.
Aus Beweisgründen ist fur Vertragsänderungen und Ergänzungen ebenfalls die Schriftform zu
wählen.
Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
----------------------------------------------------------------------------
Ort, Datum
----------------------------------------------------------------------------
Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Auftragnehmer
----------------------------------------------------------------------------
Ort, Datum
----------------------------------------------------------------------------
Stempel + rechtsverbindliche Unterschrift Auftraggeber
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
HINWEISE ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS Die vorhandenen Fahr- und Parkplatzflächen stehen dem Auftragnehmer ausschließlich zum Parken der Firmen- fahrzeuge zur verfügung.
Das Lagern bzw. Zwischenlagern von Baustoffen gleich welcher Art, wird auf diesen Flächen nicht gestattet, sondern hat auschließlich auf den übrigen Flächen des Baugrundstückes in Abstimmung mit der Bauleitung zu erfolgen.
Evtl. Genehmigungen bzw. Anzeigen bei öffentlichen Behörden sind rechtzeitig bei den Zuständigen anzumelden.
Die Entsorgungsgebühren sind in den Einheitspreise zu berücksichtigen.
Alle Arbeiten sind mit der Bauleitung abzusprechen.
HINWEISE ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01. 1 Baustelle einrichten Baustelle einrichten
Baustelle mit allen zur vertragsgemäßen Ausführung der Arbeiten erforderlichen Geräten und Werkzeugen einrichten, einschließlich Baubüros Aufenthaltsräumen, Magazincontainer soweit erforderlich, und WC- und Waschcontainer in fertiger Leistung.
01. 1
Baustelle einrichten
L
1.00
psch
01. 2 Baustelleneinrichtung vorhalten Baustelleneinrichtung vorhalten
Vor- und Unterhaltung aller Werkzeuge, Maschinen und Geräte, sowie deren Verbrauchskosten und den Sozialeinrichtungen
01. 2
Baustelleneinrichtung vorhalten
2.00
Mona
01. 3 Baustelleneinrichtung räumen Baustelleneinrichtung räumen
Baustelleneinrichtung nach Fertigstellung der Baumaßnahme räumen und das Gelände in sauberem Zustand räumen, in fertiger Leistung.
01. 3
Baustelleneinrichtung räumen
1.00
St
01. 4 Fußgängerbrücken herstellen Fußgängerbrücken herstellen
Fußgängerbrücken über Gräben bzw. Hausanschlussgräben der Ver- und Entsorgung, Zugänge zu den Häusern usw. Fußgängerbrücken anbringen, aufnehmen und mehrmals umsetzen während der Bauzeit.
Anrampungen rechts und links aus RCL- Material zur Brücke und deren spätere Beseitigung ist einzurechnen. Einschl. Auf- und Abbau
sowie Vorhaltung.
01. 4
Fußgängerbrücken herstellen
2.00
St
01. 5 Überfahrten herstellen Überfahrten herstellen
Überfahrten über offene Rohrgräben mit Schrammbord und Geländer für eine Verkehrsbelastung durch Regelfahrzeuge herstellen und später wieder abbauen.
Breite der Überfahrt: 3,00 m
Breite des Grabens: bis 2,50 m
Brückenklasse SLW 60.
01. 5
Überfahrten herstellen
2.00
St
01. 6 Bauzaun umstellen Bauzaun umstellen
vorh. Bauzaun innerhalb der Baustelle mehrmals umsetzen, abgerechnet wird nur einmal der laufende Meter Bauzaun
01. 6
Bauzaun umstellen
117.00
m
01. 7 Grenzsteine sichern Grenzsteine sichern
vorh. Grenzsteine bzw. -markierungen während der Baumaßnahme sichern und einmessen, so dass die Grenzverläufe jederzeit kurzfristig herstellbar sind. Bei Verlust der Grenzsteine sind diese durch einen öffentlich bestellten Vermesser zu Lasten des AN
wieder herzustellen.
01. 7
Grenzsteine sichern
4.00
St
01. 8 Durchführung der Baumeßarbeiten Durchführung der Baumeßarbeiten
Vom Auftraggeber bzw. dem verantwortlichen Architekturbüro wird ein Kanal- und ein Außenanlagenplan zur Verfügung gestellt. Dieser ist auf Korrektheit und Durchführbarkeit zu überprüfen. Die Einmeßarbeiten und die korrekte Durchführung aller Absteckungen in Bezug zu Lage und Höhen sind eigenverantwortliuch durchzuführen.
01. 8
Durchführung der Baumeßarbeiten
1.00
St
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
02. 1 vorh. Pflaster Doppel-T aufnehmen vorh. Pflaster Doppel-T von Hand
aufnehmen, und auf Platten stapeln und auf dem Gelände zwischenlagern
02. 1
vorh. Pflaster Doppel-T aufnehmen
140.00
m²
02. 2 bit. Befestigung bis 15 cm durchtrennen bit. Befestigung in einer Stärke bis 15 cm
durchtrennen
02. 2
bit. Befestigung bis 15 cm durchtrennen
86.00
m
02. 3 bit. Befestigung bis 15 cm aufbrechen bit. Befestigung in einer Stärke bis 15 cm
als Zulage aufbrechen, aufnehmen, laden und auf eine zugelassene Deponie einschl. der Gebühren abfahren
02. 3
bit. Befestigung bis 15 cm aufbrechen
165.00
m²
02. 4 vorh. Bordsteine A5 aufnehmen vorh. Bordsteine A5 aufnehmen
einschl. Unterbeton und Betonrückenstütze und Betonschutt auf eine zugelassene Deponie einschl. der Gebühren abfahren
02. 4
vorh. Bordsteine A5 aufnehmen
21.00
m
02. 5 gelagerten Aushubboden im Bereich gelagerten Aushubboden im Bereich
von Grünflächen lagenweise einbauen, planieren und verdichten
02. 5
gelagerten Aushubboden im Bereich
1.00
m³
02. 6 RCL-Schotter 0/45 bzw. 0/32 (RCL I) RCL-Schotter 0/45 bzw. 0/32 (RCL I)
mit wasserrechtlichem Prüfzeugnis liefern und in einer Stärke von ca. 0-10 cm auf das Rohplanum der vorhandenen unteren Tragschicht in erforderlichem Gefälle einbauen und verdichten, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
02. 6
RCL-Schotter 0/45 bzw. 0/32 (RCL I)
60.00
m³
02. 7 Überschüssiges Pflaster aufnehmen Überschüssiges Pflaster aufnehmen,
laden und auf eine zugelassene Deponie einschl. der Gebühren abfahren
02. 7
Überschüssiges Pflaster aufnehmen
10.00
to
03 Entwässerung
03
Entwässerung
03. 1 Graben in Grabentiefe bis 1,25 m Graben in Grabentiefe bis 1,25 m für Entwässerungsleitungen bis DN 315
in erforderlichen Breiten gemäß Vorschriften der zuständigen Behörden und Institutionen in Boden der Bodenklasse 3-5 nach DIN 18300,
herstellen, Aushubboden seitlich lagern und nach Verlegung der Rohrleitu
ngen wieder einbauen und verdichten. Erforderliche Erdarbeiten für die Erstellung der Schächte bis DN 1500 ist in dieser Position einzurechnen.
03. 1
Graben in Grabentiefe bis 1,25 m
185.00
m
03. 2 Graben in Grabentiefe von 1,25 - 2,25 m fGraben in Grabentiefe von 1,25 - 2,25 m für Entwässerungsleitungen bis DN 315
in erforderlichen Breiten gemäß Vorschriften der zuständigen Behörden und Institutionen in Boden der Bodenklasse 3-5 nach DIN 18300, herstellen, Aushubboden seitlich lagern und nach Verlegung der Rohrleitungen wieder einbauen und verdichten. Erforderliche Erdarbeiten für die Erstellung der Schächte bis DN 1500 ist in dieser Position einzurechnen.
03. 2
Graben in Grabentiefe von 1,25 - 2,25 m
71.00
m
03. 3 Boden, Klasse 6, als Zulage Boden, Klasse 6, als Zulage
zu den Grabenposituinen Boden, Klasse 6, als Zulage zu den vor beschriebenen Grabenpositionen
03. 3
Boden, Klasse 6, als Zulage
O
1.00
m³
03. 4 Boden, Klasse 7, als Zulage Boden, Klasse 7, als Zulage
zu den Grabenpositionen Boden, Klasse 7, als Zulage zu den vor beschriebenen Grabenpositionen
03. 4
Boden, Klasse 7, als Zulage
O
1.00
m³
03. 5 Bodenaushub von Hand als Zulage Bodenaushub von Hand als Zulage
bei nicht maschinell lösbaren Gegebenheiten in Boden Kl.3-5 von Hand lösen, als Zulage incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
03. 5
Bodenaushub von Hand als Zulage
10.00
m³
03. 6 nicht wieder einbaubare Bodenmassen nicht wieder einbaubare Bodenmassen laden,
innerhalb des umliegenden Geländes in einer Entfernung bis 500 m transportieren und in Mieten fachgerecht lagern
03. 6
nicht wieder einbaubare Bodenmassen
O
1.00
m³
03. 7 Boden, Bodenklassen 3 - 5 nach LAGA Z0 Boden, Bodenklassen 3 - 5 nach DIN18300,
Einstufung Z0 Boden, Bodenklassen 3 - 5 nach DIN18300, Einstufung Z0 nach LAGA M20, laden und auf eine zugelassene Deponie einschl. der Gebühren abfahren.
03. 7
Boden, Bodenklassen 3 - 5 nach LAGA Z0
165.00
m³
03. 8 Zulage - Boden, Bodenklassen 3 - 5 <=Z2 und DK1 Boden, Bodenklassen 3 - 5 <=Z2 und DK1
Boden, Bodenklassen 3 - 5 nach DIN 18300, Einstufung <=Z2 Boden, Bodenklassen 3 - 5 nach DIN 18300, Einstufung <=Z2 nach LAGA M20 bzw. nach DeponieverordnungI DK1, laden und als Zulage auf eine zugelassene Deponie einschl. der Gebühren abfahren.
03. 8
Zulage - Boden, Bodenklassen 3 - 5 <=Z2 und DK1
165.00
m³
03. 9 Kreuzungen von Versorgungsleitungen Kreuzungen von Versorgungsleitungen
Quer bis 45 Grad, als Zulage. Kreuzungen von Versorgungsleitungen Quer bis 45 Grad, als Zulage. Versorgungsleitungen quer - bis 45 Grad - zum Kanal- und Versorgungsleitungsgraben verlaufend, nach Angabe und allgemeinen Vorschriften von Hand freischachten und durch geeignete und ausreichende Maßnahmen sichern.
03. 9
Kreuzungen von Versorgungsleitungen
4.00
St
03. 10 Abdecksand, steinfreier Sand 0/2 -0/4 mm Abdecksand, steinfreier Sand 0/2 -0/4 mm
Abdecksand, steinfreier Sand 0/2 - 0/4mm, liefern und als allseitige Sandummantelung der Rohre bis 30 cm über Rohrscheitel einbauen und verdichten, in fertiger Leistung.
03. 10
Abdecksand, steinfreier Sand 0/2 -0/4 mm
125.00
m³
03. 11 Bergkies, RCL-Schotter oder glw. Bergkies, RCL-Schotter oder glw.
Bergkies, RCL-Schotter oder glw. Material als Grabenverfüllung liefern und in fertiger Arbeit lagenweise einbauen und verdichten incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
03. 11
Bergkies, RCL-Schotter oder glw.
40.00
m³
03. 12 Beton als Zulage zur Ummantelung Beton als Zulage zur Ummantelung
einbauen Beton als Zulage zur Ummantelung und Bettung für Rohrleitungen einbringen und verdichten, einschl. aller Nebenarbeiten und evtl.erforderlicher Schalung, in fertiger Leistung.
Beton: C 12/15, X0.
03. 12
Beton als Zulage zur Ummantelung
O
1.00
m³
03. 13 Baugruben- und Grabenverbau aus Baugruben- und Grabenverbau aus Verbauplatten als Zulage zu den Grabenpositionen liefern, einbauen und nach Verlegung der Rohre wieder abbauen, ausbauen und abfahren, in fertiger Leistung.
03. 13
Baugruben- und Grabenverbau aus
215.00
m²
03. 14 Wasserhaltung für die Erstellung der Wasserhaltung für die Erstellung der
Entwässerungsleitungen Wasserhaltung für die Erstellung der Entwässerungsleitungen durch Vorhalten von Pumpenanlagen und Anlegen von Pumpensünpfe etc. für Abführen von Tag- und Schichtenwasser auf dem Gelände in fertiger Arbeit betreiben.
03. 14
Wasserhaltung für die Erstellung der
L
1.00
psch
03. 15 PP-KG2000-Rohre DN/OD 160 PP-KG2000-Rohre DN/OD 160
liefern und verlegen. Hochlast-PP-KG2000 SN 8 oder höherwertig höhen- und fluchtgerecht in
erforderlichem Gefälle verlegen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
03. 15
PP-KG2000-Rohre DN/OD 160
109.00
m
03. 16 PP-KG2000-Rohre DN/OD 200 PP-KG2000-Rohre DN/OD 160
liefern und verlegen. Hochlast-PP-KG2000 SN 8 oder höherwertig höhen- und fluchtgerecht in
erforderlichem Gefälle verlegen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
03. 16
PP-KG2000-Rohre DN/OD 200
50.00
m
03. 17 PP-KG2000-Rohre DN/OD 250 PP-KG2000-Rohre DN/OD 250
liefern und verlegen. Hochlast-PP-KG2000 SN 8 oder höherwertig höhen- und fluchtgerecht in
erforderlichem Gefälle verlegen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
03. 17
PP-KG2000-Rohre DN/OD 250
9.00
m
03. 18 PP-KG2000-Rohre DN/OD 315 PP-KG2000-Rohre DN/OD 315
liefern und verlegen. Hochlast-PP-KG2000 SN 8 oder höherwertig höhen- und fluchtgerecht in
erforderlichem Gefälle verlegen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
03. 18
PP-KG2000-Rohre DN/OD 315
88.00
m
03. 19 PP-KG2000 DN/OD 160, Passstück PP-KG2000 DN/OD 160, Passstück
bzw. Schiebemuffe als Zulage liefern und einbauen, in fertiger Leistung.
03. 19
PP-KG2000 DN/OD 160, Passstück
32.00
St
03. 20 PP-KG2000 DN/OD 200, Passstück PP-KG2000 DN/OD 200, Passstück
bzw. Schiebemuffe als Zulage liefern und einbauen, in fertiger Leistung.
03. 20
PP-KG2000 DN/OD 200, Passstück
5.00
St
03. 21 PP-KG2000 DN/OD 250, Passstück PP-KG2000 DN/OD 250, Passstück
bzw. Schiebemuffe als Zulage liefern und einbauen, in fertiger Leistung.
03. 21
PP-KG2000 DN/OD 250, Passstück
1.00
St
03. 22 PP-KG2000 DN/OD 315, Passstück PP-KG2000 DN/OD 315, Passstück
bzw. Schiebemuffe als Zulage liefern und einbauen, in fertiger Leistung.
03. 22
PP-KG2000 DN/OD 315, Passstück
12.00
St
03. 23 PP-KG2000 DN/OD Abzweig 200/160 PP-KG2000 DN/OD Abzweig 200/160
als Zulage zu PP-KG2000 DN/OD 200 liefern und einbauen, in fertiger Leistung.
03. 23
PP-KG2000 DN/OD Abzweig 200/160
1.00
St
03. 24 PP-KG2000 DN/OD Abzweig 250/160 PP-KG2000 DN/OD Abzweig 250/160
als Zulage zu PP-KG2000 DN/OD 250 liefern und einbauen, in fertiger Leistung.
03. 24
PP-KG2000 DN/OD Abzweig 250/160
1.00
St
03. 25 PP-KG2000 DN/OD Abzweig 315/160 PP-KG2000 DN/OD Abzweig 315/160
als Zulage zu PP-KG2000 DN/OD 300 liefern und einbauen, in fertiger Leistung.
03. 25
PP-KG2000 DN/OD Abzweig 315/160
11.00
St
03. 26 PP-KG2000 DN/OD Übergangsrohr 200/160 PP-KG2000 DN/OD Übergangsrohr 200/160
als Zulage zu PP-KG2000 DN/OD 200 liefern und einbauen, in fertiger Leistung.
03. 26
PP-KG2000 DN/OD Übergangsrohr 200/160
1.00
St
03. 27 PP-KG2000 DN/OD Übergangsrohr 250/200 PP-KG2000 DN/OD Übergangsrohr 250/200
als Zulage zu PP-KG2000 DN/OD 250 liefern und einbauen, in fertiger Leistung.
03. 27
PP-KG2000 DN/OD Übergangsrohr 250/200
2.00
St
03. 28 PP-KG2000 DN/OD Übergangsrohr 315/250 PP-KG2000 DN/OD Übergangsrohr 315/250
als Zulage zu PP-KG2000 DN/OD 315 liefern und einbauen, in fertiger Leistung.
03. 28
PP-KG2000 DN/OD Übergangsrohr 315/250
2.00
St
03. 29 PP-KG2000 DN/OD Bogen DN 160 PP-KG2000 DN/OD Bogen DN 160
als Zulage zu PP-KG2000 DN/OD 160 liefern und einbauen, in fertiger Leistung.
03. 29
PP-KG2000 DN/OD Bogen DN 160
55.00
St
03. 30 PP-KG2000 DN/OD Bogen DN 315 PP-KG2000 DN/OD Bogen DN 315
als Zulage zu PP-KG2000 DN/OD 315 liefern und einbauen, in fertiger Leistung.
03. 30
PP-KG2000 DN/OD Bogen DN 315
6.00
St
03. 31 PP-KG2000 DN/OD Enddeckel DN 160 PP-KG2000 DN/OD Enddeckel DN 160
als Zulage zu PP-KG2000 DN/OD 160 liefern und einbauen, in fertiger Leistung.
03. 31
PP-KG2000 DN/OD Enddeckel DN 160
1.00
St
03. 32 PP-KG2000 DN/OD Enddeckel DN 315 PP-KG2000 DN/OD Enddeckel DN 315
als Zulage zu PP-KG2000 DN/OD 315 liefern und einbauen, in fertiger Leistung.
03. 32
PP-KG2000 DN/OD Enddeckel DN 315
1.00
St
03. 33 Entwässerungsrinne MeaDrain SV1000 Kl. A Entwässerungsrinne MeaDrain SV1000 KL. A
Lichte Weite 100 mm, Baubreite 133 mm Belastungsklasse D400 komplett liefern und in fertiger Arbeit auf Unterbeton höhen- und fluchtgerecht versetzen.Entwässerungsrinne im Fensterbereich Rinnenteil ohne Sohlgefälle bestehend aus Polymerbeton mit verzinktem Kantenschutz und Abdweckung aus verzinktem Maschenrost 30/10 und mit schraubloser Arretierung Quicklock, vorgeformten Abgang DN 110 mit Steckmuff liefern und flucht- und höhengerecht einbauen. Einschließlich Betonauflager aus C12/15, 20 cm stark und Anschluss an die nächstgelegene Entwässerungsleitung.oder glw.
03. 33
Entwässerungsrinne MeaDrain SV1000 Kl. A
24.50
m
03. 34 Entwässerungsrinne MeaDrain SV1000 Kl. D Entwässerungsrinne MeaDrain SV1000 Kl. D
Lichte Weite 100 mm, Baubreite 133 mm Belastungsklasse A15 komplett liefern und in fertiger Arbeit auf Unterbeton höhen- und fluchtgerecht versetzen.Entwässerungsrinne im Fensterbereich Rinnenteil ohne Sohlgefälle bestehend aus Polymerbeton mit verzinktem Kantenschutz und Abdweckung aus verzinktem Maschenrost 30/10 und mit schraubloser Arretierung Quicklock, vorgeformten Abgang DN 110 mit Steckmuff liefern und flucht- und höhengerecht einbauen. Einschließlich Betonauflager aus C12/15, 20 cm stark und Anschluss an die nächstgelegene Entwässerungsleitung.oder glw.
03. 34
Entwässerungsrinne MeaDrain SV1000 Kl. D
12.50
m
03. 35 MEA DRAIN Einlaufkasten als Zulage für MEA DRAIN Einlaufkasten als Zulage für
Entwässerunmgsrinnen der Pos. vor liefern und in fertiger Arbeit höhen- und fluchtgerecht auf ein Beetonfundament versetzen
03. 35
MEA DRAIN Einlaufkasten als Zulage für
3.00
St
03. 36 Kombistirnwand als Zulage zu MEA Drain Kombistirnwand als Zulage zu MEA Drain
Entwässerungsrinnen der POs. vor liefern und an Bauhöhe der Rinne anpassen und einbauen.
03. 36
Kombistirnwand als Zulage zu MEA Drain
6.00
St
03. 37 Anschluß an bestehende Schachtwand Anschluß an bestehende Schachtwand
Entwässerungsleitung DN 315 aus PP-KG2000 Rohr an eine bestehende Endplatte eines Betonkanals DN 1000 in fertiger Arbeit einschl. der erforderlichen Kernbohrung herstellen einschl. der benötigten Formteile DN 315
03. 37
Anschluß an bestehende Schachtwand
1.00
St
03. 38 Sauberkeitsschicht Beton C 12/15 Sauberkeitsschicht Beton C 12/15
als Unterbeton für Schächte nach DIN 1045 mind. 15 cm dick einbauen, in fertiger Leistung.
03. 38
Sauberkeitsschicht Beton C 12/15
12.50
m²
03. 39 Betonfertigteilschächte, t<2,25 m DN 1000 Betonfertigteilschächte, t<2,25 m DN 1000
Betonfertigteilschächte, t<2,25 DN 1000 mit Gleitringdichtungen und Lastübertragungsringen bestehend aus Schachtunterteile, Schachtringe und Schachtkonus, mit Steigbügel orange verzinkt und Schachtausgleichsringe liefern und in fertiger Arbeit höhen und fluchtgerecht versetzen Schächte mit Kanalklinkersohle und Bankette aus Beton, gerader Fließrinne, Zu- und Ablauf DN 300 Schachttiefe bis 2,25
m
03. 39
Betonfertigteilschächte, t<2,25 m DN 1000
2.00
St
03. 40 Zusätzlicher Rohranschluss herstellen Zusätzlicher Rohranschluss herstellen
Zusätzlicher Rohranschluss an Schacht herstellen. zum Anschluss der Rohre aller Materialien. Anzuschließende Rohre DN 150-300, in fertiger Leistung, als Zulage
03. 40
Zusätzlicher Rohranschluss herstellen
2.00
St
03. 41 Abwinkelung bei Schachtunterteilen Abwinkelung bei Schachtunterteilen
Abwinkelung bei Schachtunterteilen DN 1000 als Zulage mit einer Abwinkelung der Durchflussrichtung von > 0 gon bis 200 gon.
03. 41
Abwinkelung bei Schachtunterteilen
2.00
St
03. 42 Pumpschacht DN 1500 aus Beton- Pumpschacht DN 1500 aus Betonfertigteilschächte
t<4,00 m DN 1500, Betonunterteil monolythisch mit einer Innenhöhe von ca. 1,50 m, Aufbauteile DN 1500 mit Gleitringdichtungen und Lastübertragungsringen bestehend aus Schachtringe,Schachtkonus, Schachtausgleichsringe liefern und in fertiger Arbeit höhen und fluchtgerecht versetzen. Schächte mit Kanalklinkersohle und Bankette aus Beton, gerader Fließrinne, Zu- und Ablauf DN 300 Schachttiefe ca. 3,75 einschl. der erforderlichen Erdarbeiten, Ausschachtung und Verfüllung, unterhalb der Grabensohle
03. 42
Pumpschacht DN 1500 aus Beton-
1.00
St
03. 43 Schachtabdeckung D 400 rund mit Schachtabdeckung D 400 rund mit
Pewepren-Einlage und mit Schmutzfänger Schachtabdeckung D 400 rund mit Pewepren-Einlage und mit Schmutzfänger liefern und versetzen. Schachtabdeckung DIN 19584 - A1 D400, nach DIN EN 124, in zementgebundenem Schnellmörtel nach Herstellervorschrift angleichen, versetzen.Die Fugen sind glatt zu verstreichen, in fertiger Leistung.
03. 43
Schachtabdeckung D 400 rund mit
3.00
St
03. 44 KG-Systemschacht DN 400 aus PP/PVC-U, KG-Systemschacht DN 400 aus PP/PVC-U,
KG-Systemschacht DN 400 aus PP/PVC-U, Tele-Abdeck. Kl D KG-Systemschacht DN 400 aus Polypropylen (PP) und Polyvinylchlorid (PVC), ohne Füllstoffe, aus Fertigteilen DN 400 und DN 315, bestehend aus Schachtgrundkörper, rotbraun, mit Elastomerdichtungen nach DIN 4060 und DIN EN 681-1, Aufsatzrohr DN 400 aus PVC-U, nach DIN EN 1401, schwarz, Teleskopabdeckung T40-315, Belastungsklasse D 400 (40 to), fest eingebaut im Teleskoprohr aus PVC-U, schwarz, mit Rahmen Außendurchmesser 520 mm und Deckel aus Gusseisen, Deckelbefestigung mit Verschraubung sowie Dichtmanschette als Verbindung zum Steigrohr. Länge des Teleskoprohres: 650 mm mit Lüftung und Schmutzfänger, Deckel verschraubt ohne Lüftung ohne Schmutzfänger, Deckel verschraubt. Liefern sowie höhen- und fluchtgerecht in vorhandene Gräben nach DIN EN 1610 und den Verlegerichtlinien des Herstellers einbauen inkl.
aller Nebenarbeiten. Vom Deutschen Bund Institut für Bautechnik (DIBt) allgemein bauaufsichtlich zugelassen: Z-42.1-301, entsprechend DIN EN 476. Schachtgrundkörper DN 400 mit geradem, durchlaufendem Gerinne bis DN 315, (Fließsohle-GOK) : 1,00- 1,80 m (variabel durch Aufsatzrohrlänge).
03. 44
KG-Systemschacht DN 400 aus PP/PVC-U,
1.00
St
03. 45 Kanal reinigen DN/OD 315 - 160 Kanal reinigen DN/OD 315 - 160
Entwässerungskanalleitung (Schmutz- und Regenwasser) reinigen, DN/ OD 315 bis 160, durch Hochdruckspülverfahren, das Räumgut wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen, incl. aller erforderlichen nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
03. 45
Kanal reinigen DN/OD 315 - 160
256.00
m
03. 46 Fernauge Prüfung, in Betrieb DN 315-160 Fernauge Prüfung, in Betrieb DN/OD 315 bis 160
Entwässerungskanalleitung durch Fernauge, prüfen und auf DVD aufzeichnen, DN/OD 315 bis 160, Werkstoff PP-KG-2000, Einmündungen und Beschädigungen einmessen und fotografieren. Das Reinigen des Kanals vor Beginn der Prüfung wird soweit nicht durch den AN selbst verursacht, gesondert vergütet. Der Kanal ist in Betrieb.
03. 46
Fernauge Prüfung, in Betrieb DN 315-160
256.00
m
03. 47 Dichtigkeitsprüfung Rohre mit Luft, Dichtigkeitsprüfung Rohre mit Luft,
in Betrieb Rohrleitungen nach DIN 4032, DN/OD 160 bis 315 einschließlich der Formstücke nach der Verlegung gemäß DIN EN 1610 nach Verfahren "L" mit dem Prüfverfahren "LB" muffenweise in Anwesenheit der Bauleitung auf Dichtheit prüfen. Das Ergebnisprotokoll
ist dem AG auszuhändigen.Alternativ ist eine haltungsweise Prüfung freigestellt, die Abwasserhaltung und Absperrung der Haus- und Senkenzu leitungen ist dann jedoch hier einzurechnen. Die Kanäle sind in Betrieb. Einschl. der Senken- und Hausanschlussleitungen.
03. 47
Dichtigkeitsprüfung Rohre mit Luft,
256.00
m
03. 48 Dichtigkeitsprüfung der Schachtbauwerke bis DN 1500 Dichtigkeitsprüfung der Schachtbauwerke bis DN 1500
Schachtbauwerke gemäß DIN EN 1610 bis DN 1500 nach Verfahren "L" mit dem Prüfverfahren "LB" oder "W", in Anwesenheit
der Bauleitung auf Dichtheit prüfen. Das Ergebnisprotokoll ist dem AG auszuhändigen.Eine einschlägig zertifizierte und akkreditierte Sachkunde der örtlichen Prüfer nach Maßgabe des § 61a LWG-NRW (Dichtheitsprüfungen von Leitungen und Anlagen für Abwasser) ist zwingende Vorraussetzung zur Ausführung.
03. 48
Dichtigkeitsprüfung der Schachtbauwerke bis DN 1500
3.00
St
03. 49 Anschlussleitungen einmessen Anschlussleitungen einmessen
Aufmaßunterlagen für Anschlussleitungen herstellen.
03. 49
Anschlussleitungen einmessen
L
1.00
psch
03. 50 Bestandsunterlagen anfertigen Bestandsunterlagen anfertigen
Bestandsunterlagen der hergestellten Kanalanlage herstellen, die Unterlagen müssen nach StraCAD- Richtlinien aufgestellt werden und über CD in das Programm einzulesen sein. Die Unterlagen mindestens müssen folgende Angaben enthalten: Haltungslängen Rohrdimension Gefälle Rohrmaterial Lage der Zuläufe mit Kennzeichnung Senke od. Hausanschluss Koordinaten der Fließrinne in den
Schächten nach UTM Höhe der Schachtanschlüsse bezogen auf NN-Höhen. Die Unterlagen sind 3-fach in Papierform und 2-fach auf Datenträger einzureichen.
03. 50
Bestandsunterlagen anfertigen
L
1.00
psch
04 Versorgungstleitungen
04
Versorgungstleitungen
04. 1 Graben für Versorgungsleitungen bis 1,20 m Graben für Versorgungsleitungen in Grabentiefe bis 1,20 m
Graben für Versorgungsleitungen Gas, Wasser, Strom Relekommunikation, Steuerleitungen etc. in Grabentiefe bis 1,50 m und einer Breite bis ca. 1,00 m gemäß Vorschriften der zuständigen Behörden und Institutionen in Boden der Bodenklasse 3-5 nach DIN 18300, herstellen, Aushubboden seitlich lagern und nach Verlegung der Leitungen in mehreren, verschiedenen Tiefenlagen wieder einbauen und verdichten.
04. 1
Graben für Versorgungsleitungen bis 1,20 m
88.00
m³
04. 2 nicht wieder einbaubare Bodenmassen nicht wieder einbaubare Bodenmassen
laden, innerhalb des umliegenden Geländes in einer Entfernung bis 500 m transportieren und in Mieten fachgerecht lagern
04. 2
nicht wieder einbaubare Bodenmassen
O
1.00
m³
04. 3 Boden, Bodenklassen 3 - 5 nach LAGA Z0 Boden, Bodenklassen 3 - 5 nach DIN18300,
Einstufung Z0 Boden, Bodenklassen 3 - 5 nach DIN18300, Einstufung Z0 nach LAGA M20, laden und auf eine zugelassene Deponie einschl. der Gebühren abfahren.
04. 3
Boden, Bodenklassen 3 - 5 nach LAGA Z0
59.00
m³
04. 4 Boden, Bodenklassen 3 - 5 <=Z2 und DK1 Boden, Bodenklassen 3 - 5 <=Z2 und DK1
Boden, Bodenklassen 3 - 5 nach DIN 18300, Einstufung <=Z2 Boden, Bodenklassen 3 - 5 nach DIN 18300, Einstufung <=Z2 nach LAGA M20 bzw. nach DeponieverordnungI DK1, laden und als Zulage auf eine zugelassene Deponie einschl. der Gebühren abfahren.
04. 4
Boden, Bodenklassen 3 - 5 <=Z2 und DK1
59.00
m³
04. 5 Boden, Klasse 6, als Zulage Boden, Klasse 6, als Zulage
zu den Grabenpositionen Boden, Klasse 6, als Zulage zu den vor beschriebenen Grabenpositionen
04. 5
Boden, Klasse 6, als Zulage
O
1.00
m³
04. 6 Boden, Klasse 7, als Zulage Boden, Klasse 7, als Zulage
zu den Grabenpositionen Boden, Klasse 7, als Zulage zu den vor beschriebenen Grabenpositionen
04. 6
Boden, Klasse 7, als Zulage
O
1.00
m³
04. 7 Bodenaushub von Hand als Zulage Bodenaushub von Hand als Zulage
Bodenaushub von Hand bei nicht maschinell lösbaren Gegebenheiten in Boden Kl.3-5 von Hand lösen, als Zulage incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
04. 7
Bodenaushub von Hand als Zulage
5.00
m³
04. 8 Boden für Kopfloch als Zulage ausheben Boden für Kopfloch als Zulage ausheben
Kopfloch bis 1,50 m x 1,50 m *1,50 m in Bodenklasse 3 bis 5, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
04. 8
Boden für Kopfloch als Zulage ausheben
1.00
St
04. 9 Mauerwerk abbrechen als Zulage Mauerwerk abbrechen als Zulage
Mauerwerk abbrechen Mauerwerk, in der Baugrube vorgefunden, aus Ziegel- oder Bruchstein abbrechen und abfahren in fertiger Leistung,als Zulage.
04. 9
Mauerwerk abbrechen als Zulage
3.00
m³
04. 10 Unbewehrten Beton abbrechen als Zulage Unbewehrten Beton abbrechen als Zulage
Unbewehrten Beton abbrechen Beton, unbewehrten, in der Baugrube vorgefunden, abbrechen und abfahren in fertiger Leistung, als Zulage.
04. 10
Unbewehrten Beton abbrechen als Zulage
3.00
m³
04. 11 Stahlbeton abbrechen als Zulage Stahlbeton abbrechen als Zulage
Stahlbeton abbrechen Stahlbeton, in der Baugrube vorgefunden, abbrechen und abfahren in fertiger Leistung, als Zulage.
04. 11
Stahlbeton abbrechen als Zulage
3.00
m³
04. 12 Kreuzungen mit Leitungen bis 150 mm Kreuzungen mit Leitungen bis 150 mm
Kreuzungen mit Kabel- und Versorgungsleitungen bis 150 mm Außendurchmesser, mehrere Leitungen (bis 3 Stück) werden als 1 Kabelbündel abgerechnet. Die Leitungen aufhängen, sichern usw. Mit dieser Position sind auch alle Erschwernisse beim Bodenaushub, Verbau, Rohrverlegung und Verfüllung abgegolten. Diese Position bezieht sich auf die geforderten Abstände der Versorgungsträger vor, über und hinter den Leitungen sowie bis zur Rohrgrabensohle.
04. 12
Kreuzungen mit Leitungen bis 150 mm
4.00
St
04. 13 Füllmaterial Leitungszone - Sand der Füllmaterial Leitungszone - Sand der
Körnung 0/2 -0/4 mm und verdichten Füllmaterial in der Leitungszone, mit vom AN zu liefernden Material, Sand der Körnung 0/2 -0/4 mm und verdichten nach dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben Verdichtungsgrad DPr 100 %. Einbau in Stufen- und Einzel- gräben. Einbauhöhe bis 0,30 m über Leitungsoberkante.
04. 13
Füllmaterial Leitungszone - Sand der
44.00
m³
04. 14 Verfüllen Leitungsgräben - Material Verfüllen Leitungsgräben - Material
Kies nach DIN 18296 Verfüllen von Leitungsgräben mit vom AN zu liefernden Stoffen, Material Kies nach DIN 18296, Kurzbezeichnung GW nach Tabelle 1, lagenweise einbauen u. verdichten, Verdichtungsgrad DPr 100%, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung..
04. 14
Verfüllen Leitungsgräben - Material
15.00
m³
04. 15 Zulage für Trassenwarnband Zulage für Zulage für Trassenwarnband Zulage für
das Liefern und Verlegen von Trassenwarnband im Zuge der Wiederverfüllung auf der Sandabdeckung, in fertiger Leistung.Verlegung über alle Leerrohre und Kabel.
04. 15
Zulage für Trassenwarnband Zulage für
790.00
m
04. 16 Kabelschutzrohre bis DN 110, liefern Kabelschutzrohre bis DN 110, liefern und
parallel evtl. mit Abstandhalter verlegen. Flexibles Kabelschutzrohr in vorhandene Gräben bis 5-strängig verlegen und in die Kabelschächte einbinden. Eventuell erforderliche Muffen sind mit Doppelmuffen und Dichtringen herzustellen. Kabelleerrrohr aus HD-PE, Durchmesser bis 110 mm als Rollenware, außen gewellt, innen glatt mit eingezogenem Ziehdraht oder -schnur, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung
04. 16
Kabelschutzrohre bis DN 110, liefern
260.00
m
04. 17 Kabelschutzrohre DN 160, liefern Kabelschutzrohre DN 160, liefern und
parallel evtl. mit Abstandhalter verlegen. Flexibles Kabelschutzrohr in vorhandene Gräben bis 5-strängig verlegen und in die Kabelschächte einbinden. Eventuell erforderliche Muffen sind mit Doppelmuffen und Dichtringen herzustellen. Kabelleerrrohr aus HD-PE, Durchmesser 160 mm als Rollenware, außen gewellt, innen glatt mit eingezogenem Ziehdraht oder -schnur, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung
04. 17
Kabelschutzrohre DN 160, liefern
O
1.00
m
04. 18 Kabelschutzrohre DN 200, liefern Kabelschutzrohre DN 200, liefern und
parallel evtl. mit Abstandhalter verlegen. Flexibles Kabelschutzrohr in vorhandene Gräben bis 5-strängig verlegen und in die Kabelschächte einbinden. Eventuell erforderliche Muffen sind mit Doppelmuffen und Dichtringen herzustellen. Kabelleerrrohr aus HD-PE, Durchmesser 200 mm als Rollenware, außen gewellt, innen glatt mit eingezogenem Ziehdraht oder -schnur, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung
04. 18
Kabelschutzrohre DN 200, liefern
135.00
m
04. 19 bauseits gestellte Erdkabel in vorh. Gräben bauseits gestellte Erdkabel in vorh. Gräben
verlegen bzw. in die Kabelleerrohre einziehen, incl. aller erforderlichen Nebenrabeiten, in fertiger Leistung.
04. 19
bauseits gestellte Erdkabel in vorh. Gräben
O
1.00
m
04. 20 Kabelschächte 140*80*105 cm i.L. der Kabelschächte 140*80*105 cm i.L. der
Fa. Mönninghoff komplett liefern und in fertiger Arbeit auf Unterbeton höhen- und fluchtgerecht versetzen einschl. der Abdichtungen und Einführungen der Leerrohre und der Kabel
04. 20
Kabelschächte 140*80*105 cm i.L. der
2.00
St
04. 21 Bestandspläne erstellen Bestandspläne erstellen
Darstellung der verlegten Versorgungsträger in Bezug zu Höhe, Art und Lage auf dem Grundstück in CAD sowie Papier - Ausdruck
04. 21
Bestandspläne erstellen
L
1.00
psch
05 Einfassungen
05
Einfassungen
05. 1 Hochbordsteine Basaltbeton - Farbe grau Hochbordsteine Basaltbeton - Farbe grau
Hochbordsteine aus Basaltbeton, Format A 5, Normal- oder Rundbord, auf 20 cm starkem Betonfundament aus Beton C 20/25 höhen- und fluchtgerecht, einschl. aller dazu erforderlichen Erdarbeiten, versetzen. Die Rückenstütze ist aus Beton C20/25 in einer Stärke von
15 cm zwischen Schalung einzubauen.
Farbe: grau
05. 1
Hochbordsteine Basaltbeton - Farbe grau
55.00
m
05. 2 Basaltbeton-Übergangssteine als Zulage Basaltbeton-Übergangssteine für
Einfahrten - Absenkungslänge 1,0 m als Zulage Format R5 von Normalstein auf Einfahrtsstein, rechts oder links, höhen- und fluchtgerecht versetzen.
05. 2
Basaltbeton-Übergangssteine als Zulage
3.00
St
05. 3 Radien- bzw. Kurvernsteine als Zulage Radien- bzw. Kurvernsteine als Zulage
zu Hochbordsteine A5 als Außen- bzw. Innenbogen in einem Bogen R = 0,5 bis R = 6 m setzen.
05. 3
Radien- bzw. Kurvernsteine als Zulage
O
1.00
St
05. 4 Zulage Rundbord A5, Winkelstein 90° Zulage Rundbord A5, Winkelstein 90°,
innen bzw. außen liefern und versetzen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
05. 4
Zulage Rundbord A5, Winkelstein 90°
7.00
St
05. 5 Bordsteine schneiden Bordsteine, Format Bordsteine schneiden Bordsteine, Format
A4, A5 oder F10 Bordsteine schneiden mit einer schallgedämmten Säge im Nasschneideverfahren passgerecht zuschneiden. Gerade- und Gehrungsschnitte, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
05. 5
Bordsteine schneiden Bordsteine, Format
11.00
St
05. 6 Betonsteinrinnen 1-zeilig herstellen Betonsteinrinnen 1-zeilig herstellen
Entwässerungsrinnen höhen- und fluchtgerecht aus Betonsteinen, Farbe grau, 16 oder 24/16/14 cm, auf einer 20 cm dicken Betonbettung C12/15 in Teillängen herstellen.Rinnenbreite 1-zeilig, 16 cm breit. Rinne mit Trockenmörtel einschlämmen.
05. 6
Betonsteinrinnen 1-zeilig herstellen
82.00
m
05. 7 Rinnensteine schneiden Format 16*24*14 Rinnensteine schneiden Format 16*24*14
mit einer schallgedämmten Säge im Nasschneideverfahren passgerecht zuschneiden. Gerade- und Gehrungsschnitte, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
05. 7
Rinnensteine schneiden Format 16*24*14
9.00
St
05. 8 Kantsteine 8/20 versetzen - Farbe: grau Kantsteine 8/20 versetzen - Farbe: grau
Kantsteine 8/20 versetzen aus Bastaltbeton, Format T 8/20, 50/100 cm lang, auf 15 cm starkem Betonfundament aus Beton C 12/ 15 höhen- und fluchtgerecht, versetzen. Die beim Bodenlösen eventuell auftretenden Hohlräume zur Schottertragschicht sind mit Beton zu verfüllen. An den Stößen ist eine 3 mm breite Fuge herzustellen, die nicht verfüllt wird. Die Rückenstütze ist aus Beton C12/15 in einer Stärke von 15 cm zwischen Schalung einzubauen. Radien, die nicht mehr mit 50 cm Stücken hergestellt werden können, werden gesondert vergütet. Farbe: grau
05. 8
Kantsteine 8/20 versetzen - Farbe: grau
195.00
m
05. 9 Kantsteine schneiden, Format 8/20 cm Kantsteine schneiden, Format 8/20 cm
bis 10/25 cm Kantsteine mit einer schallgedämmten Säge im Nassschneideverfahren passgerecht zuschneiden, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung. Gerade- und Gehrungsschnitte.
05. 9
Kantsteine schneiden, Format 8/20 cm
25.00
St
05. 10 Mauerschutznoppenfolie liefern Mauerschutznoppenfolie liefern
und in einer Höhe bis 50 cm vor der Verfüllung vor die Außenwand versetzen
05. 10
Mauerschutznoppenfolie liefern
160.00
m
05. 11 Spritzschutzstreifen aus Basaltschotter 16/22 Spritzschutzstreifen aus Basaltschotter 16/22
Spritzschutzstreifen aus gewaschenem Basaltschotter 16/32 liefern und in einer Stärke von ca. 35 cm zwischen Gebäude und Kantensteinen in Breiten von ca. 42 - 100 cm einbauen. Einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten und Abfuhr der verdrängten Aushubmassen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in feriger Leistung. Einbau seitlich und hinter dem Gebäude
05. 11
Spritzschutzstreifen aus Basaltschotter 16/22
80.00
m²
06 Stützwände Anlieferung
06
Stützwände Anlieferung
06. 1 Baugruben für L-Steine bis 1,80 m Baugruben für L-Steine bis 1,80 m
Baugruben für L-Steine bis 1,80 m Boden der Bodenklasse 3 bis 5 lösen, ausheben, innerhalb des Baufeldes fördern und den zum Verfüllen der Baugruben erforderlichen und geeigneten Aushubboden innerhalb des Baufeldes oder neben den Baugruben und Rohrgräben lagern. Die von den Bauwerken verdrängten Bodenmengen werden Eigentum des Auftragnehmers, sind von ihm aufzuladen, abzufahren und zu beseitigen. Diese Leistung wird gesondert vergütet. Die Baugrubensohle ist nach DIN EN 1610 und Angabe herzustellen. Die Bauwerke sind nach Ihrer Fertigstellung nach DIN EN 1610 sorgfältig zu hinterfüllen und die Baugrube zu verfüllen. Die Baugrubenver- füllung, das manuelle oder maschinelle Verdichten des eingefüllten Bodens und der Schüttlagen muss nach ZTVA-StB einwandfrei durchgeführt werden.
Für Baugrubentiefen bis 1,80 m.
06. 1
Baugruben für L-Steine bis 1,80 m
6.00
m³
06. 2 Kies als Füll- und Austauschboden Kies als Füll- und Austauschboden
Kies als Füll- und Austauschboden, drainfähig zur Verfüllung von Baugruben bzw. Hinterfüllung der der L- Steine als Füll- und Austausch- boden bis 45 mm Korngröße einbauen und verdichten (Proktordichte 103 %), incl.aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung. Drainfähiges Material ist zu verwenden.
06. 2
Kies als Füll- und Austauschboden
15.00
m³
06. 3 Drainagerohre verlegen PVC DN/OD 110 Drainagerohre verlegen PVC DN/OD 110
Dränleitungen, kokosummantelt in Arbeitsräumen der Baugruben der L- Steine verlegen aus PVC hart DIN 1187 als Vollsickerrohr DN/OD 110, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
06. 3
Drainagerohre verlegen PVC DN/OD 110
5.00
m
06. 4 Filterschicht aus Kiessand um Dränrohre Filterschicht aus Kiessand um Dränrohre
Filterschicht, aus Kiessand B32 (0/32) Sieblinie nach DIN 1045 um Dränrohre liefern und einbauen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
06. 4
Filterschicht aus Kiessand um Dränrohre
2.50
m³
06. 5 Mauerscheiben Typ 180 Lastfall 1-5 Mauerscheiben Typ 180 Lastfall 1-5
liefern und versetzen, Sichtflächen aussen h=1,80 cm. Mauerscheiben nach DIN 1045-1/2/4 und DIN EN 206 mit den Mindestwandstärken 12 cm, Betongüte C30/37, in den Standardexpositionsklassen XC4/XF2/XD1 liefern. Sichtflächen aussen in Sichtbeton, Sichtkanten gefast, Bettung 20 cm Beton C12/15 +3,5 cm Mörtelbett, Überstand vorne und hinten 20 cm. Fertigteile engfugig 0,5 bis 1 cm verlegen und die Stöße auf der Rückseite mit Schweißbahn ca. 30 cm breit abkleben. Auf der Rückseite die L-Steine mit Armierungstabstahl, 8 mm, gegen Verschiebung sichern. Einbindetiefe auf der Luftseite mindestens 10 cm. Wasserdurchlässiges und nichbtindiges Frostschutzmaterial als Unterbau für Fundamentausbildung liefern und höhengerecht einbauen und verdichten.Einbaustärke ca. 50 cm. bzw. bis zur frostfreien Gründung.
Die Versetzung erfolgt teilweise auch in Stufen bis 25 cm Höhenunterschied.
Farbe: grau
Bauhöhe: 1,80 m
Baulänge: 1,00 m.
Bodenaushub und Verfüllen mit Kies hinter den L-Steinen erfolgt über separate Positionen.
06. 5
Mauerscheiben Typ 180 Lastfall 1-5
2.00
m
06. 6 Mauerscheiben Typ 155 Lastfall 1-5 Mauerscheiben Typ 155 Lastfall 1-5
liefern und versetzen, Sichtflächen aussen h=1,80 cm. Mauerscheiben nach DIN 1045-1/2/4 und DIN EN 206 mit den Mindestwandstärken 12 cm, Betongüte C30/37, in den Standardexpositionsklassen XC4/XF2/XD1 liefern. Sichtflächen aussen in Sichtbeton, Sichtkanten gefast, Bettung 20 cm Beton C12/15 +3,5 cm Mörtelbett, Überstand vorne und hinten 20 cm. Fertigteile engfugig 0,5 bis 1 cm verlegen und die Stöße auf der Rückseite mit Schweißbahn ca. 30 cm breit abkleben. Auf der Rückseite die L-Steine mit Armierungstabstahl, 8 mm, gegen Verschiebung sichern. Einbindetiefe auf der Luftseite mindestens 10 cm. Wasserdurchlässiges und nichbtindiges Frostschutzmaterial als Unterbau für Fundamentausbildung liefern und höhengerecht einbauen und verdichten.Einbaustärke ca. 50 cm. bzw. bis zur frostfreien Gründung.
Die Versetzung erfolgt teilweise auch in Stufen bis 25 cm Höhenunterschied.
Farbe: grau
Bauhöhe: 1,55 m
Baulänge: 1,00 m.
Bodenaushub und Verfüllen mit Kies hinter den L-Steinen erfolgt über separate Positionen.
06. 6
Mauerscheiben Typ 155 Lastfall 1-5
0.50
m
06. 7 Mauerscheiben Typ 130 Lastfall 1-5 Mauerscheiben Typ 130 Lastfall 1-5
liefern und versetzen, Sichtflächen aussen h=1,80 cm. Mauerscheiben nach DIN 1045-1/2/4 und DIN EN 206 mit den Mindestwandstärken 12 cm, Betongüte C30/37, in den Standardexpositionsklassen XC4/XF2/XD1 liefern. Sichtflächen aussen in Sichtbeton, Sichtkanten gefast, Bettung 20 cm Beton C12/15 +3,5 cm Mörtelbett, Überstand vorne und hinten 20 cm. Fertigteile engfugig 0,5 bis 1 cm verlegen und die Stöße auf der Rückseite mit Schweißbahn ca. 30 cm breit abkleben. Auf der Rückseite die L-Steine mit Armierungstabstahl, 8 mm, gegen Verschiebung sichern. Einbindetiefe auf der Luftseite mindestens 10 cm. Wasserdurchlässiges und nichbtindiges Frostschutzmaterial als Unterbau für Fundamentausbildung liefern und höhengerecht einbauen und verdichten.Einbaustärke ca. 50 cm. bzw. bis zur frostfreien Gründung.
Die Versetzung erfolgt teilweise auch in Stufen bis 25 cm Höhenunterschied.
Farbe: grau
Bauhöhe: 1,30 m
Baulänge: 0,50+1,00 m.
Bodenaushub und Verfüllen mit Kies hinter den L-Steinen erfolgt über separate Positionen.
06. 7
Mauerscheiben Typ 130 Lastfall 1-5
0.50
m
06. 8 Mauerscheiben Typ 105 Lastfall 1-5 Mauerscheiben Typ 105 Lastfall 1-5
liefern und versetzen, Sichtflächen aussen h=1,80 cm. Mauerscheiben nach DIN 1045-1/2/4 und DIN EN 206 mit den Mindestwandstärken 12 cm, Betongüte C30/37, in den Standardexpositionsklassen XC4/XF2/XD1 liefern. Sichtflächen aussen in Sichtbeton, Sichtkanten gefast, Bettung 20 cm Beton C12/15 +3,5 cm Mörtelbett, Überstand vorne und hinten 20 cm. Fertigteile engfugig 0,5 bis 1 cm verlegen und die Stöße auf der Rückseite mit Schweißbahn ca. 30 cm breit abkleben. Auf der Rückseite die L-Steine mit Armierungstabstahl, 8 mm, gegen Verschiebung sichern. Einbindetiefe auf der Luftseite mindestens 10 cm. Wasserdurchlässiges und nichbtindiges Frostschutzmaterial als Unterbau für Fundamentausbildung liefern und höhengerecht einbauen und verdichten.Einbaustärke ca. 50 cm. bzw. bis zur frostfreien Gründung.
Die Versetzung erfolgt teilweise auch in Stufen bis 25 cm Höhenunterschied.
Farbe: grau
Bauhöhe: 1,05 m
Baulänge: 0,50+1,00 m.
Bodenaushub und Verfüllen mit Kies hinter den L-Steinen erfolgt über separate Positionen.
06. 8
Mauerscheiben Typ 105 Lastfall 1-5
0.50
m
06. 9 Mauerscheiben Typ 80 Lastfall 1-5 Mauerscheiben Typ 80 Lastfall 1-5
liefern und versetzen, Sichtflächen aussen h=1,80 cm. Mauerscheiben nach DIN 1045-1/2/4 und DIN EN 206 mit den Mindestwandstärken 12 cm, Betongüte C30/37, in den Standardexpositionsklassen XC4/XF2/XD1 liefern. Sichtflächen aussen in Sichtbeton, Sichtkanten gefast, Bettung 20 cm Beton C12/15 +3,5 cm Mörtelbett, Überstand vorne und hinten 20 cm. Fertigteile engfugig 0,5 bis 1 cm verlegen und die Stöße auf der Rückseite mit Schweißbahn ca. 30 cm breit abkleben. Auf der Rückseite die L-Steine mit Armierungstabstahl, 8 mm, gegen Verschiebung sichern. Einbindetiefe auf der Luftseite mindestens 10 cm. Wasserdurchlässiges und nichbtindiges Frostschutzmaterial als Unterbau für Fundamentausbildung liefern und höhengerecht einbauen und verdichten.Einbaustärke ca. 50 cm. bzw. bis zur frostfreien Gründung.
Die Versetzung erfolgt teilweise auch in Stufen bis 25 cm Höhenunterschied.
Farbe: grau
Bauhöhe: 0,80 m
Baulänge: 0,50+1,00 m.
Bodenaushub und Verfüllen mit Kies hinter den L-Steinen erfolgt über separate Positionen.
06. 9
Mauerscheiben Typ 80 Lastfall 1-5
0.50
m
06. 10 Mauerscheiben Typ 55 Lastfall 1-5 Mauerscheiben Typ 55 Lastfall 1-5
liefern und versetzen, Sichtflächen aussen h=1,80 cm. Mauerscheiben nach DIN 1045-1/2/4 und DIN EN 206 mit den Mindestwandstärken 12 cm, Betongüte C30/37, in den Standardexpositionsklassen XC4/XF2/XD1 liefern. Sichtflächen aussen in Sichtbeton, Sichtkanten gefast, Bettung 20 cm Beton C12/15 +3,5 cm Mörtelbett, Überstand vorne und hinten 20 cm. Fertigteile engfugig 0,5 bis 1 cm verlegen und die Stöße auf der Rückseite mit Schweißbahn ca. 30 cm breit abkleben. Auf der Rückseite die L-Steine mit Armierungstabstahl, 8 mm, gegen Verschiebung sichern. Einbindetiefe auf der Luftseite mindestens 10 cm. Wasserdurchlässiges und nichbtindiges Frostschutzmaterial als Unterbau für Fundamentausbildung liefern und höhengerecht einbauen und verdichten.Einbaustärke ca. 50 cm. bzw. bis zur frostfreien Gründung.
Die Versetzung erfolgt teilweise auch in Stufen bis 25 cm Höhenunterschied.
Farbe: grau
Bauhöhe: 0,55 m
Baulänge: 0,50+1,00 m.
Bodenaushub und Verfüllen mit Kies hinter den L-Steinen erfolgt über separate Positionen.
06. 10
Mauerscheiben Typ 55 Lastfall 1-5
0.50
m
06. 11 Passschnitt der Mauerscheibenwände Passschnitt der Mauerscheibenwände
mittels Nassdiamanttrennschneider herstellen
06. 11
Passschnitt der Mauerscheibenwände
O
1.00
m
07 Oberflächen
07
Oberflächen
07. 1 Feinplanum in erforderlichem Gefälle herstellen Feinplanum in erforderlichem Gefälle herstellen
Feinplanum im Bereich der Außenanlagen durch Ab- und Auftrag vorh. frostbeständiger Bodenmassen in Stärken bis 30 cm herstellen und Boden nachverdichten
07. 1
Feinplanum in erforderlichem Gefälle herstellen
565.00
m²
07. 2 hydraulisch gebundene Tragschicht in 15 cm hydraulisch gebundene Tragschich HGT-R in 15 cm Stärke
liefern und unterhalb der Pflasterflächen in erforderlichem Gefälle einbauen und verdichten, incl.aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
07. 2
hydraulisch gebundene Tragschicht in 15 cm
380.00
m²
07. 3 gestapeltes Doppel-T-Pflaster säubern auf Paletten gestapeltes Doppel-T-Pflaster
von Hand aufnehmen und von anhaftendem Fugen- und Bettungsmaterial säubern
07. 3
gestapeltes Doppel-T-Pflaster säubern
380.00
m²
07. 4 gesäubertes, gelagertes Doppel-T-Pflaster gesäubertes, gelagertes Doppel-T-Pflaster
Pflaster für die Parkplätze und den Eingängen in 8 cm Stärke, aufnehmen und auf eine neues Estrichsandbett 0/8 mit 30% Mehrkörnung in erforderlichem Gefälle verlegen, abrütteln und einschlämmen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
07. 4
gesäubertes, gelagertes Doppel-T-Pflaster
380.00
m²
07. 5 für Anpaßarbeiten vorh. Pflasterbelag vorh. Pflasterbelag Doppel-T-Pflaster
für Anpaßarbeiten in einer Breite bis 50 cm von Hand aufnehmen, säubern und seiltich lagern, vorhandene Pflasterbettung in erforderlichem Gefälle nacharbeiten und unter evtl. Zulieferung von frischem Bettungsmaterial, Pflaster wieder verlegen, abrütteln und einschlämmen
07. 5
für Anpaßarbeiten vorh. Pflasterbelag
100.00
m
07. 6 Kabelschachtabdeckungen regulieren Kabelschachtabdeckungen regulieren
Kabelschachtabdeckung, in Fahrbahnen h öhenmäßig anpassen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
07. 6
Kabelschachtabdeckungen regulieren
2.00
St
07. 7 Rechteckpflaster Typ MultiTec der Fa. Kann Rechteckpflaster Typ MultiTec der Fa. Kann
in 8 cm Stärke, Farbe anthrazit mit Minifase als Läuferstein entlang der Schnittkanten als Zulage liefern
07. 7
Rechteckpflaster Typ MultiTec der Fa. Kann
25.00
m²
07. 8 Gehwegbelag 30/30/8 cm der Fa. Berding Gehwegbelag 30/30/8 cm der Fa. Berding
mit Bischofsmützen betongaru ohne Fase liefern und in fertiger Arbeit auf ca. 4 cm Estrichsandbett 0/8 mit 30% Mehrkörnung verlegen, abrütteln und einschlämmen, die Bischofsmützen sind rundherum einzurechnen
07. 8
Gehwegbelag 30/30/8 cm der Fa. Berding
74.00
m²
07. 9 Pflaster bzw. Platten nassschneiden Pflaster bzw. Platten nassschneiden
zu vor beschriebenen Pflaster- bzw. Plattenbeläge an den Rändern mittels mit einer schallgedämmten Säge im Nassschneideverfahren passgerecht schneiden, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
07. 9
Pflaster bzw. Platten nassschneiden
244.00
m
08 Grünflächen
08
Grünflächen
08. 1 vorh. Geländeprofil in Stärken +/- 20 cm vorh. Geländeprofil in Stärken +/- 20 cm
durch Ab- und Auftrag vorhandener Bodenmassen vergleichsmäßigen, planieren und verdichten, in fertiger Leistung.
08. 1
vorh. Geländeprofil in Stärken +/- 20 cm
1,860.00
m²
08. 2 Unterboden auflockern vor Auftrag des Oberbodens Unterboden auflockern vor Auftrag des Oberbodens
in einer Stärke von ca. 30-40 cm auflockern, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
08. 2
Unterboden auflockern vor Auftrag des Oberbodens
1,860.00
m²
08. 3 Oberboden liefern und andecken Oberboden liefern und andecken
Gesiebten Oberboden liefern und in Beeten als Teilflächen und Böschungen ca. 30 cm stark einbauen, incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, in fertiger Leistung.
08. 3
Oberboden liefern und andecken
1,860.00
m²
09 Zaunanlagen
09
Zaunanlagen
09. 1 Gittermattenzaun TFS Höhe 1800 mm Gittermattenzaun TFS Höhe 1800 mm
liefern und fachgerecht montieren,
Höhe 1800 mm zzgl. Bodenfreiheit
Gittermatte aus punktgeschweißten
Stahldrähten.
Höhe: 1830 mm
Breite: 2510 mm
Ausführung: 8/6/8 mm
Maschenweite: 50/200 mm
Pfosten 60x40x2 mm aus rechteckigem
Stahlrohr mit schwarzer Kunststoffkappe
Pfostenlänge: 2400 mm
Pfostenabstand (Mitte-Mitte): 2520 mm
Abdeckleiste aus Flachstahl 40x5 mm
alle 200 mm mit Edelstahlschrauben
verschraubt.
Alle Stahlteile sind nach DIN
feuerverzinkt und zusätzlich
pulverbeschichtet in RAL 7016.
Sichtschutzstreifen aus Hartkunststoff
(2550x190x1,5 mm) in anthrazit.
Betonfundamente in Ortbeton der Klasse
C25/30 bis Bodenklasse 3-4 nach DIN.
09. 1
Gittermattenzaun TFS Höhe 1800 mm
117.00
m
09. 2 Eck- und Endkonstruktionen Gittermat- Eck- und Endkonstruktionen Gittermat-
tenzau als Zulage liefern und in fertiger Arbeit herstellen. Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
09. 2
Eck- und Endkonstruktionen Gittermat-
4.00
St
10 Bepflanzung
10
Bepflanzung
10. 1 Pflanzfläche Oberboden fräsen Pflanzfläche aus Oberboden
fräsen
Tiefe 30cm
Bodengruppe 2-5
Steine, Fremdkörper, Unkraut und Fremdkörper
ab Durchm. 3cm ablesen
Stoffe sind zu beseitigen
Oberfläche planieren
10. 1
Pflanzfläche Oberboden fräsen
500.00
m²
10. 2 Raseneinsaat Strapazierfähigen Gebrauchsrasen Strapazierfähigen Gebrauchsrasen, Saatgutmenge 25 g/m2 liefern, einsähen und abwalzen. Alles in fix und fertiger Arbeit, einschl. aller Materialien liefern und herstellen
10. 2
Raseneinsaat Strapazierfähigen Gebrauchsrasen
1,860.00
m²
10. 3 Arbeiten in Böschungsbereichen als Zulage Arbeiten in Böschungsbereichen als Zulage
in diese Position sind alle Erschwernisse für die Arbeiten in den Böschungsbereichen zur Erstellung der Rasenfläche einzurechnen
Böschungsneigung von 1-2 bis 1-1
10. 3
Arbeiten in Böschungsbereichen als Zulage
500.00
m²
11 Arbeiten auf Nachweis
11
Arbeiten auf Nachweis
11. 1 Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters
auf besonderen Nachweis.
11. 1
Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters
20.00
Std
11. 2 Einsatz eines Mobilbaggers Einsatz eines Mobilbaggers mit einem
Löffel- bzw.Greiferinhalt von 0,6 m3 auf besonderen Nachweis.ohne Bedienung
11. 2
Einsatz eines Mobilbaggers
O
1.00
Std
11. 3 Einsatz eines Radladers bzw. Hubladers Einsatz eines Radladers bzw. Hubladers
mit einem Kübelinhalt von 1,m3 auf besonderen Nachweis ohne BedienungStd
11. 3
Einsatz eines Radladers bzw. Hubladers
O
1.00
Std
11. 4 Einsatz eines Allrad-LKW über 12,0 to Einsatz eines Allrad-LKW über 12,0 to
Nutzlast auf besonderen Nachweis ohne Bedienung
11. 4
Einsatz eines Allrad-LKW über 12,0 to
O
1.00
Std
11. 5 Einsatz eines Stemmhammers mit Einsatz eines Stemmhammers mit
Kompressor auf besonderen Nachweis ohne Bedienung
11. 5
Einsatz eines Stemmhammers mit
O
1.00
Std
11. 6 Einsatz einer Pumpe und Schläuche ohne Einsatz einer Pumpe und Schläuche ohne Bedienung
11. 6
Einsatz einer Pumpe und Schläuche ohne
O
1.00
Std
11. 7 Einsatz einer Großkehrmaschine Einsatz einer Großkehrmaschine
mit An- und Abfahrt sowie Nachts- und Samstagszuschlag und einschl. Kippgebühren mit Bedienung
11. 7
Einsatz einer Großkehrmaschine
5.00
Std