MAURERARBEITEN MAURERARBEITEN
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Allgemeine Vorbemerkung Die Planung inklusive der Verwendbarkeitsnachweise über die Zulassung der Baustoffe, Bauprodukte und Bauarten ist dem Auftraggeber rechtzeitig vor Produktionsbeginn zur Einsicht vorzulegen. Mit der Einsicht und Freigabe übernehmen der Auftraggeber und sein Planer keinerlei Verantwortung und Haftung.
Der AN wird aufgefordert, alle Leistungen und Massen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Dazu erhält er alle zurzeit verfügbaren Unterlagen gemäß Anlage. Einzurechnen und anzubieten sind alle erforderlichen Abnahmen, Teilabnahmen, statischen Abnahmen, Absprachen mit den zuständigen Behörden und Stellen, wie: EVU, Behörden, Statiker, Prüfstatiker, Bodengutachter etc.
Grundlage des Angebots sind die anliegenden Pläne mit den darin enthaltenen Beschreibungen, Leistungsverzeichnissen, Vorbemerkungen, technischen Vorbemerkungen, Erläuterungen, Textanmerkungen, etc.
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