Heizung Lüftung Sanitär
Wohnen im Kirchgarten Montabaur
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vortext / Allgemeine Vorbemerkungen Heizung, Sanitär, Lüftung und Wärmepumpenanlage Bauvorhaben: Mehrfamilienhaus 1. Allgemeines Die nachfolgenden Vorbemerkungen gelten für sämtliche Leistungen der Gewerke Heizung, Sanitär, Lüftung, Wärmepumpentechnik, Dämmung, Brandschutz, Schallschutz, Regelungstechnik und Nebenleistungen im Rahmen des Bauvorhabens. Der Auftragnehmer hat alle Leistungen vollständig, fachgerecht, funktionsfähig, betriebsbereit und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die Anlagen sind so herzustellen, dass sie den Anforderungen eines Mehrfamilienhauses hinsichtlich Betriebssicherheit, Energieeffizienz, Hygiene, Schallschutz, Brandschutz, Wartungsfreundlichkeit und Nutzerkomfort dauerhaft entsprechen. Alle zur mangelfreien Herstellung erforderlichen Nebenleistungen, Hilfsstoffe, Befestigungen, Dichtungen, Kleinmaterialien, Bohrungen, Abdichtungen, Beschriftungen, Schutzmaßnahmen, Prüfungen, Einregulierungen, Inbetriebnahmen, Einweisungen und Dokumentationen sind, sofern nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben, in die Einheitspreise einzurechnen. Der Auftragnehmer schuldet die vollständige betriebsfertige Leistung einschließlich aller Maßnahmen, die zur fachgerechten, sicheren und funktionsfähigen Ausführung erforderlich sind, auch wenn diese nicht im Einzelnen beschrieben sind. 2. Vorschriften, Normen und Regelwerke Die Ausführung hat nach den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen, technischen Baubestimmungen, DIN-/EN-Normen, VDI-Richtlinien, DVGW-, VDE-, ZVSHK- und BG-Regelwerken sowie den Herstellervorgaben zu erfolgen. Für die Ausführung sind insbesondere die VOB/B, sofern vertraglich vereinbart, sowie die VOB/C mit den einschlägigen ATV, insbesondere DIN 18299, DIN 18379, DIN 18380, DIN 18381 und DIN 18382 zu beachten. Darüber hinaus gelten die Landesbauordnung, die eingeführten Technischen Baubestimmungen, das Gebäudeenergiegesetz, die Trinkwasserverordnung, die Heizkostenverordnung, das Mess- und Eichrecht sowie die technischen Anschlussbedingungen der Versorger und Netzbetreiber. Für die Heizungs- und Wärmepumpentechnik sind insbesondere DIN EN 12831, DIN EN 12828, DIN EN 14336, VDI 2035, VDI 4645, DIN EN 14511, DIN EN 14825, DIN EN 378 sowie die F-Gase-Verordnung, soweit zutreffend, zu berücksichtigen. Für Trinkwasser- und Entwässerungsanlagen gelten insbesondere DIN EN 806, DIN 1988-Reihe, DIN EN 1717, das DVGW-Regelwerk, insbesondere W 551 / W 551-1, W 553 und W 557, sowie DIN EN 12056 und DIN 1986-100. Für Lüftungsanlagen sind insbesondere DIN 1946-6, DIN 18017-3, DIN EN 16798-Reihe und VDI 6022 maßgebend. Für Brand-, Schall- und Wärmeschutz sind insbesondere DIN 4109, gegebenenfalls VDI 4100, DIN 4102, DIN EN 13501, die MLAR beziehungsweise die jeweilige landesspezifische Leitungsanlagenrichtlinie sowie DIN 4140 zu beachten. Brandschutzkonzept, Schallschutznachweis, Wärmeschutznachweis und Ausführungsplanung sind verbindliche Ausführungsgrundlagen. Die Abstimmung und Koordination mit dem zuständigen Energieversorgungsunternehmen bezüglich Netzanschluss, Zählerplätzen und Inbetriebsetzung der Anlagen ist Bestandteil der Leistung. Die vorgenannte Aufzählung ist nicht abschließend. Maßgebend sind alle für die jeweilige Leistung einschlägigen Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung. 3. Prüfung, Koordination und Bedenkenhinweise Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Ausführung alle übergebenen Unterlagen, Pläne, Berechnungen, Leistungsverzeichnisse, technischen Vorgaben und örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich zu prüfen. Die Prüfung umfasst insbesondere Maße, Höhenlagen, Trassenführungen, Schächte, Installationszonen, Wand- und Deckendurchbrüche, Revisionsöffnungen, Technik- und Aufstellflächen, Anschlussmöglichkeiten, Brandschutz- und Schallschutzanforderungen, statische Randbedingungen, Schnittstellen zu anderen Gewerken sowie die Wartungs- und Bedienzugänglichkeit. Erkennbare Unstimmigkeiten, fehlende Angaben, Planungsfehler, Kollisionen, nicht ausführbare Details oder Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind dem Auftraggeber beziehungsweise der Bauleitung vor Ausführung schriftlich mitzuteilen. Die Koordination mit Rohbau, Trockenbau, Elektro, Gebäudeautomation/MSR, Estrich, Fliesen, Dach, Fassade, Brandschutz, Maler, Außenanlagen und sonstigen beteiligten Gewerken ist Bestandteil der Leistung. Erforderliche Angaben zu Durchbrüchen, Schlitzen, Kernbohrungen, Leerrohren, Fundamenten, Sockeln, Dach- oder Fassadendurchführungen, Elektroanschlüssen, Datenpunkten, Kondensatableitungen, Revisionsöffnungen und Wartungsflächen sind rechtzeitig zu liefern. 4. Baustelle, Material und Schutzmaßnahmen Der Auftragnehmer hat alle für seine Arbeiten erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Hilfsmittel, Gerüste bis zur üblichen Arbeitshöhe, Transportmittel, Montagehilfen und Schutzmaßnahmen bereitzustellen, soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben. Materialien, Geräte, Armaturen, Sanitärobjekte, Lüftungskomponenten und Wärmepumpenbauteile sind geschützt zu lagern und gegen Verschmutzung, Feuchtigkeit, Beschädigung, Frost und Diebstahl zu sichern. Offene Rohrleitungsenden, Luftleitungen und Geräteanschlüsse sind während der Bauzeit gegen Staub, Schmutz, Feuchtigkeit und Fremdkörper zu verschließen. Bereits fertiggestellte Leistungen sind bis zur Abnahme zu schützen. Es dürfen ausschließlich neue, ungebrauchte, geeignete und zugelassene Materialien und Komponenten verwendet werden. Herstellervorgaben, Systemzulassungen und Kompatibilitäten sind einzuhalten. 5. Heizung und Wärmepumpe Die Heizungs- und Wärmepumpenanlage ist vollständig betriebsbereit herzustellen. Dies umfasst die Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, Heizflächen beziehungsweise Fußbodenheizung, Rohrleitungen, Heizkreisverteiler, Pumpen, Armaturen, Sicherheitseinrichtungen, Druckhaltung, Entlüftung und Entleerung, Regelung, Dämmung, Schwingungsentkopplung, Schallschutz, Inbetriebnahme und Dokumentation. Die Ausführung hat auf Grundlage der Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und der Ausführungsplanung zu erfolgen. Die Anlage ist auf niedrige Systemtemperaturen, effizienten Wärmepumpenbetrieb, bedarfsgerechte Versorgung aller Nutzungseinheiten und wartungsfreundlichen Betrieb auszulegen. Heizungsleitungen sind spannungsfrei, fluchtgerecht, schallentkoppelt und unter Berücksichtigung der thermischen Längenausdehnung zu verlegen. Entlüftung, Entleerung, Absperrung, Regulierung und Zugänglichkeit sind sicherzustellen. Armaturen, Pumpen, Sicherheitsventile, Messstellen und Regelgruppen sind bedien- und wartungszugänglich einzubauen. Die Wärmepumpenanlage ist gemäß Herstellerangaben und VDI 4645 auszuführen. Mindestvolumenströme sind sicherzustellen, unnötiges Takten ist zu vermeiden. Regelparameter, Heizkennlinien, Zeitprogramme, Warmwassertemperaturen, Zirkulationszeiten, Betriebsarten und Grenzwerte sind einzustellen und zu dokumentieren. Außeneinheiten sind standsicher, frostsicher, schwingungsentkoppelt und wartungsgerecht aufzustellen. Mindestabstände, freie Luftführung, Vermeidung von Luftkurzschlüssen, Kondensatableitung, Schallreflexionen und Körperschallübertragung sind zu beachten. Die zulässigen Schallimmissionswerte sind einzuhalten. Bei Anlagen mit Kältemittelkreislauf sind die Anforderungen an Dichtheitsprüfung, Sachkunde, Kennzeichnung, Dokumentation, Sicherheitsabstände, Aufstellbedingungen und Umgang mit Kältemitteln einzuhalten. Die Heizungsanlage ist vollständig hydraulisch abzugleichen. Einstellwerte, Volumenströme, Ventilvoreinstellungen, Pumpeneinstellungen, Differenzdrücke, Heizkurven und Regelparameter sind zu dokumentieren. Das Füll- und Ergänzungswasser ist gemäß VDI 2035 und Herstellervorgaben aufzubereiten. Spülung, Befüllung, Druckprüfung, Wasserqualität und Inbetriebnahme sind zu protokollieren. 6. Sanitär / Trinkwasser / Entwässerung Die Trinkwasserinstallation ist hygienisch einwandfrei, betriebssicher, dauerhaft dicht und wartungsfreundlich herzustellen. Die Leistung umfasst insbesondere Kaltwasser-, Warmwasser- und Zirkulationsleitungen, Absperrarmaturen, Filter, Druckminderer, Sicherheitsarmaturen, Wasserzählerstrecken, Wohnungsabsperrungen, Sanitärobjekte, Vorwandinstallationen, Armaturen, Dämmung, Brandschutzdurchführungen, Schallschutzmaßnahmen, Druckprüfung, Spülung, Inbetriebnahme und Dokumentation. Die Ausführung hat gemäß Trinkwasserverordnung, DIN EN 806, DIN 1988-Reihe, DIN EN 1717 und DVGW-Regelwerk zu erfolgen. Stagnation, Totleitungen, unzulässige Erwärmung von Kaltwasser, zu geringe Warmwassertemperaturen, Überdimensionierungen, unzureichende Dämmung, ungeeignete Materialien und Verschmutzungen während der Bauzeit sind zu vermeiden. Warmwasser- und Zirkulationsleitungen sind fachgerecht zu dimensionieren, zu dämmen und hydraulisch abzugleichen. Anforderungen an Legionellenprävention, Temperaturhaltung, bestimmungsgemäßen Betrieb und erforderliche Probeentnahmestellen sind einzuhalten. Sanitärobjekte, Armaturen und Zubehör sind entsprechend Planung und Bemusterung flucht- und waagerecht, dicht, spannungsfrei, schallentkoppelt, reinigungsfreundlich und wartungszugänglich zu montieren. Entwässerungsanlagen sind vollständig, dicht, geruchsicher, schallgedämmt und wartungsfreundlich nach DIN EN 12056, DIN 1986-100, örtlicher Entwässerungssatzung und Planung auszuführen. Schmutzwasser-, Fall-, Sammel-, Anschluss-, Lüftungs- und Kondensatleitungen sind mit ausreichendem Gefälle, geeigneter Befestigung, Reinigungsöffnungen, Be- und Entlüftung sowie Brand- und Schallschutzmaßnahmen herzustellen. Rückstauschutz ist, soweit erforderlich, zu berücksichtigen. Kondensatleitungen von Lüftungsgeräten, Wärmepumpen oder Sicherheitsventilen sind fachgerecht, frostfrei und geruchsicher an die Entwässerung anzuschließen. Druck-, Dichtheits-, Spül- und Funktionsprüfungen sind vor Abnahme auszuführen und zu dokumentieren. 7. Lüftung Die Lüftungsanlage ist entsprechend Lüftungskonzept, Ausführungsplanung, DIN 1946-6, DIN 18017-3, DIN EN 16798-Reihe und VDI 6022 vollständig betriebsbereit herzustellen. Dies betrifft insbesondere innenliegende Bäder, innenliegende WCs, Küchen beziehungsweise Abluftbereiche, fensterlose Nebenräume, Technikräume, Keller- und Nebenräume sowie gegebenenfalls kontrollierte Wohnraumlüftung. Zur Leistung gehören Lüftungsgeräte, Ventilatoren, Luftleitungen, Brandschutzklappen, Lüftungsventile, Gitter, Schalldämpfer, Volumenstromregler, Kondensatableitungen, Revisionsöffnungen, Befestigungen, elektrische Anschlüsse beziehungsweise Schnittstellen, Einregulierung und Dokumentation. Luftleitungen sind dicht, formstabil, sauber, schall- und brandschutzgerecht sowie reinigungsfähig zu montieren. Revisionsmöglichkeiten, zugängliche Filter und Wartungsteile, schalltechnisch geeignete Leitungsführung, Vermeidung von Strömungsgeräuschen, brandschutzgerechte Durchführungen, Kondensatvermeidung, hygienische Ausführung und sichere Befestigung sind sicherzustellen. Nach Fertigstellung ist die Lüftungsanlage einzuregulieren. Soll- und Ist-Volumenströme sind für alle relevanten Räume beziehungsweise Luftdurchlässe zu messen und zu protokollieren. Filter, Geräte und Luftleitungen sind sauber zu übergeben. 8. Dämmung, Brand- und Schallschutz Rohrleitungen, Armaturen, Speicher, Kanäle und sonstige Anlagenteile sind entsprechend GEG, DIN 4140, Brandschutzanforderungen, Schallschutzanforderungen und Herstellervorgaben zu dämmen. Die Dämmung muss für Betriebstemperatur, Medium, Einsatzort, Feuchtebelastung, Brandverhalten, mechanische Beanspruchung, Tauwasservermeidung, Energieeinsparung und Schallschutz geeignet sein. Dämmungen sind durchgehend, dicht gestoßen, formstabil und fachgerecht an Bögen, Abzweigen, Armaturen, Pumpen, Flanschen sowie Wand- und Deckendurchführungen auszuführen. Kaltwasserleitungen sind gegen Tauwasserbildung und unzulässige Erwärmung zu schützen. Warmwasser-, Heizungs- und Zirkulationsleitungen sind gegen Wärmeverluste zu dämmen. Alle Installationen sind entsprechend Brandschutzkonzept, MLAR beziehungsweise landesspezifischer Leitungsanlagenrichtlinie sowie geltenden Zulassungen und Prüfzeugnissen auszuführen. Durchführungen durch feuerwiderstandsfähige Wände und Decken sind mit zugelassenen Systemen abzuschotten. Brandschutzabschottungen sind nach Herstellervorgaben auszuführen, dauerhaft zu kennzeichnen und zu dokumentieren. Brandschutzklappen, Absperrvorrichtungen und Revisionsöffnungen müssen zugänglich bleiben. Alle Anlagen sind so auszuführen, dass die Schallschutzanforderungen im Mehrfamilienhaus eingehalten werden. Besondere Beachtung gilt Sanitärobjekten, Abwasserleitungen, Trinkwasserleitungen, Heizungsleitungen, Pumpen, Wärmepumpen, Lüftungsgeräten, Ventilatoren, Luftdurchlässen, Befestigungen sowie Wand- und Deckendurchführungen. Körperschallbrücken sind zu vermeiden. Rohrschellen, Befestigungen, Konsolen, Vorwandgestelle und Aggregate sind schallentkoppelt zu montieren. 9. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik / Verbrauchserfassung Alle Regelungs-, Steuerungs- und Überwachungseinrichtungen sind vollständig funktionsfähig zu montieren, anzuschließen, zu parametrieren und zu dokumentieren. Dies betrifft insbesondere Wärmepumpenregelung, Heizkreisregelung, Pumpensteuerung, Warmwasserregelung, Zirkulationssteuerung, Temperaturfühler, Außenfühler, Raumfühler, Störmeldungen, Zeitprogramme, Betriebsarten, Sicherheitsfunktionen und Schnittstellen zur Gebäudeautomation, soweit vorgesehen. Fühler sind an geeigneten Messstellen zu montieren. Fehlerhafte Messwerte durch Fremdwärme, Zugluft, Sonneneinstrahlung oder ungünstige Einbaulagen sind zu vermeiden. Soweit vorgesehen oder gesetzlich erforderlich, sind Messeinrichtungen zur Verbrauchserfassung einzubauen. Hierzu zählen insbesondere Wärmemengenzähler, Warmwasserzähler, Kaltwasserzähler, Heizkostenverteiler sowie Stromzähler beziehungsweise Unterzähler für technische Anlagen. Zähler sind zugänglich, ablesbar, austauschbar und gemäß Einbauvorschriften zu montieren. Die Anforderungen der Heizkostenverordnung, des Mess- und Eichrechts sowie der Messdienstleister sind einzuhalten. 10. Beschriftung, Prüfungen, Inbetriebnahme und Dokumentation Alle wesentlichen Anlagenteile sind dauerhaft und gut lesbar zu beschriften. Dies betrifft insbesondere Haupt- und Strangabsperrungen, Heizkreisverteiler, Pumpen, Regelgruppen, Speicher, Wärmepumpe, Sicherheitsarmaturen, Lüftungsgeräte, Brandschutzklappen, Volumenstromregler, Zähler, Probeentnahmestellen, Entleerungen und Entlüftungen. Rohrleitungen sind, soweit erforderlich, nach Medium und Fließrichtung zu kennzeichnen. Vor Abnahme sind alle Anlagen vollständig zu prüfen, zu spülen, einzuregulieren, zu parametrieren und in Betrieb zu nehmen. Hierzu gehören insbesondere Druck- und Dichtheitsprüfungen, Spül- und Befüllprotokolle, Nachweis der Heizungswasserqualität nach VDI 2035, Funktionsprüfung der Wärmepumpe und Heizkreise, Prüfung der Sicherheits- und Regelungseinrichtungen, hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage, Prüfung und Abgleich der Warmwasser- und Zirkulationsanlage, Funktionsprüfung der Sanitärobjekte und Armaturen, Dichtheits- und Funktionsprüfung der Entwässerung, Einregulierung der Lüftungsanlage, Messprotokoll der Soll-/Ist-Luftmengen, Prüfung von Brandschutzklappen, Revisionsöffnungen und Kondensatableitungen sowie Inbetriebnahmeprotokolle aller wesentlichen Anlagenteile. Festgestellte Mängel sind vor Abnahme zu beseitigen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber, Betreiber oder dessen Vertreter in Bedienung, Betrieb und Wartung der Anlagen einzuweisen. Die Einweisung ist schriftlich zu protokollieren. Zur Abnahme sind vollständige Revisionsunterlagen in digitaler Form und, sofern gefordert, in Papierform zu übergeben. Die Dokumentation umfasst mindestens Bestandspläne, Strang- und Anlagenschemata, Datenblätter, Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Ersatzteillisten, Prüf-, Druckprüf-, Spül- und Inbetriebnahmeprotokolle, Nachweise zum hydraulischen Abgleich, Lüftungsmessprotokolle, Nachweise zur Heizungswasserqualität, Nachweis zum Zirkulationsabgleich, Brandschutzdokumentation, Zulassungen und Prüfzeugnisse, Zählerlisten, Regelungseinstellwerte und Fachunternehmererklärungen, soweit erforderlich. Die Abnahme setzt voraus, dass die Anlagen vollständig, mangelfrei, funktionsfähig, geprüft, eingeregelt, beschriftet, dokumentiert und in Betrieb genommen sind. 11. Wartung und Betreiberhinweise Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf erforderliche Wartungs- und Betreiberpflichten hinzuweisen. Dies betrifft insbesondere die Wärmepumpenwartung, die Kontrolle der Heizungswasserqualität, die Wartung von Pumpen, Armaturen und Sicherheitseinrichtungen, den Filterwechsel an Lüftungsanlagen, die Hygieneanforderungen an Trinkwasseranlagen, die Prüfung und Wartung von Brandschutzklappen, die Kontrolle von Sicherheitsventilen und Kondensatableitungen, den Betrieb der Zirkulation sowie den bestimmungsgemäßen Betrieb zur Vermeidung von Stagnation. 12. Schlussbemerkung Alle Leistungen sind so auszuführen, dass die Anlagen im Mehrfamilienhaus dauerhaft sicher, energieeffizient, hygienisch, schall- und brandschutzgerecht sowie wartungsfreundlich betrieben werden können. Der Auftragnehmer schuldet eine vollständige, betriebsfertige und regelkonforme Gesamtleistung einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht im Einzelnen aufgeführt sind.
Vortext / Allgemeine Vorbemerkungen
1 Lüftungsinstallation
1
Lüftungsinstallation
1. 1 Bauteile Abluftwärmenutzung Wohneinehiten
1. 1
Bauteile Abluftwärmenutzung Wohneinehiten
1. 2 Außenbauteile Luftdurchlässe Rolladenkasten
1. 2
Außenbauteile Luftdurchlässe Rolladenkasten
1. 3 Außenbauteile Luftdurchlässe Fenster
1. 3
Außenbauteile Luftdurchlässe Fenster
1. 4 Bauteile Abluft Küchen und Bäder
1. 4
Bauteile Abluft Küchen und Bäder
1. 5 Bauteile Kellerlüftung
1. 5
Bauteile Kellerlüftung
1. 6 Rohrleitung und Formteile
1. 6
Rohrleitung und Formteile
1. 7 Dachdurchführung
1. 7
Dachdurchführung
1. 8 Brandschutz und Dämmarbeiten
1. 8
Brandschutz und Dämmarbeiten
1. 9 Einbauteile und Zubehör
1. 9
Einbauteile und Zubehör
1.10 Montage und Befestigungsmaterial
1.10
Montage und Befestigungsmaterial
1.11 Sonstige Leistungen
1.11
Sonstige Leistungen
1.12 Wartungsangebot
1.12
Wartungsangebot
2 Sanitärinstallation
2
Sanitärinstallation
2. 1 Abwasserinstallation
2. 1
Abwasserinstallation
2. 2 Wasserinstallation Ww │ Kw │ Zr
2. 2
Wasserinstallation Ww │ Kw │ Zr
2. 3 Sanitärausstattung
2. 3
Sanitärausstattung
2. 4 Sonstige Leistungen
2. 4
Sonstige Leistungen
3 Heizungsinstallation
3
Heizungsinstallation
3. 1 Wärmeverteilung
3. 1
Wärmeverteilung
3. 2 Wärmeerzeugungsanlage
3. 2
Wärmeerzeugungsanlage
3. 3 Warmwasserbereitung
3. 3
Warmwasserbereitung
3. 4 Wärmedämmung │ Brandschutz
3. 4
Wärmedämmung │ Brandschutz
3. 5 Fußbodenheizung
3. 5
Fußbodenheizung
3. 6 Dachdurchführungen
3. 6
Dachdurchführungen
3. 7 Sonstiges
3. 7
Sonstiges
3. 8 Wartungsarbeiten
3. 8
Wartungsarbeiten