Estricharbeiten
Wohnquartier an der Reichsstraße
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 01 Allgemeine Hinweise
01
01 Allgemeine Hinweise
Projektbeteiligte Liste der Projektbeteiligten Auftraggeber/Generalunternehmer: AH Projektbau GmbH, Industriestraße 27b, 22880 Wedel Generalübernehmer: Eurovia Project GmbH, Bahnhofstraße 1-3, 44623 Herne Bauherr: Immobiliengesellschaft Herne mbH & Co. KG Planung Hochbau: AH Ingenieure GmbH, Veritaskai 3, 21079 Hamburg ab LP 5 Mehrfamilienhäuser / LP 4-5 für die Reihenhäuser Tragwerksplanung: Bröckling Vullhorst Ingenieure GmbH für LP 1-4 Mehrfamilienhäuser Ing.-Büro STABING LP 5 MFH und LP 1-5 Reihenhäuser Bauphysik (Wärmeschutz, Schallschutz): Bröckling Vullhorst Ingenieure GmbH für die Mehrfamilienhäuser Ing.-Büro STABING für die Reihenhäuser Planung Haustechnik (HLSE): ALTMANN Ingenieurbüro GmbH & Co. KG ab LP 5 Mehrfamilienhäuser und LP 4-5 Reihenhäuser Brandschutz: ALTMANN Ingenieurbüro GmbH & Co. KG ab LP 5 Mehrfamilienhäuser und LP 4-5 Reihenhäuser Planung Außenanlagen/Entwässerung: Burfeind&Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Industriestraße 27b, 22880 Wedel Vermesser: Vermessungsbüro Bonefeld, Edmund-Weber-Straße 42, 44651 Herne Baugrundbeurteilung, Gründungsempfehlung: Guch Geologie+Umwelt Consulting GmbH, Am Boonenkamp 5, 59067 Hamm SiGeKo: AH Ingenieure GmbH, Veritaskai 3, 21079 Hamburg
Projektbeteiligte
Baubeschreibung Baubeschreibung 1.1 Allgemein Das über 2 ha große Plangebiet befindet sich im Süd-Westen des Stadtgebietes von Herne. Es wird umrandet von der Edmund-Weber Straße, der Reichsstraße und der Hans-Tilkowski-Schule an der Dahlhauser Straße. Das Gelände umfasst den ehemaligen Fußballplatz mit Nebenanlagen. Bei dem Neubauvorhaben handelt es sich um ein Quartier mit Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 134 Wohneinheiten, 17 Reihenhäusern und 3 Gewerbeeinheiten. Die Bebauung ist in 4 Bauabschnitten gegliedert. Jeder Bauabschnitt erhält unter den Mehrfamilienhäusern eine Tiefgarage. Diese werden aus den Rändern des Quartiers erschlossen, damit eine autofreie Quartiersmitte entstehen kann. Dadurch werden weiterhin in den Innenhöfen grüne Aufenthalts und Spielflächen geschaffen. Die Reihenhäuser erhalten keine Tiefgarage oder Unterkellerung. Maßgebend für alle Ausführungen sind, diese Bau- und Leistungsbeschreibung und die Baugenehmigung mit den Nebenbestimmungen. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in konventioneller Massivbauweise, gemäß den Anforderungen des ab 01.11.2020 für Neubauten gültigen Gebäude Energie Gesetz (GEG) sowie den Anforderungen der KFW für ein Effizienzhaus 40 und des QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) mit den Vorgaben zur DGNB-Zertifizierung Gold-Standard. Die Wohnungen und Reihenhäuser werden nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erstellt. Es gibt gemeinschaftliche Hausanschlüsse für Ver- und Entsorgung sowie gemeinschaftliche Haustechnik. Die Reihenhäuser erhalten jeweils einen separaten Hauswirtschaftsraum. Materialwahl und Dimensionierung von Bauteilen für die Ausführung des Rohbaus werden entsprechend den statischen Berechnungen des Fachingenieurs vorgenommen. 1.2 Erdarbeiten Bodenaushub, Verfüllung und Planierung des vorhandenen Bodens werden nach technischen Erfordernissen ausgeführt. Nicht benötigter Bodenaushub wird abgefahren und fachgerecht entsorgt. Gegebenenfalls notwendige Bodenverbesserungsmaßnahmen, Entsorgungsmaßnahmen, Wasserhaltung, Verbau und Unterfangungen an Nachbargrundstücken sind nach Bedarf zu errichten. Die Entwässerungsleitungen werden in KG 2000 ausgeführt. Die Dimensionierung und Ausführung basieren auf der DIN 1986. Das Regenwasser wird ebenfalls an die Kanalisation angeschlossen. Das Wohnuquartier wurde bereits über eine vorhergehende Baumaßnahme erschlossen. Die Hausanschlüsse zu den einzelnen Bauabschnitten wurden ebenfalls hergestellt. Es sind lediglich die Entwässerungsleitungen innerhalb der einzelnen Bauabschnitte und zu den einzelnen Reihenhäusern zu verlegen. Die Anschlusspunkte können aus dem beigefügten Entwässerungslageplänen entnommen werden. 1.3 Gründung Die Fundamente sowie die Bodenplatte werden aus WU-Stahlbeton gemäß Statik den Vorgaben des geologischen Gutachtens erstellt und mit einem Fundamenterder nach VDE-Vorschrift versehen, welche die Erdung des Gebäudes sowie der notwendigen Anlagen gewährleisten soll. 1.4 Tiefgarage/ Kellergeschoss Die Tiefgarage wird betoniert und erhält die Zufahrt über die Erschließungsstraße. Die Außenwände im Untergeschoss werden aus WU-Stahlbeton (Stärke, Betongüte und Bewehrung gemäß Statik), erstellt. Die Außenwände des Kellergeschosses werden, falls erforderlich, gedämmt, nach Berechnung des Fachingenieurs. Kellerinnenwände werden aus Kalksandsteinmauerwerk oder Beton, Trennwände der Abstellräume aus Stabgitterzaun erstellt. Kellerfenster in Kunststoff mit Dreh-/Kippbeschlag oder Kippbeschlag in passender Zarge. 1.5 Wände Wohngeschosse Das Außenmauerwerk der Wohngeschosse hat folgenden Aufbau: KS-Mauerwerk, Stärke gemäß statischer Berechnung-Wärmebedarfsberechnung und Schallschutzempfehlung. Die Dämmstärke richtet sich nach der Berechnung durch den Fachplaner. Die Anforderungen der DIN 4108 und der gültigen Energieeinsparverordnung werden eingehalten. Tragende Innenwände: Stahlbetonwände, Mauerwerkswände nach statischen Erfordernissen. Wohnungstrenn- und Treppenhauswände: Stahlbetonwände, Mauerwerkswände nach statischen Erfordernissen und Schallschutznachweis. Nichttragende Innenwände in den Wohngeschossen: Gipskartonständerwände mit Mineralfaserdämmung nach DIN 18165-1 nach Angabe des Bauphysikers. Die Oberfläche wird verspachtelt, Oberflächenqualität Q3. 1.6 Geschossdecken Die Geschossdecken werden den statischen Erfordernissen entsprechend aus Hohlkammer-Elementdecken mit Aufbeton oder in Ortbeton erstellt, mit schwimmendem Estrich und Trittschall- und Wärmedämmung.. 1.7 Dach Das Dach wird als Hohlkammer-Elementdecken in Flachdachausführung gemäß Flachdachrichtlinie ausgeführt. Abdichtung Flachdächer und begrünte Dachflächen: Abdichtungsbahnen aus EPDM oder Bitumenbahnen auf Betondecke, mit Dampfsperre, Wärmedämmung gemäß Festlegung des Fachingenieurs, darauf extensive Dachbegrünung mit Kiesrandstreifen.
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Angabe zur Baustelle Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert. Lage, Transportwege Lagerplätze: Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung. Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Entsorgung von Abfall nach DIN 18299: Das Einsammeln, Abfahren und die Entsorgung von Abfall, Müll, Verpackungen, Restmaterial u.ä., die aus den Leistungen des AN resultieren, hat nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Sollten nachvollziehbare Gründe vorliegen, die gegen diese Vorgabe sprechen, so sind diese mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Der AG behält sich vor, dass wenn der AN seinen Pflichten der eigenen Abfallbeseitigung nach zweimaliger Aufforderung nicht nachkommt, diese auf Kosten des AN an Dritte zu beauftragen. Vom AG werden Abfallcontainer gestellt, das Entsorgungskonzept des AGs ist zu beachten. Es obliegt dem Auftragnehmer dafür zu sorgen (z.B. abschließbare Klappen/ Deckel), dass Unbefugte keine Abfälle in die Behälter des AG füllen. Zusätzlich zu beachten sind die Ausschreibungsergänzungen nachhaltige Baustelle DGNB, siehe gesonderter Punkt.
Angaben zur Baustelle
Angaben zum Umweltschutz gem. DGNB 1.   Vorwort Das Bauvorhaben wird nach dem DGNB-System (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) nach dem Nutzungsprofil „Büro-/Verwaltungsbau“ in der DGNB Version Neubau 2018 zertifiziert. Dazu sind einige Besonderheiten in Bezug auf die Baustelle bzw. den Bauprozess zu beachten. Im Folgenden werden diese Besonderheiten erklärt. Der AN hat eine Mitwirkungspflicht bei der Dokumentierung der Einhaltung der in diesem Dokument genannten Anforderungen. Die Einhaltung der Anforderungen an die Baumaterialien, den Bauprozess und die Baustelle werden regelmäßig durch die Bauleitung kontrolliert und dokumentiert. 2.    Anforderungen an den Umweltschutz Der Bauherrenschaft ist es wichtig, die Auswirkungen auf die lokale Umwelt möglichst gering zu halten. Ziel ist es, die negativen Auswirkungen der Baustelle und des Bauprozesses auf die Umwelt, in Form von Abfall, Lärm- und Staubbelastungen sowie Luft- und Bodenkontaminierungen zu minimieren und gleichzeitig die Gesundheit aller am Projekt Beteiligten sowie der Nachbarschaft zu schützen. Im Rahmen der angestrebten Zertifizierung gelten die im Konzept des Bauökologen formulierten Ziele und Maßnahmen, die den Bauausführenden zusätzlich im Rahmen einer Schulung vermittelt werden. Unabhängig von den Vorgaben des Konzepts und der Schulung sind die nachfolgend erläuterten Anforderungen an die Baustelle und Bauprozesse (DGNB-Kriterium PRO2.1) nachweislich einzuhalten. 2.1 Schulung Alle Baubeteiligten werden bezüglich des Umweltschutzes auf der Baustelle zu den Themen Abfall, Lärm, Staub sowie Boden- und Gewässerschutz durch durch den DGNB-Auditor sowie die Bauleitung oder die jeweilige Fachbauleitung geschult. Die Durchführung der Schulung muss durch die Fachbauleitung bestätigt werden. 2.2  Allgemeine Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit Die angebotenen Baustelleneinrichtungen (Zugänge, Absperrungen, Lagerflächen, Parkbereiche, Sanitär- und Sozialräume, Abfallbereiche etc.) sind für den jeweiligen Anwendungsfall sachgerecht zu nutzen. Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet. Alle Bereiche sind grundsätzlich ordentlich, sauber und schmutzfrei zu halten. Auf die Vermeidung von Stolperfallen ist zu achten. Baustellenhinweise und Markierungen sind zu berücksichtigen und dürfen ohne einen entsprechenden Ersatz nicht versperrt oder verdeckt werden. Im Sinne einer guten Nachbarschaft sind Lärmschutzzeiten unbedingt zu beachten und unnötige Lärm- und Lichtemissionen zu vermeiden. Negative Auswirkungen durch die Beleuchtung können z. B. durch eine gezielte Ausrichtung und die Nutzung energiesparender und umweltschonender Leuchtmittel reduziert werden. Die Teilnahme an Unterweisungen und Trainings zu z.B. Arbeitsschutz, Sicherheit und Baustellenordnung ist obligatorisch. Besucher müssen die vorgegebenen Schutzausrüstungen tragen. Über alle Unfälle und Beinaheunfälle ist Bericht zu erstatten. 2.3  Abfallvermeidung und -trennung Abfälle sind auf der Baustelle vorrangig zu vermeiden und wiederzuverwenden. Alle unvermeidbaren anfallenden Abfälle sind gemäß den rechtlichen Vorgaben sortenrein zu trennen. Schadstoffhaltige Abfälle sind separat in den Originalgebinden zu erfassen. Sofern die Entsorgung der Baustellenabfälle in diesem Bauvorhaben zentral durch einen Baulogistik- Dienstleister bzw. ein Entsorgungsunternehmen stattfindet, ist der im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche vorgesehene Abfallentsorgungsplatz zu nutzen. Die Auftragnehmer sind aufgefordert, die Bauabfälle, Reststoffe und Verpackungsmaterialien gemäß den Anweisungen des ggf. beauftragten Dienstleisters und der örtlichen Bauleitung zu entsorgen. Sofern von dem jeweiligen Hersteller angeboten wird, Rest- oder Abfallstoffe zurückzunehmen, ist dieses Angebot im Sinne einer bestmöglichen Abfallvermeidung wahrzunehmen. Abfallstoffe, die Schadstoffe enthalten sind mit besonderer Sorgfalt zu behandeln und durch die AN fachgerecht und ggf. nach Anweisung des Abfalllogistikers zu entsorgen. Der AN hat dafür zu sorgen, dass die Baustoffe und Bauteile in umweltfreundlicher Verpackung mit möglichst geringem Verpackungsanteil (z. B. Großgebinde, Siloware oder recycelbare Verpackung) angeliefert werden. Verpackungslose Anlieferung, Mehrwegverpackungen und Verpackungsmaterial aus Papier, Pappe und Polypropylenfolie werden bevorzugt. Dem AG sind darüber unaufgefordert entsprechende Angaben vorzulegen. Die Bauleitung kontrolliert die Trennung der Abfälle und die korrekte Nutzung der Sammelstellen. Maßnahmen Die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind zu erfüllen. Sämtliche Verpackungen sind durch die Firmen in den bereitgestellten Container zu entsorgen. Restmaterialien müssen sortenrein in den dafür vorgesehenen Sammelcontainer entsorgt werden. Die Trennung der Abfälle hat in folgende Fraktionen zu erfolgen:  Stein- und Betonschutt  Dämmstoffabfälle  Folien- und Kunststoffabfälle  Holzabfälle  Stahl- und Metallabfälle  Papier und Pappe  Gipsprodukte  Glas  gemischte Baustellenabfälle  Problemabfälle (z. B. asbesthaltige Abfälle)  Hausmüll Die Sammelcontainer sind für die zu trennenden Fraktionen beschriftet. Alle Etagen sind nach Arbeitsende von Müll und Verpackungsmaterialien zu befreien. Anlieferungen sollen nach Möglichkeit ohne bzw. mit recyceltem Verpackungsmaterial angeliefert werden. 2.4 Lärmvermeidung Ziel ist es den durch die Bauprozesse verursachte Lärm nachweislich und dauerhaft unterhalb des Grundgeräuschpegels der Umgebung oder den in den Ausschreibungs- und Angebotsunterlagen formulierten Anforderungen zu halten. Die Einhaltung der Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetze inkl. der zugehörigen Verordnungen und Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm werden kontrolliert (u. a. Prüfung des Einsatzes lärmarmer Baumaschinen, Einhaltung von Schutzzeiten) und dokumentiert. Nach Auftragserteilung sind dem Auftraggeber alle verwendeten Baumaschinen und deren Geräuschemissionen (Geräuschemissionsangabe entsprechend DIN EN ISO 4871) nachvollziehbar in schriftlicher Form anzugeben. Die behördlichen Lärmschutzauflagen sind zu befolgen. Für Nacht- und Wochenendarbeiten ist bei Erfordernis eine entsprechende Genehmigung des Amtes für Arbeitsschutz einzuholen. Die Bauleitung kontrolliert und dokumentiert die Verwendung lärmarmer Baumaschinen und Arbeitstechniken. Maßnahmen Es sind möglichst lärmarme Baumaschinen auf der Baustelle einzusetzen. Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie möglich vom Immissionsort entfernt aufzustellen und zu betreiben. Soweit der Arbeitsablauf es zulässt, sind geräuschvolle Baumaschinen in vorhandenen oder dafür hergestellten geschlossenen Räumen zu betreiben. Säge- und Schneidarbeiten sind an den extra gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen. Vor 7.00 Uhr und nach 18.00 Uhr sind weder Stemm- noch Sägearbeiten zugelassen. 2.5 Staubvermeidung Die Staubvermeidung und -reduzierung ist Teil des Bauprozesses. Insbesondere sind z.B. absaugende oder nasse Verfahren einzusetzen, um Stäube am Entstehungsort zu reduzieren. Nach Auftragserteilung sind dem Auftraggeber alle verwendeten Baumaschinen und deren Emissionsklassen/-stufen nachvollziehbar in schriftlicher Form anzugeben Maßnahmen Staubentwicklung ist durch zusätzliche Maßnahmen zu vermeiden, wie z. B. Befeuchten von Fahrflächen etc. Es sind nur Säge-, Schneid- und Schleifgeräte mit einer geeigneten Staubabsaugung auf der Baustelle zugelassen. Bei Säge- und Schleifarbeiten ist Staub an der Entstehungsstelle sofort abzusaugen. Säge-, Schleif- und Schneidarbeiten sind an den extra gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen. Die Staubabsaugungen sind gem. Herstellervorgaben zu warten und zu reinigen. Das Ausschütteln von Staubfangvorrichtungen aus dem Fenster ist verboten. Nach Möglichkeit sind Staub entwickelnde Arbeiten räumlich durch Folientüren o. ä. zu begrenzen. Bei der Verarbeitung von Holz auf der Baustelle, bei der atembarer Holzstaub entsteht, ist eine Absaugung erforderlich. Beim Sägen und Schleifen von Buchen- oder Eichenholz auf der Baustelle darf grundsätzlich kein atembarer Holzstaub freiwerden. 2.6 Boden- und Gewässerschutz Zum Schutz vor chemischen Einflüssen in Boden und Gewässer sind umweltgefährliche Stoffe und Bauprodukte grundsätzlich zu vermeiden. Für unvermeidbare umweltgefährliche Stoffe muss ein sorgsamer Umgang zur Erkennung, Lagerung und Entsorgung sichergestellt werden, sodass diese nicht in Kontakt mit der Umwelt gelangen. Die mit den nachfolgend beschriebenen H-Sätzen gekennzeichnete Stoffe dürfen nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen: Code Wortlaut Gefahrenhinweis H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. (entfällt, wenn auch H410) H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. H420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in        der äußeren Atmosphäre. Der Bodenschutz ist im Hinblick auf Verunreinigungen durch Öle, Kraftstoffe, Chemikalien, Farben und weitere Belastungen einzuhalten. Die Bauleitung kontrolliert und dokumentiert die Verwendung von Baumaschinen, Betankungsanlagen, Lagerung gefährlicher Stoffe und Arbeitstechniken. Maßnahmen Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Behälter, die umweltgefährdende Stoffe enthalten, sind mit entsprechenden Auffangwannen zu versehen. Es ist zu verhindern, dass wassergefährdende Stoffe in den Untergrund gelangen. Das Betanken, Reparieren, Abschmieren und längere Parken von Baumaschinen und Fahrzeugen auf dem unbefestigten Grundstück ohne zusätzliche Sicherungs- und Auffangmaßnahmen ist untersagt. Baumaschinen sind vor ihrem erstmaligen Gebrauch und während des Betriebes täglich durch eine Verantwortliche oder einen Verantwortlichen auf Dichtigkeit hinsichtlich Schmier- und Treibstoffverlusten zu prüfen. Erforderlichenfalls sind zusätzliche Maßnahmen zum Auffangen von Schmier- und Treibstoffen zu treffen. Es dürfen nur Geräte und Werkzeuge zum Einsatz kommen, die zuvor nicht im Bereich kontaminierter Standorte verwendet wurden. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn ein Nachweis vorliegt, dass die zum Einsatz vorgesehenen Geräte und Werkzeuge einer Grundreinigung unterzogen wurden und frei von jeglichen Schadstoffen (z. B. Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe) sind. Die Bodenflächen von während der Bauphase eingerichteten Werkstätten und Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen wasserundurchlässig befestigt werden. Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ist auf das zur Baudurchführung notwendige Maß zu beschränken. Fahrzeuge sind auf wasserundurchlässiger und – wenn möglich – an das Kanalnetz angeschlossener Fläche abzustellen. Eine Fahrzeugwäsche ist nur auf dazu ausdrücklich zugelassenen Flächen oder in zugelassenen Anlagen erlaubt. Toilettenanlagen dürfen nur außerhalb der Baugruben aufgestellt werden. Mit der Entsorgung der dichten Sammelbehälter ist ein zugelassenes Unternehmen zu beauftragen. Unter stationären Verbrennungsmotoren und Aggregaten sind Ölwannen aufzustellen. Öl- oder Abfallauffangvorrichtungen sind zu überdachen. Geräte zur Aufnahme und zum Auffangen von ausgelaufenem Öl oder Treibstoff, sowie ölaufsaugende Stoffe (Ölbindemittel) sind auf der Baustelle ständig in ausreichender Menge bereit zu halten. Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung des Untergrundes oder eines Gewässers eintreten, so muss unverzüglich eine Meldung an die Bauleitung erfolgen.
Angaben zum Umweltschutz gem. DGNB
Anforderungen zur DGNB Zertifizierung für Estricharbeiten 1. Vorwort Das Bauvorhaben wird nach dem DGNB-System (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) nach dem Nutzungsprofil „Büro-/Verwaltungsbau“ in der DGNB Version Neubau 2018 zertifiziert. Dazu sind einige Besonderheiten in Bezug auf Bauprodukte und Materialien zu beachten. Im Folgenden werden diese Besonderheiten erklärt. Der AN hat eine Mitwirkungspflicht bei der Dokumentierung der Einhaltung der in diesem Dokument genannten Anforderungen. Es sind alle verwendeten Materialien und Hilfsstoffe aufzulisten und mit Produktunterlagen zu dokumentieren. Die Einhaltung der Anforderungen an die Baumaterialien wird regelmäßig durch die Bauleitung kontrolliert und dokumentiert. 2. DGNB-Anforderungen an Materialien Für unten genannte Werkstoffe / Produkte / Materialien, die fertig auf die Baustelle geliefert werden, ist zu betrachten und nachzuweisen, dass folgende Anforderungen dieses Kriteriums eingehalten werden: Werkseitig vorlackierte Bauteile (z. B. Stahlkonstruktionen, Türen, Zargen, Heizkörper, Systemtrennwände, Deckensysteme) in Hinblick auf VOC und Schwermetalle. Die VOC- Anforderungen gelten als erfüllt, wenn entweder Beschichtungsstoffe gemäß angestrebter Qualitätsstufe verwendet werden oder der Hersteller unter die Regelungen der 31. BImSchV fällt (Begrenzung der VOC-Emissionen im Betrieb). Kunstschaum-Dämmstoffe hinsichtlich halogenierter Treibmittel Beschichtungen auf mineralischen Untergründen und Metallen Montagekleber und sonstige Verklebungen Wasserberührte Bauteile wie Fallrohre, Dachrinnen, Wasserleitungen Vorbehandelte Holzbauteile (z. B. chemischer Holzschutz nach DIN 68 800) hinsichtlich biozider Wirkstoffe und VOC Aluminium und Edelstahlbauteile hinsichtlich der Behandlung mit Cr(VI)-Verbindungen Kältemittel in Kühlanlagen Fenster, Fußbodenbeläge und Wandbekleidungen aus Kunststoffen hinsichtlich Blei-, Cadmium- und Zinnstabilisatoren. Die qualitative Bewertung erfolgt anhand von Qualitätsstufen. Die orientieren sich einerseits am Aufwand und am Schwierigkeitsgrad der praktischen Umsetzung und andererseits an der ökologischen Bedeutung der Substitution eines Stoffes. 2.1 Mindestanforderungen Herstellung Es gilt grundsätzlich, dass nur Bauprodukte verwendet werden dürfen, deren sämtliche (100 % Masseanteil) Primär- und Sekundärrohstoffe frei von Kinder- und Zwangsarbeit gewonnen, abgebaut oder hergestellt wurden und bei denen ein/eine illegale(r) Rohstoffabbau/-herstellung ausgeschlossen werden kann. Die Erfüllung dieser Mindestanforderungen wird für Bauprodukte, deren Primärrohstoffe in Ländern der EU gewonnen und deren Sekundärrohstoffe in Ländern der EU produziert wurden, als durch die europäische Gesetzgebung ausreichend geregelt angesehen. 2.2 Mindestanforderung Holz Es dürfen keine aus unkontrolliertem Abbau in tropischen, subtropischen und borealen Klimazonen gewonnenen Hölzer und Holzwerkstoffe verwendet werden. Die angebotenen Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe (z. B. Dachhölzer, Konstruktionshölzer, Türen, Parkett, Fußleisten, Verkleidungen und Vertäfelungen) müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Es sind ausschließlich Hölzer/Holzwerkstoffe zu verwenden, die nachweislich eines der nachfolgenden Label tragen: FSC 100 % zertifiziert FSC Mix zertifiziert (mindestens 70 %) PEFC zertifiziert (100 %) PEFC zertifiziert (70-100 %) Als Nachweis sind sämtliche Rechnungen und Lieferscheine vorzulegen. Aus den Lieferscheinen/ Rechnungen muss die Angabe des Projekts und die FSC-/PEFC-Zertifikatsnummer hervorgehen. Außerdem sind die entsprechenden gültigen FSC-/PEFC-Zertifikate vorzulegen. Das „Chain-of-Custody“-Zertifikat und die CoC-Nummer sind auf dem Lieferschein nachzuweisen (PEFC oder FSC). 2.3 Mindestanforderung Naturstein Die Verwendung von Natursteinen aus Ländern der EU ist zu bevorzugen. Als Nachweis ist eine Herstellererklärung vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestanforderungen bestätigt und aus der hervorgeht, dass sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte in Ländern der EU liegen. Weiterhin muss die CE-Kennzeichnung vorgelegt werden. Für alle Natursteine, die in Nicht-EU-Staaten gewonnen, abgebaut oder hergestellt wurden, ist ein „WIN=WIN Fair Stone“-Zertifikat vorzulegen. Natursteine aus nicht zertifizierter Herkunft außerhalb der EU dürfen nicht verwendet werden. 2.4 Mindestanforderung Dämmstoffe Geschäumte Dämmstoffe (z. B. XPS, EPS, PIR, PU, PE, Kautschuk) müssen ohne halogenierte oder teilhalogenierte Treibmittel hergestellt sein (Dokumentation über Datenblätter oder Herstellererklärung). Zusätzlich müssen seit dem 15.08.2015 Kunstschaum-Dämmstoffe aus PS/XPS, PUR, PIR, Resol-Platten HCBD-frei hergestellt sein. Außerdem muss der Gehalt an TCEP ≤ 0,1 % betragen. Dies muss gesondert durch eine Herstellererklärung nachgewiesen werden. 3. Angebotsabgabe Die Anbieter müssen bei ihrer Angebotsabgabe eine Produktauswahl mit möglichst geringen Risiken für die lokale Umwelt berücksichtigen. Ziel ist die Vermeidung von Umweltgefährdungen durch Inhaltsstoffe, welche bei Einbau, Nutzung, Reparatur und Entsorgung der Produkte entstehen. Zum Schutz der Umwelt und der Sicherstellung einer hohen Innenraumluftqualität dürfen nur emissionsarme und gesundheitsverträgliche Baustoffe und -produkte verwendet werden. Daher sind die Materialanforderungen der DGNB der höchsten Qualitätsstufe 4 verbindlich einzuhalten. 3.1 Abweichung von den Vorgaben Sollen Produkte zum Einsatz kommen, die von den in der vorliegenden Ausschreibung genannten Produkten abweichen, ist die Gleichwertigkeit durch den AN nachzuweisen. Die Verwendung bedarf einer Freigabe durch den AG vor Bestellung der Produkte. Alternativen zu den Ausführungsvorgaben sind möglich, wenn diese keine negativen Auswirkungen auf die DGNB-Bewertung und das übrige Bau-Soll haben. Falls der Bieter für einzelne Spezialprodukte die Einhaltung der Anforderungen nicht eindeutig erkennen kann, empfehlen wir für diese Produkte bereits mit dem Angebot technische Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter als prüffähige Nachweise vorzulegen und sich vom Hersteller die Erfüllung der vorgeschriebenen bauökologischen Standards per rechtsgültiger Herstellererklärung bestätigen zu lassen beziehungsweise sich vom Hersteller geeignete Ersatzprodukte (= besonders schadstoff-, emissions- und geruchsarm + niedrige/ste GISCODE-Klasse) empfehlen zu lassen. 3.2 Abschluss der Bauleistung Nach Abschluss der Bauleistung hat der Unternehmer die verbauten Produkte gesamtheitlich zu deklarieren, also alle Produktdatenblätter etc. gesammelt einzureichen. Es ist ein Mengen- und Massennachweis zu führen (kann auf Grundlage der LV Mengen und Massen erfolgen, die um Mehr- oder Mindermengen ergänzt werden). 4. Verwendung von Baumaterialien 4.1 Einreichungsfrist für Dokumente Die angebotenen Produkte des Innenausbaus müssen anwendungs- und produktbezogen unterschiedliche Normen und Grenzwerte für das Emissionsverhalten von VOC und SVOC einhalten (z. B. GIS-Codes, EMICODE EC1/EC1 PLUS). Die Einhaltung der entsprechenden Anforderungen kann auch anhand gleichwertiger Herstellererklärungen (s. o.) nachgewiesen werden. Die Dokumente (Produktdatenblätter, technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen (EPDs), Herstellererklärungen, Zulassungen und sonstige Nachweise) für alle eingesetzten Baustoffe sind elektronisch im PDF-Format über die Projektplattform bzw. über die Bauleitung einzureichen und spätestens 15 Kalendertage nach Auftragserteilung vorzulegen, um eine rechtzeitige Produktfreigabe für die Bestellung und den Einbau zu ermöglichen. Auf Anforderung muss eine Nachreichung fehlender Dokumente und/oder Informationen spätestens innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Spätestens vier Wochen nach Fertigstellung wird eine Innenraumlauft-Messung durch einen qualifizierten Bauökologen durchgeführt. 4.2 Art der Dokumentation der eingesetzten Bauprodukten Aus den Produktinformationen müssen alle benötigten gesundheits- und umweltrelevanten Daten und Angaben zum Produkt und allen seinen Inhaltsstoffen sowie die Einhaltung der für das Produkt zutreffenden DGNB-Vorgaben ersichtlich sein. Ist dies nicht ersichtlich, muss die Einhaltung der Vorgaben anhand einer rechtsverbindlichen Herstellererklärung nachgewiesen werden. Herstellererklärungen werden nur anerkannt, wenn diese mit dem Firmenlayout und mit der Unterschrift des Herstellers bzw. seines zuständigen Fachvertreters vorgelegt werden. 4.3 Freigabe und Verwendung von Bauprodukten Liegen alle erforderlichen Dokumente vor, erfolgt die Prüfung und ggf. Freigabe des jeweiligen Produkts innerhalb von maximal zehn Werktagen. Der Einbau darf erst nach erfolgter Freigabe erfolgen. Der Einbau zertifizierungsrelevanter Baustoffe und Bauprodukte darf ausschließlich erst nach schriftlicher Freigabe durch den zuständigen DGNB Auditor sowie die Bau- und Projektleitung erfolgen. 4.4 Bauüberwachung Die Bauleitung wird die verwendeten Materialien permanent mit den freigegebenen Bauprodukten abgleichen. Zusätzlich werden unangekündigte Stichprobenkontrollen durch den DGNB-Auditor durchgeführt. Sollten dabei nicht freigegebene Materialien festgestellt werden, so werden diese unverzüglich von der Baustelle entfernt und das ausführende Unternehmen ist verpflichtet, die bereits eingebauten Materialien auf eigene Kosten wieder auszubauen. 5. Besondere Hinweise an Gewerke Alle Bauprodukte und Materialien müssen die Qualitätsstufe 4 (QS4) nach dem DGNB-System einhalten und sind nach Auftragserteilung und vor Einbau zu deklarieren. Für alle weltweit hergestellten Produkte, die in der EU vermarktet und eingesetzt werden, ist die CE-Kennzeichnung verpflichtend. Dies bedeutet, dass alle Nachweise wie technische Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Herstellererklärungen, Prüfzeugnisse und Umweltlabels zu den einzelnen Materialien zur Prüfung bereitgestellt werden müssen. Die Unterlagen sind umgehend, bzw. spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung, vollständig bei der Bauleitung einzureichen. Nach der Prüfung wird eine Freigabe von der Bauleitung erteilt. Nicht freigegebene Materialien dürfen nicht verbaut werden. Die nachstehende Tabelle betrachtet die typischen Baumaterialien, die im Gewerk verwendet werden. Es gelten alle Vorgaben aus der DGNB-Anforderungsmatrix an Materialien, welche bei Bedarf beim AG angefordert werden kann. 6. Verpflichtungserklärung Verpflichtungserklärung Mit dem Angebot muss folgende Verpflichtungserklärung für den Fall einer Beauftragung unterschrieben vorgelegt werden: Ich/wir verpflichten mich/uns, im Falle einer Beauftragung dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche innerhalb der Produktkette (d. h. Herstellung und Zwischenhandel bis zu mir/uns als Anbieter) verfügbaren gesundheits- und umweltrelevanten Daten und Informationen (inklusive der physikalisch-chemischen Charakteristika) zum Produkt und allen seine Inhaltsstoffen während Lieferung und Verwendung/Anwendung des Produktes dem Auftraggeber vor der Lieferung zugestellt werden. Ich/wir verpflichten mich/uns weiterhin, im Falle einer Beauftragung auf Anforderung Produktproben für die Untersuchung des Emissionsverhaltens zur Verfügung zu stellen. Ich/wir verpflichten mich/uns außerdem, im Falle einer Beauftragung dafür Sorge zu tragen, dass diese Informationen auf dem letzten verfügbaren Stand gehalten werden und etwaige Änderungen in der Produktzusammensetzung umgehend dem Auftraggeber bekannt gemacht werden. Ich/wir verpflichten mich/uns darüber hinaus, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass diese eine gleichlautende Erklärung mir/uns gegenüber abgeben. ___________________________________________________ (Datum, Unterschrift und Stempel des Bieters zur vorstehenden Verpflichtungserklärung)
Anforderungen zur DGNB Zertifizierung für Estricharbeiten
Technische Vorbemerkungen Estricharbeiten Sämtliche Leistungen sind nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), insbesondere DIN 18353 'Estricharbeiten' und DIN 18365 'Bodenbelagarbeiten', sowie den einschlägigen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die Ebenheitstoleranzen sind gemäß DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4 auszuführen. Der Untergrund (Rohbetondecke) wird besenrein übergeben. Die Prüfung des Untergrundes auf Eignung (u.a. Ebenheit, Sauberkeit, Feuchtigkeit) obliegt dem Auftragnehmer im Rahmen seiner Prüf- und Bedenkenanmeldepflicht nach VOB/B § 4 Nr. 3. Alle Materialien sind zu liefern. Das Auf- und Abheizen (Funktions- und Belegreifheizen) wird bauseits durch den Heizungsbauer durchgeführt und protokolliert. Die Koordination erfolgt durch die Bauleitung. Schutzmaßnahmen für angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Technische Vorbemerkungen Estricharbeiten
01.01 Schwimmender Estrich BA 1 (Wohnungen)
01.01
Schwimmender Estrich BA 1 (Wohnungen)
01.02 Schwimmender Estrich BA 2 (Wohnungen)
01.02
Schwimmender Estrich BA 2 (Wohnungen)
01.03 Schwimmender Estrich BA 3 (Wohnungen)
01.03
Schwimmender Estrich BA 3 (Wohnungen)
01.04 Schwimmender Estrich BA 4 (Wohnungen)
01.04
Schwimmender Estrich BA 4 (Wohnungen)
01.05 Schwimmender Estrich Reihenhäuser
01.05
Schwimmender Estrich Reihenhäuser
01.06 Schwimmender Estrich Gewerbeeinheiten
01.06
Schwimmender Estrich Gewerbeeinheiten
03 03 Schwimmender Estrich in Treppenhäusern
03
03 Schwimmender Estrich in Treppenhäusern
03.__.0010 Dämmschicht unter Estrich in Treppenhäusern Liefern und Verlegen einer Trittschall-Dämmschicht aus Mineralwolle (MW-T) als Unterlage für schwimmenden Estrich in den Treppenhauspodesten. Anforderung: Zusammendrückbarkeit ≤ 2 mm Dicke: 30 mm Die Leistung umfasst das Liefern, den Zuschnitt und das fugendichte Verlegen der Dämmplatten auf dem Rohboden der Podeste.
03.__.0010
Dämmschicht unter Estrich in Treppenhäusern
432,00
03.__.0020 Calciumsulfat-Fließestrich F5 auf Dämmschicht Liefern und Einbauen eines Calciumsulfat-Fließestrichs (CAF) als schwimmender Estrich auf der zuvor beschriebenen Dämmschicht in den Treppenhauspodesten. Estrichgüte: CAF-C25-F5 Nenndicke: 60 mm Ausführung inkl. aller Nebenleistungen wie in Pos. 02.0010 beschrieben (PE-Folie, Randdämmstreifen etc.).
03.__.0020
Calciumsulfat-Fließestrich F5 auf Dämmschicht
432,00
04 04 Zulagen
04
04 Zulagen
04.__.0010 Zulage für Bewegungsfugenprofil Zulage zum Estrich für das Liefern und Einbauen von Bewegungsfugenprofilen zur planmäßigen Unterteilung von Estrichflächen. Profilhöhe passend zur Estrichdicke. Die genaue Lage der Fugen ist dem Fugenplan der Bauleitung bzw. der Fachplanung zu entnehmen.
04.__.0010
Zulage für Bewegungsfugenprofil
E
350,00
m
04.__.0020 Zulage für Heizestrich Zulageposition zu den Calciumsulfat-Fließestrichpositionen für die Ausführung als Heizestrich nach DIN 18560-2. Die Ausführung erfolgt auf bauseits verlegten Heizelementen einer Fußbodenheizung. Die Leistung umfasst die besondere Sorgfalt beim Einbau, um die Heizelemente nicht zu beschädigen, sowie die Sicherstellung der vollständigen Ummantelung der Heizrohre gemäß Herstellervorgaben und Normen. Die Estrichnenndicke über dem Heizelement richtet sich nach den Vorgaben des Heizungsplaners und ist nicht Teil dieser Zulage. Abrechnung nach der Fläche des jeweiligen Estrichs, der als Heizestrich ausgeführt wird.
04.__.0020
Zulage für Heizestrich
13.173,00