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TEIL II ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN TEIL II ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
0. Allgemeiner Hinweis
Neben den Standardbeschreibungen und den Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, liegen dem Bauvorhaben die Vorgaben des „Guiding Principle Compliance (GPC) zugrunde.
Die aktuelle VOB liegt in allen Teilen zugrunde gelegt.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten
und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei
ihrer Benutzung.
1. Das Grundstück befindet sich am nordöstlichen Ende der Start- und Landebahn des Flugplatzes Ramstein. Das Baufeld ist über gut ausgebaute Erschließungsstraßen zu erreichen.
2. Das Gelände ist leicht geneigt und liegt auf einer Höhe von ca. 239,00m bis 241,50m über NN.
3. Die angrenzenden Nachbargrundstücke sind mit zweigeschossigen Verwaltungsgebäuden, eingeschossigen Werkhallen und Hangars bebaut.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen.
-entfällt-
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe
der Geschosse.
1. Das Projekt umfasst die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes mit Mischnutzung.
Für die speziellen Anforderungen des Nutzers in der Nähe der Start- und Landebahn der Air Base Ramstein ein Gebäude mit Büroflächen, Unterrichts- und Übungsräumen sowie Lager, Wartungs- und Reparaturbereiche für Ausrüstungsgegenstände vorgesehen.
2. Die Neugestaltung der Aussenanlage sowie die Errichtung
eines neuen Parkplatzes.
Die Baumaßnahme umfasst alle erforderlichen Vorarbeiten, Stahlbetonfundamente,
Stahlkonstruktionen, Mauerwerks-/Betonaußenwände, Dachsystem, Brandschutz,
Heizung, Lüftung, Klimatisierung (HVAC), Elektro- und Sanitärsysteme sowie alle
Anschlüsse an Ver- und Entsorgungsleitungen.
Fußwege, Zufahrten und gärtnerische Außenanlagen.
Gesamt Überbaute Fläche: ca. 2.000,00 qm
Gesamt Umbauter Raum: ca. 20.150,00 cbm
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen.
1. Bei der Überquerung der öffentlichen Verkehrsflächen für Wasser-,
Abwasser-, und sonstige Versorgungsleitungen sind die Arbeiten unter
Aufrechterhaltung des Verkehrs durchzuführen
2. Die Baustelle ist über gut ausgebaute Straßen zu erreichen. Die Aufstellflächen für Baucontainer des AN (Mannschafts-, Materialcontainer) und Container des AG sind durch eine Durchgangsstraße (Perimeterroad) vom Baufeld getrennt.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.
1. Die Durchfahrtsstraße vor den Containerstellflächen der Baustelleneinrichtung ist für den Verkehr freizuhalten. Parkplätze stehen nur in den gekennzeichneten Flächen zur Verfügung. Angrenzende Parkplätze sind für den Verkehr freizuhalten.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen,
z.B. Montageöffnungen
-entfällt
0.1.7 Lage, Art, Anschlußwert und Bedingungen für das Überlassen von
Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser.
1. Bauwasser
Für die Örtlichkeit der Baucontainer (Baubüros und Mannschaftscontainer) und des Baufeldes sind jeweils Bauwasseranschlüsse über Anbohrbrücken DN 200 bzw. DN 150 an Hauptwasserleitungen mit anschließender frostsicher verlegter Leitungsführung bis zur Verbrauchsstelle herzustellen.
Auf dem östlichen Nachbargrundstück ist ein Überflurhydrant NW 150 vorhanden, der temporär bis zur Einrichtung der zuvor genannten Anschlüsse nutzbar ist.
2. Stromanschluß von der Trafostation (Geb. 2020) ca. 60m entfernt
von wo aus der Neuanschluß (630 kVA) für die Gebäude
verlegt werden muß.
Baustromversorgung
Der Anschluss kann an der benachbarten Trafostation erfolgen. Die Trafostation befindet sich an der nordöstlichen Grenze des Baufeldes.
Verfügbare Leistung für Anschluss Elektroversorgung Baustelle: ca. 50 kW.
Zusätzlich erforderliche Leistungen für die Elektroversorgung der Pumpen zur Grundwasserhaltung und weiterer Bedarf sind über vom AN zu stellende Zusatzaggregate, wie zuvor aufgeführt, zu decken.
Bei der Kabeltrasse zu den Baubüros sind Rohrbrücken zur Überquerung von Straßen erforderlich. Kabeltrassen im Baufeld sind durch den AN zu koordinieren und entsprechend der anstehenden Bauarbeiten in der Lage anzupassen.
Abwasser
Für die Abwasserentsorgung hat der AN zu sorgen. Im Baufeld und angrenzend sind keine Schmutzwasserkanäle vorhanden. Der im Süden verlaufende Bestandskanal und das vorhandene Schmutzwasserpumpwerk verfügen über keine freie Kapazität zur zusätzlichen Einleitung von Schmutzwasser. Im Baustellenbereich besteht daher keine Einleitmöglichkeit für Abwasser.
Das Aufstellen der Sanitärcontainer ist im Bereich der Baubüros und Mannschaftscontainer vorgesehen. Die hierzu erforderliche Wasserversorgung ist über eine entsprechende Leitungsverlegung herzustellen.
Zur Sammlung der Abwässer sind mobile Abwassertanks von ausreichender Größe vorzusehen, wobei vorgesehen ist, die Sanitärcontainer über den Abwassertanks aufzustellen. Zur Erreichbarkeit der Sanitärcontainer sind außen Treppenaufgänge herzustellen. Die Abwassertanks sind regelmäßig zu entleeren. Das Abwasser ist ordnungsgemäß in einer Kläranlage zu entsorgen. Die Zugänglichkeit zur Entleerung ist sicherzustellen.
Im Bereich des Baufeldes sind mobile WCs in ausreichender Anzahl vorzusehen. Der Standort erfolgt durch den AN entsprechend der Koordinierung mit den Bauarbeiten.
Allgemein
Bezüglich der Bauprovisorien gilt folgendes:
Die Verkehrssicherung bei der Herstellung der Anschlussleitungen zur Ver- und Entsorgung wie Baustrom und Bauwasser sind in die jeweilige Pauschale für die Herstellung der Anschlussleitungen von Baustrom, Bauwasser u. dgl. einzukalkulieren.
Die Verkehrssicherung für das Aufstellen der Kabelbrücken für die Elektrokabel ist in die Leistungsposition der Baustromversorgung einzurechnen.
Der AN hat mindestens 14 Tage vor Beginn der Bauarbeiten unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes in 7-facher Ausfertigung (§ 45 Abs. 6 StVO) Anordnungen nach § 45 Abs. 1 bis 3 StVO bei allen Bauarbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, eigenverantwortlich bei der zuständigen US-Dienststelle einzuholen. Die aufzuwendenden Kosten sind einzukalkulieren.
Nicht benötigte Anschlüsse bzw. bauzeitlich genutzte Anschlüsse sind unmittelbar bzw. nach Abschluss der Maßnahme fachgerecht abzuschalten und / oder zu sichern. Diese Leistungen sind in unmittelbarer Absprache mit der Bauleitung des AG zu tätigen.
Bei allen Rückbauarbeiten von Ver- und Entsorgungsleitungen/ Energieversorgungseinrichtungen ist der AG vor der Durchführung der Arbeiten zu kontaktieren.
Entsprechende schriftliche Genehmigungen sind einzuholen. Die hierzu entsprechenden Ansprechpartner werden dem AN rechtzeitig bekanntgegeben.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner
Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume.
1. Grundstücksfläche für Baucontainer ca. 500,00 qm
Länge x Breite des Grundstücks: ca. 50m x 10m
2. Grunstücksfläche für Gebäude und Nebenanlagen ca. 10.000,00 qm
Länge x Breite des Baugrundstücks ca. 105m x 95m
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit, Ergebnisse
von Bodenuntersuchungen.
1. Die beim Erdaushub tatsächlich angetroffenen Homogenbereiche und Mengen
sind über Aufmaß zu belegen.
2. Vor Beginn der Erdaushubarbeiten ist eine Grabgenehmigung über die
Flugplatz-Bauleitung zu erwirken.
Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, sind die Ergebnisse von Voruntersuchungen nicht Grundlage der Abfalldeklaration zur Entsorgung anfallender Massen.
Gemäß Abschnitt 0.2, Angaben zur Ausführung, Punkt 0.2.14, Regelungen zur Entsorgung, Punkt 2 Verfahrenshinweise, erstellt der Auftraggeber die zur Abfalldeklaration und Abfallcharakterisierung erforderliche Analytik des anfallenden Abfalles im Rahmen der Baumaßnahme. Anhand dieser Analysen erfolgt die letztliche Zuordnung.
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern, Art, Lage,
Abfluß, Abflußvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern,
Ergebnisse von Wasseranalysen.
Grundwasserreinigungsanlage
Nordöstlich des Baufeldes befindet sich eine Grundwasserverunreinigung. Bei der Wasserhaltung für die Tief- und Kanalbauarbeiten ist das geförderte Grundwasser über eine Grundwasserreinigungsanlage zu schicken, bevor es in die Kanalisation der Base abgeleitet wird.
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
-entfällt
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwassser und Abfall
Siehe hierzu Titel `Regelungen zur Entsorgung` unter Abschnitt 0.1.21.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z.B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immisionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.
-entfällt
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen,
Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken,
Grenzsteinen u.ä. im Bereich der Baustelle.
Grundwassermessstellen im Baufeld, siehe Leistungsverzeichnis
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs.
Verkehrssicherung siehe Leistungsverzeichnis
0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen.
Im Rückbaubereich befinden sich Fernwärme-, Wasser - und Abwasserleitungen sowie Strom- und Kommunikationsleitungen.
Hinweis Fernwärmeleitung:
Die Umverlegung der Fernwärmeleitung erfolgt durch die FFR GmbH in einer vorgezogenen Maßnahme.
Hinweis Kabel:
Im Baufeld sind Kabel rückzubauen und Kabel umzuverlegen.
Die auszuführenden Arbeiten sind in einem separaten Plan Lageplan Kabelrückbau, Suchschachtungen und Umverlegung dargestellt.
Es sind zwei 20 kV-Kabel umzuverlegen. Die Lage der Kabel sind über Suchschachtungen zu ermitteln. Die Trasse für die Umverlegung und die jeweiligen Anschlusspunkte sind im Plan angegeben.
Mit der Telekom sind Abstimmungen zur Umverlegung der im Baufeld vorhandenen Telekomkabel durchzuführen. Die Trassenführung für die Umverlegung ist ebenfalls im Lageplan aufgezeigt.
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.B. Leistungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer.
siehe 0.1.16
0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden.
Ramstein Air Base, Stand 28.02.2018:
Für die Liegenschaft Ramstein Air Base wurde nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundeslandes Rheinland-Pfalz im Auftrag des Bundes die Phase A gemäß der Arbeitshilfen Kampfmittelräumung 2014 durchgeführt.
Für das Projektgebiet "Squad Ops" besteht nach Auswertung kein Verdacht auf Kampfmittel. Der Bereich wurde der Kategorie 1 zugeordnet. Außer einer Dokumentation besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Es wird drauf hingewiesen, dass generell auch auf Flächen ohne ausgewiesenen Kampfmittelverdacht ein Restrisiko besteht. Daher sind die Arbeiten immer mit gegebener Sorgfalt durchzuführen.
Bei Verdachtspunkten auf Kampfmittel während der Bauausführung sind die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen und die Bauleitung des AG zu verständigen.
0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen.
Vom AG wird ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) bestellt.
0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
Die Herstellung von Anschl ü ssen an ggf. vorhandene Ver- und Entsorgungseinrichtungen bedarf der Genehmigung durch den Betreiber und die zuständige US - Dienststelle. Vor Beginn der Arbeiten mit Trenn- und/oder Schweißgeräten ist eine Genehmigung der US- Feuerwehr einzuholen (siehe hierzu insbesondere Pkt. 0.2.5)
0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z.B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile, vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.
Bei der Ausführung der Arbeiten ist zu beachten, dass relevante Erkenntnisse über das Vorhandensein von kontaminierten Materialien vorliegen.
Des Weiteren siehe Ausführungsbeschreibung des rückzubauenden Gebäudes/Auszuführende Arbeiten, Leistungsverzeichnis Teil 1 Abschnitt 1,
Rückbau Shelter 2007 (Abbruch Hochbauteil mit Asbestbelastung) und
Aushub kontaminierter Boden unter der Bodenplatte des Shelters (Methangas)
Leistungsverzeichnis Teil 1 Abschnitt 1 und 2
PFC-Belastung
Regelungen zur Entsorgung
Für die Preisermittlung der nachfolgenden Entsorgungspositionen ist zur jeweiligen Entsorgung der vollständige Parameterumfang der jeweiligen Materiaklasse nach ErsatzbaustoffV (EBV) und/oder der Klasse nach Deponieverordnung, je nach Vorgabe des Leistungsverzeichnisses, bis zur genannten Zuordnungsklasse des jeweiligen Regelwerkes umfänglich zu berücksichtigen.
Die endgültige Abfalldeklaration mit Abfallcharakterisierung erfolgt während der Ausführung, nach den Regelungen zur Entsorgung, s. Punkt 0.2.14 der Baubeschreibung.
0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlaßten Vorarbeiten.
Die Abholzung des Baufeldes erfolgt durch den Forst.
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.
Durch die FFR Fernwärmeversorgung Flugplatz Ramstein GmbH erfolgt die Umverlegung und Neuverlegung der Fernwärmeleitung.
Die Überwachung des Abbruchs von Shelter 2007 und Überwachung des Bodenaustauschs im Bereich der Bodenplatte von Shelter 2007 und die Freimessung erfolgen durch einen vom AG beauftragten Fremdüberwacher.
Die Umverlegung vorhandener Telekomleitungen im Baufeld erfolgt durch die Telekom.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.
Siehe Ausführungsbeschreibung im Leistungsverzeichnis Teil 1 unter Abschnitt 1 und 2 Siehe Vorbemerkungen im Leistungsverzeichnis Teil 1 Abschnitt 3 Regelung der Entsorgung unter Punkt 2 Verfahrenshinweise.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhlichen äußeren Einflüssen.
1. Sämtliche Arbeiten im Bereich der Verkehrswege sind unter
Aufrechterhaltung des Verkehrs auszuführen.
2. Die Verpflichtung zur Absperrung und Kennzeichnung von Baustellen
regelt sich nach der Straßenverkehrsordnung (StVO)
0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordung ergeben.
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z. B. trittsichere Abdeckungen.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anforderungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.
Gemäß Leistungsverzeichnis Teil1, Abschnitt 1
0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und
Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung.
1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß beim Einrichten
notwendiger Baukräne usw. eine ausreichende Sicherheits-Beleuchtung
zu berücksichtigen ist.
Die maximale Kranhöhe beträgt 27,00 m. Eine Genehmigung ist vor der
Aufstellung des Baukranes bei den zuständigen Stellen einzuholen.
2. Die Baustelle ist durch einen geschlossenen Bauzaun zu sichern.
Desweiteren gehört das Anfertigen und Aufstellen eines Bauschildes
zum Leistungsumfang.
Rauchverbote bestehen bzw. sind einzurichten:
bei Tank, Westseite der ehemaligen Rollbahn im Rohbau Müll Es muss dafür gesorgt werden, dass kein loses Material, Baumaterial, Verpackungen etc.
auf die Rampe 1 fliegt.
3. Der Auftragnehmer hat einen Bauablaufplan in Form eines Balkendiagramms
anzufertigen. Der Zeitplan soll den geplanten und aktuellen Fortschritt aller
erforderlichen Bautätigkeiten für dieses Projekt angeben.
Der Zeitplan soll als Mindestanforderung folgendes enthalten:
a. Eine Mindestanzahl der Tätigkeiten entsprechend der Nummer der
Leistungsverzeichnis-Abschnitte im Vertrag.
b. Eine eigene Nummer für jede Tätigkeit
(so wie die Leistungsverzeichnis-Nummer)
c. Einen Wert für jede Tätigkeit, der die vergleichsweisen Kosten dieser
Tätigkeit darstellt, verglichen mit den Gesamtvertragskosten.
d. Kurven, die den geplanten Gesamtfortschritt (% geplant komplett) und
den eigentlichen Gesamtfortschritt (% tatsächlich komplett) aufzeigen.
e. Meilensteine für das Projekt. Meilensteine beinhalten den
Baubeginntermin, Baufertigstellungstermin, Abschluss von Modell-
oder Prototyparbeiten, vertraglich erforderliche Phaseneinteilungen,
Zeitabschnitte für notwendige Arbeitsunterbrechungen, usw.
Der Zeitplan muss vollständig lesbar und auf Papier gedruckt sein.
Der Zeitplan wird nicht als Grundlage für Abschlagszahlungen verwendet,
sondern nur um den Baufortschritt nachzuweisen. Der Fortschritt soll angezeigt werden,
indem jede Tätigkeit als Arbeitsfortschritt eingestuft wird.
Vier Kopien jedes Zeitplans müssen der Bauleitung innerhalb von
30 Kalendertagen nach der Bauvorbesprechung (pre-construction
conference) übergeben werden. Ein überarbeiteter Zeitplan soll jeder
Zeit zur Verfügung gestellt werden, wenn eine bedeutende Änderung
im Zeitplan eintritt.
Der Bauzeitenplan ist dem AG 14 Tage vor Baubeginn vorzulegen.
0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten.
Gemäß Leistungsverzeichnis
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Autragnehmer.
- entfällt
0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Auftenthalts- und Lagerräume, Eintrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat.
- entfällt
0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen.
0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile.
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen.
Farben mit einem Bleigehalt von mehr als 0,06% dürfen, gemäß den
US Federal Spezifications, nicht verwendet werden.
Die eingesetzten Fette und Öle müssen biologisch abbaubar sein. Der entsprechende Nachweis ist der BL des AG auf Anforderung vorzulegen.
Während der Bauarbeiten ist sicherzustellen, dass keine Betriebs- und Schmierstoffe insbesondere infolge Undichtigkeiten an den Baugeräten in den Untergrund gelangen können. Abgestellte Baumaschinen müssen ggf durch Auffangwannen gesichert werden.
0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise.
Gemäß Leistungsverzeichnis
Arbeitstägig sind Sichtprüfungen an den eingesetzten Maschinen durchzuführen und das Ergebnis schriftlich im Bautagebuch zu dokumentieren.
0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müsssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind.
Die aus Leistungspositionen auf der Baustelle gewonnenen Stoffe
werden, wenn nicht anders vermerkt, Eigentum des AN und sind zu beseitigen.
Siehe Regelungen zur Entsorgung
Bei den Aushubarbeiten anfallender, als unbelastet (BM-0) oder als geringfügig belastet (BM-F0* ) deklarierter und zur Wiederverwendung vor Ort geeigneter Boden wird nicht abgefahren, sondern gemäß den Vorgaben des LVs im Baufeld wieder eingebaut.
Die Zwischenlagerung hat derart zu erfolgen, dass keine Verschlechterung der bodenmechanischen Eigenschaften eintritt (Witterungsschutz).
0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten.
Alle Aushubmassen sind auf ein Zwischenlager zur Beprobung abzufahren, bevor sie einer Verwertung oder Beseitigung zugeführt werden.
Siehe Regelungen zur Entsorgung
0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe.
0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer.
0.2.19 Mitwirken beim Erstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation.
entfällt
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme.
0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag.
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen.
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
0.3.1 Wenn andere als die in den ATV DIN 18 299 ff. vorgesehenen
Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der
Leistungsbeschreibung eindeutig und im einzelnen anzugeben.
Die Beseitigung des anfallenden Schutts hat staubarm zu erfolgen.
Schutt innerhalb des Gebäudes ist täglich zu beseitigen.
Schutt außerhalb des Gebäudes ist zumindest wöchentlich
zu beseitigen.
0.3.2 Abweichende Regelungen von der ATV DIN 18 299 können
insbesondere in Betracht kommen bei
Abschnitt 2.1.1 wenn die Lieferung von Stoffen und Bauteilen nicht
zur Leistung gehören soll.
Abschnitt 2.2 wenn nur ungebrauchte Stoffe und Bauteile vorgehalten werden dürfen.
Abschnitt 2.3.1 wenn auch gebrauchte Stoffe und Bauteile geliefert werden dürfen.
TEIL II ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
TEIL III a PROJEKTBEZOGENE VORBEMERKUNGEN TEIL IIIa PROJEKTBEZOGENE VORBEMERKUNGEN
Bauwerk - Baukonstruktion
1. ALLGEMEINES
Gemäß § 7 Nr.2 VOB A werden aus technischen und gestalterischen
Gründen bestimmte Erzeugnisse zwingend vorgegeben.
Diese Vorgaben sind in den Leistungspositionen enthalten.
2. NICHTÖFFENTLICHE ERSCHLIESSUNG
Abwasser
Das gesamte Entwässerungssystem der Baumaßnahme erfolgt im
Trennsystem, d. h. Schmutzwasser und Regenwasser werden außerhalb
des Gebäudes getrennt abgeführt. Zur Entwässerung der sanitären
Einrichtungen wird eine Hausanschlussleitung an der Süd-Ostseite des Gebäudes
hergestellt.
Die Schmutzwassergrundleitungen sind bei der Außenanlage (KG 541) erfasst.
Die Regenwassergrundleitungen sind bei der Außenanlage (KG 537) erfasst.
Wasser
Das Gebäude wird über eine neue Wasserleitung mit
Trinkwasser versorgt. Die Gebäudeeinführung erfolgt im Hausanschlussraum
an der Nord-Ostseite des Gebäudes. Die Leitungen zur Wasserversorgung
sind bei der Außenanlage (KG 542) erfasst.
Heizung
Die Wärmeversorgung erfolgt über das Fernwärmenetz der AirBase Ramstein.
Der Gesamtwärmebedarf beträgt ca. 250 kW.
Elektro
Das Gebäude wird über eine neue niederspannungsseitige Hausanschluss-
leitung von der Trafostation 2020 versorgt. Der Hausanschlusskasten befindet
sich im Erdgeschoss im Nord-Östlichen Gebäudeteil.
3. BAUWERK- BAUKONSTRUKTION
BAUGRUBE
Baugrubenherstellung
Das geplante Gebäude wird nicht Unterkellert.
GRÜNDUNG
Flachgründungen
Es sind Streifenfundamente im Bereich der tragenden Wände vorgesehen
die, gemäß den Angaben des Tragwerkplaners, in Stahlbeton auszuführen
sind.
Es ist sicherzustellen, daß die geplanten Fundamente, frosttief und
standsicher gegründet werden.
Hieraus resultierende Höhendifferenzen müssen durch "verlorenes
Mauerwerk" bzw. durch Staffelung der Fundamente überbrückt werden.
Unterböden der nichtunterkellerten Bereiche
Unter der Kiesschüttung und den Fundamenten werden zwei weitere Sauberkeitsschichten
zur Aufnahme der Bauwerksabdichtungen bei offener Baugrube mit mäßiger Einwirkung von drückendem Wasser bis 3 m Eintauchtiefe (Schwarze Wanne) und mit rückläufigen Stoß vorgesehen.
Über der Filterschicht aus Kies ist eine 0,2 mm starken PE-Folie
eingebaut. Darüber folgt eine weitere 5cm starke Sauberkeitsschicht aus Beton. Darüber ist eine 16 cm starke Perimeterdämmung geplant die mit 2-lagen 0,2 mm PE-Folien abgedeckt wird.
Die Bodenplatten sind, gem. den Angaben des Tragwerksplaners, aus
Stahlbeton in einer Stärke von 20 bis 25 cm auszuführen.
Der Aufbau über der Bodenplatte besteht aus einem
ca. 14 cm starken, schwimmend eingebauten Zementestrich, der über
einer waagerechten radondichten, bituminösen Sperrschicht aufgebracht wird.
Aufbau des Estrichs:
- 2x 20 mm Trittschalldämmung
- PE-Folie
- 50 bis 60 mm Zementestrich
Bodenbeläge
In den Fluren, Büro- und Aufenthaltsbereichen sind überwiegend Kautschukböden eingebaut.
In den Sanitärbereichen wurden Fliesen vorgesehen, während in den Technik- und
Lagerbereichen eine Beschichtung vorgesehen wurde.
Vertikal
Das Außenmauerwerk wird im Bereich des Erdreiches mit einem
bituminösen Sperranstrich gegen nichtdrückendes Wasser isoliert und
durch 50 mm starke Drainplatten mit Filtervlies ergänzt.
AUßENWÄNDE
Tragende Außenwände
Die Außenwände sind in Stahlbeton C 30/37 in einer Stärke von 25 cm
ausgeführt.
Außentüren und -fenster
Alle Tür- und Fensterelemente werden als Alurahmenkonstruktion mit
Isolierverglasung, unter Berücksichtigung des geforderten Wärme- und
Schallschutzes, ausgeführt.
Einigen Fassadenabschnitte sind mit explosionshemmenden Fensterelemeneten
auszuführen.
Außenwandbekleidung
In der vorliegenden Planung wurde eine Vollwärmeschutzfassade
(d= 140mm) auf den Gebäudeaußenwänden berücksichtigt, die durch
einen Mineralischen-Putz ergänzt wird.
Im Bereich des Haupteinsatz-Besprechungsraumes ist eine hinterlüftete,
vorgehängte Sandsteinbekleidung vorgesehen.
Direkte Sonnenschutzmaßnahmen
In allen Bereichen werden Aussen-Jalousieelemente vor
die Aluminiumkonstruktionen der Fensterelemente eingebaut.
(Keine Schwächung der Bauteile und Berücksichtigung des geforderten
Schallschutzes)
In den Administrativen Bereichen sind innen Vertikal-Lamellenstores (Raumakustik)
vorgesehen.
INNENWÄNDE
Tragende Innenwände
Sämtliche tragenden Innenwände sind, aus statischen und schallschutz-
technischen Gesichtspunkten in Stahlbeton C 30/37 in einer Stärke bis 25 cm ausgeführt
Nichttragende Innenwände
Nichttragende Innenwände werden mit 17,5 cm starken Kalksandsteinen (KSV 2,0)
und 11,5 cm starken Porenbetonsteinen ausgeführt
bzw. in Metallständerbauweise mit beidseitiger Beplankung aus
je 2x 12,5mm starken Gipskartonplatten und einer Innendämmung
ausgebildet.
Innentüren
Es werden Vollspantüren mit einer Decklage aus HPL-Schichtstoff vorgesehen.
Innenwandbekleidungen
Auf die gemauerten Innenwänden ist ein 1,5cm starker Gipsputz
aufzutragen.
Darauf sind Glasfaser- bzw. Rauhfasertapeten vorgesehen.
Die doppelte Beplankung der Ständerwände erfolgt mit beidseitig
angebrachten 12,5mm starken Gipskartonplatten,
Stöße verspachtelt, Tapeten wie vor.
Die Wände der Sanitärbereiche sowie die in den Hygienebereichen der
Teeküchen werden mit Fliesen, gemäß den Verlegeplänen des Architekten,
bekleidet.
DECKEN
Decken, Treppen und Rampen
Decken
Die Zwischendecken der Gebäude sind Stahlbetonmassivplatten, gemäß den
Angaben des Tragwerkplaners, in unterschiedlichen Stärken.
In den Räumen mit großen Stützenfreien Spannweiten kommen PI-Plattendecken
zur Ausführung.
Treppen
Die notwendige Treppe ist als Stahlbeton-Fertigteilen herzustellen.
Die giebelseitigen Fluchttreppen werden als Stahlkonstruktion ausgeführt.
Boden und Treppenbeläge
Bodenaufbau
- 2x 20 mm Trittschalldämmung
- PE-Folie
- 50-70 mm Zementestrich
Bodenbeläge
In den untergeordneten Technikbereichen ist eine Beschichtung des
Nutzestrichs vorgesehen.
Die Fertigteiltreppe erhält einen Kauschukbelag.
Die Sanitärbereiche wurden mit Fliesen versehen, während in den
öffentlichen Bereichen vorwiegend Kautschuk zur Ausführung kommt.
Decken- und Treppenbekleidungen
In den Bereichen der Verwaltung und in den Umkleiden sind abgehängte
Rasterdecken aus Mineralwolle und Metallpaneelen vorgesehen.
Im Foyer und in den öffentlichen Flurbereichen kommen abgehängte
Gipskartondecken zur Ausführung.
In den entstehenden Zwischenräumen werden die benötigten
Versorgungsleitungen geführt.
DÄCHER
Dächer ( Konstruktion, ohne Beläge und Bekleidungen)
Es handelt sich bei dem geplanten Dach über dem Auditorium um eine
geneigte Betondecke über der zusätzlich eine 18cm starke Sparrenkonstruktion
geplant ist, die durch eine Zwischensparrendämmung ergänzt wird.
Die Dachkonstruktionen werden als Sparren-Pfettendach ausgebildet.
Dachbeläge
Die Eindeckung der Dachflächen wird mit Aluminium-Profilblechen
hergestellt.
NUTZUNGSSPEZIFISCHE BAUKONSTRUKTIONEN und EINBAUTEN
Schließanlagen
Generalhauptschlüssel-Anlage
Die Organisation der Schließanlage wird in der fortschreitenden Planung
durch die Erstellung eines Schließplanes festgelegt.
TEIL III a PROJEKTBEZOGENE VORBEMERKUNGEN
02 AUSSEN- UND FREIANLAGEN
02
AUSSEN- UND FREIANLAGEN
Ausführungsbeschreibung zu LV Teil 1 Abschnitt 2 Außen- und Freianlagen, Tiefbau Ausführungsbeschreibung zu LV Teil 1 Abschnitt 2
Außen- und Freianlagen, Tiefbau
1. Überblick über die wesentlichen Leistungen
Herrichten der Außenanlagen mit Tiefbauarbeiten
Herstellung der Baugrube für das Gebäude mit Geländemodellierung für die einzubauenden Verkehrs- und Freianlagen
Straßen- und Wegebau, Herstellung des Ladebereichs (Laderampe) auf der Südseite des Gebäudes mit Asphaltbefestigung, Herstellung des Hauptzugangs für Fußgänger auf der Nordseite, mit Pflastersteinen, auch als Feuerwehrzufahrt, Rampe für barrierefreien Zugang, mit Geländer, Herstellung einer Zufahrt für die Feuerwehr und zur Andienung für die Müllabfuhr auf der Ostseite des Gebäudes aus Asphalt, Breite 6,10 m, Einfassung mit Hochborden, Anschlussfläche mit Rasengittersteinen, Gehwege um das Gebäude, b = 1,50 m, gepflastert, Einfassung mit Tiefborden, Traufstreifen, Breite 50 cm, Kies, Gepflasterte Fläche als Sammelplatz mit Außensitzplätzen auf der Westseite des Gebäudes, Herstellung des Parkplatzes für Mitarbeiter und Besucher auf der Nordseite des Gebäudes und südlich der Perimeterroad, Befestigung mit Asphalt, Herstellung des Parkplatzes entlang der ehemaligen Rollbahn nördlich der Perimeterroad durch entsprechende Stellplatzmarkierungen, Ergänzung Stellplatzflächen auf der östlichen Seite, Befestigung mit Rasengittersteinen Markierungs- und Beschilderungsarbeiten
Ver- und Entsorgung: Regenwasserentsorgung (Dach-, Straßen- und Parkplatzentwässerung), einschließlich Regenwasserrückhaltung und Ableitung in bestehende Kanäle, Schmutzwasserentsorgung, Herstellung der Grundleitung bis zum bestehenden Zulaufkanal zum Schmutzwasserpumpwerk, Umbau des bestehenden Schmutzwasserpumpwerks, Wasserversorgung einschließlich Feuerlöschhydranten, Sprinklervorratsbehälter, Kabel-, Leitungsgräben (nur Tiefbau- und Erdarbeiten) für Stromzuleitung vom Trafogebäude 2020, für Außenbeleuchtung, Fundamente für Mastleuchten, Kabelgräben für Nachrichtenkabel bis zum bestehenden COM-Anschlussschacht, Trassierung Fernwärmeversorgung Hausanschluss,
Freianlagen Herstellung Zaunanlage und Rammschutz (Seil-System) als AT/FP-Maßnahme mit Tor und Türen, Einbau Drehkreuz als Personenzugangskontrolle (Einfachanlage mit seitlicher Tür) in der Zaunanlage auf der Nordseite des Gebäudes Einbau Schranke (manuell) in der Feuerwehrzufahrt auf der Ostseite, Einbau von Absperrpoller und Rammschutzpoller, Errichtung eines Müllcontainer-Stellplatzes mit Pflasteroberfläche und Einhausung mit Mauerscheiben Einzäunung von im Freien aufgestellten Rückkühl- und Lüftungsaggregaten Landschaftsbauarbeiten (Rasenansaat, im Bereich des Parkplatzes Baumpflanzungen).
2. Maßnahmen LV Teil 1 Abschnitt 2
2.1 Baugrube, Bodenaustausch und Geländemodellierung
Baugrube:
Der notwendige Aushub zur Herstellung der Baugrube ist in den Architekturplänen ausgewiesen.
Hinweis:
Zur Baufeldfreimachung der Baugrube sind Umverlegemaßnahmen erforderlich, die vor dem Aushub der Baugrube vorgenommen werden müssen.
Rückbau und Umverlegung der Fernwärmeleitung im Bereich des neuen Gebäudes:
Planung und Ausführung erfolgt durch die FFR. Die Umverlegung muss vor dem Aushub der Baugrube für den Neubau des Gebäudes erfolgt sein.
Rückbau und Umverlegung Elektrokabel, Mittelspannung, 20 kV,
Die Ausführung ist in LV Teil 1 Abschnitt 1 Baufeldvorbereitung enthalten.
Rückbau und Umverlegung Telekomkabel:
Planung und Ausführung erfolgen durch die Telekom.
Rückbau Regenwasserkanal aus Northeast area:
Die Umverlegung muss vor dem Aushub der Baugrube für den Neubau des Gebäudes erfolgt sein. Der Rückbau kann mit Aushub der Baugrube erfolgen.
Bodenaustausch:
Der Bodenaustausch erfolgt nach Erfordernis und in Abstimmung mit der Bauleitung des AG.
Bei den Bodenaustauschmassen ist generell kein Recyclingmaterial zu verwenden. Als einzubauende Bodenmassen kommen nur Böden der Klassifizierung Z 0 in Frage. Der Nachweis hierfür ist dem AG spätestens 10 Tage vor Beginn der Bodenaustauscharbeiten vorzulegen. Weitere Angaben sind in den nachfolgenden Abschnitten und auf den Querprofilen zur Oberflächenbefestigung aufgezeigt.
Im Bereich von Grünflächen und den Oberflächengräben ist bis 40 cm unter fertige Oberfläche der Boden auszutauschen. Darüber ist 30 cm kornabgestuftes Sand-Kies-Gemisch einzubauen bevor die Mutterbodenschicht aufgetragen wird.
Gräben sind im Bereich von Befestigungsflächen mit Fremdmassen der Verdichtbarkeitsklasse V1 gemäß ZTVE-StB 09 zu verfüllen.
Auffüllungen:
Aufgrund des bestehenden Geländeabfalls in Süd und Südost-Richtung sind Auffüllungen mit Bodenmassen, wie voranstehend unter Bodenaustausch aufgezeigt, erforderlich.
2.2 Verkehrswege
Eine Übersicht über die Außenanlagen, die befestigten Verkehrsflächen und die Freianlagen ist in den Lageplänen C006 (Teil 1, Baufeld mit Parkplatz nördlich des Gebäudes) und C007 (Teil 2, Parkplatz nördlich der Perimeterroad) aufgeführt. In den Plänen sind entsprechende Verweise auf Detailpläne eingetragen.
Zufahrten, Verkehrsflächen
Die Verkehrsflächen und Oberflächenbefestigung sind in den Lageplänen C006 (Teil 1, Baugrundstück) und C007 (Teil2, nördlicher Parkplatz entlang Rollbahn-Zubringer) dargestellt.
Die Baumaßnahme beinhaltet
die Herstellung von Feuerwehrzufahrten, die Herstellung eines Ladebereichs auf der Südseite, den Neubau von Parkplätzen für POVs und Besucher, den Neubau von Stellplatzflächen für GOVs, die Herstellung von Gehwegen.
Sonstiges:
Sammelplatz mit Außensitzplätzen
2.2.1 Wege
Befestigte Flächen für Fußgänger; Neuanlage von Gehwegen mit Pflasteroberfläche:
Örtlichkeiten:
Gehweg Hauptzugang Nord (dient auch als Feuerwehrzufahrt)
Breite: 6,10 m (bis Treppenanlage);
Der Hauptanfahrtsweg der Feuerwehr erfolgt von Süden über den Taxiway.
Feuerwehrzufahrt, in Kombination mit dem Fußgänger-Hauptzugang, bis zum Drehtor, Befestigung mit Pflastersteinen,
Aufgrund der Höhenentwicklung ist im Fußgänger-Hauptzugang der Einbau einer Treppe erforderlich.
Für den barrierefreien Zugang ist seitlich neben dem Gehweg eine Rampe vorgesehen. Befestigung von Zugang und Rampe mit Pflastersteinen.
Rampe Nordseite (barrierefreier Zugang)
Breite: 2,00 m, beidseitig mit Geländer.
Zum Erreichen der nördlichen Stellplätze entlang des Rollbahn-Zubringers ist die Querung der Perimeterroad erforderlich und die Fortsetzung des Gehweges auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Die Querung der Straße erfolgt als Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen und Beschilderung.
Gehweg Nordostseite Gebäude, vor Technikräumen und Gehwege auf der Ost- und Westseite:
Breite: 1,50 m, Querneigung 2 %;
Gehweg auf der Gebäudesüdseite:
Breite: 2,00 m, als bessere Abgrenzung zum Ladebereich.
Erdaushub einschließlich Bodenaustausch, Nachverdichten des Planums.
Nach der Gehwegherstellung verfüllen der Arbeitsräume bis 20 cm unter Oberkante Gelände mit gelagertem Boden.
Material der Oberflächenbefestigung:
Betonsteinpflaster, Farbe: grau
Abmessungen: 200 x 100 x 80 mm und
Abmessungen: 200 x 100 x 100 mm im überfahrbaren Bereich des nördlichen Hauptzugangs
Einfassung:
aus Tiefbordsteinen 10/30 cm
Querneigung der Pflasterfläche:
mind. 2,0 %, resultierende Querneigung unter Berücksichtigung der Längsneigung: mind. 2,5 %
Oberkante Tiefborde, in der Regel:
4 cm Aufkantung auf der höher liegenden Seite des Gehweges.
Die tiefer liegende Seite des Weges wird ohne Aufkantung ausgeführt, zum Ablauf des Regenwassers in die angrenzende Grünfläche.
Aufbau der Gehwege um den Neubau:
nach RStO 12, Bauweise für Rad- und Gehwege mit Pflasterdecke,
Tafel 6, Pflaster, Zeile 1
Mindestaufbau
8 cm Rechteckpflaster 10/20
4 cm Bettung Splitt-Brechsand 0/5
28 cm Frostschutzschicht 0/45 mm,
40 cm Gesamtdicke
EV2 Planum (UK
Frostschutzschicht) ≥ 45 MPa
20 cm Bodenaustausch nach
Erfordernis und Auffüllungen:
Bodengruppen nach DIN 18196:
GW, GU, GI, SW, SU, SI,
Feinkorngehalt <= 0,063 mm:
max. 15%
Größtkorn: max. 80 mm
Ungleichförmigkeitszahl >= 6
Einbauwassergehalt: w <= w Pr
Dicke nach Erfordernis
Gehweg Zugang Nord, vom Gebäudeneubau bis Drehkreuzanlage und Gehweg-Rampe Nordseite,
analog RStO 12, Fahrbahn mit Pflasterdecke,
Tafel 3, Bk 0,3 Zeile 1
8 cm Rechteckpflaster 10/20
4 cm Bettung Splitt-Brechsand 0/5
15 cm Schottertragschicht 0/45,
EV2 ≥ 120 MPa
23 cm Frostschutzschicht 0/56 mm
(RCL), EV2 ≥ 100 MPa
65 cm Gesamtdicke
EV2 Planum (UK
Frostschutzschicht) ≥ 45 MPa
20 cm Bodenaustausch nach
Erfordernis und Auffüllungen:
Bodengruppen nach DIN 18196:
GW, GU, GI, SW, SU, SI,
Feinkorngehalt <= 0,063 mm:
max. 15%
Größtkorn: max. 80 mm
Ungleichförmigkeitszahl >= 6
Einbauwassergehalt: w <= w Pr
Dicke nach Erfordernis
Planum 45 MPa, OK FSS 100 MPa:
2.2.2 Fahrbahnen
Feuerwehrzufahrt Ostseite des Gebäudes:
Nutzung als Feuerwehrzufahrt und zur Andienung des Hauswirtschaftsraums/ Technikraums, Müllabfuhr, Wartungszufahrt für Regenrückhaltebecken und RRB bei Gebäude 2018 etc.)
Abmessung:
Breite 6,10 m (Feuerwehrzufahrt)
Oberflächenbefestigung: Asphalt
Der Befestigung des nördlich an die Zufahrt angrenzenden Bereichs ist mit Rasengittersteinen (Versickerung des Oberflächenwassers, einschl. Dränage) vorgesehen. Die Kammerfüllung ist als Vegetationsschicht vorgesehen und unter der KGR 579 (512) aufgeführt.
Fläche mit Anlieferungsverkehr:
Ladebereich auf der Südseite des Gebäudes:
Be- und Entladezone für Lkw, Rangierfläche für Gabelstapler, aufgrund der vorgesehenen Höhenentwicklung mit Zu- und Ausfahrtsrampe, Stützwand und Treppenanlage. Im westlichen Bereich ca. 4 Stellplatzflächen für GOVs.
Einfassung der Verkehrsflächen:
Hochbordsteine 18/30 cm,
Anschlag des Hochbordes: 15 cm,
Bereich Perimeterroad Südseite, zwischen Ein- und Ausfahrt des Parkplatzes: Hochbord 18/30 mit Rinnenplatte 30x30x10-12 cm auf Lücke zur Ableitung von Niederschlagswasser in die angrenzend geplante Mulden.
Einbau Tiefbordsteine 10/30 bei Ableitung des Niederschlagwassers in die seitlichen Grünflächen.
Aufbau der Zufahrtsstraßen
Feuerwehrzufahrt auf der Ostseite und Ladebereich auf der Südseite: nach RStO 12, Bauweise mit Asphaltdecke,
Tafel 1, Bk 1,8, Zeile 3
4 cm Asphaltdeckschicht
AC 11 DN, Bindemittel 50/70
12 cm Asphalttragschicht
AC 22 TN, Bindemittel 50/70
15 cm Schottertragschicht 0/45,
EV2 ≥ 150 MPa
34 cm Frostschutzschicht 0/56 mm,
EV2 ≥ 120 MPa, (RCL)
65 cm Gesamtdicke
EV2 Planum (UK
Frostschutzschicht) ≥ 45 MPa,
ca.20 cm Bodenaustausch nach
Erfordernis und Auffüllungen:
Bodengruppen nach DIN 18196:
GW, GU, GI, SW, SU, SI,
Feinkorngehalt <= 0,063 mm:
max. 15%
Größtkorn: max. 80 mm
Ungleichförmigkeitszahl >= 6
Einbauwassergehalt: w <= w Pr
Dicke nach Erfordernis
Planum nachverdichten,
Verdichtungsgrad DPr ≥ 100 %,
Trennvlies auf Planum
(Geotextil ≥ GRK 3),
(wechselnde Grundwasserstände)
Bereich Laderampe Südseite, querende Pflasterbefestigung (Gehweg):
RStO 12, Fahrbahn mit Pflasterdecke,
Tafel 3, Bk 1,8 Zeile 1
10 cm Rechteckpflaster 10/20
4 cm Bettung Splitt-Brechsand 0/5
25 cm Schottertragschicht 0/45,
EV2 ≥ 150 MPa
26 cm Frostschutzschicht 0/56 mm
(RCL), EV2 ≥ 120 MPa
65 cm Gesamtdicke
EV2 Planum (UK
Frostschutzschicht) ≥ 45 MPa
ca. 20 cm Bodenaustausch und
Auffüllungen nach Erfordernis:
Bodengruppen nach DIN 18196:
GW, GU, GI, SW, SU, SI,
Feinkorngehalt <= 0,063 mm:
max. 15%
Größtkorn: max. 80 mm
Ungleichförmigkeitszahl >= 6
Einbauwassergehalt: w <= w Pr
Dicke nach Erfordernis
Planum 45 MPa, OK FSS 120 MPa:
Bereich Hauptzugang Nordseite bei Querung der Parkplatz-Fahrgasse, überfahrbar:
Befestigung von Perimeterroad bis vor Drehkreuzanlage:
RStO 12, Fahrbahn mit Pflasterdecke,
Tafel 3, Bk 1,0 Zeile 1
10 cm Rechteckpflaster 10/20
4 cm Bettung Splitt-Brechsand 0/5
20 cm Schottertragschicht 0/45,
EV2 ≥ 150 MPa
31 cm Frostschutzschicht 0/56 mm
(RCL), EV2 ≥ 120 MPa
65 cm Gesamtdicke
EV2 Planum (UK
Frostschutzschicht) ≥ 45 MPa
ca. 20 cm Bodenaustausch und
Auffüllungen nach Erfordernis:
Bodengruppen nach DIN 18196:
GW, GU, GI, SW, SU, SI,
Feinkorngehalt <= 0,063 mm:
max. 15%
Größtkorn: max. 80 mm
Ungleichförmigkeitszahl >= 6
Einbauwassergehalt: w <= w Pr
Dicke nach Erfordernis
Planum 45 MPa, OK FSS 120 MPa:
Bereich nördlich der Feuerwehrzufahrt auf der Ostseite:
Flächenbefestigung vorgesehen mit Rasengittersteinen,
Aufbau nach RStO 12, Bauweise mit Pflasterdecke,
Tafel 3, Bk 1,8, Zeile 1,
Bereich mit Auffüllungen in größeren Dicken,
12 cm Rasengittersteine
4 cm Bettung Splitt-Brechsand 0/5
20 cm Schottertragschicht 0/45,
EV2 ≥ 150 MPa
29 cm Frostschutzschicht 0/56 mm
(RCL), EV2 ≥ 120 MPa
65 cm Gesamtdicke
EV2 Planum (UK
Frostschutzschicht) ≥ 45 MPa,
ca. 20 cm Bodenaustausch und
Auffüllungen nach Erfordernis:
Bodengruppen nach DIN 18196:
GW, GU, GI, SW, SU, SI,
Feinkorngehalt <= 0,063 mm:
max. 15%
Größtkorn: max. 80 mm
Ungleichförmigkeitszahl >= 6
Einbauwassergehalt: w <= w Pr
Dicke nach Erfordernis
Planum nachverdichten,
Verdichtungsgrad DPr ≥ 100 %,
Trennvlies auf Planum
(Geotextil ≥ GRK 3),
(wechselnde Grundwasserstände)
Füllung der Rasengittersteine:
Oberboden-Sand-Splitt-Gemisch und Saatgutmischung RSM 5.1.
2.2.3 Parkplatz, Fahrgasse und Stellplatzflächen
Stellflächen, Parkplatz
Parkplatz nördlich des neuen Gebäudes,
Nutzung für Mitarbeiter und Besucher, Ausweisung von Stellplätzen für Behinderte und Van accessible.
Die Kennzeichnung der Stellplätze erfolgt durch Beschilderung.
Fahrgasse (Parkplatzdurchfahrt) und Stellplatzflächen werden in Asphaltbauweise ausgeführt. Die einzelnen Parkstände sind in Senkrechtaufstellung angeordnet und werden durch Markierungsstriche kenntlich gemacht.
Die Randeinfassung der gesamten Verkehrsfläche erfolgt mit Hochborden,
Einmündungsbereich zur Perimeterroad:
Ein- und Ausfahrt mit aufgeweiteten Einmündungsbereichen.
Fahrgasse in beiden Richtungen befahrbar.
Hinweis:
Befestigung mit Asphalt. Querender Gehweg: Befestigung mit Pflaster,
Abmessungen
Fahrgasse,
Breite: 7,92 m, Asphalt
Stellplatz:
Länge 5,00 m, Überstand 0,70 m,
Breite: 2,80 m, Randstellplatz: 2,80 m
Stellplatz:
1x Van acceccible: Breite: 3,40 m zzgl. 1,60 m seitliche Bewegungsfläche (Ein-/Ausstieg), nutzbar mit benachbartem Stellplatz,
Behindertenparkplatz:
Breite: 2,50 m zzgl. 1,60 m seitliche Bewegungsfläche (Ein-/ Ausstieg), als Einzel- bzw. Doppelparkstand,
seitliche Bewegungsfläche mit Bodenmarkierung.
Gefälle von Fahrgassen und Stellplätzen:
Im westlichen Teil des Parkplatzes:
Längsneigung der Fahrgasse und Stellplätze: 0,5 %, vom querenden Gehwegübergang in westliche Richtung abfallend.
Im östlichen Teil des Parkplatzes:
Ohne Längsneigung der Fahrgasse und der Stellplätze, erst ansteigend in Zu-/Ausfahrt, Neigung nach Angabe im Lageplan C006:
Fahrbahnprofile zur Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers:
Fahrbahn/Fahrgasse und Stellplatzflächen mit Neigung zum südlichen Rand der Stellplätze (einseitig),
Querneigung 2,5 %,
nördlicher Rand: Hochbord 18/30,
Südlicher Rand: Hochbord 18/30 auf Lücke, zur Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers,
Fahrgasse Kurve Ausfahrt Ostseite:
südlicher Rans mit Hochbord 18/30, davor: Rinnenplatte 30x30x10-12 cm,
Material der Oberflächenbefestigung:
Fahrgasse und Stellplätze: Asphalt
Trennstreifen: Fahrbahnmarkierung
Fahrgasse:
Aufbau der Fahrgasse nach RStO 12, Bauweise mit Asphaltdecke,
Tafel 1, Bk 1,0 Zeile 3
4 cm Asphaltdeckschicht
AC 11 DN, Bindemittel 50/70
10 cm Asphalttragschicht
AC 22 TN, Bindemittel 50/70
15 cm Schottertragschicht 0/45,
EV2 ≥ 150 MPa
36 cm Frostschutzschicht 0/56 mm,
EV2 ≥ 120 MPa, (RCL)
65 cm Gesamtdicke
EV2 Planum (UK
Frostschutzschicht) ≥ 45 MPa,
je nach Höhenlage der Felsoberkante:
ca. 20 cm Bodenaustausch und
Auffüllungen nach Erfordernis:
Bodengruppen nach DIN 18196:
GW, GU, GI, SW, SU, SI,
Feinkorngehalt <= 0,063 mm:
max. 15%
Größtkorn: max. 80 mm
Ungleichförmigkeitszahl >= 6
Einbauwassergehalt: w <= w Pr
Dicke nach Erfordernis
Planum nachverdichten,
Verdichtungsgrad DPr ≥ 100 %,
Trennvlies auf Planum
(Geotextil ≥ GRK 3),
(wechselnde Grundwasserstände)
Planum 45 MPa, OK FSS 120 MPa:
erforderliche Dicke FSS-Schicht: min. 30 cm zum Erreichen des EV2-Wertes.
Bereich Fahrgasse mit Querung Fußgänger: Pflasterbauweise, siehe Abschnitt 2.2.2.
Die verbleibenden Arbeitsbereiche auf der Rückseite der Borde werden bis 20 cm unter Oberkante Hochbord mit anzulieferndem Boden verfüllt.
Parkplatz entlang ehemaligem Rollbahn-Zubringer, nördlich der Perimeterroad:
Westseite:
Senkrechtaufstellung der Stellplätze, Hier erfolgt nur eine Fahrbahnmarkierung mit Beschilderung.
Ostseite:
neue Stellplätze in Längsaufstellung zur Fahrbahn,
Flächenbefestigung vorgesehen mit Rasengittersteinen,
Aufbau nach RStO 12, Bauweise mit Pflasterdecke,
Tafel 3, Bk 1,8, Zeile 1,
Darstellung Aufbau wie unter voranstehendem Abschnitt 2.2.2 Fahrbahnen, "Bereich nördlich der Feuerwehrzufahrt auf der Ostseite" aufgeführt.
2.2.4 Sonstige Oberflächenbefestigungen
Sammelstelle, Außensitzplätze:
Pflasterfläche in der Größe von 10 x 10 m, aus Betonsteinpflaster, 200 x 100 x 80 mm, mit Tiefbord als Einfassung.
Traufstreifen:
Spritzschutzstreifen, Breite 50 cm, mit einer Randeinfassung aus Tiefbordsteinen. Im Zwischenraum werden ca. 20 cm Schotter mit Vliesabdeckung eingebaut und mit einer 10 cm dicken Kiespackung verfüllt.
Hydrantenstandort:
Um die Hydranten werden Pflasterflächen aus Betonsteinpflaster, 200 x 100 x 80 mm, in der Größe von ca. 2 x 2 m mit Tiefbord als Einfassung vorgesehen.
2.3 Baukonstruktionen in den Außenanlagen
2.3.1 Einfriedungen, AT/FP-Maßnahmen
AT/FP-Maßnahmen:
Zaunanlage, Rammschutz (Cable barrier), Schranken, Poller. Darstellung in Plan C002.
Der Zugang (Gehweg) auf der Nordseite ist im Einfahrtsbereich durch herausnehmbare Absperrpoller (keine K12-Anforderung) gesichert. Für diesen Bereich ist die Zufahrt nur für die Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr oder Krankenwagen gedacht.
Zaun und Durchfahrtssperre:
Maschendrahtzaun mit einseitigem Übersteigschutz, Gesamthöhe 2,50 m,
dahinter: Seil-System (Cable barrier) als Rammschutz (wie im Bestand). Darstellung in C006 und C026.
Drehkreuzanlage:
Einbau einer Portaldrehkreuzanlage (Einzelanlage) zur Personenzutrittskontrolle. Für den barrierefreien Zugang (Rollstuhlfahrer und Fahrradfahrer) wird das Drehkreuz seitlich mit einer Drehtür ergänzt.
Darstellung im Detail in Plan C027,
Protaldrehkreuzanlage mit Dach und Übersteigschutz, Feuerverzinkt mit Korrosionsschutz, Farbe nach Angabe, vorgesehen grün, Kreuzelement aus Edelstahl, Beleuchtung, Standsäule für Kartenlesegerät, Sprechanlage, auch für Öffnung Drehtür, Überwachungskamera, Verbindung zu Sprechanlage im Gebäude
Rammschutzpoller (Durchfahrtssperre):
3x Rammschutzpoller, feststehend, K12-Poller, Dicke mind. 0,273 cm, Abstand zwischen den Pollern: 1,20 m,
lichte Pollerhöhe: 90 cm,
in Zuwegung außen vor der Drehkreuzanlage, da das Seilsystem an dieser Stelle unterbrochen ist
Schranken:
Einbau zur Absperrung gegen unbefugtes Einfahren,
Örtlichkeit: Feuerwehrzufahrt und Andienung Südostseite
1 Stück,
lichte Durchfahrtsbreite: 7 m (23 ft)
Anforderungen zur Rückhaltung: keine
Poller:
herausnehmbar, Rundrohr, Edelstahl
2x 3 St. Poller, im Gehweg bzw. in der Feuerwehrzufahrt auf der Nordseite des Geländes, zur Absperrung der Durchfahrt. Pollerabstand: 1,50 m
2.3.2 Mauern, Wände, Treppen
Mauern, Wände:
Einbau von Mauerscheiben, Winkelstützelemente,
Örtlichkeit: Ladebereich Süd (Plan C006),
erforderlich zum Höhenausgleich, Einbau am Grundstücksrand zum Taxiway.
Mauerscheiben, Pallisaden :
Einhausung Stellplatz Müllcontainer
Rampe für den barrierefreien Zugang zum Gebäude auf der Nordseite.
Treppen:
Nordseite, im nördlichen Hauptzugang
5 Stufen 15/30
Südseite, in Stützwand
6 Stufen 15/30
2.4 Regenwasserableitung
Der Regenwasserableitung und -rückhaltung ist im Lageplan C008 (Teil 1) und im Längsschnitt C019 dargestellt, die Schachtbauwerke sind in den Plänen C035 und C036 aufgeführt.
2.4.1 Regenwasserkanäle
Herzustellende Regenwasserkanäle:
Umverlegung des bestehenden Regenwasserkanals aus dem Nordostgebiet (separater Kanal) Neubau Regenwasserkanal mit Anschluss der Muldengräben auf der Südseite des Parkplatzes (Aufnahme und Ableitung des Niederschlagswassers der Parkplatzbefestigung), mit Anschluss an Rückhaltebecken RRB Neubau RW-Kanäle zur Ableitung des Regenwassers von Dachflächen mit Anschluss an RRB Grabenverrohrung Südseite Bereich Laderampe, zur Ableitung von Oberflächenwasser aus Muldengräben
Das Regenwasser von den Dachflächen und befestigten Verkehrsflächen wird über Sammelkanäle (Neubau RW-Kanäle) bis zur Rückhalteanlage RRB herangeführt.
Das Durchflussvermögen des weiterführenden Kanalbestands, an den der Ablauf aus dem RRB angeschlossen werden kann, ist begrenzt. Daher ist das Niederschlagswasser auf dem Baugrundstück zwischenzuspeichern und gedrosselt abzuleiten.
Der Ablauf des RRB und die Grabenverrohrung sind in Schacht R6 an den umzuverlegenden RW-Kanal anzuschließen. Nach dem Zusammenschluss verläuft der neue Regenwasserkanal in südöstliche Richtung bis zum Anschluss an den Kanalbestand nördlich der Rampe 1 in Schacht 156045. Der Schacht 156045 wird durch den neuen Schacht R8 mit DN 2000 ersetzt.
Die dort vorhandene Abmauerung im bestehenden und nach Süden zum Hasbach weiterführenden Kanal DN 600 wird abgebrochen, der Ablauf wird wieder hergestellt und der Kanal wieder in Betrieb genommen.
Der vorhandene Ablauf DN 200 in südwestliche Richtung wird abgemauert.
Die durchzuführenden Maßnahmen sind auf dem Plan C035 dargestellt.
Umverlegung Bestand für Baufreiheit:
Umverlegung vorhandener Regenwasserkanal DN 300 bzw. DN 500 aus North east area (ehemals Flächenenteisung aus Nordostgebiet), der auf der Westseite der bestehenden und zurückzubauenden Rollbahn von Norden kommend in Richtung Süden verläuft und südlich des Taxiway an den dort vorhandenen Kanalbestand anschließt.
Der Regenwasserkanal wird dabei auf der Nordseite des Parkplatzes abgefangen und separat am östlichen Rand des Baugrundstücks in südliche Richtung umverlegt.
An den Kanal wird in Schacht R1 der Muldenablauf der zwischen Perimeterroad und Parkplatz anzulegenden Mulden angeschlossen. In die Mulden entwässert der angrenzende Teil der Perimeterroad über Borde auf Lücke.
Zu beachten:
An diesen Kanal wird im weiteren Verlauf nur der Drosselabfluss der Regenrückhalteanlage und die neue Grabenverrohrung auf der Südseite des Baugrundstücks angeschlossen (Schacht R6).
Bestehende Gräben, Verrohrung
Ableitung Niederschlagswasser aus dem Baugrundstück und dem westlichen Nachbargrundstück.
Im südlichen Bereich des Baugrundstücks besteht ein Graben, der Oberflächenwasser aus dem am westlichen Grundstücksrand verlaufenden Graben (Mulde) in östliche Richtung weiterleitet.
Dieser Graben leitet Regenwasser ab, das von den Parkplätzen des Gebäudes 2220 und von der Perimeterroad im Einfahrtsbereich zu diesem Parkplatz abfließt.
Im Ladebereich auf der Südseite des neuen Gebäudes muss der Graben verrohrt werden.
Die Aufrechterhaltung der Niederschlagswasserableitung aus dem Nachbargrundstück ist bei der Neubaumaßnahme sicherzustellen.
Dachentwässerung:
Die Örtlichkeit der Regenfallrohre der Dachentwässerung ist der aktuellen Hochbauplanung entnommen
Die Dachfläche lässt sich entsprechend der Dachneigungen in 3 Bereiche aufteilen.
Einen nordöstlichen Bereich, einen nordwestlichen Bereich sowie den südlichen Bereich, der dabei den größten Anteil darstellt.
Die Dachentwässerung wird gefasst und über neue PVC-U Kanäle abgeführt.
Die Entwässerung aller befestigten Flächen erfolgt über Regeneinläufe und Kastenrinnen an neu zu bauende Regenwasserkanäle.
Anschluss der Fallrohre der Dachentwässerung und Anschluss der Entwässerungsrinnen vor den Außentüren:
Fallrohranschlussleitung DN 150, PVC-U;
Entwässerungsrinnen von den Außentüren (DIN 18195, Bauwerksabdichtung, DIN 18025 / DIN 18024 Barrierefreies Bauen), NW 100, Kl. A 125, Anschlussleitung DN 100 PVC-U.
Entwässerungsrinne vor den Toren auf der Südseite: NW 100, Kl. E 600, Anschlussleitung DN 100 PVC-U.
Parkplatz südlich der Perimeterroad:
- Parkplatz
Einbau von Hochborden auf Lücke, Ableitung des Niederschlagswassers in Mulde südlich des Parkplatzes,
- östlicher Bereich, Fahrgassen-Ausfahrt:
Einbau von Straßenabläufen,
Anschlusskanal DN 150 PVC-U.
Hauptzugang Nordseite:
Kastenrinnen oberhalb und unterhalb der Treppenanlage und am Fuß der Rampe.
Ladebereich Südseite:
Kastenrinne am Tiefpunkt der Rampen von Zu- und Ausfahrt und Stellplatzfläche im westlichen Bereich (NW 150, Belastungsklasse E 600).
Entwässerungsrinne vor der Treppenanlage auf der Südseite: NW 100, Kl. E 600, Anschlussleitung DN 100 PVC-U.
Entwässerungsrinne an der Stützwand der Rampe (oben): NW 200, Kl. E 600, Anschlussleitung DN 200 PVC-U.
Feuerwehrzufahrt:
Straßenablauf 300/500, kurze Bauform, mit Anschluss an das RRB.
Mulden und Gräben:
Aufrechterhaltung der bestehenden Oberflächenwasserableitung in Gräben und Verrohrungen im Bereich des Baufeldes.
Ausbildung von Mulden und Gräben,
Die Oberflächenbefestigung mit Schotterrasen als Vegetationsschicht (analog Bankettstreifen an Fahrbahnen) ist unter der KGR 579 (512) aufgeführt.
Mulde, zwischen Perimeterroad und Nordseite Parkplatz
Einbau Muldenablaufschächte mit Gitterrost, Ableitungskanal mit Anschluss an den umzuverlegenden Regenwasserkanal.
Mulden Südseite Parkplatz, westlichr und östlicher Bereich:
Einbau Muldenablaufschächte mit Gitterrost, Ableitungskanal mit Anschluss an den Regenwasserkanal mit Ableitung in das Regenrückhaltebecken
Geländevertiefung Westseite des Neubaus:
Regenwasserableitung zum Muldengraben auf der südwestlichen Seite, oberhalb der Grabenverrohrung.
Geländevertiefung im Bereich des Regenrückhaltebeckens aus Rigolenfüllkörper: Sammlung des Niederschlagswassers aus der Feuerwehrzufahrt (Ablauf über Tiefborde),
Geländevertiefung mit Muldenablauf und Anschluss an das RRB.
2.4.2 Regenwasserrückhalteanlage:
Zentrale Rückhaltung:
Die Rückhaltung von Regenwasser ist zentral und unterirdisch in Form von Rigolen-Füllkörper aus Kunststoffelementen vorgesehen.
Elemente: L/B/H ca. 0,60 m x 0,60 m x 0,60 m
2 Zuläufe aus nördlicher und südlicher Richtung, mit Sandfang.
1 Ablauf DN 160 PVC-U mit Drosselschacht und hydromechanischem Drosselorgan zur Abflussbegrenzung.
Das Bauwerk ist im Plan C022 dargestellt.
Drosselabfluss: 10 l/s
Erforderliches Regenwasser-Rückhaltevolumen: 185 m3
Abmessungen Rigolenfüllkörper: ca. 12,20 m x 13,80 m,
2 Lagen.
Als Einbauörtlichkeit ist eine Freifläche im südöstlichen Bereich des Baugrundstücks vorgesehen. Bei der Herstellung ist der Abstand zur Fernwärmeleitung zu beachten, siehe Koordinierter Leitungsplan C013.
Der gedrosselte Ablauf der Regenwasserrückhalteanlage wird an den umzuverlegenden Regenwasserkanal (siehe voranstehende Beschreibung Umverlegung Bestand Regenwasserkanal aus dem Nordost-Gebiet) angeschlossen.
Das RRB ist mit einem Notüberlauf auszustatten, mit Anschluss an die auf der Südseite des RRB geplante Grabenverrohrung.
2.5 Schmutzwasserentsorgung
Darstellung in Lageplan C009 und Längsschnitt C020, einschl. Schnitte und Details zu Rohrgraben und SW-Pumpwerk. Die Schachtbauwerke sind im Plan C037 dargestellt.
2.5.1 Schmutzwasserableitung:
Die Schmutzwasserableitung erfolgt im Freispiegelgefälle in südöstliche Richtung und wird im neu zu errichtenden Schacht S4 im Zulaufkanal zum bestehenden Schmutzwasserpumpwerk an diesen Kanal angeschlossen.
Der Grundleitungsaustritt aus dem neuen Squad Ops-Gebäudes ist ca. mittig auf der Ostseite des Gebäudes vorgesehen. Ca. 3,00 m außerhalb des Gebäudes ist der Hausanschlussschacht/ Revisionsschacht angeordnet.
Der Schmutzwasserkanal verläuft anschließend rd. 18 m in östliche Richtung, bis zur Feuerwehrzufahrt, knickt dort ab und verläuft rd. 10,5 m geradlinig zum bestehenden Zulaufkanal der bestehenden SW-Pumpstation im Taxiway.
Für den Kanalanschluss ist der neue Schacht S4 in den bestehenden Kanal einzubauen. Für den Zulauf des neu zu bauenden Schmutzwasserkanals wird in Schacht S4 ein innenliegender Absturz mit PVC-U-Rohren und -Formteilen eingebaut.
Die Trassenfestlegung erfolgte unter den Gesichtspunkten wie Anfahrbarkeit der Schächte zu Wartungszwecken (nicht in Grünflächen), parallele Verlegung für Kosteneinsparungen bei der Rohrgrabenherstellung, Baufreiheit beim Bau, geordnete Trassen, weitgehende Zusammenlegung.
Länge des SW-Kanals: rd. 39 m,
Rohrdurchmesser: DN 150
Rohrmaterial: PVC-U (Kunststoff)
Kanalgefälle: rd. 1,0 %.
Verlegetiefen: ca. 2,50 m
Zulauf zum SW-Kanal, in Schacht S2:
Ablauf aus Sprinklertank:
DN 100 PVC-U,
Länge: rd. 37 m
Einbau innenliegender Absturz in Schacht S2
2.5.2 Umbau bestehende Schmutzwasserpumpstation
Die vorhandene SW-Pumpstation aus Fertigteilschacht DN 2000 ist umzubauen.
Maßnahmen am bestehenden SW-Pumpwerk:
- Austausch der Pumpen (Freistromrad, keine Schneideradpumpe!) im vorhandenen Schacht,
- Austausch von Druckleitung und Armaturen im Schacht,
- Austausch der Schaltanlage inkl. Schaltschrank und Leerrohre,
- Neues Energiekabel zur Versorgung der leistungsstärkeren Pumpen,
- Steuerkabel zum Neubau Squad Ops-Gebäude und Auflegen der Betriebsdaten auf die Gebäudeautomation,
- Austausch der Abdeckplatte der Abwasserpumpstation mit Schachtdeckel DN 800 Kl. D400
- Anschluss Freispiegelkanal des SQ Ops Bldg. an den vorhanden Zulaufkanal (s. o.)
Die Maßnahmen am SW-Pumpwerk sind im Längsschnitt Plan C020 dargestellt.
Mindestförderstrom der Pumpe Qp >= 8 l/s
Mindestförderhöhe der Pumpe Hp >= 13 m
Leistung: Pmin 2,4 kW
2.6 Wasserversorgung
Löschwasserversorgung, Wasserleitungen, Kaltwasserhausanschlüsse sind im Lageplan C010 und im Längsschnitt C021 aufgeführt.
2.6.1 Wasserleitungen und Hydranten
Bestehende Wasserleitungen in der Nähe:
Ringleitung nördlich des Baufeldes: DN 200
Ringleitung südlich des Baufeldes, nördlich von Rampe 1: DN 200
Bestehender Hydrant:
auf der Westseite von Gebäude 2018 (Doppelhangar), östlich des Regenrückhaltebeckens.
Der Leitungsverlauf und die Einbauten zur Trink- und Löschwasserversorgung sind im Lageplan C010 dargestellt.
Löschwasserversorgung:
Neubau Wasserleitung:
Die Leitung wird aus duktilen Gussrohren als Stichleitung gebaut.
Nutzung zur Versorgung des Squad Ops-Gebäudes mit Trinkwasser (Kaltwasseranschluss), zur Löschwasserversorgung bei Hydrant Nr. 2 (Ostseite des Neubaus, Löschwasserentnahme 284 m³/h über 2 h) und zur Nachspeisung des Löschwasserbehälters mit Feuerwehreinspeisung.
Anschlusspunkt: auf der Ostseite:
Anschluss an die bestehende Leitung DN 200 auf der Westseite von Gebäude 2018 (Doppelhangar).
Nennweiten:
Abschnitt Anschluss an Bestand bis Hydrant Nr. 2: DN 200,
Abschnitt Hydrant Nr. 2 bis Löschwasserbehälter: DN 100
Material:
GGG DN 200 und DN 100,
TW-Gebäudeanschluss:
Der TW-Anschluss des Gebäudes ist auf der Nordseite in Höhe des Technikraums vorgesehen. Die Leitungslänge beträgt rd. 11 m.
Der Leitungsdurchmesser (Kaltwasseranschluss) ist als DN 63 PE geplant.
Feuerwehreinspeisung:
Die Feuerwehreinspeisung ist an der Nordseite im westlichen Bereich, vor dem Technikraum geplant.
Errichtung von Hydranten:
1 Hydrant auf der Nordseite der Perimeterroad, in Höhe des geplanten Gehwegübergangs,
1 Hydrant auf der Gebäudeostseite
Hydrantenleistung:
Entnahme, Löschwassermenge: 284 m³/h (4.733 l/min bzw. 79 l/s)
Löschwasserhydrant:
Überflurhydrant PN 16/10,
DN 150,
mit Fallmantel,
mit 2 A-Festkupplungen und 2 B-Festkupplungen,
Vorgegebenes Fabrikat:
Typ VAG,
UEH NOVA DN 150, Form AFU
2.6.2 Sprinklervorratsbehälter
Für den Brandschutz ist der Einbau eines Sprinklervorratsbehälters erforderlich.
Örtlichkeit des Einbaus: vor der Nordseite des Gebäudes, nahe dem Technikraum.
Bauweise: mit Fertigteilelementen.
Nutzinhalt: 40 m3.
Die Lage ist im Plan C010 eingetragen. Im Plan C023 sind Grundriss, Querschnitt und Texterläuterungen dargestellt.
Die Abmessungen von Löschwasserbehälter und Armaturenkammer sind dabei variabel und auf Fertigteile von Systemanbietern abstimmbar.
Die Vorgaben zu Nutzinhalt, Einbauten und Verfahrensweise zur Löschwassereinspeisung, -bereitstellung und -entnahme sind dabei einzuhalten und erforderliche Arbeitsraumbreiten sind zu berücksichtigen.
Alle Einbauten, Pumpen, Armaturen, Leitungen und Wanddurchbrüche müssen mit der ausführenden Sprinklerfirma (Gebäudeschutz) abgestimmt werden
2.7 Fernwärme und Kabeltiefbau
2.7.1 Fernwärme:
Planung und Ausführung erfolgen durch die FFA Fernwärme Flugplatz Ramstein GmbH.
Der auf dem Baufeld bestehende Fernwärmetrasse wird im Bereich des Neubaus umverlegt. Der Trassenverlauf ist auf der Ostseite des Neubaus vorgesehen.
Die Arbeiten zur Umverlegung werden unabhängig von der geplanten Gesamtmaßnahme nach Ausführung der Baufeldvorbereitung und vor Beginn der Herstellung des Neubaus und der Außenanlagen ausgeführt werden.
Der geplante Hausanschluss zum Technikraum erfolgt in der Phase Herstellung der Außenanlagen.
Darstellung des Bestands: Lageplan C003,
Planung: C011 und C013 (Koordinierter Leitungsplan)
Der neue Hausanschluss wird zu den Technikräumen des neuen Gebäudes auf der Nordostseite geführt.
2.7.2 Kabeltiefbau
Die Kabeltrassen siehe Plan C011 (Teil 1) und C012 (Teil 2, nördlich Perimeterroad) sowie C013 (Koordinierter Leitungsplan).
Heranführen des Starkstromkabels:
Kabelgräben für Kabeltrasse Starkstrom, Zuleitung von Trafostation Gebäude 2020, nordöstlich des Baugrundstücks aus.
Die vorgesehene Starkstromtrasse verläuft von der Trafostation aus in südwestliche Richtung bis Anschluss an Technikraum auf der Nordostseite des neuen Gebäudes.
Kabelgräben für Außenbeleuchtung:
Kosten für die Außenbeleuchtung sind in der Kostengruppe 445 aufgeführt. Darüber hinausgehende Kosten sind in der Kostengruppe 546 aufgeführt:
Kabelgräben für die Außenbeleuchtung einschließlich Herstellung der Fundamente für die neuen Mastleuchten (Rohrhülsen).
An jeder Gebäudewand sind Außenwandleuchten vorgesehen. Die Außenwandleuchten sind Bestandteil des Pauschalpreis-LVs und dort aufgeführt.
Darüber hinausgehende Beleuchtung im Außenbereich:
Beleuchtung Ladebereich auf der Südseite des Gebäudes: keine Mastleuchten, nur Außenwandleuchten;
Beleuchtung Ost- und Südostseite, mit Feuerwehrzufahrt und Mülleinwurfschächten Müllcontainer-Stellplatzfläche:
4 Mastleuchten
Beleuchtung Nordseite, mit Zuwegung zum Haupteingang, entlang Zugangsrampe:
Die Ausleuchtung des Zugangs erfolgt durch Mastleuchten vom Parkplatz aus und durch Wandanbauleuchten auf der Ostseite des Besprechungsraums (nördlicher Flügel des Neubaus).
Beleuchtung Westseite mit Sammelplatz:
1 Mastleuchte am Sammelplatz
Parkplatzbeleuchtung:
Beleuchtung Parkplatz nördlich Gebäude:
Mastleuchten an den Kopfseiten der Parkplätze sowie im Ein- und Ausfahrtsbereich:
15 Mastleuchten
Parkplatz nördlich Perimeterroad,
entlang ehemaligem Rollbahn-Zubringer (rd. 150 m),
Anordnung von Mastleuchten auf der Westseite der Fahrbahn:
10 Mastleuchten
Im Grünstreifen am Kopf der Stellplatzflächen verläuft eine Kabeltrassen. Beim Einbau der Fundamente für die Mastleuchten sind Kabelortung und Suchschachtungen erforderlich.
Blitzschutz:
Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Erdungsband V4A und Anschluss Erdungsband an Fundamenterder.
Hinweis: Lief. u. Einbau Ringerder und Blitzschutzmatten siehe Abschnitt Elektro, KGR 446 Blitzschutz und Erdungsanlagen
COMM-Kabel:
Herstellung der Kabel- und Rohrleitungsgräben, einschließlich Sandbett und Verfüllung für die Zuleitung US COMM vom bestehenden COM-Schacht auf der Nordseite des Baugrundstücks aus (Verlegung von Leerrohren) bis zum COM-Raum des neuen Gebäudes auf der Gebäude-Nordostseite.
Der Trassenverlauf ist seitlich des Hauptzugangs und auf der östlichen Nordseite des Gebäudes vorgesehen, um eine Querung der Freifläche auf der Nordseite zu vermeiden (Standort Löschwassertank)
2.8 Wirtschaftsgegenstände in den Außenanlagen
Die Wirtschaftsgegenstände sind im Lageplan Außenanlagen C006 und in Detailplänen aufgeführt und in .
Fahrradständer:
Entlang des Hauptzuganges auf der Nordseite des neuen Gebäudes sind Fahrradstellplätze vorgesehen.
Anzahl: ca. 10 Stellplätze mit
5 Fahrradständer als Anlehnbügel aus Edelstahl (Einzelständer, beidseitig bedienbar)
Poller:
Rammschutzpoller, als Anfahrschutz der Fassade im Ladebereich auf der Südseite des Gebäudes,
2x 2 St. verstärkte Ausführung, feststehend
Absperrpoller, als Zufahrtssperre im Gehweg Hauptzugang Nordseite des Gebäudes,
3 St., rot/weiß, herausnehmbar, mit Schlüssel
Sonstige Poller: Rammschutzpoller siehe Abschnitt 2.3.1
Schranke:
1 St. manuell betriebene Schranke in der Feuerwehrzufahrt auf der Südostseite des Baufeldes,
lichte Durchfahrtsbreite: 6,1 m.
Abfallentsorgung:
Stellplatz oberirdisch für Mülltonnen und Müllcontainer (max. 1.100 Liter)
Fläche: rd. 6 m x 4 m
Oberflächenbefestigung Pflaster 200x100 mm, Aufbau analog Gehwege,
Einhausung mit Mauerscheiben/Palisaden, lichte Höhe 1,80 m,
Zugang: lichte Breite 1,50 m
Standort: Ostseite vom Squad-Ops-Gebäude, in 30 m Abstand zur Gebäudewand (AT/FP-konform)
Zufahrt für die Müllabfuhr: über die südliche Feuerwehrzufahrt.
Darstellung auf Plan C006,
Detail auf Plan C025
Beschilderung:
Die Feuerwehrzufahrten werden mit der entsprechenden Beschilderung für Halteverbote, Feuerwehrzufahrt, Aufstellfläche für die Feuerwehr usw. versehen.
Auf dem Parkplatz werden Zusatz-Schilder für Behinderte, Van accessible, Parkplatz für Mitarbeiter und Besucher aufgestellt.
Beschriftung der Schilder: Englisch, darunter deutsch
Die Aufstellflächen sind in den Lageplänen C015 und C016 (Markierung und Beschilderung) eingetragen.
Kälteerzeuger im Außenbereich
(Plan C006)
Luftgekühlte Kältemaschine mit Radialventilatoren und 2 Wärmepumpen auf Betonfundamenten
Örtlichkeit: an der Ostseite, nördlich des außenliegenden Treppenturms
Einhausung der Aufstellfläche: ca. 5,40 x 6,00 m
Maschendrahtzaun, 2,10 m hoch (7“),
Tür: 1flügig, Breite 1,50 m,
Zaun durchsichtig (transparent), ohne obere Abdeckung.
Bodenplatten aus Stahlbeton, Dicke 25 cm
Unterbau: Frostschutzschicht, Dicke 30 cm
Lüftungsgerät für Konferenzraum
Standort auf Nordwestseite des Gebäudes (Plan C006),
Bodenplatte aus Stahlbeton und Einhausung mit Zaun aus Elementen mit Stahlrohrrahmen, Füllung mit Wellengitter, Höhe 2,1m,Einzelelemente ca. 2 x 2 m, mit Sicherheitsverbindungsschellen, eingesetzt in Bodenhülsen, analog Bauzaunelementen.
Örtlichkeit des Einbaus: zwischen Aggregate und Gehweg.
Die Zaunelemente müssen für Wartungszwecke abbaubar sein.
Herstellung nach Aufmaß am Bau, wenn die Lüftungsgeräte stehen. Örtlichkeit und Abstand der Bodenhülsen sind an die Türöffnungen der Lüftungsaggregate anzupassen, um zu Wartungszwecken auch nur einzelne Elemente abbauen zu können.
2.9 Landschaftsbauarbeiten
Pflanz- und Saatflächen:
Nach Abschluss der Bauarbeiten werden auf der West-, Nord- und Ostseite des Gebäudes Grünflächen angelegt.
Hierfür wird Oberboden geliefert und angedeckt, ein Feinplanum erstellt und Rasen angesät. Weiterhin sind Düngearbeiten, Rasen mähen und Wässern ausgeschrieben. Im Bereich der Kabeltrasse und den Standorten der Mastleuchten nördlich der Perimeterroad ist die Oberfläche wieder herzustellen (Grünstreifen).
Ebenfalls vorgesehen sind das Pflanzen neuer Bäume im Parkplatz nördlich des Gebäudes.
Dies wird ggf. im Detail im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung festgelegt und vorgegeben.
Oberboden:
Für die als Grünflächen ausgewiesenen Bereiche der Außenanlagen ist Oberboden anzuliefern und in einer Stärke von 10 cm einzubauen.
Die Maßnahme beinhaltet ebenfalls den Einbau von Oberboden in den Arbeitsbereichen um das Gebäude, um den neuen Parkplatz und im Bereich des neu anzulegenden Geweges und der Kabeltrasse nördlich der Perimeterroad.
Pflanzen:
Aus Sicherheitsgründen sind im Sicherheitsbereich des Gebäudes keine Hecken und Sträucher vorgesehen.
Als Ersatz für die Rodung ist in den westlichen, und südöstlichen Randbereichen des Baugrundstücks die Anpflanzung einiger Einzelsträucher vorgesehen.
Auf den 4 Pflanzinseln entlang des nördlichen Hauptzugangs im Bereich der Stellplatzflächen und an der Ein- und Ausfahrt sind Baumpflanzungen vorgesehen,
ca. 6 Stück Hochstamm, kleine Sortierung.
Rasen:
In den als Grünflächen ausgewiesenen Bereichen der Außenanlagen ist die Ansaat von Rasen mit standortgerechter
Regel-Saatgut-Mischung vorgesehen,
Typ RSM 7.3 Landschaftsrasen-Feuchtlagen
Pflanz- und Saatflächen,sonstiges:
Geländeoberflächen mit Gefälle in Richtung Gräben und Mulden.
Die Sohlen der neu anzulegenden Gräben und Mulden werden bis in Höhe des möglichen Wasserspiegels mit Schotterasen befestigt.
Vegetationstragschicht für Schotterrasen, Gemisch aus 50 Vol.-% Schotter, Körnung 32/45, 30 Vol.-% Sand, Körnung 0/2, 20 Vol.-% Oberboden, Bodengruppe 2 DIN 18915 (nicht bindig), Kompost, gütegesichert, 100 l/m3, Schichtdicke 10 bis 15 cm.
Fugen und Kammerfüllung der Rasengittersteine:
Oberboden-Sand-Splitt-Gemisch und Saatgutmischung (RSM-Regio).
Ausführungsbeschreibung zu LV Teil 1 Abschnitt 2 Außen- und Freianlagen, Tiefbau
Hinweis: Eigenüberwachungsprüfungen Hinweis: Eigenüberwachungsprüfungen
VERDICHTUNGSPRÜFUNGEN
Der AN hat Eigenüberwachungsprüfungen durchzuführen, zu dokumentieren und dem AG unaufgefordert vorzulegen.
Grundlagen:
ZTVE-StB 09
DIN 18134 (Plattendruckversuch)
DIN 18125-1 (Bestimmung der Dichte des Bodens - Laborversuche -)
DIN 18125-2 (Bestimmung der Dichte des Bodens - Feldversuche -)
Methoden für das Prüfen der Bodenverdichtung
Methode M1 (ZTVE)
- Vorgehensweise gemäß statischem Prüfplan
Methode M2 (ZTVE)
- Vorgehensweise bei Anwendung flächendeckender dynamischer Messverfahren
Methode M3 (ZTVE)
- Vorgehensweise zur Überwachung des Arbeitsverfahrens
Ist in der Ausschreibung keine der drei Methoden festgelegt worden, so gilt die Methode M3 einschließlich des Mindestumfanges der Eigenüberwachungsprüfungen als vereinbart:
Mindestanzahl der Eigenüberwachungsprüfungen nach Tabelle 8 ZTVE.
Die Einzelversuche sind an ausgesuchten Prüfpunkten vorzunehmen. Hierzu gehören z.B. kritische Verdichtungsbereiche des Erdbauwerks, augenscheinlich erkennbare Schwachstellen, Änderungen in der Zusammensetzung oder anderer Eigenschaften des Bodens.
Die Prüfpunkte sind mit der örtl. Bauüberwachung abzustimmen und vom AN in einem Übersichtsplan einzutragen.
Die Prüfungen sind von einem anerkannten, unabhängigen Büro (Labor) für bodenmechanische Baugrunduntersuchungen durchführen zu lassen. Der AG ist frühzeitig über das vom AN vorgesehene Büro (Labor) zu informieren.
Die Ergebnisse der Verdichtungsprüfungen sind den Vorschriften entsprechend zu dokumentieren.
Die Darstellung der Messpunkte hat fortlaufend nummeriert in einem entsprechenden Übersichtsplan zu erfolgen.
Die Eigenüberwachungsunterlagen sind dem AG mit den Bestandsunterlagen in 3facher Ausfertigung in einem separaten Ordner mit Rückenschild nach Angabe des AG zu übergeben.
Plattendruckversuche sind nur für Verdichtungsprüfungen auf OK Planum und/oder OK Gelände bzw. OK Verfüllung (Rohrgraben, Baugruben) zugelassen.
Messergebnisse:
- Drucksetzungslinie
- Berechnung des Verformungsmoduls
- Berechnung des Bettungsmoduls
Alle anderen Prüfungen sind mittels Proctor-Versuchen durchzuführen.
Messergebnisse:
- Dichte des Bodens
- Trockendichte des Bodens
- Wassergehalt
- Porenanteil
- Porenzahl
- Anteil der wassergefüllten Poren
- Luftporenanteil
- Sättigungszahl
- Korndichte
- Art der Volumenbestimmung
- Durchmesser des Größtkorns und Volumen der Probe bei Vorhandensein von Grobkorn d größer 6 mm.
Die Eigenüberwachungsprüfungen werden nicht besonders vergütet. Kontrollprüfungen des AG sind in den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses ausgeschrieben und auf Anordnung des AG auszuführen.
Im Preis enthalten sind sämtliche erforderlichen Nebenleistungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfungen erforderlich sind.
Kosten in diesem Zusammenhang für Lieferungen und Leistungen, die bedingt durch das Offenstehenlassen von Rohrgräben und Baugruben, Baustellenstillständen usw. entstehen, werden nicht besonders vergütet.
Hinweis zur Ausführung:
Nach der Ausführung von Eigenüberwachungsprüfungen führt der AG Kontrollprüfungen durch. Erst nach Freigabe durch den AG dürfen die überprüften Flächen/Teilflächen überbaut werden. Die hieraus entstehenden Wartezeiten gelten nicht als Behinderung.
Eigenüberwachungsprüfungen Kanal- und Leitungsbau:
Der AN hat entsprechende Eigenüberwachungsprüfungen durchzuführen, zu dokumentieren und dem AG unaufgefordert vorzulegen. Nach der Ausführung der Eigenüberwachungsprüfungen führt der AG Kontrollprüfungen durch.
Erst nach Freigabe durch den AG dürfen die überprüften Gräben und Baugruben verfüllt werden. Die hieraus entstehenden Wartezeiten gelten nicht als Behinderung.
Hinweis: Eigenüberwachungsprüfungen
Hinweis zur Kalkulation des Bodenaushubs Hinweis zur Kalkulation des Bodenaushubs in den Aushubpositionen bei Angabe mehrerer Homogenbereiche:
Zu Kalkulieren ist die gemittelte Bodenzusammensetzung der in den jeweiligen Aushubpositionen aufgeführten Homogenbereichen.
Hinweis zur Kalkulation des Bodenaushubs
Hinweis: Bodenlieferung Hinweis: Wiedereinbau zwischengelagerter Boden und Boden mit Lieferung, Fremdmassen
Voraussetzung für eine qualifizierte Wiederverwendung geeigneter und nach umwelttechnischer Prüfung für den Wiedereinbau freigegebener Aushubmassen ist deren fachgerechte und witterungsgeschützte Zwischenlagerung (z.B. Abdecken mit Folien).
Beim Wiedereinbau sind diese lagenweise (Schüttstärke im unverdichteten Zustand ≤ 30 cm) bei Wassergehalten w ≈ w Pr auf einen Verdichtungsgrad DPr >= 100 % zu verdichten. Der Verdichtungsgrad ist zu kontrollieren und nachzuweisen!
Aufgeweichte oder durchnässte Aushubmassen sind nicht verdichtbar und dürfen erst nach hinreichendem Abtrocknen zum Geländeauftrag im Planumsbereich oder als Bodenaustausch verwendet werden.
Sofern zusätzliches Liefermaterial zur Geländeanschüttung (z.B. Baufeld Herstellung Ladebereich mit Rampe) oder als Bodenaustausch im Planumsbereich der geplanten Befestigungsflächen erforderlich werden sollte, sind hierfür gut verdichtbare, scherfeste und umwelttechnisch unbedenkliche Fremdmassen entsprechend dem Anforderungsprofil der nachfolgender Angabe zu verwenden.
Insbesondere der angegebene Feinkornanteil darf nicht überschritten werden. Die Eignung von Fremdmassen ist vor deren Verwendung nachzuweisen.
Fremdmassen zum Geländeauftrag oder als Bodenaustausch im Planumsbereich:
Bodengruppen nach DIN 18196 GW, GU, GI, SW, SU, SI,
Feinkorngehalt <= 0,063 mm max. 15 %
Größtkorn max. 80 mm
Ungleichförmigkeitsgrad Cu > 6
Einbauwassergehalt w ≤ wPr
Hinweis: Bodenlieferung
02.31 571 (511) - Oberbodenarbeiten
02.31
571 (511) - Oberbodenarbeiten
02.32 572 (512) - Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
02.32
572 (512) - Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
02.33 574 - Pflanzen
02.33
574 - Pflanzen
02.34 575 (515) - Rasen
02.34
575 (515) - Rasen
02.35 579 (512) - Pflanz- und Saatflächen, sonstiges
02.35
579 (512) - Pflanz- und Saatflächen, sonstiges