Erd- und Tiefbauarbeiten
Kassel, Bunsenstraße 125
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Allgemeine Vorbemerkungen, Baubeschreibung Bauvorhaben: Neubau Fahrzeighalle - Bauhof Straßen- und Tiefbauamt Ausführungsort: Bauhof Kassel, Bunsenstraße 125, 34127 Kassel Baubeschreibung Bei der Errichtung der Fahrzeughalle handelt es sich um die Erweiterung eines bestehenden Betriebes für die Unterbringung von Betriebsfahrzeugen. Der Bauhof des Straßen- und Tiefbauamtes in der Bunsenstraße benötigt für seine unter anderem höherwertigen Fahrzeuge eine teilweise verschließbare Halle. Die vorhandenen Fahrzeuge können nicht mehr alle in den vorhandenen Garagen, welche zum Teil zu klein sind, untergebracht werden. Die Fahrzeughalle, 32,115m x 12,645m, soll dreiseitig geschlossen sein. Eine Trennwand teilt die Halle in einen offenen Bereich und einen mit Rolltoren verschließbaren Bereich. Im geschlossenen Bereich soll noch ein Raum errichtet werden indem kleinere Geräte gelagert werden können. An diesen Lagerraum bestehen, aus brandschutztechnischer Sicht, keine besonderen Anforderungen. Konstruktion: Die Grundkonstruktion der Halle besteht aus einem Stahlskelett, welches auf Steifen- und Einzelfundamenten gegründet wird. Die Halle wird nicht gedämmt und nicht beheizt. Der Bodenbereich wird gepflastert und die Außenfassade erhält eine horizontale Holzverkleidung. Die Halle soll mit einem Pultdach und komplett Indach-Photovoltaik ausgeführt werden. Weitere Einzelheiten sind aus den beigefügten Unterlagen und Vorbemerkungen zu entnehmen. Es wird empfohlen die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Informationen Baugrund, Statik, Architektur Für den Bieter zu seiner Information, zu seiner Kenntnisnahme und Beachtung sind dem Leistungsverzeichnis (LV) beigefügt: 1. bautechnische Bodenuntersuchung (1245_Bericht_01_03.12.2021) (1245_Bericht_02_12.02.2026) Lageplan Standort ursprüngliche Hallenlage (1245_Anlage 1) Kartierung der Baugrundaufschlussstellen (1245_Anlage 2.1) (1245_Anlage 2.2.1) (1245_Anlage 2.2.2) bodenmechanische Laboruntersuchungen Korngrößenverteilung DIN 18123 (1245_Anlage 2.5.1) Wassergehalte DIN 18121 (Anlage 2.5.3)(Anlage 3.2) Planung Gründung Blatt 1 bis Blatt 5 Grundriss/Draufsicht (1245_Grundriss-Draufsicht Blatt 1) Längsschnitte Achsen A und E (1245_Schnitte Blatt 2) Profile/Detailschnitte (1245_Profil I-I Blatt 3) (1245_Profil II-II Blatt 4) (1245_Profil III-III Blatt 5) 2. Tragwerksplanung (1245_Statik) (1245_Statik 1. Ergänzung) (1245_Schalplan Schnitte) (1245_Schalplan Grundrisse) (1245_3D-Sockelhöhen) (1245_Bewehrung Ringbalken und Decke_Stahllisten) (1245_Bewehrung Ringbalken und Decke) (1245_Bewehrung Fundamente_Stahllisten) 4. Ausführungsplanung Architekt (1245_Grundriss Fahrzeughalle) (1245_Gründung Fundament) (1245_Lageplan_BE) (1245_Schnitte) Zusätzliche Nebenleistungen des Auftragnehmers a) Koordinieren der Arbeiten, Ausführungszeiten und der bauablauf-, bauverfahrens- und witterungsbedingten Ausführungszeitenunterbrechungen. Das gilt auch dafür, wenn der AN sich für die Herstellung des von ihm geschuldeten Werkes Nachunternehmungen bedient. b) Vorhalten der Baustelleneinrichtung, Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Baubehelfe, Stoffe, Bauteile und des Werks- und Bauleitungspersonals während der bauablauf-, bauverfahrens- und witterungsbedingten Ausführungszeitenunterbrechungen. c) Mehrfaches An- und Abtransportieren der Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Baubehelfe, das vom AN für die bauablauf-, bauverfahrens- und witterungsbedingten Ausführungszeiten-unterbrechungen eigenverantwortlich zu entscheiden ist. d) An- und Abreisen und Unterbringen des Werks- und Bauleitungspersonals auch zusätzliches aufgrund der bauablauf-, bauverfahrens- und infolge witterungsbedingten Ausführungszeitenunterbrechungen. e) Schützen der benachbarten baulichen Anlagen und Grundstücke gegen bauausführungs- und bautransportbedingte Stäube und Verschmutzungen. f) Permanentes Sauberhalten der vom AN in Anspruch genommenen öffentlichen Verkehrswege und die Verkehrswege im Bauhofareal. Die verursachten Verschmutzungen sind ohne Zeitverzögerung sofort zu beseitigen. h) Liefern, Lagern auf der Baustelle, Vorhalten, Bereitstellen und Transporte auf der Baustelle der Baumaterialien nach den Einbringstellen Die witterungsbedingten Ausführungszeitenunterbrechungen berechtigen den AN nicht, nach VOB/B § 6, ABS. 1 „Behinderung seiner Ausführung“ geltend zu machen. Nach VOB/B § 6, Absatz 2, Punkt (2) gelten Witterungseinflüsse während der Ausführungszeiten nicht als Behinderung.
Allgemeine Vorbemerkungen, Baubeschreibung
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) 1.0 Angaben zur Baustelle 1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrt Die Baustelle befindet sich in Bunsenstraße 125, 34127 Kassel 1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen 1.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Nach Absprache mit der Bauleitung können in geringem Umfang Parkplätze auf der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt werden. Große Lagerplätze stehen dem AN begrenzt zur Verfügung. Die möglichen Lagerflächen bzw. Erforderliche Lagercontainer sind in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Es dürfen ausschließlich die vom AG vorgegebenen  Lagerplätze/BE-Flächen genutzt werden. Die benötigten Flächen sind mit dem AG vor Ausführungsbeginn abzustimmen. Die öffentlichen Flächen (Straße und Gehweg) sind freizuhalten. Es sind Flächen gemäß den Angaben der Bauleitung freizuhalten. 1.4 Baustelleneinrichtung 1.5 Bauwasser und Baustrom, Sanitärcontainer Baustrom und Bauwasser werden für die Bauzwecke kostenlos zur Verfügung gestellt. Es ist ein Drehstromanschluß CEE 32 A mit vorgeschaltetem Fehlerstromschutzschalter vom Typ- A-RCD vorhanden. Sollte die verwendeten elektrischen Geräte eine andere Schutzeinrichtung benötigen, muss der Auftragnehmer eigenständig die notwendige Schutzeinrichtung mitbringen. Die WC-Anlagen des Verwaltungsgebäudes stehen zur Verfügung. Für evtl. notwendige Aufenthalts- und Lagerräume ist selbst zu sorgen. Dies ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. 1.6 Benutzung oder Mitbenutzung von Flächen und Räume Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Lagerräume auf oder in der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. Auf der Baustelle sind keine abschließbaren Räume vorhanden. Es stehen in geringem Umfang Lagerplätze für Baustellencontainer und Container zur Abfallentsorgung auf der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Aufenthalts- und Sozialräume stehen bauseits nicht zur Verfügung. Parkmöglichkeiten, Stellflächen für Material, Schuttcontainer etc. sind in der BE-Fläche im begrenzten Umfang und nur auf den ausgewiesenen Plätzen möglich. Die Materiallagerung ist den beschränkten Möglichkeiten anzupassen. Der Schutz des Baumaterials auf der Baustelle obliegt dem AN. Flächen für Materiallagerungen werden von der Bauleitung zugewiesen. 1.7 Bodenverhältnisse, Baugrund siehe Hinweis Baugrundgutachten in Titel 2 - Erdarbeiten 1.8 Besondere Vorgaben für die Entsorgung Die Entsorgung der Materialien geschieht getrennt gem. den örtlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Baustelle täglich von Bauschutt zu räumen und die Abfälle umgehend zu beseitigen. Lagerungen auf öffentlich zugänglichen Flächen sind nicht zulässig. Die Aufforderung zur Abfallbeseitigung kann durch die Bauleitung bei kürzester Fristsetzung erfolgen. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung nicht unverzüglich nach, (i .d. R. am selben Tag), so ist der Auftraggeber berechtigt, die Beseitigung auf Kosten des Verursachers durch Dritte ausführen zu lassen. 1.9 Schutz von Bäumen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bestandsbauteilen Der Bestand an Altbäumen (insb. Eichen, Ahorn und Linden an den Grundstücksgrenzen) steht unter besonderem Schutz. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass weder die Bäume selbst noch der Wurzelraum beschädigt werden. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass der Wurzelraum nicht durch gelagertes Material verdichtet oder verunreinigt wird. Das Befahren der unversiegelten Wurzelbereiche ist untersagt. 1.10 Bekannte Leitungen, Kabel, Kanäle, Bauwerksreste etc. In dem Baubereich befinden sich Ver- und Entsorgungsleitungen. Der AN hat sich rechtzeitig vor Baubeginn über deren exakte Lage zu informieren. Auf alle in Betrieb gelassenen Versorgungsysteme ist besondere Rücksicht zu nehmen, Schutzmaßnahmen sind abzustimmen. 1.11 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen nicht bekannt 2.0 Angaben zur Ausführung 2.1 Vorgaben aus bautechnischen Nachweisen 2.2 Bauzeitenplan, Feinablaufplan des Auftragnehmers Die Ausführungsfristen sind gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen gegeben. Der AN hat der Bauüberwachung 14 Kalendertage nach Auftragsvergabe einen detaillierten und verbindlichen Feinablaufplan der Planungs- und Bautenzeit  vorzulegen. Die Kosten für die Aufstellung des Feinablaufplans sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 2.3 Werkstattplanung, Bauablauf, Bauabschnitte, Aufmaß Vom Gewerk Rohbau werden die Bodenplatte des Erdgeschosses, die Erd- und Entwässerungsarbeiten ausgeführt. Alle statisch und brandschutztechnisch relevanten Nachweise sind vom AN vorzulegen. 2.4 Vermessungsarbeiten Die Achsabsteckung und die Höhe des Erdgeschossbodens werden durch ein bauseitig beauftragtes Vermessungsbüro gesetzt bzw. angegeben. 2.5 Bauüberwachung Der Auftragnehmer hat für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Bauüberwachung aller statisch beanspruchten Konstruktionsteile durch die Bauaufsichtsbehörde / Prüfingenieur bzw. durch den Tragwerksplaner zu sorgen. 2.6 Kranstellung Ein Baukran wird vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat sämtliche für die Ausführung seiner Leistungen erforderlichen Hebezeuge, Krane und sonstigen Fördermittel eigenverantwortlich bereitzustellen, einschließlich Anlieferung, Auf- und Abbau, Vorhaltung, Betrieb, Umsetzen sowie aller erforderlichen Genehmigungen und Nebenleistungen. Die hierfür entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren; eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. 2.7 Gerüste und Absturzsicherungen Arbeits-, Schutz- und Montagegerüste werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat sämtliche für die Ausführung seiner Leistungen erforderlichen Gerüste eigenverantwortlich bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere Anlieferung, Auf-, Um- und Abbau, Vorhaltung, Prüfung sowie alle erforderlichen Nebenleistungen. Die hierfür entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. 2.8 Gebäudemaße 32,115m x 12,645m 2.9 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile Alle Baustoffe, die in das Gebäude eingehen bzw . im Gebäude verarbeitet werden, dürfen keine zur Zeit bekannten gesundheitsschädlichen Substanzen enthalten wie: Formaldehyd, Teer, Asbest , PCB, PCP, Lindan, Toluol, Benzol, alkohollösungsmittelhaltige Stoffe und weitere. Bei Zuwiderhandlung wird der Auftragnehmer für die Beseitigung und Folgeschäden haftbar gemacht. Alle Stoffe müssen in Originalverpackung des Produzenten angeliefert werden. Die Materialien sind so zu wählen, dass der Einsatz in benutzten Räumen ohne Einschränkung möglich ist. Eine Gefährdung bzw. Belästigung der auf dem Gelände befindlichen Personen ist auszuschließen. Dies ist z.B. bei Anstrich-, Lackier-, Schweiß- und Klebearbeiten zu berücksichtigen. Der AN hat eine ausreichende Lüftung der Räume auszuführen. 2.10 Bautechnische Unterlagen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich anhand der vorliegenden Planunterlagen über Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen zu informieren. Seitens des Auftraggebers werden dem AN für die Planung und Ausführung alle notwendigen Planunterlagen nur als PDF-Dateien und bei Bedarf als DWG-Dateien zur Verfügung gestellt. Die Vervielfältigung dieser Pläne in Papierform ist Sache des AN und ist entsprechend einzukalkulieren. Alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen z. B. Pläne, Leistungsverzeichnis müssen dem Fachbauleiter und dem Polier auf der Baustelle zur Verfügung stehen. 2.11 Baubesprechungen Einmal wöchentlich finden Baubesprechungen statt. Jede Firma ist verpflichtet, während der Durchführung ihrer Leistungen, sowie auf gesonderte Aufforderung durch den Architekten an diesen teilzunehmen und hat hierfür den verantwortlichen und deutschsprachigen Fachbauleiter abzustellen. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet sondern sind in die Einheitspreise einzurechnen. 2.12 Bautagebuch Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und regelmäßig der Bauleitung zu übergeben. Kosten hierfür sind einzukalkulieren. Das Bautagebuch muss folgende Angaben enthalten: Datum, Wetter, Temperatur, Anzahl der Beschäftigten und deren Qualifikation, Arbeitsbeginn, Arbeitsende, ausgeführte Leistungen, eingesetzte Technik, besondere Vorkommnisse. 2.13 Dokumentation, Eignungs- und Gütenachweise Während der Bauzeit sind baubegleitend Dokumentationen (Zulassungen, Nachweise, Lieferscheine etc.) einzureichen. Bauaufsichtlich geforderte Zeugnisse, Zulassungen und Zustimmungen im Einzelfall, einschl. der Durchführung bauaufsichtlich geforderter Güteversuche, geforderte Bescheinigungen über Werkstoffprüfungen und den dazugehörigen Protokollen sowie Produktdatenblätter hat der AN unaufgefordert und unverzüglich der Bauüberwachung des AG vor Beginn der Ausführung vorzulegen.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
01 Titel 1 - Baustelleneinrichtung, Planung, Dokumentation und Regiearbeiten
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Titel 1 - Baustelleneinrichtung, Planung, Dokumentation und Regiearbeiten
01.01 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
01.02 Stundenlohnarbeiten
01.02
Stundenlohnarbeiten
01.03 Planung und Dokumentation
01.03
Planung und Dokumentation
02 Titel 2 - Erdbauarbeiten
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Titel 2 - Erdbauarbeiten
Hinweis Baugrundgutachten Für den Bieter zu seiner Information, zu seiner Kenntnisnahme und Beachtung sind dem Leistungsverzeichnis (LV) beigefügt: Ergebnisse bautechnische Bodenuntersuchung (1245_Bericht_01_03.12.2021) (1245_Bericht_02_12.02.2026) Lageplan Standort ursprüngliche Hallenlage (1245_Anlage 1) Kartierung der Baugrundaufschlussstellen (1245_Anlage 2.1) (1245_Anlage 2.2.1) (1245_Anlage 2.2.2) bodenmechanische Laboruntersuchungen Korngrößenverteilung DIN 18123 (1245_Anlage 2.5.1) Wassergehalte DIN 18121 (Anlage 2.5.3)(Anlage 3.2) Planung Gründung Blatt 1 bis Blatt 5 Grundriss/Draufsicht (1245_Grundriss-Draufsicht Blatt 1) Längsschnitte Achsen A und E (1245_Schnitte Blatt 2) Profile/Detailschnitte (1245_Profil I-I Blatt 3) (1245_Profil II-II Blatt 4) (1245_Profil III-III Blatt 5) Der Bauhof -66- befindet sich südseitig (rechtsseitig) der Niederung des ostwärts zum Altstadtzentrum Kassel fließenden Ahnabaches. Die hier lokale geologische Position ist bestimmt im Hangenden: Alluviale Sedimente aus vornehmlich Lehmböden (Schluffe), die teils humos durchsetzt sind, sowie nord- und südseitig in den ansteigenden Geländen angrzende pleistozäne Lösslehme Liegenden: Ton-Schluffstein des Röt der oberen Buntsandsteinfolge (so) mit oberen plastifizierten Böden der Verwitterungs/Entfestigungszone Die Niederschlagsinfiltration bildet schwebendes Grundwasser zu Sicker-/Schichtwasser auf dem undurchlässigen Röt. Im Zuge des Baus der linear West-Ost und geländeaufhöhend trassierte Bunsenstraße ist der mäandrierende Ahnabach linear parallel zur Bunsenstraße begradigt worden. Die mehrere Dezimeter hohen Geländeaufhöhungen dienen zum Schutz gegen Ahnahochwasser. Die Verfüllung der Ahna-Mäander erfolgte teile mit Schlacken-Aschen der südwestlich wenig entfernten Henschelwerke und den Auelehmböden des linearen -neuen- Ahnabetts. Die Baugrundaufschlüsse der geplanten Fahrzeughalle haben einen Teilabschnitt des verfüllten Ahnabachbetts und darunter die humosen „Sohl“- Auelehme bis zu dem Röt nachgewiesen. Die anthropogenen Verfüllböden, Aschenverfüllungen und die Auelehmböden sind gemäß den Rammsondierergebnissen relativ locker gelagert und keinesfalls dauerhaft volumenkonstant. Das muss durch die geplante tiefenverdichtete Baugrundverbesserung -Mineralische Rüttelstopfsäulen- kompensiert werden. Die Geländeoberfläche des Hallenstandortes ist ebenflächig mit geringem Gefälleneigung von Südwest nach Nordost: Nordaußenseite BS/RS  9 → BS/RS 2 156,57 → 155,78 m NHN Südaußenseite  BS/RS 10 → BS/RS 5 156,73 → 156,05 m NHN Die Oberfläche ist derzeit mit einer schluffig gebundenen, kleinspontan bewachsenen (immer gemähte), zur Baustofflagerung und Fahrzeugparken genutzte Schotterdecke befestigt. Diese Decke ist als Arbeitsplanum für die Ausführung der Baugrundver-besserungsarbeiten geeignet. Die westlich insbesondere und die östlich angrenzenden Bauhofflächen, teils mit Asphaltdecke, können in Abstimmung mit dem Bauhof für die Baustelleneinrichtung und der Materiallagerung genutzt werden.
Hinweis Baugrundgutachten
02.01 Baugrube
02.01
Baugrube
02.02 Schottertragschicht
02.02
Schottertragschicht