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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vortext / Allgemeine Vorbemerkungen
Heizung, Sanitär, Lüftung und Wärmepumpenanlage
Bauvorhaben: Mehrfamilienhaus
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Vorbemerkungen gelten für sämtliche Leistungen der
Gewerke Heizung, Sanitär, Lüftung, Wärmepumpentechnik, Dämmung,
Brandschutz, Schallschutz, Regelungstechnik und Nebenleistungen im
Rahmen des Bauvorhabens.
Der Auftragnehmer hat alle Leistungen vollständig, fachgerecht,
funktionsfähig, betriebsbereit und nach den allgemein anerkannten Regeln
der Technik auszuführen. Die Anlagen sind so herzustellen, dass sie den
Anforderungen eines Mehrfamilienhauses hinsichtlich Betriebssicherheit,
Energieeffizienz, Hygiene, Schallschutz, Brandschutz,
Wartungsfreundlichkeit und Nutzerkomfort dauerhaft entsprechen.
Alle zur mangelfreien Herstellung erforderlichen Nebenleistungen,
Hilfsstoffe, Befestigungen, Dichtungen, Kleinmaterialien, Bohrungen,
Abdichtungen, Beschriftungen, Schutzmaßnahmen, Prüfungen,
Einregulierungen, Inbetriebnahmen, Einweisungen und Dokumentationen
sind, sofern nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben, in die
Einheitspreise einzurechnen.
Der Auftragnehmer schuldet die vollständige betriebsfertige Leistung
einschließlich aller Maßnahmen, die zur fachgerechten, sicheren und
funktionsfähigen Ausführung erforderlich sind, auch wenn diese nicht im
Einzelnen beschrieben sind.
2. Vorschriften, Normen und Regelwerke
Die Ausführung hat nach den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen
gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen, technischen Baubestimmungen,
DIN-/EN-Normen, VDI-Richtlinien, DVGW-, VDE-, ZVSHK- und BG-Regelwerken
sowie den Herstellervorgaben zu erfolgen.
Für die Ausführung sind insbesondere die VOB/B, sofern vertraglich
vereinbart, sowie die VOB/C mit den einschlägigen ATV, insbesondere DIN
18299, DIN 18379, DIN 18380, DIN 18381 und DIN 18382 zu beachten.
Darüber hinaus gelten die Landesbauordnung, die eingeführten Technischen
Baubestimmungen, das Gebäudeenergiegesetz, die Trinkwasserverordnung,
die Heizkostenverordnung, das Mess- und Eichrecht sowie die technischen
Anschlussbedingungen der Versorger und Netzbetreiber.
Für die Heizungs- und Wärmepumpentechnik sind insbesondere DIN EN 12831,
DIN EN 12828, DIN EN 14336, VDI 2035, VDI 4645, DIN EN 14511, DIN EN
14825, DIN EN 378 sowie die F-Gase-Verordnung, soweit zutreffend, zu
berücksichtigen.
Für Trinkwasser- und Entwässerungsanlagen gelten insbesondere DIN EN
806, DIN 1988-Reihe, DIN EN 1717, das DVGW-Regelwerk, insbesondere W 551
/ W 551-1, W 553 und W 557, sowie DIN EN 12056 und DIN 1986-100. Für
Lüftungsanlagen sind insbesondere DIN 1946-6, DIN 18017-3, DIN EN
16798-Reihe und VDI 6022 maßgebend.
Für Brand-, Schall- und Wärmeschutz sind insbesondere DIN 4109,
gegebenenfalls VDI 4100, DIN 4102, DIN EN 13501, die MLAR
beziehungsweise die jeweilige landesspezifische
Leitungsanlagenrichtlinie sowie DIN 4140 zu beachten.
Brandschutzkonzept, Schallschutznachweis, Wärmeschutznachweis und
Ausführungsplanung sind verbindliche Ausführungsgrundlagen.
Die Abstimmung und Koordination mit dem zuständigen
Energieversorgungsunternehmen bezüglich Netzanschluss, Zählerplätzen und
Inbetriebsetzung der Anlagen ist Bestandteil der Leistung. Die
vorgenannte Aufzählung ist nicht abschließend. Maßgebend sind alle für
die jeweilige Leistung einschlägigen Regelwerke in ihrer jeweils
gültigen Fassung.
3. Prüfung, Koordination und Bedenkenhinweise
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Ausführung alle übergebenen
Unterlagen, Pläne, Berechnungen, Leistungsverzeichnisse, technischen
Vorgaben und örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich zu prüfen.
Die Prüfung umfasst insbesondere Maße, Höhenlagen, Trassenführungen,
Schächte, Installationszonen, Wand- und Deckendurchbrüche,
Revisionsöffnungen, Technik- und Aufstellflächen,
Anschlussmöglichkeiten, Brandschutz- und Schallschutzanforderungen,
statische Randbedingungen, Schnittstellen zu anderen Gewerken sowie die
Wartungs- und Bedienzugänglichkeit.
Erkennbare Unstimmigkeiten, fehlende Angaben, Planungsfehler,
Kollisionen, nicht ausführbare Details oder Bedenken gegen die
vorgesehene Ausführung sind dem Auftraggeber beziehungsweise der
Bauleitung vor Ausführung schriftlich mitzuteilen.
Die Koordination mit Rohbau, Trockenbau, Elektro, Gebäudeautomation/MSR,
Estrich, Fliesen, Dach, Fassade, Brandschutz, Maler, Außenanlagen und
sonstigen beteiligten Gewerken ist Bestandteil der Leistung.
Erforderliche Angaben zu Durchbrüchen, Schlitzen, Kernbohrungen,
Leerrohren, Fundamenten, Sockeln, Dach- oder Fassadendurchführungen,
Elektroanschlüssen, Datenpunkten, Kondensatableitungen,
Revisionsöffnungen und Wartungsflächen sind rechtzeitig zu liefern.
4. Baustelle, Material und Schutzmaßnahmen
Der Auftragnehmer hat alle für seine Arbeiten erforderlichen Werkzeuge,
Maschinen, Hilfsmittel, Gerüste bis zur üblichen Arbeitshöhe,
Transportmittel, Montagehilfen und Schutzmaßnahmen bereitzustellen,
soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben.
Materialien, Geräte, Armaturen, Sanitärobjekte, Lüftungskomponenten und
Wärmepumpenbauteile sind geschützt zu lagern und gegen Verschmutzung,
Feuchtigkeit, Beschädigung, Frost und Diebstahl zu sichern.
Offene Rohrleitungsenden, Luftleitungen und Geräteanschlüsse sind
während der Bauzeit gegen Staub, Schmutz, Feuchtigkeit und Fremdkörper
zu verschließen. Bereits fertiggestellte Leistungen sind bis zur Abnahme
zu schützen.
Es dürfen ausschließlich neue, ungebrauchte, geeignete und zugelassene
Materialien und Komponenten verwendet werden. Herstellervorgaben,
Systemzulassungen und Kompatibilitäten sind einzuhalten.
5. Heizung und Wärmepumpe
Die Heizungs- und Wärmepumpenanlage ist vollständig betriebsbereit
herzustellen. Dies umfasst die Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung,
Heizflächen beziehungsweise Fußbodenheizung, Rohrleitungen,
Heizkreisverteiler, Pumpen, Armaturen, Sicherheitseinrichtungen,
Druckhaltung, Entlüftung und Entleerung, Regelung, Dämmung,
Schwingungsentkopplung, Schallschutz, Inbetriebnahme und Dokumentation.
Die Ausführung hat auf Grundlage der Heizlastberechnung nach DIN EN
12831 und der Ausführungsplanung zu erfolgen. Die Anlage ist auf
niedrige Systemtemperaturen, effizienten Wärmepumpenbetrieb,
bedarfsgerechte Versorgung aller Nutzungseinheiten und
wartungsfreundlichen Betrieb auszulegen.
Heizungsleitungen sind spannungsfrei, fluchtgerecht, schallentkoppelt
und unter Berücksichtigung der thermischen Längenausdehnung zu verlegen.
Entlüftung, Entleerung, Absperrung, Regulierung und Zugänglichkeit sind
sicherzustellen. Armaturen, Pumpen, Sicherheitsventile, Messstellen und
Regelgruppen sind bedien- und wartungszugänglich einzubauen.
Die Wärmepumpenanlage ist gemäß Herstellerangaben und VDI 4645
auszuführen. Mindestvolumenströme sind sicherzustellen, unnötiges Takten
ist zu vermeiden. Regelparameter, Heizkennlinien, Zeitprogramme,
Warmwassertemperaturen, Zirkulationszeiten, Betriebsarten und Grenzwerte
sind einzustellen und zu dokumentieren.
Außeneinheiten sind standsicher, frostsicher, schwingungsentkoppelt und
wartungsgerecht aufzustellen. Mindestabstände, freie Luftführung,
Vermeidung von Luftkurzschlüssen, Kondensatableitung, Schallreflexionen
und Körperschallübertragung sind zu beachten. Die zulässigen
Schallimmissionswerte sind einzuhalten.
Bei Anlagen mit Kältemittelkreislauf sind die Anforderungen an
Dichtheitsprüfung, Sachkunde, Kennzeichnung, Dokumentation,
Sicherheitsabstände, Aufstellbedingungen und Umgang mit Kältemitteln
einzuhalten.
Die Heizungsanlage ist vollständig hydraulisch abzugleichen.
Einstellwerte, Volumenströme, Ventilvoreinstellungen,
Pumpeneinstellungen, Differenzdrücke, Heizkurven und Regelparameter sind
zu dokumentieren.
Das Füll- und Ergänzungswasser ist gemäß VDI 2035 und Herstellervorgaben
aufzubereiten. Spülung, Befüllung, Druckprüfung, Wasserqualität und
Inbetriebnahme sind zu protokollieren.
6. Sanitär / Trinkwasser / Entwässerung
Die Trinkwasserinstallation ist hygienisch einwandfrei, betriebssicher,
dauerhaft dicht und wartungsfreundlich herzustellen. Die Leistung
umfasst insbesondere Kaltwasser-, Warmwasser- und Zirkulationsleitungen,
Absperrarmaturen, Filter, Druckminderer, Sicherheitsarmaturen,
Wasserzählerstrecken, Wohnungsabsperrungen, Sanitärobjekte,
Vorwandinstallationen, Armaturen, Dämmung, Brandschutzdurchführungen,
Schallschutzmaßnahmen, Druckprüfung, Spülung, Inbetriebnahme und
Dokumentation.
Die Ausführung hat gemäß Trinkwasserverordnung, DIN EN 806, DIN
1988-Reihe, DIN EN 1717 und DVGW-Regelwerk zu erfolgen. Stagnation,
Totleitungen, unzulässige Erwärmung von Kaltwasser, zu geringe
Warmwassertemperaturen, Überdimensionierungen, unzureichende Dämmung,
ungeeignete Materialien und Verschmutzungen während der Bauzeit sind zu
vermeiden.
Warmwasser- und Zirkulationsleitungen sind fachgerecht zu
dimensionieren, zu dämmen und hydraulisch abzugleichen. Anforderungen an
Legionellenprävention, Temperaturhaltung, bestimmungsgemäßen Betrieb und
erforderliche Probeentnahmestellen sind einzuhalten.
Sanitärobjekte, Armaturen und Zubehör sind entsprechend Planung und
Bemusterung flucht- und waagerecht, dicht, spannungsfrei,
schallentkoppelt, reinigungsfreundlich und wartungszugänglich zu
montieren.
Entwässerungsanlagen sind vollständig, dicht, geruchsicher,
schallgedämmt und wartungsfreundlich nach DIN EN 12056, DIN 1986-100,
örtlicher Entwässerungssatzung und Planung auszuführen. Schmutzwasser-,
Fall-, Sammel-, Anschluss-, Lüftungs- und Kondensatleitungen sind mit
ausreichendem Gefälle, geeigneter Befestigung, Reinigungsöffnungen, Be-
und Entlüftung sowie Brand- und Schallschutzmaßnahmen herzustellen.
Rückstauschutz ist, soweit erforderlich, zu berücksichtigen.
Kondensatleitungen von Lüftungsgeräten, Wärmepumpen oder
Sicherheitsventilen sind fachgerecht, frostfrei und geruchsicher an die
Entwässerung anzuschließen. Druck-, Dichtheits-, Spül- und
Funktionsprüfungen sind vor Abnahme auszuführen und zu dokumentieren.
7. Lüftung
Die Lüftungsanlage ist entsprechend Lüftungskonzept, Ausführungsplanung,
DIN 1946-6, DIN 18017-3, DIN EN 16798-Reihe und VDI 6022 vollständig
betriebsbereit herzustellen. Dies betrifft insbesondere innenliegende
Bäder, innenliegende WCs, Küchen beziehungsweise Abluftbereiche,
fensterlose Nebenräume, Technikräume, Keller- und Nebenräume sowie
gegebenenfalls kontrollierte Wohnraumlüftung.
Zur Leistung gehören Lüftungsgeräte, Ventilatoren, Luftleitungen,
Brandschutzklappen, Lüftungsventile, Gitter, Schalldämpfer,
Volumenstromregler, Kondensatableitungen, Revisionsöffnungen,
Befestigungen, elektrische Anschlüsse beziehungsweise Schnittstellen,
Einregulierung und Dokumentation.
Luftleitungen sind dicht, formstabil, sauber, schall- und
brandschutzgerecht sowie reinigungsfähig zu montieren.
Revisionsmöglichkeiten, zugängliche Filter und Wartungsteile,
schalltechnisch geeignete Leitungsführung, Vermeidung von
Strömungsgeräuschen, brandschutzgerechte Durchführungen,
Kondensatvermeidung, hygienische Ausführung und sichere Befestigung sind
sicherzustellen.
Nach Fertigstellung ist die Lüftungsanlage einzuregulieren. Soll- und
Ist-Volumenströme sind für alle relevanten Räume beziehungsweise
Luftdurchlässe zu messen und zu protokollieren. Filter, Geräte und
Luftleitungen sind sauber zu übergeben.
8. Dämmung, Brand- und Schallschutz
Rohrleitungen, Armaturen, Speicher, Kanäle und sonstige Anlagenteile
sind entsprechend GEG, DIN 4140, Brandschutzanforderungen,
Schallschutzanforderungen und Herstellervorgaben zu dämmen. Die Dämmung
muss für Betriebstemperatur, Medium, Einsatzort, Feuchtebelastung,
Brandverhalten, mechanische Beanspruchung, Tauwasservermeidung,
Energieeinsparung und Schallschutz geeignet sein.
Dämmungen sind durchgehend, dicht gestoßen, formstabil und fachgerecht
an Bögen, Abzweigen, Armaturen, Pumpen, Flanschen sowie Wand- und
Deckendurchführungen auszuführen. Kaltwasserleitungen sind gegen
Tauwasserbildung und unzulässige Erwärmung zu schützen. Warmwasser-,
Heizungs- und Zirkulationsleitungen sind gegen Wärmeverluste zu dämmen.
Alle Installationen sind entsprechend Brandschutzkonzept, MLAR
beziehungsweise landesspezifischer Leitungsanlagenrichtlinie sowie
geltenden Zulassungen und Prüfzeugnissen auszuführen. Durchführungen
durch feuerwiderstandsfähige Wände und Decken sind mit zugelassenen
Systemen abzuschotten.
Brandschutzabschottungen sind nach Herstellervorgaben auszuführen,
dauerhaft zu kennzeichnen und zu dokumentieren. Brandschutzklappen,
Absperrvorrichtungen und Revisionsöffnungen müssen zugänglich bleiben.
Alle Anlagen sind so auszuführen, dass die Schallschutzanforderungen im
Mehrfamilienhaus eingehalten werden. Besondere Beachtung gilt
Sanitärobjekten, Abwasserleitungen, Trinkwasserleitungen,
Heizungsleitungen, Pumpen, Wärmepumpen, Lüftungsgeräten, Ventilatoren,
Luftdurchlässen, Befestigungen sowie Wand- und Deckendurchführungen.
Körperschallbrücken sind zu vermeiden. Rohrschellen, Befestigungen,
Konsolen, Vorwandgestelle und Aggregate sind schallentkoppelt zu
montieren.
9. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik / Verbrauchserfassung
Alle Regelungs-, Steuerungs- und Überwachungseinrichtungen sind
vollständig funktionsfähig zu montieren, anzuschließen, zu parametrieren
und zu dokumentieren. Dies betrifft insbesondere Wärmepumpenregelung,
Heizkreisregelung, Pumpensteuerung, Warmwasserregelung,
Zirkulationssteuerung, Temperaturfühler, Außenfühler, Raumfühler,
Störmeldungen, Zeitprogramme, Betriebsarten, Sicherheitsfunktionen und
Schnittstellen zur Gebäudeautomation, soweit vorgesehen.
Fühler sind an geeigneten Messstellen zu montieren. Fehlerhafte
Messwerte durch Fremdwärme, Zugluft, Sonneneinstrahlung oder ungünstige
Einbaulagen sind zu vermeiden.
Soweit vorgesehen oder gesetzlich erforderlich, sind Messeinrichtungen
zur Verbrauchserfassung einzubauen. Hierzu zählen insbesondere
Wärmemengenzähler, Warmwasserzähler, Kaltwasserzähler,
Heizkostenverteiler sowie Stromzähler beziehungsweise Unterzähler für
technische Anlagen. Zähler sind zugänglich, ablesbar, austauschbar und
gemäß Einbauvorschriften zu montieren.
Die Anforderungen der Heizkostenverordnung, des Mess- und Eichrechts
sowie der Messdienstleister sind einzuhalten.
10. Beschriftung, Prüfungen, Inbetriebnahme und Dokumentation
Alle wesentlichen Anlagenteile sind dauerhaft und gut lesbar zu
beschriften. Dies betrifft insbesondere Haupt- und Strangabsperrungen,
Heizkreisverteiler, Pumpen, Regelgruppen, Speicher, Wärmepumpe,
Sicherheitsarmaturen, Lüftungsgeräte, Brandschutzklappen,
Volumenstromregler, Zähler, Probeentnahmestellen, Entleerungen und
Entlüftungen. Rohrleitungen sind, soweit erforderlich, nach Medium und
Fließrichtung zu kennzeichnen.
Vor Abnahme sind alle Anlagen vollständig zu prüfen, zu spülen,
einzuregulieren, zu parametrieren und in Betrieb zu nehmen. Hierzu
gehören insbesondere Druck- und Dichtheitsprüfungen, Spül- und
Befüllprotokolle, Nachweis der Heizungswasserqualität nach VDI 2035,
Funktionsprüfung der Wärmepumpe und Heizkreise, Prüfung der Sicherheits-
und Regelungseinrichtungen, hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage,
Prüfung und Abgleich der Warmwasser- und Zirkulationsanlage,
Funktionsprüfung der Sanitärobjekte und Armaturen, Dichtheits- und
Funktionsprüfung der Entwässerung, Einregulierung der Lüftungsanlage,
Messprotokoll der Soll-/Ist-Luftmengen, Prüfung von Brandschutzklappen,
Revisionsöffnungen und Kondensatableitungen sowie
Inbetriebnahmeprotokolle aller wesentlichen Anlagenteile.
Festgestellte Mängel sind vor Abnahme zu beseitigen. Der Auftragnehmer
hat den Auftraggeber, Betreiber oder dessen Vertreter in Bedienung,
Betrieb und Wartung der Anlagen einzuweisen. Die Einweisung ist
schriftlich zu protokollieren.
Zur Abnahme sind vollständige Revisionsunterlagen in digitaler Form und,
sofern gefordert, in Papierform zu übergeben. Die Dokumentation umfasst
mindestens Bestandspläne, Strang- und Anlagenschemata, Datenblätter,
Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Ersatzteillisten, Prüf-,
Druckprüf-, Spül- und Inbetriebnahmeprotokolle, Nachweise zum
hydraulischen Abgleich, Lüftungsmessprotokolle, Nachweise zur
Heizungswasserqualität, Nachweis zum Zirkulationsabgleich,
Brandschutzdokumentation, Zulassungen und Prüfzeugnisse, Zählerlisten,
Regelungseinstellwerte und Fachunternehmererklärungen, soweit
erforderlich.
Die Abnahme setzt voraus, dass die Anlagen vollständig, mangelfrei,
funktionsfähig, geprüft, eingeregelt, beschriftet, dokumentiert und in
Betrieb genommen sind.
11. Wartung und Betreiberhinweise
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf erforderliche Wartungs- und
Betreiberpflichten hinzuweisen. Dies betrifft insbesondere die
Wärmepumpenwartung, die Kontrolle der Heizungswasserqualität, die
Wartung von Pumpen, Armaturen und Sicherheitseinrichtungen, den
Filterwechsel an Lüftungsanlagen, die Hygieneanforderungen an
Trinkwasseranlagen, die Prüfung und Wartung von Brandschutzklappen, die
Kontrolle von Sicherheitsventilen und Kondensatableitungen, den Betrieb
der Zirkulation sowie den bestimmungsgemäßen Betrieb zur Vermeidung von
Stagnation.
12. Schlussbemerkung
Alle Leistungen sind so auszuführen, dass die Anlagen im
Mehrfamilienhaus dauerhaft sicher, energieeffizient, hygienisch, schall-
und brandschutzgerecht sowie wartungsfreundlich betrieben werden können.
Der Auftragnehmer schuldet eine vollständige, betriebsfertige und
regelkonforme Gesamtleistung einschließlich aller notwendigen
Nebenleistungen, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht im
Einzelnen aufgeführt sind.
Vortext / Allgemeine Vorbemerkungen
1 Lüftungsinstallation
1
Lüftungsinstallation
1. 1 Bauteile Abluftwärmenutzung
Wohneinehiten
1. 1
Bauteile Abluftwärmenutzung
Wohneinehiten
1. 2 Außenbauteile Luftdurchlässe
Rolladenkasten
1. 2
Außenbauteile Luftdurchlässe
Rolladenkasten
1. 3 Außenbauteile Luftdurchlässe Fenster
1. 3
Außenbauteile Luftdurchlässe Fenster
1. 4 Bauteile Abluft Küchen und Bäder
1. 4
Bauteile Abluft Küchen und Bäder
1. 5 Bauteile Kellerlüftung
1. 5
Bauteile Kellerlüftung
1. 6 Rohrleitung und Formteile
1. 6
Rohrleitung und Formteile
1. 7 Dachdurchführung
1. 7
Dachdurchführung
1. 8 Brandschutz und Dämmarbeiten
1. 8
Brandschutz und Dämmarbeiten
1. 9 Einbauteile und Zubehör
1. 9
Einbauteile und Zubehör
1.10 Montage und Befestigungsmaterial
1.10
Montage und Befestigungsmaterial
1.11 Sonstige Leistungen
1.11
Sonstige Leistungen
1.12 Wartungsangebot
1.12
Wartungsangebot
2 Sanitärinstallation
2
Sanitärinstallation
2. 1 Abwasserinstallation
2. 1
Abwasserinstallation
2. 2 Wasserinstallation Ww │ Kw │ Zr
2. 2
Wasserinstallation Ww │ Kw │ Zr
2. 3 Sanitärausstattung
2. 3
Sanitärausstattung
2. 4 Sonstige Leistungen
2. 4
Sonstige Leistungen
3 Heizungsinstallation
3
Heizungsinstallation
3. 1 Wärmeverteilung
3. 1
Wärmeverteilung
3. 2 Wärmeerzeugungsanlage
3. 2
Wärmeerzeugungsanlage
3. 3 Warmwasserbereitung
3. 3
Warmwasserbereitung
3. 4 Wärmedämmung │ Brandschutz
3. 4
Wärmedämmung │ Brandschutz
3. 5 Fußbodenheizung
3. 5
Fußbodenheizung
3. 6 Dachdurchführungen
3. 6
Dachdurchführungen
3. 7 Sonstiges
3. 7
Sonstiges
3. 8 Wartungsarbeiten
3. 8
Wartungsarbeiten