Zwischen- und Bauendreinigung - Los 1 (Gebäudetyp T)
Gelsenkirchen, BP-Norderweiterung
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LV-Deckblatt LEISTUNGSVERZEICHNIS BAUVORHABEN: Gelsenkirchen, BP Norderweiterung BAUORT: Ulfkotter Straße 100 45896 Gelsenkirchen BAUHERR: Ruhr Oel GmbH BP Gelsenkirchen Alexander-von-Humboldt-Straße 1 45896 Gelsenkirchen Los: Los 1 - Gebäudetyp T GEWERK: Bauendreinigung Los 1 - Gebäudetyp T 12644_40_397_Los 1 ABGABETERMIN: bis Freitag, 22.08.2025 um 12:00 Uhr an: Bolle System- und Modulbau GmbH über COSUNO an: Thorsten Günther (Einkauf und Vergabe) GENERAL - UNTERNEHMER: Bolle System- und Modulbau GmbH Hans-Geiger-Straße 21 48291 Telgte VERGABEART: freihändige Vergabe AUSFÜHRUNGSFRISTEN: Baubeginn (Gewerk) : Geb. 3926 T1: ca. 01.09.2025 (KW 36) Geb. 3925 T2: ca. 20.10.2025 (KW 43) Geb. 3924 T3: ca. 17.11.2025 (KW 47) Fertigstellung (Gewerk): Geb. 3926 T1: ca. 05.09.2025 (KW 36) Geb. 3925 T2: ca. 24.10.2025 (KW 43) Geb. 3924 T3: ca. 21.11.2025 (KW 47) VOB-Abnahme Typ T1-T3: 28.11.2025 Sollte der vorgesehene Lieferzeitpunkt aus kapazitätsbedingten Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, bittet der Auftraggeber trotzdem ausdrücklich um Abgabe eines Angebotes. Hierbei ist nachfolgend der frühest mögliche Termin anzugeben. ANGEBOTSSUMME NETTO: ........................................... € Zzgl. MwSt 19 %: ........................................... € ANGEBOTSSUMME BRUTTO: ........................................... € ........................................................................................ Ort, Datum Bieter, Stempel und Unterschrift
LV-Deckblatt
Inhalts- und Anlagenverzeichnis Inhaltsverzeichnis - Baubeschreibung - Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung - Technische Vorbemerkungen - Baureinigungsarbeiten - Leistungsverzeichnis Anlagenverzeichnis - Vergabe- und Besondere Vertragsbedingungen - Planunterlagen: ▪ AUS_1500-T_Grundriss-E0.pdf ▪ AUS_1510-T_Grundriss-E1.pdf ▪ AUS_1520-T_Grundriss-E2.pdf ▪ AUS_2000-T_Ansichten.pdf ▪ AUS_3000-T_Schnitte.pdf - Baustelleneinrichtungsplan - Anweisung Sicherheitsunterweisung / Ausweiserstellung - Antrag auf Austellung eines Kontraktorenausweises
Inhalts- und Anlagenverzeichnis
Baubeschreibung Baubeschreibung 1. Erläuterung der Gesamtbaumaßnahme Die Ruhr Oel GmbH plant den Neubau von sechs modularen Gebäuden, die als Büro- und Sanitärflächen genutzt werden sollen. Aufgeteilt werden sie in zwei verschiedene Gebäudetypen (3 x Typ T und 3 x Typ K). Diese Gebäude entstehen auf Teilen des Baugrundstücks in der Nähe der Ulfkotter Straße 100, 45896 Gelsenkirchen. Die Bolle System- und Modulbau GmbH übernimmt als Generalunternehmer die schlüsselfertige, funktionale und betriebsbereite Errichtung der Bauwerke. Es handelt sich um dreigeschossige Stahlkonstruktionen, die größtenteils bereits im Werk in Telgte vorgefertigt und anschließend zur Baustelle transportiert werden. Dadurch werden vor Ort vor allem Innenausbauarbeiten notwendig, insbesondere die Nachbearbeitung an den Verbindungsstellen der Module. Weitere vor Ort auszuführende Arbeiten umfassen das Verlegen von Estrich, Fliesen und Bodenbelägen, Malerarbeiten sowie Dach- und Fassadenarbeiten. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit erfolgt die Gründung der Gebäude auf Betonfundamenten. Das Dach wird als gedämmtes Flachdach konzipiert, begrünt und mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Die Fassade erhält einen Putz und wird einfarbig gestrichen. Das Gelände der Ruhr Oel GmbH ist eingezäunt und wird über die Ulfkotter Straße erschlossen, wo sich auch die Anmeldung am Werkschutzgebäude befindet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bauarbeiten bei laufendem Betrieb des Geländes erfolgen. Der Betrieb darf durch die Bauarbeiten zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Arbeiten, die außerhalb der normalen Betriebszeiten (abends, an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen) notwendig sind, werden nicht zusätzlich vergütet. Grundkörper: ~ 38,40 m x 15,36 m Firsthöhe: ~ 10,39 m über OKFF im Erdgeschoss. Modulabmessungen: ~ 15,36 m x 3,47 m x 3,48 m 2. Angaben zur Ausführung Sicherheits- und Gesundheitsschutz: Bei der Ausführung sind die entsprechenden Forderungen der Bau- Berufsgenossenschaft hinsichtlich der Arbeitssicherheit durch den AN zu jedem Zeitpunkt einzuhalten. 3. Einteilung in Losen Die hier ausgeschriebenen Arbeiten sind in zwei Teillosen aufgeteilt: ▪ Los 1 Bauendreinigung Gebäudetyp T (Die Mengenangaben im LV beziehen sich auf 3 x Gebäude) ▪ Los 2 Bauendreinigung Gebäudetyp K (Die Mengenangaben im LV beziehen sich auf 3 x Gebäude) Die Bieter können Angebote nur für ein Los oder für beide Lose einreichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Lose einzeln oder zusammen zu vergeben. Die Einladung zur Vergabeeinheit erfolgt für jedes Los separat über das Vergabeportal COSUNO. 4. Vergabe- und Besondere Vertragsbedingungen Zu beachten ist die Anlage "Vergabe- und Besondere Vertragsbedingungen" der Bolle System- und Modulbau GmbH. 5. Besondere Hinweis: Im Anhang der Ausschreibung liegen die Planungsunterlagen wie Grundrisse, Ansichten und Schnitte bei. Weitere Unterlagen wie Statik und Wärmeschutznachweis werden auf Nachfrage digital zur Verfügung gestellt. Zur Ausführung auf der Baustelle wird eine Ausführungsplanung im Maßstab 1:50 bereitgestellt. 6. Hinweise zum Betreten des Geländes Vor dem Betreten des Geländes der Norderweiterung der Ruhr Oel GmbH ist die erfolgreiche Absolvierung einer allgemeinen Sicherheitsunterweisung für jeden am Bau beteiligten Mitarbeiter verpflichtend. Diese erfolgt online und beinhaltet einen anschließenden Test. Die Sicherheitsunterweisung dauert etwa 30 Minuten. Nach bestandener Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, welches am ersten Arbeitstag am Werkschutzgebäude vorgelegt werden muss. Nur mit diesem Zertifikat kann ein Zutrittsausweis für den vorgesehenen Zeitraum ausgestellt werden. Die Sicherheitsunterweisung wird nicht separat vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle Details dazu finden sich in der Anlage "Anweisung für die Sicherheitsunterweisung und Ausweiserstellung für das BP-Gelände".
Baubeschreibung
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig„, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen ASR A5.2 Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen BaustelleneinrVV HA Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen BG Bau Broschüre SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) RSA 21 Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) Angaben zur Ausführung Allgemeines Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind freizuhalten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen. Baugrund Bodenverhältnisse / Grundwasser: Ein Bodengrundgutachten wurde erstellt und kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Das Grundwasser liegt mehrere Meter unterhalb der Geländeoberfläche, daher ist während der Bauzeit nicht mit Grundwasserproblemen zu rechnen. Verkehrssicherung Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Angaben zur Abrechnung Die Kosten der Baustelleneinrichtung sind - sofern nicht separat als Leistungsposition abgefragt - in die Einheitspreise einzurechnen. In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht sowieso vom Auftragnehmer zu tragen sind. Sonstige Angaben Der Bauleiter, dessen Stellvertreter und der Vorarbeiter des Auftragnehmers müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein (mindestens B1 gemäß der CEF-Skala). Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Meldebogen für die SiGeKo Zur Gefährdungsermittlung und -beurteilung gemäß den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der entsprechende Meldebogen aus der Baustellenordnung vor Beginn der Arbeiten auszufüllen und an die SiGeKo zu senden.
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen - Baureinigungsarbeiten Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DGUV Information 201-009 Gebäudereinigungs arbeiten Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (bisher: BGI 659) BGR 209 Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln BIV-Richtlinie Richtlinien für Vergabe und Abrechnung in der Gebäudereinigung Herausgeber: Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-H andwerks (BIV). Es gelten nur die Abschnitte 2, 3, 4, 5.0 und 6 der Richtlinie. Bei Widersprüchen zwischen dieser Richtlinie und den Angaben in den Vorbemerkungen oder der Leistungsbeschrei bung haben diese Angaben Vorrang vor der Richtlinie. RAL- GZ 902 Gebäudereinigung - Gütesicherung Gerüste Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 3,50 m (lichte Geschosshöhen) sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen. Beachten Sie, dass in allen 2015 und 2016 fachtechnisch bearbeiteten ATV Ge- rüste nicht mehr bis zu einer Arbeitsbühnenhöhe bis 2 m, sondern bis zu einer Höhe der zu bearbeitenden Fläche von 3,5 m Nebenleistungen darstellen. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie Geräte und Maschinen müs- sen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Geräte und Maschi- nen müssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und deutlich lesbare Prüfzeichen und Typschilder haben. Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel die geltenden Umweltschutzvorschriften zu beachten. Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl und der Verwendung von Desinfekti- ons- und anderen Zusatzmitteln die geltenden behördlichen Vorschriften und Verordnungen zu beachten. Für Produkte, die nach der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sein müs- sen, sind dem Auftraggeber unaufgefordert die Sicherheitsdatenblätter zu übergeben. Angaben zur Ausführung Allgemeines Wenn der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgeschriebene Art der Ausfüh- rung oder Wahl der vorgegebenen Reinigungsmittel hat, hat er das dem Auf- traggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bedenken sind auch geltend zu machen, wenn die zu bearbeitenden Flächen und Gegenstände in einem für die Ausführung ungeeigneten Zustand sind, z.B. bei ungeeigneten Temperatur- und Luftverhältnissen und bei Hindernissen. Vor Beginn der Arbeiten sind die zu reinigenden Flächen und Bauteile vom Auf- tragnehmer auf Beschädigungen zu untersuchen. Beanstandungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Werden bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten zuvor nicht erkennbare Schäden an den zu bearbeitenden Flächen sichtbar, ist der Auftraggeber unver- züglich zu benachrichtigen. Verschmutzungen, die durch den Auftragnehmer verursacht werden, sind von ihm zu beseitigen. Die Ausführung der Arbeiten hat den Vorschriften der Berufsgenossenschaften, des Auftraggebers, der Bauaufsicht sowie den Auflagen aus Gründen der Denk- mal- und Landespflege sowie des Umweltschutzes zu entsprechen. Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, die feuergefährliche oder gesund- heitsschädigende Bestandteile enthalten, sind entsprechend ihrer Eigenart und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Verordnungen zu lagern und zu verarbeiten. Nachbehandlungsmi ttel, wie z.B. konservierende oder hydrophobierende Mittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie in der Leistungsbeschreibung vorge- schrieben sind. Bei Einsatz von Versiegelungsmitteln hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftliche Pflegeanweisungen zu übergeben. Toiletten, Bade- und Waschräume einschließlich der Einrichtungsgegenstände sind mit desinfizierenden Mitteln zu reinigen. Regler, Sensoren, wie z.B. Thermostatventile, Raumthermostate, Bewegungs- melder, dürfen nicht verstellt werden. Mit Türschließern versehene Türen mit Brand- und Rauchschutzanforderungen dürfen nur während der Reinigungsarbeiten an den Bodenflächen im unmittelba- ren Öffnungsbereich kurzfristig geöffnet festgestellt werden. Die Türen sind sofort nach Abschluss der Reinigung des Öffnungsbereiches wieder zu verschließen und Hilfsmittel zum Offenhalten, z.B. Unterlegkeile, zu entfer- nen. Das gilt auch, wenn mehrere Reinigungsgänge erforderlich sind und diese nicht im unmittelbaren Zusammenhang durchgeführt werden können. Weder die Türen, noch die Türschließer und die Bodenflächen dürfen durch Hilfsmittel zum Offenhalten der Türen beschädigt werden. Fensterbretter und Sohlbänke dürfen grundsätzlich nur mit lastverteilenden und vor Beschädigungen schützenden Auflagen sowie nach Absprache mit der Bau- leitung betreten werden. Durch Reinigungsarbeiten vorübergehend glatte Fußbodenflächen sind abzu- sperren. Falls Verkehrs- und Fluchtwege davon betroffen sind, ist abschnittswei- se zu arbeiten. Die Weitergabe von Schlüsseln an Dritte ist untersagt. Für die Schlüsselüberga- be an Mitarbeiter ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. Für die Ausführung und Überwachung der Dienstleistungen entsprechend den Auftragsbestimmun gen und Leistungsanforderungen ist geeignetes Personal einzusetzen, das über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Durch Schulungsmaßnahmen sind die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkei- ten im jeweiligen Verantwortungsbereich des Personals zu fördern und zu überprüfen. Es ist dem Reinigungspersonal untersagt, im Gebäude zu rauchen. Der Auftrag- nehmer hat darauf zu achten, dass das Rauchverbot eingehalten wird. Wenn außer dem Auftragnehmer keine weiteren Auftragnehmer oder sonstige berechtigte Personen auf der Baustelle anwesend sind, hat der Auftragnehmer alle Zugangstüren beim Verlassen der Baustelle abzuschließen. Das gilt auch für ein zeitweiliges Verlassen der Baustelle, z.B. während Pausen und am Ende eines Arbeitstages. Angaben zur Abrechnung Nebenleistungen Reinigen der Abstellräume und Abstellschränke für Reinigungsmittel und Reini- gungsgeräte. Herstellen von bis zu 5 Probeflächen in Einzelgrößen bis 2 m², insgesamt je Reinigungsart jedoch maximal bis 1 % der zu bearbeitenden Flä- che. Abschließen der Türen vor zeitweiligem Verlassen der Baustelle, z.B. während Pausen und am Ende eines Arbeitstages sowie nach Beendigung der Reinigung und Rückgabe der Schlüssel. Vorlegen von Herstellernachweisen über die Eignung der Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie von Pflegeanweisungen und Sicherheitsdatenblät- tern. Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen für eine Höhe der zu bearbeitenden Fläche von bis zu 3,5m über Gelände oder Fußboden ausreichen, sowie von Stehleitern und Anlegeleitern bis 4 m Länge. Reinigen von Beschlägen bei der Reinigung von Fenstern, Türen und Einrich- tungsgegenständen , Entfernen von Aufklebern, Entfernen von Schutzfolien ein- zelner Bauteile. Umstellen von leichten Einrichtungsgegenständen, z. B. Stühle, kleine Tische, Papierkörbe usw. zur Durchführung der Unterhaltsreinigung. Absperren von Räumen oder Bereichen, die während der Reinigungsarbeiten und eventuell anschließender Trockenzeiten nicht betreten werden dürfen, Auf- stellen von Warnschildern bei vorübergehender, durch die Reinigung verursach- ter Rutschgefahr. Beseitigen aller Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers entstanden sind. Verschmutzungen, die durch den Auftragnehmer verursacht werden, sind von ihm zu beseitigen. Schutz der für die Ausführung übergebenen Stoffe und Geräte vor Beschädi- gung und Verlust bis zur Rückgabe. Besondere Leistungen Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt. Prüfungen des Untergrundes, die über den Umfang gewerbeüblicher Prüfungen hinausgehen. Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und Einrichtungsgegenstän- den, z. B. vollflächiges Abdecken oder Abkleben mit Folien oder Planen. Entfernen von vollflächigen Abdeckungen und Abklebungen, die nicht vom Auf- tragnehmer angebracht wurden. Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste und Fahrgerüste, deren Arbeits- bühnen für eine Höhe der zu bearbeitenden Fläche von mehr als 3,5m über Gelände oder Fußboden ausreichen. Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Stehleitern und Anlegeleitern mit mehr als 4 m Länge, Fensterstühlen, hochziehbaren Arbeitsbühnen und -sitzen. Herbeiführen der erforderlichen öffentlich- rechtlichen Genehmigungen und Er- laubnisse; z. B. nach dem Baurecht, Umweltrecht und Straßenverkehrsrecht. Beseitigen von Verstopfungen in Rohrsystemen, Beseitigen von Ekel erregen- den oder außergewöhnlichen Verschmutzungen und Abfällen. Aufwendungen für Inanspruchnahme fremder Grundstücke, Räumlichkeiten und dergleichen, sowie fremder Leistungen oder Einrichtungen, z. B. Krananlagen und deren Bedienung. Aufwendungen für die Befestigung der am Objekt verbleibenden Verankerungen und Absturzsicherungen. Abrechnungsregeln Der Ermittlung der Leistung - gleichgültig, ob sie nach Zeichnungen oder nach Aufmaß erfolgt - sind zugrunde zulegen für Flächen mit begrenzenden Bauteilen die zu bearbeitende Fläche bis zu den begrenzenden, ungeputzten bzw. unbekleideten Bauteilen, für Flächen ohne begrenzende Bauteile deren Maße. Bei Abrechnung nach Längenmaß wird die Länge von Bauteilen in der Mittel- achse ermittelt. Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Aussparungen, z.B. für Öffnungen, Pfeilervorlagen, Rohrdurchführungen bis zu 1,0 m² Einzelgröße übermessen. Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Rahmen, Pfosten, Kämpfer und der- gleichen bis zu einer Einzelbreite von 30 cm übermessen. Zu bearbeitende Flächen der Fenster, Türen und Trennwände werden nach den Konstruktionsmaße n (lichte Rohbaumaße) einseitig ermittelt. Sie sind beidseitig zu reinigen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Rahmen, Pfosten, Kämpfer und dergleichen werden übermessen. Bei abzurechnenden Fassadenflächen werden die Maße der Bekleidung zu- grunde gelegt. Flächen von Profilen, Heizkörpern, Trapezblechen, Wellblechen und derglei- chen werden, soweit Tabellen vorhanden sind, nach diesen gerechnet. Sind Ta- bellen nicht vorhanden, wird nach abgewickelter Fläche gerechnet. Probeflächen, die als Nebenleistung ausgeführt wurden, werden übermessen. Zu reinigende Flächen von Fensterbehängen und Vorhängen werden mit den tatsächlichen Maßen einschließlich Faltenwurf ermittelt. Sonstige Angaben Der Bauleiter, dessen Stellvertreter und der Vorarbeiter des Auftragnehmers müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein (mindestens B1 gemäß der CEF-Skala). Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Alle Leistungen sind in fix und fertiger Arbeit einschl. aller Nebenleistungen und notwendiger Materialien, auch wenn diese nicht im einzelnen beschrieben sind, durchzuführen. Die VOB / VOL (neueste Fassung) ist zugrunde zu legen. Gültige und nach den Regeln der Baukunst einzuhaltende DIN, ATV, Richtlinien "Vergabe und Ab- rechnung im Gebäudereinigerhandwerk", StLB 033 herstellerspezifische Anga- ben und Einbaurichtlinien etc. sind ebenfalls zugrunde zu legen. Im Gebäude sind alle Oberflächen, Einrichtungen, Ausrüstungsgegenstände, haustechnische Einbauten staubfrei, schlierenfrei, fleckenfrei ohne Schutzfolien, Markierungen, Etiketten u. a. zu übergeben.
Technische Vorbemerkungen
01 Gewerk: 397.51
01
Gewerk: 397.51
01.01 01. Baustelleneinrichtung
01.01
01. Baustelleneinrichtung
01.02 02.1 Endreinigung - Fenster- u. Türelemente
01.02
02.1 Endreinigung - Fenster- u. Türelemente
01.03 02.2 Endreinigung - Sonnenschutz außen
01.03
02.2 Endreinigung - Sonnenschutz außen
01.04 02.3 Endreinigung - Bodenbeläge
01.04
02.3 Endreinigung - Bodenbeläge
01.05 02.4 Endreinigung - Wandbeläge
01.05
02.4 Endreinigung - Wandbeläge
01.06 02.5 Endreinigung - Sonstiges
01.06
02.5 Endreinigung - Sonstiges
01.07 03. Schlussreinigung Pauschal
01.07
03. Schlussreinigung Pauschal
01.08 04. Alternative Zwischenreinigung
01.08
04. Alternative Zwischenreinigung
01.09 05. Endreinigung - Lose Möblierung
01.09
05. Endreinigung - Lose Möblierung
01.10 06. Schutzmaßnahmen
01.10
06. Schutzmaßnahmen
01.11 07. Stundenlohnarbeiten
01.11
07. Stundenlohnarbeiten

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