Erdbauarbeiten
134_2026_WA mit 41 Whg- und TG - Fürth
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Allgemeine Vorbemerkungen / Vergabe von Bauleistungen Allgemeine Vorbemerkungen / Vergabe von Bauleistungen Angebots- und Vergabebedingungen Angebote sind fristgerecht und in der vorgegebenen Form (PDF-sowie GEAB-Format) einzureichen. Änderungen am Leistungsverzeichnis oder an Ausschreibungstexten sind nicht zulässig. Neben- und Alternativangebote können eingereicht werden, sofern deren technische und qualitative Gleichwertigkeit durch entsprechende Nachweise, Produktdatenblätter oder Prüfzeugnisse belegt wird. Angebotspreise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit. Lohn-, Material-, Transport- oder sonstige Kostensteigerungen nach Angebotsabgabe werden nicht zusätzlich vergütet. Der Auftragnehmer prüft sämtliche Unterlagen auf Vollständigkeit, Widersprüche und Unklarheiten und meldet Bedenken schriftlich vor Ausführung. Alle zur mangelfreien Ausführung erforderlichen Leistungen sind mit anzubieten, auch wenn sie im Leistungs-verzeichnis nicht ausdrücklich genannt sind. Vertragsgrundlagen und technische Regelwerke Grundlage der Ausführung sind sämtliche einschlägige DIN-, EN-, VDI-Normen, VOB, Landesbauordnungen, Herstellervorschriften sowie die anerkannten Regeln der Technik in jeweils aktueller Fassung. Verweise auf bestimmte Produkte oder Normen schließen gleichwertige technische Lösungen ausdrücklich mit ein. Der Nachweis der Gleichwertigkeit alternativer Produkte und Ausführungen ist durch den Auftragnehmer zu erbringen und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Leistungsumfang Alle Leistungen verstehen sich einschließlich Lieferung, Einbau, Befestigungs-, Hilfs- und Nebenleistungen zur vollständigen, funktionsfähigen Ausführung. Angebotspreise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit. Spätere Lohn-, Material- oder Frachtkostensteigerungen werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche beschriebenen Leistungen umfassen grundsätzlich Lieferung, Transport, Abladen, Zwischenlagerung und Einbau aller erforderlichen Materialien, Bauteile, Befestigungsmittel sowie Hilfs- und Nebenleistungen. Prüfzeugnisse, Zulassungen, Inbetriebnahmen sowie behördlich vorgeschriebene Prüfungen sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu veranlassen und mit dem AG abzustimmen. Die hierfür entstehenden Kosten sind in den Preisen enthalten. Baustelleneinrichtung und Organisation Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter über die örtlichen Gegebenheiten, Zugangs- und Transportmöglichkeiten, den Baugrund sowie die technischen und baurechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Spätere Mehrkosten aufgrund unzureichender Kenntnis werden nicht anerkannt. Die Baustelleneinrichtung, Lagerflächen und Verkehrswege sind mit der Bauleitung und weiteren Beteiligten im Vorfeld abzustimmen und so auszuführen, dass ein reibungsloser und wirtschaftlicher Bauablauf gewährleistet wird. Die Nutzung von Flächen außerhalb des Baugrundstücks bedarf der notwendigen Genehmigungen, die vom Auftragnehmer einzuholen und zu bezahlen sind. Der Auftragnehmer benennt eine verantwortliche deutschsprachige Aufsichtsperson für die Baustelle und nimmt an Baubesprechungen teil. Anweisungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sind verbindlich einzuhalten. Schutz-, Sicherungs- und Verkehrspflichten Der Auftragnehmer schützt eigene und fremde Leistungen vor Beschädigung, Verschmutzung, Diebstahl sowie Witterungseinflüssen. Öffentliche Verkehrsflächen sind bei Bedarf zu sichern und von baustellenbedingten Verschmutzungen zu reinigen. Materialien, Geräte und ausgeführte Leistungen sind gegen Diebstahl, Beschädigung sowie Witterungseinflüsse zu schützen. Ordnung, Sauberkeit und Entsorgung Anfallender Bauschutt, Verpackungsmaterialien und Reststoffe sind laufend fachgerecht zu entsorgen. Der AG hat das Recht bei Unterlassung erforderlicher Reinigungs- oder Ent-sorgungsarbeiten die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers beräumen und reinigen zu lassen. Gerüste, Arbeitsbühnen und Verkehrswege sind jederzeit sicher und begehbar zu halten. Die Baustelle ist nach Abschluss der Arbeiten besenrein zu übergeben. Umwelt- und Nachbarschaftsschutz / Nachhaltiges Bauen Sämtliche Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften sind einzuhalten. Besonders zu beachten sind Anforderungen an den Lärmschutz, die Staubvermeidung, die Luftreinhaltung sowie den Gewässerschutz. Der Einsatz nachweislich gesundheits- oder umweltgefährdenden Stoffen ist ausgeschlossen. Der AG lässt das Bauvorhaben Zertifizieren um ein QNG-Siegel zu erhalten. Daher ist die Verwendung von schadstofffreien bzw. schadstoffarmen Produkten zwingend erforderlich. Schadstofffreie oder Schadstoffarme Produkte können zum Beispiel durch folgende Labels nachgewiesen werden: Blauer Engel (DE-UZ), EMICODE EC1, ELF-Siegel, GUT-Siegel). Der AG verlangt vom AN für sämtlich Baustoffe Zertifikate oder vergleichbare Nachweise welche die gesundheitliche Unbedenklichkeit bestätigen. Kann der AN diese Nachweise nicht vorlegen behält sich der AG vor entsprechende finanzielle Einbehalte vorzunehmen.
Allgemeine Vorbemerkungen / Vergabe von Bauleistungen
02 Erdarbeiten
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Erdarbeiten
02.01 Aushubarbeiten, Verfüllungen
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06 Zuarbeit HLS
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06.01 Grundleitungen Sanitär mit Zubehör
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