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Baubeschreibung Bauvorhaben:
Die Sanierung von 2 Mehrfamilienhäusern in 22869 Schenefeld soll im Frühjahr 2026 beginnen.
Die Gebäude sind ca. im Jahre 1958 errichtet worden und dienen seither der Wohnnutzung.
Es werden insgesamt 18 bestehende Wohnungen zwischen 26m² und 70m² Wohnfläche saniert.
Folgende Leistungen sind u.a. geplant:
Die Sanitärinstallation wird komplett erneuert, inkl. Leitungsführung und Objekte in den Bädern.
Die zentrale Heizungsanlage wurde bereits erneuert und verbleibt daher im Bestand, das Leitungsnetz und die Heizkörper werden allerdings komplett ausgetauscht. Es erfolgt eine Neuinstallation der gesamten elektrischen Anlagen in beiden Häusern.
Alle Bodenbeläge werden ebenfalls erneuert, es ist ein Laminat für die Wohnräume und die Küchen vorgesehen.
Die Bäder erhalten Bodenfliesen und Wandfliesen im Bereich der Duschen sowie halbhoch hinter den Sanitärobjekten.
Alle übrigen Wände erhalten eine Raufasertapete mit hellem Dispersionsanstrich.
Die Türen in den Wohnungen werden erneuert.
Im Kellergeschoss werden die Mieterkeller mit einen neuen Abtrennung versehen. Die Kellerzugänge erhalten Brandschutztüren.
Der Bauablauf gliedert sich in 4 Bauabschnitte (siehe Angaben zur Baustelle).
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Angabe zur Baustelle
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert.
Lage, Transportwege Lagerplätze:
Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung. Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Entsorgung von Abfall nach DIN 18299:
Das Einsammeln, Abfahren und die Entsorgung von Abfall, Müll, Verpackungen, Restmaterial u.ä., die aus den Leistungen des AN resultieren, hat nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Sollten nachvollziehbare Gründe vorliegen, die gegen diese Vorgabe sprechen, so sind diese mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Der AG behält sich vor, dass wenn der AN seinen Pflichten der eigenen Abfallbeseitigung nach zweimaliger Aufforderung nicht nachkommt, diese auf Kosten des AN an Dritte zu beauftragen.
Vom AG werden Abfallcontainer gestellt, das Entsorgungskonzept des AGs ist zu beachten. Es obliegt dem Auftragnehmer dafür zu sorgen (z.B. abschließbare Klappen/ Deckel), dass Unbefugte keine Abfälle in die Behälter des AG füllen.
Der Baustellenablauf gliedert sich in 4 Bauabschnitte.
Der erste BA beginnt in der Timm-Kröger-Str. 2 und umfasst den Strang der Wohnungen links des Treppenhauses. Darauffolgend werden im BA 2 die Wohnungen rechts des Treppenhauses saniert. In der Folge geht es mit BA 3 mit dem Mittelstrang in der Lornsenstr. 6 weiter, gefolgt von BA 4 mit den Strängen rechts und linkt des Treppenhauses. Ein ggf. zu erwartender Mehraufwand aufgrund der genannten Unterteilung in die 4 Bauabschnitte ist in die EPs der nachfolgenden Positionen zu inkludieren und wird nicht gesondert vergütet.
Angaben zur Baustelle
Liste der Projektbeteiligten Liste der Projektbeteiligten
Immobilienverwaltung
CAPERA Immobilien Service GmbH
Wandsbeker Zollstr. 87-89, 22041 Hamburg
Auftraggeber / GU:
AH Projektbau GmbH
Industriestraße 27b
22880 Wedel
Asset Manager
CMBC Partners Real Estate GmbH
Brühl 4, 04109 Leipzig
Ansprechpartner: Paul-Georg Röder
Planung Hochbau:
AH Ingenieure GmbH,
Veritaskai 3, 21079 Hamburg
Planung Sanitärinstallation:
S&I Sachverständige Ingenieure GmbH
Rugenbarg 53a, 22848 Norderstedt
Planung Elektro- und Heizungsinstallation:
AH Ingenieure GmbH,
Veritaskai 3, 21079 Hamburg
Brandschutz:
BIG Brandschutzingenieurgesellschaft
Frank Mende
Moorrand 3, 22455 Hamburg
Liste der Projektbeteiligten
Planunterlagen Planunterlagen:
25-49_TimmKröger_KG_05.12.2025
25-49_TimmKröger_EG_05.12.2025
25-49_TimmKröger_1.OG_05.12.2025
25-49_TimmKröger_2.OG_05.12.2025
25-49_TimmKröger_DG_05.12.2025
25-49_Lornsen_KG_05.12.2025
25-49_Lornsen_EG_05.12.2025
25-49_Lornsen_1.OG_05.12.2025
25-49_Lornsen_2.OG_05.12.2025
25-49_Lornsen_DG_05.12.2025
25-49_TimmKröger/Lornsen_Schnitt_05.12.2015
Planunterlagen
ZTV Fliesenarbeiten Art um Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Verlegen von Wand- und Bodenfliesen, inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladung und das Lagern auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort und der zur Herstellung benötigten Materialien.
Die Angebotspreise für die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die voll funktionsfähigen, komplett erstellten Wandfliesen- und Bodenflächen einschließlich aller für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Materialien, auch wenn diese nicht gesondert beschrieben werden. Weiterhin sind örtliche Aufmaße, Hilfsmittel, Geräte und Werkzeuge, die für die Ausführung der Arbeiten notwendig sind, mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.
Folgende Leistungen sind in die angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet:
Die Vorhaltung und Unterhaltung der Baustelleneinrichtung sowie für die Ausführung der beschriebenen Leistungen der An- und Abtransport der notwendigen Werkzeuge, Maschinen und Geräte für die Dauer der Bauzeit bzw. nach Fertigstellung der entsprechenden Arbeiten.
Schutzmaßnahmen von angrenzenden Bauteilen wie z.B. Fenster, Zargen, Glasflächen, Innenfensterbänke, Unterverteilungen, Bodenflächen etc. mittels Folienabdeckungen.
Sämtliche Nebenleistungen, die in der VOB Teil C, ATV DIN 18299 und DIN 18352 aufgeführt sind.
Das Abschneiden des Estrichrandstreifens
Die fachgerechte und sachgerechte Ausführung von ggf. notwendigen Dehn- und Bewegungsfugen.
Das fachgerechte Anarbeiten an angrenzenden Bauteile wie Fenster, Fensterbänke, Türen, Decken, u.ä.
Herstellung von ggf. erforderlicher Aussparungen.
Einarbeiten von Installationsleitungen bzw. -dosen.
Alle Leistungen dieser Leistungsbeschreibung verstehen sich in fix und fertiger Arbeit einschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und gelten auch für den Bereich von kleinen Einzelflächen (< 2,5 m²).
Hinweis zu aufgeführte Normen
Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (AVB) -VOB/B- und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) -VOB/C- gelten für die Ausführung die nachstehenden aufgeführten Normen in den jeweils neuesten gültigen Fassungen:
Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten insbesondere:
DIN 18157, Ausführung von Bekleidungen und Belägen im Dünnbettverfahren (Normreihe)
DIN 18352, Fliesen- und Plattenarbeiten
DIN 18534, Abdichtung von Innenräumen (Normreihe)
DIN EN 14411, Keramische Fliesen und Platten
DIN EN 12004-1, Mörtel und Klebstoffe für keramische Fliesen und Platten
ZDB-Merkblatt "Abdichtung unter Belägen aus Fliesen und Platten
DGUV R 108-003, Anforderungen der Rutschhemmungsklassen
DIN EN 12811 Arbeits- und Schutzgerüste (DIN 4420)
sowie sind folgende Richtlinien und Vorschriften zu beachten und einzuhalten:
Herstellerrichtlinien
UVV (UnfalIverhütungsvorschriften)
GUV Vorschriften (Gemeinde Unfall Versicherungsverband)
Arbeitsstättenrichtlinien
Allgemeines
Für alle Arbeiten hat der AN nur geschulte Fachkräfte einzusetzen. Seitens des ANs ist spätestens 5 Tage nach Auftragserteilung ein verantwortlicher Fachbauleiter zu benennen, der während der gesamten Zeit der Ausführung der Arbeiten des AN zur Verfügung zu stehen und an allen Baubesprechungen teilzunehmen hat.
Ein Bautagebuch ist durch den AN zu führen und auf Anforderung der Bauleitung vorzulegen.
Eine Beschreibung der Bauausführung ist vor Beginn der Bauarbeiten der örtlichen Bauleitung zu übergeben.
Gerüste
Es wird bauseits ein Fassadengerüst durch den AG zur Verfügung gestellt. Für die Ausführung aller weiteren vertragsgegenständlichen Leistungen sind sämtliche Schutz-, Arbeits- und Hilfsgerüste durch den AN zu stellen und in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Die Verkehrs- und Unfallsicherheit der durch den AN gestellten Gerüste ist für die Dauer der Nutzung zu garantieren. Die Mitbenutzung der vom AN gestellten Gerüste, ist auch anderen am Bau tätigen Gewerken zu gestatten.
Untergrundprüfung
Der AN hat den Untergrund vor Beginn der Arbeiten hinsichtlich Ebenheit, Winkeltoleranzen, sowie Material- und Oberflächenbeschaffenheit alleinverantwortlich zu prüfen.
Mängel und Bedenken gegen die vorgefundenen Untergründe sind der örtlichen Bauleitung des AG rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen.
Folgende Untergründe zur Verlegung sind vorhanden:
Stahlbeton und KS-Mauerwerk mit Gipswandputz
Trockenbauwände mit Beplankung aus GKBI-Platten, Oberflächenqualität Q2
Schwimmender Zementestrich
Maße, Mengenangaben und Ausführungszeichnungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Maße für die Ausführung seiner Leistungen von +- 0,00 m (OKFFB) her
vom vorhandenen Meterstrich einzumessen. Sollte kein Meterstrich vorhanden sein, so hat der AN die örtliche Bauleitung vor Beginn seiner Arbeiten darauf hinzuweisen.
Alle anfallenden Kosten der eigenverantwortlichen Einmessung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Einmessung aller Bauteile hat mit Präzisionsinstrumenten (Lasergerät, Nivelliergerät o.ä.) zu erfolgen.
Grundlage der Ausschreibung und Mengenermittlung sind die Ausführungspläne, die dem AN als Anlage zur
der Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden.
Mengen und Maßangaben innerhalb des Leistungsverzeichnisses und der Ausführungsplanung sind vor Ausführung vor Ort eigenverantwortlich durch den AN zu prüfen. Die Mengenangaben sind auf fertige Flächen bezogen und zu beziehen. Verschnitte sind vom AN in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren.
Ausführungsqualität
Die nachfolgend beschriebenen Qualitäten, insofern nicht anders beschrieben, sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet:
Dichtbänder und -manschetten müssen im System mit dem Abdichtungsmaterial geprüft sein.
Die Abdichtungsschicht muss in mind. 2 Lagen, bei Polymerdispersionen in unterschiedlichen Farben (Kontrast) ausgeführt werden.
Werden in Teilbereichen nur Bodenflächen abgedichtet, ist die Abdichtung an den Wänden um mind. 5 cm hochzuführen.
Bereich unter und hinter Bade- und Duschwannen sind entweder durch Fortführen der Abdichtung oder durch Anbringen von Wannendichtbändern o. ä. zu schützen.
Im Bereich der Türen ist die Abdichtung auch hinter den Zargen hochzuführen.
Die Durchdringungen sämtlicher Einbauten, die abgedichtete Flächen perforieren (z.B. Armaturen, Duschstange, Lichtschalter ect.), sind hierfür Abdichtungsformteile zu verwenden, die in die Abdichtungsebene mit einzuarbeiten sind.
Anschlüsse an Fenster, Türzargen, Rohrdurchführungen und Einbauteile sind sorgfältig und geradlinig herzustellen.
Die Verwendung abweichend von den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Produkten ist grundsätzlich bei Verwendung gleichwertiger Produkte gestattet, wenn die geforderten Eigenschaften des Produkts erfüllt werden und die Gleichwertigkeit seitens des Bieters bei Angebotsabgabe mit Vorlage von Zulassungsbescheiden, Prüfzeugnissen, Produktdatenblättern o.ä. nachgewiesen wird.
Trenn- und Anschlussfugen
Anschlussfugen zwischen Wandplattierungen und Einbauteilen (z.B. Rohrdurchführungen, Metalleinbauten,
Revisionsöffnungen, etc.), sowie Anschlüsse zwischen Wand- und Bodenflächen und Eckbereiche sind von Mörtelfrei zu halten und im Farbton nach Wahl des AG dauerelastisch zu versiegeln.
Innenraumabdichtungen
Die Innenraumabdichtungen haben grundsätzlich nach DIN 18534 zu erfolgen. Die Einhaltung der Schichtdickenanforderung ist durch Kontrolle und Protokollierung der Auftragsmenge und der Nassschichtdicke während der Verarbeitung sicher zu stellen. Nachfolgende Schichtdicken sind einzuhalten:
Polymerdispersion* (DM) ≥ 0,5 mm
Rissüberbrückende min. Dichtschlämme (CM) ≥ 2,0 mm
Reaktionsharze (RM) ≥ 1,0 m
Für das Abdichtungssystem ist ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) vorzulegen!
Bauschutt, Rest- und Abfallmaterialien:
Bauschutt, Rest- und Abfallmaterialien aus eigenen Arbeiten sind umgehend aus dem Gebäude zu transportieren, zu laden, abzufahren und zu entsorgen. Die Räume sind in Bezug auf die Arbeiten des AN arbeitstäglich gründlich zu säubern. Das Material wird Eigentum des AN.
Kommt der AN seiner Pflicht zur Beseitigung der eigenen Abfälle nicht nach, so ist die örtliche Bauleitung berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung, die Entfernung und Entsorgung zu Lasten des AN ausführen zu lassen.
Maße / Mengenangaben und Ausführungszeichnungen:
Grundlage der Ausschreibungen und Mengenermittlungen sind die Pläne der Anlage.
Mengen und Maßangaben innerhalb des Leistungsverzeichnisses sind vom AN vor der Ausführung seiner
Leistungen eigenverantwortlich zu prüfen. Die Mengenangaben sind auf fertige Flächen bezogen und zu zu beziehen.
Dokumentation:
Dem Bauherren ist spätestens nach Festlegung aller Materialien und Produkte eine ausführliche Dokumentation
der ausgeführten Leistungen mit Angabe der wendenten Materialien inkl. Datenblätter und exakter Zuordnung des Einbauorts auf einem digitalen Datenträger zu übergeben.
Hinweis:
Eine Schlussrechnung der Leistungen des AN kann erst nach Übergabe der vollständigen Dokumentationsunterlagen mit den benannten Inhalten, gemäß Vorlage AG, bearbeitet werden.
Rechnungsprüfung und Abrechnung:
Für die Rechnungsstellung von Abschlägen, Teilleistungen und Fertigstellung sind seitens des AN nachfolgende
Punkte zu beachten:
Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen.
Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile. Die Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch
nachfolgende Gewerke überbaut wird.
Seitens des AG werden nur kumulierte Rechnungen akzeptiert. Die abzurechnenden Leistungen sind
dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen.
Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat der AN eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Abrechnungen von Nachträgen und Stundenlohnarbeiten können, insofern die Leistungen ausgeführt sind, bei Abschlagszahlungen aufgeführt werden.
ZTV Fliesenarbeiten
01 Fliesenarbeiten
01
Fliesenarbeiten
01.01 Vorarbeiten
01.01
Vorarbeiten
01.02 Abdichtung
01.02
Abdichtung
01.03 Fliesen Bäder
01.03
Fliesen Bäder
01.04 Fugen und Sonstiges
01.04
Fugen und Sonstiges
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten