Kunststofffenster + Aluminium Eingangstüren
Wohnen im Kirchgarten Montabaur
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
06 Fenster / Rollläden / Aussentüren
06
Fenster / Rollläden / Aussentüren
FLB Barrierefreies Bauen Die Gebäude sowie die Wohnungen erfüllen die planerischen Anforderungen zur Barrierefreiheit nach DIN 18040 - Teil 2, in folgendem Umfang (projektbezogene Ausstattung) auch für die rollstuhlgerechte Wohnung: - alle barrierefreien Wohnungen erhalten schwellenarme Balkontüren mit 20 mm Schwelle Die Wohnung im Staffelgeschoss ist nicht schwellenlos zur Terrasse. Qualität der Gebäudehülle GEG Für dieses Projekt ist der objektspezifische Primärenergiebedarf im Rahmen des Energienachweises zu erarbeiten. Die vorgesehenen Dämmstoffdicken und U-Werte für beheizte Gebäudeteile haben die Anforderungen des GEG und des Wärmeschutznachweises, Stand April 2025 zu erfüllen. Titel 6  Fenster 3-fach Verglasung,  U-Wert 0,85 W/m²K,  WSN April 2025
FLB
ZTV FENSTERBAU- / ROLLLADENARBEITEN - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen: Inhalt 1. Grundlagen der Leistungen 2. Leistungen / Preisinhalte 3. Angaben zur Ausführung 4. Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis 5. Angaben zur Abrechnung 1.   GRUNDLAGEN DER LEISTUNGEN 1.1 Neben diesen "Zusätzlichen technischen       Vertragsbedingungen" gelten - soweit vorhanden -       die "Allgemeinen Angaben zum Objekt",       die "Allgemeinen Vorbemerkungen" und       die "Besonderen Vertragsbedingungen",       sowie die Angaben des Anschreibens,       das Angebot des Bieters und der spätere Auftrag.       Eventuelle Kosten und Aufwendungen resultierend       aus den vorgenannten Unterlagen und den dort       vermerkten Anlagen sind in den Preisen des Bieters       zu berücksichtigen.       Später gestellte Forderungen des Bieters, die auf       eine Nichtbeachtung der Unterlagen hindeuten,       werden abgewiesen. 1.2 Grundlage der Arbeiten sind       - die Planunterlagen und Zeichnungen des         Architekten,       - die Angaben und Details des Bauphysikers         wie Wärme- und Schallschutznachweis,       - das Leistungsverzeichnis.       Die vom Auftragnehmer verwendeten       Ausführungsunterlagen müssen den       Freigabevermerk des Auftraggebers       tragen, um Verwechselungen bei       der Bauausführung zu vermeiden. Nicht       freigegebene Unterlagen dürfen nicht       verwendet werden. Dies entbindet den       Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen       Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben       unberührt. 1.3 Maßgebend für die Lieferung und Ausführung der       Leistungen ist die VOB, Teil C, neueste Fassung       (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen       für Bauleistungen)       sowie besonders alle gültigen       - DIN-/EN-Normen bzw. Vorschriften und         Herstellerrichtlinien,         welche sich auf die vorgesehenen Leistungen         nach den neuesten Kenntnissen der Technik         beziehen, wie u.a.         DIN 18 299  Allgemeine Regelungen für                             Bauarbeiten jeder Art         DIN 18 355  Tischlerarbeiten         DIN 18 360  Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten         DIN 18 361  Verglasungsarbeiten         DIN 18 008  Glas im Bauwesen         DIN 18 357  Beschlagarbeiten         DIN 18 358  Rollladenarbeiten         DIN 18 073  Rolllabschlüsse, Sonnenschutz-                             und Verdunkelungsanlagen         DIN 18 383  Elektrische Kabel- und                             Leistungsanlagen in                             Gebäuden         DIN 18 202  Toleranzen im Hochbau         DIN   4 108  Wärmeschutz im Hochbau         DIN   4 109  Schallschutz im Hochbau       Weiter gelten die       - Verarbeitungsrichtlinien der Lieferwerke,       - Richtlinien und Merkblätter der entspr.         Gütegemeinschaften, Verbände etc., wie          - Institut für Fenstertechnik e.V. (ift Rosenheim),          - Institut des Glaserhandwerks für            Verglasungstechnik und Fensterbau Hadamar,          - Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz            (BFS),         - Bundesverbandes Rollladen und           Sonnenschutz e.V.,          - Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt),          - Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD),          - Deutsches Institut für Gütesicherung und            Kennzeichnung e.V. (RAL),          - Verband der Fenster- und Fassadenhersteller (VFF),          - International Standards Organisation (ISO),       - technische Regeln für die Verwendung von         absturzsichernden Verglasungen (DIN 18008) und         linienförmig gelagerten Verglasungen (DIN 18008-2)         des DIBt,       - die Bauordnungen des zuständigen         Bundeslandes und evtl. Ergänzungen durch         die örtlichen Genehmigungsbehörden der         Gemeinden,       - Berufsgenossenschaftlichen Regeln für         Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR),       - Berufsgenossenschaftlichen Informationen für         Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI),       - Richtlinien der VdS Schadenverhütung Köln,       - Verordnung über Sicherheit und         Gesundheitsschutz auf Baustellen         (Baustellenverordnung). 1.4 Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe       seines Angebotes von sämtlichen       preisbildenden Faktoren in Kenntnis       zu setzen und diese in seinem Angebot       zu berücksichtigen.       Der Bieter hat sich vor Abgabe des       Angebotes von den örtlichen Verhältnissen       zu überzeugen, dabei kann er die Hilfe eines       Bauherrenvertreters in Anspruch nehmen.       Nachforderungen, welche auf mangelhafte       Information beruhen, werden nicht anerkannt. 2.   LEISTUNGEN / PREISINHALTE 2.1 Alle in der VOB, Teil C       als Nebenleistungen aufgeführten Leistungen       gelten als vertragliche Leistung und sind in       die Einheitspreise mit einzukalkulieren.       Als Nebenleistungen gelten insbesondere       auch, sofern nicht ausdrücklich hierfür       Leistungspositionen vorgesehen sind:       - Das Erstellen aller für die Ausführung         evtl. erforderlichen Ausführungszeichnungen       - Das Herstellen sämtlicher Anschlüsse und         Andichtungen an angrenzende Bauteile,         entsprechend den jeweiligen Erfordernissen         einschl. aller hierfür erforderl. Befestigungsmittel,         Wärmedämm- und Abdichtungselementen,         Abdeckleisten, etc.       - Die Anschlussausbildung zwischen Fenster         bzw. Fensterbank und Baukörper         mit vorkomprimiertem Fugendichtband.       - Das Versiegeln vorgenannter Anschlüsse mit         dauerelastischen Dichtstoffen, allseitig,         innen und außen.       - Anschlussfahnen am Fenster für luftdichte         Fenstermontage mit Fensteranschlussfolie,         im Sockelbereich und Leibungen, 2-seitig mit         einseitigem Selbstklebestreifen.      Weitere Nebenleistungen, die als Preisinhalte      mit zu berücksichtigen sind, siehe auch      folgenden Punkt 3 "Angaben zur Ausführung". 2.2 Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,       Verpackungsmaterial und sonstig anfallende       Bauschuttmassen sind vom AN kostenlos zu       beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften       über die Entsorgung von Sondermüll sind       streng einzuhalten.       Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das       Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle       ist untersagt. 2.3 Baustrom und Bauwasser werden bauseits,       gegen Umlage, zur Verfügung gestellt.       Die Versorgung erfolgt über       Anschlußkästen und Hydranten auf dem Baufeld.       Abrechnung gemäß Vertrag. 2.4 Arbeiten die mit anderen Gewerken in Verbindung       stehen, sind mit diesen so abzustimmen, dass       eine einwandfreie und zügige Zusammenarbeit       gewährleistet ist. Verantwortlich für die       Koordination ist der AN, in Abstimmung       mit der örtlichen Bauleitung. 2.5 Vor Übergabe der Leistungen an den AG sind der       Bauleitung auf Verlangen in mindestens zweifacher       Ausfertigung kostenfrei zu übergeben:        - die Dokumentation ist 1-fach in Papier und          Digital zu übergeben        - alle erforderlichen bauaufsichtlichen          Zulassungen,        - eine Aufstellung der verwendeten          Materialien mit Hinweis auf Hersteller,          Fabrikat und Chargennummer o.ä,        - Nachweis absturzsichere bzw. bruchsichere Verglasung        - Wartungsangaben,        - Pflegeanleitungen.          Ferner sind dem AG auszuhändigen:        - Fachbauleitererklärung,        - ggf. Unternehmererklärung,        - Konformitätserklärungen/Errichterbescheinigungen. 3.   ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG       FENSTER / ROLLLADEN 3.1 Werkstoffe       Kunststoff: wenn im LV nichts anderes       gefordert wird, gilt       - Hart-PVC         Die verwendete hochschlagzähe Formmasse         muss in den kennzeichnenden Eigenschaften         die Mindestwerte einer Formmasse Typ PVC-U,         EDLP, 080-35-28 nach DIN 7748 besitzen         (z.B. Hostalit Z)       - Koextrudiert aus Hart-PVC-U, 080-35-28 und         PMMA (Acryl)         Die verwendete PMMA-Formmasse muss         mindestens einer Formmasse PMMA 100-73         nach DIN 7745 entsprechen. Die Schicht-         dicke muss mindestens 0,4 mm betragen.       - Aluminium         Für die Anforderung an Aluminium gilt:       - DIN 1748 bei Strangpressprofilen       - DIN 1745 bei Blechen und Bändern       - Stahl         Alle Stahlteile, auch Befestigungen etc.,         die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich         sind, sind zu verzinken. Alle anderen sind         korrosionsgeschützt vorzubehandeln.       - Alle Metallteile sind nur in vorbehandeltem         Zustand, d.h. korrosionsgeschützt, zur         Baustelle zu liefern. Bei der Montage bzw.         sonstig beschädigter Korrosionsschutz ist         entsprechend auszubessern.       - Verbindungsmaterialien wie Schrauben, Bolzen         o.ä. müssen aus nichtrostendem Stahl sein.      - Beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle         muss sichergestellt sein, dass keine Kontakt-         korrosion und keine anderen ungünstigen         Beeinflussungen auftreten können, z.B.         durch Zwischenlagen aus Neopren, Fiber,         Butyl o.ä. neutralen Werkstoffen.      - Werkstoffe wie:        - Dichtprofile        - Dichtstoffe        - Bauabdichtungsfolien        - etc.       müssen mit den angrenzenden Baustoffen       verträglich, alterungsbeständig und       soweit sie direkten Witterungseinflüssen       ausgesetzt sind, gegen diese beständig sein.     - Dämmstoffe:       Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche       Dämmstoffe verwendet werden, die nicht       im Verdacht stehen gesundheitsgefährdende       Substanzen zu beinhalten oder       freizusetzen. Falls erforderlich sind       Produktzertifikate vorzulegen, die deren       Unbedenklichkeit bescheinigen.       Dämmstoffe dürfen keine voll- bzw.       teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe       enthalten wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA,       FCK; bzw. unter Einsatz dieser Stoffe       hergestellt werden. 3.2 Konstruktion       Das System muss allen in der Ausschreibung       aufgestellten Anforderungen entsprechen.       Alle Konstruktionen wie:       - Rahmen       - Glas- u. sonstige Füllungen       - Befestigungen an der Außenwand       - sonstige Anschlüsse       sind:       a) gemäß den statischen Erfordernissen           auszubilden. Auf Verlangen ist ein           prüffähiger stat. Nachweis           zu erbringen und der Bauleitung           vorzulegen. Die Kosten hierfür,           wie auch evtl. Prüfgebühren,           sind in die Einheitspreise mit           einzukalkulieren.           Die Ausführung hat in Abstimmung mit           dem Statiker des Bauvorhabens zu erfolgen.       b) gemäß den jeweiligen bauphysikalischen           Anforderungen,           wie:           - Schlagregendichtheit und             Fugendurchlässigkeit           - Tauwasservermeidung           - Wärmeschutz           - Schallschutz           - Einbruchhemmung             auszuführen.      - Es dürfen nur Profilsysteme mit einem        RAL-Gütezeichen verwendet werden.    -  Blendrahmen- und Flügelrahmenprofile müssen       in Richtung des Wärmeflusses drei Kammern       aufweisen. Dabei muss die mittlere Kammer       so dimensioniert sein, dass sie ausreichende       Verstärkungsprofile aufnehmen kann.     - Es muss die Möglichkeit zur Profilkopplung       und zur Aufnahme von Dichtungen bestehen.     - Blendrahmenentwässerung        Anfallendes Wasser muss unmittelbar und        kontrolliert abgeführt werden. Im        Blendrahmen sind Ablauföffnungen zur        Witterungsseite anzubringen.     - Verstärkung       Je nach statischen Erfordernissen sind Blend-       und Flügelrahmen mit Metallaussteifungen       zu verstärken. Stahl ist nur mit einer       12 my dicken Zinkauflage zugelassen.     - Profileckverbindung       Eckverbindungen sind im Stumpfschweiß-       verfahren herzustellen.       Alle sichtbaren Schweißwülste sind zu       entfernen.     - Größere und waagerecht liegende Blech-       flächen (z.B. vorgehängte Bleche, Fenster-       bänke, o.ä.) sind mit einem Antidröhnbelag       zu versehen. 3.3 Die Beschläge müssen den zu erwartenden       Belastungen entsprechend ausgebildet sein und:       - verdeckt liegen         (außer Bedienungshebel, Türbänder, o.ä.)       - kunststoffgerecht sein       - korrosionsgeschützt ausgeführt sein.       Die Wartung und Instandhaltung muss möglich       sein.       Dreh-Kippflügel-Beschläge:       - Die Ausstellschere muss sicher verhindern,         dass der Fensterflügel bei einer Fehl-         bedienung absackt (z.B. Verwendung einer         Dreipunktschere). Erfüllt die Ausstellschere         diese Forderung nicht, ist eine         Fehlbedienungssperre einzubauen.       - Das Ecklager muss den Flügel bei jeder         Bedienungsstellung sicher führen. Diese         Führung muss auch erhalten bleiben,         wenn der Drehkippflügel durch eine Windböe         plötzlich aufgestoßen wird und dabei         hochspringt.       Oberlicht-Beschläge:       - Bei Oberlichtern sollen als zusätzliche         Sicherung Scheren eingebaut werden, um         evtl. Schäden infolge unsachgemäßer         Einhängungen der Öffnungsscheren zu         verhindern. 3.4 Die Falzdichtungen sind:       - umlaufend in einer Ebene einzubauen       - in den Ecken zugfest zu verbinden.      Die Dichtungen müssen auswechselbar sein.      Bei der Lage der Dichtungen muss      sichergestellt werden, dass eine Trennung      zw. Raum- und Außenklima erfüllt ist. 3.5 Die Glashalteleisten sind       - grundsätzlich innen einzubauen       - durchgehend formschlüssig einzurasten       - in den Ecken dicht auszuführen.       Die Glashalteleisten müssen auswechselbar       sein. 3.6 Sind im LV Schallschutzfenster gefordert,       so sind die Anschlüsse zwischen Fenster und       Baukörper, unter Beachtung der Anforderungen       an die Schalldämmung der Fenster auszubilden. 3.7 Baumontage       Die Montage der Fenster- und       Türelemente muss flucht- und lotgerecht       nach den bauseits angelegten Meterrissen erfolgen.       Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das       Raumklima und das Außenklima sind zu       berücksichtigen. Die Anschlüsse zum       Baukörper müssen den Anforderungen       aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz       gerecht werden. Äußere Einflüsse,       wie Bauwerksbewegungen, dürfen die       entsprechenden Konstruktionen nicht in ihrer       Funktion beeinträchtigen. 3.8 Lastabtragung       Die auf das Fenster einwirkenden Kräfte       müssen sicher in den Baukörper übertragen       werden. Die Kräfte wirken in und senkrecht       zur Fensterebene. Die Wahl der Befestigungs-       mittel ist auf das Fenster- und Außenwand-       system abzustimmen. Die Bewegungen sowohl       aus der Längenänderung der Fenster       und Fensterwände, als auch aus den zu       erwartenden Formänderungen am       Baukörper müssen ungehindert       aufgenommen werden können.     - Bei dem Einbau von Rollläden:       Falls eine Befestigung des oberen       Fensterrahmenteils nicht möglich ist,       müssen die oberen Rahmenteile durch       geeignete Maßnahmen standsicher gemacht       werden. Bei weitgespannten Rollladenanlagen       ist der Einsatz tragender Konsolen o.ä.       erforderlich. Revisionsklappen o.ä. müssen       ungehindert zu öffnen sein. 3.9 Bei der Abdichtung der Fenster/Fensterelemente       zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien gilt       DIN 18195. Zur Wahrung der Funktions-       fähigkeit sind sie mechanisch zu sichern.       Werden sie verklebt, muss die Gebrauchs-       tauglichkeit nachgewiesen werden.       PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen       Stoffen in Verbindung kommen. 3.10 Schwellenausbildung       Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen       Niederschlagswasser und aufsteigende       Feuchtigkeit abgedichtet werden. Sie sind so       auszubilden, dass Wasser jederzeit von der       Konstruktion nach außen abgeleitet wird.       Die Begehbarkeit der angrenzenden Bauteile       muss dabei sichergestellt sein.       Die Fußpunktausbildung an den Terrassen- und       Balkonfensteranlagen erfolgt nach Gestaltungskonzept       des Architekten.       Hinweis: Schwellenlose/ - arme Übergänge stellen       eine Abweichung von den aRdT und den Flachdachrichtlinien       dar und werden deswegen wie folgt planerisch überarbeitet:       Gem. DIN 18531-1 sind barrierefreie Übergänge mit einer       Schwellenhöhe von ≤ 0,02 m abdichtungstechnische       Sonderkonstruktionen. Sie erfordern eine auf den Einzelfall       abgestimmt Ausführungsart.       Für diese niveaugleichen Übergänge muss berücksichtigt       werden, dass die Abdichtung allein die Funktion der       Dichtigkeit am  Türanschluss nicht sicherstellen kann.       Durch planerische Vorgaben wird das Eindringen von Wasser       und das Hinterlaufen der Abdichtung verhindert.       Sind aufgrund der Planungsvorgabe die       anerkannten Regeln der Technik gefährdet,       hat der Auftragnehmer gegenüber dem       Auftraggeber schriftliche Bedenken geltend       zu machen. 3.11 Erforderliche Bedienungswerkzeuge       und die notwendigen Anleitungen für die       Bedienung, Reinigung und Wartung der Fenster       sind der Bauverwaltung bzw. dem Bauherrn       auszuhändigen. 3.12 Außenfensterbänke sind grundsätzlich mit        Tropfkanten auszubilden. Die Vorderkante        muss einen Abstand von mindestens 4 cm zur        fertigen Wandoberfläche einhalten. Die        vorgegebenen Ausladungsmaße des LV's sind        vom AN vor Ausführung verantwortlich zu        überprüfen und bei Unstimmigkeiten        rechtzeitig mit der Bauleitung abzuklären. 3.13 Rollladen-Material bei Kunststoff-Rollladen:        PVC-hart nach DIN 7748, PVC-82-08-28,        sowie GKV-Standard. 3.14 Rollladen-Profil:        Das Rollladenprofil muss mind. dem "GKV-Prüf-        und Bewertungsstandard für Rollladenprofile        aus Kunststoff" in der zur Zeit gültigen        Fassung entsprechen, d.h. es dürfen keine        Blasen, Einschlüsse und Löcher vorhanden        sein. Profilmuster sind bei der Auftrags-        erteilung vorzulegen. 3.15 Rollladen-Profilkonstruktion:        PVC-Profile in doppelwandiger Ausführung.        Standard-Nenndicke mind. 14 mm,        Standard-Deckbreite 55 mm, wenn in den        Einzelpositionen nichts anderes        beschrieben. Verstärkungen nach        Herstellerrichtlinien. 3.16 Alle Konstruktionen wie:       - Halterungen,       - Panzer,       - Sonnenschutzsysteme,       - Befestigungen,       sind gemäß den statischen Erfordernissen       auszubilden. 3.17 Es ist ein leichtgängiger, geräuscharmer Lauf        der Elemente anzustreben. Beschädigungen        der Lamellen durch Reibung an Gebäude- u.        Zubehörteilen ist auszuschließen. 3.18 Im geschlossenen Zustand darf der Panzer keinen         Lichteinfall zulassen. 3.19 Es dürfen nur Motore angeboten werden, die        der Isolierstoffklasse F nach        DIN 57700 bzw. VDE 0700 entsprechen. 3.20 Das Bremssystem der Motoren darf keine        asbesthaltigen Bestandteile aufweisen. 4.   ANMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS 4.1 Die im Leistungsverzeichnis beigefügten       Fensterübersichten (Systemskizzen) dienen       der Darstellung der Fensteraufteilung und der       Öffnungsarten.     - Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße       sind nur Richtmaße. Das Aufmaß ist auf der       Baustelle vom Auftragnehmer verantwortlich zu       nehmen.     - Soweit im LV keine Angaben über       Profilquerschnitte gemacht sind, können die       zur Ermittlung der Querschnitte notwendigen       Angaben der Fensterübersicht entnommen       werden. 4.2 Zeichnungen zu wesentlichen Details       der Fensterkonstruktion und der Anschlüsse       zum Baukörper sind im Auftragsfalle mit dem       Auftraggeber abzustimmen und rechtzeitig       vorzulegen. 4.3 Etwaige Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses       sind vor Abgabe des Angebotes mit dem AG zu klären.       Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen       auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung       und Eignung für den vorgesehenen       Verwendungszweck zu überprüfen. Evtl.       Einwände sind vor der Angebotsabgabe       schriftlich anzuzeigen. 4.4 Auch die Alternativ- und Eventualpositionen       sind genau zu kalkulieren und anzubieten.       Unvollständige Angebote können nicht       berücksichtigt werden. Alternativ- und       Eventualpositionen kommen nur auf       ausdrückliche Anordnung der Bauleitung zur       Ausführung. 4.5 Sofern Positionen mit dem Zusatz "als Zulage"       ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis       bereits in einer anderen Position enthalten.       Die Zulageposition beinhaltet entweder eine       im Aufmaß übermessene Leistung (meist in       einer anderen Einheit) oder stellt eine       Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen       anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit)       dar. 4.6 Werden gleichwertige Materialien bzw.       Ausführungen angeboten, dann ist bei       Angebotsabgabe der Nachweis der       Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität       und Eigenschaften mittels Mustervorlagen und       entspr. Zertifikaten zu erbringen. 4.7 Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zu       den ausgeschriebenen Konstruktionen       Alternativvorschläge in Form eines       Nebenangebotes auszuarbeiten. Dabei ist die       Gleichwertigkeit der angebotenen       Konstruktionen durch Detailzeichnungen, Muster       und Systemprüfzeugnisse nachzuweisen.       Sie dürfen keine terminverzögernde Wirkung haben.       Über die Gleichwertigkeit entscheidet der AG       zusammen mit dem Architekten.       Alternativvorschläge dürfen keine zusätzlichen       Kosten in anderen Gewerken oder auch im eigenen       Gewerk nach sich ziehen 4.8 Alle Materialien und sichtbaren Beschlagteile       sind vor Fertigungsbeginn der Bauleitung zur       Bemusterung (z.B. durch Musterfenster)       vorzulegen. Erst nach Freigabe kann mit der       Verarbeitung begonnen werden. 5.   ANGABEN ZUR ABRECHNUNG / SONSTIGES 5.1 Kosten, die durch bauablauf- oder       witterungsbedingte Unterbrechungen entstehen,       werden nicht gesondert vergütet. 5.2 Die Teilnahme einer entscheidungsbefugten       Person an den Baustellenbesprechungen       (wöchentlich bzw. nach Bedarf) ist mit den Einheits-       preisen abgegolten, soweit nichts anderes mit der       Bauleitung des Auftraggebers vereinbart wurde.
ZTV FENSTERBAU- / ROLLLADENARBEITEN
06.01 FENSTER - KUNSTSTOFF - ALLE Häuser
06.01
FENSTER - KUNSTSTOFF - ALLE Häuser
06.02 ROLLLADEN - AUFSATZELEMENTE
06.02
ROLLLADEN - AUFSATZELEMENTE
06.03 FENSTERBÄNKE - AUSSEN
06.03
FENSTERBÄNKE - AUSSEN
ZTV Fensterbauarbeiten / Aluminium - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen: Inhalt 1. Grundlagen der Leistungen 2. Leistungen / Preisinhalte 3. Angaben zur Ausführung 4. Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis 5. Angaben zur Abrechnung 1.   GRUNDLAGEN DER LEISTUNGEN 1.1 Neben diesen "Zusätzlichen technischen       Vertragsbedingungen" gelten - soweit vorhanden -       die "Allgemeinen Angaben zum Objekt",       die "Allgemeinen Vorbemerkungen" und       die "Besonderen Vertragsbedingungen",       sowie die Angaben des Anschreibens,       das Angebot des Bieters und der spätere Auftrag.       Eventuelle Kosten und Aufwendungen resultierend       aus den vorgenannten Unterlagen und den dort       vermerkten Anlagen sind in den Preisen des Bieters       zu berücksichtigen.       Später gestellte Forderungen des Bieters, die auf       eine Nichtbeachtung der Unterlagen hindeuten,       werden abgewiesen. 1.2 Grundlage der Arbeiten sind       - die Planunterlagen und Zeichnungen der         Planer,       - die statischen Berechnungen         und Planunterlagen des Statikers,       - sonstige Angaben und Details         wie Wärme- und Schallschutznachweis,       - die Angaben und Details der sonstigen         Fachplaner und Sonderfachleute         wie z.B. der Brandschutznachweis,       - alle sonstigen behördlichen Auflagen,       - das Leistungsverzeichnis einschl. ZTV.       Die vom Auftragnehmer verwendeten       Ausführungsunterlagen müssen den       Freigabevermerk des Auftraggebers       tragen, um Verwechselungen bei       der Bauausführung zu vermeiden. Nicht       freigegebene Unterlagen dürfen nicht       verwendet werden. Dies entbindet den       Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen       Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben       unberührt. 1.3 Maßgebend für die Lieferung und Ausführung der       Leistungen ist die VOB, Teil C, neueste Fassung       (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen       für Bauleistungen)       sowie besonders alle gültigen       - DIN-/EN-Normen bzw. Vorschriften und         Herstellerrichtlinien,         welche sich auf die vorgesehenen Leistungen         nach den neuesten Kenntnissen der Technik         beziehen, wie u.a.         DIN 18 299  Allgemeine Regelungen für                             Bauarbeiten jeder Art         DIN 18 383  Elektrische Kabel- und                             Leistungsanlagen in                             Gebäuden         DIN 18 360  Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten         DIN 18 361  Verglasungsarbeiten         DIN 18 357  Beschlagarbeiten         DIN 18 202  Toleranzen im Hochbau         DIN   4 108  Wärmeschutz im Hochbau         DIN   4 109  Schallschutz im Hochbau       Weiter gelten die       - Verarbeitungsrichtlinien der Lieferwerke,       - Richtlinien und Merkblätter der entspr.         Gütegemeinschaften, Verbände etc., wie          - Institut für Fenstertechnik e.V. (ift Rosenheim),          - Institut des Glaserhandwerks für            Verglasungstechnik und Fensterbau Hadamar,          - Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz            (BFS),          - Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt),          - Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD),          - Deutsches Institut für Gütesicherung und            Kennzeichnung e.V. (RAL),          - Verband der Fenster- und Fassadenhersteller (VFF),          - International Standards Organisation (ISO),          - Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V. (DNV),       - technische Regeln für die Verwendung von         absturzsichernden Verglasungen (DIN 18008) und         linienförmig gelagerten Verglasungen (DIN 18008-2)         des DIBt,       - die Bauordnungen des zuständigen         Bundeslandes und evtl. Ergänzungen durch         die örtlichen Genehmigungsbehörden der         Gemeinden,       - Berufsgenossenschaftlichen Regeln für         Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR),       - Berufsgenossenschaftlichen Informationen für         Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI),       - Richtlinien der VdS Schadenverhütung Köln,       - Verordnung über Sicherheit und         Gesundheitsschutz auf Baustellen         (Baustellenverordnung). 1.4 Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe       seines Angebotes von sämtlichen       preisbildenden Faktoren in Kenntnis       zu setzen und diese in seinem Angebot       zu berücksichtigen.       Der Bieter hat sich vor Abgabe des       Angebotes von den örtlichen Verhältnissen       zu überzeugen, dabei kann er die Hilfe eines       Bauherrenvertreters in Anspruch nehmen.       Nachforderungen, welche auf mangelhafte       Information beruhen, werden nicht anerkannt. 2.   LEISTUNGEN / PREISINHALTE 2.1 Alle in der VOB, Teil C       als Nebenleistungen aufgeführten Leistungen       gelten als vertragliche Leistung und sind in       die Einheitspreise mit einzukalkulieren.       Als Nebenleistungen gelten insbesondere       auch, sofern nicht ausdrücklich hierfür       Leistungspositionen vorgesehen sind:       - Das Erstellen von Werkstatt- bzw.         Montageplänen mit sämtlichen Details,         die zusätzlich zur Ausführungsplanung         evtl. erforderlich werden.         Sie sind rechtzeitig dem AG vorzulegen.       - Das Herstellen sämtlicher Anschlüsse und         Andichtungen an angrenzende Bauteile,         entsprechend den jeweiligen Erfordernissen         einschl. aller hierfür erforderl. Befestigungsmittel,         Wärmedämm- und Abdichtungselementen,         Abdeckleisten, etc.       - Die Folienabdichtung (EPDM) im Sockelbereich         bzw. umlaufend wenn erforderlich.       - Der Schutz von Profilen, Flügeln,         Drückergarnituren, Bändern, Innen- und         Außenfensterbänken, Trittblechen etc. vor         Beschädigung und Verunreinigung durch         geeignete Überzüge, Folien und Klebestreifen         während der gesamten Bauzeit.       - Das nachträgliche Justieren der Beschläge         sowie die Gangbarmachung von Fenstern         und Türen nach Abruf durch den AG.       - Die Entfernung von Etiketten, Klebestreifen,         Schutzüberzügen etc. nach Abruf durch den AG. 2.2 Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,       Verpackungsmaterial und sonstig anfallende       Bauschuttmassen sind vom AN kostenlos zu       beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften       über die Entsorgung von Sondermüll sind       streng einzuhalten.       Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das       Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle       ist untersagt. 2.3 Arbeiten die mit anderen Gewerken in Verbindung       stehen, sind mit diesen so abzustimmen, dass       eine einwandfreie und zügige Zusammenarbeit       gewährleistet ist. Verantwortlich für die       Koordination ist der AN, in Abstimmung       mit der örtlichen Bauleitung. 2.4 Die Montage der Fenster, Türen, Fensterbänke       erfolgt in zeitlichen und örtlichen       Abschnitten nach Vorgaben durch/in Abstimmung       mit dem AG. 2.5 Vor Übergabe der Leistungen an den AG sind der       Bauleitung auf Verlangen in mindestens zweifacher       Ausfertigung kostenfrei zu übergeben:        - alle erforderlichen bauaufsichtlichen          Zulassungen,        - eine Aufstellung der verwendeten          Materialien mit Hinweis auf Hersteller,          Fabrikat und Chargennummer o.ä,        - Wartungsangaben,        - Pflegeanleitungen. 3.   ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 3.1 Werkstoffe       Beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle        muss sichergestellt sein, dass keine Kontakt-        korrosion und keine anderen ungünstigen        Beeinflussungen auftreten können, z.B.        durch Zwischenlagen aus Neoprene, Fiber,        Butyl o. ä. neutralen Werkstoffen.      - Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferformen        (Profile bzw. Bleche und Bänder)        sind entspr. den Anforderungen an das        Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen.      - Verbindungsmaterialien wie Schrauben, Bolzen        o.ä. müssen aus nichtrostendem Stahl sein.      - Oberflächenschutz von Stahlteilen:        Alle Stahlteile, auch Befestigungen etc.,        die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich        sind, sind zu verzinken. Alle anderen sind        korrosionsgeschützt vorzubehandeln.      - Alle Metallteile sind nur in vorbehandeltem        Zustand, d.h. korrosionsgeschützt, zur        Baustelle zu liefern. Bei der Montage bzw.        sonstig beschädigter Korrosionsschutz ist        entsprechend auszubessern.        Werkstoffe wie:        - Dichtprofile        - Dichtstoffe        - Bauabdichtungsfolien        - etc.        müssen mit den angrenzenden Baustoffen        verträglich, alterungsbeständig und        soweit sie direkten Witterungseinflüssen        ausgesetzt sind, gegen diese beständig        sein.      - Dämmstoffe:        Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche        Dämmstoffe verwendet werden, die nicht        im Verdacht stehen gesundheitsgefährdende        Substanzen zu beinhalten oder freizusetzen.        Falls erforderlich sind Produktzertifikate        vorzulegen, die deren Unbedenklichkeit        bescheinigen. Dämmstoffe dürfen keine voll-        bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe        enthalten wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA, FCK;        bzw. unter Einsatz dieser Stoffe hergestellt        werden. 3.2 Konstruktion       Das System muss allen in der Ausschreibung       aufgestellten Anforderungen entsprechen.       Alle Konstruktionen wie:       - Rahmen       - Glas- u. sonstige Füllungen       - Befestigungen an der Außenwand       - sonstige Anschlüsse       sind:       a) gemäß den statischen Erfordernissen           auszubilden. Auf Verlangen ist ein           prüffähiger stat. Nachweis           zu erbringen und der Bauleitung           vorzulegen. Die Kosten hierfür,           wie auch evtl. Prüfgebühren,           sind in die Einheitspreise mit           einzukalkulieren.           Die Ausführung hat in Abstimmung mit           dem Statiker des Bauvorhabens zu erfolgen.       b) gemäß den jeweiligen bauphysikalischen           Anforderungen,           wie:           - Schlagregendichtheit und             Fugendurchlässigkeit           - Tauwasservermeidung           - Wärmeschutz           - Schallschutz           - Einbruchhemmung             auszuführen.      - Es dürfen nur Profilsysteme mit einem        RAL-Gütezeichen verwendet werden.      - Bei wärmegedämmten Konstruktionen sind        Kältebrücken zu vermeiden,        Flügel- u. Blendrahmen sind mit:        - Mehrkammerprofil        - Thermischer Trennung auszubilden.      - Auch punktweise Kältebrücken durch        Metallverbindungen sind auszuschließen.        Für nichttransparente Füllungen (Paneele)        in Fenstern und Fensterwänden        gelten die Anforderungen an leichte        Außenwände.      - Bei hinterlüfteten Verkleidungen        müssen die Ein- und Austrittsöffnungen        für die Hinterlüftung gleichmäßig über        die Breiteverteilt sein und in ihrer Summe        einen zur Lüftung ausreichenden Querschnitt        aufweisen. 3.3 Die Beschläge müssen den zu erwartenden       Belastungen entsprechend ausgebildet sein und:        - verdeckt bzw. als aufschlagendes System          (Bedienungshebel, Türbänder, o.ä.)        - korrosionsgeschützt ausgeführt sein.       Die Wartung und Instandhaltung muss       möglich ein. 3.4 Die Falzdichtungen sind       - umlaufend in einer Ebene einzubauen       - in den Ecken zugfest zu verbinden.       Die Dichtungen müssen auswechselbar sein.       Bei der Lage der Dichtungen muss       sichergestellt werden, dass eine Trennung       zw. Raum- und Außenklima erfüllt ist. 3.5 Die Glashalteleisten sind       - grundsätzlich innen einzubauen       - durchgehend formschlüssig einzurasten       - in den Ecken dicht auszuführen.      Die Glashalteleisten müssen auswechselbar      sein. 3.6 Baumontage       Die Montage der Türelemente muss flucht-       und lotgerecht nach den bauseits       angelegten Meterrissen erfolgen.       Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das       Raumklima und das Außenklima sind zu       berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Bau-       körper müssen den Anforderungen aus       Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht       werden. Äußere Einflüsse, wie Bauwerks-       bewegungen, dürfen die entsprechenden       Konstruktionen nicht in ihrer Funktion       beeinträchtigen. 3.7 Lastabtragung        Die auf das Fenster einwirkenden Kräfte        müssen sicher in den Baukörper übertragen        werden. Die Kräfte wirken in und senkrecht        zur Fensterebene. Die Wahl der Befestigungs-        mittel ist auf das Fenster- und Außenwand-        system abzustimmen. Die Bewegungen sowohl        aus der Längenänderung der Fenster und        Fensterwände, als auch aus den zu        erwartenden Formänderungen am Baukörper        müssen ungehindert aufgenommen werden        können. 3.8 Bei der Abdichtung der Türelemente       zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien gilt       DIN 18 533. Zur Wahrung der Funktions-       fähigkeit sind sie mechanisch zu sichern.       Werden sie verklebt, muss die Gebrauchs-       tauglichkeit nachgewiesen werden.       PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen       Stoffen in Verbindung kommen. 3.9  Schwellenausbildung        Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen        Niederschlagswasser und aufsteigende        Feuchtigkeit abgedichtet werden. Sie sind so        auszubilden, dass Wasser jederzeit von der        Konstruktion nach außen abgeleitet wird.        Die Begehbarkeit der angrenzenden Bauteile        muss dabei sichergestellt sein.     Die Fußpunktausbildung an den Hauseingangstüren        erfolgt nach Gestaltungskonzept des Architekten        und stellt gem. DIN 18533 eine Sonderkonstruktion dar.        Schwellenlose/ - arme Übergänge stellen        eine Abweichung von den aRdT dar.        Sie erfordern eine auf den Einzelfall abgestimmt Ausführungsart.        Sind aufgrund der Planungsvorgabe die        anerkannten Regeln der Technik gefährdet,        hat der Auftragnehmer gegenüber dem        Auftraggeber schriftliche Bedenken geltend        zu machen. 3.10 Erforderliche Bedienungswerkzeuge        und die notwendigen Anleitungen für die        Bedienung, Reinigung und Wartung der        Türelemente sind der Bauverwaltung bzw.        dem Bauherrn auszuhändigen. 4.   ANMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS 4.1 Die im Leistungsverzeichnis beigefügten       Fensterübersichten (Systemskizzen) dienen       der Darstellung der Fensteraufteilung und der       Öffnungsarten.     - Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße       sind nur Richtmaße. Das Aufmaß ist auf der       Baustelle vom Auftragnehmer verantwortlich zu       nehmen.     - Soweit im LV keine Angaben über       Profilquerschnitte gemacht sind, können die       zur Ermittlung der Querschnitte notwendigen       Angaben der Fensterübersicht entnommen       werden. 4.2 Zeichnungen zu wesentlichen Details       der Türkonstruktion und der Anschlüsse       zum Baukörper sind im Auftragsfalle mit dem       Auftraggeber abzustimmen und rechtzeitig       vorzulegen. 4.3 Etwaige Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses       sind vor Abgabe des Angebotes mit dem AG zu klären.       Der Bieter ist verpflichtet, die im       Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen       auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung       an übergebenen Plänen und Details,       und Eignung für den vorgesehenen       Verwendungszweck zu überprüfen. Evtl.       Einwände sind mit vor Angebotsabgabe       schriftlich anzuzeigen. 4.4 Positionen, die eine zusätzliche Leistung       darstellen und über den Rahmen der       Vollständigkeit der Pauschale oder einer       beschriebenen Einzelleistung hinaus vom AG       gefordert werden könnten, müssen vor       Ausführung angeboten und genehmigt       werden. 4.5 Auch die Alternativ- und Eventualpositionen       sind genau zu kalkulieren und anzubieten.       Unvollständige Angebote können nicht       berücksichtigt werden. Alternativ- und       Eventualpositionen kommen nur auf       ausdrückliche Anordnung der Bauleitung zur       Ausführung. 4.6 Sofern Positionen mit dem Zusatz "als Zulage"       ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis       bereits in einer anderen Position enthalten.       Die Zulageposition beinhaltet entweder eine       im Aufmaß übermessene Leistung (meist in       einer anderen Einheit) oder stellt eine       Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen       anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit)       dar. 4.7 Werden gleichwertige Materialien bzw.       Ausführungen angeboten, dann ist bei       Angebotsabgabe der Nachweis der       Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität       und Eigenschaften mittels Mustervorlagen und       entspr. Zertifikaten zu erbringen. 4.8 Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zu       den ausgeschriebenen Konstruktionen       Alternativvorschläge in Form eines       Nebenangebotes auszuarbeiten. Dabei ist die       Gleichwertigkeit der angebotenen       Konstruktionen durch Detailzeichnungen, Muster       und Systemprüfzeugnisse nachzuweisen.       Sie dürfen keine terminverzögernde Wirkung haben.       Über die Gleichwertigkeit entscheidet der AG.       Alternativvorschläge dürfen keine zusätzlichen       Kosten in anderen Gewerken oder auch im eigenen       Gewerk nach sich ziehen 4.9 Alle Materialien und sichtbaren Beschlagteile       sind vor Fertigungsbeginn der Bauleitung zur       Bemusterung vorzulegen. Erst nach Freigabe       kann mit der Verarbeitung begonnen werden. 5.   ANGABEN ZUR ABRECHNUNG / SONSTIGES 5.1 Bauablaufbedingte Unterbrechungen, auch       witterungsbedingte, werden nicht gesondert       vergütet. 5.2 Die Teilnahme einer entscheidungsbefugten       Person an den Baustellenbesprechungen       (wöchentlich bzw. nach Bedarf) ist mit den       Einheitspreisen abgegolten, soweit nichts       anderes mit der Bauleitung des Auftraggebers       vereinbart wurde.
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06.04 EINGANGSTÜREN - ALUMINIUM
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EINGANGSTÜREN - ALUMINIUM
06.05 STUNDENLOHNARBEITEN
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STUNDENLOHNARBEITEN