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Technische Vorbemerkungen und Angebotsbedingungen Trockenbauarbeiten ACI Gesellschaft für Projektentwicklung, Bauplanung und -management mbH
An St. Sebastian 4, 52146 Würselen
Telefon: 02405-48950
Angebotsbedingungen einschließlich der Allgemeinen Auftragnehmer-Bedingungen
Technische Vorbemerkungen zu den Trockenbauarbeiten
Die Ausführung sämtlicher in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Trockenbauarbeiten erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen, insbesondere DIN 18181, DIN 18182, DIN 18183, DIN 4103, DIN 4108, DIN 4102-4 (bzw. entsprechenden allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen) sowie ATV DIN 18340 und VOB/C. Benannte Systeme (z. B. Knauf W112, W625, Fireboard, K219) sind beispielhaft zu verstehen; technisch gleichwertige Systeme anderer Hersteller sind zulässig, sofern die geforderten technischen Eigenschaften eingehalten werden.
Angebotsbedingungen
- Sämtliche Geschäftsbedingungen (einschließlich Zahlungsbedingungen) des Nachunternehmers (NU) haben keine Gültigkeit.
- Die dem NU übergebenen Ausschreibungsunterlagen nebst den örtlichen Gegebenheiten der Baumaßnahme sind für den NU zur Angebotsbearbeitung der Trockenbauarbeiten ausreichend, sofern von ihm keine schriftliche Einschränkung zur Angebotsabgabe erfolgt.
- Die Ausschreibung ist stets als beschränkte Ausschreibung anzusehen, die vom Auftraggeber frei verhandelt werden kann.
- Der NU hat eine Kostenbeteiligung von 1,7 % auf die Einheitspreise einzurechnen, womit der Auftraggeber Kosten für Energieverbrauch, Sanitäranlagen, Vorhaltung der vom Auftraggeber für notwendig befundenen Baustelleneinrichtung sowie einer Baufeinreinigung abdeckt.
- Der NU hat den von ihm verursachten Bauschutt regelmäßig und fachgerecht zu entsorgen.
- Der NU trägt die Verantwortung dafür, dass
- er die Trockenbauarbeiten fachgerecht und termingerecht durchführen kann,
- er sämtliche von ihm eingesetzten Arbeitskräfte arbeits- und versicherungsrechtlich nach deutschem Recht einsetzen darf,
- sein Unternehmen die notwendigen Bescheinigungen besitzt, um die hier ausgeschriebenen Trockenbauarbeiten auszuführen, sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht.
Allgemeine Nachunternehmerbedingungen
1. Ausführungsunterlagen
Der NU hat die vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen zu prüfen. Stellt er Abweichungen zwischen den Unterlagen und den örtlichen Gegebenheiten fest, hat er hierauf schriftlich und rechtzeitig hinzuweisen. Fehlende Planunterlagen sind schriftlich anzufordern; bei Verletzung dieser Hinweispflicht haftet der NU für den entstandenen Schaden. Grundsätzlich sind Mustermaterialien der Trockenbaukomponenten (z. B. Plattentypen, Profile, Oberflächen) kostenlos vorzulegen und vom Auftraggeber freizugeben. Die Herstellung von Musterflächen vor Ort wird abweichend hiervon gesondert über die Position „Musterflächen anlegen“ vergütet, sofern diese im Leistungsverzeichnis enthalten ist; die Pflicht zur kostenlosen Vorlage einzelner Materialproben bleibt hiervon unberührt.
2. Durchführung
Der NU hat die Trockenbauarbeiten nach den neuesten anerkannten Regeln der Bautechnik unter Berücksichtigung aller Vorschriften und Auflagen in der vertraglich festgelegten Qualität herzustellen. Bedenken gegen den örtlichen Baustand oder Vorleistungen anderer Unternehmen sind gemäß VOB schriftlich mitzuteilen. Die erbrachten Leistungen sind bis zur Abnahme durch den Auftraggeber vor Beschädigung, Witterungs- und Frosteinflüssen zu schützen. Der NU stellt kostenlos alle für seine Leistung erforderlichen Anträge, Abnahmen, Genehmigungen und Fachunternehmerbescheinigungen bei. Zumutbares Parallelarbeiten mit Nachunternehmern anderer Gewerke ist zu akzeptieren, ohne dass hieraus Mehrkosten geltend gemacht werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, Termine bei nicht geplanten Hindernissen oder Bauherreneinflüssen zu verschieben, ohne dass hieraus Ersatzforderungen des NU entstehen oder sich die geplanten Arbeitstage für die vom NU auszuführende Leistung erhöhen. Der NU hat einen qualifizierten Fachbauleiter nach LBO einzusetzen, der die Baustelle betreffenden Punkte klärt und die gesetzlichen sowie unfallverhütungsrechtlichen Pflichten erfüllt; dessen Name ist dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn schriftlich zu benennen. Für Schäden durch fehlerhafte oder fahrlässig falsch ausgeführte Trockenbauarbeiten haftet der NU; er haftet uneingeschränkt bis zur förmlichen Abnahme bzw. Teilabnahme. Versicherungsschäden, die durch eine Bauwesenversicherung des Auftraggebers bzw. Bauherrn abgedeckt sind, sind dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, schriftlich mitzuteilen; nach Fristablauf werden Ersatzansprüche abgelehnt. Die Entschädigungshöhe ist auf den von der Versicherung festgelegten Kostenrahmen begrenzt.
3. Abnahmen
Abnahmen haben grundsätzlich förmlich zu erfolgen. Der NU sorgt eigenverantwortlich vor der förmlichen Abnahme für die Vollständigkeit seiner Leistung einschließlich Restarbeiten.
4. Sicherheitsleistungen
Eine vereinbarte Vertragserfüllungsbürgschaft ist vom NU innerhalb von 12 Werktagen nach Vertragsabschluss einzureichen. Während der Gewährleistungszeit kann der Auftraggeber bis zu 10 % des Auftragswerts als Sicherheit einbehalten; diese kann durch eine Bürgschaft nach vom Auftraggeber vorgegebenem Muster abgelöst werden.
5. Vergütung/Abrechnung
Bei Aufmaß-Aufträgen hat der NU eine prüffähige Abschlags- bzw. Schlussrechnung in zweifacher Ausfertigung einzureichen; zugehörige Unterlagen wie Aufmaße sind gegenseitig anzuerkennen. Schlussrechnungen sind spätestens 12 Tage nach Beendigung der Arbeiten einzureichen; erfolgt dies auch nach schriftlicher Aufforderung nicht, kann der Auftraggeber die Schlussrechnung auf Kosten des NU erstellen. Vereinbarte Einheits- bzw. Pauschalpreise sind unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe Festpreise bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme. Sämtliche zur Vertragserfüllung notwendigen Nebenleistungen sind mit den Einheits- bzw. Pauschalpreisen abgegolten. Die Pauschalpreisprüfung obliegt dem NU und ist vor Auftragsbeginn durchzuführen.
6. Kündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag nach § VOB/B kündigen; bei Konkurs oder Anmeldung eines Vergleichs des NU besteht zudem ein Kündigungsrecht nach § 8 Nr. 2 VOB/B und damit das Recht, dem NU den Auftrag zu entziehen. Die Stellung eines Antrags auf Konkurseröffnung bzw. auf ein Vergleichsverfahren gilt dabei als Kündigungsgrund durch den Auftraggeber.
7. Abtretung und Übertragung
Der Bauherr darf auf eigenes Verlangen in die Verträge zwischen Auftraggeber und NU eintreten, sofern der Auftraggeber aus den Verträgen ausscheidet. Die Abtretung der Ansprüche des NU aus dem Auftrag ist ausgeschlossen. Der NU versichert, dass die von ihm eingebauten Materialien nicht mit Rechten Dritter belastet sind.
8. Streitigkeiten und Gerichtsstand
Führt der Auftraggeber mit dem Bauherrn Streitigkeiten mittels Schiedsgerichtsvereinbarung, schließt sich der NU dieser an; der Schiedsgutachter wird gemeinsam bestimmt. Gerichtsstand ist Aachen.
9. Gültigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Angebotsbedingungen einschließlich der Allgemeinen Nachunternehmerbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Diese Angebotsbedingungen einschließlich der Allgemeinen Nachunternehmerbedingungen werden mit Abgabe des Angebots anerkannt.
Ort, Datum: ____________________________
Stempel & rechtsverbindliche Unterschrift: ____________________________
Technische Vorbemerkungen und Angebotsbedingungen Trockenbauarbeiten
01 Trockenbau
01
Trockenbau
01.__.0001 W112 Metallständerwand d=125 mm Nichttragende innere Trennwand nach DIN 4103 Teil 1 als Montagewand, System Knauf W112 oder gleichwertig, für Einbaubereich Höhe bis 3,5 m, in Ständerbauart. Die Ausführung erfolgt mit beidseitig zweilagiger Beplankung. In Bädern sind imprägnierte Platten zu verwenden.
Bezeichnung: CW 75/125
Dicke: 125 mm
Achsraster: 625 mm
Ausführung nach DIN 18181, DIN 18182 und DIN 18183:
Ständerwerk: Einfachständerwerk aus verzinkten Stahlblechprofilen CW 75 x 50 x 0,6 und UW 75 x 40 x 0,6. Starre Anschlüsse an angrenzende Bauteile mit Anschlussdichtungen.
Bekleidung: Beidseitig, zweilagig (1 x 12,5 mm) aus Gipskarton-Bauplatten (GKB) nach DIN 18180. Plattenstöße sind versetzt anzuordnen.
Plattendicke gesamt: 25 mm pro Seite
Befestigung: Mit phosphatierten Schnellbauschrauben aus Stahl nach DIN 18182.
Verspachtelung: Fugen und sichtbare Teile der Befestigungsmittel mit geeigneten Spachtelmassen malerfertig schließen (Qualitätsstufe Q2).
Dämmung: Einschließlich Dämmung mit 60 mm Mineralwolle.
01.__.0001
W112 Metallständerwand d=125 mm
648.00
m²
01.__.0002 Türöffnungen in den Ständerwänden der vorherigen Positionen, als Zulage Türöffnungen in den Ständerwänden der vorherigen Wandpositionen als Zulage
Zulage für das Herstellen von Türöffnungen in
Gipskarton - bzw.
Gipsfaserplatten-Ständerwänden mit Türpfosten aus
UA-Ständerprofilen, inkl. aller erforderlichen
Verstärkungsprofilen
sowie Kopfstück und Fußplatte.
Bauöffnungsmaße: Türöffnungen 76-88,5/ 213,5 cm
Fertigwanddicke: 75 bis 150 mm
01.__.0002
Türöffnungen in den Ständerwänden der vorherigen Positionen, als Zulage
51.00
St
01.__.0003 Zulage Wandverstärkung für Küchen-Hängeschränke Zulage zu den Vorsatzschalen für den Einbau einer Wandverstärkung zur Befestigung von Küchen-Hängeschränken.
Die Leistung umfasst den Einbau einer OSB-Platte, in die Metall-Unterkonstruktion. Die Platte ist fachgerecht zwischen den Ständerprofilen zu montieren, um eine durchgehende, stabile Befestigungsgrundlage für die Hängeschränke zu schaffen.
Alle erforderlichen Befestigungsmittel und Anpassungsarbeiten sind in den Einheitspreis einzurechnen. Die Abrechnung erfolgt pro Stück.
01.__.0003
Zulage Wandverstärkung für Küchen-Hängeschränke
248.00
m²
01.__.0004 W112.de Wohnungstrennwand, Einfachständerwerk, F90, Rw=66 dB, d=150 mm, inkl. Blecheinlage Nichttragende innere Trennwand nach DIN 4103 Teil 1 als Montagewand, System Knauf W112.de oder gleichwertig, Einfachständerwerk, zur Ausführung als Wohnungstrennwand gemäß den geforderten Brand- und Schallschutzanforderungen, für Einbaubereich Höhe bis 3,5 m, einschließlich Stahlblecheinlage. Die Ausführung erfolgt mit beidseitig zweilagiger Beplankung aus Massivbauplatte und Diamant-Hartgipsplatte. In Bädern sind imprägnierte Platten zu verwenden.
Gesamtwanddicke: 150 mm
Feuerwiderstandsklasse: F90
Schallschutz: Rw = 66 dB
Flächengewicht: ca. 50 kg/m²
Ausführung nach DIN 18181, DIN 18182 und DIN 18183:
Ständerwerk: Einfachständerwerk aus verzinkten Stahlblechprofilen CW 100 und UW 100, Achsabstand maximal 625 mm.
Beplankung: Beidseitig jeweils 1 × 12,5 mm Massivbauplatte und 1 × 12,5 mm Knauf Diamant-Hartgipsplatte.
Stahlblecheinlage: Eine durchgehende verzinkte Stahlblecheinlage auf einer Wandseite zwischen Unterkonstruktion und Beplankung, einschließlich erforderlicher Überlappungen und Befestigungen.
Dämmung: Mindestens 80 mm Mineralwolle zwischen den Ständerprofilen.
Befestigung: Mit phosphatierten Schnellbauschrauben aus Stahl nach DIN 18182.
Verspachtelung: Fugen und sichtbare Teile der Befestigungsmittel mit geeigneten Spachtelmassen malerfertig schließen (Qualitätsstufe Q2).
01.__.0004
W112.de Wohnungstrennwand, Einfachständerwerk, F90, Rw=66 dB, d=150 mm, inkl. Blecheinlage
1,786.00
m²
01.__.0005 Türöffnungen in der Wohnungstrennwand (W112.de), als Zulage Türöffnungen in der Wohnungstrennwand (System Knauf W112.de oder gleichwertig) als Zulage.
Zulage für das Herstellen von Türöffnungen in der Wohnungstrennwand mit Türpfosten aus UA-Ständerprofilen, inkl. aller erforderlichen Verstärkungsprofilen sowie Kopfstück und Fußplatte, unter Einhaltung der gefordertem Feuerwiderstandsklasse F90 im Bereich der Türzarge.
Bauöffnungsmaße: Türöffnungen 76-88,5/213,5 cm
Fertigwanddicke: 150 mm
01.__.0005
Türöffnungen in der Wohnungstrennwand (W112.de), als Zulage
44.00
Stk
01.__.0006 W625 Vorsatzschale, freistehend Herstellen einer freistehenden Vorsatzschale als Trockenbaukonstruktion, System Knauf W625 oder technisch gleichwertig, vor einer bestehenden Wand. Die Ausführung erfolgt gemäß DIN 18183 und Herstellervorgaben.
Konstruktion:
Unterkonstruktion: Metallständerwerk aus korrosionsgeschützten Stahlblechprofilen (z.B. CW/UW 50), fachgerecht an Boden und Decke befestigt. Ständerachsabstand gemäß Systemvorgabe.
Beplankung: einlagier, beplankt mit 12,5 mm imprägnierter Gipskarton-Bauplatte (GKBI, sog. „grüne Platte“).
Gesamtdicke: ca. 10 cm (z.B. 50 mm Ständerwerk + 12,5 mm Beplankung + Wandabstand).
Die Leistung umfasst alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile sowie alle Nebenleistungen gemäß VOB/C, ATV DIN 18340. Die Abrechnung erfolgt nach der Fläche der hergestellten Vorsatzschale.
01.__.0006
W625 Vorsatzschale, freistehend
460.00
m²
01.__.0007 Zulage verstärkte Ständer (UA-Ständer) in der Vorsatzschale W625 Zulage zur Vorsatzschale (System Knauf W625 oder gleichwertig) für den Einbau von verstärkten Ständern aus UA-Ständerprofilen anstelle der Regelständer, zur Schaffung einer stabilen Befestigungsgrundlage bzw. zur Aufnahme erhöhter Lasten.
Die UA-Ständerprofile sind fachgerecht in die Unterkonstruktion der Vorsatzschale zu integrieren, einschließlich aller erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel.
Abrechnung pro Stück eingebautem UA-Ständer.
01.__.0007
Zulage verstärkte Ständer (UA-Ständer) in der Vorsatzschale W625
150.00
Stk
01.__.0008 eingespachtelte Eckleiste, Alu 25/25 mm, liefern und flächenglatt an Gipskarton-Wanddecken einbauen und verspachteln
01.__.0008
eingespachtelte Eckleiste, Alu 25/25 mm, liefern und flächenglatt
500.00
m
01.__.0009 Dachverkleidung erstellen einer Dachschrägen- und Sparrenbekleidung nach DIN 18168 Teil 1 auf vorhandener Dachkonstruktion als geschlossene Sichtfläche, inklusive Bekleidung der sichtbaren Sparrenseiten.
Einbauhöhe: bis 5,2 m
Feuerwiderstandsklasse: F0
Dachaufbau: Harte Bedachung vorhanden.
Leistungsumfang:
Luftdichtheitsschicht: Liefern und fachgerechtes Verlegen einer feuchtevariablen Dampfbremse als luftdichte Schicht gemäß DIN 4108 Teil 7. Alle Stöße, Anschlüsse (insb. an Holzwände) und Durchdringungen sind mit systemkonformen Klebebändern und Dichtmassen dauerhaft luftdicht auszuführen.
Unterkonstruktion: Erstellen einer Unterkonstruktion aus Holzlatten und Konterlattung (Querschnitt ca. 50x30 mm) mit einem Achsabstand von = 500 mm.
Dämmschicht: Einbau von Mineralfaserdämmstoff (Baustoffklasse A oder B1) zwischen die Sparren. Dicke mind. 220 mm, Wärmeleitfähigkeit = 0,035 W/(m·K).
Beplankung: Zweilagige Beplankung mit Gipsfaserplatten (GK), 1 x 12,5 mm, auf der Unterkonstruktion.
Befestigung: Befestigung mit Schnellbauschrauben nach DIN 18182 Teil 2.
Verspachtelung: Plattenfugen und sichtbare Befestigungsmittel sind in malerfertiger Qualität (Q2) zu verspachteln.
Anschlüsse: Dauerhaft luftdichte Anschlüsse an angrenzende Bauteile (insbesondere Holzwände) herstellen.
Hinweis: Die Wandoberflächen im Anschlussbereich müssen eben sein, um einen dichten Anschluss zu ermöglichen.
01.__.0009
Dachverkleidung
210.00
m²
01.__.0010 Herstellen einer Brandschutzbekleidung von Sparrens zur Herstellen einer Brandschutzbekleidung von Sparren zur Erreichung der Feuerwiderstandsklasse F90-A gemäß DIN 4102-4 bzw. nach allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (AbP).
Die Bekleidung ist als dreiseitige, profilfolgende Kapselung des Sparrens auszuführen und so zu gestalten, dass ein systemkonformer und brandschutztechnisch dichter Anschluss der angrenzenden F90-Vorsatzschale (siehe vorherige Position) möglich ist.
System: Knauf Fireboard-System oder gleichwertig, passend zum System der Vorsatzschale.
Konstruktion:
Beplankung: Zweilagige Bekleidung mit Knauf Fireboard-Platten, z.B. 2 x 20 mm, oder gemäß Systemanforderung für die geforderte Feuerwiderstandsklasse.
Montage: Die Plattenstreifen werden direkt an den Sparrenseiten und der Unterseite montiert. Die Befestigung erfolgt durch Klammern oder Schrauben gemäß Herstellervorschrift. Die Fugen der Lagen sind versetzt anzuordnen.
Anschluss: Der Anschluss an die Vorsatzschale muss so ausgeführt werden, dass die Brandschutzebene durchgehend und ohne Unterbrechung gewährleistet ist. Alle Fugen und Anschlüsse sind mit systemkonformem Spachtel (z.B. Fireboard-Spachtel) zu schließen.
Die Leistung umfasst die Lieferung aller Systemkomponenten, den Zuschnitt, die Montage sowie alle Nebenleistungen, um die F90-Anforderung und den dichten Anschluss an die Wandbekleidung sicherzustellen.
01.__.0010
Herstellen einer Brandschutzbekleidung von Sparrens zur
O
1.00
m
01.__.0011 Verkleidung Gauben, GKB inkl. Dämmung Herstellen einer Bekleidung für Gaubenwangen Gaubenfachwerk und Lals komplette Trockenbaukonstruktion.
Leistungsumfang:
1. Dämmung: Vollflächiges Einbringen von 200 mm Mineralwolle (WLG 035) zwischen die Holz-Tragkonstruktion.
2. Luftdichtheitsschicht: Liefern und Verlegen einer feuchtevariablen Dampfbremse über der Dämmschicht. Alle Anschlüsse, Stöße und Durchdringungen sind systemkonform und dauerhaft luftdicht herzustellen.
3. Unterkonstruktion: Erstellen einer Traglattung aus Holzlatten (Querschnitt ca. 30x50 mm) zur Aufnahme der Beplankung. Die Unterkonstruktion dient gleichzeitig als Installationsebene.
4. Beplankung: Montage einer zweilagigen Beplankung aus 1 x 12,5 mm Gipskarton-Bauplatten (GKB). Die Befestigung erfolgt mit Schnellbauschrauben nach DIN 18182.
5. Verspachtelung: Fugen und Anschlüsse werden in malerfertiger Qualität (Q2) verspachtelt.
Die Leistung umfasst alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile (insbesondere Fenster) sowie sämtliche Nebenleistungen gemäß DIN 18340, um eine durchgehend dichte Ebene sicherzustellen.
01.__.0011
Verkleidung Gauben, GKB inkl. Dämmung
20.00
m²
01.__.0012 Zulage für Bewegungsfugen in Trockenbauflächen und an Massivbauteilen Herstellen von Bewegungsfugen in Trockenbauflächen (Decken und Wände) gemäß DIN 18181 und Herstellervorgaben. Die Fugen sind fachgerecht mit den erforderlichen Profilen auszubilden, um Spannungen aufzunehmen und Rissbildung zu vermeiden. Inklusive aller erforderlichen Materialien und Spachtelarbeiten im Fugenbereich.
01.__.0012
Zulage für Bewegungsfugen in Trockenbauflächen und an Massivbauteilen
800.00
m
01.__.0013 Drempelverkleidung, geklebt Herstellen einer Drempelverkleidung durch vollflächiges Ankleben von Gipskarton- bzw. Gipsfaserplatten auf die vorhandene Drempelkonstruktion, ohne separate Unterkonstruktion.
Die Platten sind mit geeignetem, systemkonformem Klebemörtel bzw. Montagekleber vollflächig bzw. punktweise gemäß Herstellervorgabe anzusetzen und auszurichten.
Verspachtelung: Fugen und Anschlüsse in malerfertiger Qualität (Q2).
Die Leistung umfasst alle erforderlichen Anschlüsse an angrenzende Bauteile sowie alle Nebenleistungen gemäß DIN 18340. Abrechnung nach Fläche.
01.__.0013
Drempelverkleidung, geklebt
36.00
m²
01.__.0014 Vierseitige Leibungsverkleidung an Dachflächenfenstern auf GKB Herstellen einer vierseitigen Verkleidung der Leibungen an Dachflächenfenstern als Trockenbaukonstruktion, bestehend aus Unterkonstruktion und Beplankung mit Gipskarton-Bauplatten (GKB), 1 x 12,5 mm.
Leistungsumfang:
- Luftdichter Anschluss der Dampfbremsfolie an den Fensterrahmen umlaufend an allen vier Leibungsseiten, einschließlich systemkonformer Klebebänder und Dichtmassen.
- Einbau von Wärmedämmung im Leibungsbereich, passgenau zugeschnitten.
- Beplankung aller vier Leibungsseiten (oben, unten, beidseitig) mit GKB-Platten auf geeigneter Unterkonstruktion.
- Verspachtelung der Fugen und sichtbaren Befestigungsmittel in malerfertiger Qualität (Q2).
Die Leistung umfasst alle erforderlichen Anschlüsse und Nebenleistungen gemäß DIN 18340. Abrechnung pro Stück Dachflächenfenster (4 Leibungsseiten).
01.__.0014
Vierseitige Leibungsverkleidung an Dachflächenfenstern auf GKB
10.00
Stk
01.__.0015 Arbeiten, wleche nicht in den Positionen erfasst sind Diese Stundenlohnarbeiten kommen nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen detaillierten Nachweis zur Ausführung. Abgerechnet werden die tatsächlich geleisteten Stunden (Facharbeiter).
01.__.0015
Arbeiten, wleche nicht in den Positionen erfasst sind
O
35.00
h
01.__.0016 Lose Wärmedämmung auf Betondecke, EPS 30 cm Liefern und lose Verlegen einer Wärmedämmschicht aus EPS-Dämmstoff auf einer bestehenden Betondecke (z. B. oberste Geschossdecke).
Dämmstoffdicke: 30 cm, Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(m·K).
Die Dämmplatten sind vollflächig, stoßdicht und ohne Hohlräume zu verlegen. Randanschlüsse an aufgehende Bauteile sind fachgerecht auszubilden.
Abrechnung nach der tatsächlich gedämmten Fläche.
01.__.0016
Lose Wärmedämmung auf Betondecke, EPS 30 cm
45.00
m²
01.__.0017 Helferstunden für Arbeiten, die nicht in Positionen erfasst sind Diese Stundenlohnarbeiten kommen nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen detaillierten Nachweis zur Ausführung. Abgerechnet werden die tatsächlich geleisteten Stunden (Helfer).
01.__.0017
Helferstunden für Arbeiten, die nicht in Positionen erfasst sind
O
35.00
h
01.__.0018 Baustellenlogistik und Materialtransport Baustellenlogistik und Materialtransport als Pauschale.
Die Leistung umfasst das Abladen, den vertikalen und horizontalen Transport aller für die in diesem LV beschriebenen Trockenbauarbeiten benötigten Materialien (Platten, Profile, Dämmung etc.) von der Anlieferstelle (LKW) bis zur Einbaustelle in den neuen Wohneinheiten im Dachgeschoss.
01.__.0018
Baustellenlogistik und Materialtransport
1.00
Psch
01.__.0019 Abfall- und Entsorgungskonzept Trockenbauarbeiten Abfall- und Entsorgungskonzept – Gewerk Trockenbauarbeiten
1. Ziel und Geltungsbereich
Dieses Abfall- und Entsorgungskonzept regelt den Umgang mit den bei den Trockenbauarbeiten (Herstellung von Metallständerwänden, Vorsatzschalen, Dachschrägen- und Gaubenverkleidungen, Drempelverkleidungen sowie zugehörigen Dämm- und Spachtelarbeiten) anfallenden Bau- und Verpackungsabfällen. Ziel ist es, Abfälle bereits bei der Ausführung möglichst zu vermeiden und unvermeidbare Abfälle getrennt zu sammeln sowie vorrangig einer Wiederverwendung oder stofflichen Verwertung zuzuführen. Das Konzept umfasst insbesondere Gipskarton- und Gipsfaserplattenreste, Metallprofilreste (CW-/UW-Profile), Mineralwollreste, Spachtelmassen- und Verpackungsreste sowie Holzlattenreste. Die Vorgaben gelten für eigene Mitarbeiter und für im Gewerk eingesetzte Nachunternehmer.
2. Abfallarten und vorgesehene Entsorgungswege
Gipskarton-/Gipsfaserplattenreste, AVV 17 08 02, getrennte Sammlung, stoffliche Verwertung/RecyclingMetallprofilreste (CW-/UW-Ständerprofile, Blecheinlagen), AVV 17 04 05, separater Metallbehälter, MetallrecyclingMineralwolldämmstoffreste, AVV 17 06 04, getrennt, Verwertung/fachgerechte EntsorgungHolzlatten-/Konterlattungsreste, AVV 17 02 01, separater Holzbereich, Wiederverwendung/VerwertungSpachtelmassenreste und -eimer (ausgehärtet), AVV 17 09 04, getrennt, Sortierung/fachgerechte EntsorgungKunststofffolien/-verpackungen (Schutzfolien, Plattenverpackung), AVV 15 01 02, getrennt, KunststoffverwertungPapier und Kartonagen, AVV 15 01 01, getrennt, PapierrecyclingSchrauben-/Befestigungsmittelreste, AVV 17 04 07, separater Metallbehälter, MetallrecyclingGemischte Bau-/Verpackungsabfälle, AVV 17 09 04 / 15 01 06, nur soweit Trennung nicht möglich, Sortierung/VerwertungDie endgültige Einstufung und der anzuwendende AVV-Schlüssel sind anhand der tatsächlich anfallenden Abfallzusammensetzung und des vorgesehenen Entsorgungsweges zu prüfen.
3. Maßnahmen zur Abfallvermeidung
Plattenmaterial: Die Bestellung der Gipskarton-/Gipsfaserplatten sowie Profile erfolgt maßgenau nach aufgemessenen Flächen und Rastermaßen, um Verschnitt zu minimieren. Verschnittreste werden, soweit möglich, für kleinere Bauteile weiterverwendet.
Dämmstoffe: Mineralwolle wird bedarfsgerecht zugeschnitten; Reste werden gesammelt und einer Verwertung zugeführt.
Spachtel- und Montagematerial: Spachtelmassen werden bedarfsgerecht angemischt, um Restmengen zu minimieren. Verpackungsmaterial wird, soweit möglich, durch Mehrweg- und Rücknahmesysteme der Hersteller/Lieferanten vermieden oder reduziert.
4. Getrennte Sammlung auf der Baustelle
Für das Gewerk Trockenbau werden geeignete und eindeutig gekennzeichnete Sammelstellen bzw. Behälter eingerichtet. Folgende Abfallströme werden – soweit sie anfallen – getrennt erfasst:
Gipskarton-/GipsfaserplattenresteMetallprofil-/MetallresteMineralwolldämmstoffresteHolzlatten/KonterlattungSpachtelmassenresteFolien/KunststoffverpackungenPapier/Kartonnicht vermeidbare BaustellenmischabfälleEine Vermischung verwertbarer Materialien mit Baustellenmischabfällen wird soweit möglich vermieden. Die Sammelstellen werden so organisiert, dass eine ordnungsgemäße Nutzung durch Mitarbeiter und Nachunternehmer gewährleistet ist.
5. Lagerung und Entsorgung
Die Abfälle werden bis zur Abholung geordnet und gegen Vermischung mit anderen Abfallarten geschützt gelagert. Die Entsorgung erfolgt über geeignete Entsorgungs- bzw. Recyclingunternehmen. Für verwertbare Abfälle wird grundsätzlich eine stoffliche Verwertung angestrebt (Gipsbaustoffe: Gipsrecycling; Metalle: Metallrecycling; Dämmstoffe: fachgerechte Verwertung; Holz: Wiederverwendung bzw. geeignete Holzverwertung; Papier/Karton: Papierrecycling).
6. Dokumentation
Für die projektbezogene Dokumentation werden die relevanten Entsorgungs- und Verwertungsnachweise gesammelt. Dazu gehören insbesondere:
Wiege-, Abhol- und LieferscheineEntsorgungs- und VerwertungsnachweiseRechnungen bzw. Leistungsnachweise der Entsorgungsunternehmenbei Bedarf Fotodokumentation der getrennten SammlungDie Nachweise werden durch die Bauleitung bzw. den zuständigen Projektverantwortlichen gesammelt und für die Projektdokumentation aufbewahrt.
7. Verantwortlichkeiten und Kontrolle
Bauleitung/Vorarbeiter: Verantwortlich für Umsetzung, Kennzeichnung und regelmäßige Kontrolle der Abfalltrennung im Bereich des Gewerks.
Mitarbeiter/Nachunternehmer: Verpflichtet, die vorgesehenen Sammelstellen zu nutzen und Abfälle entsprechend den gekennzeichneten Abfallströmen zu trennen. Unbekannte oder möglicherweise gefährliche Abfälle sind der Bauleitung zu melden und dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden.
Nach Abschluss der Trockenbauarbeiten werden die tatsächlich angefallenen relevanten Abfallströme und die zugehörigen Entsorgungs- bzw. Verwertungsnachweise für die Projektdokumentation zusammengestellt. Abweichungen vom Konzept werden dokumentiert.
8. Bestätigung
Hiermit wird bestätigt, dass die im Rahmen der Trockenbauarbeiten anfallenden Abfälle entsprechend diesem Konzept möglichst vermieden, getrennt gesammelt und einer ordnungsgemäßen Wiederverwendung, Verwertung oder Entsorgung zugeführt werden.
01.__.0019
Abfall- und Entsorgungskonzept Trockenbauarbeiten
1.00
psch
01.__.0020 Zusammenstellung der QNG-Nachweise und Einreichung mit der Schlussrechnung Zusammenstellung der QNG-Nachweise und Einreichung mit der Schlussrechnung
Nach Beendigung der Trockenbauarbeiten sind sämtliche für die Zertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlichen produktbezogenen Nachweise und Unterlagen der eingebauten Trockenbauprodukte (u. a. Gipskarton-/Gipsfaserplatten, Metallständerprofile, Dämmstoffe, Spachtelmassen) vollständig zusammenzustellen. Dazu gehören insbesondere:
Leistungserklärungen (DoP) und CE-Kennzeichnungen der verwendeten BauprodukteUmweltproduktdeklarationen (EPD) bzw. vergleichbare Nachhaltigkeitsnachweise der eingesetzten Materialientechnische Datenblätter und Prüfzeugnisse (z. B. zu Brandschutz, Schallschutz, Wärmeleitfähigkeit)Herstellerbescheinigungen zu Materialherkunft und Recyclinganteil, soweit verfügbarDie zusammengestellten Unterlagen sind dem Auftraggeber zusammen mit der prüffähigen Schlussrechnung in vollständiger und geordneter Form einzureichen.
01.__.0020
Zusammenstellung der QNG-Nachweise und Einreichung mit der Schlussrechnung
1.00
psch