ERDARBEITEN
2-Feld-Sporthalle Prenzlau, Oberschule Philipp Hacker
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PROJEKT VORBEMERKUNGEN Projekt-Vorbemerkungen 1 Allgemeine Angaben zum Objekt 1.1 Lage, Verkehrsanbindung, Zufahrt: Oberschule "Philipp Hacker" Georg-Dreke-Ring 58D, 17291 Prenzlau 1.2 Baustelleneinrichtung, Lagermöglichkeiten Eine zentrale Baustelleneinrichtung ist auf der Baustelle vorgesehen. Der individuelle Bedarf der AN ist bei der Bau­leitung anzumelden. Stellplätze für Bauwagen und Container sowie Lagermög­lichkeiten sind auf der zentralen Baustelleneinrichtungsfläche vorhanden. Eine Zuweisung der Flächen erfolgt durch die Bauleitung. 1.3 Baustellenerschließung Baustrom und Bauwasser sowie die erforderliche Baustelleneinrichtung werden über das Los Baustelleneinrichtung bereitgestellt. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Einrichtung, Vorhaltung, den Betrieb und den Rückbau von Baustrom und Bauwasser, die Aufstellung und Vorhaltung eines Bauschildes gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. Die hierfür entstehenden Kosten werden anteilig auf alle am Bau beteiligten Firmen in Höhe von 0,375 % der Bruttoschlussrechnungssumme umgelegt. 1.4 Baustellenbetreibung, Ordnung und Sauberkeit Auf der Baustelle sind mehrere Firmen beschäftigt. Die AN sind verpflichtet, eigenständig auf Ordnung und Sauber­keit zu achten. Bauschutt, Abfälle und Verpackungen sind vom AN unverzüglich nach dem Anfall­zeit­punkt zu besei­ti­gen. Sollten wider Erwarten auf der Baustelle hinsichtlich Ordnung und Sau­ber­keit unzumut­ba­re Zustände ein­tre­ten, dann organisiert die Bauleitung auf Kosten der dann am Bau be­teiligten AN die er­for­der­lichen Aktivitäten zur Be­seitigung der Missstände. Alle AN haben ihre eigenen Bauleistungen vor mögli­chen Fremdeinwirkungen und Schä­den zu schützen, dto. die Arbeiten der üb­rigen am Bau beteiligten AN. 2 Angaben zur Angebotsbearbeitung Grundlage für die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen und die Angebotsabgabe bilden Grund­riss­pläne, Schnitte und Detailzeichnungen der Genehmigungs- bzw. Ausführungsplanung. Diese liegen zur Einsichtnahme beim Projektbüro Dörner + Partner GmbH vor. Über Lieferfristen benötigter Materialien hat sich der Auftragnehmer vor Angebotsabgabe zu informieren. Sollten den Bauzeitenplan gefährdende Bestell- und Lieferfristen für einzelne Materialien erkennbar werden, ist mit einem Angebotsbegleitschreiben auf die Problematik hinzuweisen. Die ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als vollständige Leistungen und sind immer als Komplexleistung anzubieten. Sofern nicht gesondert ausgeschrieben, sind alle für die vollständige und fachgerechte Ausführung der Leistungspositionen erforderlichen Nebenleistungen mit einzukalkulieren. In die Einheitspreise sind kostenmäßig einzurechnen: - Alle Materialien, auch systembedingte Zubehör-, Klein- und Befestigungsmaterialien und Nebenleistungen, die zur Vollständigkeit bzw. Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. -  Transporte zur und von der Baustelle und zur Verwendungsstelle in den Geschossen, Be- und Entlade­prozesse, Aufwendungen zur Lagerung. - Verschleiß der nicht gesondert aufgeführten Maschinen, Geräte und Anlagen sowie den Verbrauch an Energie, Wasser und sonstigen Betriebsmitteln. - Schutzmaßnahmen für die erbrachten Leistungen bis zur Abnahme, die kontinuierliche Beseitigung von Abfallstoffen, Bauschutt und Verpackungsmaterial. - Aufwendungen der eigenen Baustelleneinrichtung, sofern nicht gesondert ausgeschrieben, die Bauleitung, Einmessarbeiten, Prüfungen, Fremdüberwachung, behördliche Abnahmen, die Erstellung von Revisionsunterlagen und Bauherren- bzw. Betreiberdokumentationen. - Arbeitsgerüste, Hubbühnen, Hebezeuge etc. für die eigenen Bauleistungen, sofern durch den Auftraggeber infolge der Baustellenspezifik bzw. der Geometrie des Baukörpers nicht gesonderte Lösungen bereitgestellt werden. -    Die AN haben die Vorgaben dr ArbStättV- Verordnung über Arbeitsstätten und ASR in Verbindung mit der DIN 18299 einzuhalten und mit einzukalkulieren Es sind die in den verschiedenen Positionen des Leistungsverzeichnisses vorgegebenen Richtqualitäten bauseits bindend zu realisieren. Gleichwertige Fabrikate können eingesetzt werden. Die abgefragten, vom Bieter einzutragenden angebotenen Fabrikate sind zwingend einzutragen. Lie­ferungen und Leistungen, die nach Ansicht des Bieters im nachstehenden Leistungsverzeichnis nicht ent­halten, jedoch zur kompletten Ausstattung notwendig sind, sind einschließlich Begründung in einem Zu­satzangebot aufzuführen und bei Angebotsabgabe mit einzureichen. Ne­benangebote sind zulässig in Verbindung mit einem gesonderten Anschreiben und entsprechenden Erläuterungen. Für die Baumaßnahme eingeplante Subunternehmen sind mit Angebotsabgabe zu benennen. 3 Hinweise zur Baudurchführung 3.1 Arbeitsschutz Die AN sind eigenständig für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in ihrem Verantwortungsbereich auf der Baustelle verantwortlich. Für die Ko­or­di­nie­rung und Kontrolle aller Aktivitäten auf der Baustelle setzt der Auf­trag­ge­ber ent­sprechend Baustel­lenverordnung einen Sicherheitskoordinator ein. Besonders gefährliche Ar­bei­ten sind dem Sicherheitskoor­di­nator und der Bau­leitung rechtzeitig anzukündigen. 3.2 Bauarbeiten Der AN sichert bei der Bauausführung die Einhaltung aller DIN- und Rechtsvorschriften, der gewerke- und fachspezifischen Richtlinien sowie die Vorgaben der Hersteller der Bauprodukte. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und Baukunst gilt als vereinbart. Entsprechend der Bran­den­bur­gischen Verordnung über Anforderungen an Hersteller von Bauprodukten und Anwender von Bauarbeiten von 2005 sind nur bauaufsichtlich zugelassene Materialien, Bau­pro­duk­te und Bau­sys­te­me einzusetzen und Bau­verfahren anzuwen­den. Auflagen der örtlichen bzw. territorial zuständigen Behörden sind einzuhalten. Die in den Leistungsverzeichnissen angegebenen Massen können nicht ohne weiteres als Grundlage für die Materialbeschaffung genutzt werden. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der Aus­füh­rungs­zeich­nungen eigene Mengenermittlungen durchzuführen. Der AN hat sich vor Aufnahme der Bauarbeiten über die örtlichen Gegebenheiten auf der Baustelle zu in­for­mieren. Während der Bauzeit hat der AN stets ausreichend Arbeitskräfte einzusetzen, um einen zügigen Baufortschritt und die Einhaltung der abgestimmten Zwischen- sowie vertraglich vereinbarten Fertigstellungtermine zu sichern. Der AN sichert die Realisierung der Leistungen mit eigenen Arbeitskräften bzw. über die mit Angebotsabgabe benannten Subunternehmen. Sollten wider Erwarten weitere Subunternehmer einbezogen werden müssen, dann ist vor Arbeitsaufnahme die Zustimmung der Bauleitung und des Auftraggebers einzuholen. Diese Regelung triftt auch für den Einsatz von Leiharbeitskräften zu. Die Bauarbeiten sind in enger Abstimmung mit der Bauleitung durchzuführen. Zur Sicherung eines zügi­gen Bauablaufs wird davon ausgegangen, dass sich die am Bau beteiligten AN zu Details, Baufreiheits- und Rückbaufreiheitstermine eigenständig verständigen, sofern nicht Entscheidungen der Bauleitung be­rührt oder erforderlich werden. Die Bauarbeiten werden auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses, der Ausführungsplanung und dem Bauzeitenplan ausgeführt. Operative Abweichungen und Festlegungen der Bauleitung sind möglich. Unvorhergesehene Leistungen sind erst nach Preisvereinbarung und gesonderter Auftrags- erteilung durch­zuführen. Der AN hat arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen, das wöchentlich der Bauleitung zur Bestätigung vor­zulegen ist. Die Lagerung des angelieferten Materials ist nur innerhalb der Baustelle auf den vom Auftraggeber aus­ge­wiesenen Stellen gestattet. Das Verbrennen, Vergraben oder anderweitiges Beseitigen von Materialresten oder Bauschutt auf dem Ge­lände ist strengstens untersagt. Vom Auftragnehmer sind vor Beginn der Arbeiten sämtliche Maße am Bau zu überprüfen. Maßüberprüfungen, Messungen u.s.w. sind in voller eigener Verantwortung vom Auftragnehmer durchzuführen. Teil­nah­me eines Vertreters des Auftraggebers an diesen Messungen entbindet  den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung. Auf Verlangen sind dem Bauherrn einzelne Materialien, Ausstattungen etc. zur Bemusterung vorzu­legen. 3.3 Abnahme Nur bei völlig einwandfreier fachgerechter Ausführung kann eine Abnahme der Leistungen erfolgen. Auf ei­ne sorgfältige Ausführung wird besonders Wert gelegt. Die Abnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt erst nach Vorlage einer vollständigen Bauherrendokumentation, bestehend aus: - Fachunternehmererklärung - Auflistung aller wesentlichen eingesetzten Bauprodukte und Bausysteme mit Angaben der Hersteller und bau­auf­sicht­lichen Zulassungs-Nummern und Produktinformationen - Zusammenstellung aller Betriebs-, Geräte- und Funktionsbeschreibungen - Revisionsdokumentationen und Zusammenstellung aller Nachweise, Zertifikate, Einmessrisse etc. und deren Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit durch die Bauleitung. Die rechts­ver­bindliche Ab­nah­me wird als förmliche Abnahme auf der Baustelle durchgeführt. - Es wird ausdrücklich eine förmliche Abnahme gemäß VOB/B § 12 vereinbart. Zwischenabnahmen, besonders die Ab­nahme durch nach­fol­gen­de Arbeiten verdeckter Leistungen, sind rechtzeitig mit der Bauleitung zu ver­einbaren.
PROJEKT VORBEMERKUNGEN
00 Baustelleneinrichtung
00
Baustelleneinrichtung
00.__.0003 Baustraße, Schottertragschicht, RC 0/45 Baustraße, Schottertragschicht, RC 0/45 Herstellen von Baustraßen aus einer Schottertragschicht liefern, einbauen und verdichten, Oberfläche eben und geeignet zum Befahren mit aller Art von Baustellen- und Lieferfahrzeugen, einschl. Schutzlage nach Wahl AN zwischen Pflaster und Tragschicht, zur späteren rückstandslosen Beseitigung. Dicke: ca. 20 cm Breite: bis 4,00 m Dpr: mind. 103% Schotter: RC 0/45
00.__.0003
Baustraße, Schottertragschicht, RC 0/45
250.00
00.__.0004 Schotterschicht Baustraße zurückbauen Schotterschicht Baustraße zurückbauen Baustraße, in Vorposition beschrieben, nach Abschluss der Arbeiten zurückbauen und Schotterschicht abfahren und entsorgen.
00.__.0004
Schotterschicht Baustraße zurückbauen
250.00
00.__.0005 BE-Fläche, Schottertragschicht, RC 0/45 BE-Fläche, Schottertragschicht, RC 0/45 Herstellen einer Baustelleneinrichtungsfläche für eine universelle Nutzung, aus einer Schottertragschicht liefern, einbauen und verdichten, Oberfläche eben und geeignet zum Befahren, Aufstellen von Geräten bzw. zur Lagerung von Materialien. Dicke: ca. 20 cm Größe: ca. 10 x 10 m Dpr: mind. 103% Schotter: RC 0/45
00.__.0005
BE-Fläche, Schottertragschicht, RC 0/45
100.00
00.__.0006 Schotterschicht BE-Fläche zurückbauen Schotterschicht BE-Fläche zurückbauen Baustraße, in Vorposition beschrieben, nach Abschluss der Arbeiten zurückbauen und Schotterschicht abfahren und entsorgen.
00.__.0006
Schotterschicht BE-Fläche zurückbauen
100.00
00.__.0007 Schnurgerüst und Einmessarbeiten Schnurgerüst und Einmessarbeiten Schnurgerüst rings um die Baugruben aufstellen, solide verstrebt und entsprechend baurechtlicher Vorschriften erstellt, einschließlich eventueller Geometerhilfen. Die durchgehend angeordneten Horizontaldielen zum Ein- schneiden für den Geometer müssen absolut waagerecht und mindestens 1,00 m über Gelände angebracht werden. Sie dürfen erst nach erfolgtem Anlegen sämtlicher Um- fassungs- und tragender Zwischenwände im EG entfernt werden. Absteckung und Sicherung der Absteck- und Hilfshöhen- punkte herstellen, an allen Maßnahmen wie Trassen, Gehwege, Fahrbahnen etc., abstecken sowie an Zufahrten, Anbindungen, Kreuzungen höhenmäßig anpassen. Ausführung inkl. aller benötigten Materialien und der Vermessungsleistung.
00.__.0007
Schnurgerüst und Einmessarbeiten
L
1.00
PSCH
00.__.0008 Suchschachtung (Querschläge) vor Baubeginn Suchschachtung (Querschläge) vor Baubeginn Herstellen von Suchschachtung (Querschläge) vor Baubeginn, zur Feststellung der genauen Lage von Fremdleitungen (Strom-, Gas-, Wasser-, Telefonlei tungen und sonstige Leitungen) sowie Grenzsteine und Vermessungspunkte im Bereich der Auskofferung einschließlich Handschachtung, nach Abstimmung mit dem AG. Erforderliche Sicherungen von Leitungen wird nach gesonderter Position abgerechnet, für die Sicherung von Grenzsteinen sowie Vermessungspunkten aller Art, einschl. Wiederherstellung bei Beschädigung oder Entfernung, erfolgt keine gesonderte Vergütung. Tiefe bis: 1,00 m Einzellänge bis: 3,00 m
00.__.0008
Suchschachtung (Querschläge) vor Baubeginn
5.00
ST
00.__.0009 Vorhandene Einbauten, Kabel Vorhandene Einbauten, Kabel Eventuell vorhandene Einbauten wie kreuzende Ver- und Entsorgungsleitungen, sowie Kabel bis zum Wiederverfüllen über die Bauzeit sichern.
00.__.0009
Vorhandene Einbauten, Kabel
L
1.00
PSCH
00.__.0010 Baustellenzufahrt herstellen Baustellenzufahrt im Bereich der bestehenden Umzäunung herstellen Zufahrtsmöglichkeit im Bereich der bestehenden Umzäunung durch Anrampung mit Schwarzdeckenkeil herstellen. Der Betonbordstein, ist zu sichern und anzurampen. Das Liefern, Ein­bau­en, nach Fertigstellung der Baumaßnahme wieder Entfernen und Ent­sorgen des Materials ist einzukalkulieren.
00.__.0010
Baustellenzufahrt herstellen
5.50
M
01 Erdarbeiten
01
Erdarbeiten
ERDARBEITEN - Titelvorbemerkungen ERDARBEITEN - Titelvorbemerkungen Für die Erdarbeiten gelten die Bestimmungen der VOB, insbesondere VOB Teil C - ATV DIN 18300 (Erdarbeiten) sowie die einschlägigen Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung, soweit im Leistungsverzeichnis oder in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB/BTV) nichts Abweichendes geregelt ist. Die Leistungen umfassen insbesondere das Lösen, Laden, Fördern, Zwischenlagern, Einbauen, Verfüllen, Verdichten sowie das Herstellen von Planien, soweit dies in den einzelnen Positionen beschrieben ist. Die Mengenermittlung und Abrechnung erfolgt nach den Regeln der ATV DIN 18300. Für Baugruben und Gräben gelten ergänzend die Anforderungen der DIN 4124 (Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten). Sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderten Abrechnungsregelungen getroffen werden, gelten die Abrechnungseinheiten und die Abrechnungsgrundsätze gemäß VOB/C. Die Beschreibung der Bodenverhältnisse erfolgt auf Grundlage des Baugrundgutachtens. Die Böden sind nach Homogenbereichen gemäß DIN 18300 einzustufen. Maßgebend sind die Angaben des Baugrundgutachtens sowie die jeweiligen Positionsbeschreibungen. Werden bei der Ausführung von den Ausschreibungsunterlagen abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgesehenen Leistungen nicht wie beschrieben ausgeführt werden können, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Das weitere Vorgehen ist gemäß den vertraglichen Regelungen abzustimmen. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten über vorhandene Hindernisse, Leitungen, Kabel, Dränagen, Kanäle, Vermarkungen, Schächte u. ä. zu informieren. Die Schutz- und Sicherungsvorschriften der jeweiligen Netzbetreiber und zuständigen Stellen sind einzuhalten. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen sind in den Einheitspreisen der jeweiligen Positionen einzukalkulieren, soweit sie nicht gesondert ausgeschrieben sind. Vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken u. ä. sind vor Beginn der Arbeiten durch den Auftragnehmer zu sichern. Werden solche Punkte durch unsachgemäße Behandlung beschädigt, verschoben oder unbrauchbar gemacht, gehen die Kosten für die Wiederherstellung bzw. Neuvermessung zu Lasten des Auftragnehmers. Soweit erforderlich, ist vor Beginn der Erdarbeiten eine gemeinsame Bestandsaufnahme des Geländes (z. B. Höhen, markante Geländepunkte) mit dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung durchzuführen. Über die Aufnahme ist ein Protokoll zu erstellen. Oberboden (Mutterboden) und humose Böden sind - sofern zur Wiederverwendung vorgesehen - getrennt von mineralischen Böden aufzunehmen und auf einer geeigneten Fläche getrennt zu lagern. Lagerflächen, Zwischenlagerung und Wiedereinbau erfolgen nach Abstimmung mit der Bauleitung. Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe bestehender Bauwerke, Grenzbebauungen, Leitungen, Kabel, Dränagen, Kanäle und sonstiger Anlagen sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen sind durch den Auftragnehmer zu treffen. Hierbei sind die einschlägigen Regelwerke zu beachten, insbesondere: - DIN 4123 (Sicherungen im Bereich von Ausschachtungen,   Gründungen, Unterfangungen), soweit einschlägig, - DIN 4124 (Baugruben und Gräben). Bei Arbeiten im Bereich zu erhaltender Bäume sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Wurzelbereich ist zu schützen; Eingriffe sind mit der Bauleitung abzustimmen. Soweit erforderlich sind die einschlägigen Regelwerke (z. B. DIN 18920) zu beachten. Sofern nicht anders ausgeschrieben, gilt: - Wiederverwendbares Material, das der Auftraggeber zur   Wiederverwendung bestimmt, ist getrennt zu lagern und auf   Verlangen wieder einzubauen. - Nicht wiederverwendbares Material ist gemäß den gesetzlichen   Vorschriften ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen. Entsorgungs- bzw. Verwertungsnachweise (z. B. Wiegescheine, Annahmescheine) sind auf Verlangen vorzulegen. Das Verdichten von Auffüllungen bzw. Hinterfüllungen durch Einschlämmen ist nicht zulässig. Verdichtung ist lagenweise mit geeigneten Geräten entsprechend den Anforderungen der Leistungsbeschreibung auszuführen. Die Verkehrssicherung sowie die laufende Reinigung der durch Baufahrzeuge verschmutzten öffentlichen Straßen und Wege obliegt dem Auftragnehmer für die Dauer seiner Leistungen. Erforderliche Genehmigungen und Abstimmungen mit Behörden sind durch den Auftragnehmer einzuholen, soweit dies nicht ausdrücklich bauseits erfolgt ABRECHNUNGS-HINWEISE Sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderten Abrechnungsvereinbarungen getroffen sind, gelten die Abrechnungsregeln der VOB/C, insbesondere der ATV DIN 18300 (Erdarbeiten), in der jeweils gültigen Fassung. In Ergänzung zur ATV DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) gilt die Abrechnungsregelung nach DIN 18300 als vereinbart, sofern in den Besonderen Technischen Vertragsbedingungen (BTV) keine abweichenden Regelungen getroffen sind.
ERDARBEITEN - Titelvorbemerkungen
ERDARBEITEN ERDARBEITEN Es ist davon auszugehen, dass zur Errichtung des nicht unterkellerten Gebäudes bzw. Ausführung der seitens des Baugrundgutachters vorgeschlagene Baugrundverbesserung in Form eines lastverteilenden Polsters aus einer Schotterschicht 0/32, eine frei geböschte Baugrube ausreichend ist. Genau Angaben zur Ausführung des Polsters (Schichtdicken 50 bzw. 20 cm etc.) sind der Anpassung der Gründungsempfehlung zu entnehmen. GRÜNDUNG Die Gründung erfolgt auf Streifen- und Einzelfundamenten, welche mit der 25 cm dicken Stahlbetonplatte monolitisch verbunden sind. Aufgrund der Bodenverhältnisse wird gemäß Empfehlung des Baugrundgutachters eine Baugrundberbesserung in Form eines lanstabtragenden bzw. lastverteilenden Polsters aus einer Schotterschicht mit Korngröße 0/32 unterhalb der Fundamente und der Platte eingebaut. Die Dicke der Tragschicht beträgt unter den Fundamenten min. 20 cm und unter der Bodenplatte min. 50 cm. Das Schotterpolster ist unterhalb der Fundamente mit einem seitlichen Überstand von jeweils 30 cm herzustellen. Oberhalb des Polsters ist eine 10 cm starke Sauberkeitsschicht vorzusehen. Die Mindesteinbindetiefe der aüßeren Fundamente beträgt 0,80 m. Hinzu kommt die Sauberkeitsschicht sowie die frostunempfindlich Schottertragschicht. Die Streifenfundamente unter der Innenwänden werden zentrisch unter den Wänden angeordnet. Die Randstreifenfundamente schließen bündig mit der Wandaußenseite ab und werden durch die angeschlossene Bodenplatte zentriert. Unter allen Stützen sind Einzelfundamente vorgesehen. Mit Ausnahme der Eckstützen werden alle Stützen in den Einzelfundament eingespannt. Die EInzelfundamente werden als Becherfundamente ausgeführt und durch ein durchgehendes Streifenfundament gleicher Breite und Ainbidetiefe miteinander verbunden. POLSTER UNTER FUßBODEN Zur Verbesserung und Vergleichmäßigung der Tragfähigkeit sowie unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Schutz erdberühter Bauteile durch Wasser im Boden wird empfohlen, ein Polster (hier: Polster unter Fußboden) mit einer Dicke von mindestens 50 cm anzuordnen. Für das Polster ist ein nach DIN 18195-1:2011-12 stark durchlässiges Material mit einem Wasserdurchlässigkeitsbeiwert von mindestens 1 x 10 m/s zu verwenden. Als stark durchlässiges Material können nicht frostempfindliche, gut verdichtungsfähige Sande der Bodengruppen nach DIN 18196 SE, SI oder gleichwertige Körnungen mit folgende zusätzlichen Anforderungen eingebaut werden: Ungleichförmigkeitsgrad U > 3, Feinsandanteil (d < 0,2 mm) < 10 %, Schlämmkorn (d < 0,063 mm) < 5 %. Vergleichbare Sande werden in Hinterfüllungsbereich von Winderlagern verwendet. Nach der Profilierung der Aushubsohle (vgl. Polster unter Fundamenten) sind die Polster in Lagen mit Dicken von höchtens 30 cm einzubauen. Auf OK Polster unter Fußboden ist ein Verdichtungsgrad von Dpr >= 98 % bzw. alternativ Evd >= 35 MPa erforderlich. Gemäß DIN 18533-1:2017-07 kann unter vorgenannten Voraussetzungen für die Abdichtung des Fußbodens bzw. Bodenplatte die Wassereinwirkungsklasse W1.1-E angesetzt werden. POLSTER UNTER FUNDAMENTEN Für die Herstellung der Gründung bzw. des Fußbodens sind der Oberboden, die Auffüllungen und ggf. der untere Oberboden bis in die erforderliche Tiefe aufzunehmen. Werden in den Aushubsohlen zur Herstellung der Polster noch Reste von Bauteilen aus der vorherigen Nutzung (z.B. alte Fundamente, Kanäle und Leitungen) oder kompressible und stark humose Bestandteile (z.B. Baumstubben, durchwurzelte und humose Schichten) angetroffen, sind diese ebnfalls zu entfernen und durch die Verstärkung des Pollsters auszugleichen. Während der Erd- und Gründungsarbeiten ist ein besonderes Augenmerk auf den Schutz der in der Aushubsohle anstehenden Böden zu legen. Zur Verbesserung und Vergleichmäßigung der Tragfähigkeit wird empfohlen, ein Polster (hier: Polster unter Fundamenten) mit einer Dicke von mindestens 20 cm anzuordnen. Die Polster unter Fundamenten sind im Grundriss der Fundamente mit einem seitlichen Überstand von 30 cm einzubauen. Als Material für die Polster kann z.B. eine Schottertragschicht 0/32 gemäß den Anforderungen der ZTV SoB-StB 20 verwendet werden. Stehen dem keine umwelt- oder wasserrechtlichen Belange entgegen, sollten RC-Baustoff-Gemische verwendet werden. Unter Berücksichtigung der Untergrundverhältnisse sollte der Einbau der Polster mit einem den Größen der Fundamentbaugruben angemessen, schweren Verdictungsgerät in wenigen Übergängen erfolgen. Auf OK Polster unter Fundamenten ist ein Verdichtungsgrad von Dpr >= 97 % nachzuweisen. Die ausreichende Verdichtung kann korrelativ mittels dynamischer Plattendruckversuche mit Hilfe des Leichten Fallgewichtsgerätes entsprechend der TP BF-StB Teil B 8.3 überprüft werden. Zum Nachweis des erforderlichen Verdichtungsgrades von Dpr >= 97 % ist ein dynamischer Verformungsmodul von Evd >= 25 MPa erforderlich. Baugruben bzw. deren Seitenräume (z.B. die neben den Fundamentbaugruben) sind lagenweise zu verfüllen und zu verdichten. Der Bodenaushub ist z.T. als wasserempfindlich zu beurteilen. Für den Bodenaushub sollten die Anforderungen der ZTV A-StB 12 vereinbart werden. Danach ist der Boden nach dem Aushub gegen Wasserzutritt zu schützen, um so die Wiederverwendung zu sichern. Hinsichtlich Verdichtungstechnologie gelten die v.g. Hinweise: Die in den Aushub- und Gründungssohlen anstehenden Böden neigen teilweise zur Eislinsenbildung. Das Eindringen von Frost unter die Gründungssohlen ist in jedem Bauzustand sicher zu vermeiden. Durch den Bauablauf ist zu gewährleisten, dass bei Auftreten von Frösten eine frostsichere Überdeckung der Gründungssohlen vorhanden ist.
ERDARBEITEN
01.__.0001 Baugelände abräumen Baugelände abräumen Baugelände von Schutt und Unrat, wie Steine, Mauer­reste, Tonrohre d = 250 mm mit Einzellängen bis 2,00 m und sonstigem Müll  in Form von auf dem Gelände verteilten Einzel­stücke beräumen. Material laden und entsorgen, inkl. De­po­niegebühren.
01.__.0001
Baugelände abräumen
5.00
01.__.0002 Bodenaushub, Homogenbereich HB A/O/B1/B2 gem. Bodengutachten, lösen, laden und abtransportieren Bodenaushub, Homogenbereich HB A/O/B1/B2 gem. Bodengutachten, lösen, laden und abtransportieren Bodenaushub von nicht verdichtungsfähigem bzw. verunreinigtem Erdstoff für die Baugrube, als Maschi­nen­aushub, profilgerecht lösen, laden und abtransportieren. Das Aushubmaterial ist nach Wahl des AN zu besei­tigen, inkl. Deponiegebühren. Das profilgerechte Her­stel­len des Grobplanums ist einzu- kalkulieren. Der Abtransport hat in Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Bauleitung zu erfolgen. Aushubtiefe:  bis 1,5 m Bodenklasse:  gem. Bodengutachten Prüfb.-Nr.:   182/23 vom 27.06.2023
01.__.0002
Bodenaushub, Homogenbereich HB A/O/B1/B2 gem. Bodengutachten, lösen, laden und abtransportieren
1,485.00
01.__.0003 Bodenaushub, Homogenbereich HB A/O/B1/B2 gem. Bodengutachten, seitlich lagern Bodenaushub, Homogenbereich HB A/O/B1/B2 gem. Bodengutachten, seitlich lagern Bodenaushub für die Baugrube, als Maschinenaushub, profilgerecht lösen und außerhalb der Baugrube im Bau­stellen- bereich seitlich, zur späteren Wiederverwen­dung als Hinterfüllmaterial, lagern, Aufmaß nach Ab­rech­nung an der Lagerstelle. Das profilgerechte Her­stellen des Grobplanums ist einzukalkulieren. Aushubtiefe: bis ca. 0,70 m unter OK Gelände im Bereich Bodenplatte bis ca. 1,50 m unter OK Gelände im Bereich Streifen-/Köcherfundamente Bodenklasse:  gem. Bodengutachten Prüfb.-Nr.:   182/23 vom 27.06.2023 Förderweite: bis 100 m
01.__.0003
Bodenaushub, Homogenbereich HB A/O/B1/B2 gem. Bodengutachten, seitlich lagern
3.00
01.__.0004 Seitlich gelagerten Bodenaushub, Homogenbereich HB A/O/B1/B2 gem. Bodengutachten, laden Seitlich gelagerten Bodenaushub, Homogenbereich HB A/O/B1/B2 gem. Bodengutachten, laden Bodenaushub, im Bereich der Baustelle auf Mieten lagernd, laden, abfahren und fachgerecht verwerten oder entsorgen einschl. Deponiebebühr. Das Abbruchmaterial geht in Eigentum des AN über und ist vom Gelände abzutransportieren und zu entsorgen. Abrechnung nach t auf der Grundlage des Wiegescheines und vollständiger gesetzeskonformer Nachweisführung.
01.__.0004
Seitlich gelagerten Bodenaushub, Homogenbereich HB A/O/B1/B2 gem. Bodengutachten, laden
3.00
T
01.__.0005 Oberboden abtragen, BM 0 Oberboden abtragen BM 0 d=60 cm
01.__.0005
Oberboden abtragen, BM 0
100.00
01.__.0006 Aushubmaterial BM2 bzw. Z2 laden und entsorgen Aushubmaterial BM2 bzw. Z2 laden und entsorgen
01.__.0006
Aushubmaterial BM2 bzw. Z2 laden und entsorgen
100.00
01.__.0007 Zulage, Bodenaushub schuttdurchsetzt Zulage, Bodenaushub schuttdurchsetzt Zulage zur vorgenannten Position Bodenaushub für das lösen, laden und abtransportieren, von schuttdurchsetz­ten Boden.
01.__.0007
Zulage, Bodenaushub schuttdurchsetzt
15.00
01.__.0008 Zulage, Beseitigung von Hindernissen per Hand Zulage, Beseitigung von Hindernissen per Hand Zulage für die Beseitigung und Entsorgung von nicht erkennbaren Hindernissen aus Beton, Stein oder Mauerwerk im Boden, Ausführung für Abbrechen von Hand. Das Abbruchmaterial geht in Eigentum des AN über und ist abzutransportieren und zu entsorgen. Ausführung nur nach Anordnung des AG.
01.__.0008
Zulage, Beseitigung von Hindernissen per Hand
5.00
01.__.0009 Bodeneinbau m.tragfähig.Bodenmaterial unterhalb der Bodenplatte Bodeneinbau mit tragfähigem Bodenmaterial unterhalb der Bodenplatte Lieferung, Einbau und lagenweise Verdichtung eines stark wasserdurchlässigen Polsters unter Fußboden / Bodenplatte zur Verbesserung und Vergleichmäßigung der Tragfähigkeit sowie zum Schutz erdberührter Bauteile gegen Wasser im Boden, gemäß VOB/C DIN 18300. Materialanforderungen: nicht frostempfindlicher, gut verdichtungsfähiger Sand der Bodengruppen SE oder SI gemäß DIN 18196 oder gleichwertige Körnung, Wasserdurchlässigkeitsbeiwert k = 1 × 10-4 m/s, Ungleichförmigkeitsgrad U > 3, Feinsandanteil (d < 0,2 mm) < 10 %, Schlämmkornanteil (d < 0,063 mm) < 5 %. Ausführung: Einbau nach Profilierung der Aushubsohle, Einbau in Lagen mit einer Dicke von max. 30 cm, mechanische Verdichtung jeder Lage, erforderlicher Verdichtungsgrad an Oberkante Polster: Dpr = 98 % oder alternativ Evd = 35 MPa, Gesamtdicke des Polsters gemäß Planung, mindestens 50 cm. Die Leistung umfasst: Lieferung des Materials einschließlich Transport zur Baustelle, Entladung, Verteilen und Einbau, lagenweise mechanische Verdichtung, Herstellung einer ebenen, tragfähigen Oberfläche als Untergrund für die Abdichtung und Bodenplatte. Abrechnung nach Kubikmeter (m³) eingebautem und verdichtetem Material. Einbauort:  unterhalb der Bodenplatte   (als nicht frostempfindlicher, gut   verdichtungsfähiger Sand der   Bodengruppen SE oder SI gemäß DIN   18196 unterhalb der Bodenplatte   entsprechend Anpassung der   Gründungsempfehlung Prüfb.-Nr.:   25-0080 vom 27.03.2025)
01.__.0009
Bodeneinbau m.tragfähig.Bodenmaterial unterhalb der Bodenplatte
770.00
01.__.0010 Bodeneinbau m.tragfähig.Bodenmaterial unterhalb der Fundamente Bodeneinbau mit tragfähigem Bodenmaterial unterhalb der Fundamente Lieferung, Einbau und lagenweise Verdichtung eines stark wasserdurchlässigen Polsters unter Fundamente zur Verbesserung und Vergleichmäßigung der Tragfähigkeit sowie zum Schutz erdberührter Bauteile gegen Wasser im Boden, gemäß VOB/C DIN 18300. Materialanforderungen Polster: Schottertragschicht 0/32 gemäß ZTV SoB-StB 20, alternativ, sofern keine umwelt- oder wasserrechtlichen Belange entgegenstehen, RC-Baustoffgemische gleicher Eignung, nicht frostempfindlich, gut verdichtungsfähig. Ausführung: Einbau des Polsters unter Fundamenten mit einer Mindestdicke von 20 cm, Einbau im Grundriss der Fundamente mit einem seitlichen Überstand von mindestens 30 cm, Einbau nach Herstellung und Profilierung der Fundamentbaugruben, Einbau mit einem den Abmessungen der Fundamentbaugruben angemessenen, schweren Verdichtungsgerät in möglichst wenigen Übergängen, lagenweiser Einbau und mechanische Verdichtung. Verdichtungsanforderungen: Verdichtungsgrad an Oberkante Polster: Dpr = 97 %, Nachweis der Verdichtung korrelativ mittels dynamischer Plattendruckversuche (Leichtes Fallgewichtsgerät) gemäß TP BF-StB Teil B 8.3, erforderlicher dynamischer Verformungsmodul: Evd = 25 MPa. Verfüllung der Baugruben: Lagenweise Verfüllung und Verdichtung der Fundamentbaugruben und angrenzender Seitenräume, Bodenaushub teilweise wasserempfindlich; für den Bodenaushub gelten die Anforderungen der ZTV A-StB 12, Schutz des Bodenaushubs gegen Wasserzutritt zur Sicherstellung einer möglichen Wiederverwendung. Frostschutz: Sicherstellung eines frostfreien Zustands der Gründungssohlen während aller Bauzustände, Vermeidung von Frostpenetration und Eislinsenbildung durch geeigneten Bauablauf und temporäre frostsichere Abdeckungen bei Frostereignissen. Die Leistung umfasst: Lieferung des Materials einschließlich Transport zur Baustelle, Entladung, Verteilen und Einbau, lagenweise mechanische Verdichtung, Herstellung einer ebenen, tragfähigen Oberfläche als Untergrund für die Abdichtung und Bodenplatte. Abrechnung nach Kubikmeter (m³) eingebautem und verdichtetem Material. Einbauort:  unterhalb der Fundamente   (als Schottertragschicht 0/32 gemäß   ZTV SoB-StB 20 unterhalb der   Fundamente  entsprechend Anpassung   der Gründungsempfehlung Prüfb.-Nr.:   25-0080 vom 27.03.2025)
01.__.0010
Bodeneinbau m.tragfähig.Bodenmaterial unterhalb der Fundamente
120.00
01.__.0012 Recycling-Schicht, 20 cm, 25 MN/m² Recycling-Schicht, 20 cm, 25 MN/m² Kapillarbrechende Schicht unter der Fundamente aus Recycling-Baustoff liefern, einbauen und lagenweise verdichten, abgerechnet wird nach Auftragprofilen. Körnung: 0/32 Verdichtungsgrad: mind. 97 % DPr, Verformungsmodul. EV2 mind. 25 MN/m², Schichtdicke: 20 cm, Bereich: Fundamente
01.__.0012
Recycling-Schicht, 20 cm, 25 MN/m²
O
576.00
01.__.0013 Auffüllung unter der Fundamente, mit Liefermaterial Auffüllung unter der Fundamente, mit Liefermaterial Auffüllung unter der Bodenplatte, mit angeliefertem und verdichtungsfähigem Material (formbeständiges Recyclingmaterial 0-30), lagenweise einbauen und auf Dpr = 100 % verdichten. Körnung: 0/32 Verdichtungsgrad: mind. 97 % DPr, Verformungsmodul. EV2 mind. 25 MN/m², Schichtdicke: 20 cm, Bereich:  Fundamente (als Tragschicht unterhalb der Fundamente entspr. Baugrund- gutachten)
01.__.0013
Auffüllung unter der Fundamente, mit Liefermaterial
O
288.00
01.__.0014 Baugrubensohle planieren, Feinplanum Baugrubensohle planieren, Feinplanum Planie der Baugrubensohle nach dem Baugrubenaus­hub. Die Ausführung erfolgt unmittel­bar vor dem Ein­bringen der Sauberkeitsschicht als planebene Fläche mit höchstens +/- 2 cm Höhendifferenz auf einer Länge von 5 m, einschl. des Abrüttelns und der Nachver­dichtung (DPr = 98 %) mit einem ge­eig­netem Gerät. Der überschüssige Erdstoff ist nach Wahl des AN zu beseitigen inkl. Deponiegebühren.
01.__.0014
Baugrubensohle planieren, Feinplanum
2,120.00
01.__.0015 Hinterfüllung mit Lagermaterial, Fundamente Hinterfüllung mit Lagermaterial, Fundamente Profilgerechtes, lagenweises Hinterfüllen von Funda­men­ten und Aussenwänden, bzw. Überschütten von Bau­kör­pern mit seitlich gelagertem Aushubmaterial, inkl. Verdichten auf Dpr = 98 %, die Arbeiten sind nach Vorgabe der Bauleitung entpre­chend Baufortschritt durchzuführen. Höhe:  von Aushubssohle bis Baugrubenkrone (die Ge­ländeauffüllung von OK-Baugrubenkrone bis zum ge­plan­ten Gelände wird gesondert erfasst)
01.__.0015
Hinterfüllung mit Lagermaterial, Fundamente
O
75.00
01.__.0016 Hinterfüllung des Arbeitsraumes mit angelieferten Material Hinterfüllung des Arbeitsraumes, mit angeliefertem Material Profilgerechtes, lagenweises Hinterfüllen der Arbeits­räume im Bereich von Fundamenten mit vom AN angeliefertem verdichtungsfähigem Füllboden (z.B. Lieferkies) inkl. fachgerechtes verdichten. Die Arbeiten sind nach An­gabe der Baulei­tung entsprechend Baufortschritt durchzuführen. Höhe:  von Aushubssohle bis Baugrubenkrone Material: Füllboden (z.B. Lieferkies) Körnung: z.B. 0/32 mm (die Ge­ländeauffüllung von OK-Baugrubenkrone bis zum ge­plan­ten Gelände wird gesondert erfasst).
01.__.0016
Hinterfüllung des Arbeitsraumes mit angelieferten Material
75.00
01.__.0017 Hindernisse aus Stahlbeton beseitigen Hindernisse aus Stahlbeton beseitigen Hindernisse im Boden des zu bebauenden Grund­stückes, vor allem im Bereich der Baugrube, aus Stahl­beton, wie Fundament­teile, Bau­werks­teile abbre­chen, laden und beseitigen inkl. Deponiegebühren. Einzelgröße: über 0,10 m³ Das Abbruchmaterial geht in Eigentum des AN über und ist aus dem Gebäude zu transportieren und zu entsorgen. Die Ausführung erfolgt im Zuge der Erdarbeiten und nur in Abstimmung mit der Bauleitung. Die entsprechenden Nachweise (Deponiescheine) sind der Bauleitung bei der Abrechnung vorzulegen.
01.__.0017
Hindernisse aus Stahlbeton beseitigen
10.00
01.__.0018 Hindernisse aus Mauerwerk beseitigen Hindernisse aus Mauerwerk beseitigen Hindernisse im Boden des zu bebauenden Grund­stückes, vor allem im Bereich der Baugrube, aus Mau­er­werk, wie Fundament­teile, Bau­werks­teile abbrechen, laden und beseitigen inkl. Deponiegebühren. Einzelgröße: über 0,10 m³ Das Abbruchmaterial geht in Eigentum des AN über und ist aus dem Gebäude zu transportieren und zu entsorgen. Die Ausführung erfolgt im Zuge der Erdarbeiten und nur in Abstimmung mit der Bauleitung. Die entsprechenden Nachweise (Deponiescheine) sind der Bauleitung bei der Abrechnung vorzulegen.
01.__.0018
Hindernisse aus Mauerwerk beseitigen
5.00
01.__.0019 Hindernisse aus Einzelsteinen beseitigen Hindernisse aus Einzelsteinen beseitigen Hindernisse im Boden des zu bebauenden Grund­stückes, vor allem im Bereich der Baugrube, aus Ein­zel­steinen (Findlinge) laden und be­sei­tigen, inkl. De­po­nie­gebühren. Einzelgröße: über 0,50 m³ bis 1,00 m³ Die entsprechenden Nachweise (Deponiescheine) sind der Bauleitung bei der Abrechnung vorzulegen.
01.__.0019
Hindernisse aus Einzelsteinen beseitigen
10.00
STK
01.__.0020 Hindernisse aus Bauschutt beseitigen, Baumischabfälle Hindernisse aus Bauschutt beseitigen, Baumischabfälle Hindernisse im Boden des zu bebauenden Grund­stückes, vor allem im Bereich der Baugrube, aufgrund alter Baufelder, bestehend aus Baumischabfällen ohne Asbest, Glaswolle, Dachpap­pen usw. aufnehmen, laden und beseitigen, inkl. Depo­niegebühren. Die entsprechenden Nachweise (Deponiescheine) sind der Bauleitung bei der Abrechnung vorzulegen.
01.__.0020
Hindernisse aus Bauschutt beseitigen, Baumischabfälle
10.00
01.__.0021 Bodenaushub für Gräben, 0,80 Bodenaushub für Gräben, 0,80 Boden für Gräben ausheben ab Geländeoberfläche, nach Leitungs- und Rohreinbau verfüllen und verdichten, verdrängten Boden abtransportieren und entsorgen, Aushubtiefe bis 0,80 m, Sohlenbreite der Gräben bis 0,30 m, Bodenklasse 3.
01.__.0021
Bodenaushub für Gräben, 0,80
40.00
01.__.0022 Bodenaushub für Gräben, 1,50 Bodenaushub für Gräben, 1,50 Boden für Gräben ausheben ab Geländeoberfläche, nach Leitungs- und Rohreinbau verfüllen und verdichten, verdrängten Boden abtransportieren und entsorgen, Aushubtiefe bis 1,50 m, Sohlenbreite der Gräben bis 1,20 m, Bodenklasse 3.
01.__.0022
Bodenaushub für Gräben, 1,50
20.00
01.__.0023 Aufnehmen und Wiederverlegen von Betonpflaster Aufnehmen und Wiederverlegen von Betonpflaster Aufnehmen, zwischenlagern und fachgerechtes Wiederverlegen vorhandenen Betonpflasters gemäß VOB/C DIN 18318, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Leistungsbeschreibung: - sorgfältiges Aufnehmen des vorhandenen Betonpflasters im   auszubauenden Bereich, - Reinigen der Pflastersteine von anhaftendem Material, - sortenreines Zwischenlagern auf der Baustelle, - Wiederverlegen des vorhandenen Betonpflasters nach Abschluss   der Erd- und Leitungsarbeiten, - passgenaues Verlegen im bestehenden Raster und Verband, - Ausrichten in Lage und Höhe entsprechend den angrenzenden   Bestandsflächen, - Schneiden und Anpassen der Rand- und Anschlussbereiche, - Verfugen der Pflasterfläche mit geeignetem Fugenmaterial, - Abrütteln der Fläche mit geeignetem Schutz (z. B. Gummimatte), - Herstellung einer ebenen, verkehrssicheren Oberfläche.
01.__.0023
Aufnehmen und Wiederverlegen von Betonpflaster
30.00
SONSTIGES SONSTIGES
SONSTIGES
01.__.0024 Verdichtungsnachweis Verdichtungsnachweis Kontrollprüfungen auf gesonderte Anordnung des AG, zur Prüfung der Verdichtung des Baugrunds. Die Kosten der Kontrollprüfung werden vom AG bei positiven Ergebnis vergütet.
01.__.0024
Verdichtungsnachweis
1.00
ST
01.__.0025 Erstellung eines Entsorgungsnachweises Erstellung eines Entsorgungsnachweises Für die Erstellung eines Entsorgungsnachweises mit Andienung an die SBB, Bearbeitung der Abfallbegleitscheine, Gebühren für die Bearbeitung des Entsorgungs- und Verwertungsnachweises für die Entsorgung des schadstoffbelasteten Aushubmaterials.
01.__.0025
Erstellung eines Entsorgungsnachweises
L
1.00
PSCH
01.__.0026 Probenahme, Haufwerks-/Schurfbeprobung Probenahme, Haufwerks-/Schurfbeprobung Probenahme für den Baugrubenaushub als Haufwerks- bzw. Schurfbeprobung in Anlehnung an PN 98 und Ermittlung der Schadstoffbelastung nach TR LAGA Boden. Ausführung inkl. An- und Abfahrt, Probenahme sowie Erstellung eines Prüfberichtes. Umfang: Mindestuntersuchungsprogramm
01.__.0026
Probenahme, Haufwerks-/Schurfbeprobung
1.00
STK
02 Grundleitungen
02
Grundleitungen
ERDARBEITEN ERDARBEITEN
ERDARBEITEN
02.__.0028 Bodenaushub für Leerrohrpacket Bodenaushub für Leerrohrpacket Das Aushubmaterial ist seitlich für die Wiedereinfüllung zu lagern, nach Einbau der Leerrohrleitungen sind diese mit Sand zu umfüllen und mit dem seitlich lagernden Aushubmaterial bis Geländeoberkante aufzufüllen und zu verdichten. Überschüssiges Material wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. Sohlenbreite der Gräben nach DIN 4124, Abschnitt 5.2 und Tabelle 2, Sohlenbreite für Leerrohrpacket 4 x DN 160 Aushubtiefe:  bis 1,00 m Bodenklasse:  4
02.__.0028
Bodenaushub für Leerrohrpacket
93.00
02.__.0029 Pflasterdecke aufnehmen, seitlich lagern und wiedereinbauen Pflasterdecke aufnehmen, seitlich lagern und wiedereinbauen Pflasterdecke schonend aufnehmen inkl. Bettungsmaterial. Pflastersteine innerhalb der Baustelle fördern und lagern. Pflaster: Verbundpflastersteine Seitlich gelagerte Steine aufnehmen, säubern und wiederverlegen einschl. Bettung aus Sand herstellen. Überschüssiges Material und Aufbruch geht in Eigentum des AN über und ist zu verwerten.
02.__.0029
Pflasterdecke aufnehmen, seitlich lagern und wiedereinbauen
67.00
02.__.0030 Bodenaushub für Entwässerungskanäle Bodenaushub für Entwässerungskanäle Das Aushubmaterial ist seitlich für die Wiedereinfüllung zu lagern, nach Einbau der Grundleitungen sind diese mit Sand zu umfüllen und mit dem seitlich lagernden Aushubmaterial bis Unterkante Bodenplatte aufzufüllen und zu verdichten; alles in Handarbeit. Überschüssiges Material wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen. Sohlenbreite der Gräben nach DIN 4124, Abschnitt 5.2 und Tabelle 2, Sohlenbreite für KG-Rohr bis DN 125 Aushubtiefe:  bis 1,50 m Bodenklasse:  4
02.__.0030
Bodenaushub für Entwässerungskanäle
160.00
M
02.__.0031 Planum herstellen Planum als Zulage herstellen eines Planums für die Sohlen von Rohrleitungsgräben mit entsprechendem Gefälle der Rohrleitungen.
02.__.0031
Planum herstellen
160.00
M
02.__.0032 Zulage Beseitigung von Hindernissen Zulage  Hindernisse zur Beseitigung und Entsorgung von nicht erkennbaren Hindernissen aus Beton, Stein oder Mauerwerk im Boden, für Abbrechen von Hand. Ausführung nur nach Anordnung des AG.
02.__.0032
Zulage Beseitigung von Hindernissen
3.00
02.__.0033 Zulage Handschachtung Zulage Handschachtung zu vorbeschriebener Bodenbewegung für Ausheben von Hand im Bereich der Gebäude und kreuzenden Leitungen .
02.__.0033
Zulage Handschachtung
3.00
02.__.0034 Zulage Handschachtung an Baumwurzeln Zulage Handschachtung an Baumwurzeln zu vorbeschriebener Bodenbewegung für Ausheben von Hand im Bereich von Baumwurzeln. Wurzeln ab 5 cm dürfen nicht durchtrennt werden, Wurzeln von geringem Durchmesser sind durch sauberen Schnitt abzutrennen.
02.__.0034
Zulage Handschachtung an Baumwurzeln
1.00
02.__.0035 Baugrube für Schacht Baugrube für Schacht Baugrube ausheben ab Geländeoberfläche. einschl. Abböschung, Schachtdurchmesser bis 600 mm, Aushub seitlich lagern, Baugrubensohle mit Füllsand ebnen. Verfüllen nach Einbringen und Ausrichten des Schachtes mit Füllsand oder Kiessand bis 20 mm Korngröße. Das Füllgut ist lagenweise in Schichtdicken bis max. 30 cm einzubringen und gleichmäßig zu verdichten. Verdichtungsgrad DPr  97 %, Verdrängter Boden ist Eigentum des AN und ist zu beseitigen. Aushubtiefe:  bis 1,50 m Bodenklasse: 3-5
02.__.0035
Baugrube für Schacht
4.00
STK
02.__.0036 Steinfreies Material liefern Steinfreies Material liefern Liefern und Einbauen von steinfreiem Material nach DIN EN 1610 für die Verfüllung der Rohrtrassen, frei Baustelle.
02.__.0036
Steinfreies Material liefern
35.00
02.__.0037 Rohrleitungen markieren Rohrleitungen markieren mit Trassenwarnband, 30 cm über Rohrscheitel, Farbe entsprechend Durchflussmedium mit Beschriftung.
02.__.0037
Rohrleitungen markieren
160.00
M
02.__.0038 Trasse einmessen Trasse einmessen Rohrleitungstrasse und Schächte einmessen und einzeichnen in vorhandenen Lageplan sowie Übergabe an den AG.
02.__.0038
Trasse einmessen
160.00
M
02.__.0039 Absturzsicherungen an Kanalgräben und Baugruben Absturzsicherungen an Kanalgräben und Baugruben Absturzsicherungen an Kanalgräben und Baugruben nach den Vorgaben der BG herstellen, dass ein Abstürzen von Personen ausgeschlossen ist. Diese Sicherungen sind dem Baufortschritt entsprechend umzusetzen. Einschließlich Vorhalten während der Bauzeit und Abtransportieren nach Fertigstellung der Leistung.
02.__.0039
Absturzsicherungen an Kanalgräben und Baugruben
L
1.00
PSCH