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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Titelblatt Leistungsbeschreibung Rohbauarbeiten LEISTUNGSBESCHREIBUNG
ROHBAUARBEITEN
GEWERK 012-013 Rohbauarbeiten
3./4. Bauabschnitt
BAUVORHABEN Fassadensanierung
Friedrich-Heller-Carré
Friedrich-Heller-Straße
13-21/Geveker Kamp 62-72
30455 Hannover
3. Bauabschnitt - Geveker
Kamp 62/64/66 und
4. Bauabschnitt - Geveker
Kamp 68/70/72
BAUHERR: Zusatzversorgungskasse der
Stadt Hannover
Teichstraße 11 / 13
30449 Hannover
BIETERANSCHRIFT
...............................................................................................
(Firmenstempel)
05.25 nz
Titelblatt Leistungsbeschreibung Rohbauarbeiten
Allgemeine Hinweise zum LV ALLGEMEINE HINWEISE ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
1. Baumaßnahme
Die Baumaßnahme beinhaltet die Fassadensanierung, Fenstererneuerung, Dachsanierung und Balkonsanierung der Häuser Friedrich-Heller-Straße 13-21 (früherer Bauabschnitt), Geveker Kamp 62-66 (Gegenstand dieses LVs) und im späteren Bauabschnitt Geveker Kamp 68-72 (Gegenstand eines späteren LVs).
Diese Leistungsverzeichnis beinhaltet die Rohbauarbeiten für die vorbeschriebene Maßnahme.
2. Baubeschreibung
Bei den drei Wohnblöcken handelt es sich um 4-geschossige Mehrfamilienhäuser mit Keller und Satteldach. Vom Keller bis zur Traufe sind sie ca. 13,30m hoch, bis zum First beträgt die Höhe ca. 17,30m.
Konstruktion des Gebäudes
Aussenwände Regelgeschoss: Tragschale aus Mauerwerk, D = 0,30m mit Klinkerriemche D = 0,03m + 0,015m
Balkone: Böden mit Fliesenbelag, Stahlbetonbrüstungen mit Klinkerriemchen.
Dächer: Satteldächer Neigung 36° mit Pfannendeckung.
Innenwände: gemauert und geputzt.
Fenster: Holzfenster (deckend gestrichen, 30- 40 Jahre, Ersteinbau), in wenigen Teilbereichen Kunststofffenster (PVC)
3.Sanierungsmaßnahmen
Auf die Fassade wird ein Wärmedämmverbundsystem mit Mineralfaserdämmstoff und Klinkerriemchen aufgebracht. Alle Fenster werden erneuert, ebenso die Dachabdichtungen und die Bodenbeläge der Balkone. Das Dach wird neu eingedeckt.
4. Leistungsumfang
In den Positionen der Leistungsbeschreibung sind die maßgeblichen Bauleistungen benannt, ohne gleichzeitig alle erforderlichen Nebenleistungen aufzuführen. Der Leistungsumfang umfaßt alle Arbeiten, die in den Positionen aufgeführt sind, die angebotenen Einheitspreise enthalten sämtliche Leistungen, die zur Erreichung des Auftragsziels erforderlich sind, auch wenn sie in den Positionen nicht bis ins letzte Detail beschrieben sind. Als Auftragsziel gelten die beschriebenen Leistungen, hergestellt unter Berücksichtigung der einschlägigen DIN- und EN- Normen und den anerkannten Regeln der Baukunst sowie unter Berücksichtigung der lokalen Vorschriften und den Einbau- und Verwendungsvorschriften der jeweiligen Produkthersteller.
Die dem LV beigefügten Zeichnungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere die Detailzeichnungen beinhalten lediglich Systemdarstellungen der Fensterprofile. Alle Anlagen sind auch ohne besondere Erwähnung im LV-Text zu beachten und die Konstruktionsmerkmale in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Alle Bestandsdarstellungen entsprechen den erwarteten Konstruktionen, geringfügige Abweichungen in der Realität berechtigen nicht zu nachträglichen Änderungen der Angebotspreise.
Bei der Kalkulation erkennbare Wiedersprüche sind im Rahmen der VOB/A zu klären und berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Die angegebenen Mengen setzen sich aus verschiedenen (auch kleineren) Teilmengen zusammen.
Eine Besichtigung des Baugrundstückes wird dem Bieter nahegelegt.
5. Ausführungsunterlagen
Die für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Ausführungsunterlagen werden dem AN 2-fach in Papierform und zusätzlich in digitaler Form (z.B. PDF- Format) zur Verfügung gestellt. Die Kosten für weitere Vervielfältigungen trägt der AN. Planungsänderungen bzw. Ergänzungen während der Bauphase werden dem AN nur in digitaler Form übersendet. Der Auftragnehmer hat die ihm übergebenen Unterlagen mit der Örtlichkeit abzugleichen und maßgebliche Abweichungen von der Planung rechtzeitig aufzuzeigen.
6. Bauablauf
Die drei Wohnblöcke werden in 4 Bauabschnitten saniert.
1. Teil:
1. BA - Friedrich-Heller-Straße 13-15
2. BA - Friedrich-Heller-Straße 17-21
2. Teil:
3. BA - Geveker Kamp 62-66
(Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses)
3.Teil:
4. BA - Geveker Kamp 68-72
(Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses)
Die Arbeiten finden während des bewohnten Zustands statt. Die Balkone werden von außen über das Gerüst erschlossen und nicht über die bewohnten Wohnungen. Staub- und Lärmschutz ist stets zu gewährleisten. Die Gefährdung der Verkehrssicherheit, sowie andersartige Störungen sind zu vermeiden.
Der Auftragnehmer kann nicht mit einem fortlaufenden Arbeitseinsatz rechnen. Bauunterbrechungen für z.B. Zwischenleistungen anderer Gewerke sind zu berücksichtigen und werden nicht vergütet. Gleiches gilt für jahreszeitlich übliche Arbeitsunterbrechungen.
Nachdem das Gebäude inkl. seiner Dachflächen vollständig eingerüstet ist, findet der Abbruch der Fassadenbekleidung (Riemchen, Schiefer und Putz) statt.
Anschließend werden die Fenster ausgetauscht. Zeitgleich mit den Fensterarbeiten beginnt außerdem die Sanierung der Dachflächen. Nach dem Einbau der Fenster werden die Fassaden- und Balkonarbeiten ausgeführt. Die Balkonsanierungen finden jeweils von oben nach unten statt.
Der AN verpflichtet sich zur initiativen Abstimmung mit der Bauleitung und den anderen am Bau Beteiligten. Er muß an den, vom AG vorgegebenen Besprechungen teilnehmen.
Der AN hat für die Dauer der Bauarbeiten einen fachkundigen Polier / Vorarbeiter auf der Baustelle zu bestellen und dem AG zu benennen. Ein Wechsel dieser Person während der Dauer der Baustelle ist nur aus wichtigem Grunde zulässig.
Der AN verpflichtet sich, während seiner Bauzeit ständig auf der Baustelle durch Telefon erreichbar zu sein. Der Auftragnehmer muss sich auf der Baustelle in deutscher Sprache verständigen können.
Der AN hat ein Bautagebuch gem. ZVB/E Nr. 13 zu führen und die aktuellen Seiten jeweils spätestens mit den Abschlagsrechnungen bzw. Schlussrechnung vorzulegen.
7.Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber ist berechtigt, den auf die Leistung des Auftragnehmers entfallenden Prämienanteil für die von ersterem abzuschließende Bauleistungsversicherung (VOB/B §4 Nr.5) von der Schlussrechnung abzuziehen. Der Prämienanteil beträgt 0,25% der geprüften Schlussrechnungssumme. Die
Selbstbeteiligung beträgt im Schadensfall 10%, jedoch mindestens 500 .
8. Baustelleneinrichtung
Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Angebotspreise einzurechnen. Hierzu gehören auch die Transportkosten, die Kosten für die notwendigen Hebewerkzeuge sowie für die Arbeitsschutzmaßnahmen, die nach den Vorschriften der BauBG erforderlich sind. Ebenso sind die Vorschriften der Baustellenordnung (nach BaustellV) zu befolgen. Die Mitbenutzung der Aufzüge ist nicht möglich. Das Gebäude wird bauseits eingerüstet. Ein Kran ist bauseits nicht vorhanden.
Kosten für zusätzl. notwendige Rollgerüste, Trittleitern, etc. im Bereich der Gebäude über 2,00 m Arbeitshöhe, wie auf den Balkonen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Gleiches gilt für zusätzl. notwendige Überstiegshilfen z.B. vor und auf den Balkonen, zur Überwindung der Balkonbrüstungen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass sämtliche Einzelgerüste untereinander, durchgänig begehbar sind.
Die Gebäude sind nur begrenzt von einer Seite mit dem Fahrzeug zu erreichen. Es ist sinnvoll, sich vor Ort ein Bild von der Verkehrssituation zu machen. Eventuell anfallende Mehrkosten für den Materialtransport, die sich daraus ergeben sind in die Einheitspreise einzurechnmen.
Achtung, der Innenhofbereich ist für Fahrzeuge nicht befahrbar, da sich eine Tiefgagarage darunter befindet.
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse sowie Sanitäreinrichtungen werden bauseits erstellt, vor- und unterhalten. Die Kosten werden anteilig mit jeweils 0,25% von der geprüften Schlussrechnungssumme berechnet und von der Schlußrechnung abgezogen.
Der Auftraggeber stellt keine Lager- und Arbeitsräume zur Verfügung, auch nicht im Gebäude. Für den Verschluss der Baumaterialien gegen Diebstahl oder Gebrauch Unbefugter ist der Auftragnehmer allein verantwortlich. Übernachtungen, Schlaflager od. dgl. auf dem Grundstück sind nicht zugelassen.
Die Flächen auf dem Baugelände sind in Abstimmung mit der Bauleitung zu benutzen und nach Räumung wieder im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Die Dokumentation des Ur-Zustands ist Sache des AN.
9. Baustellenreinigung/ Bauabfälle
Der Auftragnehmer ist gehalten, Abfälle nach Möglichkeit zu vermeiden, wenigstens zu reduzieren. Anfallende Abfälle, Bauschutt Verpackungen und dergl. bleiben Eigentum des AN. Sie sind sofort nach Abschluss der Tätigkeit zu beseitigen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung wird der Abfall nach vorherige Abmahnung zu Lasten des Verursachers beseitigt.
Für die ordnungsgemäße Entsorgung ist allein der AN zuständig und muss auf Verlangen sein Entsorgungskonzept vorlegen.
Bei Abtransport und Entsorgung des anfallenden Materials sind die gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz hat die Entsorgung durch Recycling bzw. umweltgerechter thermischer Verwertung stattzufinden.
10. Umweltverträglichkeit
Sämtliche eingesetzte Baustoffe und Baukonstruktionen müssen
schadstofffrei bzw. schadstoffarm sein. Grundlage für Berücksichtigung des Umweltschutzes sind die 'Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen' , Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr v. 05.5.1992 (Schlütersche Verlagsanstalt Hannover).
11. Gleichwertigkeit
Soweit im Leistungsverzeichnis auf technische Spezifikationen (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
12. Prüfzeugnisse
Für alle einzubauenden Baustoffe hat der AN dem AG auf Anforderung die Prüfzeugnisse und die bauaufsichtlichen Zulassungen vorzulegen.
Kosten die sich aus den vorgenannten Hinweisen ergeben, sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Allgemeine Hinweise zum LV
Anlagen zum LV ANLAGEN ZUM LV
Anlagen:
Bestandspläne:
GvK 62-66, Grundriss 2.+3.OG
GvK 62-66, Grundriss EG, 1.OG
GvK 62-66, Grundriss KG
GvK 62-66, Querschnitt
GvK 68-72, 1.-3.OG, Querschnitt
GvK 68-72, EG
GvK 68-72, KG
Ausführungspläne:
5-100.4 Fassadensschnitt/ Teilfassadenansicht
Anlagen zum LV
Hinweise Putzarbeiten Die Bearbeitung der Fassade erfolgt in Kleinflächen, die ausgeschriebenen Flächen sind als Gesamtmenge zu verstehen, die in Kleinflächen über die Fassade verteilt sind.
Die Flächen sind nach Beendigung der Abbrucharbeiten der bestehenden Fassade (Riemchen/Putz) vor Ausführung mit der Bauleitung gemeinsam festzulegen.
Fassadengerüst auf kompletter Fläche bauseits vorhanden.
Die Verarbeitung hat nach den Herstellerrichtlinien bzw. den nachfolgenden Normen und Vorgaben zu erfolgen.
Für die Ausführung sind zu beachten:
- die Vorschriften der VOB
- DIN 18550 Putz und Putzsysteme - Ausführung
- DIN 18350 Putz und Stuckarbeiten
- die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers /
Herstellerrichtlinien
- die allgemein anerkannten Regeln der Technik
- die besonderen technischen Vorbemerkungen
- die Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton
Grundlagen für die Planung, Gestaltung und Ausführung
09/2018 des VDPM
- DIN EN 13914-1:2016 Planung, Zubereitung und Ausführung
von Außen- und Innenputzen - Teil 1: Ergänzende Festlegungen
zu DIN EN 13914-1:2016-09 für Außenputze regeln unter
anderem:
- die Mindestputzdicken
- die Lage der Putzbewehrung
- die Mindesttemperaturen für Putzarbeiten
- die Mindestdruckfestigkeiten der Mörtel
- DIN 18350 als ATV der VOB Teil C regelt unter anderem:
- Nebenleistungen und
- besondere Leistungen
- Aufmaß und Abrechnung
Erhärtungszeiten:
Sofern nichts anderes beschrieben, betragen die Mindeststandzeiten (Erhärtungszeiten) für Putzlagen 1 Tag je mm Putzdicke.
Hinweise Putzarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Zusätzliche Baustelleneinrichtung
01.01
Zusätzliche Baustelleneinrichtung
02 Rohbauarbeiten Geveker Kamp 62-72
02
Rohbauarbeiten Geveker Kamp 62-72
02.01 Putzarbeiten/Maurerarbeiten
02.01
Putzarbeiten/Maurerarbeiten
02.02 Balkonbrüstungen Geveker Kamp 62-66
02.02
Balkonbrüstungen Geveker Kamp 62-66
02.03 Balkonbrüstungen Geveker Kamp 68-72
02.03
Balkonbrüstungen Geveker Kamp 68-72
02.04 Abdichtung KG-Außenwand, Geveker Kamp 62-66
02.04
Abdichtung KG-Außenwand, Geveker Kamp 62-66
02.05 Abdichtung KG-Außenwand, Geveker Kamp 68-72
02.05
Abdichtung KG-Außenwand, Geveker Kamp 68-72
02.06 Ertüchtigung BS FHS 13-21, Rohbau
02.06
Ertüchtigung BS FHS 13-21, Rohbau
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
Hinweise zu den Stundenlohnarbeiten Hinweise zu den Stundenlohnarbeiten
Es gelten die 'Zusätzlichen Vertragsbedingungen' . Außerdem ist noch folgendes zu beachten:
Anzubieten ist für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält. Das sind insbesondere die tatsächlichen Lohn- bzw. Gehaltskosten einschließlich Vermögens- wirksamer Leistungen, tarifliche und übertariflilche Zuschläge, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Beiträge an die tariflichen Sozialkassen, Wegezeitvergütungen und Fahrgelderstattung. Zuschläge für Nacht- oder Feiertagsarbeit sind jedoch nicht einzurechnen.
Die Stundenlohnverrechnungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden bis zur Gesamtfertigstellung. VOB/B §2 Nr. 3 findet hier keine Anwendung.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung des Auftraggebers ausgeführt werden. Auf die rechtzeitige Vorlage der Stundenlohnnachweise (vgl. VOB/B §15) wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Stundenlohnzettel müssen u.a. folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftragnehmers,
- Laufende Nummerierung,
- Bezeichnung des Bauteils,
- Datum, Umfang und Beschreibung der Leistung,
- Name und tarifliche Gruppierung des Arbeitnehmers,
- Datum, Unterschrift des Auftragnehmers.
Die Stundenlohnarbeiten sind mit der Schlussrechnung abzurechnen; sie können in den Abschlagsrechnungen aufgeführt werden. Pauschalansätze für die Stundenlohnleistungen sind unzulässig.
Materialkosten werden nach Vorlage der Rechnungen zum Nachweis abgerechnet.
Kosten, die sich aus den vorgenannten Hinweisen ergeben, sind in die einzelnen Positionen einzukalkulieren.
Hinweise zu den Stundenlohnarbeiten
03.01 Stundenlohnarbeiten
03.01
Stundenlohnarbeiten
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