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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Putz-/Stuckarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18350 Putz-/Stuckarbeiten,
und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen
gelten die Regelwerke der nachstehend genannten
Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung
gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und
Arbeitsausführung:
BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.,
Bundesverband Leichtbeton e. V.,
Bundesverband Porenbetonindustrie e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und
Fassade,
VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V.,
WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft
für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.
DVL: Dachverband Lehm e. V.,
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.
(beim Bau von Schwimmbändern)
2 Ausführung und Konstruktion
2.1 Allgemeine Hinweise
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben,
aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen
Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen
Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig
vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten
Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten
hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und
benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau
vorhandenen Meterrissen zu prüfen und
erforderlichenfalls
die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement
festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen,
insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der AG
unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt
werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich
der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach
Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands
zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar.
Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG
rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines
Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Vor Ausführungsbeginn sind vom AN alle vorhandenen
Fenster, Türen und Verglasungen auf Schäden und
Verunreinigungen zu prüfen und diese beim AG
anzuzeigen. Nicht angezeigte Kratzer oder
Mörtelverunreinigungen werden als vom AN verursacht
vermutet. Alle Einbauteile wie Fenster, Fensterstöcke,
Türen, Türfutter, Türrahmen, Türzargen, Verglasungen,
Sichtbetonbauteile, angrenzende Bauteile etc. sind
daher sorgfältig abzudecken.
Höhenmarken dürfen zunächst nicht überputzt werden.
Das nachträgliche Beiputzen der Fehlstellen von
Höhenrissen nach Aufforderung durch die Bauleitung ist
Leistung des AN.
Die Ausführung von Oberputzen ist ausschließlich mit
rostfreiem Werkzeug zulässig.
2.2 Untergrund, Vorleistung
Sämtliche Putzuntergründe sind erforderlichenfalls vom
AN zur Erhöhung der Putzhaftung zu ertüchtigen, so
beispielsweise durch Spritzbewurf oder Auftragen von
Haftbrücken. Ferner ist sicherzustellen, dass keine
Verminderung der Putzhaftung aufgrund von eingesetzten
Trennmitteln, durch nicht saugende Untergründe oder
Oberflächen mit Bindemittelanreicherungen
(Sinterschicht) erfolgt.
Fehlstellen, zu tiefe oder zu breite Fugen sind
auszugleichen; sie dürfen nicht im Zusammenhang mit
der ersten
Putzlage ausgeglichen werden.
Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar
sind oder wo Risse erwartet werden, sind vor Beginn mit
dem Auftraggeber zu besichtigen und festzulegen. Die
erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Rissen
sind vor Beginn der Arbeiten mit dem AG abzusprechen
und deren Vergütung zu regeln.
Sofern Bauteile vor Arbeitsausführung vom AN
abgewässert bzw. abgestrahlt werden, ist
sicherzustellen, dass
feuchtigkeitsempfindliche bzw. stark saugende
Materialien vor zu großem Nässeeintrag geschützt
werden.
Sofern der AN gewässerverunreinigende Zusätze bei
Nassreinigungen einsetzt, sind die Gerüstlagen so mit
Folie abzudecken, dass das kontaminierte Wasser vom AN
über Rinnen gesammelt und geordnet entsorgt wird.
2.3 Oberflächen
Sämtliche Nachputzarbeiten sind mit gleichem Material
wie die nebenliegenden Hauptflächen so auszuführen,
dass keine Absätze oder Ansätze erkennbar sind.
Putze und Spachtelungen sind mindestens in
Standardqualität (Q2) nach DIN 18550 auszuführen, DIN
EN
13914 bleibt insoweit in Bezug auf die dort genannten
Ausführungstoleranzen ohne Beachtung.
Sind Oberflächen gemäß Leistungsbeschreibung in den
Qualitätsstufen Q3 oder Q4 nach DIN 18550 bzw. nach
Merkblatt "Putzoberflächen im Innenbereich" des
Bundesverbandes der Gipsindustrie e. V. herzustellen,
sind
grundsätzlich die erhöhten Ebenheitstoleranzen nach
DIN 18202 einzuhalten.
Sofern später auftretende Streiflichtverhältnisse
offensichtlich absehbar sind (z. B. lange, schmale
Flure,
Wandleuchten, Downlights in Wandnähe), erkundet der AN
unaufgefordert beim AG, ob Streiflicht zu erwarten
ist und welche Güte die Putzoberfläche aufweisen soll.
Einen deutlichen Hinweis auf später zu erwartende
Streiflichtverhältnisse geben hierbei
Elektro-Wandauslässe sowie wandbündige Türen und
Fenster ohne
seitlichen Wandanschlag. Unterbleibt die rechtzeitige
Erkundung des AN zu Streiflichtverhältnissen und
Qualitäten der Putzoberfläche, gehen alle späteren
Aufwendung zur Beseitigung von minderwertigen
Oberflächenqualitäten zulasten des AN.
2.4 Einbauten/Einbauteile
Soweit für das Anputzen und Überputzen von
Einbauteilen nichts anderes vereinbart ist, soll
folgende
Ausführung gelten: Rahmen, Gewände, Fachwerkteile u.
Ä. aus Metall oder Holz dürfen keine kraftschlüssige
Verbindung mit dem Putz haben, sie sind mit
durchgehender Armierung zu überspannen und zusätzlich
an der
Putzoberfläche oberhalb des Materialwechsels durch
Kellenschnitt zu trennen. Der Kellenschnitt ist vom AN
nachträglich dauerelastisch zu verfugen.
Soweit Türen, Klappen o. ä. Einbauteile mit nicht
verdeckten Befestigungsmitteln (z. B.
Befestigungslaschen) in
unverputztes Mauerwerk eingesetzt werden, sind die
angrenzenden Wandflächen zu putzen. Dies gilt
insbesondere für die Stahleckzargen, deren
Befestigungslaschen zu überputzen sind, sowie für
Aufzugsfahrschachttüren, deren Laibungen gleichfalls
nachträglich einzuputzen sind.
Bauseitig geschlossene Durchbrüche und Schlitze sind
vor Ausführung des Flächenputzes zeitlich vorgezogen
zunächst mit einem Grundputz vor Ausführung des
Flächenputzes zu überputzen.
In den Putz einbindende Bauteile, wie z. B.
Rohrleitungen, sind vom AN vor dem Einputzen elastisch
zu
ummanteln, sodass keine Risse am Putz durch Bewegungen
der Einbauteile entstehen können. Bei
Verwendung von Zementputz oder Kalkzementputz im
Zusammenhang mit der Anarbeitung von
Natursteinoberflächen (z. B. Natursteinfensterbänken)
ist vom AN vor Ausführung die Verträglichkeit des
Steins
zu Zementmörtel in Bezug auf später entstehende
Verfärbungen des Steins zu prüfen.
2.5 Laibungen/Außenecken
Eckausbildungen an Laibungen und Außenecken sind stets
mit verzinkten Eckschutzprofilen auszuführen. Der
Putzanschluss an Fenster und Türen ist mittels
elastischer Anputzprofile auszubilden.
Soweit Außentür- und Fensterelemente zum Zeitpunkt der
Ausführung des Laibungsputzes noch nicht eingebaut
sind, werden die Laibungen in ihrer gesamten Tiefe
verputzt, um einen geeigneten Untergrund für
Dampfsperrfolien und Fugendichtbänder zu schaffen.
Die Laibungen von Türöffnungen mit Stahleckzargen sind
auf der Zargengegenseite mit einem verzinkten
Putzeckschutzprofil zu versehen, die Laibung ist
nachfolgend in gesamter Breite bis an die Stahlzarge
zu putzen;
der Putz soll nicht auf Dicke 0 mm auslaufen.
Aufzugsfahrschachttüren sind fahrschachtseitig
einzuputzen, um einen dichten Bauwerksanschluss zu
gewährleisten.
2.6 Fugen/Anschlüsse
In zu verfliesenden Bereichen mit optischen
Anforderungen (Bäder- und WC-Einheiten) sind
Putzlehrschienen
zur Erlangung absoluter Oberflächenebenheit einzubauen.
2.7 Armierung und Putzträger
Sämtliche Materialwechsel im Untergrund, Schlitze und
Durchbrüche sowie alle Ecken von Fenstern und Türen
sind vor dem Überputzen mit einer Putzarmierung aus
Glasfasergewebe, Maschenweite ca. 4mm zu versehen.
Zu überputzende Schlitze sind unterhalb der
Armierungslage vor dem Verputzen vollflächig zu füllen.
Materialien mit geringer Putzanhaftungsmöglichkeit
und/oder geringer Saugfähigkeit sind vor dem Verputzen
mit
einem Putzträgergewebe aus Rippenstreckmetall zu
überspannen und während des Verputzens zusätzlich mit
Armierungsgewebe mit einem seitlichen Überstand >150mm
zu überdecken.
2.8 Sanierputz
Die Ausführung von Sanierputzmaßnahmen erfolgt auf
Grundlage der WTA-Merkblätter unter Beachtung und
Einhaltung aller darin beschriebenen Anforderungen und
Prüfkriterien.
2.9 Außenputz
Vor dem Aufbringen eines Außenputzes auf porösem
Ziegelmauerwerk von Kellerwänden ist eine
zementgebundene elastische Dichtungsschlämme als
Grundierung aufzubringen.
Auf gleichmäßige Färbung und Oberflächenausbildung des
Außenputzes ist zu achten. Flecken und Ansätze im
Außenputz gelten als wesentlicher Mangel. Putzsichtig
verbleibende Flächen und Flächen aus durchgefärbtem
Putzmaterial sind stets nur mit Material einer Charge
in einem Arbeitsabschnitt ("Tagesabschnitt")
herzustellen,
um optische Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Arbeitsabschnitte und -unterbrechungen sind so zu
planen,
dass sie an Ecken liegen. Zusammenhängende Putzflächen
sind stets in einem Arbeitsgang frisch-in-frisch und
frei von Arbeitsansätzen herzustellen. Für den
späteren Verschluss von Rüstankerlöchern sind, soweit
dieser mit
Putzmaterial erfolgt, Originalmaterialien aus den
entsprechenden Putzmörtelchargen vom AN während der
Arbeitsausführung zurückzulegen.
2.10 Sockel
Als geeigneter Untergrund von Sockelputz ist bei
erdberührten Bauteilen eine wirksame Abdichtung oder
ein
wasserundurchlässiges Betonbauteil erforderlich. Der
Sockelputz selber muss feuchtigkeitsbeständig sein, der
Putzmörtelgruppe CS III oder CS IV und der Kategorie
W3 der Wasseraufnahmefähigkeit nach EN 15824
entsprechen.
Der Sockelputz ist im erdberührten Bereich zusätzlich
mit einer mineralischen Abdichtungsschlämme an der
Oberfläche abzudichten und mit einer Schutzlage vor
mechanischer Beschädigung zu schützen. Erdberührte
Gebäudesockel sind gemäß DIN 18533-1, Klasse W4-E
abzudichten. Der AN prüft, ob der Putzgrund für seine
Arbeiten in Form einer entsprechenden Abdichtung
gegeben ist.
Sind die vorstehenden Ausführungsvorgaben planerisch
und/oder durch die nachfolgende
Leistungsbeschreibung nicht erfüllt, meldet der AN
rechtzeitig vor Beginn der Ausführung Bedenken an, um
die
erforderliche Art der Ausführung zu klären.
2.11 Modernisierung/Instandsetzung
Soweit Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
in bewohnten Räumen stattfinden, vermeidet der AN
jegliche Belästigungen der Wohnungsnutzer bspw.
dadurch, dass alle Materialien nur außerhalb der
Wohnungen angemischt werden.
Die Baustelle ist bei Arbeitsunterbrechungen oder bei
Arbeitsende in einem sauberen und ordentlichen Zustand
zu hinterlassen.
Der AN trifft, sofern dies notwendig ist,
selbstständig Terminabsprachen zur Durchführung seiner
Leistungen,
wie z. B. Mängelbeseitigung oder Restarbeiten, mit den
Mietern.
2.12 Bauphysik
Fensterlaibungen in schwach dämmenden Bauteilen
(Betonwände, Kalksandsteinwände etc.) müssen
grundsätzlich gedämmt werden. Soweit außenseitig keine
oder nur eine Dämmung geringer Stärke (< 6 cm im
Laibungsbereich) aufgebracht wird, soll eine
zusätzliche Laibungsinnendämmung vorgesehen werden. Als
Material hierfür sind Kalziumsilikatplatten zu
verwenden, sofern nicht aus etwas anderes beschrieben
ist. Der AN
weist den AG ggf. auf die Erfordernis der zuvor
beschriebenen Laibungsinnendämmung hin.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Wärmedämmverbundsysteme
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18345
Wärmedämm-Verbundsysteme, und die Allgemein
Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
Deutsche Bauchemie e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und
Fassade,
VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V.,
WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft
für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben,
aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen
Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen
Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig
vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten
Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten
hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße auf
Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu
prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit
der Wanduntergründe durch Schnurgerüst und
Flächenaufmaß sicherzustellen. Bei Überschreitung der
Toleranzgrenzen ist der AG unverzüglich zu
verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt
werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich
der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach
Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands
zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar.
Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG
rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines
Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd
sind alle eventuellen
bauablaufbedingten Aufwendungen für Siloaufstellungen,
Hebezeuge, Mobilkraneinsätze,
Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen,
Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der
Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler
Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert
vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen
ausdrücklich abweichend beschrieben.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und
Montageplanung zu erstellen und dem AG vor
Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN
sind
u. a.:
vollständiges Wärmedämm-Verbundsystem nach
GEG-Nachweis,
Anpassung des WDVS an den Geländeverlauf,
Anschluss an integrierten und vorgesetzten
Sonnenschutz,
Anordnung von Brandschutzriegeln,
statische Bemessungen, Windsog, Dübelberechnung,
Gefahr von Veralgung,
Sockelausbildung,
Dachrandanschluss sowie Innenseiten von Attiken,
Dehnungsmöglichkeiten an Fensterbankanschlüssen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Sofern Regenfallrohre zur Ausführung von WDVS-Arbeiten
demontiert werden, müssen vom AN provisorische
Regenwasserableitungen bis auf die Geländeoberfläche
an allen Fallrohranschlüssen angebracht werden.
Im Falle von Zugerscheinung durch "Kaminwirkung" bei
Gerüsten mit Gerüstverkleidung hat der AN bei
Erfordernis für temporäre Öffnungen in der Verkleidung
zu sorgen.
Wenn dem AN Gerüste bauseits zur Verfügung gestellt
werden, sind diese von grober Verschmutzung, die
durch die Arbeiten des ANs entstanden sind, täglich zu
Arbeitsende zu reinigen.
3.2 Materialien
Die Verarbeitungsrichtlinien der WDVS-Hersteller sind
ebenso einzuhalten wie die Vorgaben aus DIN 55699.
Polystyrol-Hartschaumdämmungen sind nur in
grafitgeschäumter Ausführung zulässig. Alle
Materialien sind
systemintern aus dem Produktangebot nur eines
Herstellers zu beziehen.
Eckschutz- und Abschlussprofile sollen mit minimaler
Ansichtsbreite in verzinkter Oberfläche, keinesfalls
jedoch
kunststoffbeschichtet ausgeführt werden.
3.3 Untergrund
Dem AN obliegt rechtzeitig vor Ausführungsbeginn die
Prüfung des Untergrunds in Bezug auf Ebenheit,
Trockenheit, Saugfähigkeit, Materialeignung,
Festigkeit der Oberfläche etc.
3.4 Anschlüsse
Rahmen, Gewände, Fensterbänke u. ä. dürfen keine
kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind
durch geeignete Maßnahmen, z. B. entsprechende An- und
Abschlussprofile, Kompribänder und dergleichen, zu
trennen. Des Weiteren ist bei Anschlüssen zwischen
Bauteilen im Innen- und Außenbereich eine thermische
Trennung auszubilden; der Isothermenverlauf ist zu
beachten.
3.5 Fugen
Der AN erfragt unaufgefordert die größten zu
erwartenden Fugen und Setzungsbewegungen, er stimmt die
Auswahl geeigneter Fugenprofile hierauf ab. Die
Ausbildung aller Fugen sowie der An-/Abschlüsse
erfolgen
nach Vorgaben des Systemherstellers. Fugen sind im
WDVS direkt oberhalb der Fugen im Untergrund des
WDVS auszuführen.
3.6 Oberputz/Beschichtung - WDVS
Auf gleichmäßige Färbung und Oberflächenausbildung des
Oberputzes ist zu achten. Flecken und Ansätze im
Oberputz gelten als wesentlicher Mangel. Besonders bei
Oberputzschichten mit Farbzusatz ist darauf zu achten,
dass für zusammenhängende Flächen nur Material einer
Charge verwendet wird.
Alle nichtmineralischen, getönten Oberputze erhalten
einen abschließenden Deckenanstrich mit
Silikonharzfarbe
zur Vermeidung von Flecken/Farbunterschieden.
3.7 Deckendämmung
Bei außenseitiger Deckendämmung, bei z. B.
auskragenden Bauteilen oder Loggien, sind vorderseitig
systemzugehörige Tropfkantenprofile mit mindestens 10
mm Überstand/Abkantung einzubauen. Als
Deckendämmung sind ausschließlich nicht brennbare
Baustoffe zulässig, Polystyroldämmung darf nicht zum
Einsatz gebracht werden.
3.8 Innendämmungen
Soweit Innendämmungen an der Unterseite von Decken zur
Ausführung gelangen, sind alle in die Decken
einbindenden Bauteile (Stützen, Unterzüge, Wandköpfe
etc.) bis zu einer Höhe von 1,00 m unterhalb der Decke
allseitig flankierend zu dämmen, soweit nicht
anderweitig anderslautend beschrieben.
Die an den Außenecken sichtbaren Dämmstoffanschnitte
sind zu überdecken, ausgenommen es handelt sich
um durchgängig monolithische Dämmstoffe ohne
andersartige Oberfläche. Soweit konstruktiv möglich,
sollen
die Anschnittsflächen von Dämmstoffen an Außenecken
von Unterzügen nach unten und nicht seitlich
angeordnet sein. Der AN stellt dem AG verschiedene
Möglichkeiten der Ausführung von Außenecken (z. B.
Über-Eck, Gehrung, Blechprofilabdeckung etc.) im
Rahmen einer Bemusterung zur Auswahl vor.
Soweit Befestigungsmittel von Innendämmungen nach
Herstellerangaben in die Oberfläche bündig einsenkbar
sind, ist diese Einsenkung auszuführen.
3.9 Oberflächenvergütung - Anti-Graffiti
WDVS-Oberflächen an öffentlich begehbaren Flächen
erhalten bis 3,00 m Höhe, soweit nicht abweichend
beschrieben, eine zum System des WDVS-Herstellers
gehörige Anti-Graffiti-Beschichtung.
3.10 Biozide Materialeinstellungen
Dem AG ist bekannt, dass Jahre nach der Herstellung
des WDVS ein Algen- und Pilzbefall an Fassadenflächen
auftreten kann. Biozide Einstellungen der Oberputze
oder Anstriche können diesen Effekt als Opferschicht
nur
verzögern, nicht jedoch dauerhaft unterbinden. Aus
Gründen des Umweltschutzes soll der AN, soweit nicht
ausdrücklich abweichend beschrieben, in bewitterten
Lagen keine biozid eingestellten Materialien verwenden,
um keine Biozide in das Grundwasser einzutragen.
3.11 Sockel
Die Oberfläche des Sockelputzes ist, soweit nicht
ausdrücklich anderslautend beschrieben, mit einfarbig
grauem
Oberputz und doppellagiger Gewebespachtelung
(Panzergewebe) herzustellen.
3.12 Bauphysik
Fensterlaibungen in schwach dämmenden Bauteilen
(Betonwände, Kalksandsteinwände etc.) müssen
grundsätzlich gedämmt werden.
Metallprofile, z. B. Sockelprofile, sind, wenn der
Untergrund nicht aus schwach dämmendem Baumaterial wie
z.
B. aus Kalksandstein oder Beton besteht, thermisch
durch Unterlegen von Streifen aus geeignetem Dämmstoff,
z. B. extrudiertem Polystyrolhartschaum, thermisch von
den Wänden zu trennen. In das WDVS einbindende
oder dieses tangierende Bauteile sind mit
dauerelastischen Materialien oder bewegungsaufnehmenden
Fugenprofilen so anzuarbeiten, dass die auftretenden
Längenänderungen zwängungsfrei aufgenommen werden.
Soweit Dübel zur Befestigung von WDVS verwendet
werden, sind nur eingesenkte Dübel mit wärmegedämmten
Kopfscheiben zulässig.
3.13 Brandschutz
In WDVS mit brennbaren Dämmstoffen sind
Brandschutzriegel aus nichtbrennbaren Dämmstoffen
(Mineralwolle
A1, Flammpunkt > 1.000 °C) mindestens an folgenden
Stellen einzubauen:
< 90 cm über OK Gelände als Sockelstreifen,
im Gebäudeabschluss unterhalb Traufe/Attika,
vollständig umlaufend (nicht nur über Fensterstürzen!)
in mindestens jedem zweiten Geschoss.
Beim Einbau von Polystyroldämmstoffen an Fassaden
bewohnter oder genutzter Gebäude besteht während des
Anbringens der Polystyrolplatten bis zu deren
Überdeckung mit Armierungsmörtel ein deutlich erhöhtes
Brandrisiko mit schlimmstmöglicher Personengefährdung!
Aus diesem Grund ist der AN für die Einhaltung bzw.
Umsetzung der nachfolgenden Sicherheitsmaßnahmen
verantwortlich:
Aufklärung der Bewohner/Nutzer der Gebäude zu den
Brandgefahren durch Aushänge und Flugblättern.
Der AN wird nur so viele unverputzte
Polystyrol-Dämmstoffflächen erstellen, wie es
arbeitsablauftechnisch
unverzichtbar ist, um ansatzfreie
Armierungsputzflächen zu bekommen.
Dämmstoffe aus Polystyrol dürfen vom AN nur in
mindesterforderlicher Menge und stets nur unmittelbar
vor
ihrer Verarbeitung auf dem Gerüst zu lagern.
Das Arbeitsgerüst ist vom AN arbeitstäglich komplett
von Polystyrolresten abzufegen; alle übrigen
brennbaren Stoffe sind von dem Gerüst und unter dem
Gerüst arbeitstäglich zu entfernen.
Der AN benennt dem AG bis spätestens 5 Tage vor
Ausführungsbeginn den für den Brandschutz
verantwortlichen Bauleiter namentlich.
Gleichfalls sind Brandwände mit nicht brennbaren
mineralischen Dämmstoffen zu überdecken, der AN
erkundet
hierfür unaufgefordert die Lage von Brandwänden hinter
den zu verputzenden Außenwänden. Der Sockelbereich
solcher Brandwandüberdeckungen ist mit
feuchtigkeitsresistenter und nicht brennbarer
Schaumglasdämmung
zu versehen.
3.14 Statik/Windlasten
Der AN schuldet im Rahmen seiner Werkstatt- und
Montageplanung eine Dübelstatik und als deren Grundlage
eine Windsogberechnung samt deren Prüfung. Alle
erforderlichen Eingangswerte für die Statik ermittelt
der AN
nach Auftragserteilung selbstständig.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1 Vorbemerkung
Für die nachfolgend ausgeschriebene Baumaßnahme wird
nachstehende Baustellenordnung vereinbart. Ferner
gelten die spezielle Projekt-Baustellenordnung und der
aktuelle Leitfaden für Fremdfirmen des AG. Diese soll
einen störungsfreien Bauablauf ermöglichen und die
Sicherheit für Beschäftigte und Anlagen gewährleisten.
Sie
enthält Regeln zur Organisation, Koordination und
Überwachung des Baustellenbetriebs und umfasst Maßgaben
zur Arbeitssicherheit. Jeder AN hat sein Personal über
den Inhalt der Baustellenordnung und des Leitfadens zu
unterrichten. Ihre Einhaltung ist ein Teil der
Vertragserfüllung.
2 Allgemeines
Das Personal des ANs hat den Anweisungen des AG Folge
zu leisten. Im nicht gerechtfertigten Weigerungsfall
hat der AG das Recht, die erforderlichen Maßnahmen
zulasten des ANs zu veranlassen.
Der AG wird bei offensichtlicher Missachtung der
Unfallverhütungsvorschriften oder bei bestehenden
Unfallgefahren die sofortige Einstellung der Arbeiten
veranlassen. Die Unterbrechung dauert so lange an, bis
die
Gefahrenquelle beseitigt ist. Die durch die
Unterbrechung entstehenden Kosten und Folgen gehen
zulasten des
verursachenden ANs. Der vereinbarte
Fertigstellungstermin bleibt von dieser Maßnahme
unberührt.
Der AN verpflichtet sich, seine Arbeit auf dem
Baustellengelände erst aufzunehmen, wenn ihm die
Arbeitserlaubnis vom AG erteilt wurde. Die in
Verbindung mit der Arbeitserlaubnis erteilten Auflagen
bezüglich
der Arbeitssicherheit usw. sind einzuhalten.
Den Beschäftigten des ANs ist ausschließlich der
Aufenthalt innerhalb der ihnen vom AG zugewiesenen
Bereiche gestattet. Der Zugang zu anderen Bereichen
des Gebäudes bzw. dem zum Gebäude gehörenden
Gelände ist ausdrücklich untersagt.
Die Bauleitung ist berechtigt, gegen die
Baustellenordnung zuwiderhandelnde Personen nach
einmaliger
Abmahnung von der Baustelle zu weisen.
3 Verantwortung des ANs
Der AN hat das Arbeitsschutzgesetz und die
Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils neuesten
Fassung
einzuhalten. Das von ihm eingesetzte Personal ist
entsprechend der für seinen Arbeitsbereich gültigen
Unfallverhütungsvorschrift zu unterweisen. Bei
Arbeitsunfällen ist, unabhängig von der
unternehmensinternen
und arbeitsrechtlichen Meldepflicht, grundsätzlich der
AG unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4 Persönliche Schutzausrüstung
Für alle Arbeiten hat der AN seinem Personal die
notwendigen Schutzausrüstungen bereitzustellen. Er hat
dafür
zu sorgen, dass seine Mitarbeiter die
Schutzausrüstungen nutzen. Prinzipiell besteht auf der
Baustelle
Schutzhelm- und Sicherheitsschuhpflicht.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass der gesamte
Bereich seiner Bau- und Montagestelle auch bei
vorübergehender Abwesenheit des Personals so gesichert
ist, dass keine Unfallgefährdungen bestehen.
5 Technische Sicherheit von Arbeitsmitteln
Verwendete Arbeitsmittel, wie Gerüste, Bauaufzüge,
Arbeitsbühnen, elektrische Anlagen und Geräte, Krane
und
dergleichen, haben den geltenden Regeln und
Unfallverhütungsvorschriften sowie den Allgemein
Anerkannten
Regeln der Technik zu entsprechen. Vorgeschriebene
Sachkundigen- und Sachverständigen-Prüfprotokolle
müssen vom AN rechtzeitig vorgenommen werden, sie sind
einschl. aller sonstigen notwendigen Nachweise auf
der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten.
6 Hebezeuge und Montagefahrzeuge
Bei der Benutzung von mobilen Hebezeugen ist der AN
für ordnungsgemäße Handhabung und
Schutzvorkehrung verantwortlich. Das gilt auch für
eingesetzte Anschlagmittel. Es dürfen nur für den
beabsichtigten Transport zugelassene und
sicherheitstechnisch einwandfreie Lastaufnahmemittel
eingesetzt
werden.
7 Absturzsicherungen
Gerüste sind nach DIN 4420 zu errichten. Vom
Gerüstbauer ist dies durch das Anbringen eines oder
mehrerer
Gerüstkennzeichnungen, aus denen die zulässige
Belastbarkeit, die Gerüstgruppe sowie
DIN-4420-Konformität
hervorgehen, zu dokumentieren. Für die betriebssichere
Herstellung und den Aufbau von Gerüsten ist die
Fachfirma verantwortlich. Für die Erhaltung des
Gerüsts ist der Benutzer verantwortlich. Es dürfen
keine
Absturzsicherungen ohne die Zustimmung der Bauleitung
entfernt bzw. außer Kraft gesetzt werden. Die
Benutzung von beschädigten oder nicht den Vorschriften
entsprechenden Gerüsten ist nicht gestattet. Vor der
Freigabe ist die Zustimmung zur Nutzung von der
Bauleitung bzw. SiGeKo einzuholen.
8 Arbeiten in mehreren Ebenen
Bei Montagearbeiten ist das zeitgleiche
Übereinanderarbeiten mehrer Personen auszuschließen.
Ist dies nicht
möglich, so sind alternative Maßnahmen zur Sicherung
der Gefahrenbereiche wie Absperrungen vorzusehen.
9 Elektrosicherheit/Baustromversorgung
Elektroarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen
ausgeführt werden. Es ist nur die Verwendung von
zugelassenen und gem. UVV geprüften elektrischen
Betriebsmitteln und Geräten gestattet. Ab der
Hauptverteilung sind für die Arbeiten des ANs
erforderliche Unterverteilungen Sache des ANs.
10 Baustellenbeleuchtung
Der AN stellt eine ausreichende
Arbeitsplatzbeleuchtung für seine Mitarbeiter in allen
Arbeitsbereichen im
Rahmen seiner Leistungen zur Baustelleneinrichtung für
sein Gewerk zur Verfügung.
11 Brand- und Explosionsschutz
Arbeiten in und an genutzten oder bewohnten Gebäuden
stellen neben einer erhöhten Brandgefahr auch eine
besonders hohe Gefährdung für die Nutzer und Bewohner
der Gebäude dar. Aus diesem Grund sind alle
Gerüstlagen arbeitstäglich von Materialresten zu
säubern, brennbare Materialien, insbesondere
Polystyroldämmstoffe, dürfen nur in solcher Menge auf
Gerüsten gelagert werden, wie sie innerhalb der
nächsten zwei Stunden verarbeitet werden sollen.
Aufgrund des äußerst hohen Risikos für Leib und Leben
der Gebäudebewohner während der Ausführung von
WDVS mit Polystyrol gilt: Werden Fassaden genutzter
oder bewohnter Gebäude mit Polystyroldämmstoffen
bekleidet, sind diese zu Ende jeden Arbeitstags so
weit mit Armierungsputz zu versehen, dass nach
Feierabend,
nachts und am Wochenende nur in unumgänglich
erforderlichem Umfang ungeputzte Dämmstoffflächen an
den
Fassaden verbleiben, um eine eventuelle
Brandausbreitung zu minimieren.
Jeder AN hat im Rahmen seines Wirkungsbereiches dafür
zu sorgen, dass jegliche Brandgefahr vermieden
wird. Darüber hinaus hat der AN bei Arbeiten mit
Brandgefahr ausreichend Maßnahmen für eine evtl.
Brandbekämpfung zu treffen. Der AN verpflichtet sich,
im Vorfeld und eigenverantwortlich entsprechende
Erlaubnisscheine (z. B. bei Schweißarbeiten) bei dem
entsprechenden Gebäudeverantwortlichen einzuholen. Bei
vorhandener Brand- und Explosionsgefahr ist eine
Schweißerlaubnis beim AG einzuholen.
Gasflaschen aller Art sind durch geeignete Maßnahmen
gegen Umfallen zu sichern. Sie dürfen nicht der Sonne
oder sonstigen Wärmeeinflüssen ausgesetzt werden. Die
Aufstellorte für eine größere Anzahl von Gasflaschen
sind mit dem AG im Vorfeld abzustimmen. Die Lagerung
von Flüssiggas unter Erdlage ist grundsätzlich
verboten.
12 Verkehrswege
Sämtliche Flucht- und Rettungswege sind vom AN
permanent freizuhalten.
13 Sozialeinrichtungen
Waschräume und Toiletten werden durch den AN Rohbau
bereitgestellt und regelmäßig gereinigt.
14 Fernsprechstelle
Ein Fernsprechgerät mit Notrufeinrichtung hat bei der
örtlichen Fachbauleitung zur Verfügung zu stehen.
15 Umgang mit Gefahrstoffen
Beabsichtigt der AN den Einsatz bzw. Umgang mit
Gefahrenstoffen entsprechend der
Gefahrenstoffverordnung
bzw. den technischen Regeln für Gefahrenstoffe, so hat
der AN vor Aufnahme der Arbeiten:
den Nachweis der Sachkunde,
eine Anzeige des beabsichtigten Umganges mit dem
Gefahrenstoff,
das Vorhandensein einer entsprechenden
Betriebsanweisung gem. den Vorschriften der
Gefahrenstoffverordnung,
das Vorhandensein von EU-Sicherheitsdatenblättern
schriftlich zu erbringen.
Andernfalls behält sich der AG vor, die Arbeiten zu
unterbinden bzw. auf Kosten des ANs an einen Dritten
weiterzuvergeben.
16 Abfallbeseitigung/Sauberkeit auf der Baustelle
Es ist besonders zu beachten, dass der Straßenverkehr
nicht durch Verschmutzung oder sonstige
baustellentypische Beeinflussung gestört wird. Auf der
Baustelle wird die Abfallbeseitigung nach dem
Verursacherprinzip organisiert.
Es wird während der gesamten Bauzeit immer eine
saubere, den Unfallverhütungsvorschriften entsprechende
Baustelle verlangt.
Schutt ist grundsätzlich nach Anfall in die
Schuttcontainer zu laden. Verpackungsmaterialien und
leere Gebinde
etc. sind grundsätzlich nach Anfall durch den
jeweiligen AN zu sammeln und täglich
eigenverantwortlich in
Eigenregie von der Baustelle zu transportieren und zu
entsorgen. Schuttcontainer sind regelmäßig zu leeren.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass durch Schutt,
Staub und sonstige Verschmutzungen nachfolgende
Gewerke in ihrer Qualität nicht dauerhaft
beeinträchtigt sind. Die Bauleitung hält sich bei
Nichteinhaltung dieser
Forderungen, nach Setzung einer angemessenen Frist,
ohne weitere Ankündigung die Ersatzvornahme vor.
17 Alkohol
Im Bereich der Baustelle sowie im gesamten
Betriebsgelände gilt absolutes Alkoholverbot. Sollten
an der
Baustelle Beschäftigte während der Arbeitszeit
alkoholisiert angetroffen werden, behält sich der AG
vor, die
entsprechenden Personen ohne Abmahnung von der
Baustelle zu verweisen.
18 Koordination und Überwachung der Arbeitssicherheit
Auf der Grundlage der Baustellenverordnung wird ein
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
eingesetzt. Er überwacht die Einhaltung dieser
Baustellenordnung sowie die der Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften und schreitet bei
erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Tätigkeit des
Koordinators befreit den AN nicht von der
Verantwortlichkeit zur Erfüllung der Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften.
19 Sonstiges
Vor Beginn der Arbeiten ist die vorliegende
Baustellenordnung nachweislich jedem Mitarbeiter zur
Kenntnis zu
geben. Die Baustellenordnung tritt bei Baubeginn mit
sofortiger Wirkung in Kraft.
1 Vorbemerkung
01 WDVS
01
WDVS
01.__. 1 WDVS, Wand, EPS, B1, d=160mm WDVS, Wand, organischer Oberputz, geklebt einschl.
Armierung. Zeitversetztes Schließen der
Gerüstankerlöcher
begleitend beim (bauseitigen) Abrüsten.
Leistungsumfang
Untergrundprüfung
Untergrundausgleich bis 10 mm
Wärmedämmung
Armierungsspachtelung mit Gewebe
Oberputz
Schließen Gerüstankerlöcher
Zweck: außenseitige Wärmedämmung nach
DIN 55699
Beanspruchung: mechanische Belastung
Vorleistung: KS-/Ziegel-Mauerwerk, Beton,
monolithisch, umlaufende Brandriegel
nach DIN 55699
Folgeleistung: endfertige Oberfläche oder
Anti-Graffiti-Beschichtung
Dämmung: Polystyrolhartschaum (EPS) nach DIN
EN 13163, graphitgeschäumt
Befestigung: nach stat. Erfordernis
Anwendungsgebiet: WAP, zh nach DIN 4108-10
Dämmstoffstärke: 140 mm
WLS: 035
Baustoffklasse: B1/E nach DIN 4102 bzw. EN 13501
im System mit
Hartschaumdämmplatten
Oberputz: PII nach DIN 18550 als
Dünnschichtleichtputz
Struktur: Kratzputz, Körnung 2 mm
Max. Wandhöhe: < 22,00 m über GOK
Windlastzone: II
Einbauort: Fassaden
01.__. 1
WDVS, Wand, EPS, B1, d=160mm
14,00
m2
01.__. 2 Außenecke Gewebeeckwinkel Gewebeeckwinkel als Außeneckausbildung zum Putzeinbau.
Zweck: Kantenschutz gegen mechan.
Belastung, optisch saubere
Eckausbildung
Beanspruchung: mech. Beanspruchung
Vorleistung: Rohbau
Folgeleistung: Armierputz
Material: Kunststoff mit integriertem
Glasfasergewebe
Putzstärke: mind. 15 mm
Schenkellänge: mind. 100/100 mm
Einbauort: Giebel
01.__. 2
Außenecke Gewebeeckwinkel
2,00
m
01.__. 3 Laibungen, WDVS, Profile, bis 25cm Fenster- und Türlaibungen, passend zum zuvor
beschriebenen
WDVS einschl. Eckschutzschienen und Anputzprofilen.
Leistungsbestandteile
Gewebe-Eckschutzschiene
Anputzprofil mit Dichtlippe zum Fenster-/Türrahmen,
bzw. Rollladenschiene
Laibungsdämmung mit -armierung und -putz
Oberputz
Egalisierungsanstrich
Zweck: außenseitige Wärmedämmung nach
DIN 55699
Beanspruchung: mechanische Beanspruchung,
Feuchtigkeit
Vorleistung: Mauerwerk oder Beton
Folgeleistung: endfertige Oberfläche oder
Anti-Graffiti-Beschichtung
Dämmung: wie WDVS Wand
Oberputz: wie WDVS Wand
Oberfläche: wie WDVS Wand
Putzprofile: Kunststoff
Laibungstiefe: über 15-25 cm
Einbauort: ???
01.__. 3
Laibungen, WDVS, Profile, bis 25cm
4,00
m
01.__. 4 Anschluss Fensterelemente Anschluss von WDVS-Flächen und
Laibungen an Fenster und Türen mit
Anputzprofil mit Dichtlippe.
01.__. 4
Anschluss Fensterelemente
4,00
m
01.__. 5 Diagonalbewehrung Fensteröffnung Diagonalbewehrung an Ecken von Fensteröffnungen zur
Minderung der Rissgefahr.
Zweck: Kerbrissvermeidung an Fensterecken
Beanspruchung: mechanische Beanspruchung
Vorleistung: vollflächig gedämmte,trockene
Wandoberfläche
Folgeleistung: Armierputz und Oberputz
Bewehrung: Glasfasergewebe
Maschenweite ca. 4 mm
Einbauort: alle Ecken einer Fensteröffnung
Abrechnung: je Fensteröffnung
01.__. 5
Diagonalbewehrung Fensteröffnung
1,00
St
02 WDVS mit Klinkerriemchen
02
WDVS mit Klinkerriemchen
02.__. 1 Dübelstatik, Werkstatt-/Montageplanung Werkstatt- und Montageplanung für WDVS, bestehend unter
anderm aus:
Planung der Lage von Brandschutzriegeln und
mineralischer
Dämmung
Ausführungsdetails zu allen An- und Abschlüssen
Prüfung Toleranzen im Untergrund
Prüfung vorh. GEG- oder wärmeschutznachweis auf
konkrete bauphysikalische Anforderungen
Planung des Isothermenverlaufs an
Grenzflächen/Materialund Bauteilübergängen
Dübelstatik samt Windlastberechnung nach Vorgaben des
Systemherstellers
Prüfung der vom AN erstellten Statik
Prüfung zum späteren Auftreten von Streiflicht
02.__. 1
Dübelstatik, Werkstatt-/Montageplanung
1,00
psch
02.__. 2 WDVS, EPS, 035, 180mm, Klinkerriemchen, Normalformat WDVS aus Polystyrolhartschaumplatten, geklebt, sowie
Oberbekleidung aus Klinkerriemchen.
Leistungsumfang
Untergrundprüfung
Untergrundausgleich bis 10 mm
Wärmedämmung
Armierungsspachtelung mit Gewebe
Klinkerriemchen
Verfugung
Schließen Gerüstankerlöcher zeitversetzt begleitend
beim
(bauseitigen) Abrüsten
Untergrund: MW- oder Stb.-Wände
Vorleistung: Rohbau, umlaufende Brandriegel
nach DIN 55699
Folgeleistung: endfertige Oberfläche oder
Anti-Graffiti-Beschichtung
Dämmung: Polystyrolhartschaum (EPS) nach DIN
EN 13163, graphitgeschäumt
Anwendungsgebiet: WAP, zh nach DIN 4108-10
Befestigung: nach stat. Erfordernis
Dämmstoffstärke: 180 mm
WLS: 035
Baustoffklasse: B1/E nach DIN 4102 bzw. DIN EN
13501
im System mit
Hartschaumdämmplatten
Bekleidung: Klinkerriemchen, Normalformat
Verlegeart: Läuferverband
Fuge: glatte Kellenfuge
Farbe: mittelgrau
Einbauort: ???
02.__. 2
WDVS, EPS, 035, 180mm, Klinkerriemchen, Normalformat
111,00
m2
02.__. 3 Zulage Sockel, XPS, 035, 160mm, Klinkerriemchen Zulage zu vorbeschriebenem WDVS für die
Sockelausbildung
mit Abdichtung, Perimeterdämmung aus
Polystyrolhartschaumplatten und Oberbekleidung aus
Klinkerriemchen.
Leistungsbestandteile
Sockelabschlussprofil für WDVS-Wand, therm. getrennt
Spachtelung Rückwandoberfläche
Wärmedämmung
Armierungsspachtelung mit Gewebe
Klinkerriemchen
Verfugung
Schließen Gerüstankerlöcher zeitversetzt
Zweck: feuchtigkeitsbeständige
Sockeldämmung
Beanspruchung: Feuchtigkeit, Erddruck
Vorleistung: Bauwerksabdichtung als bitum.
Bahnendichtung auf KS-MW oder
Stb.-Wand
Folgeleistung: über Gelände - Bekleidung mit
Klinkerriemchen
unter Gelände - Feuchtigkeitsschutz
Material: extrudierter Polystyrolhartschaum,
XPS
Anwendungstyp: PW-dh nach DIN 4108-10
Befestigung: Verdübelung nach stat. Erfordernis
Druckfestigkeit: CS(10\Y)300, 30 N/cm2
Plattendicke: 160 mm
WLS: 035
Baustoffklasse: B1/E nach DIN 4102 bzw. DIN EN
13501
Einbauhöhe: mind. 50 cm über GOK und 30 cm
unter GOK
Einbauort: Seitenwand
02.__. 3
Zulage Sockel, XPS, 035, 160mm, Klinkerriemchen
15,00
m2
02.__. 4 Zulage Eckausbildung, 90°, Klinkerriemchen Zulage zu vorbeschriebenem WDVS für die Ausbildung von
90°-Ecken mit Formteilen aus Klinkerriemchen.
Einbauort: Gebäudeecken,
02.__. 4
Zulage Eckausbildung, 90°, Klinkerriemchen
31,00
m
02.__. 5 Laibungen, WDVS, Klinkerriemchen, Eckformteile Fenster- und Türlaibungen, passend zum zuvor
beschriebenen
WDVS einschl. Eckschutzschienen und Anputzprofilen.
Leistungsbestandteile
Gewebespachtelung
Gewebeeckwinkel
Anputzprofil mit Dichtlippe zum Fenster-/Türrahmen
Diagonalbewehrung in Fensterixeln
Laibungsbekleidung mit Eck-Formteilen der
Klinkerriemchen
Zweck: Wetterschutz, dekorative Oberfläche
Beanspruchung: Witterungseinflüsse
Vorleistung: Mauerwerk oder Beton, Rohbau,
eingebaute Fenster- und Türelemente
Folgeleistung: endfertige Oberfläche oder
Anti-Graffiti-Beschichtung
Dämmung: wie WDVS Wand
Oberfläche: wie WDVS Wand
Putzprofile: Kunststoff
Laibungstiefe: 15-25 cm
Einbauort: Laibungen, Ecken
02.__. 5
Laibungen, WDVS, Klinkerriemchen, Eckformteile
15,00
m
03 Fensterbänke
03
Fensterbänke
03.__. 1 Fensterbänke,200 mm Aluminiumfensterbänke 200mm, weiß mit Endkappen
liefern und fachgerecht einbauen
einschließlich aller Nebenleistungen
03.__. 1
Fensterbänke,200 mm
18,00
m
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