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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen
0.) Eckdaten
Projektdaten:
Projektbezeichnung: Zu- und Ersatzbau Unterrichtsräume, Mensa
Projektnummer: 22-0391
Straße: Grasweg 72-76
PLZ/Ort: 22303 Hamburg
Auftraggeber: Schulbau Hamburg
Straße: An der Stadthausbrücke 1
PLZ/Ort: 20355 Hamburg
Baugrundstück:
Anschrift: Heinrich-Hertz-Schule
Grasweg 72-76
22303 Hamburg
Liegenschaft:
Flurstück: 2.659
Bezirk: Hamburg Nord
Fläche: ca. 26.046 m²
01.) Allgemeine Baubeschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch SBH, plant die Heinrich-Hertz-Schule mit einem Neubau (Nutzung: Mensaflächen, Fachklass Musik, Fachklassen und allg. Unterrichtsräume) zu erweitern.
Zur Baufeldfreimachung für den Neubau ist der Abriss des bestehenden Mensa- und Fachklassenhauses erfolgt. Die Einfeldsporthalle dient temporär während der Bauphase als Interimsmensa.
Objektbeschreibung
Neubau
Der neue Baukörper schließt westlich an die Bestandbibliothek an, ohne funktional über einen Durchgang mit ihr verbunden zu werden. Der Neubau stärkt das Bild der Schulstraße durch Anlehnung an den Bestand in Material, Anmut und Form.
Der Haupteingang des Neubaus befindet sich eindeutig zentral unter dem dreigeschossigen Gebäudeteil. Ebenfalls im Bereich des Haupteingangs befindet sich ein zusätzlicher Nebeneingang, der es den Schülern ermöglicht auf kürzestem Weg in die Mensa zu gelangen. Die Mensaküche wird über den Zugang im Osten angeliefert. Die Anlieferung der Lebensmittel erfolgt mit Rollwagen über den Eingang auf der Ostseite, der mit einem Vordach versehen ist. Hier wird die Ware ausgepackt, kontrolliert und auf interne Behälter sortiert.
Unterhalb des 3-Geschossers bildet sich eine großzügiger Rücksprung hin zum Schulhof, der als überdachte Pausenmöglichkeit genutzt werden kann.
Im Erdgeschoss liegen zentral und schnell erreichbar die Mensa mit Küche und Kiosk, die Fachklassen und der Raum für Schüler und Lehrküche. Die Mensa ist eine Versammlungsstätte.
Im 1.Obergeschoss befinden sich weitere Mensaflächen und Fachklassen mit entsprechenden Nebenräumen und Differenzierungsflächen.
Im 2.Obergeschoss befinden sich die Allgemeinen Unterrichtsräume samt Differenzierungsflächen. Um maximale pädagogische Fläche zu generieren, werden die Flächen in Kompartimente gefasst. Somit können Flure möbliert werden und funktional als Erweiterung der Klassenraumflächen genutzt werden.
Auf den Dachflächen befinden sich Technikgeräte, die auf dem 2-Geschosser mit einer Metalllamellenfassade verkleidet werden. Die Technik auf dem 3-Geschosser erhält keine Einhausung.
Konstruktionbeschreibung Neubau
Gründung und Tragkonstruktion:
Gemäß Baugrundgutachten ist ein Bodenaustausch von mind. 1m unter der Fundamentsohle vorzusehen.
Es ist eine Flachgründung vorgesehen, in Teilen mit Streifenfundamenten und umlaufender Frostschürze, die u.a. auch als Auflager für die Klinkerfassade dienen. Die Abdichtung der Sohle wird über eine Schwarzabdichtung gewährleistet, zusätzlich wird ein höherwertiger wasserundurchlässiger Beton gewählt.
Das Gebäude wird in Massivbauweise errichtet, tragende Stützen / Wände in Stahlbeton und Mauerwerk. Die Dachkonstruktion ist ein geneigtes Stahlbetondach und in Teilen als Stahlbetonbinder bzw. Stahlbetonunterzüge (u.a. im Mensabereich) vorgesehen.
Innenwände, Decken:
Die Innenwände werden aus Stahlbeton oder aus Mauerwerk/ alt. Trockenbau errichtet und mit strapazierfähigen Oberflächen wie u.a. Putz, Schrammborde und Fliesenspiegel versehen.
Die Decken werden als Stahlbeton Flachdecken möglichst unterzugsfrei ausgeführt
In allen Räumen ausgenommen Technikräumen sind Abhangdecken vorgesehen. Die Aufenthaltsräume erhalten raumakustische Abhangdecken.
Dach:
Das Dach wird als geneigtes Betondach geplant. Die Dachhaut wird mit 2-fach bituminöser Abdichtung mit PV-Modulen und extensiver Begrünung geplant. Entwässert wird das Dach über die Schräge und ausreichend vordimensionierte außenliegende Rinnen und Fallrohre.
Boden:
Die Fußbodenaufbauten werden als schwimmender Aufbau nach Schallschutzanforderungen mit strapazierfähigen, nachhaltigen Oberbelägen (Eingangsbereich und Treppenhaus mit Betonwerkstein, Nutzräume mit Linoleum, Nassräume und Küche mit Fliesen gem. Raumtypenblätter) geplant.
Fassaden:
Außenwandbekleidungen
Die Außenfassade des Neubaus ist in Anlehnung an den denkmalgeschützten Bestand als klassische Lochfassade mit Klinker / Verblendmauerwerk-Außenschale geplant.
Glasfassaden / Fenster
Die PR-Konstruktion (im Eingangsbereich) oder Fensterkonstruktion (für alle anderen Bereiche) aus Holz-Aluminium (eloxiert) werden gem. Nachweis sommerlicher Wärmeschutz mit Sonnenschutzverglasung ausgebildet.
2.) Angaben zur Baustelle
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Schulbetrieb
Der Schulbetrieb wird für die Dauer der Baumaßnahme auf dem Gelände weiter fortgeführt. Daher ist die
Baustelle durch alle Gewerke stets geschlossen zu halten und bei Aus- und Einfahrten Absperrposten
aufzustellen, um die Sicherheit der Schüler zu gewährleisten.
Lärmintensive Arbeiten sind aus schulorganisatorischen Gründen immer zuvor mit der Objektüberwachung abzustimmen und eine Woche vor Ausführung anzukündigen.
Sämtliche Rettungswege auf dem Schulgelände und innerhalb der Baustelleneinrichtung sind stets freizuhalten.
Anlieferungen an die Baustelle
Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung während der Hol- und Bringzeiten und der Pausen der Schüler und der beengten Platzverhältnisse, sind aus Sicherheitsgründen die Anlieferungen sowie auch für Entsorgungen / Abholung von der Baustelle nur die folgenden Zeiten zulässig:
Täglich: 6:00 - 7:30 Uhr // 16:000 - 18:00 Uhr
bzw. nur nach gesonderter Abstimmung mit der Objektüberwachung.
Zufahrt zur Baustelle
Die Zufahrt zum Baufeld erfolgt bis Ende Januar 2027 über den nördlich gelegenen Grasweg. Hier ist aufgrund der Bestandsmauer eine Breitenbeschränkung der Zufahrt auf 3,50 m zu berücksichtigen. Dies gilt für die Anlieferung und den Transport.
Ab vsl. Februar 2027 wird die Zufahrt zum Baufeld über der südlichen Barmberker Straße und durch das Schulgelände erfolgen. Hintergrund sind die Baumaßnahmen für die neue U-Bahnlinie U5.
Für die Befahrung des Tunnelbauwerkes im Süden für den Transport sind die folgenden Punkte zu beachten:
- maximale Schrittgeschwindigkeit v < 6 km/h
- Fahrzeuge / Container o.ä. sind während der Überfahrt in den Fahrspuren links und rechts des Schwertransportes unzulässig.
- Statische Berechnung vom 21.07.2025
Die Fahrzeuge dürfen auf dem Schulgelände maximal mit Schrittgeschwindigkeit (v < 5 km/h) fahren und sollen jederzeit durch einen Wächter des AN begleitet und angezeigt werden.
Hierfür werden Baustellenzufahrten und baustraßen eingerichtet, die auf dem BE-Plan verzeichnet sind.
Bedingt durch die Wohngebietslage und die verkehrsberuhigten Zonen sind jederzeit erhöhte Vorschriften einzuhalten.
Abstellen und Rangieren von Fahrzeugen findet auschließlich auf der vorbereiteten Baustelleneinrichtungs-
Fläche statt.
Die Anfahrt größerer Fahrzeuge, u.a. für Krananlieferung bzw. erhöhtes Fahrzeugaufkommen z.B. bei
Betonanlieferung sind der Objektüberwachung min. eine Woche vorher anzukündigen. Zuvor sind durch den
AN in Eigenregie die verkehrsrechtlichen Anordnungen mit Wegewart und Polizei zu koordinieren (siehe
auch 3.) Weitere Angaben zur Ausführung - Verkehrsführung, Verkehrssicherung).
Der AN ist dafür verantwortlich jegliche Genehmigung für seine Transporte bis zur Baustelle zu organisieren, Sondergenehmigungen einzuholen oder Sperrungen (z.B. von Parkplätzen ) zu veranlassen.
Die Gebühr und die Einholung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, wenn nicht separat ausgeschrieben.
Gewichtsbeschränkungen oder Breitenbeschränkungen für öffentliche Strassen sind vom AN zur Angebotsabgabe zu prüfen und einzurechnen, spätere Kostenanmeldungen für Transporterschwernisse sind nicht zulässig.
Hinweis: Durch den Baustellenverkehr verursachte Verschmutzungen auf unmittelbar angrenzenden
öffentlichen Straßen und Wegen (mind. in einem Abstand von 10 m von der Baustelle) sowie auf dem Schulgelände verursacht werden, sind vom AN unmittelbar, falls erforderlich auch mehrmals täglich, zu beseitigen!
Sondernutzungen und Sondernutzungsgebühren für die Baustelleneinrichtung:
Der AN hat die für die Baustelleneinrichtung notwendigen Flächen und Verkehrssicherungsmaßnahmen mit der Objektüberwachung abzustimmen und dafür eigenverantwortlich die notwendige Genehmigung zu erwirken. Die Sondernutzungsgebühr wird vom AN getragen.
Baufeld
Das Grundstück wird im Norden durch den Grasweg begrenzt. Die Verlängerungsstraße des Graswegs (Südring) ist Wohngebiet. Hier ist an bestimmten Uhrzeiten mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Im Osten begrenzen Wohngebiete das Schulgrundstück. Im Süden des Schulareals befinden sich Sportplätze.
In der Bauphase wird ein Teil des Schulhofes mittels Bauzaun abgetrennt und dem Baufeld zugeteilt.
Im Zufahrtbereich und dem Straßenverlauf folgend bleiben Bäume bestehen, die während der Bauzeit zu schützen sind. Die Zufahrt zur Baustelle wird bauseits hergestellt.
Anlagen und Gegebenheiten im Baubereich
Im erweiterten Baustellenbereich sind folgende schutzbedürftige Anlagen vorhanden, auf die Rücksicht genommen werden muss:
- Schule in Betrieb
- Sporthalle
- Sportplätze
- Bibliothek
- Wohnbebauung
- Bestandsbäume
Baustelleneinrichtung
Es wird eine Fläche von knapp 1.550 m² für die Baustelleneinrichtung auf dem nördlichen Teil des Schulgeländes bereitgestellt (siehe BE-Plan). Die BE-Fläche wird auf den Bereich des Neubau begrenzt und durch einen Bauzaun abgeteilt. Die übrige Fläche des Schulgeländes dient ausschließlich dem Schulbetrieb und steht als Verkehrs-, Arbeits- und Lagerfläche nicht zur Verfügung.
Wasser- und Baugrundverhältnisse
siehe Gründungsbeurteilung des Bodengutachtens.
DGNB-Vorbemerkung
Das Gebäude wird nach DGNB Version NBI18 mit dem Zertifizierungsziel "Gold" und dem Qualitätssiegel QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) mit dem Zertifizierungsziel "QNG Plus" zertifiziert.
Der AN verpflichtet sich zur Erreichung der Zertifizierungsziele mit den beschriebenen Maßnahmen beizutragen. Die folgenden Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung und die dort genannten Anforderungen (das Material betreffend) sind zwingend einzuhalten:
- LV-Anlage Baustelle/Bauprozess
- LV-Anlage mit den bauökologischen Materialanforderungen
- LV-Anlage QNG
- QNG Anforderungskatalog Anhangdokument 313
- QNG Handbuch Anlage-3 besondere Anforderungen
Der AN Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Fertigstellung seiner Leistungen, schriftlich zu bestätigen, dass die vertraglich vereinbarten QNG-Anforderungen umgesetzt wurden.
Es gelten die QNG-Anforderungen/Anlagen gemäß der zur Zeit des BzA-Einreichungsdatums gültigen Fassung.
Vom AN vorgesehene Leistungen zur Einhaltung der o.g. Anforderungen werden nicht gesondert vergütet.
3.) Weitere Angaben zur Ausführung
Bauschutt und Abfälle
Der AN hat sämtlichen eigenen Bauschutt und eigene überschüssige Baumaterialien eigenständig abzufahren und fachgerecht zu entsorgen. Die eigenen Arbeitsbereiche sind arbeitstäglich besenrein zu hinterlassen.Sämtliche Entsorgungsgebühren für den eigenen Bauschutt einschl. Stellen und Abfahren von Schuttcontainern, Kippgebühren und Entsorgungsnachweise sind in den entsprechenden Einheitspreisen im Angebot einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung für Bauschutt und Abfälle erfolgt nicht.
Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren insbesondere an den angrenzenden Bauteilen wie Wänden, Böden, Türen, Fenstern sind arbeitstäglich bzw. vor Übergabe an den AG zu beseitigen.
Verkehrsführung , Verkehrssicherung
Vor Beginn der Bauarbeiten ist gemeinsam mit dem AG und der Stadt unter Einbezug der örtlich zuständigen Ordnungsbehörden das Einvernehmen bezüglich eventueller Einschränkungen, Umleitungen und sonstiger verkehrsregelnder Maßnahmen herzustellen. Die diesbezüglichen Ortstermine und Gespräche sind vom AN zu veranlassen.
Dem Auftragnehmer obliegt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Alle Maßnahmen, die zum Schutze des Straßenverkehrs sowie zur Sicherung der Baustelle erforderlich sind, sind vom AN durchzuführen. Der AN ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften sowie der Straßenverkehrs und Wasserstraßenordnung allein verantwortlich.
Die Zufahrtsstraßen von und zu den Baustellen- und Lagerflächen sind regelmäßig während der gesamten Bauzeit zu reinigen. Verschmutzungen im Zuge der Ausführung eigener Arbeiten sind durch AN zu entfernen. Vom AN vorgesehene Leistungen werden nicht gesondert vergütet.
Bauwasserversorgung
Die örtlichen Wasserversorgungsleitungen liegen auf dem Grundstück. Es wird durch das Gewerk Rohbau eine Zapfstelle gestellt. Zur Verteilung von Wasser erforderliche Schläuche sind vom AN gem. eigenen Erfordernissen zu stellen und vorzuhalten.
Position der Zapfstelle ist im Be-Plan definiert.
Baustromversorgung
Es werden bauseits durch das Gewerk Rohbau Baustromentnahmestellen (Hauptverteiler und Unterverteiler mit Anschlussmöglichkeiten) eingerichtet und vorgehalten. Der Baustrom kann nach Einbau und Vorhaltung der Anschlussleitung durch alle nachfolgenden Gewerke entnommen werden.
Zur Verteilung von Strom sind erforderliche Verlängerungskabel vom AN gem. eigenen Erfordernis zu stellen und vorzuhalten.
Lärmschutz
Die nach den geltenden Lärmschutzbestimmungen erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen sind im Rahmen der eigenen Arbeiten sowie der Baustelleneinrichtung zu beachten. Der AN ist verpflichtet, den AG von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten.
Arbeiten außerhalb der üblichen und vertraglich vereinbarten Arbeitszeit dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des AG und der zuständigen Behörden ausgeführt werden. Lärmintensive Arbeiten sind anzumelden und mit der Obejktüberwachung zu koordinieren.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Der von dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator aufgestellte SiGe-Plan dient der Sicherheit aller am Bau Beteiligten. Diese Maßnahmen stellen eine von dem AN zu erfüllende Nebenleistung dar und sind von allen Mitarbeitern des AN sowie dessen Nachunternehmern einzuhalten. Bei Missachtung erfolgt ein Baustellenverweis. Vor Beginn der Arbeiten hat eine persönliche Einweisung sämtlicher Mitarbeiter zu folgen.
Den Anordnungen SIGEKO (Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordinator) gemäß Baustellenverordnung ist Folge zu leisten.
Stoffe, Bauteile
Grundsätzlich müssen alle zur Anwendung kommenden Baustoffe nach Art und Güte den dafür geltenden
Normen und bauaufsichtlichen Zulassungen entsprechen. Hierfür hat der AN in allen Fällen durch Vorlage
von anerkannten Gütenachweisen bzw. an den Baustoffen angebrachte Gütesiegel oder durch
entsprechende Materialprüfungen den Nachweis zu erbringen.
Stoffe und Bauteile, für die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers bestehen, sind nach diesen
Vorschriften zu verarbeiten. Stoffe und Bauteile, für die weder DIN -Vorschriften noch eine amtliche
Zulassung vorgeschrieben sind, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG verwendet werden. Die
im einzelnen geforderten Eigenschaften sind zu gewährleisten.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Objektüberwachung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Objektüberwachung zu übergeben.
Bauseitige Gutachten und Fachplanungen
Die folgend aufgeführten Gutachten und Fach planungen sind in ihrem jeweils aktuellen Stand verbindliche
Ausführungsgrundlagen und durch das betroffene Gewerk entsprechend zu beachten:
siehe Plan- und Anlagenverzeichnis
4.) Allgemeines
Ansprechpartner und Ausführungsunterlagen
Der AN ist verpflichtet, während der gesamten Ausführungszeit ständig einen deutschsprachigen, weisungsbefugten und fachkundigen Ansprechpartner (Bauleiter oder Polier) auf der Baustelle einzusetzen. Dieser muss in der Lage sein, technische Anweisungen der Objektüberwachung entgegenzunehmen, diese an das Personal weiterzugeben und an Baubesprechungen aktiv teilzunehmen.
Der AN hat während der gesamten Ausführungszeit einen vollständigen Satz der aktuellsten, vom AG zur Ausführung freigegebenen Planunterlagen (einschließlich Revisionsplänen, Details und statischen Berechnungen) in Papierform oder digital (mit geeignetem Lesegerät) auf der Baustelle vorzuhalten.
Baubesprechungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an den regelmäßigen (i. d. R. wöchentlichen) Baubesprechungen durch einen weisungsbefugten und sachkundigen Bauleiter oder Vertreter teilzunehmen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die in diesen Besprechungen getroffenen Festlegungen sind verbindlich, werden protokolliert und ausschließlich per E-Mail an alle Teilnehmer bzw. Beteiligten verteilt. Dabei gilt das elektronische Versandprotokoll der Objektüberwachung als Zustellungsnachweis.
Bautagebuch
Der Unternehmer ist verpflichtet ein Bautagebuch im Wochenrhythmus zu führen und dies der Objektüberwachung vorzulegen.
Stundenverrechnungssätze
In Stundenverrechnungssätzen sind die Kosten für Koordination, (Eigen-) Überwachung und der Einsatz von
erforderlichen Kleingeräten einzurechnen. Kleingeräte sind für die eigene gewerkespezifische Durchführung
der Arbeiten üblichen, erforderlichen Werkzeuge und kleineren Maschinen.
Rechnungsstellung
Rechnungen sind in dem Standardformat XRechnung elektronisch zu übermitteln.
Informationen zum elektronischen Rechnungsversand stehen unter www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung (www.hamburg.de/kasse/13082768/e-rechnung) zur Verfügung.
Es sind zwingend anzugeben: Auftragsnummer, SAP-Bestellnummer und einschlägige Leitweg-ID. Die Nummern werden auf dem jeweiligen Zuschlagsschreiben mitgeteilt.
Zusätzlich sind die Rechnungen zeitgleich als Kopie gekennzeichnet auf dem zentralen Projekt-Server einzustellen.
Hierbei ist die Benennung gemäß eines Dateischlüssels nach Vorgaben des AGs anzuwenden.
Abnahme
Die Abnahme richtet sich nach der VOB/B bzw. nach den Vergaberichtlinien der Freien- und Hansestadt Hamburg.
Projektdokumentation / Revisionsunterlagen
Durch den AN ist mit der Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung, spätestens 1 Woche vor Abnahme
eine Dokumentation der ausgeführten Leistungen 2-fach digital (USB-Stick) dem AG zu übergeben. Diese Leistung ist umgehend nach Fertigstellung zu übergeben (siehe Position Sonstiges / Dokumentation).
Inhalt der Revisionsunterlagen:
Bescheinigungen und Zulassungen wie:
- Fachunternehmerbescheinigung
- Fachbauleiterbescheinigung
- Konformitätsbescheinigung
- Zulassungsbescheide
- wesentliche Berechnungen
- Dimensionierungen und Abnahme-, Prüf- und Übergabeprotokolle
- Technische Datenblätter
- Montageanleitungen
Bedienungsanleitungen sowie:
- Wartungs- und Pflegeanleitungen
- Prüf- und Herstellerbescheinigungen
Alles Wichtige für Wartung und Instandsetzung:
- Liste der verwendeten Materialien (Hersteller, Bezeichnung, Format, Farbe,...)
- Dokumentation GewAbfV, Lieferscheine / Wiegescheine, Entsorgungsnachweise
Gewerkespezifische Anforderungen wie:
- Werkpläne
- Ausführungsdetails
- Übersichtspläne
Allgemeine Vorbemerkungen
Plan- und Anlagenverzeichnis
5.) Plan & Anlagenverzeichnis
siehe hierzu das Planverzeichnis vom 20.02.2026
7.) Poolarserver
Weitere Unterlagen und oder Planfortschreibungen werden dem AN ausschliesslich über ein Onlineportal
"Poolarserver" zur Verfügung gestellt. Erst mit Beauftragung der jeweiligen Leistungen werden die Zugangsdaten erteilt.
Der AN ist verplichtet diese wöchentlich abzurufen, er wird allerdings per Mail über Änderungen und Fortschreibungen informiert.
Plan- und Anlagenverzeichnis
08 Abdichtungsarbeiten
08
Abdichtungsarbeiten
08.__.__.01 Vorbereiten des Untergrundes / Bauwerksabdichtung Vorbereiten des Untergrundes für die nachfolgende Bauwerksabdichtung.
Ebenen der Bauteiloberflächen, Abschlagen von Graten und überstehenden Nasen,
Vermörteln von Fugen, Überarbeiten von Nestern und Hohlstellen, Glätten der Oberfläche und sauberes abfegen.
08.__.__.01
Vorbereiten des Untergrundes / Bauwerksabdichtung
1.500,00
m²
08.__.__.02 Bitumen- Voranstrich auf gereinigte Flächen (Boden) Bitumen-Voranstrich gem. Herstellerangaben auf die vorgereinigten, trockenen Flächen vollflächig streichen und durchtrocknen lassen.
Angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
08.__.__.02
Bitumen- Voranstrich auf gereinigte Flächen (Boden)
1.300,00
m²
08.__.__.03 Bodenabdichtung Abdichtung auf Bodenflächen gegen Bodenfeuchte mit Bitumenbahnen.
Bauteil: Sohle
Untergrund: Stahlbeton
Einbausituation über Sohle
Abdichtung: Bitumen-Schweißbahn PYE G 200 S4,
1-lagig, lose verlegt und Überdeckungen verschweißt
Seitliche Wandanschlüsse sind in gesonderter Position aufgeführt und dort zu kalkulieren.
Material liefern und verlegen
08.__.__.03
Bodenabdichtung
1.300,00
m²
08.__.__.04 Sohlendurchführung eindichten Sohlendurchführung, bis DN 200, an Flächenabdichtung der
Vorposition fachgerecht anbinden, eindichten, mit Klebe- oder
Klemmflansch.
08.__.__.04
Sohlendurchführung eindichten
65,00
Stk
08.__.__.05 Wandanschluss herstellen bituminös Bituminöse Dichtungsbahn DIN- und fachgerecht als
Abdichtungsanschluss an aufgehende Bauteile-Übergang
zwischen Stb.-Sohle und aufgehenden Stb. Wänden bzw. Mauerwerkswände
aufbringen, rechtwinklig, Abdichtung geklebt.
Abdichtung hochführen bis ca. 15 cm.
08.__.__.05
Wandanschluss herstellen bituminös
400,00
m²
08.__.__.06 Bitumenvoranstrich außen Haftgrund als Bitumenlösung für Wandabdichtung, liefern und auf trockenen, gereinigten Stb.- Wandflächen bzw. MWK-Wandflächen, erdberührt, vollflächig auftragen.
Ausführung von OK Fundament = ca. -0,60 m bis 50 cm ü. OKG,
Abwicklung einschl. Fundament- Wandversatz = ca. 1,50 m,
Angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
08.__.__.06
Bitumenvoranstrich außen
200,00
m²
08.__.__.07 Kanten fasen, Abdichtung Kanten der Fugen nachträglich für
Abdichtung als Fase herstellen.
Bauteil: Streifenfundamente
Untergrund: Beton
Abmessung: 25/25 mm
08.__.__.07
Kanten fasen, Abdichtung
160,00
m
08.__.__.08 Hohlkehle, bituminös Hohlkehlen am Fundament-/Wandanschluss mit zweikomponentiger kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung (PMBC) herstellen, passend zum angebotenen Abdichtungssystem.
Einbauort: Sockel
Untergrund: Mauerwerk, Beton
08.__.__.08
Hohlkehle, bituminös
160,00
m
08.__.__.09 Hohlkehle, Mörtel Nicht kapillar leitende Mörtelkehle herstellen am
Bauteilübergang von Wand zu Sohle bzw. von Sohle zu
Fundament für das spätere Aufbringen einer Abdichtungsbahn.
08.__.__.09
Hohlkehle, Mörtel
160,00
m
08.__.__.10 Kratzspachtelung Grundierung und Kratzspachtelung auf die besenreine und trockene Stb-Wandflächen zur Glättung des Untergrundes vollflächig aufbringen.
Angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
08.__.__.10
Kratzspachtelung
200,00
m²
08.__.__.11 Abdichtung Außenwand Abdichtung von außen auf erdberührten Stb. Fundamenten und im Übergang an den zurückspringenden Wandanschlussbereichen, sowie an aufgehenden
Stb.-Außenwänden von 0,60 m u.OKFF bis 30 cm ü.OK Gelände.
Bituminöse Abdichtung gem. DIN 18533-2 gegen Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser (W 1.1-E), mit kaltselbstklebenden Bitumen-Dichtungsbahnen, vollflächig verklebt.
Angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
08.__.__.11
Abdichtung Außenwand
200,00
m²