06_Kanalreinigung
26101_Hort Oberleichtersbach
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ALLGEMEINE INFORMATIONEN Die Gemeinde Oberleichtersbach beabsichtigt den Neubau eines Hortanbaus an die Grundschule Oberleichtersbach. An die bestehende Ostgiebelseite der Turnhalle, soll in Verlängerung ein Hort angebaut werden. Der neue Gebäudebau ist in Teilbereichen freistehend auf Stahlbetonstützen aufgeständert. Im Erdgeschoss erfolgt der Zugang über den barrierefreien Haupteingang der Grundschule. Das Untergeschoss ist eine Teilunterkellerung im Bereich der Achse 2-4. Darin befindet sich der Technikraum, sowie ein großer Lagerraum. Im Bereich der Achse 9-10 ist ein Treppenraum geplant, der als zweiter Rettungsweg und als Ausgang vom EG direkt in den Außenbereich führt. Die untere Ebene wird in Massivbauweise (Stahlbeton bzw. Mauerwerk) ausgeführt. Gleiches gilt für die darüberliegende 40 cm starke Decke. Das Erdgeschoss ist in Holzständerbauweise mit teilweise Sicht CLT-Holzwänden geplant. Die Dachkonstruktion liegt auf Holzbindern auf, welche als massive CLT-Holzdecke mit Gefälledämmung und außenliegender umlaufender Entwässerung um den Neubau ausgeführt wird. Die Holzwände im Erdgeschoss sind mit einer Plattenfassade geplant, das Untergeschoss wird mit einer Putzfassade ausgeführt. Am best. Schulgebäude werden keine Sanierungsmaßnamen durchgeführt. Lediglich an den Bereichen der Übergänge sind Umbau und Sanierungsarbeiten durchzuführen, wie z. B. Anschlussarbeiten am Dach des Zwischenbaus. Aus brandschutztechnischen Gründen wird an der best. Turnhalle die Giebelfassaden-Dämmung abgebrochen. Hier sind entsprechende Anpassarbeiten an den Bestand wieder herzustellen. Die Turnhallenwand wird als Brandwand ausgeführt. Ein möglichst störungsfreier Betrieb der Grundschule muss zu den Schulzeiten jederzeit gewährleistet werden. Traufhöhe: i.M. ca. 7,30 m Dachform: Flachdach mit Gefälledämmung BAUSTELLE: Die Baustelle liegt in der Schulstraße 11, 97789 Oberleichtersbach. Zugänglichkeit:Die Baustellenzufahrt erfolgt über die öffentliche Straße und dann über die neu angelegte Baustraße im südlichen Pausenhof. Hier ist ein Baustellenlagerplatz mit Parkmöglichkeiten für die ausführenden Firmen geplant. Gesamtbauzeit:  Sept. 2026 bis Dezember 2027
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
1 ERD-/ MAUER-/ BETONARBEITEN
1
ERD-/ MAUER-/ BETONARBEITEN
Fortsetzung Pkt. 11 Weitere besondere Fortsetzung Pkt. 11  Weitere besondere Vertragsbedingungen 11.1Ausführungsunterlagen (zu VOB/B) Es wird folgende Regelung getroffen: alle gültigen und für das jeweilige Gewerk maßgebenden Plan- und sonstige Unterlagen werden dem AN in 2-facher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Planausfertigungen können beim Architekturbüro Stefan Richter bzw. bei den entsprechenden Projektanten angefordert werden, die mit einem Preis von 10,50 ?/m²/netto dem AN verrechnet werden. Sämtliche Maße sind auf der Baustelle vom AN allein verantwortlich zu nehmen. Maß-und Konstruktionsabweichungen des Bestandes und Örtlichkeit gegenüber den Plänen und dem Leistungsverzeichnis sind mit der Bauleitung und der Planung vorab abzuklären. 11.2Überlassen und Abrechnung für Strom und Wasser - vergl. § 4(4) VOB/B Die Kosten für Baustrom und Bauwasser werden anteilig mit  je 0,3 % der Bruttoabrechnungssumme auf alle beteiligten Firmen umgelegt. 11.3Abrechnung - vergl.§  14 VOB/B Aufmaße oder Teilaufmaße sind von Auftragnehmer und Auftraggeber bzw. seinem Vertreter gemeinsam vorzunehmen. Rechnungen und Aufmaße sind 1-fach in Papierform bzw. in Absprache in digitaler Form bei RICHTER | ARCHTEKTUR einzureichen. 11.4Stundenlohnarbeiten - vergl.§  15 VOB/B      Stundenlohnzettel sind dem Auftraggeber täglich zur Anerkennung vorzulegen. 11.5Bauleistungsversicherung Vom Auftraggeber wird eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Der Prämienanteil in Höhe von 0,3 % der      Bruttoabrechnungssumme wird bei der Rechnung abgezogen. 11.6Bauschuttbeseitigung/Baureinigung Die allgemeine Baureinigung wird anteilig mit 0,3 % der Bruttoabrechnungssumme in Abzug gebracht. 11.7Bautagebuch Während der gesamten Bauzeit muss ein Bautagebuch mit Angaben über die Baustellenbesetzung, Wetter, Maschineneinsatz usw. geführt werden und wöchentlich bei der Bauleitung vorgelegt werden. 11.8Eigenleistungen - vergl. § 2(4) VOB Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Leistungen aus dem Vertrag zu nehmen und als Eigenleistung zu erbringen. 11.9Nachweise, Prüfzeugnisse, Zulassungen, etc. Der Bieter verpflichtet sich die notwendigen Nachweise, Prüfzeugnisse, Zulassungen, Einbauanleitungen etc. rechtzeitig vor Baubeginn der Bauleitung vorzulegen. 11.10Ortseinsicht Der Bieter bestätigt mit nachfolgender Unterschrift, sich mit den Örtlichkeiten vertraut gemacht zu haben. 11.11Bauabzugssteuer          Seit dem 01.01.2002 ist gemäß dem  § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) der unternehmerisch tätige Bauherr (Auftraggeber) verpflichtet, 15 % des zu zahlenden Bruttobetrages von Bauleistungsrechnungen des Auftragnehmer an das zuständige Finanzamt abzuführen. Die Abzugsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Leistende eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Bauherrn eine Freistellungsbescheinigung bei Auftragserteilung vorzulegen. ----------------ENDE PKT.11 - WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN ---------------
Fortsetzung Pkt. 11 Weitere besondere
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