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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Objektbeschreibung Goldener Ochsen
Allgemeine Objektbeschreibung Goldener Ochsen
Ausgangslage
Die Brauerei Gold Ochsen GmbH beabsichtigt, das Bestand
sgebäude
der ehemaligen Weinzentrale, Veitsbrunnenweg 3, 89073 U
lm, das 1852 erbaut wurde, in eine Brauereigaststätte m
it angeschlossenem Veranstaltungssaal umzubauen. Der ab
gängige westliche Bauteil A soll abgebrochen und durch
einen kleineren Neubau ersetzt werden. Die östlich ansc
hließenden Bauteile B (derzeit leerstehend) und C (best
ehendes Wohngebäude) sollen für die neue Nutzung umgeba
ut und modernisiert werden. Südlich und westlich des Ge
bäudes ist ein Biergarten vorgesehen.
Das Baugelände befindet sich südlich des Bahntroges Ulm
-Stuttgart, am Hang
des Veitsbrunnenweg in Ulm. Erreicht werden kann das Ba
ugrundstück über die Syrlinstraße sowie über den Veitsb
runnenweg. Westlich des Baugrundstücks am Veitsbrunnenw
eg besteht keine Durchfahrtsmöglichkeit. Entlang der sü
dlichen Grundstücksgrenze befindet sich eine gemauerte
Stützmauer mit ca. 5,00 m Höhenunterschied nach Süden.
Direkt daran angrenzend befindet sich ein Grundstück de
r Deutschen Bahn AG welches nicht beansprucht werden da
rf.
Unter dem best. Bauwerk befinden sich Gewölbekeller in
ca. 10,00 m Tiefe.
Der Ausschreibung liegen bei sämtliche aktuelle Bestand
spläne sowie die Planungen des Architekten und des Trag
werksplaners. Diese sind Grundlage der Ausschreibung un
d sind vom Bieter
zur Preisfindung verbindlich zu berücksichtigen.
Bei Detailfragen können die Planer vom Bieter eigenstän
dig befragt werden.
Projektbeteiligte
Projekt:
ZUM GOLDENEN OCHSEN
Teilabbruch und Nutzungsänderung zur Brauereigaststätte
mit Veranstaltungsraum
Objekt:
Ehemalige Weinzentrale Veitsbrunnenweg 3
89073 Ulm
Bauherrschaft:
GOLD OCHSEN GmbH
Veitsbrunnenweg 3-8
89073 Ulm
Projektbearbeitung:
Architekt:
Sternshorn Kopp
Architekten und Stadtplaner PartGmbB
Herr Max Stemshorn
Gartenstraße 20
89077 Ulm
Gebäudetechnik (TGA+ELT):
Ott Ingenieure GmbH
Herr Dick, Herr Dürheimer
Kiesgräble 17
89129 Langenau
Tragwerk:
Ingenieurbüro Jürgen Tar
Herr Jürgen Tar
Marktplatz 11
89073 Ulm
Vermessung:
Ingenieurbüro Will Hörvelsinger Weg 6
89081 Ulm
Einrichtungsplanung:
Kitzig lnterior Design GmbH Rotterdamer Straße 55
40474 Düsseldorf
Küchentechnik HoGaKa Profi GmbH
Magirus-Deutz-Straße 5
89077 Ulm
Projektbetreuung:
architekturwerkstatt generalplaner gmbh Rudolfstraße 2
89077 Ulm
Sicherheits- und Gesundheitsschutz
noch nicht vergeben
Wärmeschutz/Energie (GeG)
Ingenieurbüro Röder
Turmstraße 70
89231 Neu-Ulm
Brandschutz
TÜV Süd Industrieservice GmbH
Kompetenzzentrum Brandschutz
Herr Christoffer Walcher
Benzstraße 17
89079 Ulm
Der Vorentwurf wurde in mehreren Arbeitsschritten zu ei
ner Entwurfsplanung im Maßstab 1:100 weiterentwickelt,
wobei planerische Konzepte der beteiligten Fachplaner i
n mehreren Schritten eingearbeitet und miteinander abge
stimmt wurden (Statisches Konzept, Bohrpfahlgründung, I
nnenraumgestaltung, Profi-Küchentechnik, Haustechnik, B
randschutz, Schallschutz).
Allgemeine Objektbeschreibung Goldener Ochsen
Baubeschreibung:
Allgemein:
Errichterzeitraum der Gebäudeteile:
1862 bis 1868. Die Gebäude stehen nicht unter Denkmalsc
hutz. Trotzdem soll möglichst viel alte Bausubstanz erh
alten werden.
Bauteil C
Bestehendes Gebäude aus Ziegelmauerwerk (Vollsteine) ab
EG, im Untergeschoss
aus Stampfbeton (Festigkeit unbekannt) bis ca. 105 cm S
tärke, Innenputz, außen mit Wärmedämmputz ca. 6-8 cm, I
nnenwände aus Vollziegel in verschiedenen Dicken, Im Un
tergeschoss Kappendecken (Stahlträger), ab EG Holzbalke
ndecken, Holzfenster, Satteldach ziegelgedeckt ungedämm
t.
Nutzung mit Wohnungen im Erd- und 1. Obergeschoss. Dach
raum und Keller unbeheizt.
Vorhandenes Fasslager als Gewölbekeller in ca. 12,00 m
Tiefe (471,88 üNN).
Künftig soll dieser Gebäudeteil eine Mischnutzung erhal
ten.
Untergeschoss:
Lagerräume, Abgang in bestehenden Gewölbekeller (gespe
rrt)
Erdgeschoss:Gastronomieküche mit Lager
Obergeschoss:Personalbereich und Catering/Vorbereitungs
fläche sowie Lager
Dachgeschoss:Personalwohnung
Einbau eines Aufzuges bis einschl. Obergeschoss.
Vorgesehene Maßnahmen:
Untergeschoss:
Außenwände:Ertüchtigung der Außenwände mit Dämmung gemä
ß
Planung Architekt
Schließen von Türöffnungen
Herstellen von Türöffnungen
Innenwände:
Teilabbruch Innenwände
Einbau von Schachtwänden aus Stahlbeton für Aufzug
Ergänzen Mauerwerk mit HLZ 11,5 - 24 cm
Ausbetonieren von Nischen zur Ertüchtigung des Tragwerk
s
Boden: vorhandener Bodenaufbau bleibt, neuer Stahlbeton
boden im Bereich des Aufzugs einschl. Unterfahrt, egali
sieren von Unebenheiten mit Nivellier- /Estrichbeton
Decke: best. Decke (Kappendecke) soll brandschutztechni
sch feuerbeständig
unterseitig ausgeglichen und gedämmt werden
Treppenabgang entsprechend der Planung Architekt.
Öffnungen:
Schließen vorhandener Kellertür sowie Herstellen einer
neuen Tür in den Müllraum
Ausbau vorhandener Kellerfenster und Einbau wärmegedämm
ter Fenster Ausführung
Erdgeschoss: Außenwände:Vorhandenes Mauerwerk d= ca. 62
,5 cm aus Vollziegel teilweise
schließen und mit WDVS gemäß Angaben Architekt ca. 14 -
20 cm,
vorhandener Wärmedämmputz bleibt bestehen.
Überarbeiten des Eingangsbereiches mit historischer Tür
, Ausführung gemäß Angabe Architekt.
Herstellen von Auflagertaschen für Stahlträger.
Oberfläche im Küchenbereich gefließt
Schließen von Fensteröffnungen mit Vollsteinen
Innenwände:Entkernen des Erdgeschosses, Einbau bzw. erg
änzen der Wände in
Trockenbau (Schachtwände, Mauerwerk oder Stahlbeton. Au
sbetonieren von Öffnungen zur Verstärkung des Tragwerks
. Feuerbeständige Verkofferung der Stahlkonstruktion.
Aufzugswände in Stahlbeton. Oberfläche im Küchenbereich
gefließt, Restliche Flächen nach Angabe Architekt.
Boden:
Fußbodenaufbau (Trockenestrich) im ge-
samten Bereich Bodenfliesen, Rutschfestigkeit entsprech
end Anforderung R12/V4 im
Küchenbereich und Kühlbereich bzw. R10 im ungekühltem L
ager-Bereich. Abdichtung des Bodens gemäß Wassereinwirk
ungs-
klasse W2i / W3. Ausführung Abdichtung und Aussparungen
für Bodenabläufe/Rinnen gemäß Planung Architekt.
Absenkung, Aussparen des Fußbodens im Bereich der Kühl
zellen.
Decke:
Einbringen einer neuen Abfangkonstruktion in Stahlprofi
lträgern. Feuerbeständige Verkofferung der Stahlträger
gemäß Angabe Architekt.
Bestehende Decken müssen feuerbeständig unterseitig gem
äß Angaben Architekt ertüchtigt werden. Abgehängte Lüft
erdecke im Küchen und Spülbereich.
Detailausbildung Lüfterdecke mit Anschluss Farmacelldec
ke.
Öffnungen:Ausführung der Fenster und Türen in Außenwänd
en in Holz/Alu-Aluminium oder Kunststoff. Öffenbare Fen
ster sind mit Fliegenschutz zu versehen. Auf der Südsei
te Raffstores ebenengleich mit WDVS.
An der Ostseite ist kein Sonnenschutz vorgesehen.
Innentüren gemäß Angaben Architekt.
Obergeschoss:
Außenwände:Vorhandenes Mauerwerk d= ca. 62,5 cm aus Vol
lziegel teilweise schließen und mit WDVS gemäß Angaben
Architekt ca. 14 - 20 cm,
Überarbeiten des Balkones auf der Südseite, Ausführung
gemäß Angabe Architekt.
Herstellen von Auflagertaschen für Stahlträger.
Oberfläche im Küchenbereich gefließt, Oberfläche im Umk
leide / Naßbereiche Personal gefließt. Schließen von Fe
nsteröffnungen mit Vollsteinen
Innenwände:Entkernen des Obergeschosses, Einbau bzw. er
gänzen der Wände in Trockenbau (Schachtwände, Mauerwerk
oder Stahlbeton. Ausbetonieren von Öffnungen zur Verst
ärkung des Tragwerks. Feuerbeständige Verkofferung der
Stahlkonstruktion.
Aufzugswände in Stahlbeton.
Boden:
Fußbodenaufbau (Trockenestrich) nach Angaben Architekt.
Im gesamten Bereich Bodenfliesen, Rutschfestigkeit ent
sprechend Anforderung.
Abdichtung des Bodens gemäß Wassereinwirkungs-
Klasse gemäß Angaben Architekt. Ausführung Abdichtung u
nd Aussparungen für Bodenabläufe. Decke:
Einbringen einer neuen Abfangkonstruktion in Stahlprofi
lträgern. Feuerbeständige Verkofferung der Stahlträger
gemäß Angabe Architekt.
Bestehende Decken müssen feuerbeständig unterseitig gem
äß Angaben Architekt ertüchtigt werden. Abgehängte Deck
en schallentkoppelt.
Ausführung des Treppenhauses gemäß Angaben Architekt ei
nschl. Umwehrungen.
Öffnungen:
Ausführung der Fenster in Außenwänden in Holz/Alu - Alu
minium oder Kunststoff. Auf der Südseite Raffstores ebe
nengleich mit WDVS. An der Ostseite ist kein Sonnenschu
tz vorgesehen.
Innentüren gemäß Angaben Architekt.
Dachgeschoss:
Innenwände: Einbau bzw. ergänzen der Wände in Trockenba
u.
Oberfläche tapeziert und gestrichen, Oberfläche im
Naßbereiche Personal gefließt
Boden:
Fußbodenaufbau (Trockenestrich mit Fußbodenheizung) nac
h Angaben Architekt. Im gesamten Bereich Vinylböden bis
auf Nassbereich. Rutschfestigkeit entsprechend Anforde
rung.
Abdichtung des Bodens gemäß Wassereinwirkungs-
Klasse.
Decke:
Kehlbalkendecke bestehend Ausführung mit OSB-Platten, m
it 50 mm Mineralfaserdämmung. Dampfbremse, Lattung und
Gipskarton. Ausführung Brandschutz nach Angaben Archite
kt.
Dach
Vorhandene Sparren werden aufgedoppelt, Ausfachung der
Sparren mit Mineral/Holzfaser, Oberseitig Pavatexdämmun
g, Konter- und Dach-
lattung (Hinterlüftetes Dach), Betondachstein
Unterseitig Dampfsperre, Lattung als Installationsebene
sowie Gipskartonplatten mit Lattung.
Öffnungen:
Ausführung der Fenster in Außenwänden in Holz/Alu -Alum
inium oder Kunststoff/ALU.
An der Ostseite ist kein Sonnenschutz vorgesehen. Einba
u von Dachflächenfenster mit Rolladen sowie einer
Dachgaube. Fenster auf der Südseite erhalten Jalousien
/ Rolladen.
Innentüren gemäß Angaben Architekt.
Baubeschreibung:
Bauteil B
Bestehendes Gebäude aus sichtbaren Ziegelmauerwerk (Vol
lsteine) ab EG, Untergeschoss nicht vorhanden.
EG Holzbalkendecken, Holzfenster, Satteldach ziegelgede
ckt ungedämmt. Nutzung als Lager, unbeheizt.
Vorhandenes Fasslager als Gewölbekeller in ca. 12,00 m
Tiefe (471,88 üNN).
Künftig soll dieser Gebäudeteil folgende Nutzung erhalt
en.
Untergeschoss:
nicht vorhanden
Erdgeschoss:
Gastronomierestaurant mit Biertheke
Obergeschoss:
Trennbarer Veranstaltungsbereich mit 2 Seminarflächen
Dachgeschoss:
Lüftungskanäle
Vorgesehene Maßnahmen:
Untergeschoss:
Öffnungen:
Schließen vorhandener Lichtschächte zum Gewölbekeller n
ach Angaben Architekt. Neue Lüftungsöffnungen für Kelle
r über neue Lichtschächte.
Erdgeschoss: Außenwände:Vorhandenes Sichtmauerwerk d= c
a. 62,5 cm aus Vollziegel teilweise schließen und außen
mit WDVS gemäß Angaben Architekt ca. 20 cm,
Aufarbeiten des Sichtmauerwerks und der Fugen, Ausbesse
rungen im Verband.
Überarbeiten des Eingangsbereiches mit historischer Tür
, Ausführung gemäß Angabe Architekt. Einbau einer neuen
Eingangsanlage nach Norden und Süden in den Biergarten
nach Angabe Architekt.
Schließen von Fensteröffnungen mit Vollsteinen.
Innenwände:
Ausbau vorhandener Innenstützen aus Holz, Einbau von St
ahlbeton- Stützen mit Holzverkleidung.
Boden:
Fußbodenaufbau mit neuer Stahlbetonbodenplatte, schw. E
strich mit Fußbodenheizung, Bodenfliesen, Rutschfestigk
eit entsprechend Anforderung
Decke:
Einbringen einer neuen Stahlbetondecke feuerbeständig.
abgehängte Decken gemäß den Angaben Architekt und Innen
raumgestalter. Detailausbildung mit Anschlüssen an Auße
nwände gemäß Angaben Architekt.
Öffnungen:
Ausführung der Fenster und Türen in Außenwänden in Holz
/Alu - Aluminium. Öffenbare Fenster sind mit Fliegensch
utz zu versehen.
Innentüren Automatikschiebetür gemäß Angaben Architekt.
Obergeschoss:
Außenwände:Vorhandenes Sichtmauerwerk d= ca. 40 cm aus
Vollziegel teilweise schließen und außen mit WDVS ca. 2
0 cm, Aufarbeiten des Sichtmauerwerks und der Fugen, Au
sbesserungen und Schließen von Öffnungen im Verband.
Innenwände:
Einbau bzw. ergänzen der Wände in Trockenbau. Einbau mo
biler Trennwände mit erhöhter Schallschutzanforderung n
ach Angaben Architekt.
Schließen von Fensteröffnungen mit Vollsteinen im Verba
nd.
Boden:
Fußbodenaufbau mit neuer Stahlbetondeckenplatte, schw.
Estrich mit Fußbodenheizung.
Eichenparkett / Dielen nach Angabe Innenarchitekt.
Decke:
Bestehende Holzbalkendecke wird brandschutztechnisch al
s feuerbeständige Decke ertüchtig, Schallakustisch wirk
same abgeh. Unterdecke nach Angabe Architekt.
Öffnungen:
Ausführung der Fenster in Außenwänden in Holz/Alu -
Auf der Südseite Raffstores ebenengleich, mit WDVS. Ins
ektenschutz.
Innentüren gemäß Angaben Architekt als Automatiktür bzw
. Stahl Umfassungszargen zum BT C.
Dachgeschoss:
Boden: Fußbodenaufbau (Trockenestrich)
Decke:
Kehlbalken bestehend.
Dach
Ausfachung der Sparren werden ausgedämmt mit Mineralfas
er/Holz-Faserdämmung mit 5 cm, auf dem Sparren PU-Harts
chaumdämmung mit Dampfsperre.
Konter- und Dachlattung (Hinterlüftetes Dach), Betondac
hstein unterseitig, Lattung sowie Gipskartonplatten mit
Lattung nach Angaben Architekt.
Bauteil B
Heizen/Kühlen
Wärmeerzeugung:
reversible Wärmepumpe zum Heizen oder Kühlen und 100kW
mit Außenaufstellung Anschluss an das Nahwärmenetz der
Brauerei. Schallgedämmte Umhausung erforderlich.
Technikzentrale im Untergeschoss des Neubaus mit Verbin
dung zum Dachgeschoss des Neubaus und weiteren Unterver
teilung über das Dachgeschoss zur Unterverteilung im Un
tergeschoss des Altbaus
Wärmeübergabe:
über statische Heizflächen im Altbau über Fußbodenheizu
ng im Alt-, Mittel und Neubau über RLT-Anlagen
Kühlung
reversible Wärmepumpe zum Heizen oder Kühlen und
Direktverdampfung
Kälteübergabe
über Fußbodentemperierung im Neubau und Mittelbau (Gast
ro)
über RLT-Anlagen, Umluftkühlkassetten im Gastrobereich
und in den Besprechungsräumen
Lüftung
RLT-Anlage
Aufstellung als Innengerät im Dachgeschoss des Neubaus
Kanalführung im Bestand des Holzdachstuhls
Küche 10.000m³/h mit Heiz- und Kühlregister zur Versorg
ung der Lüftungsdecke mit Zu- und Abluft im EG
RLT-Anlage
Aufstellung als Innengerät im Dachgeschoss des Neubaus
Kanalführung im Bestand des Holzdachstuhls
Gastronomie / Besprechungsräume 10.000m³/h mit Heiz- un
d Kühlregister und variablen Volumenstromreglern zur Ve
rsorgung der Gastronomie im EG und der Besprechungsräum
e im 1.OG
Sanitär
Einrichtungsgegenstände gem. Bemusterungskatalog dezent
rale Warmwasserbereitung für die WC´s und Nebenräume, F
rischwasserstation für die Küche
MSR
es ist eine übergeordnete Regelungstechnik vorgesehen,
welche die Gewerke regelt und auch den Nutzereingriff e
rmöglicht
Elektro:
Erschließung:
die Erschließung erfolgt mittels neuen Hausanschlusses
in Abstimmung mit den SWU im UG von Gebäudeteil A.
Die NSHV wird im Bauteil A neu installiert und versorgt
von dort die Bauteile B und C.
Es sind insgesamt sieben Verteilerbereiche mit eine Ges
amtleistung von 200KW berücksichtigt.
Niederspannungsinstallationsanlagen:
Die Unterverteilungen sind im Bauteil A und C untergebr
acht.
Die Energieleitungen werden als NYCWY Kabel verlegt.
Die Verkabelung der Installationsgeräte und Leuchten er
folgt mit NYM-J Leitungen auf Putz mit offener Rohrver
legung und auf Kabelrinnen oder Kabelleitern.
Die Energieverteilung der Verteiler erfolgt mit einer s
enkrechten Steigtrasse und waagrechten Kabelrinnen oder
Sammelhaltern in den Zwischendecken. Die Endstromkreis
e werden vom Verteiler in den abgehängten Decken mittel
s Sammelhalter oder Rohr verlegt.
Im Saal OG und Gastro wird eine kleine Lichtsteuerung m
ittels KNX-Tableaus vorgesehen.
Die Raumthermostate werden im Schalterdesign durch das
Gewerk MSR ausgeführt.
Im Kellerbereich wird Aufputz installiert. Die ganzen F
lure, Nebenräume, Lager, sind mit Präsenzmeldern geplan
t. Technikbereiche werden über Taster/Schalter gesteuer
t.
Der Brandschott Bohrungen/Kernbohrungen müssen wieder f
achgerecht mit Mineralwollschotts/Brandschutzboxen vers
chlossen werden.
Beleuchtung:
die öffentlichen Bereiche wie (WCs, Umkleiden, Lager, P
utzraum, etc.) werden mit Bewegungsmelder helligkeitsab
hängig geschalten. Diese Leuchten sind im Leistungsumfa
ng Elektro berücksichtigt. Beleuchtungskörper wurden bi
sher berücksichtigt.
Für die Bereiche Saal u.Gastro, wird die Ausarbeitung d
urch das Büro Kitzig erstellt. Die Beleuchtung für dies
e Bereiche werden Bauseits gestellt und müssen montiert
und In Betrieb genommen werden.
Sicherheitsbeleuchtung:
Im UG wird in dem dafür vorgesehenen Raum eine Zentralb
atterieanlage mit einer Sicherheits- und Rettungswegbel
euchtung vorgesehen. Die Leuchten werden als separate B
ereitschaftsleuchten in LED-Technik ausgeführt. Die Lei
tungen werden auf einer E30 - Kabelspezifischen Tragek
onstruktion nach DIN 4102-12 verlegt.
Blitzschutz:
Das Gebäude wird mit einem äußeren und inneren Blitzsch
utz gemäß BS-Gutachten auf Blitzschutzklasse 3 ausgeleg
t. Ein Fundamenterder und Ringerder V4A nach DIN 18014
werden verlegt. Der Potenzialausgleich wird nach DIN VD
E 0100-410 und -540 ausgeführt.
Sprechanlage und Zutrittskontrolle:
Das Gebäude wird am Treppenhaus Bauteil C eine Video-Sp
rechanlage für die Wohnung vorgesehen.
Brandmeldeanlage:
Laut dem Brandschutzkonzept ist eine flächendeckende Br
andmeldeanlage der Kategorie 1 nach DIN14675, EN54 und
in Verbindung der VDE 0833 notwendig.
Zwei Bereiche werden laut BSN aus dem Überwachungsumfan
g ausgenommen:
Wohnung im DG
Gewölbekeller (brandlastfrei)
Datentechnik:
Für das Gebäude wird ein Anschluss an das Kommunikation
snetz der SWU-TeleNet vorgesehen. Die neuen Glasfaseran
bindungen sind schon vorbereitet.
Vom EDV-Schrank im Keller Bauteil C wird eine Glasfaser
leitung zum EDV-Verteiler Bauteil B
verlegt. Von diesen EDV-Schränken erfolgt dann eine str
ukturierte Verkabelung in CAT7 Qualität zu den einzelne
n EDV-End-Dosen.
PV-Anlage:
Auf dem Dach ist eine PV-Aufdach-Anlage von ca. 65kWp n
ach DIN VDE-AR-N 4105 Anschluss an das Niederspannungsn
etz mit Überschusseinspeisung vorgesehen.
Heizen/Kühlen
1. ART UND UMFANG DER LEISTUNG1.1Die auszuführende Leis
tung wird nach Art und Umfangdurch den Vertrag bestimmt
. Als Bestandteil desVertrages gelten auch die Allgemei
nen TechnischenVertragsbedingungen für Bauleistungen. D
er Auftraggeber behält sich die "titel- bzw. positionsw
eise"Vergabe von Bauleistungen vor.1.2Bei Widersprüchen
im Vertrag gelten nacheinander:a) die Leistungsbeschre
ibung, mit Angaben zum Bauvorhabenb) die Besonderen Ver
tragsbedingungen,c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingu
ngen,d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingun
gen,e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
für Bauleistungen (VOB - Teil C), jeweils neuesteFass
ungf) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Aus-
führung von Bauleistungen (VOB - Teil A und B), je-
weils neueste Fassungg)beiliegende Bodengutachten1.3Än
derungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt demAuftragg
eber vorbehalten.1.4Nicht vereinbarte Leistungen, die z
ur Ausführung dervertraglichen Leistung erforderlich we
rden, hat derAuftragnehmer auf Verlangen des Auftraggeb
ers mitauszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derarti
geLeistungen nicht eingerichtet ist. AndereLeistungen k
önnen dem Auftragnehmer nur mit seinerZustimmung übertr
agen werden.2. VERGÜTUNG2.1Durch die vereinbarten Preis
e werden alle Leistungenabgegolten, die nach der Leistu
ngsbeschreibung, denBesonderen Vertragsbedingungen, den
ZusätzlichenVertragsbedingungen, den Zusätzlichen Tech
nischenVertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen und dergewerblich
en Verkehrssitte zur vertraglichen Leistunggehören.2.2D
ie Vergütung wird nach den vertraglichenEinheitspreisen
und den tatsächlich ausgeführtenLeistungen berechnet,
wenn keine andere Berechnungsart(z. B. durch Pauschalsu
mme, nach Stundenlohn-sätzen, nach Selbstkosten) verein
bart ist.2.3Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, we
nn sie alssolche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinba
rt wordensind (§ 15).3. AUSFÜHRUNG3.1Der Auftraggeber h
at für die Aufrechterhaltung derallgemeinen Ordnung auf
der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der ver
schiedenen Unternehmen zuregeln. Er hat die erforderlic
henöffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse
-z. B. nachdem Baurecht, dem Straßenverkehrsrecht, dem
Wasserrecht, dem Gewerberecht herbeizuführen.3.2Die im
Bauvertrag aufgeführten Fristen sindverbindlich.4. VERT
RAGSSTRAFE4.1Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der
vom ANverschuldeten Überschreitung eines einzelnen Term
ins(einer einzelnen Frist) als Vertragsstrafe max. 0,2
%der Bruttoschlußrechnungssumme je Kalendertag geltendz
u machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % dernach der Sc
hlußrechnung maßgeblichenBruttovertragssumme.4.2Die Ver
tragsstrafe fällt nicht an, wenn der genanntespäteste F
ertigstellungstermin gehalten wird, es seidenn, die Ver
tragspartner treffen eine hiervonabweichende Vereinbaru
ng.4.3Die nach 4.1 anfallende Vertragsstrafe wird der H
öhenach unabhängig von der Dauer der Fristüberschreitun
gderart beschränkt, daß sie 5 % der nach derSchlußrechn
ung maßgeblichen Brutto-Vergütungssummenicht überschrei
tet. Im übrigen ist der AN berechtigt, den Einwand der
Mitverursachung bzw. desMitverschuldens zu erheben.4.4D
ie Vertragsstrafe kann auch noch im Zusammenhang mitder
Schlußrechnung geltend gemacht und von der sich aus de
r Schlußrechnung ergebenden Werklohnforderung des AN in
Abzug gebracht werden.5. ZAHLUNGEN5.1Der AN erhält Abs
chlagszahlungen entsprechend demBruttowert der jeweils
durch prüfbare Rechnung (2-fachmit je einer Leistungsau
fstellung) nachgewiesenenvertraglichen Leistungen abzüg
lich eines 10 %-igenEinbehalts. Eine Abschlagsrechnung
kann jeweilsbei Erbringung von 20 % des Auftragswertes
gestelltwerden.5.2Die Schlußrechnung ist nach Abnahme i
n vom AG prüfbarer Form innerhalb von 6 Wochen nach Fer
tigstellung dem AG 3-fach vorzulegen ( nach LV-Position
en geordneteinschl. Aufmaßblättern und anderen notwendi
genAbrechnungsunterlagen).5.3Die Zahlungen sind auf ein
es der in der Rechnungangegebenen Konten des Auftragneh
mers oder per Scheckzu erbringen.5.4Die Zahlung des Res
tbetrags einer Schlußrechnung bis zu 100 % erfolgt nach
anstandsloser Abnahme derGesamtleistung durch die Baul
eitung.5.5Die Prüfung der Schlußzahlung durch die Baule
itung unddie Überweisung des Restbetrages erfolgen vorb
ehaltlich des endgültigen Prüfungsergebnisses durch die
zuständigen Prüforgane bzw. Bauherrschaft.5.6Der AN ver
pflichtet sich, von denRechnungsprüfungsorganen festges
tellte Überzahlungenjederzeit zurückzuerstatten.Sie sin
d mit Empfang der Schlußzahlung an mit jährlich 4 v. H.
über dem amtlichen Basiszinssatz zu verzinsen.5.7Die B
auherrschaft oder entsprechende Prüforgane sindberechti
gt in besonderen Fällen vom BieterPreisaufschlüsselunge
n zu fordern und sich ggf. auchdie Originalrechnungen v
on Lieferern oderNachunternehmern und die Lohnlisten vo
rlegen bzw.Bucheinsicht gewähren zu lassen.5.8Vertragli
ch vereinbarte Vorauszahlungen werdengrundsätzlich von
einer vollen Sicherheitsleistungabhängig gemacht. Die F
orm einer vollenSicherheitsleistung bedarf einer besond
erenVereinbarung beider Vertragspartner.6. SICHERHEITSL
EISTUNGEN6.1Der AG darf als Sicherheit 10 % der Auftrag
ssumme fürdie vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen b
is zurAbnahme sowie 5 % der Bruttoschlußrechnungssumme
fürdie vertragsgemäße Erfüllung der Gewährleistung auf
dieDauer von 5 Jahren, beginnend mit der Abnahme derBau
leistung, einbehalten. Der Einbehalt darf vom ANgegen Ü
bergabe einer unbedingten, unbefristeten,unwiderruflich
en, selbstschuldnerischenBürgschaft einer deutschen Ban
k oder Sparkasse abgelöst werden, in der diese sich ver
pflichtet, auf ersteschriftliche Anforderung zu zahlen,
und in der dieseauf sämtliche Einreden sowie auf das R
echt zurHinterlegung verzichtet.6.2Die Verpflichtung zu
r Einzahlung des Einbehaltes gem.5.1 und 6.1 auf ein Sp
errkonto entfällt.7. BAUSTROM, BAUWASSER, SONSTIGE GEME
INKOSTEN,BAUREINIGUNG7.1Von den Kosten für Baustrom, Ba
uwasser, Baumüll und den sonstigen vom AN benutzten Gem
einschaftseinrichtungenund Leistungen, die in der verei
nbarten Vergütungenthalten sind, trägt der AN 0,5 % der
Schlußrechnungssumme.7.2Von den Kosten der Baureinigung
trägt der AN 0,2 % derBruttoschlußrechnungssumme.7.3Vo
n den Kosten bei Aufstellung eines Bauschildes, trägt d
er AN _ 100,- pauschal sofern ein Schild aufgestellt wi
rd.7.4Von den Kosten für die abgeschlosseneBauwesenvers
icherung trägt der AN 0,3 % derBruttoschlußrechnungssum
me.
1. ART UND UMFANG DER LEISTUNG1.1Die auszuführende Leis
1. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS (AN)
1.1
Der AN hat die geltenden rechtlichen Bestimmungen,
z.B. öffentlich-rechtliche Vorschriften, Gesetze,
Erlasse, Verordnungen oder verbindliche Richtlinien
u.a. zu beachten.
Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen
Leistungen nach den Regeln der Technik zu erbringen.
Hierdurch werden bei Fehlen entgegenstehender
Vereinbarungen die Anforderungen an die Güte der
geforderten Leistung und die Grenzen für die
Gewährleistungsverpflichtung bestimmt.
1.2
Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle
notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um
Schäden von Personen und Sachen innerhalb des
Baugeländes und des Baubereiches abzuwenden
(Verkehrssicherungspflicht).
Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen
Schadenersatzansprüchen aus Verkehrssicherungs-
pflichtverletzung frei, insbesondere bei etwaigen von
ihm verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder
Grundstücken.
2. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS (AG)
Der AG ist verpflichtet, den AN bei der Durchführung
der vertraglichen Leistungen zu unterstützen. Der AG
hat dem AN die für die Ausführung notwendigen
Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig vor Beginn der
Arbeiten zu übergeben. Im übrigen treffen den AG
die sich aus der VOB/B ergebenden Pflichten.
3. ANGEBOT
3.1
Die Angebotspreise sind Festpreise und bleiben bis zur
Fertigstellung des Werks unverändert. Das gilt sowohl
für Materialpreise als auch für Löhne.
3.2
Für zusätzliche und im Vertrag nicht vorgesehene
Leistungen sind dem AG schriftlich Nachtragsangebote zu
unterbreiten. Derartige Leistungen dürfen erst nach
schriftlicher Auftragserteilung ausgeführt werden, es
sei denn, die Leistung war für die Erfüllung
des Vertrages notwendig und eine Entscheidung des AG
konnte nicht mehr herbeigeführt werden. Die Vergütung
erfolgt im Fall schriftlicher Auftragserteilung nach
den vereinbarten Preisen; ansonsten sind die Ansätze
des dem Vertrag zugrunde liegenden
Leistungsverzeichnisses maßgeblich. Sind sie dort nicht
enthalten, gelten die ortsüblichen Preise.
4. BEAUFTRAGUNG DRITTER
Zur Weitervergabe von Leistungen an Dritte ist der AN
nur mit schriftlicher Zustimmung des AG berechtigt.
5. ABNAHME
5.1
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von
beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden
Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von
20 Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den AN
durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner
die Vornahme der Abnahme verlangt.
5.2
Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin
nicht einigen, wird dieser vom AG unter Beachtung einer
ausreichenden Frist festgestzt und der AN hierzu
geladen.
5.3
Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN
durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart
war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen
hatte.
Das Ergebnis der Abnahme ist dem AN dann alsbald
mitzuteilen.
5.4
Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter
Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden.
5.5
Die Abnahmefiktion gemäß VOB/B § 12 Nr. 5 kommt nicht
zur Rechtswirkung.
5.6
Wird die Abnahme gemäß Ziffer 5.4 verweigert, so hat
der AN dem AG nach Leistungserbringung oder
Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die
Fertigstellung mitzuteilen.
6. GEMEINSAMES AUFMASS
6.1
Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam
genommen und ist unstreitige und anerkannte
Berechnungsgrundlage für die Abrechnung.
6.2
Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur
schwer feststellbar sind, hat der AN rechtzeitig
gemeinsame Feststellung zu beantragen.
6.3
Der AG wird im Rahmen der Aufmaßnahme von seinem
bauleitenden Architekten vertreten, weswegen das
Abnahmeverlangen an den Architekten zu richten und mit
ihm der Termin zu vereinbaren ist.
7. BAUTAGEBÜCHER
Bautagebücher hat der AN auf Anforderung zu führen und
davon dem Architekten wöchentlich Durchschriften zu
übergeben.
Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die
Bauausführung und Abrechnung von Bedeutung sind,
insbesondere über Behinderungen.
8. VERTRAGSERGÄNZUNGEN UND -ÄNDERUNGEN
Vertragsergänzungen, Nebenabreden und Veränderungen
bedürfen der Schriftform.
9. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Falls Bestimmungen des Bauvertrages oder der BVB
unwirksam oder nichtig sind, wird davon die Gültigkeit
der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen soll gelten,
was dem gewollten Zweck in gesetzlich
erlaubtem Sinn am nächsten kommt.
10. HANDWERKERFERIEN, FERIEN etc.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, daß auch während
der üblichen Handwerkerferien die Baustelle mit der
bis dahin eingesetzten Personalstärke effektiv
weiterbetrieben wird.
1. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS (AN)
Zusätzliche Vorbemerkung zum Ablaufplander BT B und CVo
rgeschlagener Ablauf in den Bestandsbauteilen:--BAUTEIL
B:Evtl. Herstellung der Unterfangung DIN 4123 zw. Baut
eil A und B1.) EG Herstellen der Bodenplatte und Fundam
ente2.) DG Abdecken des Daches zur Entlastung mit Notda
ch / Folienabdeckung3.) EG Herstellen der Stb.-Decke üb
er EG in den Randfeldern zur Aussteifung bei Achse C un
d D4.) UG-DG Sprießung von unten nach oben entlang der
Achsen 3 und 45.) EG Fertigstellen der Stb.-Decke über
EG in den Mittelfeldern6.) Sanierung Dachkonstruktion u
nd Balkenlagen, sowie den Stützen7.) Sprießung von oben
nach unten abbauenBAUTEIL C:1.) UG Herstellen der Bode
nplatte und Unterfahrt2.) DG Abdecken des Daches zur En
tlastung mit Notdach / Folienabdeckung3.) UG-DG Sprießu
ng von unten nach oben entlang der Achsen 3 und 44.) Ab
bruch der Unterdecken und Wände von oben nach unten5.)
Sanierung Dachkonstruktion und Balkenlagen6.) Aufbau de
r Stahlkonstruktionen von unten nach oben7.) Einbringun
g der Aufzugswände und -decke8.) Sprießung von oben nac
h unten abbauenÄnderungen sind möglich, jedoch mit der
Bauleitung und den beteiligten Firmen vorab abzuklären.
Zusätzliche Vorbemerkung zum Ablaufplander BT B und CVo
Sofern in den Leistungs-Positionen die Vorgänge"Herstel
len", "Liefern", "Einbauen" nicht gesondertbeschrieben
sind, gelten diese Vorgänge unterZugrundelegung der all
gemein anerkannten Regeln derBaukunst und Technik, der
gesetzlichen und behördlichenBestimmungen und Ausführun
gsbestimmungen nach denDIN-Normen der ATV - VOB, Teil C
, als beschrieben.Das Aufstellen und das Vorhalten von
Schutz- undArbeitsgerüsten soweit nicht in einzelpositi
onen beschrieben, die zur Durchführung der Arbeiten imR
ahmen der Unfallverhütungsvorschriften notwendig sind,i
st Sache des Auftragnehmers.Neben den allgemeinen Regel
ungen für Bauleistungenjeder Art sind in den Angebotspr
eisen folgendeNebenleistungen einzukalkulieren:-Notwend
ige Fangnetze zur Sicherung
Sofern in den Leistungs-Positionen die Vorgänge"Herstel
Entsorgungshinweise und AusführungshinweiseBei sämtlich
nachfolgenden Positionen ist grundsätzlich immerdie De
montage, Abfuhr, fachgerechte Entsorgung einschließlich
ent-sprechender Entsorgungsnachweise in den Einheitspr
eisenzu berücksichtigen. Grundsätzlich sind ebenso sämt
licheMaschinen, Geräte, Hilfsmittel und Arbeitskräfte e
nt-sprechend in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Grundlage des Angebotes sind die beiliegenden Plan-unte
rlagen sowie die Ortsbesichtigung des Bieters.Weitere P
laneinsichten in soweit vorhandene Be-standspläne kann
nach Absprache mit dem bau-leitenden Büro jederzeit sta
ttfinden. Der Bieter hat sichumfassend vor Abgabe von d
er Räumlichkeit sowiedem Bauwerk zu informieren.
Entsorgungshinweise und AusführungshinweiseBei sämtlich
Verbindliche der Ausschreibung beiliegende Unterlagen u
nd PLäne sind bestandteil
Verbindliche der Planung beiliegende Unterlagen und Plä
ne sind Bestandteil der Ausschreibung und vom Bieter so
fern im Textteil nicht weiter erläutert in seiner Preis
klkulatiuon zu berücksichtigen.
1. Beschreibung Oberflächen und Materalien
Bedachung
Geneigtes Dach: Dachstein Tegalit Aerlox, Artikelnummer
6000177, Farbe Nussbraun, Oberfläche Protegon matt.
Vordach: bituminöse Abdichtung 2-lagig, beschiefert
Außenputz
WDVS aus Steinwolle-Basis, WLG 035, Oberputz Korn 0-2,
gescheibt Außenfarben vorgesechen:
Bauteil A und C: KEIM -Leimfarbe, 9354 HB63%
B: KEIM - Muskatnuss, 9271 HB 53%
Auswahl der Farben nach Wahl des AG.
Wandoberflächen A und B innen
Putzoberflächen Farbbeschichtung Bestehende Sichtziegel
flächen Fliesenprodukt:
gemäß Angabe Büro Kitzig
Wandoberflächen C innen
Fliesen, Farbbeschichtung
EG (Küche) Steingut glasiert weiß matt, 30 x 60cm raumh
och, Verlegung Kreuzfuge, z.B. Agrob Buchtal Basis Sons
tige Fliesen in Nassräumen: Steinzeug rektifiziert, 30
x 60cm, RlO grau meliert, Preisgruppe bis ca. 25 _/qm,
Verlegung wilder Verband, h im Spritzbereich h=120cm (i
n Duschen türhoch ca. 210cm) EG im Lagerbereich sowie i
m 1.0G: Silikatfarbe weiß auf geglättetem Putz oder Gip
skarton, optional Malervlies. DG Wände und Dachschrägen
: Mineralfarbe weiß auf Raufaser, mittelgrob. DG Techni
k Silikatfarbe weiß auf GK oder Putz. Raufaser 1.0G und
DG in Nassräumen Wände Latex weiß.
Deckenoberflächen A und B
Abhangdecken Farbbeschichtung:
gelochte GK-Decken mit umlaufendem Fries gemäß Planeint
rag Silikatfarbe weiß auf UG auf Stahlbeton
Deckenoberflächen C
EG Lüftungsdecke nach Angabe IB Ott
Im OG / DG Silikatfarbe weiß, optional Malervlies Im UG
Decke Silikatfarbe weiß auf Putzuntergrund bzw. Tektal
an
Bodenbeläge A und B
Parkett nach angabe Büro Kitzig
Fliesen nach Angabe Büro Kitzig
Bodenbelag A (UG) sowie Technik A und B (DG) diffusions
offene Beschichtung , im Fasslager Steinzeugfliesen gra
u, 20/20 R12
Bodenbeläge C
Fliesen
EG (Küche) Bodenfliese Feinsteinzeug, R12/V4
rektifiziert, Farbe grau matt Feinkorn mit Anti-Rutsch-
Noppen,
20 x20 cm, Rutschhemmung: R12/V4, z.B. Mosafil
Sonstige Räume (gemäß Planeintrag):: Steinzeug rektifiz
iert, 30 x 60cm, RlO grau meliert, Preisgruppe bis ca.
25 â'_/qm, Verlegung wilder Verband
Bodenbeläge
DG (gemäß Planeintrag): Klebevinyl Holzoptik Eiche Natu
r, z. B. Project Floors PW 3100 beige
UG und DG Technik: diffusionsoff. Beschichtung
Treppen
Treppe Foyer A: Belag Steinzeugï¬'iesen gemäß Angabe Bü
ro Kitzig, Wangen Schwarzstahl, (seit 29.07.25 geplant
Pantone 9477C Petrol) Handlauf Eiche stumpfmatt nach An
gabe Büro Kitzig
Notwendige Treppe A: Belag Steinzeugfliesen gemäß Angab
e Büro Kitzig. Stahlgeländer lackiert in RAL nach Farbk
onzept.
Bestandstreppe C: Oberflächen aufbereitet, Stufen aufg
edoppelt
(Buche stabverleimt)
Innentüren A und B
Türzargen
Holzumfassungszargen nach Angabe Büro Kitzig, lackiert,
RAL 7022 Umbragrau, verdeckt liegende Türbänder
Türblätter
Holzwerkstoff z.B. Röhrenspan, überfälzt, Oberfläche Ei
che HPL gemäß Angabe Büro Kitzig, unten Fuge mit 10 mm
Luftverbund. Schnittkanten Zarge und Türblätter unten m
it Feuchteschutz.
Sonstige Türblätter
Türoberflächen Foyer EG & OG (auch Foyer-Seite der WC-T
üren), Zugang Treppenhäuser, Saal: Echtholz, Eiche, nac
h Angabe Büro Kitzig, überfälzt
Türen EG und DG
Stahlblechtüren Farbe Standard weiß.
Drückergarnitur
Frankfurter Klinke, Metall schwarz matt, nach Angabe Bü
ro Kitzig (Kärcher Design, Türgriff Rhodos, ER28M OS 83
. Alternativ Frankfurter Klinke Rosettengarnitur, FSB 1
076 schwarz) Farbton ist mit dem AG abzustimmen.
Automatiktüren
Ganzglas-Automatik-Schiebetüranlage als Linearschiebetü
re, lflg. oder 2 flg .. Einfachverglast mit Mono-ESG-Gl
as, inkl. GlasSchutzflügel, Farbe der Profile RAL 7022,
z.B. GEZE Slimdrive SL NT-FR
Innentüren C
Holzumfassungszargen gefälzt, Oberfläche CPL weiß 9016
Türblätter Röhrenspan (sofern nicht anders beschrieben)
gefälzt, Oberfläche CPL weiß ähnlich RAL 9016, unten F
uge mit 10mm Luftverbund. Schnittkanten Zarge und Türbl
ätter unten mit Feuchteschutz (im EG ablackiert - erhöh
ter Feuchteschutz). Drückergarnitur: Frankfurter Klinke
Rosettengarnitur, FSB 1076 Niro o.glw.
Automatische Schiebetüranlage im EG lflg. mit StandardS
chiebetürantrieb. inkl. Schutzflügel Oberfläche CPL wei
ß ähnlich RAL 9016. Türblatt aus Holzwerkstoff, Kanten
stumpf, lackiert RAL 7022 Fabrikat Dormakaba Flex mit S
chiebetürantrieb ES 250 Pro o.glw.
Glaskonstruktionen
Holz-Aluminium-Fenster
Holzart Fichte/Tanne, Flügel zu Rahmen flächenversetzt,
3- fachverglast, Stulpflügel, Dreh- und Dreh-Kipp-Flüg
el. Uw-Wert gemäß Angabe Energieberater, Schallschutzan
forderung nach Angabe Schallschutzgutachter. Wenn bei O
berlichtern vertikale Sprosse, dann in Dimension und Qu
erschnitt angelehnt an das Stulpprofil der Fensterflüge
l darunter. Wenn bei Flügel horizontale Sprosse, dann i
n Dimension und Querschnitt angelehnt an das Kämpferpro
fil anderer Fenster. Profile als Doppelfalzkonstruktion
, Fabrikat Gutmann Mira o. glw. Farbe außen (Aluminiump
rofil) RAL 7030, innen RAL 7022 oder Holzlasur Farbton
beigegrau transparent (Unilux Kiefre 144 o.glw.)
Bauteil C innen weiß RAL 9016 deckend lackiert.
Fensterflügel im Saal 1.OG (Bauteil B) mit Fensterkonta
kt
Aluminiumfenster
Im EG einbruchhemend, Rahmenfarbe nach RAL pulverbeschi
chtet, z.B. RAL 7039 (Farbe nach Wahl AG) Details werde
n noch vom Architekten geklärt.
Alu-Glas-Türkonstruktionen
Wärmegedämmtes Aluminium Tür-System mit 75 mm Grundbaut
iefe. Türflügel zu Rahmen flächenversetzt. 1-flg., 2-fl
g. oder 1flg. mit festverglasten Seitenteilen und festv
erglastem Oberlicht (Segementbogen). Uw-Wert gemäß Anga
be Energieberater, Schallschutzanforderung nach Angabe
Schallschutzgutachter. Fabrikat Schüco AD UP 75,
RAhmenfarbe nach RAL pulverbeschichtget z.B. RAL 7039.
Farbe nach Wahl AG. Im EG einbruchhemmend, Details vom
Architekten noch zu klären.
Getränkeausgabe Biergarten
vertikale Schiebefenster 2-teilig, Alu-Glaskonstruktion
, z.b. Bauer
Rahmenfabe wie sonstige Verglasung, einbruchhemmend
Fenstersimsen innen
Bauteil A und B: Holzwerkstoff Oberfläche Eiche HPL gem
äß Angabe Büto Kitzig, in den WCs Fliesen gemäß Angabe
Büro Kitzig. Bauteil C in Nassräumen Fliesen passend zu
Wandliesen, ansonsten Holzwerkstoffe Oberfläche HPL we
iß
Fenstersimsen außen
Aluminium pulverbeschichtet, Farbe nach RAL, z.B. RAL 7
039.
Farbe nahc Wahl AG
Verschattung
motorbetriebener Außenraffstore als Flachlamelle, im Sa
al 1.OG (Bauteil B) Z-Lamelle. Farbe jeweils DB 703 z.B
. Roma Aluminium-Lamelle FL und ZL Bauteil C Ostseite:
Aluminium-Klappläden mit feststehenden Lamellen, Rahmen
R75, Farbe RAL 7030, Produkt Ehret SUN-R75
WC-Trennwände
raumhoch, META Design 40, Farbe anthrazit (Angabe Büro
Kitzig)
Aufzugstechnik
Bauteil A OTIS Gen2 Life
Bauteil C: Otis Gen 360
Sauberlaufzonen
Emco Linientyp Diplomat Original, Mattentyp 522, Höhe 2
2mm, Einlagenausführung Rips 200 anthrazit
Außenanlagen
Biergarten: wassergebundene Decke, abgestreut mit Riese
!, grau Pflasterbelag entlang der Fassade zum Biergarte
n: Arena Serie, wilder Verband, Farbe: Kalkstein-Schatt
iert (Fa. Beton Braun, Amstetten) (Vorschlag Büro Kitzi
g). Pflaster entlang Bauteil A bis C, Nordseite zwische
n Gebäude und Straße: Granit Kleinsteinpflaster, bogenf
örmig verlegt.
Farben Logo Ulmer Hell
Petrol:
Pantone 7477 C
Beige
Pantone 4685 C
Innentüren (Wohnung P3)
Stahlzarge:
2-schalig als Lasche-Klemm-Zarge, 860 x 2110 mm, Din L/
R, MW 100 mm zur bauseitigen Endbeschichtung
Türblatt:
Holz Röhrenspantür 860 x 2110 mm, Din L/ R, 40 mm
Ausführung:
gefälzt, 1-flg.
Oberfläche:
CPL Ultraweiss
Mittellage:
Röhrenspankern
Kante:
3-seitig ummantelt
Band:
2 x V 0020 WF vernickelt
Schloss:
BB-Schloss Dorn 55/20 ni-si
Beschlag:
L-Form Rosettengarnitur, Niro mit Rückhaltefeder, BB, T
yp FSB 1076 o.glw.
Ganzglas-Schiebetüranlage Modulare, kompakte Schiebetür
-Automatik in 2-Motoren-Technik, zugelassen für den Ein
satz in Flucht- und Rettungswegen inkl. Glas-Schutzflüg
el Glastürflügel einfachverglast Farbe der Profile RAL
7022 Produkt GEZE Slimdrive SL NT-FR o.glw. Ganzglas-Au
tomatik-Schiebetüranlage Einfachverglast inkl. Glas-Sch
utzflügel Farbe der Profile RAL 7022 Produkt GEZE Slimd
rive SL NT-FR o.glw.
Automatische Schiebetüranlage lflg. mit Standardschiebe
türantrieb. inkl. Schutzflügel Oberfläche CPL weiß ähnl
ich RAL 9016. Türblatt aus Holzwerkstoff, Kanten stumpf
, lackiert RAL 7022
Termine:
Die vorgesehenen Terminfenster sind verbindlich. Der Au
ftragnehmer muss gewährleisten, dass grundsätzlich in a
llen Bauteilen im Takt gearbeite wird.
Dies bedeutet, dass der Manneinatz mit mind. 8-10 Mann
vorgesehen werden muss.
Verbindliche der Ausschreibung beiliegende Unterlagen u
Verbindliche der Aussschreibung beiliegende Plan-Unterl
agen Verbindliche der Planung beiliegende Plan-Unterlag
enWerk- und Detailplanung ArchitektDie beiliegende Werk
- und Detailplanung von 08-09/2025 wird verbindlicher V
ertragsgegenstand und ist vom Bieter zur Preisfindung
seines Angebotes zu beachten.TragwerksplanungDie beilie
gende Tragwerksplanung von 05/2025 wird verbindlicher V
ertragsgegenstand und ist vom Bieter zur Preisfindung
seines Angebotes zu beachten.Bestandsaufnahme:die beili
egende Bestandspläne dienen zur Orientierung und Übersi
chtund sind ebenfalls Vertragsgegenstand.
Verbindliche der Aussschreibung beiliegende Plan-Unterl
ABGABE IHRES ANGEBOTES / LEISTUNGSVERZEICHNISSES
ABGABE IHRES ANGEBOTES / LEISTUNGSVERZEICHNISSES
Abgabe per Email:
Bau@goldochsen.de
Abzugeben sind:
Leistungsverzeichnis im Geab.84 Format und
als unterschriebene PDF-Datei als Kurztext.
Im Auftragsfall ist das Leistungsverzeichnis als
Volltext unterschrieben einzureichen.
Rückfragen zum Leistungsverzeichnis sind schriftlich un
ter:
info@architekturwerkstatt.de
einzureichen.
Planunterlagen können zu den üblichen Bürozeiten in den
Planungsbüros eingesehen werden.
ABGABE IHRES ANGEBOTES / LEISTUNGSVERZEICHNISSES
Die Baustelleinrichtung für die geplante Maßnahmemuss
in den dafür vorgesehenen Bereichen erstellt und unterh
alten werden.Vor Aufstellung dieser hat der Auftragnehm
er einen Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und di
esen der Bauleitung / Bauherrn zur Genehmigung vorzuleg
en.Auf die Bealnge des Hotelsbetrieb ist besonders Rück
sicht zu nehmen, einzelne Maßnahmen sind daher mit dem
Betreiber bzw. Bauleiter rechtzeitig abzuklären.Bei der
Baustelleneinrichtung ist grundsätzlich der Unterhalt,
die Pflege, das Freiräumen (z.B. Schnee und Eis, Unrat
) mit im Einheitspreis einzurechnen.Zufahrt auf die Bau
stelle ist mit der Stadt Ulm rechtzeitig abzuklären. Ko
sten und Gebühren übernimmt der Auftragnehmer.Einholen
eine Straßenrechtlichen Erlaubnis bei den zuständigen B
ehörden.
Die Baustelleinrichtung für die geplante Maßnahmemuss
ZTV - ERDARBEITEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDIN
GUNGEN_________________________________________________
__________________1. ALLGEMEINE HINWEISE1.1 Diese Vorbe
merkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNG
EN - ZTV. Sie sind als solche Bestandteil der Leistungs
beschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandtei
l.1.2 Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen
die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmer
s.1.3 Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgefü
hrten Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vo
rschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsm
erkmale bereits vollständig beinhalten.Zuschläge oder Z
ulagen können daher nicht zusätzlich berechnet werden.D
ies gilt nicht, sofern der Auftraggeber Nacht-, Sonn- u
nd Feiertagsarbeiten sowie Überstunden vor deren Ausfüh
rung ausdrücklich beauftragt. Die Höhe der in Ansatz zu
bringenden Zuschläge richtet sich in diesem Fall nach
den geltenden, jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen.
Sämtliche Preise sind Nettopreise. Die zum Zeitpunkt de
r Beauftragung jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteu
er wird hinzu gerechnet.2. BESONDERE HINWEISEVOB-Teil C
, ATV für Erdarbeiten - DIN 18300, gilt für das Lösen,
Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und F
els sowie auch für das Lösen von Boden und Fels im Grun
dwasser und im Uferbereich unter Wasser, wenn diese Arb
eiten im Zusammenhang mit dem Lösen von Boden und Fels
über Wasser an Land ausgeführt werden.Die Mengenermittl
ung und Abrechnung für Baugruben, Leitungsgräben, Hinte
rfüllen und Überschütten, Abtrag und Aushub, Einbau, Ve
rdichten, erfolgt nach DIN 18300; für betretbare Arbeit
sräume nach DIN 4124 (Baugruben und Gräben, Böschungen,
Arbeitsraumbreiten, Verbau), sofern im Leistungsverzei
chnis Gegenteiliges beschrieben wurde. Der Mengenermitt
lung und Abrechnung für Abtrag und Aushub sowie Einbau
und Verdichten liegen die Mengen im fertigen Zustand, R
aumvolumen mit festen Massen, zugrunde, sofern nichts G
egenteiliges beschrieben ist. Der Auftragnehmer hat sic
h vor Arbeitsausführung über Hindernisse, wie Leitungen
, Kabel, Dränagen, Kanäle, Vermarkungen etc. zu informi
eren.Die für den Schutz und die Sicherung der vorgenann
ten Hindernisse bestehenden Vorschriften und Anordnunge
n der zuständigen Stellen sind zu beachten; hieraus ent
stehende Kosten sind bei den Einheitspreisen des Leistu
ngsverzeichnisses zu berücksichtigen.Bereits vorhandene
Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken usw
. für Gebäude oder Straßen- und Wegeführungen sind vor
Arbeitsbeginn durch den Auftragnehmer zu sichern. Wird
durch unsachgemäße Behandlung, Verschiebung oder Verlu
st solcher Punkte eine Neuvermessung notwendig, geht di
ese zu Lastendes Auftragnehmers.Das vorhandene Gelände
ist vor Arbeitsbeginn gemeinsam mit dem Auftraggeber au
szumessen und zu nivellieren. Darüber ist ein Protokoll
zu führen und bestätigen zu lassen.Grasnarben und Mutt
erbodenaushub sind an geeigneter Stelle nach Absprache
mit dem Auftraggeber auf geeigneter Lagerfläche getrenn
t zu lagern. Der Mutterboden ist in trapezförmigen Miet
en, Höhe max. 1,50 m, zu lagern; die Böschungen sind fa
chgerecht abzugleichen; die Mieten sind mit Lippenblütl
ern bei Bauvorhaben mit längerer Bauzeit zu bepflanzen.
Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweic
hende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umständ
e ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten ni
cht durchgeführt werden können, sind mit dem Auftraggeb
er umgehend gesonderte Vereinbarungen zu treffen.Abtrag
- und Aushubarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerke
n, Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen und Kan
älen sind mit besonderer Vorsicht durchzuführen.Gefährd
ete bauliche Anlagen sind dabei zu sichern; die DIN 412
3 - Gebäudesicherungen im Bereich von Ausschachtungen,
Gründungen und Unterfangungen ist hierbei zu beachten.B
eim Aushub im Bereich von zu erhaltendem Baumbestand si
nd besondere Maßnahmen zu treffen. Der Wurzelbereich da
rf nicht verletzt werden; Schutzmaßnahmen und notwendig
e Eingriffe sind mit der Bauleitung abzustimmen.Zu bese
itigende, für den Auftraggeber unbrauchbare, jedoch nic
ht belastete Aushubböden werden Eigentum des Auftragneh
mers; die Kosten für Laden, Abfuhr und Kippgebühren, si
nd mit den Einheitspreisen der entsprechenden Positione
n abgegolten.An der Baustelle gewonnenes, verwendbares
Humus-, Kies-, Sand- und Natursteinmaterial bleibt Eige
ntum des Auftraggebers. Dabei gewonnenes Hinterfüllungs
- und Auffüllmaterial, sofern es vom Auftraggeber als b
rauchbar anerkannt wird, ist nach Baustelleneinrichtung
s- und Gartenplan getrennt nach Verwendungszweck auf de
r Bautelle zu lagern.Brauchbares, Überschuß-Aushub-Mate
rial geht erst dann in das Eigentum des Auftragnehmers
über, wenn schriftliche Vereinbarungen über Vergütung u
nd Menge vorliegen. Unterläßt es der uftragnehmer, ein
e Preisvereinbarung und Mengenermittlung herbeizuführen
, so ist der Auftragnehmer damit einverstanden, daß Ver
gütung und Menge auf Basis der Preise aus der Leistungs
beschreibung bzw. zu marktüblichen Preisen vom Auftragg
eber festgesetzt werden.Das Verdichten von Auffüllungen
/Hinterfüllungen durch Einschlämmen ist nicht zulässig.
Die Verkehrssicherung und die laufende Reinigung der du
rch seine Baufahrzeuge verschmutzten öffentlichen Straß
en und Wege sowie die Verhandlungen mit den zuständigen
Behörden obliegt dem Auftragnehmer für die Gesamtdauer
seiner Leistungen.Allgemeine Erläuterungen:Technische
Vorschriften:Für die Ausführung der Arbeiten sind folge
nde Normenund Vorschriften bindend, maßgebend ist jewei
ls dieneueste Fassung:- DIN 4033 Verlegen von Entwässer
ungskanälen und-Leitungen- DIN 4124 Baugruben und Gräbe
n- DIN 18300 - 18584 Techn. Vorschriften Bauleistungen-
DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude- DIN EN 1010
Verlegung und Prüfung vonAbwasserleitungen und Kanäle
n- DIN 4034 Schächte aus Beton undStahlbetonfertigteile
n- UnfallverhütungsvorschriftenAufstellen, Vorhalten un
d Befestigen vonAbschrankungen, Beleuchtungen und sonst
igenSicherungen, wie z. B. Einrichtungen außerhalb derB
austelle zur Umleitung und Regelung des öffentlichenSta
ßenverkehrs ist Sache des AN.Umfang der Arbeiten:zu dem
Arbeitsumfang gehört die Lieferung inentsprechenden Ro
hrlängen, abladen, zwischenlagern ander Baustelle, befö
rdern zur Verwendungsstelle undeinbauen an der Verwendu
ngsstelle, höhen- undfluchtgerecht auf die statisch erf
orderlichen Auflagen(Rohrbett).Das Ablängen der einzeln
en Rohre wird nur besondersvergütet, wenn ausdrücklich
im Leistungsverzeichnisausgeschrieben.Verlegen Entwässe
rungsrohre:die Leitungen sind so zu verlegen, daß bause
itig dieaufgehenden Leitungen tadellos senkrecht angesc
hlossenwerden können, d.h. die letzten Verbindungsstück
ewerden bauseitig mit Gußrohren an das PVC-Kanalrohrang
eschlossen und über Rohrboden geführt. DieRohrsohlen mü
ssen sattes Aufliegen der Rohregewährleisten. die im Zu
ge des Aushubs anfallendenBöden können nur für die Verf
üllung und Auffüllungenverwendet werden, wo man übliche
rweise Setzungen inKauf nehmen kann, also z.B. im Berei
ch der Grünanlagen.Bei Arbeitsräumen im Bereich der Zug
änge und Zufahrtenist körniges, gut verdichtbares Fremd
material (z.B.Kies, Siebschutt o.ä.) zu verwenden, lage
nweiseeinzubauen und optimal und sorgfältig zu verdicht
engemäß den Vorgaben des Bodengutachters bzw. Statikers
und Architekten.In den Bereichen, in denen aus wasserwi
rtschaftlicherSicht die Umläufigkeit der Baukörper gewä
hrleistet seinmuss, kommt für die Verfüllung nur gut du
rchlässiges,körniges Material in Betracht.Dies gilt sof
ern nicht anderes in den Positionenvermerkt ist.Abrechn
ung Formstücke:Alle Rohre, Formstücke und vorgefertigte
n Dichtungenmüssen von Herstellerwerken bezogen werden,
dienachweislich der Überwachung durch die amtlichanerk
annte Gütegemeinschaft unterliegen. Alle Rohre undForms
tücke müssen das Gütesiegel tragen, Passstückesind einw
andfrei herzustellen und dürfen an denSchnittstellen ke
ine Mängel aufweisen. DieRohrverbindungen sind mit Stec
kmuffendichtungenherzustellen. Rohrleitungen gegen Grun
d verlegt sindgegen Abdrückung und Beschädigung abzusic
hern.Rohrdurchführungen bei Fundamenten, Wänden etc. si
ndimmer mit einem Paßstück auszuführen. Das Sandauflage
rmuss bei einer Rohrdurchführung durch Fundamentedurchg
eführt werden. Die Rohroberseite ist durch eineDeformat
ionsschicht in der Stärke der zu erwartendenSetzung zu
sichern. Das Herstellen von Paßstücken unddas Ablängen
von Rohren hat mit der Trennscheibe zuerfolgen. Die Paß
stücke sind in den Einheitspreis derentsprechenden Posi
tion einzukalkulieren.Sämtlich Rohrleitungsenden, die s
päter für denWeiterbau bestimmt sind, sind gut sichtbar
zumarkieren.Formstücke werden übermessen und als Zulag
enabgerechnet.Rohrverbindung:Rohre dürfen nur mit vorge
fertigten Dichtungenverbunden sein. Das gilt auch für P
aßstücke und beiVerbindung von Rohren unterschiedlicher
Werkstoffe. Indiesen Fällen sind die serienmässigenSpe
zialabdichtungen zu verwenden; dabei sindVorschriften d
es Herstellers zu beachten.Sicherung gegen Verschmutzun
gen:Gute und sichere Entwässerung der Baugrube, sowie d
ieBeseitigung des Tagwassers ist Sache des Auftragnehme
rsund wird nicht besonders vergütet.Sämtliche Rohre, An
schlüsse etc., auch nur zeitweiseoffene Rohrenden sind
gegen Verstopfung durcheindringenden Beton, Erde etc. v
om AN vollverantwortlich zu sichern. Verstopfte Rohrlei
tungen hatder AN ohne Aufforderung und ohne besondere V
ergütungzu säubern.Gräben bei denen ein Verbau erforder
lich ist, dürfenerst nach vollzogenem Verbau betreten w
erden.Abnahme der Leitungen:Nach dem Auffüllen der Grun
dleitungen hat, soweit dieörtlichen Vorschriften es bes
timmen, eine Abnahme durchdie zuständige Behörde zu erf
olgen.Das Spülen und die Funktionsprüfung der Grundleit
ungenund der Drainage einschließlich Anschließen undAnf
ertigen eines Protokolls, in welchem getrennt dieFunkti
on der einzelnen Abschnitte bescheinigt wird, isteinzuk
alkulieren. Die Bauleitung ist mindestens 5Arbeitstage
vor dem Termin zu verständigen.Die Abnahme ist eine för
mliche Abnahme.Der AN hat durch ein Protokoll der abneh
menden Stelledie beanstandungsfreie Abnahme der Rohrlei
tungennachzuweisen. Nicht abgenommene Entwässerungsleit
ungenkann die Bauleitung auf Kosten des AN freilegen la
ssen.Ausführung der gesamten Anlage genau nach dem Plan
desArchitekten und Fachplaners. Die Rohre müssen satt
imabgestampften Feinschotter oder Sand verlegt werden.D
as vorgeschriebene Gefälle muss gleichmäßig ausgeführtu
nd genau eingehalten werden.Revisionspläne:Über die ver
legten Leitungen und Schächte sindRevisionspläne auf CD
anzufertigen mit 3 Planpausen,wobei die Entwässerungsp
läne die Grundlage bilden. AlleÄnderungen, Ergänzungen
sowie alle Maße, Höhen,Durchmesser und Abstände mussen
aus den Revisionsplänenersichtlich sein.Die Abrechnung
der Rohrgräben erfolgt nach ZTV WA,einschl. evtl. Verba
uarbeiten.Die Arbeiten werden begleitend zu den archäol
ogischen Ausgrabungen notwendig und werden auf Anweisun
g des Grabungspersonals ausgeführt,Stillstandszeiten mü
ssen schriflich dokumentiert werden. Ebenso ist das Füh
ren eines Bautagebuches zwingend erforderlich.
ZTV - ERDARBEITEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDIN
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Entwässerungskanäle, Rohrleitungen und Schächte sindauf
fachgerechte Ausführung der Rohrverbindungen, aufdie E
inhaltung von Gefälle und Richtung sowie auf Wasserdich
theit nach DIN 4033 vor dem Verfüllen der Gräben und Sc
hächte vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen.
Nach dem Auffüllen der Grund- und Kanalleitungen hat,so
weit die örtlichen Vorschriften es bestimmen, eineAbnah
me durch die zuständige Behörde zu erfolgen.Diese Abnah
me ist vom Auftragnehmer rechtzeitig zubeantragen.Rohrd
urchgänge durch Fundamente und Wände sind äußerst sorgf
ältig auszuführen; soweit möglich und erforderlich, hat
dies mit Spezial-Dichtmanschetten zuerfolgen.Für Rohrl
eitungen ist ohne besondere Vergütung dieOberfläche von
Abtrag und Auffüllung mit folgenden max.zulässigen Abm
aßen herzustellen: Rohplanum +/- 5,0 cm,Feinplanum +/-
2,5 cm. Unter den Rohrleitungen ist dasFeinplanum so ge
nau herzustellen, daß das geforderteGefälle der Leitung
en absolut erreicht wird.Die Rohrleitungen sind ohne be
sondere Vergütung mit feinkörnigem Auffüllmaterial bis
30 cm über deren Scheitel zu umhüllen und satt zu unter
füttern. Steht solches Auffüllmaterial nicht an, ist da
für Feinsand zu verwenden.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN#x00000
020; Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "He
rstellen", "Liefern", "Einbauen" nicht gesondert beschr
ieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung
der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und -tech
nik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und
Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV -
VOB - Teil C - als beschrieben.Zulassungsbescheide der
Betonprüfstellen sind währendder ganzen Bauzeit auf der
Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. Alle erforderliche
n Prüfungen und Nachweise für die geforderten Materialg
üten einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten g
ehen zu Lasten des Auftragnehmers.Gegen die Verwendung
von zugelassenem Schalungsöl besteht kein Einwand, sofe
rn keine Schäden, Verfärbungen und dergleichen entstehe
n.Das Einlegen von Rohrleitungen in die Schalung durch
andere Unternehmen, z. B. Stahlpanzerrohre der elektr.
Leitungen, Rohre für die sanitäre Installation usw. sow
ie Anker und sonstige Befestigungseisen, ist ohne beson
dere Berechnung zu gestatten.Die Löcher der Schalungsab
standhalter sind nach dem Ausschalen auf Kosten des Auf
tragnehmers zu schließen.Holzschalungen sind gleichblei
bend feucht zu halten, damit durch Schwinden keine klaf
fenden Fugen entstehen und sich die Scha- lungsbretter
nicht werfen.Vor dem Betonieren sind die entsprechend
ausgebildeten Schalungen von Fremdkörpern zu reinigen.
Das Eindringen von Schnee ist durch geeignete Maßnahme
n auszuschließen.Köcherschalungen sind zu entwässern.Fü
r den Begriff "Sichtbeton" gibt es noch keine verbindli
chen Definitionen oder Richtlinien.Zur inhaltlichen Abg
renzung der ausgeschriebenen Positionen kann deshalb na
chfolgende Einteilung vorgenommen werden:I Sichtbar bl
eibende Betonflächen in untergeordneten Bereichen bzw.
für nachträglichen Verputz Schalung: - nach freier Wa
hlII Sichtbar bleibende Betonflächen für bauseitige mal
ermäßige Oberflächenbearbeitung (Anstrich) Schalung:
- einheitliche nichtsaugende Schalung - regelmäßige
Anordnung der Schalungs- stöße,- elemente und -ank
er - gefaste/nicht gefaste Kanten nach Wahl des Auftra
ggebers - Grate abgeschliffen - Ansichtsflächen mit w
eitgehend einheit licher Farbtönung und Porenstruktur(
Porengröße, Porenverteilung) - erhöhte Anforderung an
Masstoleranzen im Hochbau, DIN 18201, 18202 und 18203,
besonders DIN 18202, Tab. 6, flächenfertige Wände Di
e Stahlbetonwände werden nur noch gestrichen bzw. lasie
rt, Kanten und Ecken sind vor Beschädigungen zu schütz
en Qualität Q3III Sichtbar bleibende Betonflächen mit
gehobenen Ansprüchen, ohne weitere Oberflächenbearbeit
ung oder für bauseitig aufzubringende Lasur oder für
bauseitige werksteinmäßige Oberflächenbearbeitung Scha
lung: - einheitliche nichtsaugende/sauge Schalung und
Schalungsstruktur nach Wahl des Auftraggebers - regelm
äßige Anordnung der Schalungsstöße und -anker - Kanten
glatt/mit Dreikantleisten gefast nach Wahl des Auftrag
geber - Arbeitsfugen glatt/mit Dreikantleisten gebroch
en nach Wahl des Auftraggebers - Grate abgeschliffen
- Ansichtsfläche weitgehend frei von schwächeren Fleck
en und Verunreinigungen - Ansichtsflächen mit weitgeh
end einheitlicher Farbtönung und Porenstruktur(Porengr
öße, Porenverteilung) - erhöhte Anforderung an Masstol
eranzen im Hochbau, DIN 18201, 18202 und 18203, beson
ders DIN 18202, Tab. 6, flächenfertige Wände Die Stahl
betonwände werden nur noch gestrichen bz
w. lasiert, Kanten und Ecken sind vor Beschädigungen z
u schützen, Qualität Q4Sofern im Leistungsverzeichnis n
icht näher beschrieben, gilt Sichtbeton II als Ausführu
ngs- und Kalkulationsgrundlage.Bei Sichtbeton dürfen wa
chshaltige Entschalungsmittel nicht verwendet werden.Be
i der Betonherstellung bedürfen Korngrößen der Zuschlag
stoffe über 32 mm der Zustimmung der Bauleitung.Bei Sic
htbeton sind nur Zuschlagstoffe und Zemente eines Lief
erers von gleicher Farbe zu verwenden; dabei sind Arbei
tsfugen zu vermeiden.Bei Sichtbeton darf der Einsatz vo
n Zusatzmitteln nur bei ausdrücklicher Genehmigung durc
h die Bauleitung erfolgen. Der Schutz vor Austrocknung
des Sichtbetons soll durch nicht direkt anliegende Kuns
tstoffolien erfolgen. Eine Naßbehandlung ist zuvermeide
n.Wenn Betonwände und Decken ohne Putz bleiben, sind al
le eventuell beim Betonieren entstehenden Grate sofort
nach dem Ausschalen auf Kosten des Auftragnehmers zu be
seitigen. Nester sind nach Abstimmung mit der Bauleitun
g zu schließen und der übrigenBetonfläche anzu- passen.
Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten aus
geführt werden. Dies gilt im besonderen für das Lagern
von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei niedrig
en Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen a
uf frisch betonierten Deckenentsprechend. Die Herkunft
von Zement, Zuschlagstoffen, Wasser, Zusatzmitteln und
Zu- satzstoffen sowie Schalungstrennmitteln ist der Bau
leitung auf Anforderung nachzuweisen.Eine Ausfertigung
der Protokolle über die Güteprüfung des Betons (Würfelp
rüfung) sowie des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist d
em Auftraggeber zu übergeben.Für das Verdichten durch R
ütteln ist DIN 4235 zu beachten.Zuschläge für Normalbet
on müssen DIN 4226 - Zuschlag für Beton - entsprechen.
Der Nachweis der Eigen- und Fremdüberwachung kann verla
ngt werden. Für den Einsatz bei Stahlbeton oder Spannbe
ton ist eine Alkali-Kieselsäure- Reaktion auszuschließe
n. Diemaximale Korngröße ist auf den Abstand der Bewehr
ung abzustimmen, wobei die Knotenpunkte der Stahlbetonk
onstruktion die kritischen Stellen sind. Diese Regelung
geht dem Einhalten der genormten Anteile von Überkorng
rößen vor.Bei Betonzusatzmitteln dürfen außer bei Fließ
mitteln nicht mehrere Zusatzmittel derselben Wirkungsg
ruppe verwendet werden. Zusatzmittel dürfen für Spannbe
ton nur dann verwendet werden, wenn dafür die Zulassung
im Prüfbescheid ausdrücklich erfolgt ist.Bei Stahlbeto
n bedarf der Einsatz von Stabilisierern der ausdrücklic
hen Genehmigung durch die Bauleitung. Das gilt analog b
eim Einsatz von Dichtungsmitteln für wasserundurchlässi
gen Beton. Bei Stahlbeton sind chloridhaltige Zusatzmit
tel nicht zugelassen.Betonzusatzstoffe müssen genormt s
ein oder ein Prüfzeichen besitzen. Eine Eignungspind na
ch demAusschalen auf Kosten des Auftragnehmers fach- un
dsachkundig zu schließen.Alle Decken, auch Kellergescho
ßdecken müssen gemäß der Bauordnung feuerbeständig sein
. Alle unverputzt bleibenden Decken oder gespachtelten
Decken sind deshalb mit oberer Bewehrung nach DIN 4102
auszuführen.Mehrkosten hierfür sind in den Angebotsprei
sen enthalten; der Stahl wird vergütet.Für Betonfertigt
eile gilt der Angebotspreis für Herstel-ung, Lieferung
und Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste sow
ie Kraneinsatz und das Verschließen der Transportöffnun
gen.Für Betonfertigteile hat das liefernde Unternehmen
ohnebesondere Aufforderung den Güteschutznachweis,Prüfz
eugnisse und Eignungsprüfungsnachweis zu stellen.Einzub
auende Rohre und Kästen aus PVC verformen sichbei der W
ärmeentwicklung des Betonabbindevorganges.Diesem Umstan
d ist bei der Herstellung von FertigteilenRechnung zu t
ragen.Für Stahlbeton-Fertigteil-Decken dürfen nur allge
meinbauaufsichtlich zugelassene und güteüberwachte Fab-
rikate verwendet werden.Die Berechnungs-, Verlege- und
Montagepläne sind vomUnternehmer zu liefern.Das Herstel
len aller Aussparungen, Ausklinkungen unddergleichen is
t in die Einheitspreise aufzunehmen.Die Deckenuntersich
t ist auf glatter, nichtsaugenderSchalung herzustellen,
mit regelmäßigen Stößen und mitgefasten Längskanten. D
ie Untersicht muß weitgehendfrei sein von Flecken und V
erunreinigungen und mit weitgehend einheitlicher Porens
truktur (Porengröße und Verteilung). Erkennbare Versätz
e sind zu vermeiden, anderenfalls großflächig beizuspac
hteln.Beim Einbau sind die Vorschriften und Verlegeanle
itungen des Herstellerwerkes zu beachten; des weiteren
die im Zulassungsbescheid festgelegten Maßnahmen hinsic
htlich Druckfestigkeit zum Zeitpunkt des Aufbringens de
s Ortbetons, der Auflagertiefen, der Montageunterstützu
ngen beim Betoniervorgang und dergleichen.Der Zulassung
sbescheid muß auf der Baustelle inAbschrift oder Kopie
vorliegen.Die Anforderung an Schalung bezüglich Schalma
terial,Schalungsrichtung, Stößen, Markierungsleistungen
etc.hat nach Beschreibung bzw. nach Angaben des Auftra
ggebers zu erfolgen.Holzschalungen sind gleichbleibend
feucht zu halten,damit durch Schwinden keine klaffenden
Fugen entstehenund sich die Schalungsbretter nicht wer
fen.Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten
ausgeführt werden. Dies gilt im besonderen für das Lag
ern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei wit
terungsbedingtem Frosteinfluß verlängern sich die Belas
tungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend
.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN#x00000
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Entwäs
serungskanäle, Rohrleitungen und Schächte sindauf fachg
erechte Ausführung der Rohrverbindungen, aufdie Einhalt
ung von Gefälle und Richtung sowie auf Wasserdichtheit
nach DIN 4033 vor dem Verfüllen der Gräben und Schächte
vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen.Nach d
em Auffüllen der Grund- und Kanalleitungen hat,soweit d
ie örtlichen Vorschriften es bestimmen, eineAbnahme dur
ch die zuständige Behörde zu erfolgen.Diese Abnahme ist
vom Auftragnehmer rechtzeitig zubeantragen.Rohrdurchgä
nge durch Fundamente und Wände sind äußerst sorgfältig
auszuführen; soweit möglich und erforderlich, hat dies
mit Spezial-Dichtmanschetten zuerfolgen.Für Rohrleitung
en ist ohne besondere Vergütung dieOberfläche von Abtra
g und Auffüllung mit folgenden max.zulässigen Abmaßen h
erzustellen: Rohplanum +/- 5,0 cm,Feinplanum +/- 2,5 cm
. Unter den Rohrleitungen ist dasFeinplanum so genau he
rzustellen, daß das geforderteGefälle der Leitungen abs
olut erreicht wird.Die Rohrleitungen sind ohne besonder
e Vergütung mit feinkörnigem Auffüllmaterial bis 30 cm
über deren Scheitel zu umhüllen und satt zu unterfütter
n. Steht solches Auffüllmaterial nicht an, ist dafür Fe
insand zu verwenden.Alle KG-Leitungen las KG 2000 grün.
KG-Leitungen 1.Wahl un nach Plan im Gefälle einbauen.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Entwäs
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Stahlb
eton ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN b
ETON-U: STAHLBETONARBEITENSofern in den Leistungspositi
onen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern", "Einbauen" n
icht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge
unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln d
er Baukunst und -technik, der gesetzlichen und behördli
chen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den
DIN-Normen der ATV - VOB - Teil C - als beschrieben.Zul
assungsbescheide der Betonprüfstellen sind währendder g
anzen Bauzeit auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalte
n. Alle erforderlichen Prüfungen und Nachweise für die
geforderten Materialgüten einschließlich der damit verb
undenen Nebenkosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Gegen die Verwendung von zugelassenem Schalungsöl beste
ht kein Einwand, sofern keine Schäden, Verfärbungen und
dergleichen entstehen.Das Einlegen von Rohrleitungen i
n die Schalung durch andere Unternehmen, z. B. Stahlpan
zerrohre der elektr. Leitungen, Rohre für die sanitäre
Installation usw. sowie Anker und sonstige Befestigungs
eisen, ist ohne besondere Berechnung zu gestatten.Die L
öcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschal
en auf Kosten des Auftragnehmers zu schließen.Holzschal
ungen sind gleichbleibend feucht zu halten, damit durch
Schwinden keine klaffenden Fugen entstehen und sich di
e Scha- lungsbretter nicht werfen.Vor dem Betonieren si
nd die entsprechend ausgebildeten Schalungen von Frem
dkörpern zu reinigen. Das Eindringen von Schnee ist dur
ch geeignete Maßnahmen auszuschließen.Köcherschalungen
sind zu entwässern.Für den Begriff "Sichtbeton" gibt es
noch keine verbindlichen Definitionen oder Richtlinien
.Zur inhaltlichen Abgrenzung der ausgeschriebenen Posit
ionen kann deshalb nachfolgende Einteilung vorgenommen
werden:I Sichtbar bleibende Betonflächen in untergeord
neten Bereichen bzw. für nachträglichen Verputz Schal
ung: - nach freier WahlII Sichtbar bleibende Betonfläch
en für bauseitige malermäßige Oberflächenbearbeitung (
Anstrich) Schalung: - einheitliche nichtsaugende Sc
halung - regelmäßige Anordnung der Schalungs- stöß
e,- elemente und -anker - gefaste/nicht gefaste Kanten
nach Wahl des Auftraggebers - Grate abgeschliffen -
Ansichtsflächen mit weitgehend einheit licher Farbtönun
g und Porenstruktur(Porengröße, Porenverteilung) - er
höhte Anforderung an Masstoleranzen im Hochbau, DIN 18
201, 18202 und 18203, besonders DIN 18202, Tab. 6, flä
chenfertige Wände Die Stahlbetonwände werden nur noch
gestrichen bzw. lasiert, Kanten und Ecken sind vor Bes
chädigungen zu schützen Qualität Q3III Sichtbar bleibe
nde Betonflächen mit gehobenen Ansprüchen, ohne weiter
e Oberflächenbearbeitung oder für bauseitig aufzubring
ende Lasur oder für bauseitige werksteinmäßige Oberflä
chenbearbeitung Schalung: - einheitliche nichtsaugende
/sauge Schalung und Schalungsstruktur nach Wahl des Au
ftraggebers - regelmäßige Anordnung der Schalungsstöße
und -anker - Kanten glatt/mit Dreikantleisten gefast
nach Wahl des Auftraggeber - Arbeitsfugen glatt/mit Dr
eikantleisten gebrochen nach Wahl des Auftraggebers -
Grate abgeschliffen - Ansichtsfläche weitgehend frei
von schwächeren Flecken und Verunreinigungen - Ansich
tsflächen mit weitgehend einheitlicher Farbtönung und
Porenstruktur(Porengröße, Porenverteilung) - erhöhte A
nforderung an Masstoleranzen im Hochbau, DIN 18201, 18
202 und 18203, besonders DIN 18202, Tab. 6, flächenfer
tige Wände Die Stahlbetonwände werden nur noch gestric
hen bzw. lasiert, Kanten und Ecken sind
vor Beschädigungen zu schützen, Qualität Q4Sofern im L
eistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, gilt Sicht
beton II als Ausführungs- und Kalkulationsgrundlage.Bei
Sichtbeton dürfen wachshaltige Entschalungsmittel nich
t verwendet werden.Bei der Betonherstellung bedürfen Ko
rngrößen der Zuschlagstoffe über 32 mm der Zustimmung d
er Bauleitung.Bei Sichtbeton sind nur Zuschlagstoffe un
d Zemente eines Lieferers von gleicher Farbe zu verwen
den; dabei sind Arbeitsfugen zu vermeiden.Bei Sichtbeto
n darf der Einsatz von Zusatzmitteln nur bei ausdrückli
cher Genehmigung durch die Bauleitung erfolgen. Der Sch
utz vor Austrocknung des Sichtbetons soll durch nicht d
irekt anliegende Kunststoffolien erfolgen. Eine Naßbeha
ndlung ist zuvermeiden.Wenn Betonwände und Decken ohne
Putz bleiben, sind alle eventuell beim Betonieren entst
ehenden Grate sofort nach dem Ausschalen auf Kosten des
Auftragnehmers zu beseitigen. Nester sind nach Abstimm
ung mit der Bauleitung zu schließen und der übrigenBeto
nfläche anzu- passen.Auf frisch betonierten Decken dürf
en keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im beson
deren für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüs
ten etc.; bei niedrigen Temperaturen verlängern sich di
e Belastungsfristen auf frisch betonierten Deckenentspr
echend. Die Herkunft von Zement, Zuschlagstoffen, Wasse
r, Zusatzmitteln und Zu- satzstoffen sowie Schalungstre
nnmitteln ist der Bauleitung auf Anforderung nachzuweis
en.Eine Ausfertigung der Protokolle über die Güteprüfun
g des Betons (Würfelprüfung) sowie des Abnahmeprotokoll
s der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben.Für d
as Verdichten durch Rütteln ist DIN 4235 zu beachten.Zu
schläge für Normalbeton müssen DIN 4226 - Zuschlag für
Beton - entsprechen. Der Nachweis der Eigen- und Fremdü
berwachung kann verlangt werden. Für den Einsatz bei St
ahlbeton oder Spannbeton ist eine Alkali-Kieselsäure- R
eaktion auszuschließen. Diemaximale Korngröße ist auf d
en Abstand der Bewehrung abzustimmen, wobei die Knotenp
unkte der Stahlbetonkonstruktion die kritischen Stellen
sind. Diese Regelung geht dem Einhalten der genormten
Anteile von Überkorngrößen vor.Bei Betonzusatzmitteln d
ürfen außer bei Fließmitteln nicht mehrere Zusatzmitte
l derselben Wirkungsgruppe verwendet werden. Zusatzmitt
el dürfen für Spannbeton nur dann verwendet werden, wen
n dafür die Zulassung im Prüfbescheid ausdrücklich erfo
lgt ist.Bei Stahlbeton bedarf der Einsatz von Stabilisi
erern der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitu
ng. Das gilt analog beim Einsatz von Dichtungsmitteln f
ür wasserundurchlässigen Beton. Bei Stahlbeton sind chl
oridhaltige Zusatzmittel nicht zugelassen.Betonzusatzst
offe müssen genormt sein oder ein Prüfzeichen besitzen.
Eine Eignungspind nach demAusschalen auf Kosten des Au
ftragnehmers fach- undsachkundig zu schließen.Alle Deck
en, auch Kellergeschoßdecken müssen gemäß der Bauordnun
g feuerbeständig sein. Alle unverputzt bleibenden Decke
n oder gespachtelten Decken sind deshalb mit oberer Bew
ehrung nach DIN 4102 auszuführen.Mehrkosten hierfür sin
d in den Angebotspreisen enthalten; der Stahl wird verg
ütet.Für Betonfertigteile gilt der Angebotspreis für He
rstel-ung, Lieferung und Montage einschließlich Hilfs-
und Schutzgerüste sowie Kraneinsatz und das Verschließe
n der Transportöffnungen.Für Betonfertigteile hat das l
iefernde Unternehmen ohnebesondere Aufforderung den Güt
eschutznachweis,Prüfzeugnisse und Eignungsprüfungsnachw
eis zu stellen.Einzubauende Rohre und Kästen aus PVC ve
rformen sichbei der Wärmeentwicklung des Betonabbindevo
rganges.Diesem Umstand ist bei der Herstellung von Fert
igteilenRechnung zu tragen.Für Stahlbeton-Fertigteil-De
cken dürfen nur allgemeinbauaufsichtlich zugelassene un
d güteüberwachte Fab-rikate verwendet werden.Die Berech
nungs-, Verlege- und Montagepläne sind vomUnternehmer z
u liefern.Das Herstellen aller Aussparungen, Ausklinkun
gen unddergleichen ist in die Einheitspreise aufzunehme
n.Die Deckenuntersicht ist auf glatter, nichtsaugenderS
chalung herzustellen, mit regelmäßigen Stößen und mitge
fasten Längskanten. Die Untersicht muß weitgehendfrei s
ein von Flecken und Verunreinigungen und mit weitgehend
einheitlicher Porenstruktur (Porengröße und Verteilung
). Erkennbare Versätze sind zu vermeiden, anderenfalls
großflächig beizuspachteln.Beim Einbau sind die Vorschr
iften und Verlegeanleitungen des Herstellerwerkes zu be
achten; des weiteren die im Zulassungsbescheid festgele
gten Maßnahmen hinsichtlich Druckfestigkeit zum Zeitpun
kt des Aufbringens des Ortbetons, der Auflagertiefen, d
er Montageunterstützungen beim Betoniervorgang und derg
leichen.Der Zulassungsbescheid muß auf der Baustelle in
Abschrift oder Kopie vorliegen.Die Anforderung an Schal
ung bezüglich Schalmaterial,Schalungsrichtung, Stößen,
Markierungsleistungen etc.hat nach Beschreibung bzw. na
ch Angaben des Auftraggebers zu erfolgen.Holzschalungen
sind gleichbleibend feucht zu halten,damit durch Schwi
nden keine klaffenden Fugen entstehenund sich die Schal
ungsbretter nicht werfen.Auf frisch betonierten Decken
dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im b
esonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von G
erüsten etc.; bei witterungsbedingtem Frosteinfluß verl
ängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierte
n Decken entsprechend.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Stahlb
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Mauera
rbeiten Sofern in den Leistungs-Positionen die Vorgänge
"Herstellen", "Liefern", "Einbauen" nicht gesondertbesc
hrieben sind, gelten diese Vorgänge unterZugrundelegung
der allgemein anerkannten Regeln derBaukunst und Techn
ik, der gesetzlichen und behördlichenBestimmungen und A
usführungsbestimmungen nach denDIN-Normen der ATV - VOB
, Teil C, als beschrieben.Mauerwerksteile in verschiede
nen Mörtel- undZiegelgüten, sowie alle tragenden und au
ssteifendenWände sind gleichzeitig im Verband hochzufüh
ren. DieVerankerung nichttragender Innenwände und leich
terTrennwände mit tragendem und aussteifendem Mauerwerk
muß außerdem nach den Ausführungsrichtlinien der DIN140
3 erfolgen. Das Vermauern von verschiedenenZiegelarten,
z.B. Tonziegel /Kalksandsteinziegel, ineinem Mauerwerk
steil ist absolut untersagt. BeiZuwiderhandlung ist das
entspechende Mauerwerk aufKosten des Auftragnehmers ab
zureißen und entsprechendder technischen Bestimmungen w
ieder aufzubauen.Für die Mörtelbeschaffenheit gilt DIN
1053, ergänztdurch die Empfehlung des Fachverbandes der
Ziegelindustrie. Es ist durch geeignete Maßnahmen zugew
ährleisten, daß die Beschaffenheit des auf derBaustelle
verarbeiteten Mörtels über den Zeitraum dergesamten Le
istung hinweg gleich bleibt und auf dasWasseraufnahmeve
rmögen des verarbeiteten Steinesabgestimmt ist. Die Aus
wahl der Zuschlagstoffe istdarauf abzustimmen. Farbstof
fzusätze sind nichtvorgesehen. Alle Fugen sind gleichfa
rbig auszuführen.Grundsätzlich sind alle Stoß-, Lager-
und Außenfugensatt und hohlraumfrei auszuführen. Die Fu
gen sind biszur Sichtfläche zu vermörteln.Alle groben V
erschmutzungen am Mauerwerk sind täglichzu entfernen, b
evor der Abbindeprozeß abgeschlossenist. Spezielle Rein
igungsverfahren bei starkerVerschmutzung sind vor Ausfü
hrung mit dem Auftraggeberfestzulegen. Das Mauerwerk is
t vor Feuchteeindrang zuschützenDas Aufstellen und das
Vorhalten von Schutz- undArbeitsgerüsten, die zur Durch
führung der Arbeiten imRahmen der Unfallverhütungsvorsc
hriften notwendig sind,ist Sache des Auftragnehmers.In
allen Geschossen sind in genügender AnzahlMeterrisse, a
uch für andere Handwerker, vomBauhauptunternehmer anzub
ringen (Tintenstifte etc. sindnicht erlaubt; Markierung
en schlagen beim Putz durch).Neben den allgemeinen Rege
lungen für Bauleistungenjeder Art sind in den Angebotsp
reisen folgendeNebenleistungen einzukalkulieren:-Das Ei
nbinden und Verankern von Zwischenwänden mitden anschli
eßenden Böden, Wänden und Decken.- Das Glätten aller Fl
ächen für die waagerechtenMauerwerksisolierungen mit re
inem Zementmörtel.- Mauersperrbahnen (untere und oberer
Deckenanschluß)- Das Ausgleichen der Deckenauflager na
ch Angaben derBauleitung und des Statikers (das Problem
derKantenpressung beachten).- Das Ausgleichen der äuße
ren und innerenFenstersolbänke für die Aufnahme der Sol
bankabdeckugenauf genaue Höhe mit Mörtel der Mörtelgrup
pe II.Zuschläge richtet sich in diesem Fall nach dengel
tenden, jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Mauera
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN, Gerüs
tbau
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGENGERÜSTB
AU1. ALLGEMEINE HINWEISE1.1 Diese Vorbemerkungen sind Z
USÄTZLICHE TECHNISCHEVERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV. Sie sin
d als solcheBestandteil der Leistungsbeschreibung und w
erdenwesentlicher Vertragsbestandteil.1.2 Die nachfolge
nden Leistungsdefinitionen bestimmendie vertraglich ges
chuldete Leistung desAuftragnehmers.1.3 Der Bieter best
ätigt, daß die nachfolgend aufgeführten Material-/Abrec
hnungssätze unter Beachtung derpreisrechtlichen Vorschr
iften ermittelt sind und dieüblichen Berechnungsmerkmal
e bereits vollständigbeinhalten.Zuschläge oder Zulagen
können daher nicht zusätzlichberechnet werden. Dies gil
t nicht, sofern derAuftraggeber Nacht-, Sonn- und Feier
tagsarbeiten sowieÜberstunden vor deren Ausführung ausd
rücklichbeauftragt. Die Höhe der in Ansatz zu bringende
nZuschläge richtet sich in diesem Fall nach dengeltende
n, jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen.Das Leistung
sverzeichnis hat nur dann Gültigkeit, wenndie nachfolge
nden Stundenlohnsätze, Gerätesätze undMaterialpreise au
sgefüllt sind. Sätze und Preise geltenfür die gesamte B
auzeit.Sämtliche Preise sind Nettopreise. Die zum Zeitp
unktder Beauftragung jeweils gültige gesetzlicheMehrwer
tsteuer wird hinzu gerechnet.2. BESONDERE HINWEISESofer
n im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, verp
flichtet sich der Auftragnehmer vor Ausführung der Leis
tung, sich vor Ort mit dem Auftraggeber abzustimmen, um
den Gerüstaufbau nach den Belangen der am Bau Betei- l
igten zu gewährleisten.Das Abstützen der Gerüstanlage ü
ber Lichtschächten ist als Nebenleistung mit den Einhei
tspreisen abgegolten.Eingänge, Hauseingänge und Einfahr
ten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen de
r Gerüstanlage freizuhal-ten und als Fläche im Zuge des
Aufmaßes zu übermessen.Sofern im Leistungsverzeichnis
nicht gesondert beschrie-ben, erfolgt die Gerüstveranke
rung nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingung
en DIN 18451. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Auf
gabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftra
ggeber oder dessen Vertreter im Punkt Gerüstverankerung
an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzustimmen.Gr
undsätzlich sollte die Verankerung so gewählt werden, d
aß die Verankerungstechnik und das Schließen der Verank
erungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelement
es (geputzte Fassade, Fassade mit Thermohaut geputzt, Z
iegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metall- fassade
n, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt
ist.Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vor
dächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der
Auftragnehmer dafür zu sorgen, daß die wasserführende
Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert
bzw. beschädigt wird.Sind im Einzelfall Regelungen zu t
reffen wie Stromabnahme, Beginn, Dauer, Ende der Gebrau
chsüberlassung, sowie sonstige Abrechnungsregelungen, s
o sind diese in den BTV - Besonderen Technischen Vertra
gsbedingungen - zu fixieren, sofern sie nicht im Leistu
ngsverzeichnis gesondert berücksichtigt wurden.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN, Gerüs
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN, Abdic
htung
Alle Dämm- und Dichtungsmaterialien sind bis zur Verarb
eitung trocken zu lagern. Dämmplatten, die in Feuchtigk
eit gelegen haben, dürfen nicht mehr verarbeitet werden
.Der Arbeitsablauf bei Abdichtungsarbeiten ist so einzu
richten, daß bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des
Abdichtungsaufbaues gegen Eindringen von Niederschlags
wasser zu schützen sind. Bei Einsatz von Kunst- stoffab
dichtungsbahnen ist unbedingt darauf zu achten, daß ein
e Trennlage zwischen Dichtungsbahn und Wärmedämmung ein
gebaut ist, um ein Wandern der Weichmacher von der Wärm
edämmung zur Kunststoffabdichtung auszuschließen.Sofern
die fertiggestellte Dachabdichtung als Arbeitsebene fü
r an- derweitig erforderliche Arbeiten (z.B. Aufstellen
von Gerüstböcken, Absetzen und Lagern von Baumaterial
etc.) genutzt wird, hat der Auf- tragnehmer strikt dara
uf zu achten, daß ein ausreichender Schutz der Dachabdi
chtung gewährleistet ist.Grundsätzlich gelten die Verle
gerichtlinien des Herstelles.Der Untergrund muß bei dir
ektem Kontakt der Dichtungsbahnen auf Basis PVC- P öl-,
bitumen- und teerfrei sein. Bitumenanschlüsse immer nu
r mit bitumenverträglichen Material. Bei den zur Verwen
dung kommenden Stahlprofilblechen sind die zutref- fend
en Normen und der erforderliche Korrossionschutz zu bea
chten. Die Ausführung des gesamten Dachaufbaues ist ent
sprechend der DIN 4102, Teil 7 als harte Bedachung ausz
uführen.Für die Leistungsbeschreibung gelten auch die B
estimmungen der Flachdachrichtlinien, jeweils neueste A
usgabe. Im Garantiezeitraum sind im von Verleger zu ver
tretenden Schadensfall die Material-, Verlege-, Schaden
ssuch- und Folgekosten nach VOB/B § 13, Ziffer 7 zu üb
ernehmen.Dem Bieter wird empfohlen, sich im Rahmen der
Angebotsbearbeitung ortskundig zu machen, um sein Angeb
ot bearbeiten zu können. Für eine Ortsbesichtigung steh
t die Bauleitung nach Absprache jederzeit zur Verfügung
.Nachträgliche Forderungen, begründet durch die Unkennt
nis der Örtlichkeit und des Baukörpers, werden nicht an
erkannt.In den Einheitspreisen ist grundsätzlich die Er
stellung von Werkstattzeichnungen sowie die notwendige
fachtechnische Berchnung enthalten. Die Werk- und Detai
lpläne sind in zweifacher Form der Bauleitung rechttzei
tg zur Genehmigung vorzulegen.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN, Abdic
01 Baustelleneinrichtung,Sicherungsmaßnahme
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Baustelleneinrichtung,Sicherungsmaßnahme
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