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Deckblatt Leistungsbeschreibung
"Technischen Gebäudeausrüstung der Gewerke KG430 Raumlufttechnische Anlagen"
Bauvorhaben:
Revitalisierung Geb. L/M
Am Brill 1-3
28195 Bremen
Bauherr:
Wallhaus GmbH
Am Wall 165-167
28195 Bremen
Ausführungszeitraum der Arbeiten:
Gemäß Terminplan.
Terminplan ist derzeit noch in Abstimmung.
Deckblatt
1. Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Für den Fall von möglichen Datenverlusten während der elektronischen Datenübermittlung im GAEB-Format wird der Angebotsaufforderung ebenfalls ein Leistungsverzeichnis im PDF-Format beigefügt. Die Leistungsverzeichnisse beider Formate sind miteinander abzugleichen und auf Vollständigkeit zu prüfen. Entstehende Mehrkosten auf Grund fehlender Vorbemerkungen oder Leistungspositionen werden nicht anerkannt und nicht vergütet.
1.1 Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Grundlage des Bauvertrages ist die VOB/B und C in der neuesten Fassung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt abweichend von §13 (4) Nr. 1 und 2 VOB 5 Jahre, gerechnet ab Schlussabnahme der vertraglichen Leistung. Für die Ausführung gelten die anerkannten Regeln der Technik, unter anderem die einschlägigen DIN-Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, sowie die Liefer- und Verarbeitungsvorschriften der Hersteller.
1.2 Gegenstand der Ausschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen für Installation der Sanitär-, Heizungs- und Kälteanlage für das Bauvorhaben "Revitalisierung Geb. L/M, Am Brill 1-3 28195 Bremen". Sämtliche Arbeiten sind in vorschriftsmäßiger, vollständiger, mängelfreier, den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechender Ausführung, gemäß dieser Leistungsbeschreibung und ihren Bestandteilen, auszuführen.
Den nachfolgend beschriebenen Leistungen werden die folgenden Planungsunterlagen zu Grunde gelegt:
-Planunterlagen der Architekten
-Planung des Fachplaners für das entsprechende Gewerk
-Bauauflagen und Nebenbestimmungen
-Planung Dritte z.B. Energieausweis etc.
Der Bieter hat vor Angebotsabgabe das Bauvorhaben / die künftige Baustelle zu besichtigen und daraufhin, sowie auch im Hinblick auf ggf. der Ausschreibung beigefügte Unterlagen, alle etwaigen Massenangaben in der Ausschreibung zu überprüfen und ggf. im Angebot etwaige Widersprüche, oder Lücken mitzuteilen bzw. etwaigen Klärungsbedarf anzuzeigen, ansonsten besteht kein Vergütungsanspruch.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) zu den einzelnen Leistungsbereichen / Titeln sind den jeweiligen LV-Abschnitten vorangestellt.
Entstehende Kosten aus den nachfolgend aufgeführten Punkten sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren, sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind.
1.3 Materialanlieferungen
Um einen geregelten Ablauf des Baustellenverkehrs zu erreichen, hat sich der AN bei Materialanlieferungen mit dem AG und der örtlichen Bauleitung abzusprechen. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten ist mit Erschwernis bzgl. Materialtransport, Anlieferung, Lagerkapazität, Einbaubedingungen und KFZ-Parkraum zu rechnen. Dies ist kostenmäßig in der Kalkulation zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet.
1.4 Baustelleneinrichtungsplan
Nach Auftragserteilung hat der AN einen detaillierten Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen, aus dem der Umfang der AN-Baustelleneinrichtung, sowie alle zur termingerechten Durchführung der ausgeschriebenen Bauleistungen erforderlichen Arbeiten hervorgehen.
1.5 Bauzeitenplan
Die ausgeschriebenen Leistungen sind nach Abstimmung mit der Bauleitung bzw. nach festzulegendem Bauzeitenplan auszuführen.
1.6 Baustelleneinrichtung
Alle Kosten für die komplette Baustelleneinrichtung sind in der Position Baustelleneinrichtung zu kalkulieren. Dazu zählt auch die Beantragung (nach Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung) und Kostentragung für Genehmigungen der Baustelleneinrichtung - z. B. auf öffentlichem Straßenland und für Überfahrten des öffentlichen Straßenlandes. Eingeschlossen sind sämtliche zur Durchführung der ausgeschriebenen Bauleistungen erforderlichen Hebewerkzeuge, Montagehilfsmittel usw., sowie alle zur termingerechten Durchführung der ausgeschriebenen Bauleistungen erforderlichen Arbeiten. Sämtlicher anfallender Schutt, Schmutz, Abfälle und Verpackungsmaterial des AN sind von der Baustelle und auf dem Grundstück kostenfrei und in eigener Regie zu entfernen. Das Verbrennen jeglicher Gegenstände auf der Baustelle ist verboten. Die Baustelle ist ständig sauber zu halten und täglich gereinigt zu hinterlassen. Verletzt der AN diese Pflicht, kann der Auftraggeber nach fruchtloser Fristsetzung einen Dritten mit der Reinigung beauftragen. Die Kosten für die Reinigung und für die Mehraufwendungen, die dem Bauherrn in dem Zusammenhang entstehen, werden dem AN als Nacherfüllung in Abzug gebracht. Sollten sich Schutt, Schmutz, Abfälle und / oder Verpackungsmaterialien ansammeln, die nicht oder nicht eindeutig einem Verursacher zugeordnet werden können, werden sie auf Veranlassung der Bauleitung beseitigt. Die hierdurch entstehenden Kosten werden vom AG zwischen den hierfür in Frage kommenden, im Zweifel allen am Bau beteiligten Unternehmen, einschließlich des AN, aufgeteilt und gegen sie in Ansatz gebracht. Die Bestimmung der in Frage kommenden Unternehmen und des Verteilungsmaßstabes der Kosten zwischen ihnen obliegt dem AG, vertreten durch seine Bauüberwachung, nach dem Maßstab billigen Ermessens (§ 315 BGB). Unternehmen, die jeweils vor Beginn ihrer Arbeiten auf eine bereits vorhandene Verschmutzung ausdrücklich schriftlich hingewiesen haben, sind dabei nicht einzubeziehen. Bäume und schützenswerte Gehölze sind fachgerecht zu verwahren. Vor Baustelleneinrichtung und Baubeginn ist der Zustand der Pflaster- und Außenanlagen, in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung, zu protokollieren. Nach Bauende sind die Außenanlagen entsprechend ihrem Urzustand wieder herzustellen.
1.7 Baustrom/Bauwasser
Dieser Punkt ist noch in Abstimmung.
Baustrom und Bauwasser wird bauseits kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Die Kosten des Verbrauchs werden anteilig mit insgesamt 0,35% von der Schlussrechnung abgezogen.
1.8 Verschmutzungen / Beschädigungen
Einzubauende bzw. bereits eingebaute und bestehende Bauteile sind vor Verschmutzung und Beschädigung, auch während des Transportes zur Baustelle, zu schützen und ggf. mit geeignetem Material abzudecken bzw. zu umkleiden. Bei Schäden ist die Bauleitung sofort zu benachrichtigen. Vor der Abnahme sind alle Flächen unaufgefordert auf Beschädigung zu überprüfen und einwandfrei auszubessern. Eine Ausbesserung darf auf keinen Fall erkennbar bleiben.
1.9 Pläne - Anlagen zum LV
Zur näheren Erläuterung und als Kalkulationshilfe sind gegebenenfalls dem LV Anlagen in Kopie beigefügt. In einzelnen Positionen dieses LVs wird zum Teil auf die jeweils relevanten LV-Anlagen hingewiesen.
1.10 Arbeitsablauf
Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen. Der AN hat seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermine in Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
1.11 Ausführung
1.11.1 Arbeitszeiten
Es gibt keine gesonderten ausnahmen bzgl. der Arbeitszeiten. Alle Arbeiten können zu den regulären Zeiten ausgeführt werden.
1.11.2 Die Leistungen sind nach den übergebenen Zeichnungen, Gutachten, sowie nach Anweisungen der Bauleitung auszuführen. Die ausgehändigten, rechtzeitig anzufordernden Zeichnungen sind vor Ausführung auf Maße, Massen und Plausibilität zu prüfen. Der AN hat rechtzeitig die zur Herstellung und Montage benötigten Maße unter Zugrundelegung der Planungsvorgaben eigenverantwortlich am jeweiligen Einbauort selbst zu nehmen.
1.11.3 Nachweise / Berechnungen
Nach Auftragserteilung hat der AN alle für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Nachweise und Berechnungen zu erstellen und in prüffähiger Form dem AG vorzulegen. Die Kosten für das Aufstellen und Vorlegen dieser Unterlagen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Vorlage muss so rechtzeitig erfolgen, dass etwaige Änderungen oder Ergänzungen, die sich aus der Prüfung der Nachweise ergeben, bei der Ausführung der Leistung berücksichtigt werden können, ohne dass sich hieraus Terminverschiebungen ergeben.
1.11.4 Übergabeunterlagen / Dokumentation
Der AN hat für alle betriebstechnischen Systeme, Einbauteile, Produkte und Einrichtungsgegenstände, die erforderlichen Vorschriften, Pflegeanleitungen etc. für die spätere Bedienung, Wartung, Pflege in deutscher Sprache dem AG zu übergeben. Zusätzlich ist vom AN eine Auflistung der Einbauteile, Materialien, Farben usw. mit nachfolgenden Angaben zu erstellen:
- Gewerk
- Fabrikat
- Fabrikat-Nr.
- Name des Herstellers mit Adressangaben
- Bestell-Nr.
- Bezugsquelle
Die Auflistung ist detailliert und übersichtlich zu erstellen. Sie ist in DIN A4-Aktenordnern (3-fach) und in Form eines Datenträgers USB zu übergeben. Sie dient als Grundlage für die Ersatzteilbeschaffung bzw. Wartungsarbeiten.
1.11.5 Örtliches Aufmaß / Werkstattzeichnungen / Nachweise des AN
Der Auftragnehmer hat unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ein Aufmaß zur Prüfung der Planungsvorgaben zu erstellen. Sollte hierbei Abweichungen in der Ausführung festgestellt werden, die hinsichtlich der Konstruktion Änderungen gegenüber der Ausführungsplanung bedingen, ist sofort die Bauleitung zu verständigen. Geringfügige Änderungen gegenüber den Abmessungen und Angaben im LV, die sich bei den weiteren Planungsarbeiten ergeben, müssen bei der Herstellung der einzelnen Elemente ohne zusätzliche Kostenberechnung berücksichtigt werden.
1.12 Gerüste
1.12.1 Innengerüste/Arbeitsbühnen
Der Auf- und Abbau sowie vorhalten der Gerüste innerhalb des Gebäudes, deren Arbeitsbühnen mehr als 2,0 m über Fußboden liegen (Arbeitsbereich bis 5,0 m über Aufstellebene), sind inkl. des erforderlichen Seitenschutzes in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
1.12.2 Fassadengerüste
Die Fassadengerüste (wenn erforderlich) sind vom AN-Rohbau durch eine Gerüstbaufirma aufzustellen. Änderungen und Ergänzungen an den Gerüsten, einschließlich deren Verankerungen, sind nur durch die Gerüstbaufirma vorzunehmen. Die Kosten hierfür trägt der AN.
1.13 Örtliche Verhältnisse
Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter vom Umfang der Arbeiten vor Ort zu informieren. Mit dem Beauftragten des Auftraggebers sind hierfür ggf. Absprachen zu treffen und ein gemeinsamer Termin zu vereinbaren. Nachforderungen, die aus Unkenntnis des Arbeitsumfanges und der örtlichen Situation entstehen, werden nicht anerkannt.
1.14 Einzuhaltende Vorschriften / SiGeKo
1.14.1 Der AN ist verpflichtet, bei der Ausführung seiner Leistungen den jeweils gültigen gesetzlichen und polizeilichen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften und Anordnungen der Bauordnungsbehörde, des TÜV, des Gewerbeaufsichtsamtes und der Berufsgenossenschaft nachzukommen.
1.14.2 Den Hinweisen des vom Auftraggeber bestellten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ist Folge zu leisten. Die vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erlassene Baustellenordnung ist zu beachten.
1.14.3 Der AN haftet bei Nichtbeachtung dieser Sicherheitsvorschriften allein für alle sich hieraus ergebenden Strafen sowie Personen- und Sachschäden bis zur Gesamtfertigstellung und Übergabe des Objektes an den AG bzw. Mieter/Nutzer. Er stellt den AG von allen aus seinem Fehlverhalten resultierenden Ansprüchen frei.
1.15 Stundenlohnarbeiten
Die im LV anzubietenden Stundenlohnarbeiten sind nur für Arbeiten vorgesehen, die nicht durch die auszuschreibenden Leistungen zu erfassen sind. Diese dürfen ausschließlich nur nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG und/oder des AG selbst ausgeführt werden. Falls Stundenlohnarbeiten ausgeführt werden müssen, sind die entsprechenden Bescheinigungen unverzüglich, spätestens nach einer Woche, der Bauleitung des AG zur Unterschrift vorzulegen. Später vorgelegte Tagelohnzettel werden von der Bauleitung nicht anerkannt. Stunden sind inkl. aller Leistungszulagen, Sozialzuschläge, Wagnis und Gewinn, allgemeine Geschäftskosten, Wegegeld, Auslösung usw. anzubieten.
1.16 Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
Der AN ist verantwortlich dafür, dass alle berufsgenossenschaftlichen Vorschriften eingehalten werden. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass alle von ihm auf der Baustelle Beschäftigten (inkl. Subunternehmer) der Tragepflicht des Sozialversicherungsausweises nachkommen. Die Bauleitung behält sich vor, Kontrollen vorzunehmen. Sollten Arbeitnehmer ohne die erforderlichen Papiere angetroffen werden, behält sich die örtliche Bauleitung vor, ohne weitere Prüfung die entsprechenden Arbeitnehmer von der Baustelle zu verweisen ! Hieraus resultierende Kosten, z.B. Bauzeitverzögerungen gehen direkt zu Lasten des AN.
1.17 Preise
Die vom Bieter in das Leistungsverzeichnis einzutragenden Preise gelten jeweils für eine fertiggestellte, vollständig ausgeführte Leistung, einschließlich Lieferung, Abladen, Transport und Lagerung auf der Baustelle aller dazu erforderlichen Geräte und Materialien. Die Forderung bezüglich Vollständigkeit der Leistung gilt gleichermaßen für Grund- und Zulagepositionen, auch dann, wenn in den Einzelpositionen nicht noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
1.18 Baustoffe, Bauteile
1.18.1 Die technischen Angaben dieser Ausschreibung stellen qualitative Mindestforderungen dar, die an keiner Stelle der Leistung unterschritten werden dürfen. Soweit andere Vorschriften, Normen und sonstige Regeln der Technik höhere Anforderungen stellen sind diese einzuhalten.
1.18.2 Wenn ein bestimmtes Fabrikat als Qualitätsanforderung vorgegeben ist, so ist alleine durch diese Festlegung, nicht nur bei diesem, sondern auch bei gleichwertigen Fabrikaten, die volle entsprechende Leistung anzubieten. Die weitergehende Textbeschreibung dient der Erläuterung und Erleichterung der Bearbeitung der Angebote. Aus fehlenden Angaben können keine Minderleistungen abgeleitet werden. Forderungen die über die Normalausführung hinausgehen sind einzukalkulieren.
1.18.3 Der Bieter übernimmt für alle von Ihm angebotenen Konstruktionen und Produkte die uneingeschränkte Haftung für die Funktionssicherheit der fertigen Gesamtleistung sowie für die Einhaltung der in dieser Leistungsbeschreibung geforderten technischen Werte.
1.18.4 Produktbeschreibungen mit den technischen - insbesondere bauphysikalischen - Daten sind auf Verlangen dem AG kostenfrei vorzulegen. Die Anwendungshinweise und Verarbeitungsvorschriften der Hersteller von speziellen zu verarbeitenden Produkten sind genau zu beachten und sorgfältig einzuhalten.
1.19 Alternativangebote
Die Abgabe von Alternativangeboten ist zulässig. Voraussetzung für eine Bewertung ist jedoch, dass sie alle technischen und formalen Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllen und als Nebenangebot eingereicht werden.
1.20 Allgemeine Baubesprechung
Zwischen dem Auftraggeber oder deren Beauftragten, den Architekten und Fachingenieuren oder deren Beauftragten und dem Auftragnehmer finden Baubesprechungen nach Erfordernis und Absprache, mindestens jedoch einmal wöchentlich an einem festen Termin, statt, bei denen alle anstehenden Fragen zu erörtern und zu klären sind. Die Teilnahme an dieser Besprechung ist nach Arbeitsaufnahme bis zur Fertigstellung seiner Leistung für den Auftragnehmer verbindlich. Über jede Baubesprechung erstellt der Vertreter des AG bzw. der Architekt oder Fachingenieur ein schriftliches Protokoll; evtl. Einwendungen gegen das Protokoll müssen unverzüglich nach Eingang desselben schriftlich geltend gemacht werden, spätestens jedoch bei Vorlage des Protokolls bei der darauffolgenden Besprechung. Hierfür anfallende Kosten sind in die E-Preise der folgenden Leistungen, bzw. in die Position Baustelleneinrichtung, sofern gesondert ausgewiesen, einzukalkulieren.
1.21 Bautagesberichte
Der AN hat Bautagesberichte zu führen und über die Objektüberwachung dem AG wöchentlich zu übergeben. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
1.22 Abnahme
1.22.1 Die Abnahme der Leistung des AN erfolgt förmlich nach § 12 Abs. 3 VOB/B. Auch Nacherfüllungsarbeiten sind förmlich abzunehmen.
1.22.2 Zur Schlussabnahme hat der AN dem AG Bestands- und Revisionspläne entsprechend der tatsächlichen Ausführung auf USB und in Papierform zu übergeben.
ENDE DER ALLGEMEINEN ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
2. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen 2. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
2.1 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Der Auftragnehmer (AN) erhält nach Auftragserteilung die Ausführungsunterlagen. Er hat diese Planunterlagen und Berechnungen auf Übereinstimmung mit den baulichen Gegebenheiten, den allgemeinen und besonderen Aufgabenstellungen und den Normen, Richtlinien und behördlichen Vorschriften zu überprüfen und verantwortlich für die Ausführung zu übernehmen.
Entsprechend dem Verwendungszweck, den Anforderungen und den Vorschriften sind die entsprechenden Materialien einzubauen, auch wenn in dem Leistungsverzeichnis keine besonderen Angaben enthalten sind. Stoffe und Bauteile müssen DIN-, Güte und Maßbestimmungen entsprechen (VOB). Stoffe und Bauteile, die nach den behördlichen Vorschriften einer Zulassung bedürfen, müssen amtlich zugelassen sein. Stoffe und Bauteile, für welche weder DIN-Normen bestehen, noch eine amtliche Zulassung vorgeschrieben ist, dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers (AG) verwendet werden. Stoffe und Bauteile müssen dem Verwendungszweck entsprechend korrosionsgeschützt sein. Für die Ausführung gelten ebenfalls die anwendbaren DIN- und EN-Normen, VDI/VDE-Richtlinien, Bestimmungen amtlicher Institutionen und behördlichen Vorschriften, sowie die anerkannten Regeln der Technik. Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten am Bauwerk dürfen nur im Einvernehmen mit dem AG durchgeführt werden. Baustoffe, die zerstörend auf Anlagenteile wirken können, dürfen nicht verwendet werden.
Außer den allgemeinen Nebenleistungen sind nachstehende Leistungen ebenfalls Nebenleistungen:
- Unterlagen für Behörden und Ämter
- Einrichten und Räumen der Baustelle
- Vorhalten der Baustelleneinrichtung
- Liefern und Einbau von Befestigungen
- Lieferung der Revisionsunterlagen gemäß den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen, sofern keine Positionsbeschreibung hierfür vorliegt
- Bedienungsanweisung, Wartungs- und Pflegeanleitung mit Angabe des Turnus, der Art der erforderlichen Arbeiten und den Ersatzmaterialien
- Anpassen von Anlageteilen an nicht maßgerecht ausgeführten Leistungen anderer Unternehmer
Die eigenen Leistungen sind auch im Hinblick auf ergänzende Fremdleistungen auf zumutbare Durchführung zu konzipieren. Demontagemöglichkeiten, leichte Bedienung und unkomplizierte Wartung sind eingeschlossen. Aus Gründen der Vereinfachung wird im Weiteren dieses Leistungsverzeichnisses weitestgehend auf den Passus "liefern und montieren" verzichtet.
Die im Leistungsverzeichnis genannten Leistungen verstehen, sich demnach, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt, als "liefern und montieren". Alle Leistungen sind als "gebrauchsfertige Leistung" anzusehen und zu erbringen. Evtl. vorgeschriebene Fabrikate sind für die Angebotsabgabe richtungsweisend. Eine im Leistungsverzeichnis gewünschte Fabrikatsangabe ist zwingend einzusetzen. Der AG behält sich vor, bei vom AN nicht genannten Fabrikat oder ungenügender Qualität in eigener Entscheidung die Fabrikate festzulegen.
Eine Bemusterung von Bauteilen kann vom AG verlangt werden. Evtl. Kosten hierfür sind vom AN zu tragen. Für Alternativangebote anderer als in der Ausschreibung angegebene Bauteilkomponenten, deren Auslegung Berechnungen zugrunde liegen, und/oder deren Auslegung oder Einstellwerte einen Einfluss auf das Gesamtsystem haben, ist der rechnerische Nachweis vom AN zu erbringen bzw. auf die Nutzungsanforderungen auszulegen. Leistungen, welche bei der Abnahme nicht überprüft werden können, sind entsprechend dem Baufortschritt einer Zwischenabnahme zu unterziehen.
Der AN hat die Anlage auf einwandfreie Funktion zu überprüfen. Sofern die Gesamtfunktion erst bei voller Nutzung oder Maximalbelastung festgestellt werden kann, wird diese Überprüfung bei der Abnahme ausgeklammert und nachvollzogen. Der AN hat bei der Ausführungsbearbeitung wirtschaftliche Gesichtspunkte bei der Konstruktion und den Anlagenteilen vorrangig zu berücksichtigen. Etwaige Änderungsvorschläge sind einzureichen.
Der AG kann vom AN den Nachweis einer wirtschaftlichen Auslegung vor oder während der Ausführungszeit verlangen. Stellt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist heraus, dass der AN keine wirtschaftliche Lösung verwirklicht hat, so fallen ihm die Kosten für eine spätere vom Bauherrn veranlasste Änderung zur Last.
Die Gewährleistung wird für Aggregate, Melde- und Warnanlagen dahin präzisiert, dass z.B. durch die Wahl günstiger Konstruktionen, geeigneter Fabrikate und schnell erhältlichen Lagertypen die Voraussetzungen geschaffen werden, eintretende Mängel und Störungen innerhalb von 24 Stunden beseitigen oder durch eine provisorische Lösung ersetzen zu können.
Der AN gewährleistet, dass die Technische Abteilung des AG so eingewiesen wird, dass ein einwandfreier Betrieb sichergestellt ist.
ENDE DER ALLGEMEINEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
2. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
3. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 3. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
3.1 Allgemeines
Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibung enthalten Hinweise und Forderungen zum Leistungsumfang. Der Inhalt dient als Kalkulationsgrundlage und ist den Unterlieferanten ebenfalls zur Kenntnis zu geben.
Die Angebotspreise gelten für die betriebs- und gebrauchsfertige Leistung einschließlich der Lieferung und Montage aller erforderlichen Anlagenteile und Materialien, einschl. Klein- und Befestigungsmaterial, Gerüste, Geräte und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen usw. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, fachgerechte und gebrauchsfertige Erbringung der geforderten Leistung einschl. aller notwendigen, auch der nicht besonders erwähnten Nebenleistungen.
Für gleiche Bauteile ist zur günstigeren Lagerhaltung nur ein Fabrikat zu verwenden. Haben Geräte gleiche Funktionen und gleiche Nenndaten, so ist das gleiche Fabrikat und der gleiche Typ vorzusehen. Neben der üblichen technischen Gleichwertigkeit, muss bei der Wahl der angebotenen Produkte auch die Nachhaltigkeit des Produktes von AN berücksichtigt werden.
Folgende gleichwertige Produkteigenschaften sind dabei von AN zu gewährleisten und gegebenenfalls nachzuweisen:
- Nachlieferbarkeit für mind. 5 Jahre
- Ersatzteilbeschaffung für mind. 10 Jahre
- Gerätelebensdauer, Nutzungszeit des Produktes
- Wartungsaufwand des Produkts
3.2 Unterlagen für den Auftragnehmer
Dem Auftragnehmer werden zur Erstellung der Montage-, Werkstatt- und Detailpläne sowie zur Berechnung und abschließenden Dimensionierung die Ausführungspläne 1-fach digital im dwg-Format zur Verfügung gestellt.
3.3 Vom Auftragnehmer zu erstellende Unterlagen
Die zu erstellenden Unterlagen müssen das Projekt kennzeichnen, sind zu nummerieren und vom AN zu unterzeichnen. Sie müssen den vereinbarten Verteilerschlüssel ausweisen. Die eingetragenen Anlagenteile sind soweit erforderlich, mit den Positionsnummern des Leistungsverzeichnisses zu versehen. Sie sind maßstäblich und mit Bezugsmassen zum Baukörper einzutragen. Für Zentralen, Schächte, Installationsschwerpunkte und sonstige Details ist der geeignete Maßstab mit dem Planer abzustimmen. Es sind Darstellungsvorschriften und genormte Symbole anzuwenden.
Es gilt ausschließlich die deutsche Sprache. Geänderte Unterlagen sind kenntlich zu machen und mit Index zu versehen. Bei Planungsänderungen ist die Plannummer beizubehalten. Der AN verpflichtet sich für eine Montageplanfortschreibung bis zum Ende der Bauzeit. Ein Anspruch auf gesonderte Vergütung besteht nicht.
Für die Anlagenerrichtung und die Dokumentation sind folgende Unterlagen vom Auftragnehmer zu erstellen und in 3-facher Ausfertigung einzureichen:
- Installationspläne im Maßstab 1:50
- Übersichtspläne
- Lagepläne
- Sonstige Details, Fundamentpläne im Maßstab mind. 1:20
- Mess- und Prüfprotokolle
- Datenblätter sämtlicher Anlagenkomponenten
- Betriebshandbücher
- Anlagen-/Funktionsbeschreibung
- Prüfung- bzw. Zulassungsbescheinigungen
- Genehmigungs- und Prüfungsanträge
Die Bearbeitungszeit des Auftraggebers zur Durchsicht der Montageunterlagen beträgt mindestens 2 Wochen. Die Kosten für die Erstellung der Montageunterlagen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern hierfür keine separate Leistungsposition im Leistungsverzeichnis enthalten ist.
3.4 Herstellung und Montage
Die Montage erfolgt nur nach vom Bauherr gesichteten Montageunterlagen. Die Folgen einer evtl. Nichtbeachtung wird der AN allein vertreten. Sämtliche Anlagenteile sind in den Potentialausgleich einzubeziehen. Anschließen an Befestigungen anderer Gewerke ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG gestattet.
3.5 Beschriftung
Alle Geräte werden vom Auftragnehmer mit dauerhaften Resopal-Bezeichnungsschildern gekennzeichnet. Resopalschilder in Weiß mit Gravur in schwarz. Größe gemäß DIN 825.
3.6 Brandschutz
Die Leistungen des Auftragnehmers müssen den Forderungen der zuständigen Brandschutzbehörde und der DIN 4102 entsprechen. Der AG behält sich vor, die erfolgten Brandschutzmaßnahmen im Rahmen von Baubegehungen durch Brandschutzsachverständige regelmäßig zu begutachten und abzunehmen.
Vor Montagebeginn sind die Zulassungsbescheide für alle brandschutztechnischen Durchführungen, zusammenzustellen und dem AG zu übergeben. Zusätzliche Erläuterungen bzw. Abstimmungen zur fachgerechten Montage der Brandschutzdurchführungen mit dem Brandschutzgutachter und anderen am Bau Beteiligten unterliegt dem AN. In den Bestandsunterlagen sind die Zulassungsbescheide von den Brandschutzdurchführungen etc. mit einzuheften.
Nach Montage und bautechnischem Verschluss der Brandschutzdurchführungen sind diese vor Ort entsprechend zulassungskonform zu kennzeichnen und numerisch zu beschildern sowie in den Revisionsplänen zu vermerken. Jede Brandschutzdurchführung ist von beiden Wand- bzw. Decken-Seiten vor dem Schließen der Decken zu fotografieren / dokumentieren. Die Fotodokumentation ist an die Bauleitung 3-fach in Papier und digital auf Datenträger zu überreichen.
3.7 Abnahmeprüfungen
Der Auftragnehmer sichert zu, bei Anlagen und Anlagenteilen, die gemäß den Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien einem Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen, dass Verfahren termingerecht zu beantragen und einzuleiten. Funktioniert die Anlage nicht einwandfrei oder werden die garantierten Leistungen nicht erreicht, hat der AN die notwendigen Verbesserungen zu seinen Lasten vorzunehmen. Für die Beseitigung der bei der Abnahme erhobenen Beanstandungen wird eine angemessene Frist eingeräumt, die nicht überschritten werden darf.
Der AG behält sich vor, einzelne Anlagenteile vor Fertigstellung des Gesamtprojektes durch Teilabnahme zu übernehmen bzw. zu betreiben. Sollten weitere Teilabnahmen, Abnahmen und Nachabnahmen erforderlich werden, so sind diese mit den o.a. Betriebs- und Funktionsprüfungen, einschließlich Anfertigen der Protokolle auszuführen. Sämtliche Kosten, die dem AG und dessen Beauftragten durch zusätzliche Abnahmen bis zur mängelfreien Abnahme der Gesamtleistungen durch den Bauherrn entstehen, sind vom ausführenden Unternehmer zu tragen.
3.8 Revisionsunterlagen
Die Revisionsunterlagen müssen alle technischen und funktionellen Angaben aufweisen und den Endzustand der Anlage beinhalten. Die Unterlagen sind 3-fach zu übergeben. Für die Erstellung der Bestands- / Revionsunterlagen sind die Vorgaben des Auftraggebers maßgebend. Ansonsten sind diese gemäß nachstehenden Anforderungen anzufertigen. Abgabe in DIN A4 Ordnern. Die Ordner sind einheitlich zugeschnitten und mit einheitlichen Rückenschild und Projektkennzeichnung abzugeben. Alle Zeichnungen sind farbig, gefaltet mit Lochrandverstärkern versehen.
Zusätzlich sind die ausgeführten Arbeiten zu dokumentieren.
Die Erstellung der Dokumentationsunterlagen ist Bestandteil des Leistungsumfangs des AN. Die äußere Form sowie der Aufbau der Dokumentationsunterlagen ist nachfolgend beschrieben und vom AN zu berücksichtigen.
Aufbau und Inhalt der Dokumentationsunterlagen:
DECKBLATT (in Klarsichthülle)
- Projektbezeichnung und Adresse
- Gewerkebezeichnung
- Name und Anschrift ausführende Firma
- Name und Anschrift Fachplaner
- Gewährleistungsfristen
INHALTSVERZEICHNIS (in Klarsichthülle)
- Gliederung gemäß nachfolgender Vorgabe
Die nachfolgend ausgelisteten Gliederungspunkte sind durch entsprechend gekennzeichnete Registerblätter zu trennen:
1. ALLGEMEINES
- Abnahmeprotokoll
- Schriftlicher Abnahmeantrag des AN
- Protokoll Einweisung Betriebspersonal
- Teilnehmerliste Abnahme
2. ANLAGENBESCHREIBUNG
- Stichpunktartige Beschreibung der Installation
3. GRUNDLAGEN DER MONTAGEPLANUNG
- Pflichtenhefte abgestimmt mit dem Bauherrn
- Brandschutzkonzept
4. BESCHEINIGUNGEN
- Protokolle Sachverständigenabnahmen
- Werksabnahmeprotokolle
- Abnahmen Feuerwehr und Behörden
- Fachunternehmererklärung
5. MESSPROTOKOLLE
- Protokoll Funktionsprüfung
- Inbetriebnahmeprotokolle
- Sichtabnahmeprotokoll Fachbauleitung für alle nicht mehr zugänglichen Installationsbereiche (z.B. Zwischendecken, Schächte, Kabeltrassen)
6. GEWERKESPEZIFISCHE UNTERLAGEN
- Funktionsbeschreibung der Anlage
7. HERSTELLERUNTERLAGEN
- Herstellerprospekte
8. REVISIONSPLÄNE
- Installationspläne M 1:50 mit Angabe der Dämmarten / Ausführung
- Schemapläne
- Gerätebeschreibungen
- sonstige Unterlagen gem. dem Punkt Montageplanung ZTV
Die CAD-Richtlinien des Auftraggebers sind unbedingt einzuhalten und nach Auftragsvergabe eigenständig vom Auftragnehmer anzufordern.
9. WARTUNGSANWEISUNGEN
10. ANTRAGSUNTERLAGEN
3.9 Baureinigung
Anfallende Abfälle, Bauschutt und der gl. bleiben Eigentum des AN. Sie sind sofort nach Abschluss der jeweiligen Tätigkeit zu beseitigen, spätestens jedoch am Freitag jeder Woche. In Fällen der Nichtbeachtung behält sich der AG vor, einen Dritten zu Lasten des AN zu beauftragen.
3.10 Bautageberichte
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber eine Ausführung wöchentlich zu überbringen.
3.11 Stahlkonstruktion, Montagekonstruktion
Allgemeines für Befestigungen von Anlagenteilen, Geräten, Einrichtungsgegenständen, Unterstützungen, Festpunktkonstruktionen, Widerlager usw. die als Sonderkonstruktionen über den in den Einheitspreisen erhaltenen Rohrhalterungen hinausgehen. Der bei Transport und Montage zerstörte Korrosionsschutz ist fachgerecht auszubessern.
Statischer Nachweis
Der Auftragnehmer hat die statischen Berechnungen für die Stahlkonstruktion und notwendigen Werkstattzeichnungen sowie Montage-und Verlegepläne auf seine Kosten zu erstellen, einschl. der Abstimmung mit dem Prüfingenieur und Planern und daraus resultierenden Änderungen. Den statischen Nachweis für sämtliche Anschlüsse, Knotenpunkte, Montagestöße, Bauzustände und dgl. hat der Auftragnehmer zu führen, einschl. Übernahme der Kosten für die Prüfung dieser statischen Berechnung.
ENDE DER ZUSÄTZLICHEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
3. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Projektspezifische Vorbemerkungen Projektspezifische Vorbemerkungen
Angaben zur BaustelleLage der Baustelle:
Die Baustelle liegt in Bremen an der Straße Am Brill/Grützmacherstraße.
Art und Lage der baulichen Anlage:
Das Erdgeschoss dieses vorhandenen Gebäudes soll zur Nutzung als Zweigstelle der Sparkasse Bremen ausgebaut werden.
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle:
Auf dem Grundstück stehen keine Parkflächen und Flächen für Baustelleneinrichtung nur in sehr begrenztem Maß zur Verfügung. Die genutzten Flächen sind auf das absolute Minimum zu beschränken. Benötigte Flächen sind im Voraus mit dem AG abzustimmen und nach Benutzung zu reinigen. Firmenfahrzeuge oder private PKW der Mitarbeiter der beauftragten Firmen dürfen nicht auf den privaten Parkflächen abgestellt werden. Die Zugänge zu den einzelnen Gebäuden sind jederzeit freizuhalten.
Ablade- und Rangiervorgänge dürfen nur mit Hilfe einer einweisenden Sicherheitskraft durchgeführt werden. Lieferungen sind stets vom AN anzunehmen. Der Bieter hat für alle Titel seines Gewerkes die Massen nach den zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen zu kontrollieren als Grundlage für seine Kalkulation.
Dem Anbieter wird dringend empfohlen, sich vor Angebotsabgabe vor Ort über das Objekt und die Örtlichkeiten zu informieren. Alle Leistungen, die sich aus den Technischen Vorbemerkungen ergeben, sind vom AN zu erbringen. Die dadurch entstehenden Kosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. Dabei sind sämtliche Transportwege, auch auf dem Grundstück und im Gebäude, zu berücksichtigen
Termine
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Bestellungen rechtzeitig aufzugeben und unverzüglich schriftlich bekannt zu geben, wenn er seine Termine durch evtl. Verzögerungen von dritter Seite oder durch Verzögerungen von Planungs- bzw. Auftraggeberentscheidungen für gefährdet hält.
Nicht vorliegende Pläne sind differenziert nach dem Baufortschritt zur Materialanlieferung oder Bauausführung spätestens 10 Arbeitstage, bevor sie benötigt werden, anzufordern. Der Auftragnehmer kann keine Behinderung geltend machen, wenn er die Anforderung unterlässt, es sei denn, dem Auftraggeber waren die Tatsachen und deren hindernde Wirkung bekannt.
Ausführungs- und Vertragsfristen werden im Auftragsschreiben konkretisiert. Der der Ausschreibung beiliegende Bauzeitenplan wird Vertragsbestandteil, sofern vorhanden. Etwaige Einzelfristen für die Vertragserfüllung werden gemeinsam im Rahmen der Baubesprechungen festgelegt und protokolliert.
Sind zeitliche Verschiebungen vom Bauzeitenplan vom Auftragnehmer zu vertreten, hat er alles zu unternehmen, um den Rückstand aufzuholen und/ oder die Auswirkungen, z. B. auf Nachfolgegewerke, möglichst gering zu halten. Sind die zeitlichen Verschiebungen vom Auftragnehmer nicht zu vertreten, sind neue Termine unter Berücksichtigung des im Rahmenterminplan festgelegten Ablaufs und der dortiger Fristen zu vereinbaren.
Bauablauf:
Die Arbeiten sind parallel oder abschnittsweise gemeinsam mit anderen Gewerken durchzuführen. Der Bauablauf ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Arbeitsunterbrechungen und zusätzliche Rüstzeiten wegen erforderlicher Ortswechsels werden nicht gesondert vergütet
Bauwesenversicherung:
Der Auftraggeber hat für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, durch die der Auftragnehmer mitversichert ist. Dem Versicherungsvertrag liegen i. d. R. die Allgemeinen Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Gebäudeneubauten durch den Auftraggeber (ABN) zugrunde. Diese können beim Auftraggeber eingesehen werden. Nach Fertigstellung der Arbeiten werden dem Auftragnehmer 0,2 % der geprüften Netto-Abrechnungssumme seiner Schlussrechnung für die og. Versicherung abgezogen.
Wasser, Energie, Abwasser:
Wasser- sowie Baustromanschlüsse sind bereits vorhanden und werden den Folgegewerken zur Verfügung gestellt. Die Zuleitung von der Hauptentnahmestelle zur Verbrauchsstelle ist Sache jedes einzelnen AN. Die Kosten des Verbrauches werden nicht in Abzug gebracht.
Bauschild
Jeder AN erhält eine Firmenleiste am Bauschild. Die Kosten in Höhe von 75,00 Euro netto werden bei der SR in Abzug gebracht. Der AN hat nicht das Recht, eigene Werbeschilder anzubringen bzw. aufzustellen.
Lage und Ausmaß überlassener Flächen und Räume:
Innerhalb der gesicherten Fläche werden den Auftragnehmern im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten Stellflächen für Material- und Personalcontainer sowie Lagerflächen in begrenztem Umfang zur Verfügung gestellt. Die Inanspruchnahme durch den AN ist im Vorwege mit der Bauleitung zu klären, die dann ggf. entsprechende Flächen zuweisen kann. Eventuell darüber hinaus erforderliche Lagerflächen sind vom Unternehmer auf eigene Kosten anzumieten. WC's werden bauseitig zur Verfügung gestellt und unterhalten. Aufenthaltsräume für die Beschäftigten des Auftragnehmers werden durch den AG nicht zur Verfügung gestellt und sind vom AN vorzuhalten.
Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer:
Die erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste als Standgerüste, die nicht als Nebenleistung lt. VOB
gelten, werden bauseits gestellt. Jegliche Montage- und Hebezeuge sind Sache des AN.
Baustellensicherung und Unfallschutz:
Sofern ein Bauzaun erstellt wird ist darauf zu achten, dass die Baustelle bei Betreten und Verlassen ordnungsgemäß geschlossen und gesichert
wird, um Unbefugten den Zutritt zu verwehren und
Unfallgefahren abzuwehren. Der Auftragnehmer hat selbständig für die Einhaltung der Unfallschutzvorschriften durch seine
Mitarbeiter zu sorgen.
Bauablaufplan / Personaleinsatz
Der AN hat zur Bauvorbesprechung einen eigenen Bauablaufplan vorzulegen, der mit den vorgesehenen Kapazitäten (Personal, Gerätschaften) unterlegt ist. Die Kolonnenstärken müssen dabei sowohl mit den kalkulierten Leistungsansätzen als auch mit den vorgegebenen Bauzeiten des beiliegenden Bauzeitenplans korrespondieren. Es muss plausibel werden, dass der AN mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Bauzeit einhält. 10 Tage vor Arbeitsbeginn sind unaufgefordert jeweils der deutschsprachige Bauleiter und Stellvertreter für das Bauvorhaben zu benennen ggf. auch für den anzumeldenden Nachunternehmer. Ebenfalls 10 Tage vor Arbeitsbeginn sind ggf. erforderliche Vorsorgeuntersuchungen und Nachweise der Sach- und Fachkunde des Personals sowie falls erforderlich ein Geräteeinsatzplan inkl. Prüfzeugnissen vorzulegen.
Ausschreibung von Stundenlohnarbeiten:
Die Ausschreibung enthält in den einzelnen Titeln Leistungen im Tagelohn. Die Tagelohnstunden sind für Leistungen vorgesehen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht eindeutig erfasst und beschrieben werden können. Grundsätzlich ist die Ausführung von Leistungen im Tagelohn vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauleitung zu melden und mit ihr abzustimmen und vom Auftraggeber freizugeben.
Die Tagelohnarbeiten werden in der angebotenen Höhe im Preisspiegel gewertet. Ein Anspruch des AN auf Beauftragung von Tagelohnarbeiten in der angebotenen Höhe besteht jedoch nicht.
Wochenberichte:
Wochen- bzw. Tagesberichte sind wöchentlich bei der Bauleitung einzureichen, damit eine Berücksichtigung im Bautagebuch erfolgen kann.
Projektspezifische Vorbemerkungen
Bestätigung der Vor-Ort-Begehung Bestätigung der Vor Ort Begehung
Der Bieter erklärt, dass er sich durch die Ortsbegehung über den Umfang der Arbeiten, insbesondere die gegebenen Örtlichkeiten, Einbringmöglichkeiten, Montagehöhen, usw. kundig gemacht hat.
Datum vor Ort Begehung:..............................
Bieter: Stempel und Unterschrift:.................
Bauherr: Stempel und Unterschrift:................
Bestätigung der Vor-Ort-Begehung
Technische Anlagenbeschreibung KG 430 KG 430 Raumlufttechnische Anlage
Der hier anzubietende Leistungsumfang enthält alle erforderlichen Arbeiten für die betriebsbereite Fertigstellung der Nachfolgend kurz beschriebenen Umfänge.
Im Rahmen der Umbaumaßnahme der technischen Gebäudeausstattung wird ein neues Raumlufttechnisches (RLT) Gerät im Keller, Raum 3 (Bauteil M), installiert. Dieses Gerät dient der Be- und Entlüftung der zugehörigen Räume. Die Lüftungskanäle verlaufen unterhalb der Kellerdecke. Die Luftkanäle der Außenluft sowie die der Fortluft werden durch den ehemaligen Aufzugschacht bis auf das Dach geführt und von dort in bzw. aus dem Gebäude abgeleitet. Die Außenluftansaugung erfolgt über ein Wetterschutzgitter, und die Fortluft wird über eine Deflektorhaube ausgeblasen. Die Zu- und Abluftkanäle verlaufen bis in den Technikschacht in den Keller 4 (Bauteil M), wobei hier die Brandschutzklappen in der Kellerdecke zum EG als Schnittstelle dienen und den zu erbringenden Leistungsumfang abschließen.
Das RLT-Gerät ist mit einem Kreuzstromwärmetauscher ausgestattet. Dieser Wärmetauscher ermöglicht eine effiziente Rückgewinnung der Energie aus der Abluft und nutzt diese, um die einströmende Frischluft vorzuheizen. Des Weiteren ist das RLT-Gerät mit mehreren Registereinheiten ausgestattet, die jeweils für verschiedene klimatische Anforderungen und zur Optimierung der Luftqualität sorgen:
Vorheizregister: Das Vorheizregister erwärmt die Außenluft, bevor sie in das Lüftungsgerät gelangt. Die Luft wird so vorkonditioniert, sodass die Anlage im Winter vor Frost geschützt wird und die Wärmerückgewinnung bei Minustemperaturen nicht einfriert.
Kühlregister zur Entfeuchtung: Das Kühlregister hat die Aufgabe, die Luft zu entfeuchten. Diese Funktion ist besonders in heißen Sommermonaten wichtig, um die Luftfeuchtigkeit in den Innenräumen zu kontrollieren und somit ein angenehmes Raumklima zu gewährleisten.
Nachheizregister: Das Nachheizregister sorgt bei Bedarf für die weitere Erhöhung der Lufttemperatur und stellt sicher, dass die Luft, die an den Nutzräumen abgegeben wird, konstant auf die gewünschte Temperatur gebracht wird.
ENDE DER TECHNISCHEN ANLAGENBESCHREIBUNG KG430
Technische Anlagenbeschreibung KG 430
Kalkulationshinweis Alle folgend ausgeschriebenen Positionen sind inklusive Lieferung und Montage anzubieten.
Kalkulationshinweis
1 LOS 1 Medienversorgung Lüftung UG
1
LOS 1 Medienversorgung Lüftung UG
1.1 RLT-Geräte und Zubehör
1.1
RLT-Geräte und Zubehör
1.2 Kanäle und Zubehör
1.2
Kanäle und Zubehör
1.3 Kanäle und Zubehör
1.3
Kanäle und Zubehör
1.4 Dämmung
1.4
Dämmung
1.5 Besondere Bauleistungen
1.5
Besondere Bauleistungen
2 LOS 2 Innenausbau Sparkasse Lüftung
2
LOS 2 Innenausbau Sparkasse Lüftung
Technische Vorbemerkungen Mieterausbau HLS Grundlagen für die technisch einwandfreie und handwerklich gute und solide Ausführung sind:
das nachstehende Leistungsverzeichnis,
die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB
die themenrelevanten besonderen technischen Vorschriften (DIN-Normen)
Die Hygienevorschriften der VDI 6023
die Unfallverhütungsvorschrift
die Gefahrstoffverordnung
die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO)
Richtlinien für den Brandschutz (MLAR, MLüAR), neueste Fassungen
Das Brandschutzkonzept
Die projektspezifischen Genehmigungen (Baugenehmigung, Entwässerungsbaugenehmigung)
Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der zuständigen Versorgungsunternehmen
diese ergänzenden technischen Vorbemerkungen
sowie alle weiteren einschlägigen und besonderen technischen DIN-
und örtlichen Vorschriften und Richtlinien und Auflagen neuester
Fassung, die Auflagen der einzelnen Behörden
Allgemein
Der Auftragnehmer hat zur Verfügung gestellte Leitungsbestandsunterlagen mittels der hier ausgeschriebenen Leistung auf Richtigkeit zu prüfen und auf den neuesten Stand zu überarbeiten
Die erforderlichen Anmeldungen oder Antragstellungen bei den Behörden für die Genehmigungs- und Abnahmeverfahren, einschl. der dafür erforderlichen Montagezeichnungen sind unaufgefordert und rechtzeitig vorzunehmen, so dass keine Terminschwierigkeiten entstehen.
Erforderliche Montage- und Werkstattzeichnungen sind vor Ausführung zur endgültigen Genehmigung der Bauleitung vorzulegen. Das Vorlegen vorgenannter Unterlagen zur Genehmigung dient der Information. Verantwortlich für das einwandfreie Arbeiten der Anlage bleibt die ausführende Firma.
Jede Abweichung von der Vorgabe oder Auslassung muss der Bauleitung vor Installation und Änderungen oder Verbesserung mitgeteilt werden. Der Auftragnehmer hat für ein akzeptables, betriebsfunktionierendes System die Verantwortlichkeit. Abweichungen, die nicht angegeben sind, können auch nach erfolgter Genehmigung der Werkstattzeichnungen zur Ablehnung führen.
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Angaben für bauseitige Schlitze, Durchbrüche, Fundamente und für bauseits zu erstellende Detailskizzen beizubringen und den Aufwand dafür in die Einheitspreise einzurechnen.
Bei durch die Fachplanung Tragwerksplanung festgelegten und vorhandenen Durchbrüchen sind Kanäle und Rohrleitungen den vorhandenen Gegebenheiten anzupassen.
Rechtzeitig, vor Beginn der Ausführung, hat der Auftragnehmer der Bauleitung alle Angaben zu machen, die für einen reibungslosen Arbeitsfortschritt notwendig sind.
Die Arbeiten sind entsprechend Baufortschritt abschnittsweise parallel auszuführen. Es ist rechtzeitig mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen, welche Arbeiten im Einzelnen wann ausgeführt werden sollen, damit ein kontinuierlicher Arbeitsablauf für alle tätigen Gewerke gewährleistet ist.
Kleine örtliche Nachbrecharbeiten, z.B. Schlitzausweitungen zum Eindrehen von Fittings usw., Bohren von Befestigungslöchern für Dübel, Konsolen, Halter, Rohrschellen usw., geringfügiges Erweitern von Wanddurchbrüchen zur Anbringung der Dämmung, Anschlussschlitze usw., sind Sache des Monteurs und vom Auftragnehmer mit Rücksicht auf den fertigen Baukörper durchzuführen. Diese Arbeiten gehören zur Installation und sind dort mit einzurechnen.
Der Auftragnehmer der in dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Anlagen hat, sofern die Elektroarbeiten anderweitig ausgeführt werden, den Auftragnehmern für Elektrotechnik bzw. Gebäudeautomation alle notwendigen Verdrahtungsdiagramme und Installationszeichnungen auszuhändigen, sowie alle Informationen zukommen zu lassen, die Anschlüsse der Motoren, Anlasser, Regelungen usw. betreffen.
Der Auftragnehmer hat weiterhin eine ständige Betreuung und Überwachung durch einen geeigneten Bauleiter zu gewährleisten Der Auftragnehmer hat alle Arbeiten in Koordination mit den anderen im Bau installierten Gewerken vorzunehmen und den Stand der Montagezeichnungen dem letzten Stand der Bauzeichnung laufend anzupassen.
Nach Ausführung der Arbeiten ist die gesamte Anlage hydraulisch einzuregulieren.
Materialien und GeräteBei Rohr- und Luftkanalhalterungen ist das Befestigungssystem schraubbar mit Dübeln zu wählen. Bei mehreren nebeneinander liegenden Rohrleitungen soll mit Rohrbrücken gearbeitet werden. Befestigungen sind in verzinkter Ausführung zu wählen oder mit zweifachem Rostschutzanstrich zu versehen. Jede Rohrschelle muss mit schalldämmender Einlage versehen werden. Schutzrohre sind - soweit erforderlich - vorzusehen, wo Rohrleitungen durch brandschutztechnisch nicht relevante Decken, Wände und Unterzüge durchgeführt werden. Wenn nichts anderes angegeben ist, sollen die Schutzrohre so bemessen sein, dass um den ganzen Umfang ein Mindestspielraum von 10 mm zwischen dem unverkleideten Rohr und dem Schutzrohr oder zwischen dem Mantel über der Isolierung und dem Schutzrohr besteht. Wandschutzrohre sind mit der entsprechenden Oberfläche bündig abzuschneiden und elastisch abzudichten. Rohrdurchführungen in der Außenwand sind wasserdicht auszuführen.
Der Geräuschdämmung sowie der Verhinderung von Geräuschübertragung muss höchste Aufmerksamkeit gewidmet werden. In den Schellen, an den Wandaustritten sowie in allen Überschubrohren sind entsprechende z.T. wärmebeständige Packungen bzw. Einlagen, Bedingung. Alle Geräte müssen so ruhig laufen, wie es beim derzeitigen Stand der Technik möglich ist.
Jedes Gerät soll den Herstellernamen und die Leistungsdaten auf einem Schild tragen, welches fest auf dem betreffenden Gerät befestigt ist.
Anschlussstutzen der Entwässerungsleitungen sind während der Bauzeit sorgfältig mit festen Deckeln zu verschließen.
Durchführung aller Aufmaße und Abnahmen, Abdrücken aller Anlagenteile und Kontrolle auf Dichtheit auch in einzelnen Bauabschnitten.
Das Durchschalten und die Inbetriebnahme von Anlagen oder Teilen derselben geschieht ausschließlich in Verantwortung des Auftragnehmers.
Nach Reinigung, Sichtprüfung, Druckprobe ist die Anlage als Ganzes zu überprüfen, um festzustellen, ob alle Teile als integrale Komponente der Gesamtanlage arbeiten.
Übergabe und Abnahme
Die Anlage kann erst nach vollständiger Fertigstellung dem Bauherrn übergeben werden.Folgende Unterlagen sind wie folgt bei der Abnahme (Papier und elektronisch) zu liefern:1 Satz Bestandspläne aus denen die tatsächlichen Ausführungen der Anlagen hervorgehen, farbig angelegt.
ausführliche Bedienungsanweisungen der Gesamtanlagen.
Alle behördlichen Abnahmebescheinigungen über die die Anlagen.
Protokolle über Druckproben.
Anlagenbeschreibungen
Protokoll hydr. Abgleich
Ergebnisse von Hygieneuntersuchungen
Fachunternehmerbescheinigungen
Inbetriebnahmeprotokolle
Technische Berechnungen
Brandschutzkataster mit Auflistung verwendeter Produkte, Einbauort und Übereinstimmungserklärung
Die vorgenannten Unterlagen sind übersichtlich in Aktenordnern zusammengestellt zu übergeben. Die Vorlage der Revisionsunterlagen ist Bestandteil der Abnahme.
Fließ-, Stromlauf-, Schaltschemata
SonstigesAlle Nebenleistungen - soweit in den Einzelpositionen nicht anders geregelt - werden nicht besonders vergütet. Die hierbei anfallenden Kosten sind durch die im Leistungsverzeichnis eingesetzten Preise abgegolten. Dies gilt insbesondere für das Vorhalten von Maschinen, Geräten und Hilfseinrichtungen sowie die benötigten Betriebsstoffe und Baustelleneinrichtungen, erforderliche Gerüstarbeiten, Transportkosten, Entsorgungskosten.
Abfallbeseitigung
Bauschutt, Verpackungsmaterialien usw. aus eigener Leistung sind täglich nach Beendigung der Tagesschicht von der Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung von Aufforderungen erfolgt die Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahren Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch. Der Kostenansatz wird anteilig zur Auftragssumme berechnet.
Abrechnung
Alle für die Abrechnung notwendigen Aufmaße, Zeichnungen und Nachweise sind vom AN prüffähig zu erstellen. Grundlage für die Rechnungsstellung ist ein positionsbezogenes Aufmaß, welches vom Auftragnehmer und Objektüberwacher gemeinsam zu erstellen, zu prüfen und durch Unterschrift zu bestätigen ist. Bei Leistungen, die durch den weiteren Baufortschritt überdeckt werden, hat der AN rechtzeitig gemeinsame Feststellung zu beantragen. Unterbleibt die Ankündigung zum Aufmaß und/oder werden durch Fortführung der Arbeiten des AN Leistungen überdeckt, ohne dass ein gemeinsames Aufmaß erstellt wurde, besteht seitens des AN kein Anspruch auf Vergütung. Rechnungen ohne abgestimmte Abrechnungsunterlagen werden als nicht prüffähig zurückgewiesen
Technische Vorbemerkungen Mieterausbau HLS
Projektspezifische Vorbemerkungen Angaben zur BaustelleLage der Baustelle:
Die Baustelle liegt in Bremen an der Straße Am Brill/Grützmacherstraße.
Art und Lage der baulichen Anlage:
Das Erdgeschoss dieses vorhandenen Gebäudes soll zur Nutzung als Zweigstelle der Sparkasse Bremen ausgebaut werden.
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle:
Auf dem Grundstück stehen keine Parkflächen und Flächen für Baustelleneinrichtung nur in sehr begrenztem Maß zur Verfügung. Die genutzten Flächen sind auf das absolute Minimum zu beschränken. Benötigte Flächen sind im Voraus mit dem AG abzustimmen und nach Benutzung zu reinigen. Firmenfahrzeuge oder private PKW der Mitarbeiter der beauftragten Firmen dürfen nicht auf den privaten Parkflächen abgestellt werden. Die Zugänge zu den einzelnen Gebäuden sind jederzeit freizuhalten.
Ablade- und Rangiervorgänge dürfen nur mit Hilfe einer einweisenden Sicherheitskraft durchgeführt werden. Lieferungen sind stets vom AN anzunehmen. Der Bieter hat für alle Titel seines Gewerkes die Massen nach den zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen zu kontrollieren als Grundlage für seine Kalkulation.
Dem Anbieter wird dringend empfohlen, sich vor Angebotsabgabe vor Ort über das Objekt und die Örtlichkeiten zu informieren. Alle Leistungen, die sich aus den Technischen Vorbemerkungen ergeben, sind vom AN zu erbringen. Die dadurch entstehenden Kosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. Dabei sind sämtliche Transportwege, auch auf dem Grundstück und im Gebäude, zu berücksichtigen
Termine
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Bestellungen rechtzeitig aufzugeben und unverzüglich schriftlich bekannt zu geben, wenn er seine Termine durch evtl. Verzögerungen von dritter Seite oder durch Verzögerungen von Planungs- bzw. Auftraggeberentscheidungen für gefährdet hält.
Nicht vorliegende Pläne sind differenziert nach dem Baufortschritt zur Materialanlieferung oder Bauausführung spätestens 10 Arbeitstage, bevor sie benötigt werden, anzufordern. Der Auftragnehmer kann keine Behinderung geltend machen, wenn er die Anforderung unterlässt, es sei denn, dem Auftraggeber waren die Tatsachen und deren hindernde Wirkung bekannt.
Ausführungs- und Vertragsfristen werden im Auftragsschreiben konkretisiert. Der der Ausschreibung beiliegende Bauzeitenplan wird Vertragsbestandteil, sofern vorhanden. Etwaige Einzelfristen für die Vertragserfüllung werden gemeinsam im Rahmen der Baubesprechungen festgelegt und protokolliert.
Sind zeitliche Verschiebungen vom Bauzeitenplan vom Auftragnehmer zu vertreten, hat er alles zu unternehmen, um den Rückstand aufzuholen und/ oder die Auswirkungen, z. B. auf Nachfolgegewerke, möglichst gering zu halten. Sind die zeitlichen Verschiebungen vom Auftragnehmer nicht zu vertreten, sind neue Termine unter Berücksichtigung des im Rahmenterminplan festgelegten Ablaufs und der dortiger Fristen zu vereinbaren.
Bauablauf:
Die Arbeiten sind parallel oder abschnittsweise gemeinsam mit anderen Gewerken durchzuführen. Der Bauablauf ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Arbeitsunterbrechungen und zusätzliche Rüstzeiten wegen erforderlicher Ortswechsels werden nicht gesondert vergütet
Bauwesenversicherung:
Der Auftraggeber hat für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, durch die der Auftragnehmer mitversichert ist. Dem Versicherungsvertrag liegen i. d. R. die Allgemeinen Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Gebäudeneubauten durch den Auftraggeber (ABN) zugrunde. Diese können beim Auftraggeber eingesehen werden. Nach Fertigstellung der Arbeiten werden dem Auftragnehmer 0,2 % der geprüften Netto-Abrechnungssumme seiner Schlussrechnung für die og. Versicherung abgezogen.
Wasser, Energie, Abwasser:
Wasser- sowie Baustromanschlüsse sind bereits vorhanden und werden den Folgegewerken zur Verfügung gestellt. Die Zuleitung von der Hauptentnahmestelle zur Verbrauchsstelle ist Sache jedes einzelnen AN. Die Kosten des Verbrauches werden nicht in Abzug gebracht.
Bauschild
Jeder AN erhält eine Firmenleiste am Bauschild. Die Kosten in Höhe von 75,00 Euro netto werden bei der SR in Abzug gebracht. Der AN hat nicht das Recht, eigene Werbeschilder anzubringen bzw. aufzustellen.
Lage und Ausmaß überlassener Flächen und Räume:
Innerhalb der gesicherten Fläche werden den Auftragnehmern im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten Stellflächen für Material- und Personalcontainer sowie Lagerflächen in begrenztem Umfang zur Verfügung gestellt. Die Inanspruchnahme durch den AN ist im Vorwege mit der Bauleitung zu klären, die dann ggf. entsprechende Flächen zuweisen kann. Eventuell darüber hinaus erforderliche Lagerflächen sind vom Unternehmer auf eigene Kosten anzumieten. WC's werden bauseitig zur Verfügung gestellt und unterhalten. Aufenthaltsräume für die Beschäftigten des Auftragnehmers werden durch den AG nicht zur Verfügung gestellt und sind vom AN vorzuhalten.
Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer:
Die erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste als Standgerüste, die nicht als Nebenleistung lt. VOB
gelten, werden bauseits gestellt. Jegliche Montage- und Hebezeuge sind Sache des AN.
Baustellensicherung und Unfallschutz:
Sofern ein Bauzaun erstellt wird ist darauf zu achten, dass die Baustelle bei Betreten und Verlassen ordnungsgemäß geschlossen und gesichert
wird, um Unbefugten den Zutritt zu verwehren und
Unfallgefahren abzuwehren. Der Auftragnehmer hat selbständig für die Einhaltung der Unfallschutzvorschriften durch seine
Mitarbeiter zu sorgen.
Bauablaufplan / Personaleinsatz
Der AN hat zur Bauvorbesprechung einen eigenen Bauablaufplan vorzulegen, der mit den vorgesehenen Kapazitäten (Personal, Gerätschaften) unterlegt ist. Die Kolonnenstärken müssen dabei sowohl mit den kalkulierten Leistungsansätzen als auch mit den vorgegebenen Bauzeiten des beiliegenden Bauzeitenplans korrespondieren. Es muss plausibel werden, dass der AN mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Bauzeit einhält. 10 Tage vor Arbeitsbeginn sind unaufgefordert jeweils der deutschsprachige Bauleiter und Stellvertreter für das Bauvorhaben zu benennen ggf. auch für den anzumeldenden Nachunternehmer. Ebenfalls 10 Tage vor Arbeitsbeginn sind ggf. erforderliche Vorsorgeuntersuchungen und Nachweise der Sach- und Fachkunde des Personals sowie falls erforderlich ein Geräteeinsatzplan inkl. Prüfzeugnissen vorzulegen.
Ausschreibung von Stundenlohnarbeiten:
Die Ausschreibung enthält in den einzelnen Titeln Leistungen im Tagelohn. Die Tagelohnstunden sind für Leistungen vorgesehen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht eindeutig erfasst und beschrieben werden können. Grundsätzlich ist die Ausführung von Leistungen im Tagelohn vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauleitung zu melden und mit ihr abzustimmen und vom Auftraggeber freizugeben.
Die Tagelohnarbeiten werden in der angebotenen Höhe im Preisspiegel gewertet. Ein Anspruch des AN auf Beauftragung von Tagelohnarbeiten in der angebotenen Höhe besteht jedoch nicht.
Wochenberichte:
Wochen- bzw. Tagesberichte sind wöchentlich bei der Bauleitung einzureichen, damit eine Berücksichtigung im Bautagebuch erfolgen kann.
Projektspezifische Vorbemerkungen
Bautagesberichte Das Führen von Bautagesberichten ist erforderlich. In dem von der ausführenden Firma zu führenden Bautagesberichten sind werktäglich mind. folgende Angaben zu tätigen:
1. Witterung
2. Temperatur
3. Anzahl der Arbeitskräfte
4. Materialeinsatz
5. Ausführungsort der Arbeiten (Raumnummer)
Für jeden Arbeitstag ist ein Bericht zu erstellen. Die Bautagesberichte sind wöchentlich der Bauleitung zur Verfügung zu stellen.
Bautagesberichte
Hinweis "Liefern und montieren" Das Liefern und Montieren der Stoffe und Bauteile für die einzelnen LV-Positionen gehört zum Leistungsumfang des AN, wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung ist nur in den Fällen möglich, in denen dies in der LV-Position so ausdrücklich vorgesehen ist. Soweit bei einzelnen LV-Positionen das „Liefern" und/oder „Montieren"
gesondert benannt ist, bedeutet dies nicht, dass das „Liefern/Montieren" bei den LV-Positionen, bei denen es nicht ausdrücklich benannt ist, nicht im Einheitspreis enthalten ist.
Hinweis "Liefern und montieren"
Standardbesch Montageunterlagen AN Montagepläne zur Genehmigung 2fach gefaltet DINA4 Die vom AN zu erstellenden Unterlagen, als Montagepläne, werden nach abgestimmten Terminplänen dem AG zur Genehmigung 2-fach zur Verfügung gestellt, als Papierzeichnung/Plotterausdruck, Ausdruck farbig, auf DIN A 4, Format gefaltet.
Standardbesch Montageunterlagen AN Montagepläne zur Genehmigung 2fach gefaltet DINA4
Standardbesch Inhalt Montagepläne Grundriss Schnitt Zentrale Schacht Installationsschwerpkt RI-Fließschema Ausführung/Inhalt der vom AN zu erstellenden Montagepläne:
Darstellungen in Grundrissplänen und Schnittzeichnungen,
sowie von Zentralen, Schächten, Installationsschwerpunkten,
Rohrleitungs- und Instrumentenfließschema (RI-Fließschema) DIN EN ISO 10628,
Installationszeichnungen und -schaltpläne Elektrotechnik DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1).
Standardbesch Inhalt Montagepläne Grundriss Schnitt Zentrale Schacht Installationsschwerpkt RI-Fließschema
Standardbesch Darstellg TGA Geräte Bauteile Ltg Kabeltrassen Grund-RI-Fließschema Die vom AN zu erstellenden Montageunterlagen beinhalten folgende Darstellungen von Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA):
Geräte, Bauteile, Leitungen und Kabeltrassen maßstäblich, vermaßt zum Baukörper,
Volumen-/Massenströme, Druckdifferenzen, Ein- und Austrittstemperaturen,
Raumtemperaturen mit Toleranzen,
Einbauorte der Stellgeräte,
Grund- und RI-Fließschemata mit Bilddarstellung DIN EN ISO 10628, Bildzeichen und Kennbuchstaben für MSR DIN 19227-1, für Anlagen und deren Bauelemente nach den fachspezifischen Normen.
Standardbesch Darstellg TGA Geräte Bauteile Ltg Kabeltrassen Grund-RI-Fließschema
Standardbesch Bestandsunterlagen Übergabe vor Abnahme DIN A4 Datenträger Bestandsunterlagen werden dem AG 5 Werktage vor der Abnahme im DIN A 4 Aktenordner 2-fach übergeben, Übergabe von Unterlagen über Datenträger, erfolgt in Abstimmung mit dem AG.
Standardbesch Bestandsunterlagen Übergabe vor Abnahme DIN A4 Datenträger
Standardbesch Bestandsunterlagen Inhalt Bestandsunterlagen, bestehend aus Bestandsplänen, Beschreibung der Anlagen mit Grund- und Verfahrensfließschemata DIN EN ISO 10628, Funktionsbeschreibungen, Zusammenstellung der Anlagen mit allen Leistungen der Bauelemente, Zusammenstellung einzuhaltender Raumanforderungen, Betriebsanleitung mit Beschreibung der Bedienungsvorgänge für automatischen Betrieb und Handbetrieb im Störfall, mit Angaben über Einbauorte und Funktionen der Schalt-, Mess-, Steuer- und Regelgeräte, von Sicherheitseinrichtungen und -schaltungen, Erklärung der Signalanzeigen für Betrieb, Störung und Alarm, Wartungsanleitung mit Liste aller Bauteile mit Angaben Hersteller/Typ, Bestelldaten mit Leistungen, Maße, Ersatzteile, Anschrift, Telefon- und Telefax-Nummer des Kundendienststützpunktes u. ä., erforderliche Hilfsmittel und Hilfsstoffe sowie Sonderwerkzeuge, Schmierstoffe und Reinigungsgeräte, Wartungs- und Inspektionsintervalle, Mess- und Prüfgrößen und die erforderlichen Messgeräte, Qualifikation des durchführenden Personals, Protokolle über vom AN durchgeführte Funktions- und Leistungsmessungen sowie über Schulungen des Bedienungspersonals, Protokolle über durchgeführte Dichtheitsprüfungen und Abnahmebescheinigungen behördlicher Abnahmen.
Standardbesch Bestandsunterlagen Inhalt
Leistungsumfang und Schnittstellen LVs Die für dieses Modernisierungsvorhaben erforderlichen Leistungen werden aufgeteilt in insgesamt mehrere Leistungsverzeichnisse oder Lose:
1. Wärmeerzeugung
2. Kälteverteilung und -übergabe
3. zentrale Anlagen Lüftung und Kälte
4. Verteilung und Übergabe Lüftung (dieses LV/Los)
5. Elektro Gebäudeinstallation
6. Gebäudeautomation
Der Auftragnehmer des vorliegenden LVs hat, sofern Teilleistungen, die für das Funktionieren der Gesamtanlage erforderlich werden, in einem anderen LV ausgeschrieben sind, dem dortigen Auftragnehmer alle notwendigen Montageunterlagen auszuhändigen sowie alle Informationen zukommen zu lassen.
Zum Beispiel betrifft dies:
Kälteanlage: Rohrleitungen und Umluftkühler für den Mietbereich sind in diesem Los ausgeschrieben, die Kälteerzeuger, Verteiler, Pumpen und Zubehör im LV Kälteerzeugung.
Der Auftragnehmer hat alle Arbeiten in Koordination mit den anderen am Bau installierenden Gewerken vorzunehmen und den Stand der Montagezeichnungen dem letzten Stand der Bauzeichnung laufend anzupassen.
Der hier anzubietende Leistungsumfang beginnt mit dem Anschluss an die bauseitig herangeführten Zuleitungen für die Pumpen-Kaltwasser-Hydraulikgruppe "Umluftkühler Mietbereich SPK" und enthält alle Komponenten der Kälteverteilung und -übergabe in der Mietfläche.
Leistungsumfang und Schnittstellen LVs
Anlagenbeschreibung Lüftung Anlagenbeschreibung Lüftung
Allgemein
Der hier anzubietende Leistungsumfang enthält alle erforderlichen Arbeiten für die betriebsbereite Fertigstellung des Verteilnetzes Lüftung in der Mietfläche im EG. Für die Hauptnutzräume ist vorwiegend das Anforderungsniveau Kategorie A der DIN EN 16798-1 festgelegt.
Lüftungsanlagen
Das Luftkanalnetz wird an das in einem anderen Los beschriebene Zu- und Abluftzentralgerät angeschlossen. Das gerät wird mit folgenden Luftbehandlungsfunktionen ausgeführt: Filtern, Wärmrückgewinnung, Entfeuchten/Kühlen, Erhitzen.
Wärme- und Kälteversorgung
Das Zentralgerät wird von der zentralen Pumpenkaltwasseranlage sowie von der zentralen Heizungsanlage versorgt.
Luftführung
Kanalnetz innerhalb der abgehängten Decke. Zu- und Abluft über Deckenauslässe.
Regelung
Die Haupt-Nutzräume erhalten Luftqualitäts-Sensoren. Über den CO2-Gehalt der Abluft werden die variablen Volumenstromregler angesteuert. Über die Druckregelung im Lüftungsgerät werden die Volumenströme angepasst. Die Gebäudeautomation ist nicht Bestandteil dieses LVs
Kanäle
Das Luftkanalsystem ist in Luftdichtigkeitsklasse C vorgesehen und muss die spezifischen Anforderungen mindestens erfüllen.
Das Luftkanalsystem wird in der Regel aus sendzimirverzinktem Stahlblech und Kanalrundrohr (Wickelfalzrohr) hergestellt. Formstücke werden strömungstechnisch einwandfrei ausgebildet und mit Leitblechen versehen.
Die Kanäle werden ausreichend versteift, und zwar Druckkanäle nach außen und Saugkanäle nach innen.
Bei großen Kanalquerschnitten werden Zwischenstege eingebaut.
Zum Anschluss der Luftdurchlässe wird zum Teil flexibles Rohr verwendet, als zweischichtiges Alu-Rohr, nicht brennbar, nach DIN 4102. Die Luftgeschwindigkeit im Kanalnetz beträgt in der Regel 5, max. 8 m/s.
Schalldämmung
Erforderliche Maßnahmen zur Körperschalldämpfung, wie körperschalldämmende Elemente, Auflagen oder Umhüllungen, Körperschallummantelungen im Bereich von Wand- und Deckendurchführungen, flexible Anschlüsse an Einbauteilen und an körperschallerzeugenden RLT-Geräten sind vorzusehen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Erforderliche Maßnahmen zur Luftschalldämpfung, wie Einbau von Kulissenschalldämpfern und Telefonieschalldämpfern sind in den entsprechenden Bereichen vorgesehen und im Leistungsverzeichnis beschrieben.
Die für diese Nutzung vorgeschriebenen Schalldruckpegel dürfen nicht überschritten werden. Für das Material der Schalldämmkulissen ist nichtbrennbares abriebfestes Material vorzusehen.
Die Einstellung sämtlicher Luftein- und -auslässe erfolgt so, dass die geforderten Grunddaten erreicht werden.
Wärmedämmung
Die Lüftungsanlage dient auch zur Raumkühlung. Die Zulufttemperatur beträgt im Sommer ca. 17°C. Insofern werden die Zuluftkanäle wärmegedämmt.
Feuerschutzklappen
Wo Lüftungsleitungen Brand- und Rauchabschnitte überschreiten, werden Brandschutzklappen mit Fernüberwachung installiert. Die Auslösung erfolgt thermo-elektrisch.
Luftmengenregulierklappen
Nebenkanäle bzw. Abgänge für Lüftungsgitter erhalten Volumenstromregler zur Einstellung der entsprechenden Luftmenge.
Die Kanäle werden nach ihrer geforderten Luftmenge durchgemessen und die Volumenstromregler bzw. Regulierklappen nach den Berechnungswerten eingestellt.
Rauchproben und Luftmengenmessung
Der Bauherr behält sich vor, nach Erstellung der Luftkanalnetze durch vom Unternehmer durchzuführende Rauchproben sowie Luftmengenmessungen die Richtigkeit und das Funktionieren der Zu- und Abluftanlagen zu kontrollieren.
Koordinierung und Anschlussarbeiten
Der Auftragnehmer dieses Gewerkes hat alle erforderlichen Koordinierungen mit anderen Gewerken vorzunehmen und abzustimmen (Heizungs-, Elektrofirma und dergleichen).
Durchflusswiderstände, kVS-Werte, Anschlussdaten und -größen, Volumenströme und dergleichen sind rechtzeitig bei den Auftragnehmern anderer Gewerke anzufragen und zu berücksichtigen.
Pumpenleistungen und Rohrnetzberechnungen sind auf die jeweiligen Daten zu überprüfen und abzustimmen. Mängel und nachträgliche Änderungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Farbwahl in Bereichen ohne Abhangdecke
In einigen Bereichen werden Komponenten sichtbar an der Rohdecke, das heißt ohne Abhangdecke verlegt. Hier soll die Farbe der sichtbaren Teile schwarz sein.
Anlagenbeschreibung Lüftung
2.1 Luftleitungen und Zubehör
2.1
Luftleitungen und Zubehör
2.2 Dämmung
2.2
Dämmung
2.3 Brandschutzklappen und Volumenstromregler
2.3
Brandschutzklappen und Volumenstromregler
2.4 Luftauslässe, Gitter und Zubehör
2.4
Luftauslässe, Gitter und Zubehör
2.5 Sonstiges und unvorhersehbare Arbeiten
2.5
Sonstiges und unvorhersehbare Arbeiten