Lüftungsanlagen
Wohncarrée Industriedenkmal Salzmann (Bauteil B)
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Umbau des Salzmann Quartiers, L - Riegel, Bauteil B mit 96 WE und 33 TG - Stellplätze. Auftraggeber : Cureus Nord GmbH Schmalhorn 13 29308 Winsen (Aller) 1.1. Projektbeschreibung Umbau der ehemaligen Salzmannfabrik in Kassel Bauteil B Aus Industriegeschichte wird Lebensraum: Die denkmalgeschützte Salzmannfabrik in Kassel wird im Rahmen einer umfassenden Revitalisierung zu einem modernen Wohnensemble mit 96 barrierefreien 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen und einer Tiefgarage mit 33 Stellplätzen umgebaut. Ziel ist es, die historische Bausubstanz zu bewahren und gleichzeitig modernen, komfortablen und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen. Dabei trifft der einzigartige Charme des Industriedenkmals auf zeitgemäße Architektur, hochwertige Ausstattung und modernste Energietechnik. Mit Liebe zum Detail, handwerklicher Präzision und Respekt vor der Geschichte entsteht ein Ort, der Vergangenheit und Zukunft verbindet - ein bedeutendes Projekt für die Stadt Kassel, dass die industrielle Identität des Quartiers erhält und gleichzeitig energetisch auf den neuesten Stand (Effizienzhaus 55 EE) gebracht wird. 1.2. Lage des Grundstücks Die Anschrift des Baugrundstückes lautet: Sandershäuser Straße 34 - 34123 Kassel 1.3. Bestand Das Grundstück ist mit einen L - Riegel ( Fabriksgebäude ) bebaut. 1.4. Städtebauliches Konzept Das insgesamt 5 - geschossige Fabriksgebäude steht teilweise unter Denkmalschutz  (TG, EG,  1.OG, 2.OG und 3.OG). 1.5. Verkehrstechnische Erschließung Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Sandhäuser Straße 34. 1.6. Planungskonzept, Projektdaten Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohnungsbaus, die darüber hinausgehenden    Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen    Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen. Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen. Art der Positionen Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition) Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten. Eventualposition ohne Gesamtpreis Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Alternativposition Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Ablauf Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst. Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in  fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben. Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden. Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustellen-einrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantwortlich abzustimmen. Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN. Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu  schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.). Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind. Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen – Lüftungsanlagen Besondere Vorbemerkungen – Lüftungsanlagen Allgemeines / Normbezug Die Leistungen umfassen die vollständige, fachgerechte, betriebsfertige, hygienisch einwandfreie, dokumentierte und abnahmefähige Herstellung der Lüftungsanlagen einschließlich Lieferung, Transport, Montage, Befestigung, Profilstahlkonstruktionen, Luftleitungen, Formstücken, Schalldämpfern, Luftauslässen, Außen- und Fortluftanschlüssen, gedämmten Rohrsystemen, Kondensat-Anschlüssen, elektrischen Anschlüssen im ausgeschriebenen Umfang, Dämmung, Schallschutz, Brandschutz, Einregulierung, Inbetriebnahme, Beschilderung, Dokumentation, Einweisung und Übergabe der Revisionsunterlagen. Für die Ausführung gelten in der jeweils vertraglich vereinbarten Fassung unter anderem: VOB/B – DIN 1961 VOB/C – ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art VOB/C – ATV DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen VOB/C – ATV DIN 18421 Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen VOB/C – ATV DIN 18382 Nieder- und Mittelspannungsanlagen, soweit elektrische Schnittstellen betroffen sind DIN EN 16798, soweit Lüftung von Gebäuden, Luftvolumenströme, Innenraumluftqualität und energetische Anforderungen betroffen sind DIN EN 12599 Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen DIN EN 1506 Luftleitungen und Formstücke mit rundem Querschnitt DIN EN 13180 flexible Luftleitungen DIN EN 12237 Festigkeit und Dichtheit von runden Luftleitungen aus Blech DIN EN 15727 Anforderungen an Luftleitungsbauteile und Dichtheitsklassen, soweit einschlägig DIN EN ISO 7235, soweit Schalldämpfer betroffen sind DIN 24145, soweit Wickelfalzrohre und Blechdicken betroffen sind DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden DIN 4102 bzw. DIN EN 13501, soweit brandschutztechnische Anforderungen betroffen sind Gebäudeenergiegesetz VDE-Bestimmungen, soweit elektrische Anschlüsse, Geräte, Bedieneinheiten, Vorheizregister, Sensorik und Anschlussleistungen betroffen sind Landesbauordnung, eingeführte Technische Baubestimmungen, Baugenehmigung und Brandschutzkonzept Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung, DGUV-Regelwerke und Unfallverhütungsvorschriften Verarbeitungs-, Montage-, Betriebs- und Wartungsvorgaben der jeweiligen System- und Produkthersteller – Herstellervorgabe Allgemein anerkannten Regeln der Technik Leistungserklärungen, CE-Kennzeichnungen, Zulassungen, allgemeine Bauartgenehmigungen, Prüfzeugnisse und Klassifizierungsberichte, soweit erforderlich Alle Anlagen sind so auszuführen, dass die Anforderungen an Betriebssicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Hygiene, Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Energieeffizienz, Wartbarkeit, Zugänglichkeit, Dokumentierbarkeit und Dauerhaftigkeit dauerhaft erfüllt werden. Nebenleistungen In die Einheitspreise einzukalkulieren sind alle erforderlichen Nebenleistungen, soweit sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich gesondert erfasst werden. Hierzu zählen vor allem: Prüfen der Ausführungsunterlagen, Pläne, Schemata, Detailpläne, Raumbücher, Fachplanerangaben und Schnittstellen Prüfen der örtlichen Einbausituation, Aufstellorte, Technikbereiche, Schächte, Deckenbereiche, Wandbereiche, Laibungen, Außenwanddurchführungen und Montagezonen Lieferung und Montage üblicher Befestigungs-, Dicht-, Klein- und Nebenmaterialien Transport, Zwischenlagerung und Verteilung der Materialien bis zum Einbauort Schutz eingebauter Geräte, Luftleitungen, Formstücke, Schalldämpfer, Luftauslässe, Wetterschutzgitter und Bedienkomponenten gegen Verschmutzung und Beschädigung Verschließen offener Luftleitungsenden während Lagerung und Montage Koordination mit Bauleitung, Fachplanung, Elektro, MSR, Heizung, Sanitär, Trockenbau, Rohbau, Brandschutz, Schallschutz, Fassadenbau, Fensterbau, Malerarbeiten, Deckenbau und Betreiber Beschriftung und Kennzeichnung der Geräte, Luftleitungen, Stränge, Luftarten, Bedienkomponenten und Revisionsstellen Bereitstellung der für Prüfungen, Luftmengenmessungen, Einregulierungen, Inbetriebnahmen und Probebetrieb erforderlichen Hilfsmittel und Messgeräte im eigenen Leistungsbereich arbeitstägliche Reinigung der eigenen Arbeitsbereiche Entfernung und fachgerechte Entsorgung eigener Verpackungen, Reststoffe, Altstoffe, Verschnitt und Montageabfälle Teilnahme an Koordinations-, Prüf-, Inbetriebnahme- und Abnahmeterminen Zusammenstellung der erforderlichen Dokumentations-, Bestands- und Revisionsunterlagen Erschwernisse aus der fachgerechten Einhaltung von Normen, Herstellervorgaben, Hygieneanforderungen, Brandschutz, Schallschutz, Dämmvorgaben, Montagehöhen, Koordinationserfordernissen, Prüfpflichten und Bauablaufanforderungen werden nicht gesondert vergütet. Prüf- und Hinweispflichten / Bedenkenanmeldung Der Auftragnehmer hat vor Beginn und während der Ausführung alle Vorleistungen, Unterlagen, Einbausituationen, Schnittstellen und technischen Vorgaben eigenverantwortlich zu prüfen. Zu prüfen sind vor allem: Übereinstimmung von Leistungsverzeichnis, Fachplaner-Vorbemerkung, Plänen, Lüftungsschemata und Ausführungsdetails Lage, Größe und Ausführbarkeit von Geräteaufstellorten, Luftleitungswegen, Schächten, abgehängten Decken, Laibungen, Außenwandanschlüssen und Technikflächen Anschlussmöglichkeit der Lüftungsgeräte, Fortluft-, Außenluft-, Zu- und Abluftleitungen Abstimmung der elektrischen Anschlüsse mit dem zuständigen Elektrogewerk Zugänglichkeit von Lüftungsgeräten, Filtern, Revisionsstellen, Schalldämpfern, Luftauslässen, Kondensat-Anschlüssen und Bedienkomponenten Ausführbarkeit der Luftleitungsführung ohne unzulässige Kollisionen mit Elektro, Heizung, Sanitär, Trockenbau, Brandschutz, Statik, Fassadenbau, Fensterbau und Ausbau Zulässigkeit der vorgesehenen Lüftungsgeräte, Wickelfalzrohre, flexiblen Luftleitungen, Schalldämpfer, Dämmungen, Befestigungen, Profilstahlkonstruktionen und Abschottungen Anforderungen an Luftdichtheit, Kondensat-Sicherheit, Wärmedämmung, Schwitzwasserschutz und Schallschutz Anforderungen an Brandschutz, Wand- und Deckendurchführungen, Restöffnungen und Abschottungen Anforderungen an Hygiene, Reinigbarkeit, Filterzugänglichkeit und Wartung Anforderungen an Elektro- und MSR-Schnittstellen Erkennt der Auftragnehmer fehlende Angaben, Widersprüche, ungeeignete Vorleistungen, nicht ausführbare Details, unzureichende Revisionsmöglichkeiten, fehlende Brandschutz- oder Schallschutzdetails, unzulässige Luftleitungsführungen, unzureichende Dämmvorgaben, fehlende Freigaben oder sonstige Ausführungsrisiken, hat er unverzüglich und vor Ausführung schriftlich Bedenken anzumelden. Eine Ausführung ohne vorherige schriftliche Klärung entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Mangelfreiheit, Betriebssicherheit, Hygiene, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Nachweisfähigkeit seiner Leistung. Bauleitung / Fachbauleitung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn einen verantwortlichen, fachkundigen und deutschsprachigen Bauleiter bzw. Fachbauleiter schriftlich zu benennen. Der benannte Bauleiter bzw. Fachbauleiter muss mit Lüftungsanlagen, zentralen Lüftungsgeräten, Wärmerückgewinnung, Zu- und Abluftsystemen, Wickelfalzrohren, flexiblen Luftleitungen, Schalldämpfern, EPP-gedämmten Rohrsystemen, Luftauslässen, Außen- und Fortluftanschlüssen, Laibungslüfteranschlüssen, Profilstahlkonstruktionen, Brandschutz, Schallschutz, Dämmung, Luftmengenmessung, Einregulierung, Inbetriebnahme und Revisionsunterlagen vertraut sein. Er hat die Arbeiten vor Ort fachlich zu überwachen, die Mitarbeiter einzuweisen, Nachunternehmer zu koordinieren, Qualitätskontrollen durchzuführen, Montagen freizugeben, Prüfungen zu organisieren und an den erforderlichen Baustellen- und Koordinationsbesprechungen teilzunehmen. Bei Nichterscheinen des benannten Vertreters zu einer ordnungsgemäß angekündigten Baubesprechung ist der Auftraggeber berechtigt, je Termin pauschal 300,00 € netto von der nächsten fälligen Zahlung bzw. der Schlussrechnung einzubehalten, sofern keine rechtzeitig angezeigte und vom Auftraggeber akzeptierte Verhinderung vorliegt. Der Auftragnehmer bleibt für die ordnungsgemäße Leistung seiner Mitarbeiter, Nachunternehmer und Lieferanten voll verantwortlich. Aufmaß, Abrechnung, Mengen und Massen Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach den vertraglichen Vereinbarungen, dem Leistungsverzeichnis sowie den Abrechnungsregeln der einschlägigen ATV der VOB/C. Der Auftragnehmer hat prüfbare Aufmaße zu erstellen und diese positionsbezogen, abschnittsbezogen, geschossbezogen, strangbezogen, raumbezogen und planbezogen nachvollziehbar vorzulegen. Erforderliche Skizzen, Planmarkierungen, Strangbezüge, Fotodokumentationen, Lieferscheine, Prüfprotokolle und Massenermittlungen sind beizufügen. Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebenen Mengen und Massen vor Angebotsabgabe anhand der übergebenen Unterlagen, Pläne, Schemata und örtlichen Gegebenheiten eigenständig zu prüfen. Grundlage sind vor allem Leistungsverzeichnis, technische Vorbemerkungen, Grundrisse, Schnitte, Detailpläne, Lüftungsschemata, Geräteaufstellungen, Luftleitungsführungen, Revisionsstellen sowie Brandschutz-, Schallschutz- und Wärmeschutzunterlagen. Ergeben sich erkennbare Mengenabweichungen, fehlende Angaben oder Widersprüche zwischen Leistungsverzeichnis, Plänen, Schemen und technischen Anforderungen, sind diese vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen. Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Schließen von Schächten, Decken, Vorwänden, Verkleidungen, Wand- und Deckendurchführungen, Dämmungen oder Abschottungen zu dokumentieren. Ohne prüffähiges Aufmaß und erforderliche Dokumentation besteht kein Anspruch auf Freigabe der betreffenden Abrechnungsteile. Werk- und Montageplanung / Bemusterung Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der freigegebenen Ausführungsunterlagen alle für seine Leistung erforderlichen Werk-, Montage-, Detail-, Revisions- und Koordinationsunterlagen zu erstellen. Darzustellen und abzustimmen sind vor allem: Aufstellorte der Lüftungsgeräte Wandmontagepunkte und Befestigungen der zentralen Lüftungsgeräte Fortluft-, Außenluft-, Zuluft- und Abluftführungen Luftleitungsführungen aus Wickelfalzrohr DN 125 flexible Luftleitungen DN 125 flexible Rohrschalldämpfer DN 125 gedämmte EPP-Rohrsysteme und gedämmte Bögen Zuluftventile, Abluft-Tellerventile, Wetterschutzgitter und Laibungslüfteranschlüsse Kondensatanschlüsse der Lüftungsgeräte elektrische Anschlüsse, Anschlussleistungen, Kabelführungen und Schnittstellen zum Elektrogewerk Revisionsöffnungen und Zugänglichkeiten Wand- und Deckenbohrungen, Kernbohrungen, Durchbrüche und Restöffnungen Befestigungen, Rohraufhängungen, Profilstahlkonstruktionen und Sonderbefestigungen Dämmungen, Brandschutzmaßnahmen und Schallschutzmaßnahmen Folgende Unterlagen sind rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen: Montagezeichnungen farbig angelegte Grundrisse, Schnitte und Detailpläne Lüftungsschemata Geräteaufstellungen Luftmengenangaben Berechnungen und Auslegungsnachweise, soweit geschuldet Datenblätter und Einbauanleitungen Befestigungs- und Konsolennachweise, soweit erforderlich Angaben zu Luftvolumenströmen, externen Pressungen, Schallleistungspegeln, elektrischen Anschlusswerten und Einstellwerten Angaben zu Schallschutz, Brandschutz, Dämmung und Kondensatschutz Schnittstellenlisten zu Elektro, MSR, Rohbau, Trockenbau, Fensterbau, Fassadenbau und anderen Gewerken Es darf nur nach freigegebenen Montageunterlagen gearbeitet werden. Arbeiten nach nicht freigegebenen oder eigenmächtig geänderten Unterlagen erfolgen auf Risiko des Auftragnehmers. Alle gestaltungswirksamen, sichtbaren, wartungsrelevanten oder systemrelevanten Bauteile sind vor Bestellung und Einbau zu bemustern und durch die Bauleitung freizugeben. Dies betrifft unter anderem Lüftungsgeräte, Luftauslässe, Tellerventile, Wetterschutzgitter, sichtbare Wickelfalzrohre, flexible Leitungen, Schalldämpfer, Befestigungssysteme, Dämmungen, Brandschutzdurchführungen, Beschilderungen und Revisionsöffnungen. Ausführung Lüftungsgeräte Die Lüftungsgeräte sind entsprechend Leistungsverzeichnis, Fachplanung, Herstellervorgaben und den einschlägigen technischen Regeln betriebsfertig herzustellen. Zu beachten sind vor allem: Lieferung und Montage der ausgeschriebenen zentralen Lüftungsgeräte Wandmontage in Innenräumen gemäß Hersteller- und Planungsvorgaben sicherer Transport an den Aufstellort Zerlegen, Transportieren, Zusammenbauen, Aufstellen, Anschließen und Inbetriebnehmen gemäß Leistungsverzeichnis Beachtung der Herstellerangaben zu Luftanschlüssen, Kondensat-Anschluss, Mindestabständen, Wartungsflächen und Filterzugang Anschluss von Außenluft, Fortluft, Zuluft und Abluft gemäß Planung fachgerechte Herstellung des Kondensat-Anschlusses, soweit dieser Bestandteil der Leistung ist Anschluss der Bedieneinheiten, Vorheizregister und Gerätekomponenten im ausgeschriebenen Umfang Beachtung der elektrischen Anschlusswerte und Koordination mit dem Elektrogewerk Schutz der Geräte vor Staub, Feuchtigkeit, mechanischer Beschädigung und Verschmutzung während der Bauzeit Prüfung der Gerätefunktionen im Rahmen der Inbetriebnahme Einweisung des Bedienpersonals Übergabe der Geräteunterlagen, Bedienungsanweisungen, Wartungshinweise und Ersatzteillisten Die Lüftungsgeräte sind so zu montieren, dass Wartung, Filterwechsel, Reinigung, Revision, Bedienung und späterer Austausch ohne unzumutbare Eingriffe möglich bleiben. Ausführung Luftleitungen, Formstücke und Luftauslässe Die Zu- und Abluftleitungen sind gemäß Leistungsverzeichnis, Planung, Herstellervorgaben und den einschlägigen technischen Regeln vollständig und funktionsfähig herzustellen. Zu beachten sind vor allem: Ausführung der Spiralwickelfalzrohre DN 125 aus verzinktem Stahlblech mit werksseitig montierter Doppellippendichtung gemäß Leistungsverzeichnis Verwendung alterungsbeständiger EPDM-Dichtungen, soweit im Leistungsverzeichnis beschrieben Montage dichter und kondensatbeständiger Luftleitungen gemäß LV-Beschreibung Einbau der ausgeschriebenen T-Stücke, Rohrnippel, Bögen, Enddeckel, Übergänge und Anschlussstücke Einrechnung der erforderlichen Formstücke wie Bögen, Übergangsrohre, Endböden und Sattelstutzen in die jeweilige LV-Systematik, soweit im LV so vorgesehen einheitliche Ausrichtung, Verschraubung und fachgerechte Verbindung der Luftleitungen fachgerechtes Entgraten aller Rohrenden sichtbare, geradlinige und fluchtgerechte Montage der Lüftungsanlage einschließlich Rohrleitungen Montage der flexiblen Luftleitungen DN 125 aus Aluminium gemäß Leistungsverzeichnis Montage der flexiblen Rohrschalldämpfer DN 125 einschließlich Anschluss an runde Luftleitungen Montage der Zuluftventile und Abluft-Tellerventile gemäß Planung Montage der Wetterschutzgitter als Fort- bzw. Außenluftgitter DN 125 Anschluss der Lüftungsleitungen an die bauseits gestellten Laibungslüfter der Fenster Schutz der Luftleitungen gegen Verschmutzung während der Bauzeit Luftleitungen sind so zu verlegen, dass Dämmung, Schallschutz, Brandschutz, Revision, Reinigung, Instandhaltung und Austausch einzelner Komponenten ohne unzumutbare Eingriffe möglich bleiben. Dämmung, Brandschutz, Schallschutz, Kondensatschutz und Hygiene Luftleitungen, Außenluftleitungen, Fortluftleitungen, gedämmte Rohrsysteme und sonstige lüftungstechnische Bauteile sind gemäß Leistungsverzeichnis, Planung, GEG, Brandschutz-, Schallschutz-, Hygiene- und Herstellervorgaben auszuführen. Zu beachten sind vor allem: Einsatz der ausgeschriebenen Dämmschläuche DN 125 gegen Schwitzwasserbildung Einsatz des ausgeschriebenen gedämmten EPP-Rohrsystems einschließlich gedämmter Bögen Vermeidung von Kondensatbildung an kalten Luftleitungen fachgerechte Dämmung von Anschlüssen, Bögen, Formstücken und Durchführungsbereichen, soweit gefordert Schutz der Dämmung vor Beschädigung, Feuchtigkeit und Verschmutzung schallschutzgerechte Entkopplung von Luftleitungen, Geräten, Schalldämpfern und Befestigungssystemen Verwendung der ausgeschriebenen flexiblen Rohrschalldämpfer zur Schallreduzierung Vermeidung von Körperschallübertragung auf Baukörper, Decken, Wände und Montagekonstruktionen fachgerechte Ausbildung der Luftleitungsdurchführungen durch Wände und Decken brandschutzgerechtes Verschließen von Restöffnungen an Rohrdurchführungen Beachtung der Anforderungen aus Brandschutzkonzept, Baugenehmigung und eingeführten Technischen Baubestimmungen Schutz der luftführenden Bauteile vor Staub, Schmutz und Fremdkörpern Reinigbarkeit, Zugänglichkeit und Wartbarkeit der luftführenden Komponenten Luftleitungen, Geräte und Luftauslässe dürfen nicht verschmutzt, beschädigt oder hygienisch bedenklich eingebaut werden. Offene Luftleitungsenden sind während der Montagezeit wirksam zu verschließen. Gewerkeschnittstellen Erforderliche Elektroarbeiten und Installationen sind, soweit im Leistungsverzeichnis so beschrieben, bauseits auszuführen und rechtzeitig mit dem zuständigen Elektrogewerk zu koordinieren. Der Auftragnehmer hat die für seine Lüftungsanlagen erforderlichen Anschlüsse, Leistungsdaten, Steuerkontakte, Meldungen, Stromaufnahmen, Kabellängen, Bedieneinheiten, Fühlerpositionen, Klemmenbelegungen und Montagevoraussetzungen rechtzeitig mitzuteilen. Zu koordinieren sind vor allem: elektrische Anschlüsse der zentralen Lüftungsgeräte Bedieneinheiten und Matrix-Displays integrierte elektrische Luft-Vorheizregister Anschlussleistungen und Stromaufnahmen Kondensat-Anschlüsse und deren Schnittstellen Leitungswege zu den Geräten bauseitige Elektroanschlüsse Inbetriebnahme und Funktionsprüfung Schnittstellen zu MSR, soweit in Planung oder Leistungsverzeichnis vorgesehen Schnittstellen zu Fensterbau, Fassadenbau und bauseitigen Laibungslüftern Schnittstellen zu Rohbau, Trockenbau, Pfosten-Riegelfassade, Deckenbau, Brandschutz und Schallschutz Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit allen angrenzenden und vor- bzw. nachlaufenden Gewerken eigenverantwortlich zu koordinieren. Nachträgliche Änderungen, Umverlegungen, zusätzliche Durchbrüche, Kernbohrungen oder Anpassungen infolge nicht rechtzeitiger Koordination gehen zu Lasten des Auftragnehmers, soweit die Ursache in seinem Verantwortungsbereich liegt. Befestigungen, Profilstahlkonstruktionen und Materialverträglichkeit Lüftungsgeräte, Luftleitungen, Schalldämpfer, gedämmte Rohrsysteme, Luftauslässe, Wetterschutzgitter und sonstige Einbauteile sind dauerhaft standsicher, schallentkoppelt, wartungsgerecht und entsprechend den Herstellervorgaben zu befestigen. Zu beachten sind vor allem: Profilstahlkonstruktionen nach Anweisung der Bauleitung und nach Vorlage entsprechender Konstruktionszeichnungen Stücklisten, DIN-Gewichtsangaben und Einbauorte für Profilstahlkonstruktionen, soweit gefordert Einrechnung von Schrauben, Dübeln, Schweißmaterialien und VOB-Zuschlägen gemäß Leistungsverzeichnis Rohraufhängungen DN 125 mit Schellen, Dübeln, Schrauben, Gewindemuffen, Unterlegscheiben, selbstsichernden Muttern und Gewindestangen schallgedämmte bzw. körperschallmindernde Befestigungen, soweit technisch erforderlich Dämmeinlagen gegen Körperschall gemäß LV-Beschreibung Einhaltung zulässiger Stützweiten, Lasten und Abstände statische Nachweise für Sonderkonstruktionen und schwere Anlagenteile, soweit erforderlich keine unzulässigen Befestigungen in brandschutz-, schallschutz- oder statisch relevanten Bauteilen Korrosionsschutz verzinkter bzw. geeigneter Befestigungsmaterialien Materialverträglichkeit zwischen Luftleitungen, Dichtungen, Dämmstoffen, Befestigungen und angrenzenden Bauteilen Bohrungen, Dübelungen, Ankerungen und Befestigungen in tragenden Bauteilen, brandschutzrelevanten Bauteilen oder Abdichtungsebenen dürfen nur nach Freigabe und unter Beachtung der planerischen Vorgaben erfolgen. Schutzmaßnahmen, Reinigung und Arbeitssicherheit Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für Personen, Bauteile, Materialien, fertige Leistungen und angrenzende Gewerke vorzusehen. Hierzu zählen vor allem: Schutz eingebauter Lüftungsgeräte, Luftleitungen, Luftauslässe, Schalldämpfer, Wetterschutzgitter und Bedienkomponenten vor Beschädigung Schutz offener Luftleitungsenden gegen Schmutz, Staub, Feuchtigkeit und Fremdkörper Schutz vor mechanischer Belastung, Feuchtigkeit, Staub, Mörtel, Farbe und sonstigen Baustoffen sichere Lagerung von Geräten, Rohren, Formstücken, Dämmstoffen, Schalldämpfern und Zubehör sichere Arbeitsplätze, Leitern, fahrbare Gerüste und Hebemittel Beachtung der Montagehöhen gemäß Leistungsverzeichnis Schutz vor Brandgefahren bei Montage-, Trenn-, Schleif- oder Schweißarbeiten Einhaltung der Baustellenordnung, DGUV-Regelwerke und Unfallverhütungsvorschriften Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsbereiche, Lagerflächen, Montagebereiche, Technikräume, Schächte, Verkehrswege und Materialflächen arbeitstäglich sauber zu halten. Verpackungen, demontierte Bauteile, Reststoffe, Verschnitt, Rohrreste, Dämmstoffreste, Befestigungsmaterialien, Staub, Schmutz und Bauschutt aus dem eigenen Leistungsbereich sind unverzüglich aus dem Gebäude zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Kommt der Auftragnehmer seiner Reinigungspflicht trotz Aufforderung nicht nach, kann der Auftraggeber die Reinigung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen. Prüfungen, Luftmengenmessung, Einregulierung und Inbetriebnahme Die Lüftungsanlagen sind vor Übergabe fachgerecht zu prüfen, einzuregulieren und funktionsfähig in Betrieb zu nehmen. Zu prüfen und zu dokumentieren sind vor allem: Montage und Befestigung der Lüftungsgeräte Anschluss von Außenluft, Fortluft, Zuluft und Abluft ordnungsgemäße Montage der Luftleitungen, Formstücke und Schalldämpfer ordnungsgemäße Montage der Luftauslässe, Abluft-Tellerventile, Wetterschutzgitter und Laibungslüfteranschlüsse Dichtheit und fachgerechte Verbindung der Luftleitungen, soweit prüfbar und geschuldet Kondensatanschlüsse, soweit Bestandteil der Leistung elektrische Anschlüsse im ausgeschriebenen Umfang Gerätefunktionen, Bedieneinheiten und Vorheizregister Einstellung der Luftmengen Zuluft Einstellung der Luftmengen Abluft Einregulierung der Zentralgeräte Luftmengenmessung im Rahmen des Probebetriebes Schallschutzmaßnahmen und Schalldämpfer Dämmung und Schwitzwasserschutz Beschilderung und Anlagenkennzeichnung Einweisung des Bedienpersonals Über die Inbetriebnahme, Luftmengenmessung, Einregulierung und Funktionsprüfung sind prüffähige Protokolle zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Die Inbetriebnahme hat koordiniert mit Elektro, MSR, Betreiber, Bauleitung und Fachplanung zu erfolgen. Erforderliche bauseitige Voraussetzungen sind rechtzeitig schriftlich anzufordern. Dokumentation verdeckter Leistungen Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Schließen, Überdecken, Dämmen, Abschotten, Verkleiden oder Einbetten vollständig zu dokumentieren. Zu dokumentieren sind vor allem: Luftleitungen in Schächten, Deckenhohlräumen, Vorwänden und Verkleidungen flexible Luftleitungen Wickelfalzrohre und Formstücke Schalldämpfer und Anschlussstellen gedämmte Rohrsysteme und Dämmschläuche Luftleitungsdurchführungen durch Wände und Decken Kernbohrungen, Wand- und Deckenbohrungen Restöffnungen an Rohrdurchführungen Brandschutz- und Schallschutzmaßnahmen schallentkoppelte Befestigungen und Rohraufhängungen Profilstahlkonstruktionen und Sonderbefestigungen Anschlüsse an Laibungslüfter Revisionsöffnungen und Zugänglichkeiten Die Dokumentation ist mit Datum, Geschoss, Raum, Achse, Strangbezeichnung, Bauteilbezug und Fotos zu versehen. Sie ist Bestandteil der Abrechnungs- und Abnahmeunterlagen. Nachweise, Bestandsunterlagen und Betreiberunterweisung Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Eigenkontrollen, Prüfungen, Messungen und Nachweise durchzuführen und zu dokumentieren. Spätestens zur Abnahme, bei prüfpflichtigen oder verdeckten Leistungen bereits vor dem Schließen bzw. Überdecken, sind vorzulegen: freigegebene Werk- und Montageplanung Lüftungsschemata und Funktionsschemata Bestandszeichnungen und Revisionspläne mit genauer Lage aller verdeckten Leitungen und Einbauteile Grundrisse Lüftungsversorgung im Maßstab gemäß Leistungsverzeichnis Schaltschema Lüftungsversorgung im Maßstab gemäß Leistungsverzeichnis technische Datenblätter, Einbau- und Montageanleitungen Geräteunterlagen, Beschreibungen und Bedienungsanweisungen Leistungserklärungen und CE-Kennzeichnungen, soweit erforderlich Zulassungen, Bauartgenehmigungen, Prüfzeugnisse und Klassifizierungsberichte, soweit erforderlich Nachweise zu Brandschutzmaßnahmen, Abschottungen und Rohrdurchführungen Nachweise zu Schallschutzmaßnahmen und Schalldämpfern Nachweise zu Dämmstoffen, Dämmstärken, Baustoffklassen und Kondensatschutz Inbetriebnahme-, Funktionsprüf- und Einstellprotokolle Protokoll über den lüftungstechnischen Abgleich im Rahmen des Probebetriebes Luftmengenmessprotokolle Protokolle der Grundeinstellungen aller Geräte und Anlagenteile Beschilderungs- und Kennzeichnungsnachweise Herstellerliste mit Kundendienstanschriften Bedienungs- und Wartungsanleitungen Ersatzteillisten, soweit erforderlich Einweisungsprotokoll des Betreibers Fotodokumentation verdeckter Leistungen DGNB-relevante Nachweise, sofern vertraglich gefordert Die Revisions- und Bestandsunterlagen sind gemäß Leistungsverzeichnis vom Auftragnehmer zu erstellen und vor Abnahme der Leistungen dem Auftraggeber bzw. dessen autorisiertem Vertreter zur Prüfung zu übergeben. Revisionszeichnungen auf Grundlage überholter Gebäudezeichnungen werden nicht akzeptiert. Die Bestandsunterlagen müssen die tatsächlich ausgeführte Anlage vollständig und widerspruchsfrei abbilden. Bezeichnungen in Leistungsverzeichnis, Beschilderung, Zeichnungen, Schemata, Protokollen und Listen müssen übereinstimmen. Der Betreiber ist in die Funktion, Bedienung, Wartung, Filterwechsel, Störungsbehebung, Betriebsarten sowie Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme der Anlagen einzuweisen. Die Einweisung ist mit Datum, Teilnehmern, Inhalt und Unterschriften zu protokollieren. Ohne vollständige Unterweisung und vollständige Unterlagen gilt die Leistung nicht als vollständig abnahmefähig. Abnahme Die Abnahme erfolgt förmlich nach vollständiger, mangelfreier, gereinigter, geprüfter, funktionsfähiger, betriebsbereiter und vollständig dokumentierter Fertigstellung der Leistung. Der Auftragnehmer hat die Abnahme schriftlich zu beantragen. Der Auftraggeber führt die Abnahme innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang des Abnahmeverlangens durch, sofern die Leistung abnahmefähig und vollständig prüfbar ist. Die vollständigen Planungs-, Prüf-, Revisions-, Bedienungs-, Wartungs-, Einweisungs- und Bestandsunterlagen sind spätestens 12 Kalendertage vor Beantragung der Abnahme vollständig vorzulegen, sofern in den Vertragsunterlagen keine abweichende Frist geregelt ist. Fehlende, unvollständige oder nicht prüffähige Unterlagen können zur Verweigerung der Abnahme führen. Voraussetzung für die Abnahme sind vor allem: vollständige Fertigstellung aller Lüftungsleistungen vollständige Montage der Lüftungsgeräte vollständige Montage der Luftleitungen, Formstücke, Schalldämpfer und Luftauslässe vollständige Montage der Wetterschutzgitter und Laibungslüfteranschlüsse vollständige Dämmung und Kondensatschutzmaßnahmen gemäß Leistungsverzeichnis und Planung vollständige Schallschutzmaßnahmen vollständige brandschutztechnische Maßnahmen an Durchführungen, soweit geschuldet vollständige Einregulierung der Zuluft- und Abluftmengen vollständige Inbetriebnahme aller Anlagen und Anlagenteile vollständige Luftmengenmessprotokolle vollständige Beschilderung und Kennzeichnung vollständige Dokumentation verdeckter Leistungen vollständige Bestands- und Revisionsunterlagen vollständige Bedienungs-, Wartungs- und Ersatzteilunterlagen vollständige Betreiberunterweisung mit Protokoll gereinigte Arbeitsbereiche Beseitigung wesentlicher Mängel prüffähiges Aufmaß, soweit für die Abrechnung erforderlich Die bloße Nutzung, Teilnutzung, Inbetriebnahme, Weiterbearbeitung, Verkleidung oder Überdeckung einzelner Anlagenteile gilt nicht automatisch als Abnahme. Einwände, zusätzliche/geänderte Leistungen und Anerkennung Einwände gegen das Leistungsverzeichnis, gegen Mengen, Gerätetypen, Luftmengen, Luftleitungsführungen, Rohrdurchmesser, Formstücke, Schalldämpfer, Luftauslässe, Wetterschutzgitter, Laibungslüfteranschlüsse, Montagewege, Brandschutzanforderungen, Schallschutzanforderungen, Dämmvorgaben, Hygieneanforderungen, Anlagenkonzept, Schnittstellen, Durchbrüche, Schachtbelegungen, Zugänglichkeiten, Wartungsflächen oder Herstellervorgaben sind vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen. Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er die Unterlagen geprüft hat und die ausgeschriebenen Leistungen vollständig, funktionsfähig, hygienisch einwandfrei, dauerhaft, systemgerecht und abnahmefähig kalkuliert hat. Zusätzliche oder geänderte Leistungen dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie vom Auftraggeber vor Ausführung schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden. Vor Beginn der Ausführung hat der Auftragnehmer ein prüffähiges Nachtragsangebot mit nachvollziehbarer Herleitung aus Vertragspreisen, Kalkulationsgrundlagen, Mengen, Lohn-, Material-, Geräte- und Nachunternehmeranteilen vorzulegen. Eigenmächtig ausgeführte zusätzliche Leistungen ohne schriftliche Anordnung begründen keinen Vergütungsanspruch, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Anspruchsgrundlage besteht. Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter diese gewerkespezifischen Vorbemerkungen als verbindlichen Bestandteil seiner Leistung, Kalkulation und Ausführung an. Alle hier beschriebenen Anforderungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht ausdrücklich als gesonderte Position im Leistungsverzeichnis ausgewiesen sind.
Besondere Vorbemerkungen – Lüftungsanlagen
Techn. Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen - die DIN-Normen - die VDE- Vorschriften - die DVGW  Arbeitsblätter - die Gesetze und Verordnungen - die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften - die anerkannten Regeln der Technik - sonstige fachliche Weisungen Neben den im LV vorgesehenen Anforderungen sind die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme die nachfolgend aufgeführten Vorschriften Vertragsbestandteil und in den Angebotspreisen aufzunehmen: · Allgemeine Regeln für Bauvorhaben jeder Art ATV/DIN 1829 · VOB/B-DIN 18381-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden und VOB/B-DIN 18360 ff., VOB/B 18380 Heiz- und zentrale 1. Allgemeine Vorbemerkungen Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen 2. Abrechnung Nach VOB/ B + C in der letzt gültigen Fassung 3. Hinweise zur Kalkulation Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe vor Ort am Objekt über die Gegebenheiten, mögliche Baustelleneinrichtungen, etc. informieren. 1. Vorbemerkungen /Vertragstexte 1.1 Objektlage. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Gewerke der Sanitärtechnik und den zur Rohrleitungsverlegung erforderlichen Erdarbeiten 2.0 Angebot und Ausführung 2.1 Der Bieter wird aufgefordert, vor Angebotsabgabe die Zeichnungen des Architekten/Fachingenieurs einzusehen. 2.2 Genehmigungen für den öffentlichen Straßenraum (Gehweg oder Fahrbahn) sind rechtzeitig zu beantragen, zeitliche Verzögerungen aus zu spät eingeholten Genehmigungen gehen zu und gehen zu Lasten des AN. 2.3 Das Angebot ist für den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich. 2.4 Für die Bearbeitung und Preisfindung sind zu beachten: Die VOB, neueste Fassung und die ergänzenden Vorschriften des BGB. Die BauO mit Durchführungsverordnung und Ausführungsbestimmungen. Vorschriften der Deutschen Industrie-Norm (DIN) sowie alle Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik. 2.5 Alle angebotenen Leistungen verstehen sich als komplette Leistung einschließlich Material, Lieferung, Transport, Montage und sämtlicher erforderlichen Gerätschaften. Erneuerungsarbeiten auch einschl. Demontage und Entsorgung des Abbruchmaterials. Weiterhin alle notwendigen Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung nicht besonders genannt werden, jedoch zur vollständigen, einwandfreien funktionsbereiten und sachgemäßen Ausführung im einzelnen wie im ganzen notwendig sind. 2.6 Mit der angebotenen Leistung ist auch abgegolten die Abfuhr und Entsorgung aller anfallenden Altstoffe aus der Unternehmerleistung einschl. Deponie- u. Kippgebühr. Werden Verunreinigungen nicht selbständig beseitigt, geschieht dies auf Veranlassung der Bauleitung zu Lasten des Auftragnehmers. Die Baustelle ist im Arbeitsbereich arbeitstäglich besenrein zu reinigen. Verschmutzungen durch den Baustellenbetrieb auf Zufahrten und öffentlichen Verkehrsflächen sind unverzüglich zu beseitigen. 2.7 Schuttentsorgung ist nicht in den Allgemeinkosten enthalten. Sollte der AN der Aufforderung seiner Schuttentsorgung nicht nachkommen, so wird der Schutt zu Lasten des AN beseitigt. 3.0 Auftragsvergabe 3.1 Die Art der Vergabe bestimmt der Auftraggeber.  Eine Vergütung für nach Auftragserteilung (auch unvorhergesehen) auftretende Lohn- und Materialpreiserhöhungen wird nicht gewährt. 4.0 Verantwortliche Bauleitung 4.1 Nach der Landesbauordnung wird der Unternehmer nicht von der Pflicht der Bauleitung für sein Gewerk entbunden. Der Unternehmer ist verpflichtet, übernommene Arbeiten ordnungsgemäß, entsprechend den öffentlich- rechtlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, ohne gegenseitige Gefährdung Dritter durchzuführen. Die Unternehmer haben dem Auftraggeber eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der Sicherheit und der Unfallvorschriften auf der Baustelle verantwortlich ist. 4.2 Der Auftragnehmer nimmt regelmäßig mit fachkundiger und vertretungsberechtigter Person an den Baubesprechungen teil. Der verantwortliche Vertreter des Auftragnehmers vor Ort führt ein Bautagebuch, aus dem alle zur Beurteilung des Bauablaufes notwendigen Angaben hervorgehen. 5.0 Schlussabnahme 5.1 Die Schlussabnahme erfolgt nur durch schriftliche Abnahmebescheinigung des Bauherrn. 5.2 Es gibt technische Begutachtungen, jedoch ausdrücklich keine Zwischenabnahmen bis zur Gesamtfertigstellung des Werkes. Anerkennung der Leistung und Übergang der Gefahrtragung werden erst mit der Schlussabnahme vollzogen. 6.0 Gewähr- und Sicherheitsleistungen 6.1 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Schlussabnahme. Der Auftragnehmer ist auch zur Mängelbeseitigung bei der Abnahme vorhandener, nicht gerügter Mängel verpflichtet. 6.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vorgenannte Gewährleistungszeit auch mit seinen Nachunternehmern zu vereinbaren und nachzuweisen. Im Falle des Unvermögens des Auftragnehmers tritt dieser die Gewährleistungsansprüche über seine Nachunternehmer an den Aufraggeber ab. 7.0 Abrechnungen und Zahlungen 7.1 Die Abrechnung erfolgt entsprechend den Vereinbarungen bei der Auftragserteilung. Nicht beauftragte Nachforderungen werden nicht anerkannt. Rechnungen sind prüfbar in doppelter Ausfertigung über den bauleitenden Architekten / Fachplaner vorzulegen. 8.0 Stundenlohnarbeiten 8.1 Stundenlohnarbeiten sind nur auf ausdrückliche Aufforderung des Auftraggebers auszuführen. 9.0 Haftung für Personen- und Sachschäden 9.1 Der Unternehmer ist verpflichtet, eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden zu unterhalten und mit der Angebotsabgabe durch Versicherungsurkunde nachzuweisen.
Techn. Vorbemerkungen
01 Lüftung
01
Lüftung
Hinweis zu den folgenden Positionen Baustelleneinrichtung Eine gesonderte Leistungsposition für die Baustelleneinrichtung wird nicht ausgeschrieben. Sämtliche für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Einrichtungen, Materialien, Geräte, Werkzeuge, Maschinen, Container, Lagerflächen, Transportmittel, Hilfsmittel, Schutzmaßnahmen sowie deren Vorhaltung, Unterhaltung, Umsetzung und Rückbau sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. Leistungsumfang Zum Leistungsumfang gehören gemäß Leistungsverzeichnis unter anderem zentrale Lüftungsgeräte, Anlagenmontage, Profilstahlkonstruktionen, Zu- und Abluftkanäle, flexible Rohre, flexible Rohrschalldämpfer, Spiralwickelfalzrohre, Formstücke, gedämmte Rohrsysteme, Rohraufhängungen, Zuluftventile, Abluft-Tellerventile, Wetterschutzgitter, Anschlüsse an bauseitige Laibungslüfter, Revisions- und Bestandsunterlagen, Inbetriebnahmen, Gerüstgestellung, Wand- und Deckenbohrungen, Verschließen von Restöffnungen sowie Stundenlohnarbeiten nach gesonderter Anordnung. Als zentrale Lüftungsgeräte sind gemäß Leistungsverzeichnis Geräte vom Typ Tecalor TZL 135 FRG-W bzw. gleichwertige Systeme gemäß Ausschreibungs- und Vergaberegelung vorgesehen. Die Geräte sind zur Innenraum-Wandmontage vorgesehen und verfügen nach LV-Beschreibung über Wärmerückgewinnung, Kreuz-Gegenstrom-Wärmeübertrager, Enthalpie-Wärmeübertrager, Bedieneinheit, elektrisches Luft-Vorheizregister, Luftanschlüsse DN 125 sowie Kondensatanschluss. Die Lüftungsanlage einschließlich der zugehörigen Rohrleitungen ist gemäß Leistungsverzeichnis sichtbar, geradlinig und fluchtgerecht zu montieren. Verbindungen sind einheitlich auszurichten, zu verschrauben und fachgerecht herzustellen. Rohrenden sind sauber zu entgraten. Eine gesonderte Leistungsposition für die Baustelleneinrichtung wird nicht ausgeschrieben. Sämtliche für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Einrichtungen, Materialien, Geräte, Werkzeuge, Maschinen, Container, Lagerflächen, Transportmittel, Hilfsmittel, Schutzmaßnahmen sowie deren Vorhaltung, Unterhaltung, Umsetzung und Rückbau sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. Zur geschuldeten Leistung gehören alle Neben-, Hilfs-, Anschluss-, Prüf-, Schutz-, Koordinations-, Dokumentations- und Inbetriebnahmeleistungen, die zur vollständigen, mangelfreien, betriebsbereiten und abnahmefähigen Ausführung erforderlich sind, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht nochmals gesondert benannt sind.
Hinweis zu den folgenden Positionen
01.01 Lüftungsanlage
01.01
Lüftungsanlage
01.02 Zu- und Abluftkanal
01.02
Zu- und Abluftkanal
01.03 Luftauslässe
01.03
Luftauslässe
01.04 Allgemeines, Sonstiges
01.04
Allgemeines, Sonstiges
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten