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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Titelblatt LV LEISTUNGSBESCHREIBUNG TROCKENBAUARBEITEN
GEWERK
039 Trockenbauarbeiten
4. BA, Friedrich-Heller-Carré
Geveker Kamp 68-72
BAUVORHABEN Fassadensanierung Friedrich-Heller-Straße
Friedrich-Heller-Carré 13-21/Geveker Kamp 62-72
30455 Hannover
BAUHERR Zusatzversorgungskasse der
Stadt Hannover
Teichstraße 11 / 13
30449 Hannover
BIETERANSCHRIFT
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(Firmenstempel)
06.25 nz
Titelblatt LV
ANLAGEN ZUM LV ANLAGEN ZUM LV
Anlagen:
- Skizze der Leitungswege mit ungefähren Längen
am Beispiel EG
ANLAGEN ZUM LV
Allgemeine Hinweise zum Leistungsverzeichnis ALLGEMEINE HINWEISE ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
1. Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlage ist die VOB Teil B und C.
2. Baumaßnahme
Die Baumaßnahme beinhaltet die Fassadensanierung, Fenstererneuerung, Dachsanierung und Balkonsanierung, sowie Überarbeitung der Heizungsanlage und Verlegung neuer Heizleitungen, der Häuser Geveker Kamp 62-66, im späteren Bauabschnitt (Gegenstand eines späteren LVs) auch Geveker Kamp 68-72.
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet Lieferung und Einbau der im Folgenden beschriebenen Trockenbau-Verkleidungen neu montierter Heizleitungen innerhalb der Wohnungen.
3. Baubeschreibung
Bei den Wohnblöcken handelt es sich um 4-geschossige Mehrfamilienhäuser mit Keller und Satteldach.
Höhe Traufe ca. 13,30 m, Höhe First ca. 17.30 m. Bausubstanz aus Mitte der 60er Jahre.
Konstruktion der Gebäude:
Außenwände Regelgeschoss: Tragschale aus Mauerwerk d=24 cm, ohne Wärmedämmung mit Klinkerriemchen d= 6 cm, Balkone: Böden mit Keramikbelag, Stahlbetonbrüstungen mit Klinkerriemchen.
Die Riemchen haben sich in großen Teilen der Fassadenfläche vom Hintermauerwerk gelöst und sind zum Abbruch vorgesehen, um ein Herabstürzen zu verhindern und einen geeigneten Untergrund für das neu auszuführende WDVS herzustellen. (Gefährdete Bereiche wurden bereits abgesperrt).
Dächer: Satteldächer Neigung 36° mit Pfannendeckung
Innenwände: gemauert und geputzt
Fenster: Holzfenster (deckend gestrichen, 30-40 Jahre alt, Ersteinbau) in Teilbereichen neuerer Kunststoffenster (PVC).
4. Leistungsumfang
Die dem LV beigefügten Zeichnungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere die Detailzeichnungen beinhalten lediglich Systemdarstellungen. Alle Anlagen sind auch ohne besondere Erwähnung im LV-Text zu beachten und die Konstruktionsmerkmale in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Ergeben sich aus den Zeichnungen Wiedersprüche zum LV-Text sind diese bei der Angebotsabgabe aufzuzeigen. Bei der Kalkulation erkennbare Wiedersprüche berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Die angegebenen Mengen setzen sich aus verschiedenen (auch kleineren) Teilmengen zusammen.
Eine Besichtigung des Baugrundstücks wird dem Bieter nahegelegt, Besichtigung des Rohbaus und Aufmaß vorausgesetzt.
Die Leitungswege werden in den Wohnungen auch nach örtlichen Gegebenheiten angepasst und können sich
je nach Wohnung unterscheiden. Die Verkleidungen sind entsprechend gemäßt örtlichen Gegebenheiten
auszuführen.
Die in den einzelnen Positionen beschriebenen Leistungen sind als fix und fertige Leistung, einschließlich
aller Nebenleistungen, zu verstehen.
5. Ausführungsunterlagen
Die Ausführungsunterlagen, sowie Planungsänderungen bzw. Ergänzungen während der Bauphase werden dem AN nur in digitaler Form (im PDF-Format und per E-Mail) zur Verfügung gestellt.
6. Bauablauf
Die drei Wohnblöcke werden in 4 Bauabschnitten saniert.
1.+ 2.BA, Friedrich Heller Straße 13-21 (bereits ausgeführt)
3. BA - Geveker Kamp 62-66 (bereits ausgeführt)
4. BA - Geveker Kamp 68-72 (Gegenstand dieses LV)
Die Leistung des Auftragnehmers ist geplant als ein durchgängiger fortlaufender Arbeitseinsatz. Sollte dies aus unvorhergesehenen aus dem Bauverlauf entstehenden Gründen nicht möglich sein begründet dies keine zusätzliche Vergütung. Mit jahreszeitlich üblichen Arbeitsunterbrechungen ist zu rechnen, diese werden nicht vergütet.
Im Fall einer solchen Unterbrechung sind die Arbeiten schnellstmöglich durch den Auftragnehmer selbständig wieder aufzunehmen.
Der AN verpflichtet sich zur initiativen Abstimmung mit der Bauüberwachung und den anderen am Bau Beteiligten und muss an vom AG vorgegebenen Besprechungen teilnehmen.
Der AN hat für die Dauer der Bauarbeiten einen fachkundigen Polier / Vorarbeiter auf der Baustelle zu bestellen und dem AG zu benennen. Ein Wechsel dieser Person während der Dauer der Baustelle ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Der Auftragnehmer muss sich auf der Baustelle in deutscher Sprache verständigen können.
Der AN hat ein Bautagebuch zu führen und die aktuellen Seiten jeweils spätestens mit den
Abschlagsrechnungen bzw. Schlussrechnung vorzulegen.
7. Baustelleneinrichtung
Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Angebotspreise einzurechnen (alle erforderlichen Transportvorrichtungen, Geräte, Maschinen, Mannschaftsunterkünfte, Materiallager und Magazine mit Ver- und Entsorgungsanlagen einschließlich Vorhaltung für die Dauer der eigenen Bauzeit).
Hierzu gehören auch die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen, die nach den Vorschriften der BauBG erforderlich sind. Ebenso sind die Vorschriften der Baustellenordnung (nach BaustellV) zu befolgen.
Lagerflächen im Außenbereich der Baustelle stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung und können nach Rücksprache mit der Bauüberwachung verwendet werden.
Für den Verschluss der Baumaterialien gegen Diebstahl oder Gebrauch Unbefugter ist der Auftragnehmer allein verantwortlich.
Nach Abschluss der Arbeiten sind die Flächen wieder im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Die Dokumentation des Ur-Zustands ist Sache des AN.
Im Gebäude stehen keine Lager-, Arbeits- und Aufenthaltsräume zur Verfügung.
Übernachtungen, Schlaflager od. dgl. auf dem Grundstück sind nicht zugelassen.
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden bauseits erstellt, vor- und unterhalten. Die Verbrauchskosten werden aufgeteilt. Von der Schlussrechnungssumme - netto - werden 0,25% für Baustrom und Bauwasser abgezogen.
Im Fall einer witterungsbedingten längeren Unterbrechung der Arbeiten, z.B. Winter, ist die Baustelle "winterfest" zu machen, Material sicher zu lagern gegen Sturm zu sichern, das Gerüst von Material und Arbeitsmitteln zu räumen. Material und Arbeitsmittel sind gegen Vandalismus und/oder mißbräuchliche Benutzung zu sichern.
Bei dem Umgang mit evtl. vorhandenen Schadstoffen im oder am Gebäude sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 521 und TRGS 524 und die Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Bau-Berufsgenossenschaft besonders zu beachten.
8. Ausführungstermine
Werden separat im Rahmen dieser Ausschreibung festgelegt.
9. Baustellenreinigung/ Bauabfälle
Der Auftragnehmer ist gehalten, Abfälle nach Möglichkeit zu vermeiden, wenigstens zu reduzieren. Anfallende Abfälle, Bauschutt Verpackungen und dergl. bleiben Eigentum des AN. Sie sind sofort nach Abschluss der Tätigkeit zu beseitigen, spätestens jedoch wöchentlich, Freitags bis 12.00 Uhr. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung wird der Abfall nach vorherige Abmahnung zu Lasten des Verursachers beseitigt. Für die ordnungsgemäße Entsorgung ist allein der AN zuständig und muss auf Verlangen sein Entsorgungskonzept vorlegen.
10. Umweltverträglichkeit
Sämtliche eingesetzte Baustoffe und Baukonstruktionen müssen schadstofffrei bzw. schadstoffarm sein.
11. Gleichwertigkeit
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Kosten die sich aus den vorgenannten Hinweisen ergeben, sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Allgemeine Hinweise zum Leistungsverzeichnis
01 Trockenbauarbeiten
01
Trockenbauarbeiten
Hinweise zu den Trockenbauarbeiten (DIN 18350): Hinweise zu den Trockenbauarbeiten (DIN 18350)
1. Die zur Ausführung bestimmten Materialien sind in konstruktiver und bauphysikalischer Hinsicht entsprechend den beschriebenen Anforderungen zu wählen.Die Herstellerempfehlungen sind zu berücksichtigen.
2. Die Deckensysteme dürfen nur mit systemzugehörigen Bauteilen ausgeführt werden.
3. Die Einhaltung der Anforderungen an den Brand- und Schallschutz ist durch Prüfzeugnisse zu belegen.
4. Für die Ebenheitstoleranzen werden die erhöhten Anforderungen nach DIN 18202, Tab.2, Zeile 7 gefordert.
5. Die allgemeinen Einbaubedingungen sind in den Grundriss-, Schnitt- und Detailzeichnungen zu erkennen.
6. Vorhandene oberflächenfertige Bauteile sind vor Verschmutzung oder Beschädigung zu schützen.
7. Die Gipskartonoberflächen sind grundsätzlich fertig gespachtelt in der Qualitätsstufe Q3 (ganzflächig fugenlos, glatt und geschliffen für baus. Anstrich) auszuführen sofern in der Position keine andere Angabe erfolgt. Ansonsten gilt für die Qualitätsstufe Q3 das Merkblatt Nr. 2 "Verspachteln von Gipsplatten, Oberflächengüten" der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gips- und Gipsplattenindustrie e.V.
8. An sichtbaren Kanten ist eine Eckschutzschiene aus Metall (siehe auch Positionsbeschreibung) mit einzuspachteln.
9. Die Unterkonstruktion der abgehängten Decken ist gegen seitliches Ausweichen zu sichern.
10. Das Verlegen von Leitungen oder anderen haustechnischen Installationen ist den betriebstechnischen Firmen in den teilweise geschlossenen Flächen zu ermöglichen.
11. Das Ausfädeln der Kabel sowie das Herstellen der Kabellöcher wird nicht vergütet und ist in den Preisen einzukalkulieren.
12. Zuschnitte, Pass- und Schrägschnitte werden nicht vergütet.
13. Die Ausführung von Teilen der Decken, Wände und Vorsatzschalen als Kleinflächen ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren (der Umfang ist in den beigefügten Zeichnungen ersichtlich), eine Vergütung für Kleinflächen erfolgt nicht.
14. Das Herstellen der Löcher für die Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallation im Rahmen der Arbeiten wird nicht vergütet und ist in den Preisen einzukalkulieren.
15. Zu beachten ist: Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180 und DIN EN 520, Verarbeitung gemäß DIN 18181 und Herstellerangabe, Verspachtelung der Platten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.
16. Die ausgeschriebenen Flächen setzen sich aus kleineren Teilflächen zusammen, siehe Ausführungspläne.
17. Die Arbeiten sind in den Wohnungen von Mietern auszuführen, hierfür sind durch den AN mit den Mietern Termine zu vereinbaren. Ein dabei möglichst durchgängiger Arbeitsablauf liegt in der Verantwortung des AN.
Die Rohrverkleidungen sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Die Wohnungen der Mieter sind gegen Verschmutzungen zu schützen, die Arbeiten müssen mit erhöhter Sorgfalt, was die den Schutz gegen Verschmutzungen und Beschädigungen betrifft.
Kosten die sich aus den vorgenannten Hinweisen ergeben, sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Hinweise zu den Trockenbauarbeiten (DIN 18350):
01.01 Rohrverkleidungen
01.01
Rohrverkleidungen
01.02 Decken
01.02
Decken
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.01 Stundenlohnarbeiten
02.01
Stundenlohnarbeiten
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