Förderanlagen
Z43 Mieterausbau/CapEx
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Art und Umfang der Leistungen Der außer Betrieb befindliche Lastenaufzug (Tragkraft 4.000 kg) im Gebäude 43, Treppenhaus 1, der Wrangelstraße 100, wurde demontiert. Im Zuge des Umbaues des Gebäudes ist für die barrierefreie Erschließung der neuen Mietflächen für die Beförderung von Personen und Kinderwagen, einschließlich Personen mit Behinderungen nach DIN EN 81-70, Typ 3 eine neue Aufzugsanlage vorgesehen, die in den bestehenden Schacht positioniert wird. Für die Zugänglichkeit von außen in das Gebäude wird ein neuer Zugang einschl. Vorraum zum Aufzug in das Gebäude hergestellt. In diesem Zuge wird die Schachttiefe des Bestandsschachtes auf die erforderliche Schachttiefe der neuen Standard-Aufzugsanlage  (Tragkraft 1.000 kg)  verkürzt. Frontseitig wird eine Mauerwerkswand errichtet an der die Schachttüren durch dübeln befestigt werden. Im entstehenden Vorraum werden Stahlbetonpodeste ausgeführt. Die bestehenden Seiten- und Rückwand des Bestandschachtes bestehen aus Stahlbeton. Die Aufzugsunterfahrt ist im Betstand als Weiße-Wanne ausgeführt. DIes ist bei der bei der Auslegung der Dübeltechnik und der Bohrtiefen zu beachten. Zur Anspassung an die erforderliche Schachtbreite der neuen Aufzugsanlage ist vom Aufzugbauer eine Stahl-Schachtabtrennung zu berücksichtigen. Die neue Aufzugsanlage hat ebenfalls 3 einseite Zugänge und ist als maschinenrauloser Seilaufzug geplant. Der Antrieb befindet sich oben im Schachtkopf. Die Hauptteile der Steuerung befinden sich im Schacht, die erforderliche Notbedieneinheit integriert in der Schachttür. .
Baubeschreibung
Technische Vertragsbedingungen Technische Vertragsbedingungen Vorschriften / Normen Für die Lieferung und den Aufbau des Aufzuges und der Rollstuhlbühne sind alle zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültigen und zutreffenden Normen und Vorschriften einzuhalten. Abkürzunge n AG Auftraggeber AN Auftragnehmer OÜ Objektüberwachung LV Leistungsverzeichnis mind. mindestens max. maximal einschl. einschließlich OKFF Oberkante Fertigfußboden Zubehör: Vorgeschriebene Beschilderung im Schacht, der Anlagen, zu den Triebwerksräumen, Metallschilder Edelstahl passend zur jeweiligen Oberfläche an jedem Zugang. Schmiermittel und Ölfüllungen für die Inbetriebnahme. Fettpresse, falls Nippel vorhanden, Handleuchten und zwei Notfallentriegelungsschlüssel je Anlage. 3 Schlüssel je Schließung, Schaltschrankschlüssel 2 Stück je Förderanlage. Ausführungsqualität : Oberflächen von allgemeinen Verkehrsflächen aus sichtbaren Stahlbauteilen der Aufzugsanlagen (in die Einheitspreise einzukalkulieren): Die Leistungen umfassen auch die Oberflächenvorbereitung und das Aufbringen einer Grund- und Fertigbeschichtung (RAL, DB oder NCS einschließlich Sonderfarbtöne nach Wahl des AG/Architekten). Beschichtet werden alle, bei allgemeiner Benutzung sichtbaren Bauteile, die nicht aus Edelstahl / Glas sind oder funktionsbedingt blank sein müssen. Innerhalb der Schächte und Triebwerksräume angeordnete Stahlbauteile sind mit Grundbeschichtung auszuführen. Verglasung : Nachstehendes gilt für die Verglasung von Fahrkorbwänden, Fahrkorbdecken, Schachtgerüst etc. Alle relevanten DIN-Normen, Gelbdrucke sowie die entsprechenden Bestimmungen und Regeln der Technik sind in ihrer aktuellen Form zu berücksichtigen. Zur Leistung des AN gehören alle Prüfungen (Pendelschlagversuche, Einholen der Zustimmung im Einzelfall, sofern erforderlich). Alle dafür anfallenden Kosten trägt der AN. Alle zugänglichen Glaskanten sind poliert und gesäumt auszuführen. Alle Glasscheiben müssen in Floatglas aus Weißglas ausgeführt werden, wenn erforderlich als Verbundsicherheitsglas aus ESG oder TVG. Alle Scheiben müssen mit dem Herstellervermerk versehen werden. Für sämtliche Verglasungen ist ein Reinigungskonzept zu erarbeiten und mit dem AG abzustimmen. Edelstahl: Wenn nicht anders angegeben, sind alle Edelstahlteile geschliffen und gebürstet Korn 240 auszuführen. Die Schliffrichtung von senkrechten Bauteilen im fertigen Zustand ist grundsätzlich vertikal auszuführen. Alle Edelstahlteile sind mit ausreichender Blechstärke auszuführen, so dass keine Wellen, Beulen oder Unebenheiten, besonders entlang freier Kanten, ersichtlich sind. Alle sichtbaren Flächen sind in glatter Form ohne Nieten, Schrauben oder sonstigen Befestigungsmitteln herzustellen. Stoßfugen aneinander stoßender Bauteile dürfen 0,5 mm Breite nicht überschreiten. Es ist grundsätzlich austenitischer Werkstoff mit der Nr. 1.4301 einzusetzen. Die Außenkanten von abgekanteten Blechen dürfen 2.5 mm nicht überschreiten. Leistungsumfang : Vorlegen der Konformitätserklärung / -bescheinigung einschließlich CE-Kennzeichnung der Anlagen und die Stahlkonsruktion des Schachtgerüstes. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung ist eine Gefährdungsbeurteilung aufzustellen und die Prüffristen zu ermitteln und Vorbereitung der Unterlagen zur Einreichung bei der zuständigen Landesbehörde. Weiterhin sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung ein Notfallplan einschließlich Notbefreiungsanleitung aufzustellen und an der Anlage sowie in der Notrufzentrale zu hinterlegen. Zum Leistungsumfang gehören auch alle Messungen zur Ermittlung der Messprotokolle entsprechend des Anforderungen des Titels Dokumentation. Sämtliche Leistungen und Nebenleistungen, die zur betriebsfähigen Erstellung der beschriebenen Anlage und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind. Erarbeiten aller erforderlichen Gefährdungsanalysen, die zur Umsetzung der in den technischen Beschreibungen geforderten Ausführungen notwendig sind. Alle dafür anfallenden Kosten einschließlich Prüfgebühren gehen zu Lasten des AN. Darüber hinaus sind sämtliche Ersatzmaßnahmen für eventuelle Abweichungen vor Angebotsabgabe zu bewerten und mit einzukalkulieren. Der AN bescheinigt und bestätigt schriftlich auf Grundlage der TRBS 1115 die Cybersicherheit seiner gelieferten Förderanlagen. Der AN hat die für die behördlichen Genehmigungen und Abnahmen erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und bei der behördlichen Abnahme mitzuwirken. Sind keine technischen Forderungen im Leistungsverzeichnis vorgegeben, ist dem AN die konstruktive Ausbildung nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch den Auftraggeber und den Tragwerksplaner freigestellt. Maße / Toleranzen : Höhenmaße sind durch den AN von den Höhenfestpunkten bzw. vom vorhandenen Fertigfußboden in Abstimmung mit der Objektüberwachung zum Einbauort seiner Leistung zu übertragen. Alle Absteckungen und Vermessungen, die während der Ausführung erforderlich werden, hat der AN selbst und so rechtzeitig durchzuführen, so dass eine Nachprüfung ohne Behinderung der Bauarbeiten möglich ist. Er trägt für die richtige planmäßige Lage und Höhe aller von ihm ausgeführten Arbeiten die alleinige Verantwortung. Der Rohbau erstellt die Aufzugsschächte nach den Genauigkeitsanforderungen der DIN 18202. Die entsprechenden Maßtoleranzen im Rohbau sind auszugleichen. Die Anlagenabmessungen werden dadurch nicht beeinflusst. Rohbau-Maß e : Die Rohbaumaße in den beigefügten Zeichnungen sind maßgebend für die Planung der einzubauenden Anlage. Vor Beginn der Montage alle anlagenbezogenen Rohbaumaße nach rechtzeitiger Anmeldung auf der Baustelle zu überprüfen. Die Maßprotokolle sind dem AG vorzulegen. Abweichungen von den vorgegebenen Maßen sind schriftlich aufzuzeigen und evtl. Nacharbeiten zeichnerisch darzustellen. Montage: Montage durch das erforderliche Fachpersonal, einschließlich: Vorlage eines Montagekonzeptes vor Beginn der Arbeiten. Die Vorlage des Montagekonzeptes erfolgt spätestens 14 Tage vor Ausführungsbeginn. Montageaufsicht im Sinne der Landesbauordnung. Abladen und Transportarbeiten an der Baustelle bis zum Einbauort. Beistellen der Werk- und Hebezeuge. Gewichtsbeistellung für Strommessungen, Einstellarbeiten und Abnahmen. Einweisung und Schulung der Aufzugswärter einschließlich Personenbefreiung. Vor Beginn der Montage hat der AN einen Montagepersonal-Einsatzplan vorzulegen. Die Montage erfolgt grundsätzlich in Abstimmung mit der Bauleitung. Teilmontagen müssen auch während des Baufortschrittes erfolgen. Es ist eine Anlieferung in Einzelteilen vorzusehen. Der Transport der Einzelteile an den Einbauort erfolgt von unten durch Zugangstüren, über Treppen, etc. Einbringungen von oben sind nicht möglich. Erschwerte Zugänglichkeit, Transport über Stufen und Absätze bis 1,50 m Höhe und Treppen ist zu berücksichtigen und in das Angebot einzukalkulieren. Das Transportieren von schweren Einzelteilen im Gebäude erfolgt grundsätzlich mit Lastverteilungsbauteilen. Große Bauteile müssen in Einzelteilen transportiert werden. Die Bauteile des Schachtgerüstes müssen ebenfalls in Einzelteilen durch das Gebäude transportiert werden und von unten aufgestellt werden. Notwendige Maßnahmen im Rahmen der Nebenleistungen entsprechend VOB, wie z.B. Schutzvorkehrungen durch das Abdecken von Fußböden, etc. sind mit den Einzelpreisen abgegolten. Patente : Der Bieter bestätigt mit seinem Angebot, dass durch das angebotene Produkt keine patentrechtlichen Verstöße vorliegen und gewährleistet die uneingeschränkte Nutzbarkeit für den Auftraggeber. Schrauben : Sichtbare Schrauben sind, falls nicht anders beschrieben, als manipulationssichere Torx-Schrauben aus Edelstahl mit Senkkopf auszuführen. Reinigung: Eine Komplettreinigung (Grob- und Feinreinigung) der Anlagen einschließlich Schacht und Triebwerksraum erfolgt vor den ZÜS-Abnahme Prüfungen und vor der VOB-Abnahme. Die Reinigungsarbeiten erfolgen staubarm mittels Staubsauger o.ä. Akustische Bedingungen: Als Schutzziel wird vereinbart, dass der maximale Schalldruckpegel gemäß VDI 4100 SSTI einzuhalten ist. Alle hierfür erforderlichen Maßnahmen, wie z.B. doppelt elastische Lagerung der Maschine, geregelter Antrieb, elastische Lagerung der Rollengerüste und Schaltgeräte sowie ein gedämpfter Türanschlag, sind durch den AN in die Einheitspreise einzukalkulieren. Zusätzliche Bedingungen, die mindestens einzuhalten sind: Der maximale Schalldruckpegel darf während des Aufzugsbetriebes folgende Werte nicht überschreiten: Am Aufstellort des Antriebsmotors in 1 m Abstand zum Antrieb beim Betrieb des Aufzuges LaFmax = 60 dB(A). In den Haltestellen in 1 m Abstand vor den Schachttüren, bei Vorbeifahrt des Fahrkorbes und beim Öffnen und Schließen der Türen LaFmax = 50 dB(A). In der Mitte des fahrenden Fahrkorbes LaFmax = 50 dB(A). Vorgaben zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen (SiGeKo): Sämtliche Anforderungen des SiGeKo unter "Vorgaben zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen" (SiGeKo)" sind zu beachten und umzusetzen. Einsatz von Gefahrstoffen: Der Einsatz von Gefahrstoffen, die der Gefahrenverordnung unterliegen, ist zu vermeiden. Grundsätzlich sollten Ersatzstoffe verarbeitet werden. Wenn der Einsatz von Gefahrstoffen unvermeidbar ist, müssen durch den AN alle erforderlichen organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen und Vorkehrungen getroffen werden. Die Objektüberwachung und der SiGeKo sind durch Vorlage der entsprechenden Sicherheitsdatenblätter in deutscher Sprache, mindestens 14 Tage vor Verwendung der Stoffe, über den Einsatz von Gefahrstoffen zu unterrichten. Hinweis zum Arbeiten in Treppenräumen und Fluchtwegen: Mit Beginn der Arbeiten geht die Verkehrssicherungspflicht der jeweiligen betroffenen Bereiche in die Verantwortung des AN über. Beim Arbeiten in Treppenräumen bzw. im Bereich von Fluchtwegen ist daher zu berücksichtigen, dass die bauseits vorhandenen Fluchtwegsituationen mit einzubeziehen sind. Es ist zu gewährleisten, dass zu keinem Zeitpunkt mehrere Fluchtwege (z.B. Treppenhäuser) gleichzeitig durch Arbeiten blockiert werden. Werden bauseitige Sicherungsmaßnahmen entfernt (z.B. Geländer), ist für Ersatzmaßnahmen zu sorgen. Wenn durch den AN einzelne Fluchtwege verändert oder gesperrt werden, sind durch den AN entsprechend angepasste zusätzliche Hinweisschilder gut sichtbar anzubringen, die auf die geänderte Fluchtwegsituation hinweisen. Die Änderung der Fluchtwegsituation hat in Abstimmung mit der Objektüberwachung bzw. mit dem Logistikkoordinator zu erfolgen. Versorgungsleitungen sind in den Treppenräumen möglichst vertikal, und nicht über die Treppenläufe, zu führen. Staubvermeidung: Allgemein sind während der Arbeiten staubreduzierende technische Maßnahmen gemäß TRGS 559 "Mineralischer Staub" vorzusehen. Abnahmen: Die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Vorprüfungen und Abnahmeprüfungen nach BetrSichV und AufzRL sowie Maschinenrichtlinie und die Durchführung der Abnahmen durch den AG sind Leistungen des AN. Die Abnahme und Prüfung auf Vertragserfüllung durch den AG oder seinem Beauftragten erfolgen getrennt von der sicherheitstechnischen Prüfung. Zur Vereinbarung eines Abnahmetermins durch den AG gelten folgende Voraussetzungen: Die Konformitätsbescheinigung des AN liegt vor, die Dokumentation liegt vor. Die Gefährdungsbeurteilungen und Bestimmungen der Wartungs- und Prüfintervalle gemäß Betriebssicherheitsverordnung liegen vor. Durch das Aufsichtspersonal des AN ist vorgeprüft, ob die Vertragserfüllung gegeben ist. Zum vereinbarten Abnahmetermin sind die Anlagen in allen ihren Teilen zugänglich zu machen und die geforderten Funktionen und Eigenschaften sind vorzuführen, zu simulieren bzw. nachzuweisen. Abnahmen die nicht programmgemäß und zügig durchgeführt werden, können von dem mit der Abnahme Beauftragten abgebrochen werden. Sollten Abnahmeprüfungen wiederholt werden müssen, aus Gründen die der AN zu vertreten hat, muss der AN sämtliche Kosten einschließlich der Gebühren für die Prüfenden übernehmen. Ist eine Abnahme mit Mängeln vereinbart, so übernimmt der AN alle Kosten für die Prüfenden ab der 2. Nachabnahme. Ist die Betriebserlaubnis aufgrund der sicherheitstechnischen Prüfung gegeben und die Anlage kann wegen fehlender Vertragserfüllung vom AG nicht abgenommen werden, hat der AN eine Inbetriebnahme und Nutzung durch den AG zu ermöglichen. Die Anlage wird ab dieser Zeit auf Risiko des AN betrieben, d.h. der AN hat während dieser Zeit die Anlage im Rahmen des Pauschalauftrages ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütung in Stand zu halten. Leistungen des AG "Bauseitige Leistungen" : Leistung Rohbau: Bestandsschacht vorhanden, Herstellen einer neuen Frontwand aus Mauerwerk einschließlich Stahlbetonpodeste in den neu entstehenden Vorräumen. Herstellen der Aussparungen gemäß Ausführungsplanung; Einbauteile werden nicht in den Rohbau eingesetzt. Allg. Leistungen: Statischer Nachweis der tragenden Gebäudeteile; Blitzschutz; Einbau und Anschluss der Fundamenterder; Meterrisse in allen Geschossen. Leistungen Baustelleneinrichtung: Baustromanschluss 400/230 V, 50 Hz; Lieferung, Montage und Vorhaltung der erforderlichen Schachtabsperrungen bis zum Beginn der Aufzugmontage;  Bündiger Fußbodenanschluss an den Türschwellen, unfallsichere Zugänglichkeit zum Schacht, Baustromanschluss fest verlegt ohne Stecker, Beleuchtung vor den Schachtzugängen; Leistungen Elektro: Elektrische Zuleitung zur Steuerung. Spannungssystem: 400 V / 230 V, 50 Hz. Notstromversorgung bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung. Liefern und Verlegen der Verbindungsleitung für signal- und Überwachngseinrichtungen zwischen Anlagenschrank und Gebäudeleitzentrale. - Betriebsmeldung - Sammelstörung - Notrufmeldung Beleuchtung der Schacht- und Triebwerksraumzugang. Leistungen Ausbau: Ebene Schachtgrube und Wände;  Fußbodenanschluss an die Türschwellen; ggf. Anschluss der Wandbeläge an die Umfassungszargen / Türportale. Leistungen Anstrich: Ölfester Anstrich der Bodenwannen in den Schachtgruben. Leistungen Entwässerung: Abpumpen von Wasser während der Bauphase aus der Schachtgrube. Leistungen Rauchabzug / Lüftung: Lieferung und Einbau der Wetterschutzgitter bzw. Wetterschutzhauben für die Rauchabzugs- und Lüftungsanlagen der Aufzugsschächte und Triebwerksräume. - Ende der bauseitigen Leistungen - Weitere einzukalkulierende Leistungen des AN: Sämtliche Schlüsselschalter sind einschließlich Normprofilzylindern zu liefern und so auszuführen, dass sie von dem AG zu liefernde Norm-Profilzylinder aufnehmen können. Die Funktion und die Schaltstellungen der Schlüsselschalter sind eindeutig zu kennzeichnen. Das nachträgliche Auswechseln der Schließzylinder erfolgt durch den AN und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bohrungen für Leitungsinstallationen in Wänden und Decken bis zu 30 mm Durchmesser bzw. für die erforderliche Steckergröße. Wand- bzw. Deckenstärke bis zu 35 cm. Im Schacht werden hochbauseitig keine Einbauteile eingebaut. Sämtliche zu befestigende Bauteile der Aufzugsanlagen sind an den Schachtraumbauteilen mittels Dübeln zu verankern. Dübel einschließlich Bemessung, Dübelversuche vor Ort und Verwendbarkeitsnachweis (Zulassung im Einzelfall) bei unbekanntem Verankerungsgrund. Herstellen des Potentialausgleiches durch Anschluss der Führungsschienen, Maschinenrahmen, Steuerschränke, etc. an die Potenzialausgleichsmaßnahme einschließlich Dimensionierung der Anschlussklemmen und Leitungen sowie Prüfung und Prüfprotokoll. Die angebotenen Einheitspreise gelten für die Ausführung der Leistungen in allen Teilmengen sowie für zeit- und ebenenversetztes Arbeiten nach Abruf durch die AG-Objektüberwachung.
Technische Vertragsbedingungen
Besondere Ausführungshinweise Besondere Ausführungshinweise aus Sicht der Tragwerksplanung zum Einbau des Aufzugs in der Auszugsunterfahrt: Die Begrenzungen der Aufzugsschachtgrube sind in massiver Bauweise ausgeführt. Nach derzeitigem Kenntnisstand können die Lasten des geplanten neuen Aufzugs von der vorhandenen Bausubstanz aufgenommen werden. Unabhängig davon sind nach Erstellung der Werkstatt- und Montageplanung durch den Aufzugshersteller bzw. Aufzugsbauer und vor dem Einbau des Aufzugs die endgültigen Lastannahmen des final ausgewählten Aufzugsmodells dem involvierten Tragwerksplaner vorzulegen. Diese dienen dem abschließenden statischen Abgleich und der Bestätigung der Tragfähigkeit der bestehenden Konstruktion. Der Aufzugsschacht befindet sich im Druckwasserbereich. Daher ist bei der Montage des Aufzugs höchste Sorgfalt walten zu lassen. Hierzu siehe die folgenden Punkte: 1. Ausgangssituation: Die Oberkante der Schachtgrubensohle (OKFF) liegt bei +27,96 m ü. NHN. Der höchste anzunehmende Grundwasserspiegel liegt bei +32,50 m ü. NHN (ca. 4,5 m drückende Wassersäule). Die Schachtgrube ist mittels einer Schwarzabdichtung gegen drückendes Wasser im Bestand abgedichtet. Die Bodenplatte besitzt laut Bestandsunterlagen eine Dicke von 1,30 m. 2. Vorgaben an Bohr- und Befestigungsarbeiten: Aufgrund des hohen anstehenden Wasserdrucks ist bei jeglichen Bohrarbeiten und der Verdübelung höchste Vorsicht geboten. Die Arbeiten sind zwingend erschütterungsarm auszuführen. Damit ist ein Schlagbohren zur Vermeidung von Mikrorisse im Beton und eine Gefährdung der weiter außenliegenden Schwarzabdichtung zu vermeiden. Die Bohrlöcher im Beton sind mit wassergeführten kleinen Kernbohrhülsen und zugehörigen handgeführten Maschinen vorzunehmen (praktisch keine Erschütterungen). Zudem sind für sämtliche Befestigungen im boden- und wandnahen Bereich der Schachtgrube zwingend spreizdruckfreie Verankerungssysteme (zugelassene chemische Verbundanker bzw. Injektionsmörtel) einzusetzen. Die Verwendung von mechanischen Spreizdübeln ist strikt untersagt, da diese zu unerwünschten Abplatzungen oder Rissen im Bohrlochgrund führen können. Die maximal zulässigen Bohrtiefen der Befestigungsmittel sind gemäß der Werkplanung des späteren Auszugsplaners sind exakt einzuhalten. Die Bohrungen sind vorzugsweise senkrecht auszuführen (Stahlfußplatte der Schienen auf dem Boden). Seitliche 8horizontale Bohrungen) sind zu vermeiden, da mindestens eine Flanke der Aufzugsunterfahrt nur eine Wanddicke von 30 cm aufweist. 3. Sicherstellung nachträglicher Injektionsmaßnahmen: Alle Komponenten der Aufzugstechnik, die auf der Sohle oder an den Schachtwänden fixiert werden, müssen so platziert und montiert werden, dass die Zugänglichkeit für eventuelle nachträgliche Abdichtungsarbeiten dauerhaft und uneingeschränkt erhalten bleibt. Der notwendige Arbeitsraum für das Setzen von Bohrpackern und die Durchführung von Harz-Injektionen (Epoxid-/PUR-Harz) durch einen zertifizierten Fachbetrieb ist bei der Planung der Befestigungspunkte zwingend zu berücksichtigen.
Besondere Ausführungshinweise
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Montagehilfen
01.02
Montagehilfen
03 Neuer Aufzug
03
Neuer Aufzug
03.__.__.__.0001 Aufzugsanlage Personenaufzug nach DIN EN 81-20/50, EN 81-70 Typ 3, EN 81-71 Kategorie 1 (Bedienelemente), EN 81-73 oder bei Abweichung Ersatzmaßmahmen zur Erfüllung der Aufzugsrichtlinie. Technische Daten maschinenraumloser Seilaufzug, Antrieb im  Schachtkopf Tragkraft: 1.000 kg / 13 Personen Kabine (BxT): 1,1 m  x 2,1 m Türen  ( BxH): 0,9 m x 2,1 m , 2-teilig zentral öffnend Fahrgeschwindigkeit: 1,0 m/s Haltestellen: 3  (UG - 1 OG) Förderhöhe: 12,00 m Schachtbreite Bestand: 3,20 m Schachttiefe Bestand: 4,49 m neue Schachttiefe : 2,50 m Schachtgrubentiefe Bestand: 1,515 m Schachtkopfhöhe Bestand: 4,215 m keine begehbare Räume unter dem Schacht Beiliegende Pläne: Übersichtszeichung Aufzugsanlage Übersicht Kabinenplanung... Sämtliche Gefahrenanalysen und Ersatz- maßnahmen (z.B. Klappgeländer, Klappstützen, zusätzliche elektrische Überwachung der Schachttür-Notentriegelungen, Reset-Einrichtungen, Inspektionsfahrtbegrenzung) sind durch den AN zu erbringen. Schachtausrüstung: Adapterkonstruktionen zur Aufnahme der Aufzugteile im Schacht sind durch den AN zu liefern und zu montieren, einschließlich Schachtgrubenabstieg. Wegen der erheblichen Breite des Bestands- schachtes, sind die erforderlichen grundierten Trenntraversen zur Befestigung der Technik mitzuliefern und an den Schachtwänden mittels zugelassener Dübel zu befestigen. Die Schacht- btrennung ist in Metallgitterausführung auszuführen. Unter dem Schacht befinden sich keine betretbaren Räume. Elektrische Einbauten: Schachtbeleuchtung als LED-Band, VDE-geprüft, nach EN 81. Schachtbeleuchtung vom Steuerschrank, der Schachtgrube und vom Fahrkorbdach schaltbar. Schutzkontaktsteckdose und Nothaltschalter in der Schachtgrube. Schachtinstallation im Kabelkanal, auf dem Schachtgrubenboden mit trittfester Blechabdeckung. Eine saubere Verlegung wird verlangt. Einbeziehen aller metallisch leitenden, betriebsmäßig nicht stromführenden Teile im Fahrschacht in die Schutzmaßnahme. Potentialausgleich einschließlich des fachgerechten Anschlusses an bauseits eingebaute Fundamenterder / Potentialausgleichsschiene. ggf. sind dafür Nachunternehmer (Elektro) einzusetzen. Führungsschienen: Zur Führung des Fahrkorbes werden Stahlprofilschienen nach DIN ISO 7465 Form B verwendet. Die Stöße der Führungsschienen sind durch Nut und Feder arretiert und mittels Stoßlaschen so verbunden, damit das Überfahren von Schienenstößen nicht bemerkt werden kann. Jede Führungsschiene ist zwischen zwei Stößen mindestens zweimal zu befestigen. Die Schienenkopfdicke der Fahrkorbführungs- schienen beträgt mindestens 16 mm. Befestigung der Führungsschienen an Verschiebebügeln mittels Gleitklemmen zur Vermeidung von Knickspannungen. Verankerung an den Schachtwänden mittels Spezialdübel und zu liefernde Einbauteile (Ankerschienen) in der Grube / UG. Aufsetzpuffer: Entsprechend der EN 81 sind am unteren Ende der Fahrbahn unter Kabine und Gegengewicht energiespeichernde Puffer montiert, die für das Auffahren mit Betriebsgeschwindigkeit bemessen sind. Die Puffer werden auf Stahlkonsolen montiert, so dass Betonsockel in der Schachtgrube nicht erforderlich sind. Das Schachtgrubenelement dient zur Aufnahme der Führungsschienen, als Ölauffangschalen und zum Befestigen der Aufsetzpufferstützen. Alle Elemente sind fest auf der Schachtgrubensohle aufzulegen und betriebsfertig zu fixieren. Schachttüren: Schachttür nach DIN EN 81-20/50, DIN EN 81-58 in Qualität E120 oder DIN 18091. Die Größe und Lage der Türaussparungen ist gemäß Planung vorgegeben und bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Ausführung erfolgt als Schachttür mit Mauerwangen. Schachttürrahmen und Türkämpferkasten aus Stahlblech mindestens 1,5 mm dick und belegt mit Edelstahlblech geschliffen K 240 oder muster- gewalzt. Die zur Auswahl stehende Lieferpalette der Edelstahlbleche muss mindestens fünf verschiedene Dekore umfassen. Schachttürblätter als Kastenkonstruktion aus Edelstahlblech mindestens 1,0 mm dick und und belegt mit Edelstahlblech geschliffen K 240 oder mustergewalzt. Die zur Auswahl stehende Lieferpalette der Edelstahlbleche muss mindestens fünf verschiedene Dekore umfassen. Die Türschwellen sind als verstärkte Vollmaterialaluminiumprofile hergestellt und zusätzlich vorgezogen bis Vorderkante Türzarge.. Die Türschwellen sind für Radlasten bis 40% der Tragkraft des Aufzuges auszulegen. Die Schachttüren sind mit zugelassenen Dübeln an der Schachtwand zu befestigen. Eine Verformung der Türschwelle unter den angegebenen Radlasten ist ausgeschlossen. Einschließlich brandschutztechnisch einwandfreiem, fachgerechtem und vollfugigem Anschluss der Türrahmen, Türkämpfer und Türschwellen an das Bauwerk mit Baustoffen der Baustoffklasse A nach DIN 4102. Nottüröffnung muss mit Notentriegelungsdreikant nach EN 81 möglich sein. Ununterbrochene, abgekantete Bleche unterhalb der Schwelle als verlorene Schalung zum Verschließen des Spaltes unter jeder Türschwelle, stabil befestigt zum Heranführen des Fußbodenaufbaus der Geschosse. Türschürzen verzinkt nach Bieterstandard. Fahrkorbtragrahmen: Die Ausführung des Fangrahmens ist in Form einer verwindungssteifen Stahlkonstruktion, welche für die auftretenden Fanglasten ausgelegt ist, vorzusehen. Die baumustergeprüfte Bremsfangvorrichtung nach EN 81 wirkt mit exakt eingestellter Fangkraft und ist so konzipiert, dass die Laufflächen der Führungsschienen beim Fangen nicht beschädigt werden. Der Fahrkorb ist schwingungsisoliert in einem Fangrahmen aufzuhängen und mittels technisch hochwertiger Gleitführungen und automatisch wirkender Ölvorratsbehälter an den Führungsschienen zu führen. Es ist unbeding auszuschließen, dass durch Schmiermittel die Schachtwände oder andere Einrichtungen im Schacht verunreinigt werden. Bei einseitiger Flächenbelastung darf keine Schrägstellung des Bodens über 5 mm auftreten. Geschwindigkeitsbegrenzer: Baumustergeprüfter Geschwindigkeitsbegrenzer nach EN 81 in Standardausführung des Auftragnehmers. Er muss bei Gegenbewegung des Fahrkorbes in die Ausgangslage zurückgehen, ohne dass Schäden an dem Begrenzer entstehen können. Einschließlich Antriebsseil, Umlenkrolle, Spanngewicht, Fernauslösung und Zubehör. Gegengewicht: Das Gegengewicht besteht aus einem stabilen und verwindungssteifen Stahlrahmen, und ist für den Ausgleich des Fahrkorbgewichtes und ca. 50% der Nutzlast auszulegen. Die Gewichtseinlagen sind in Gussolith oder als Stahleinlagen ausgeführt. Führung des Gegengewichtsrahmens mit Gleitführungen und automatisch wirksamen Ölvorratsbehältern. Ausgleichsmöglichkeit für Seillängung durch wegnehmbare Distanzstücke (mindestens 3 Stück je 100 mm hoch). Es ist keine Fangvorrichtung erforderlich. Tragseile: Es werden hochwertige spezielle Aufzugstragseile verwendet. Der Fahrkorbrahmen ist mit dem Gegengewichtsrahmen über einzeln nachspannbare, federnd befestigte Tragseile zu verbinden, so dass eine gleichmäßige Seilbelastung gewährleistet ist. Die Tragseilauslegung muss so beschaffen sein, dass bei einer Laständerung von 40% der Tragfähigkeit bei untenstehender Kabine die Einfederung kleiner als 5 mm ist. Der Durchmesser von Treibscheibe und Umlenkrollen beträgt mindestens den 40-fachen Seildurchmesser. Traggurte mit nebeneinander liegenden Stahllitzen, die gurtartig von einem Kunststoffmantel umschlossen sind, dürfen ebenfalls verwendet werden. Kabine : Die Kabinenausstattung ist den beiliegenden Kabinenzeichnungen zu entnehmen und mit dem Architekten und dem Auftraggeber im Detail abzustimmen. Die Ausführung erfolgt nach EN 81-70. Kabinenboden : Fahrkorbboden mit verwindungssteifer Unterkonstruktion und Abdeckung aus Stahlblech mindestens 3 mm dick. Abdeckblech abgesenkt für Kunsstoffbelag / Hartgummibelag nach Bietersortiment, ausgelegt für eine Radlast von 200 kg. Alternativ 25 mm abgesenkt und ausreichen versteift  für bauseitigen Steinbelag. Kabinendecke: Fahrkorbdecke, Edelstahl geschliffen mit Ausschnitten für Beleuchtung mit  LED-Downlights, Fahrkorbbeleuchtung an jeder Stelle des Fußbodens zwischen 100 Lux und 200 Lux einstellbar. Automatische Abschaltung Kabinen-Licht nach einstellbarer Zeit. Das Kabinendach ist ausreichend versteift, um das Gewicht von mindestens 2 Personen ohne Beschädigungen tragen zu können, oberseitig abgedeckt mit Aluminium-Quintettblech. Geländer auf der Kabinendecke nach Vorschrift, Anschlagösen für die persönliche Schutzausrüstung vorsehen. Kabinenwände: Kabinenwände in stabiler Abkantbauweise aus Stahlblech grundiert, mindestens 1,5 mm stark, außenseitig entdröhnt. Wände einschl. Türbereich aus Edelstahlpaneelen. Oberfläche Edelstahl geschliffen. Sockelleisten aus massivem Edelstahl geschliffen, Korn 240, ca. 100 mm hoch, vierseitig vor allen Wänden. Kabinentableau : Das Bedienpaneel aus Edelstahl geschliffen, min. 2 mm dick, muss in der erforderlichen Höhe flächenbündig mit den Edelstahlpaneelen in der Kabinenwand integriert sein. Das Tableau (vorderster Bedientaster) ist mindestens 400 mm von der Kabineneingangswand entfernt anzuordnen (EN 81-70). Notlicht und Antipanikbeleuchtung mit 5 Lux am Kabinenboden in LED-Technik, wenn erforderlich mittels zusätzlicher Lampe. Das Bedienpaneel muss revisionierbar sein. Lautsprecher und  Mikrofon für eine Gegensprechanlage und für die Notrufanlage und die Sprachansage müssen im Bedientableau integriert sein. Lautstärke der Sprachansage einstellbar, Texte frei wählbar nach Vorgabe des AG. Das Tableau darf sich auch mit großer Kraft nicht eindrücken lassen. Das Bedienpaneel muss folgende Befehlsgeber / Anzeigen enthalten sowie ergänzend Braillebeschriftung: - TFT-Anzeigemonitor ca. 10 Zoll in Industriequalität mit frei programmierbarer Anzeige mit folgendem Mindestumfang: Fahrtrichtungs-, Evakuierungs-, Überlast-, Außerbetriebanzeige und Etagenanzeige - Anzeigen für Brandfall, Notruf mit "Notruf abgegeben" und "Notruf empfangen" - Typenschild - Bedientaster ,  für alle Geschosse und Beschriftung - Notruftaster (mit automatischer Sprechverbindung) - Tür Auf Taster; - Tür Zu Taster; - Vorrechtschlüsselschalter (Innenvorzug) - Sprachansage für die Geschosse mit einstellbarer Lautstärke und frei programmierbaren Texten in deutscher Sprache im Kabinentableau integriert - "Aufzug im Brandfall nicht benutzen" als Piktogramm nach EN 81-73 als vertiefte Gravur Spiegel: An kompletter Rückwand Spiegel mit Anti-Kratz-Folie mit Teilung in Rammschutz - / Handlaufhöhe. Handlauf: Dreiseitig  Handlauf an Kabinenseitenwand, bestehend aus massiven Edelstahlrohr, rund, ca. 40 mm Durchmesser. Handlaufhalterungen rund Durchmesser ca. 25 mm aus Edelstahl. Wand im Halterungsbereich rückseitig mit Lastverteilungsplatten entsprechend verstärkt. Keine Befestigungen innerhalb der Kabine. Rammschutz: Analog Handlauf in Höhe ca. 30 cm  über OKFF oder nach Abstimmung mit den Architekten. Be- und Entlüftung: Für eine gute Durchzugsbelüftung ist Sorge zu tragen. Lüftungsschlitze sind unsichtbar auszuführen. Kabinentür: Ausführung als vollautomatische Teleskopschiebetüren mit frequenz- oder gleichstromgeregeltem Antrieb. Türmechanik ausgelegt für hohe Frequentierung. Wenn kein Befehl für die Türsteuerung vorliegt, ist der Motor ohne Moment, jedoch nicht ausgeschaltet, so dass bei äußeren Einwirkungen (z.B. Schließfeder) die Türe nicht zuschlagen kann. Die Regelung soll wegabhängig erfolgen, wobei der Weg über einen Drehimpulsgeber am Motor abzunehmen ist. Schalter zur Positionserfassung und zur Endlagenerfassung sind nicht zulässig. Die Türöffnungs- und Schließzeiten müssen getrennt einstellbar sein. Die Türblätter sind mit dem Antriebsmotor über Zahnriemen gekoppelt. Elektrische Schließkraftbegrenzung: Die Klemmkraft von maximal 150 N muss über die Steuerungselektronik des Türantriebs geregelt werden. Die Türblattgehänge sind in kugelgelagerten Kunststoffrollen auf blankgezogener Laufschiene zu führen. Gehänge, Laufschienen, Seiltrieb, Schaltgerät und Anschläge müssen in einem Gehängekasten untergebracht sein, um einen ausreichenden Schutz gegen Fremdkörper und Schmutz zu garantieren. Die Türschwellen sind analog der Schachttür- schwellen hergestellt. Zusatzschwellen im Bereich des Kabinentür- einzuges. Der Bodenbelag muss bis an die Schwellenoberkante herangeführt werden können. Eine mechanische Fahrkorbtürverriegelung mit elektrischer Überwachung kommt zum Einsatz. Als Türüberwachungssystem dient ein Lichtgitter / Lichtvorhang. Sie müssen mit mindestens 194 gekreuzten Strahlen und einer wirksamen Höhe von 25 mm bis 1.800 mm über Oberkante Fussboden ausgeführt sein. Das Lichtgitter ist statisch befestigt und fährt nicht mit den Türflügeln mit. Eine Funktionsstörung aufgrund des Einbaus innerhalb eines Glasschachtes ist ausgeschlossen. Türblätter aus Edelstahl analog den Kabinenwänden. Triebwerk: Antriebsmaschine mit Frequenzregelung als Elektromotor ohne mechanischem Getriebe. Aufbau auf Triebwerksrahmen aus Profilstahl. Triebwerksrahmen und Rollengerüste sind gemäss VDI 2566 gegen das Schachtgerüst zu isolieren. Es sind grundsätzlich hochwirksame Isolierelemente zu verwenden. Die Dimensionierung erfolgt durch den AN auf Basis der geplanten baulichen Umgebung und der gestellten Schallschutz- anforderungen (siehe ZTV). Der Seilabgang ist nach unten vorgesehen. Nachholeinrichtung zum automatischen Nivellieren der Fahrkorbes beim Ausweichen von maximal 8 mm aus der Bündigstellung durch veränderte Beladungszustände. Die Maschine muss nicht fremdbelüftet werden. Die Maschine ist mit einem hochauflösenden Istwertgeber ausgestattet und wird durch einen leistungsfähigen Frequenzumrichter geregelt. Regelung wegabhängig, mit digitaler Erfassung des Fahrbereiches. Einschließlich sämtlicher Filter wie Funkentstörfilter und Oberschwingungsnetzdrossel etc. zur Einhaltung der EMV-Richtlinien. Einschließlich sämtlicher Schutzeinrichtungen, sofern Ableitströme aus dem Antrieb/Frequenzumrichter außerhalb der nach Vorschrift zulässigen Werte liegen. Der Frequenzumrichter ist ggf. schallschutzgerecht zu verkleiden. Die Dimensionierung erfolgt durch den AN auf Basis der geplanten baulichen Umgebung und der gestellten Schallschutzanforderungen (siehe ZTV). Haltetoleranz +/- 3 mm lastunabhängig. Beschleunigung und Verzögerung des Fahrkorbes bis zum Halt stufenlos. Ruckfreies Anfahren und Anhalten. Beschleunigungs- und Verzögerungswerte müssen individuell einstellbar sein. Elektrische Ausrüstung: Zur Verfügung steht Wechselstrom 230/400 V - 50 Hz. Lieferung und Installation der betriebsfertigen Verdrahtung einschl. Unterverteilung mit Sicherungen im Schaltschrank. Überwachung der Raumtemperatur und Abschaltung der Anlage bei Überschreitung der max. Temperatur. Schutzmaßnahmen im Sinne der VDE 0100 und 0113. Potentialausgleich mit Schutzleitersystem. Die Führungsschienen, elektrisch leitende Gehäuse von Betriebsmitteln, Schienenbügel usw. werden durch einen geerdeten Leiter miteinander verbunden. Mit den Angebotspreisen sind die elektrischen Anlagen einschließlich der Kraftstrom- und Steuerleitungen zwischen den Geräten und Schaltern abgegolten. Die externen Kabel zur Versorgung der Anlage werden bauseits an den Steuerschrank herangeführt. Das Auflegen aller Kabel (Starkstrom, Schwachstrom, Melde-, Telefon- und Signalkabel, etc.) im Steuerschrank und die weitere elektrische Installation obliegt dem AN. Falls notwendig, sind zusätzliche Klemmkästen im Schaltschrank zu setzen. Die elektrische Ausrüstung der Anlagen hat in allen Teilen der Forderung auf Funkentstörung gemäß EN 55011 zu entsprechen. Die entsprechenden EMV-Richtlinien sind zu beachten. Es ist zu gewährleisten, dass Netzrückwirkungen der Aufzugsanlage auf das Hausnetz keine Störungen anderer Einrichtungen oder Verbraucher verursachen. Die Verlegung der Anschlusskabel und Steuerleitungen im Schacht erfolgt in gut zugänglichen Kabelkanälen. Die Verlegung der Kabel auf dem Kabinendach ist in trittfesten Rohren oder Kabelkanälen verdeckt durchzuführen. Gegensprechanlage komplett zur Kommunikation zwischen Kabine und Notbedieneinrichtung. Steuerung: Grundsteuerungsfunktion: Die Aufzuganlage erhält eine programmierbare Einknopf-Sammelsteuerung in Mikroprozessortechnik zur Aufschaltung sämtlicher erforderlicher Sonderprogramme. Die eingehenden Innenkommandos und Aussenrufe sind über die Mikroprozessoren zu bewerten und dem erforderlichen Verkehrsablauf entsprechend zu steuern. Es sind nur handelsübliche und allgemein verwendbare Steuerungen anzubieten. Passwörter für die Verschlüsselung von Steuerungen sind dem AG zur Inbetriebnahme zu benennen. Jede Änderung des Passwortes ist schriftlich mitzuteilen. Notwendige Benutzertools, die für den Betrieb mit AG-eigenem Personal notwendig sind (Einsicht Fehlerspeicher, Änderungen z.B. von Türzeiten, Durchführung von Notbefreiungen, etc.) sind bei der Abnahme einschließlich Betriebsanleitung zu übergeben. Das Bedienungspersonal ist entsprechend einzuweisen. Der Schaltschrank (Notbedieneindichtung) befindet sich im obersten Geschoss auf der Schachttürzarge. Bei alternativer Position des Nortbeedienpaneels neben der Schachttür erfolgt die erforderliche Brandschutzverkleidung bauseits. Der Schaltschrank ist vom AN mit schwingungsdämpfenden Elementen entsprechend VDI-Richtlinie 2566 gegen das Gebäude zu isolieren. Die Bündigkeit des Fahrkorbes und die Einschaltung der Schachtbeleuchtung müssen mit je einer Leuchte angezeigt werden. Einschließlich Beleuchtung im Bereich der Wartungsfläche vor der Notbedieneinrichtung (mindestens 200 Lux am Boden) im Schaltschrank integriert. Zählendes und rechnendes Kopierungssystem durch digitale Erfassung des Fahrweges im Schacht mittels Absolutwertgeber, um einen minimalen Installations- und Einstellaufwand im Schacht und auf dem Fahrkorb zu erreichen. Anpassungsmöglichkeit der Steuerung vor Ort entsprechend den Anforderungen der Gebäudenutzung durch Programmierung oder Einstellung von Parametern. Steuerungsergänzungen: Bei Überlast werden keine Kommandos ausgeführt. Die Überlastung wird optisch und akustisch in der Kabine angezeigt. Die Auswertung der Lastmesseinrichtung erfolgt nur bei Stillstand des Aufzuges. Programmierbare Steuerungsfunktionen u.a.: - Einstellbare Türzeiten - Einstellbare Lastmesseinrichtung - Fahrkurven Überwachungseinrichtungen: Die Steuerung speichert intern Betriebsstörungen. Der Fehlerspeicher muss sich ohne Hilfsmittel und Zusatzgeräte vor Ort abrufen lassen. Darüber hinaus müssen sich auch alle durch die Steuerung einstellbaren Parameter vor Ort ohne Hilfsmittel und ohne Zusatzgeräte einstellen lassen. Zur Überwachung der Aufzuganlage werden folgende potentialfreie Kontakte zur Verfügung gestellt: - Sammelstörmeldung - Notrufmeldung Abgriffe als Wechslerkontakt (Öffner und Schließer) sind in den jeweiligen Schaltschränken auf einer Klemmleiste bereitzustellen. Mechanische nicht rücksetzbare Fahrten- und Betriebsstunden-Zähler. Im Steuerschrank sind Anschluss-Klemmen für die Übernahme der Schwachstromleitungen und Meldeleitungen vorzusehen. Energiesparfunktion: Die Steuerung schaltet nach einstellbaren Zeitintervallen energieverbrauchende Bauteile des Aufzuges automatisch stufenweise in den Standby- und Sleep-Modus herunter. Dazu gehören vorrangig das Fahrkorblicht, Etagen- und Fahrtrichtungsanzeigen, Frequenzumrichter, Türsteuerung und Fahrkorbelektronik. Die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft nach Betätigung eines Außentableaus oder Tür-Auf-Taster erfolgt für die Beleuchtungselemente ohne Verzögerung und für die anderen Bauteile nach spätestens 3 s. Stromausfall: Bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung erfolgt die Evakuierung lastabhängig in die nächstgelegene Haltestelle. Der Aufzug bleibt mit geöffneten Türen stehen. Eine Notstromversorgung, um die Aufzüge in das Erdgeschoss evakuieren zu können, ist nicht vorgesehen. Innenvorzugsteuerung: mittels Schlüsselschalter im Kabinentableau. Bei Betätigung der Innenvorzugsteuerung werden die vorliegenden Innenkommandos abgearbeitet und alle Außenrufe gelöscht und danach nur noch Innenrufe angenommen. Der Fahrkorb bleibt offen stehen, wenn kein Innenkommando vorliegt, die Auslösung der Evakuierungsfahrt bleibt dadurch unberührt. In aktivem Schaltzustand Schlüssel nicht abziehbar. Brandfall: Die Steuerung ist mit einer statischen Brandfallevakuierungssteuerung nach DIN EN 81-73 mit einer primären Evakuierungshaltestelle auszustatten. Im Brandfall hat der Fahrkorb in die Evakuierungshaltestelle (Eingangsgeschoss) zu evakuieren, sämtliche Türumsteuereinrichtungen haben wirkungslos zu bleiben. Sollte dort ein Brandereignis vorliegen, fährt der Aufzug automatisch die alternative Haltestelle an. In der Evakuierungshaltestelle muss der Fahrkorb mit geöffneter Tür stehen bleiben bis Brandfall aufgelöst wird. Es ist einzukalkulieren, dass die Türen sich in der Brandfallhaltestelle während des Brandfalles nach einer frei einstellbaren Zeit schließen. Die Türen müssen sich von der Kabine aus und von außen öffnen lassen. Notruf und Tür-Auf-Taster müssen in Betrieb bleiben. Zum Beenden des Brandfallbetriebs muss der Meldekontakt inaktiv geschaltet sein. Im Fahrkorb muss Brandfall optisch (Anzeige) und akustisch (Summer) signalisiert werden. Der Summer verstummt so bald die Evakuierungshaltestelle erreicht ist. Die Auslösung der Brandfallsteuerung erfolgt über eine manuelle Auslöseeinrichtung nach VDI 6017 (Druckknopfmelder gelb), die neben der Schachttür im EG anzubringen ist. Die Leistung des AN umfasst die Lieferung und Montage der Auslöseeinrichtung sowie sämtlicher erforderlicher Verkabelungen. Auslöseelement (Druckknopfmelderkasten VDI 6017 aus Blech mit Bedienfenster Farbe gelb (RAL Nr. 1004) für Brandfallsteuerung mit integrierter Beschriftung: "Brandfallsteuerung" und Rückstelleinrichtung. Einschließlich Koordination und 1:1-Test. Notrufleitsystem: Der Notruf wird durch Drucktaster vom Fahrkorb (Schachtgrube, Fahrkorbdach) aus betätigt und ist deutlich akustisch zu vernehmen. Die Aufzugsanlage ist an ein Notrufleitsystem mit Notrufübertragung über LTE Mobilfunktechnik betriebsfertig anzuschließen, einschließlich Programmierung und Aufschaltung auf die Notrufleitzentrale des AN mit 1:1-Test und Übernahme der Gebühren. Das Notrufsystem muss zertifiziert sein. Durch eine entsprechende Funkmodulkarte ist eine hohe Netzverfügbarkeit zu gewährleisten. Es ist sicherzustellen, dass ausreichender Funkkontakt besteht, ggf. ist eine zusätzliche Antenne auf dem Gebäudedach zu installieren. Sämtliche Einrichtungen und Verkabelungen innerhalb der Anlage sind einzukalkulieren. Notrufknöpfe und Sprechstellen in der Schachtgrube und auf der Kabine sind zu installieren. Es können bis zu vier Aufzüge auf ein gemeinsames Notrufwählgerät (gemeinsame SIM-Karte) aufgeschaltet werden. Der Schlüsselbehälter wird mitgeliefert (geeignet für den Einbau in eine massive Wand hinter einer 20 cm dicken Wärmedämmung) und dem AG zum Einbau übergeben. Aufzugswärter elektronisch per Fernübertragung über LTE-Notruf oder manuell. Bedienung, Anzeigen: Bedien- und Anzeigeelemente vandalismusresistent nach EN 81-71 - Kategorie 1 sowie EN 81-70. Alle Bedienelemente sind als hochwertige Edelstahl-Großflächentaster mit 0,5 mm Betätigungshub auszuführen. Die Taster sind mit einer rechteckigen oder runden Tastplatte nach Wahl des AG versehen. Die Beschriftung der Bedienelemente erfolgt auf den Tastplatten in taktiler Ausführung. Die Quittierung erfolgt über einen LED-Leuchtring in roter Farbe. Weitere Beschriftungen sind graviert, Gravur farbig hinterlegt. Schlüsselschalter, mit Quittierung des Eingabebefehls als LED-Leuchtpunkt. Einschließlich Mauerkästen. Bedien- und Anzeigeelemente sowie Schlüsselschalter sind möglichst flächenbündig im Tableau zu integrieren. In der Kabine: siehe Kabinenbeschreibung In den Haltestellen: Lieferung und Einbau der Tableaus mit Deckplatten aus Edelstahl geschliffen, min. 2 mm dick, flächenbündig in der Mauerumfassungszarge. 1 Stk. Bedientableau je Haltestelle mit folgenden Bedienungselementen: - Ruftaster - Piktogramm nach EN 81-73 "Benutzungsverbot im Brandfall" als Gravur farbig hinterlegt und vertieft - ohne Aufschrift des Herstellers Lage des Bedientableaus auf der Öffnungsseite der Türen gemäß Planung. Anzeigetableau mit Standortanzeige und Richtungspfeile nach EN 81-70, flächenbündig im Mauerumfassungszarge integriert, einschl. Einbaukästen, oberhalb / neben der Tür. Die Anzeige erfolgt als TFT-Anzeige min 5 Zoll. Im Zuge der Bemusterung kann die Anzeige der erforderlichen Richtungspfeile auch im Kabineneinzug erfolgen.
03.__.__.__.0001
Aufzugsanlage
1,00
St
03.__.__.__.0002 Mauerumfassungszargen Türlaibungen mit Einfassungen als Umfassungszargen, für eine Wanddicke einschl. Bekleidung bis 30 cm, Einfassungen aus Edelstahlblech analog der Schachttüren, Rückseite der Einfassungsprofile mit Verankerungen und Verstärkung der 90-Grad Kanten z. B. mit L-Stahlwinkel. Die Umfassungszargen bestehen aus mindestens 1,5 mm dickem Edelstahlblech und für jede Tür aus einem Kopf und zwei Seitenteilen in mehrfach gekanteter Ausführung. Umfassungszargen rückseitig vollflächig mit Gipskartonplatten bekleben. Wandanschluss versiegelt mit Silikon oder alternativ mit überstreichbarem Acryl. Folgende Portalgrößen der Umfassungszargen sind zu kalkulieren: Lichte Durchgangsbreite: 0,90 m Lichte Durchgangshöhe: 2,10 m über OKFF Breite: ca. 1,26 m einschließlich der Seitenteile Höhe über OK Fußboden: 2,40 m einschließlich des Kopfteiles. Einheitspreis je Umfassungszarge angeben.
03.__.__.__.0002
Mauerumfassungszargen
3,00
St
03.__.__.__.0003 Brandfallsteuerung Die Steuerung ist mit einer statischen Brandfall- evakuierungssteuerung nach DIN EN 81-73 mit einer primären Evakuierungshaltestelle auszustatten. Im Brandfall hat der Fahrkorb in die Evakuierungs- haltestelle (Eingangsgeschoss) zu evakuieren, sämtliche Türumsteuereinrichtungen haben wirkungslos zu bleiben. Sollte dort ein Brandereignis vorliegen, fährt der Aufzug automatisch die alternative Haltestelle an. In der Evakuierungshaltestelle muss der Fahrkorb mit geöffneter Tür stehen bleiben bis Brandfall aufgelöst wird. Es ist einzukalkulieren, dass die Türen sich in der Brandfallhaltestelle während des Brandfalles nach einer frei einstellbaren Zeit schließen. Die Türen müssen sich von der Kabine aus und von außen öffnen lassen. Notruf und Tür-Auf-Taster müssen in Betrieb bleiben. Zum Beenden des Brandfallbetriebs muss der Meldekontakt inaktiv geschaltet sein. Im Fahrkorb muss Brandfall optisch (Anzeige) und akustisch (Summer) signalisiert werden. Der Summer verstummt so bald die Evakuierungs- haltestelle erreicht ist. Die Auslösung der Brandfallsteuerung erfolgt über eine manuelle Auslöseeinrichtung nach VDI 6017 (Druckknopfmelder gelb), die neben der Schachttür im EG anzubringen ist. Die Leistung des AN umfasst die Lieferung und Montage der Auslöseeinrichtung sowie sämtlicher erforderlicher Verkabelungen. Auslöseelement (Druckknopfmelderkasten VDI 6017 aus Blech mit Bedienfenster Farbe gelb (RAL Nr. 1004) für Brandfallsteuerung mit integrierter Beschriftung: "Brandfallsteuerung" und Rückstelleinrichtung. Einschließlich Koordination und 1:1-Test.
03.__.__.__.0003
Brandfallsteuerung
1,00
St
03.__.__.__.0004 Mehrpreis Kabinenwände mit Glasverkleidung Aufzug wie zuvor beschrieben, jedoch Kabinenseitenwände statt mit Edelstablechpaneelen hier mit aufgesetzten dekorativen Paneelen aus Sicherheitsglas. Glaspaneele rückseitig mit matter und glatter Pulverbeschichtung RAL-Farbton nach freier Wahl des AG. Glaspaneele gebohrt für die Handlaufbefestigung. Abdeckung der Bohrungen mit Edelstahlrosetten. Edelstahlrosetten mit Außendurchmesser < 30 mm.
03.__.__.__.0004
Mehrpreis Kabinenwände mit Glasverkleidung
E
1,00
St
03.__.__.__.0005 Mehrpreis Kabinendecke als Lichtdecke Aufzug wie zuvor beschrieben, jedoch Decke als Edelstahldecke transluzenter Verglasung. Abgehängte Decke mit schmalen Edelstahlrahmen und  minimalen Randfugen zu den Kabinenwänden. Rahmenteilung max . 2-teilig. Fahrkorbbeleuchtung innerhalb der abgehängten Decke einschl.Leuchtmittel als LED-Flächenlicht für eine homogene Raumausleuchtung. Lichtfarbe nach Wahl des AG. Leuchtmittelvom Innern des Fahrkorbes auswechselbar. Leuchtmittel geeignet für automatische Kabinenlichtabschaltung. Tragende Decke über der abgehängten Decke aus Stahlblech fertiglackiert mit Farbton nach Wahl des AG. Beleuchtungsstärke dimmbar und an jederStelle des Fußbodens zwischen 100 Lux und 200 Lux einstellbar. Befestigung der Decke unsichtbar mit tiefliegender Innenseckskantschraube, von der Kabine aus nur mit speziellem Werkzeug revisionierbar.
03.__.__.__.0005
Mehrpreis Kabinendecke als Lichtdecke
E
1,00
St
03.__.__.__.0006 Entrauchungssystem Im Bestand ist in der Schachtwand ein Wanddurchbruch vorhanden dessen Größe noch nicht ermittelt werden konnte. Der erforderliche Wetterschutz befindet sich in der Außenfassade. Die Außenfassade wird im Zuge der Baumaßnahme nicht angepasst. Die erforderliche Jalousieklappe ist gemäß LBO zu dimensionieren, ggf. ist eine Anschlußadapterkonstuktion aus Stahlblech mit vorzusehen. Gefordert wird ein nach DIN EN 12101-2 und DIN EN 54-20 zertifiziertes System zur kontrollierten Be- und Entlüftung von Aufzugschächten. Konformitätsnachweis für die Branderkennung: Es müssen in Aufzugsschächten Ansaugrauchmelder (DIN-EN 54 Teil 20, Klasse B) verbaut werden. Für die Einhaltung dieser Forderung ist ein Konformitätsnachweis nach DIN-EN 54 Teil 20 beizubringen. Das System ist Teil der Aufzugsanlage und wird durch ein Aufzugfachunternehmen vollständig innerhalb des Fahrschachtes installiert, in Betrieb genommen und gewartet. Im Alarmfall ist die Aufzugsteuerung mittels potentialfreier Kontakte anzusteuern. Jalousioeklappe in gedämmter Ausführung für horizontale/vertikale Montage im Schacht mit einer gesamten geometrisch freien Ableitungsfläche von ca.0,36 qm. Systemanforderungen: Das System besteht aus: - einer Zentraleinheit mit VDS/EN54-20 zertifizierten Rauchansaugsystem für den Anschluss an die vorhandene Brandmeldeanlage (Esser). Die Schnitttelle zwischen den Gewerken BMA und Fördertechnik ist der BMA-Koppler im ehemaligen Aufzugmaschienenraum über dem Aufzugschacht. Die Leitungen bis zum Koppler sind durch das Gewerk Fördertechnik herzustellen. Der Anschluss an den Koppler wird über das Gewerk BMA hergestellt. - einer Verschlusseinrichtung für die Entlüftungsöffnung, welche aus einer Jalousieklappe mit Federrücklauf besteht. -Rauchauslösung -CO 2 -Auslösung - Temperaturauslösung Weitere Komponenten: - RWA-Taster für manuelle RWA Alarm- Auslösung, Einbau neben der Aufzugtür im Erdgeschoss. - Akustischer Signalgeber, Einbau im Schacht in Höhe Erdgeschoss. - Schlüssel-Lüftertaster für manuelle Betätigung der Schachtentlüftung
03.__.__.__.0006
Entrauchungssystem
1,00
St
03.__.__.__.0007 Kabinen-Schutz-Matten zum Schutz bei Transporten, vollflächig für Kabine BxTxH = 1100x2100x2200, ein Zugang, zwei Seitenwände incl. Tür-Einzüge, eine Rückwand, gepolsterte und gesteppte Schutzmatten in Segeltuchqualität, mit Befestigen und Abspannung (im Normalbetrieb nicht sichtbar), Aussparungen mit transparenter Abdeckung für alle betriebsnotwendigen Öffnungen.
03.__.__.__.0007
Kabinen-Schutz-Matten
1,00
St
04 sonstige Leistungen
04
sonstige Leistungen
04.__.__.__.0001 Werk- und Montageplanung 1. Erstellung Werk- und Montageplanung Die Planköpfe sind mit dem nach Auftragserteilung vorgelegten Plankopf des AG auszutauschen und gemäß Firmenstandard anzupassen. An Zeichnungen werden zur Prüfung verlangt: Übersichtspläne / Lageplan aller Anlagen; Schachtzeichnungen entsprechend der baulichen Gegebenheiten mit Antrieb, Schaltschrank, Tragmittel einschl. Vermaßung und Lastangaben im Maßstab 1:20 oder größer, Details im Maßstab 1:5 oder größer; Kabinenzeichnungen mit Lage und Größe von Handläufen, Kommandogeber, Standanzeiger, Lüfter, Beleuchtung, Detail Decken- und Bodenkonstruktion, Details der Stöße und Ecken von Wand-, Decken- und Bodenbelägen; Einzelzeichnung Kabinentableau, Etagentableau, Etagenanzeige einschließlich Türportalzeichnung mit Angaben zur Lage der Tableaus/Anzeigen; Schemen für alle elektrischen Verbindungsleitungen außerhalb der Triebwerksräume und der Schächte für Sprechanlage, Evakuierungsteuerung, Brandfallsteuerung, Überwachung, usw. Die Zeichnungen sind im geeigneten Maßstab 1:50 bis 1:10 für die Anlagenplanung 1:10 bis 1:1 für die Austattungsplanung Die freigegebene Planung ist vom AN nach Einarbeitung etwaiger Korrekturen in Papierform und in bearbeitbarer Dateiform (in den Formaten plt, pdf und dwg/dxf) auf DVD/CD-ROM zu verteilen (an Planer, Objektüberwachung, Auftraggeber) und auf der Datenplattform des AG einzustellen. Diese Position beinhaltet auch Grund- und Nebenleistungen nach VOB/C, die bei der Bildung des EP entsprechend zu berücksichtigen sind. Einschließlich Einarbeitung der Prüfanmerkungen. Zur Montageplanung gehört unter anderem: verantwortliche Prüfung der Ausführungsplanung, Prüfung der vom Gewerk Rohbau erstellten Durchbrüche, Kernbohrungen und Aussparungen. 2. Berechnungen/ Aufstellungen siehe ATV 3. Sonstige Unterlagen: Prüf- und Zulassungsbescheinigungen Genehmigungs- und Prüfungsanträge Bei Anlagen und Anlagenteilen, die für Ausführung, Betrieb oder Gebrauch einem behördlich vorgeschriebenen Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen, sind Anträge mit sämtlichen Unterlagen und Zeichnungen, in vorgeschriebener Form und Ausfertigung, durch den Auftragnehmer zu erstellen und bei den zuständigen Instanzen einzureichen.
04.__.__.__.0001
Werk- und Montageplanung
1,00
St
04.__.__.__.0002 Bemusterung Bemusterung des Aufzuges: Folgende Anlagenteile müssen vor der Herstellung und Montage zur Bemusterung zur Verfügung gestellt werden: Edelstahlbleche, Glasmuster, Spiegelmuster, Tableaus, Druckknopfmelder gelb, Weiterfahrtanzeigen, Handläufe, Fahrkorbbeleuchtungen. Muster sind als Handmuster im DIN A4 Format beizubringen. Bedientaster und Anzeigen sind als 1:1 Muster vorzulegen.
04.__.__.__.0002
Bemusterung
P
1,00
psch
04.__.__.__.0003 Abnahmeprüfung Die Abnahmeprüfung der Aufzuganlage erfolgt durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) und wird vom AN veranlaßt. Die Vereinbarung des Prüfungstermins erfolgt einvernehmlich mit dem AG durch den AN. Zur Abnahmeprüfung gehört die Vorprüfung, die Prüfung im Rahmen des Konformitätsbewertungs- verfahrens und die Prüfung vor Inbetriebnahme (PvI). Für die Durchführung ist das erforderliche Personal vom AN zu stellen und einzukalkulieren. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass die Prüfungen für jede Anlage an unterschiedlichen Tagen erfolgen kann. Prüfgewichte sind vom AN zu stellen und einzukalkulieren. Gebühren der ZÜS für die Prüfung trägt der AN. Gebühren für die Prüfung der Gefährdungsanalysen durch die ZÜS trägt der AN. Kosten für Wiederholungsprüfungen auf Grund technischer Mängel, die vom AN zu verantworten sind, gehen zu Lasten des AN. Nach mängelfreier Freigabe der Anlage durch die ZÜS erfolgt die Abnahme durch den Bauherren oder dessen Beauftragten. Dafür ist ebenfalls das erforderliche Personal zu stellen und einzukalkulieren. Für den Aufzug ist ein Notfallplan und eine Notbefreiungsanleitung aufzustellen und im Triebwerksraum sowie in der Notrufzentrale (Notfallplan) zu hinterlegen. Inklusive Prüfung nach DGUV V3.
04.__.__.__.0003
Abnahmeprüfung
1,00
St
04.__.__.__.0004 Einweisung Einweisung zur sachgerechten Durchführung von Befreiungsmaßnahmen und Beurteilung von Mängeln, die zu einer Gefährdung von Personen führen können und durch einfache von der Benutzerebene durchführbare Sichtprüfungen erkennbar sind (Betriebssicherheitsverordnung). Die durchgeführte Einweisung wird protokolliert. Anzahl Teilnehmer: 5 Einheitspreis je Aufzug angeben.
04.__.__.__.0004
Einweisung
1,00
St
04.__.__.__.0005 Dokumenation Die vollständige Vorlage der Dokumentation ist Voraussetzung zur Bearbeitung der Schlussrechnung. Die Prüfung auf Vollständigkeit obliegt der Bauleitung. Nach Freigabe sind jeweils drei korrigierte Fassungen auf Papier und in digitaler Form zu übergeben. Grundsätzlich wird folgender Aufbau der Dokumentationsunterlagen gefordert (Digitale Ausführung mit dem gleichen Aufbau in Unterordnern): - Deckblatt und Inhaltsverzeichnis (bei mehreren Ordnern im Ordner 1) - Abnahmeprotokoll VOB - Fachunternehmererklärung - Konformitätserklärungen / -bescheinigungen - technische Abnahmeprotokolle (ZÜS, Brandschutz etc.) - Bedienungsanleitungen, Reinigungsanleitungen, Wartungsvorschriften - Einweisungsprotokolle (AN - Nutzer) - Wartungsangebote - Fabrikatlisten - Prüfbücher - Werkplanung / Ausführungsplanung / Montageanweisungen - Zulassungen mit Beschreibung Einbauort - Gewährleistungsbescheinigungen - Bautagesberichte - Auftrag - Leistungsverzeichnis - beauftragte Nachträge - GBUs - Dokumentation Cybersicherheit Übergabe der Papierunterlagen in Stehordnern, schwarz, breit oder schmal, mit Einsteckrückenschild , beschriftet gemäß Muster des Auftraggebers, einschließlich maschinell bedruckten Registerblättern A4. Die Dokumentationsunterlagen sind als Prüfexemplar spätestens zwei Wochen vor Einreichung der Schlussrechnung an die Bauleitung zu übergeben und müssen entsprechend den Prüfeintragungen überarbeitet bzw. vervollständigt werden.
04.__.__.__.0005
Dokumenation
1,00
St