Abbrucharbeiten WC-Anlage Elze Rathaus
WC-Anlage Elze Rathaus
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Baubeschreibung und Vorbemerkungen Die Arbeiten finden im Keller des Rathauses in der Hauptstraße 61 in 31008 Elze statt. Der Seitenausgang des Kellers ist ebenerdig. Es herrscht auf der Straße und fußläufig ein stetiger Durchgangsverkehr rund um das Gebäude. Der Straßenverkehr muss jederzeit fließen können und darf durch die Baumaßnahme nicht wesentlich eingeschränkt werden. Notwendige Beschilderungen wie Warnhinweise etc. sind erforderlichenfalls in Absprache mit der Stadt Elze aufzubauen und zu unterhalten. Für die betroffenen Personen und Fahrzeuge muss eine dauerhaft sichere und saubere Verkehrsführung gewährleistet sein. Die Verkehrssicherung ist, wie auch die allgemeine Baustelleneinrichtung und Räumung, gem. VOB eine Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Sämtliche hierfür notwendigen Maßnahmen sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Technische Spezifikationen: Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Dem Auftragnehmer wird empfohlen sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeit zu informieren. Ansprüche, die sich aus Unkenntnis der Baustelle ergeben, können nachträglich nicht berücksichtigt werden. Für eine Vorabbesichtigung ist die Kontaktaufnahme mit der Stadt Elze, Frau Freimann, erforderlich. Allgemeine Vorbemerkungen Der AN hat unter alleiniger Verantwortung alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und Sachschäden abzuwenden, innerhalb und außerhalb des Baugeländes. Der AN stellt Bauherrn und Bauleitung ausdrücklich frei von Schadensersatzansprüchen jeder Art, die im Zusammenhang mit seinen Leistungen oder Lieferungen gestellt werden. Der AN allein haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Diebstähle etc., die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen oder seine sonstigen Leute, Beauftragten und Dritte verursacht werden. Beschreibung der Baumaßnahme: Die öffentlich zugänglichen sanitären Anlagen im Keller des Rathauses der Stadt Elze sollen saniert und in dem Zuge auf einen aktuellen Standard gehoben werden. Dabei werden die bisher nach Geschlecht getrennten Räumlichkeiten durch Entfernen einer Wand zusammengefasst, sodass ein großer allgemeiner Waschraum entsteht. Die 4 daran angeschlossenen WC-Räume werden dann in zwei Damen-WCs, ein Herren-Wc und ein neu geschaffenes behindertengerechtes WC aufgeteilt. Sämtliche WC-Trennungen und Innentüren sollen dabei ersetzt werden. Die Fenster und die Außentür bleiben aufgrund von Denkmalschutz-Auflagen erhalten. Die Tür des behindertengerechten WCs sowie die Außentür sind mit einem automatischen Öffnungs- und Schließmechanismus aufzurüsten. Neben der Erneuerung der sanitären Anlagen (WCs, Waschtische, etc.) und deren Zubehör (Seifen- und Papierspender, Spiegel) sollen auch die Boden- und Wandbeläge, sowie elektrische Installationen und Heizungsinstallationen vorgenommen werden. Folgende Auflagen, Einschränkungen und Hinweise sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen: 1) Die Baustelle ist über die Straße "Hauptstraße" leicht erreichbar. Sämtliche Zufahrts- und Transportwege im Bereich der Straße sind in sauberen Zustand zu halten. 2) Die erforderlichen Arbeits- und Lagerplätze im Freien für die Baustelleneinrichtung und Materiallagerung etc. werden dem AN unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Dazu vor allem können die freien Flächen nahe des Rathauses genutzt werden. Überdachte Arbeits- und Lagerplätze werden nicht zur Verfügung gestellt. Die Baustellenbewachung (Diebstahlschutz) für seine Geräte und Materialien obliegt in vollem Umfang dem AN. Besondere Sorgfalt ist auf den Verschluss der Baustellenbereiche zu legen, um Unbefugten keinen unbeaufsichtigten Zugang zum Baufeld oder den Lagerbereichen zu ermöglichen. 3) Behinderungen für den Straßenverkehr sind auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. 4) Baustelleneinrichtung: Die Kosten für die allgemeine Baustelleneinrichtung sind in die jeweiligen Positionen mit einzurechnen. Es werden keine gesonderten BE-Flächen gestellt. Diese sind durch den AN eigenverantwortlich zu organisieren. Beanspruchte Flächen sind nach Beendigung wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt. Hierzu ist zu ggb. Zeitpunkt Absprache mit der Stadt Elze erforderlich. 5) Hinweise zur Ausführung: Der Auftragnehmer unterliegt der Koordinationspflicht. Der AN hat hierzu einen voll unterrichteten und verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen. Bei zeitweiser Verhinderung muss ein bevollmächtigter Stellvertreter, der ausreichend fachliche Kenntnisse besitzt, zur Verfügung zu stehen. Absprachen über Arbeitsdurchführung zwischen den ausführenden Firmen vor Ort haben rechtzeitig vor Arbeitsbeginn und während der Arbeiten direkt untereinander zu erfolgen. Dies gilt auch und insbesondere bei Abwesenheit der Bauüberwachung. Prinzipiell gilt, dass der AN eng mit allen anderen am Bau tätigten Firmen, sofern ihre Arbeiten für die des AN relevant sind, zusammenzuarbeiten hat. 6) Qualitätssicherung: Alle Rechnungen sind mit einem prüfbaren Massennachweis zu belegen. Die Beschaffung aller für die Abnahmen erforderlichen Prüfzeugnisse, Produktnachweise, Beschreibungen, geprüfte statische Berechnungen u.a. für die eingebauten Materialien, Produkte, Einbauteile und Konstruktionen obliegt dem AN. 7) Lärm- und Staubentwicklung sind auf ein Minimum zu beschränken. 8) Entsorgung: Dem Auftragnehmer wird ausdrücklich die abfallrechtliche Verantwortung übertragen. Er hat selbstständig und ohne Weisung des Auftraggebers die den abfallrechtlichen Bestimmungen entsprechende Entsorgung durchzuführen. Er führt die Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in Verbindung mit der "Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen". Die Nachweise sind vom Auftragnehmer entsprechend der genannten Vorschriften mittels eines elektronischen Registers zu führen. 9) Werden im Vertrag gemäß §2 VOB/B vorgesehene Leistungen geändert oder nicht im Vertrag enthaltene Leistungen gefordert, so ist rechtzeitig vor Ausführungsbeginn ein Nachtragsangebot auf der Grundlage des Hauptangebotes einzureichen. Den Nachtragsangeboten ist eine Kalkulation beizufügen. 10) Alle angegebenen Abmessungen sind vom AN bauseits zu überprüfen. 11) Gemäß §12 Abs. 4 VOB/B wird seitens der Bauherrschaft stets eine förmliche Abnahme verlangt. Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Alle für die Ausführung notwendigen Vorgaben, Richtlinien, Normen und Gesetze sind einzuhalten und zu berücksichtigen. Die Leistung versteht sich inkl. Lieferung und Montage.
Baubeschreibung und Vorbemerkungen
2 Baustelleneinrichtung
2
Baustelleneinrichtung
2. 3 Bautür Verschließbare, einflügelige Bautür liefern, behelfsmäßig einbauen und während der Bauarbeiten vorhalten, nach Abschluss der Arbeiten wieder demontieren Einsatzort in Außenfassade als Ersatz der Außentür, Bautür in Systembauweise aus Stahlblech, zum Einsetzen in rohe Wandöffnungen, stabile Ausführung, abschließbar, einschl. Profilzylinder, als einflügelige Tür. Abmessungen 1,385 m x 2,26 m
2. 3
Bautür
1.00
Stk
2. 4 Zulage Holzverschlag Holzverschlag als Zulage zur Vorposition: Zum Verschließen größerer Öffnungen: 1,00 m x 2,26 m
2. 4
Zulage Holzverschlag
1.00
Stk
2. 5 Container Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen eines Schuttcontainers oder einer Schuttmulde für Bauschutt mit einem Fassungsvolumen von 7 m³, für den gesamten Ausführungszeitraum, inkl. Materialentsorgung Aufstellort nach Rücksprache mit dem Bauherrn.
2. 5
Container
3.00
Stk
2. 6 Zulage Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Zulage zur Vorposition: Schuttcontainer oder Schuttmulde für gemischte Bau- und Abbruchabfälle
2. 6
Zulage Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
2.00
Stk
2. 7 Bauzaun aufstellen Bauzaun liefern und zur Sicherung des Baubereichs, eventueller Lagerflächen und Schuttcontainers aufstellen
2. 7
Bauzaun aufstellen
20.00
m
2. 8 Bauzaun vorhalten Den aufgestellten Bauzaun über eine Bauzeit von 10 Wochen vorhalten
2. 8
Bauzaun vorhalten
200.00
mWo
3 Abbrucharbeiten
3
Abbrucharbeiten
3. 1 Außentüren ausbauen Ausgangstüren (in Außenfassade) ausbauen und seitlich lagern, Beschädigungen sind aufgrund des Denkmalschutzes zu vermeiden!
3. 1
Außentüren ausbauen
2.00
Stk
3. 2 Innentüren ausbauen Innentüren - Zugang zu den einzelnen WC-Räumlichkeiten demontieren und entsorgen
3. 2
Innentüren ausbauen
4.00
Stk
3. 3 Übergangstüren ausbauen Übergangstüren in den Keller des Rathauses ausbauen und entsorgen
3. 3
Übergangstüren ausbauen
2.00
Stk
3. 4 Trennwände ausbauen Rückbau und Entsorgung der WC-Trennwände inkl. der Kabinentüren
3. 4
Trennwände ausbauen
25.00
m2
3. 5 Elektrik Rückbau und Entsorgung der Elektrik Lichtschalter, Leuchtmittel, Zuleitungen, Steckdosen
3. 5
Elektrik
1.00
psch
3. 6 Heizkörper Demontage und Entsorgung der Heizkörper inkl. der Zu-und Ableitungen
3. 6
Heizkörper
4.00
Stk
3. 7 Sanitärbauteile Waschtische, WC´s und Urinale in allen Räumlichkeiten demontieren und entsorgen
3. 7
Sanitärbauteile
18.00
Stk
3. 8 Sanitär-Anbauteile Anbauteile der sanitären Installationen demontieren und entsorgen Spiegel, Handtuchhalter, Spender (Seifen, Handtrockner), Haltegriffe, etc.
3. 8
Sanitär-Anbauteile
20.00
Stk
3. 9 Bodenfliesen Abriss der Bodenfliesen, Entsorgung im Container
3. 9
Bodenfliesen
35.00
m2
3.10 Wandfliesen und Putz Abriss von Wandfliesen und Putz bis unter Decke, Hilfsgerüste oder anderweitige Steighilfen sind in die Position mit einzurechnen
3.10
Wandfliesen und Putz
120.00
m2
3.11 Installationswände Rückbau und Entsorgung der Decken- und Wandabkastungen und Installationswände
3.11
Installationswände
4.00
m2
3.12 Mauerwerks-Innenwand Abriss der raumtrennenden Innenwand und Verbreiterung der Öffnung zum Behinderten-WC, Entsorgung des Materials im Container, Hilfsgerüste oder anderweitige Steighilfen sind in die Position mit einzurechnen
3.12
Mauerwerks-Innenwand
2.00
m3
3.13 Estrich Vorhandenen Estrich ausbauen und in Container entsorgen
3.13
Estrich
3.50
m3
3.14 Rückbau Hausanschlusskasten Alten Hausanschlusskasten vollständig demontieren und fachgerecht entsorgen. Leitungstrennung erfolgt durch Elektriker in nachfolgenden Positionen
3.14
Rückbau Hausanschlusskasten
1.00
Stk
13 Erdarbeiten
13
Erdarbeiten
13. 1 Kabelgraben herstellen Herstellung eines Kabelgrabens im Außenbereich zur Einbringung des neuen Hausanschlusskabels, Freimachung des Anschlussbereichs, inkl. Aufnahme und Lagerung Pflaster, maschinellem Aushub mit Minibagger, seitl. Lagerung des Aushubmaterials, Handschachtung im Bereich Gebäudekante Tiefe 60 cm, Breite 40 cm
13. 1
Kabelgraben herstellen
7.50
m
13. 2 Kabelschutzrohr PVC - Kabelschutzrohr liefern und in Graben verlegen, inkl. Formstücke und Bögen
13. 2
Kabelschutzrohr
7.50
m
13. 3 Graben verfüllen und verdichten Graben mit Aushubmaterial lagenweise verfüllen und verdichten
13. 3
Graben verfüllen und verdichten
7.50
m
13. 4 Pflaster wieder herstellen Pflaster nach Verfüllung wieder herstellen, inkl. Lieferung und Einbau eines geeignetem Splitunterbau, Verlegen der Steine und Abrütteln
13. 4
Pflaster wieder herstellen
5.00
m2
14 Zusatzarbeiten
14
Zusatzarbeiten
14. 1 Lohnstunden Lohnstunden für einen Baufacharbeiter
14. 1
Lohnstunden
8.00
h