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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Umbau des Salzmann Quartiers, L - Riegel, Bauteil B mit 96 WE und 33 TG - Stellplätze.
Auftraggeber :
Cureus Nord GmbH
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
1.1. Projektbeschreibung
Umbau der ehemaligen Salzmannfabrik in Kassel Bauteil B
Aus Industriegeschichte wird Lebensraum:
Die denkmalgeschützte Salzmannfabrik in Kassel wird im Rahmen einer umfassenden Revitalisierung zu einem modernen Wohnensemble mit 96 barrierefreien 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen und einer Tiefgarage mit 33 Stellplätzen umgebaut.
Ziel ist es, die historische Bausubstanz zu bewahren und gleichzeitig modernen, komfortablen und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen.
Dabei trifft der einzigartige Charme des Industriedenkmals auf zeitgemäße Architektur, hochwertige Ausstattung und modernste Energietechnik.
Mit Liebe zum Detail, handwerklicher Präzision und Respekt vor der Geschichte entsteht ein Ort, der Vergangenheit und Zukunft verbindet - ein bedeutendes Projekt für die Stadt Kassel, dass die industrielle Identität des Quartiers erhält und gleichzeitig energetisch auf den neuesten Stand (Effizienzhaus 55 EE) gebracht wird.
1.2. Lage des Grundstücks
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Sandershäuser Straße 34 - 34123 Kassel
1.3. Bestand
Das Grundstück ist mit einen L - Riegel ( Fabriksgebäude ) bebaut.
1.4. Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 5 - geschossige Fabriksgebäude steht teilweise unter Denkmalschutz (TG, EG, 1.OG, 2.OG und 3.OG).
1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Sandhäuser Straße 34.
1.6. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohnungsbaus, die darüber hinausgehenden Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die
Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen.
Art der Positionen
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition)
Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition
Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Ablauf
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen usw.), in regelmäßigen
Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu
berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustellen-einrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantwortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.).
Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen – Lüftungsanlagen Besondere Vorbemerkungen – Lüftungsanlagen
Allgemeines / Normbezug
Die Leistungen umfassen die vollständige, fachgerechte, betriebsfertige, hygienisch einwandfreie, dokumentierte und abnahmefähige Herstellung der Lüftungsanlagen einschließlich Lieferung, Transport, Montage, Befestigung, Profilstahlkonstruktionen, Luftleitungen, Formstücken, Schalldämpfern, Luftauslässen, Außen- und Fortluftanschlüssen, gedämmten Rohrsystemen, Kondensat-Anschlüssen, elektrischen Anschlüssen im ausgeschriebenen Umfang, Dämmung, Schallschutz, Brandschutz, Einregulierung, Inbetriebnahme, Beschilderung, Dokumentation, Einweisung und Übergabe der Revisionsunterlagen.
Für die Ausführung gelten in der jeweils vertraglich vereinbarten Fassung unter anderem:
VOB/B – DIN 1961
VOB/C – ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
VOB/C – ATV DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen
VOB/C – ATV DIN 18421 Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen
VOB/C – ATV DIN 18382 Nieder- und Mittelspannungsanlagen, soweit elektrische Schnittstellen betroffen sind
DIN EN 16798, soweit Lüftung von Gebäuden, Luftvolumenströme, Innenraumluftqualität und energetische Anforderungen betroffen sind
DIN EN 12599 Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen
DIN EN 1506 Luftleitungen und Formstücke mit rundem Querschnitt
DIN EN 13180 flexible Luftleitungen
DIN EN 12237 Festigkeit und Dichtheit von runden Luftleitungen aus Blech
DIN EN 15727 Anforderungen an Luftleitungsbauteile und Dichtheitsklassen, soweit einschlägig
DIN EN ISO 7235, soweit Schalldämpfer betroffen sind
DIN 24145, soweit Wickelfalzrohre und Blechdicken betroffen sind
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
DIN 4102 bzw. DIN EN 13501, soweit brandschutztechnische Anforderungen betroffen sind
Gebäudeenergiegesetz
VDE-Bestimmungen, soweit elektrische Anschlüsse, Geräte, Bedieneinheiten, Vorheizregister, Sensorik und Anschlussleistungen betroffen sind
Landesbauordnung, eingeführte Technische Baubestimmungen, Baugenehmigung und Brandschutzkonzept
Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung, DGUV-Regelwerke und Unfallverhütungsvorschriften
Verarbeitungs-, Montage-, Betriebs- und Wartungsvorgaben der jeweiligen System- und Produkthersteller – Herstellervorgabe
Allgemein anerkannten Regeln der Technik
Leistungserklärungen, CE-Kennzeichnungen, Zulassungen, allgemeine Bauartgenehmigungen, Prüfzeugnisse und Klassifizierungsberichte, soweit erforderlich
Alle Anlagen sind so auszuführen, dass die Anforderungen an Betriebssicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Hygiene, Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Energieeffizienz, Wartbarkeit, Zugänglichkeit, Dokumentierbarkeit und Dauerhaftigkeit dauerhaft erfüllt werden.
Nebenleistungen
In die Einheitspreise einzukalkulieren sind alle erforderlichen Nebenleistungen, soweit sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich gesondert erfasst werden.
Hierzu zählen vor allem:
Prüfen der Ausführungsunterlagen, Pläne, Schemata, Detailpläne, Raumbücher, Fachplanerangaben und Schnittstellen
Prüfen der örtlichen Einbausituation, Aufstellorte, Technikbereiche, Schächte, Deckenbereiche, Wandbereiche, Laibungen, Außenwanddurchführungen und Montagezonen
Lieferung und Montage üblicher Befestigungs-, Dicht-, Klein- und Nebenmaterialien
Transport, Zwischenlagerung und Verteilung der Materialien bis zum Einbauort
Schutz eingebauter Geräte, Luftleitungen, Formstücke, Schalldämpfer, Luftauslässe, Wetterschutzgitter und Bedienkomponenten gegen Verschmutzung und Beschädigung
Verschließen offener Luftleitungsenden während Lagerung und Montage
Koordination mit Bauleitung, Fachplanung, Elektro, MSR, Heizung, Sanitär, Trockenbau, Rohbau, Brandschutz, Schallschutz, Fassadenbau, Fensterbau, Malerarbeiten, Deckenbau und Betreiber
Beschriftung und Kennzeichnung der Geräte, Luftleitungen, Stränge, Luftarten, Bedienkomponenten und Revisionsstellen
Bereitstellung der für Prüfungen, Luftmengenmessungen, Einregulierungen, Inbetriebnahmen und Probebetrieb erforderlichen Hilfsmittel und Messgeräte im eigenen Leistungsbereich
arbeitstägliche Reinigung der eigenen Arbeitsbereiche
Entfernung und fachgerechte Entsorgung eigener Verpackungen, Reststoffe, Altstoffe, Verschnitt und Montageabfälle
Teilnahme an Koordinations-, Prüf-, Inbetriebnahme- und Abnahmeterminen
Zusammenstellung der erforderlichen Dokumentations-, Bestands- und Revisionsunterlagen
Erschwernisse aus der fachgerechten Einhaltung von Normen, Herstellervorgaben, Hygieneanforderungen, Brandschutz, Schallschutz, Dämmvorgaben, Montagehöhen, Koordinationserfordernissen, Prüfpflichten und Bauablaufanforderungen werden nicht gesondert vergütet.
Prüf- und Hinweispflichten / Bedenkenanmeldung
Der Auftragnehmer hat vor Beginn und während der Ausführung alle Vorleistungen, Unterlagen, Einbausituationen, Schnittstellen und technischen Vorgaben eigenverantwortlich zu prüfen.
Zu prüfen sind vor allem:
Übereinstimmung von Leistungsverzeichnis, Fachplaner-Vorbemerkung, Plänen, Lüftungsschemata und Ausführungsdetails
Lage, Größe und Ausführbarkeit von Geräteaufstellorten, Luftleitungswegen, Schächten, abgehängten Decken, Laibungen, Außenwandanschlüssen und Technikflächen
Anschlussmöglichkeit der Lüftungsgeräte, Fortluft-, Außenluft-, Zu- und Abluftleitungen
Abstimmung der elektrischen Anschlüsse mit dem zuständigen Elektrogewerk
Zugänglichkeit von Lüftungsgeräten, Filtern, Revisionsstellen, Schalldämpfern, Luftauslässen, Kondensat-Anschlüssen und Bedienkomponenten
Ausführbarkeit der Luftleitungsführung ohne unzulässige Kollisionen mit Elektro, Heizung, Sanitär, Trockenbau, Brandschutz, Statik, Fassadenbau, Fensterbau und Ausbau
Zulässigkeit der vorgesehenen Lüftungsgeräte, Wickelfalzrohre, flexiblen Luftleitungen, Schalldämpfer, Dämmungen, Befestigungen, Profilstahlkonstruktionen und Abschottungen
Anforderungen an Luftdichtheit, Kondensat-Sicherheit, Wärmedämmung, Schwitzwasserschutz und Schallschutz
Anforderungen an Brandschutz, Wand- und Deckendurchführungen, Restöffnungen und Abschottungen
Anforderungen an Hygiene, Reinigbarkeit, Filterzugänglichkeit und Wartung
Anforderungen an Elektro- und MSR-Schnittstellen
Erkennt der Auftragnehmer fehlende Angaben, Widersprüche, ungeeignete Vorleistungen, nicht ausführbare Details, unzureichende Revisionsmöglichkeiten, fehlende Brandschutz- oder Schallschutzdetails, unzulässige Luftleitungsführungen, unzureichende Dämmvorgaben, fehlende Freigaben oder sonstige Ausführungsrisiken, hat er unverzüglich und vor Ausführung schriftlich Bedenken anzumelden.
Eine Ausführung ohne vorherige schriftliche Klärung entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Mangelfreiheit, Betriebssicherheit, Hygiene, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Nachweisfähigkeit seiner Leistung.
Bauleitung / Fachbauleitung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn einen verantwortlichen, fachkundigen und deutschsprachigen Bauleiter bzw. Fachbauleiter schriftlich zu benennen.
Der benannte Bauleiter bzw. Fachbauleiter muss mit Lüftungsanlagen, zentralen Lüftungsgeräten, Wärmerückgewinnung, Zu- und Abluftsystemen, Wickelfalzrohren, flexiblen Luftleitungen, Schalldämpfern, EPP-gedämmten Rohrsystemen, Luftauslässen, Außen- und Fortluftanschlüssen, Laibungslüfteranschlüssen, Profilstahlkonstruktionen, Brandschutz, Schallschutz, Dämmung, Luftmengenmessung, Einregulierung, Inbetriebnahme und Revisionsunterlagen vertraut sein.
Er hat die Arbeiten vor Ort fachlich zu überwachen, die Mitarbeiter einzuweisen, Nachunternehmer zu koordinieren, Qualitätskontrollen durchzuführen, Montagen freizugeben, Prüfungen zu organisieren und an den erforderlichen Baustellen- und Koordinationsbesprechungen teilzunehmen.
Bei Nichterscheinen des benannten Vertreters zu einer ordnungsgemäß angekündigten Baubesprechung ist der Auftraggeber berechtigt, je Termin pauschal 300,00 € netto von der nächsten fälligen Zahlung bzw. der Schlussrechnung einzubehalten, sofern keine rechtzeitig angezeigte und vom Auftraggeber akzeptierte Verhinderung vorliegt.
Der Auftragnehmer bleibt für die ordnungsgemäße Leistung seiner Mitarbeiter, Nachunternehmer und Lieferanten voll verantwortlich.
Aufmaß, Abrechnung, Mengen und Massen
Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach den vertraglichen Vereinbarungen, dem Leistungsverzeichnis sowie den Abrechnungsregeln der einschlägigen ATV der VOB/C.
Der Auftragnehmer hat prüfbare Aufmaße zu erstellen und diese positionsbezogen, abschnittsbezogen, geschossbezogen, strangbezogen, raumbezogen und planbezogen nachvollziehbar vorzulegen. Erforderliche Skizzen, Planmarkierungen, Strangbezüge, Fotodokumentationen, Lieferscheine, Prüfprotokolle und Massenermittlungen sind beizufügen.
Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebenen Mengen und Massen vor Angebotsabgabe anhand der übergebenen Unterlagen, Pläne, Schemata und örtlichen Gegebenheiten eigenständig zu prüfen. Grundlage sind vor allem Leistungsverzeichnis, technische Vorbemerkungen, Grundrisse, Schnitte, Detailpläne, Lüftungsschemata, Geräteaufstellungen, Luftleitungsführungen, Revisionsstellen sowie Brandschutz-, Schallschutz- und Wärmeschutzunterlagen.
Ergeben sich erkennbare Mengenabweichungen, fehlende Angaben oder Widersprüche zwischen Leistungsverzeichnis, Plänen, Schemen und technischen Anforderungen, sind diese vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Schließen von Schächten, Decken, Vorwänden, Verkleidungen, Wand- und Deckendurchführungen, Dämmungen oder Abschottungen zu dokumentieren.
Ohne prüffähiges Aufmaß und erforderliche Dokumentation besteht kein Anspruch auf Freigabe der betreffenden Abrechnungsteile.
Werk- und Montageplanung / Bemusterung
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der freigegebenen Ausführungsunterlagen alle für seine Leistung erforderlichen Werk-, Montage-, Detail-, Revisions- und Koordinationsunterlagen zu erstellen.
Darzustellen und abzustimmen sind vor allem:
Aufstellorte der Lüftungsgeräte
Wandmontagepunkte und Befestigungen der zentralen Lüftungsgeräte
Fortluft-, Außenluft-, Zuluft- und Abluftführungen
Luftleitungsführungen aus Wickelfalzrohr DN 125
flexible Luftleitungen DN 125
flexible Rohrschalldämpfer DN 125
gedämmte EPP-Rohrsysteme und gedämmte Bögen
Zuluftventile, Abluft-Tellerventile, Wetterschutzgitter und Laibungslüfteranschlüsse
Kondensatanschlüsse der Lüftungsgeräte
elektrische Anschlüsse, Anschlussleistungen, Kabelführungen und Schnittstellen zum Elektrogewerk
Revisionsöffnungen und Zugänglichkeiten
Wand- und Deckenbohrungen, Kernbohrungen, Durchbrüche und Restöffnungen
Befestigungen, Rohraufhängungen, Profilstahlkonstruktionen und Sonderbefestigungen
Dämmungen, Brandschutzmaßnahmen und Schallschutzmaßnahmen
Folgende Unterlagen sind rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen:
Montagezeichnungen
farbig angelegte Grundrisse, Schnitte und Detailpläne
Lüftungsschemata
Geräteaufstellungen
Luftmengenangaben
Berechnungen und Auslegungsnachweise, soweit geschuldet
Datenblätter und Einbauanleitungen
Befestigungs- und Konsolennachweise, soweit erforderlich
Angaben zu Luftvolumenströmen, externen Pressungen, Schallleistungspegeln, elektrischen Anschlusswerten und Einstellwerten
Angaben zu Schallschutz, Brandschutz, Dämmung und Kondensatschutz
Schnittstellenlisten zu Elektro, MSR, Rohbau, Trockenbau, Fensterbau, Fassadenbau und anderen Gewerken
Es darf nur nach freigegebenen Montageunterlagen gearbeitet werden. Arbeiten nach nicht freigegebenen oder eigenmächtig geänderten Unterlagen erfolgen auf Risiko des Auftragnehmers.
Alle gestaltungswirksamen, sichtbaren, wartungsrelevanten oder systemrelevanten Bauteile sind vor Bestellung und Einbau zu bemustern und durch die Bauleitung freizugeben. Dies betrifft unter anderem Lüftungsgeräte, Luftauslässe, Tellerventile, Wetterschutzgitter, sichtbare Wickelfalzrohre, flexible Leitungen, Schalldämpfer, Befestigungssysteme, Dämmungen, Brandschutzdurchführungen, Beschilderungen und Revisionsöffnungen.
Ausführung Lüftungsgeräte
Die Lüftungsgeräte sind entsprechend Leistungsverzeichnis, Fachplanung, Herstellervorgaben und den einschlägigen technischen Regeln betriebsfertig herzustellen.
Zu beachten sind vor allem:
Lieferung und Montage der ausgeschriebenen zentralen Lüftungsgeräte
Wandmontage in Innenräumen gemäß Hersteller- und Planungsvorgaben
sicherer Transport an den Aufstellort
Zerlegen, Transportieren, Zusammenbauen, Aufstellen, Anschließen und Inbetriebnehmen gemäß Leistungsverzeichnis
Beachtung der Herstellerangaben zu Luftanschlüssen, Kondensat-Anschluss, Mindestabständen, Wartungsflächen und Filterzugang
Anschluss von Außenluft, Fortluft, Zuluft und Abluft gemäß Planung
fachgerechte Herstellung des Kondensat-Anschlusses, soweit dieser Bestandteil der Leistung ist
Anschluss der Bedieneinheiten, Vorheizregister und Gerätekomponenten im ausgeschriebenen Umfang
Beachtung der elektrischen Anschlusswerte und Koordination mit dem Elektrogewerk
Schutz der Geräte vor Staub, Feuchtigkeit, mechanischer Beschädigung und Verschmutzung während der Bauzeit
Prüfung der Gerätefunktionen im Rahmen der Inbetriebnahme
Einweisung des Bedienpersonals
Übergabe der Geräteunterlagen, Bedienungsanweisungen, Wartungshinweise und Ersatzteillisten
Die Lüftungsgeräte sind so zu montieren, dass Wartung, Filterwechsel, Reinigung, Revision, Bedienung und späterer Austausch ohne unzumutbare Eingriffe möglich bleiben.
Ausführung Luftleitungen, Formstücke und Luftauslässe
Die Zu- und Abluftleitungen sind gemäß Leistungsverzeichnis, Planung, Herstellervorgaben und den einschlägigen technischen Regeln vollständig und funktionsfähig herzustellen.
Zu beachten sind vor allem:
Ausführung der Spiralwickelfalzrohre DN 125 aus verzinktem Stahlblech mit werksseitig montierter Doppellippendichtung gemäß Leistungsverzeichnis
Verwendung alterungsbeständiger EPDM-Dichtungen, soweit im Leistungsverzeichnis beschrieben
Montage dichter und kondensatbeständiger Luftleitungen gemäß LV-Beschreibung
Einbau der ausgeschriebenen T-Stücke, Rohrnippel, Bögen, Enddeckel, Übergänge und Anschlussstücke
Einrechnung der erforderlichen Formstücke wie Bögen, Übergangsrohre, Endböden und Sattelstutzen in die jeweilige LV-Systematik, soweit im LV so vorgesehen
einheitliche Ausrichtung, Verschraubung und fachgerechte Verbindung der Luftleitungen
fachgerechtes Entgraten aller Rohrenden
sichtbare, geradlinige und fluchtgerechte Montage der Lüftungsanlage einschließlich Rohrleitungen
Montage der flexiblen Luftleitungen DN 125 aus Aluminium gemäß Leistungsverzeichnis
Montage der flexiblen Rohrschalldämpfer DN 125 einschließlich Anschluss an runde Luftleitungen
Montage der Zuluftventile und Abluft-Tellerventile gemäß Planung
Montage der Wetterschutzgitter als Fort- bzw. Außenluftgitter DN 125
Anschluss der Lüftungsleitungen an die bauseits gestellten Laibungslüfter der Fenster
Schutz der Luftleitungen gegen Verschmutzung während der Bauzeit
Luftleitungen sind so zu verlegen, dass Dämmung, Schallschutz, Brandschutz, Revision, Reinigung, Instandhaltung und Austausch einzelner Komponenten ohne unzumutbare Eingriffe möglich bleiben.
Dämmung, Brandschutz, Schallschutz, Kondensatschutz und Hygiene
Luftleitungen, Außenluftleitungen, Fortluftleitungen, gedämmte Rohrsysteme und sonstige lüftungstechnische Bauteile sind gemäß Leistungsverzeichnis, Planung, GEG, Brandschutz-, Schallschutz-, Hygiene- und Herstellervorgaben auszuführen.
Zu beachten sind vor allem:
Einsatz der ausgeschriebenen Dämmschläuche DN 125 gegen Schwitzwasserbildung
Einsatz des ausgeschriebenen gedämmten EPP-Rohrsystems einschließlich gedämmter Bögen
Vermeidung von Kondensatbildung an kalten Luftleitungen
fachgerechte Dämmung von Anschlüssen, Bögen, Formstücken und Durchführungsbereichen, soweit gefordert
Schutz der Dämmung vor Beschädigung, Feuchtigkeit und Verschmutzung
schallschutzgerechte Entkopplung von Luftleitungen, Geräten, Schalldämpfern und Befestigungssystemen
Verwendung der ausgeschriebenen flexiblen Rohrschalldämpfer zur Schallreduzierung
Vermeidung von Körperschallübertragung auf Baukörper, Decken, Wände und Montagekonstruktionen
fachgerechte Ausbildung der Luftleitungsdurchführungen durch Wände und Decken
brandschutzgerechtes Verschließen von Restöffnungen an Rohrdurchführungen
Beachtung der Anforderungen aus Brandschutzkonzept, Baugenehmigung und eingeführten Technischen Baubestimmungen
Schutz der luftführenden Bauteile vor Staub, Schmutz und Fremdkörpern
Reinigbarkeit, Zugänglichkeit und Wartbarkeit der luftführenden Komponenten
Luftleitungen, Geräte und Luftauslässe dürfen nicht verschmutzt, beschädigt oder hygienisch bedenklich eingebaut werden. Offene Luftleitungsenden sind während der Montagezeit wirksam zu verschließen.
Gewerkeschnittstellen
Erforderliche Elektroarbeiten und Installationen sind, soweit im Leistungsverzeichnis so beschrieben, bauseits auszuführen und rechtzeitig mit dem zuständigen Elektrogewerk zu koordinieren. Der Auftragnehmer hat die für seine Lüftungsanlagen erforderlichen Anschlüsse, Leistungsdaten, Steuerkontakte, Meldungen, Stromaufnahmen, Kabellängen, Bedieneinheiten, Fühlerpositionen, Klemmenbelegungen und Montagevoraussetzungen rechtzeitig mitzuteilen.
Zu koordinieren sind vor allem:
elektrische Anschlüsse der zentralen Lüftungsgeräte
Bedieneinheiten und Matrix-Displays
integrierte elektrische Luft-Vorheizregister
Anschlussleistungen und Stromaufnahmen
Kondensat-Anschlüsse und deren Schnittstellen
Leitungswege zu den Geräten
bauseitige Elektroanschlüsse
Inbetriebnahme und Funktionsprüfung
Schnittstellen zu MSR, soweit in Planung oder Leistungsverzeichnis vorgesehen
Schnittstellen zu Fensterbau, Fassadenbau und bauseitigen Laibungslüftern
Schnittstellen zu Rohbau, Trockenbau, Pfosten-Riegelfassade, Deckenbau, Brandschutz und Schallschutz
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit allen angrenzenden und vor- bzw. nachlaufenden Gewerken eigenverantwortlich zu koordinieren. Nachträgliche Änderungen, Umverlegungen, zusätzliche Durchbrüche, Kernbohrungen oder Anpassungen infolge nicht rechtzeitiger Koordination gehen zu Lasten des Auftragnehmers, soweit die Ursache in seinem Verantwortungsbereich liegt.
Befestigungen, Profilstahlkonstruktionen und Materialverträglichkeit
Lüftungsgeräte, Luftleitungen, Schalldämpfer, gedämmte Rohrsysteme, Luftauslässe, Wetterschutzgitter und sonstige Einbauteile sind dauerhaft standsicher, schallentkoppelt, wartungsgerecht und entsprechend den Herstellervorgaben zu befestigen.
Zu beachten sind vor allem:
Profilstahlkonstruktionen nach Anweisung der Bauleitung und nach Vorlage entsprechender Konstruktionszeichnungen
Stücklisten, DIN-Gewichtsangaben und Einbauorte für Profilstahlkonstruktionen, soweit gefordert
Einrechnung von Schrauben, Dübeln, Schweißmaterialien und VOB-Zuschlägen gemäß Leistungsverzeichnis
Rohraufhängungen DN 125 mit Schellen, Dübeln, Schrauben, Gewindemuffen, Unterlegscheiben, selbstsichernden Muttern und Gewindestangen
schallgedämmte bzw. körperschallmindernde Befestigungen, soweit technisch erforderlich
Dämmeinlagen gegen Körperschall gemäß LV-Beschreibung
Einhaltung zulässiger Stützweiten, Lasten und Abstände
statische Nachweise für Sonderkonstruktionen und schwere Anlagenteile, soweit erforderlich
keine unzulässigen Befestigungen in brandschutz-, schallschutz- oder statisch relevanten Bauteilen
Korrosionsschutz verzinkter bzw. geeigneter Befestigungsmaterialien
Materialverträglichkeit zwischen Luftleitungen, Dichtungen, Dämmstoffen, Befestigungen und angrenzenden Bauteilen
Bohrungen, Dübelungen, Ankerungen und Befestigungen in tragenden Bauteilen, brandschutzrelevanten Bauteilen oder Abdichtungsebenen dürfen nur nach Freigabe und unter Beachtung der planerischen Vorgaben erfolgen.
Schutzmaßnahmen, Reinigung und Arbeitssicherheit
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für Personen, Bauteile, Materialien, fertige Leistungen und angrenzende Gewerke vorzusehen.
Hierzu zählen vor allem:
Schutz eingebauter Lüftungsgeräte, Luftleitungen, Luftauslässe, Schalldämpfer, Wetterschutzgitter und Bedienkomponenten vor Beschädigung
Schutz offener Luftleitungsenden gegen Schmutz, Staub, Feuchtigkeit und Fremdkörper
Schutz vor mechanischer Belastung, Feuchtigkeit, Staub, Mörtel, Farbe und sonstigen Baustoffen
sichere Lagerung von Geräten, Rohren, Formstücken, Dämmstoffen, Schalldämpfern und Zubehör
sichere Arbeitsplätze, Leitern, fahrbare Gerüste und Hebemittel
Beachtung der Montagehöhen gemäß Leistungsverzeichnis
Schutz vor Brandgefahren bei Montage-, Trenn-, Schleif- oder Schweißarbeiten
Einhaltung der Baustellenordnung, DGUV-Regelwerke und Unfallverhütungsvorschriften
Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsbereiche, Lagerflächen, Montagebereiche, Technikräume, Schächte, Verkehrswege und Materialflächen arbeitstäglich sauber zu halten. Verpackungen, demontierte Bauteile, Reststoffe, Verschnitt, Rohrreste, Dämmstoffreste, Befestigungsmaterialien, Staub, Schmutz und Bauschutt aus dem eigenen Leistungsbereich sind unverzüglich aus dem Gebäude zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Kommt der Auftragnehmer seiner Reinigungspflicht trotz Aufforderung nicht nach, kann der Auftraggeber die Reinigung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen.
Prüfungen, Luftmengenmessung, Einregulierung und Inbetriebnahme
Die Lüftungsanlagen sind vor Übergabe fachgerecht zu prüfen, einzuregulieren und funktionsfähig in Betrieb zu nehmen.
Zu prüfen und zu dokumentieren sind vor allem:
Montage und Befestigung der Lüftungsgeräte
Anschluss von Außenluft, Fortluft, Zuluft und Abluft
ordnungsgemäße Montage der Luftleitungen, Formstücke und Schalldämpfer
ordnungsgemäße Montage der Luftauslässe, Abluft-Tellerventile, Wetterschutzgitter und Laibungslüfteranschlüsse
Dichtheit und fachgerechte Verbindung der Luftleitungen, soweit prüfbar und geschuldet
Kondensatanschlüsse, soweit Bestandteil der Leistung
elektrische Anschlüsse im ausgeschriebenen Umfang
Gerätefunktionen, Bedieneinheiten und Vorheizregister
Einstellung der Luftmengen Zuluft
Einstellung der Luftmengen Abluft
Einregulierung der Zentralgeräte
Luftmengenmessung im Rahmen des Probebetriebes
Schallschutzmaßnahmen und Schalldämpfer
Dämmung und Schwitzwasserschutz
Beschilderung und Anlagenkennzeichnung
Einweisung des Bedienpersonals
Über die Inbetriebnahme, Luftmengenmessung, Einregulierung und Funktionsprüfung sind prüffähige Protokolle zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Die Inbetriebnahme hat koordiniert mit Elektro, MSR, Betreiber, Bauleitung und Fachplanung zu erfolgen. Erforderliche bauseitige Voraussetzungen sind rechtzeitig schriftlich anzufordern.
Dokumentation verdeckter Leistungen
Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Schließen, Überdecken, Dämmen, Abschotten, Verkleiden oder Einbetten vollständig zu dokumentieren.
Zu dokumentieren sind vor allem:
Luftleitungen in Schächten, Deckenhohlräumen, Vorwänden und Verkleidungen
flexible Luftleitungen
Wickelfalzrohre und Formstücke
Schalldämpfer und Anschlussstellen
gedämmte Rohrsysteme und Dämmschläuche
Luftleitungsdurchführungen durch Wände und Decken
Kernbohrungen, Wand- und Deckenbohrungen
Restöffnungen an Rohrdurchführungen
Brandschutz- und Schallschutzmaßnahmen
schallentkoppelte Befestigungen und Rohraufhängungen
Profilstahlkonstruktionen und Sonderbefestigungen
Anschlüsse an Laibungslüfter
Revisionsöffnungen und Zugänglichkeiten
Die Dokumentation ist mit Datum, Geschoss, Raum, Achse, Strangbezeichnung, Bauteilbezug und Fotos zu versehen. Sie ist Bestandteil der Abrechnungs- und Abnahmeunterlagen.
Nachweise, Bestandsunterlagen und Betreiberunterweisung
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Eigenkontrollen, Prüfungen, Messungen und Nachweise durchzuführen und zu dokumentieren.
Spätestens zur Abnahme, bei prüfpflichtigen oder verdeckten Leistungen bereits vor dem Schließen bzw. Überdecken, sind vorzulegen:
freigegebene Werk- und Montageplanung
Lüftungsschemata und Funktionsschemata
Bestandszeichnungen und Revisionspläne mit genauer Lage aller verdeckten Leitungen und Einbauteile
Grundrisse Lüftungsversorgung im Maßstab gemäß Leistungsverzeichnis
Schaltschema Lüftungsversorgung im Maßstab gemäß Leistungsverzeichnis
technische Datenblätter, Einbau- und Montageanleitungen
Geräteunterlagen, Beschreibungen und Bedienungsanweisungen
Leistungserklärungen und CE-Kennzeichnungen, soweit erforderlich
Zulassungen, Bauartgenehmigungen, Prüfzeugnisse und Klassifizierungsberichte, soweit erforderlich
Nachweise zu Brandschutzmaßnahmen, Abschottungen und Rohrdurchführungen
Nachweise zu Schallschutzmaßnahmen und Schalldämpfern
Nachweise zu Dämmstoffen, Dämmstärken, Baustoffklassen und Kondensatschutz
Inbetriebnahme-, Funktionsprüf- und Einstellprotokolle
Protokoll über den lüftungstechnischen Abgleich im Rahmen des Probebetriebes
Luftmengenmessprotokolle
Protokolle der Grundeinstellungen aller Geräte und Anlagenteile
Beschilderungs- und Kennzeichnungsnachweise
Herstellerliste mit Kundendienstanschriften
Bedienungs- und Wartungsanleitungen
Ersatzteillisten, soweit erforderlich
Einweisungsprotokoll des Betreibers
Fotodokumentation verdeckter Leistungen
DGNB-relevante Nachweise, sofern vertraglich gefordert
Die Revisions- und Bestandsunterlagen sind gemäß Leistungsverzeichnis vom Auftragnehmer zu erstellen und vor Abnahme der Leistungen dem Auftraggeber bzw. dessen autorisiertem Vertreter zur Prüfung zu übergeben. Revisionszeichnungen auf Grundlage überholter Gebäudezeichnungen werden nicht akzeptiert.
Die Bestandsunterlagen müssen die tatsächlich ausgeführte Anlage vollständig und widerspruchsfrei abbilden. Bezeichnungen in Leistungsverzeichnis, Beschilderung, Zeichnungen, Schemata, Protokollen und Listen müssen übereinstimmen.
Der Betreiber ist in die Funktion, Bedienung, Wartung, Filterwechsel, Störungsbehebung, Betriebsarten sowie Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme der Anlagen einzuweisen. Die Einweisung ist mit Datum, Teilnehmern, Inhalt und Unterschriften zu protokollieren.
Ohne vollständige Unterweisung und vollständige Unterlagen gilt die Leistung nicht als vollständig abnahmefähig.
Abnahme
Die Abnahme erfolgt förmlich nach vollständiger, mangelfreier, gereinigter, geprüfter, funktionsfähiger, betriebsbereiter und vollständig dokumentierter Fertigstellung der Leistung.
Der Auftragnehmer hat die Abnahme schriftlich zu beantragen. Der Auftraggeber führt die Abnahme innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang des Abnahmeverlangens durch, sofern die Leistung abnahmefähig und vollständig prüfbar ist.
Die vollständigen Planungs-, Prüf-, Revisions-, Bedienungs-, Wartungs-, Einweisungs- und Bestandsunterlagen sind spätestens 12 Kalendertage vor Beantragung der Abnahme vollständig vorzulegen, sofern in den Vertragsunterlagen keine abweichende Frist geregelt ist. Fehlende, unvollständige oder nicht prüffähige Unterlagen können zur Verweigerung der Abnahme führen.
Voraussetzung für die Abnahme sind vor allem:
vollständige Fertigstellung aller Lüftungsleistungen
vollständige Montage der Lüftungsgeräte
vollständige Montage der Luftleitungen, Formstücke, Schalldämpfer und Luftauslässe
vollständige Montage der Wetterschutzgitter und Laibungslüfteranschlüsse
vollständige Dämmung und Kondensatschutzmaßnahmen gemäß Leistungsverzeichnis und Planung
vollständige Schallschutzmaßnahmen
vollständige brandschutztechnische Maßnahmen an Durchführungen, soweit geschuldet
vollständige Einregulierung der Zuluft- und Abluftmengen
vollständige Inbetriebnahme aller Anlagen und Anlagenteile
vollständige Luftmengenmessprotokolle
vollständige Beschilderung und Kennzeichnung
vollständige Dokumentation verdeckter Leistungen
vollständige Bestands- und Revisionsunterlagen
vollständige Bedienungs-, Wartungs- und Ersatzteilunterlagen
vollständige Betreiberunterweisung mit Protokoll
gereinigte Arbeitsbereiche
Beseitigung wesentlicher Mängel
prüffähiges Aufmaß, soweit für die Abrechnung erforderlich
Die bloße Nutzung, Teilnutzung, Inbetriebnahme, Weiterbearbeitung, Verkleidung oder Überdeckung einzelner Anlagenteile gilt nicht automatisch als Abnahme.
Einwände, zusätzliche/geänderte Leistungen und Anerkennung
Einwände gegen das Leistungsverzeichnis, gegen Mengen, Gerätetypen, Luftmengen, Luftleitungsführungen, Rohrdurchmesser, Formstücke, Schalldämpfer, Luftauslässe, Wetterschutzgitter, Laibungslüfteranschlüsse, Montagewege, Brandschutzanforderungen, Schallschutzanforderungen, Dämmvorgaben, Hygieneanforderungen, Anlagenkonzept, Schnittstellen, Durchbrüche, Schachtbelegungen, Zugänglichkeiten, Wartungsflächen oder Herstellervorgaben sind vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er die Unterlagen geprüft hat und die ausgeschriebenen Leistungen vollständig, funktionsfähig, hygienisch einwandfrei, dauerhaft, systemgerecht und abnahmefähig kalkuliert hat.
Zusätzliche oder geänderte Leistungen dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie vom Auftraggeber vor Ausführung schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden. Vor Beginn der Ausführung hat der Auftragnehmer ein prüffähiges Nachtragsangebot mit nachvollziehbarer Herleitung aus Vertragspreisen, Kalkulationsgrundlagen, Mengen, Lohn-, Material-, Geräte- und Nachunternehmeranteilen vorzulegen.
Eigenmächtig ausgeführte zusätzliche Leistungen ohne schriftliche Anordnung begründen keinen Vergütungsanspruch, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Anspruchsgrundlage besteht.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter diese gewerkespezifischen Vorbemerkungen als verbindlichen Bestandteil seiner Leistung, Kalkulation und Ausführung an. Alle hier beschriebenen Anforderungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht ausdrücklich als gesonderte Position im Leistungsverzeichnis ausgewiesen sind.
Besondere Vorbemerkungen – Lüftungsanlagen
Techn. Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen
- die DIN-Normen - die VDE- Vorschriften
- die DVGW Arbeitsblätter - die Gesetze und Verordnungen
- die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
- die anerkannten Regeln der Technik
- sonstige fachliche Weisungen
Neben den im LV vorgesehenen Anforderungen sind die Lieferung, Montage,
Inbetriebnahme die nachfolgend aufgeführten Vorschriften Vertragsbestandteil und
in den Angebotspreisen aufzunehmen:
· Allgemeine Regeln für Bauvorhaben jeder Art ATV/DIN 1829
· VOB/B-DIN 18381-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von
Gebäuden und VOB/B-DIN 18360 ff., VOB/B 18380 Heiz- und zentrale
1. Allgemeine Vorbemerkungen
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen
2. Abrechnung
Nach VOB/ B + C in der letzt gültigen Fassung
3. Hinweise zur Kalkulation
Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe vor Ort am Objekt über die
Gegebenheiten, mögliche Baustelleneinrichtungen, etc. informieren.
1. Vorbemerkungen /Vertragstexte
1.1 Objektlage.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Gewerke der Sanitärtechnik und den zur Rohrleitungsverlegung erforderlichen Erdarbeiten
2.0 Angebot und Ausführung
2.1
Der Bieter wird aufgefordert, vor Angebotsabgabe die Zeichnungen des
Architekten/Fachingenieurs einzusehen.
2.2
Genehmigungen für den öffentlichen Straßenraum (Gehweg oder Fahrbahn) sind
rechtzeitig zu beantragen, zeitliche Verzögerungen aus zu spät eingeholten
Genehmigungen gehen zu und gehen zu Lasten des AN.
2.3
Das Angebot ist für den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich.
2.4
Für die Bearbeitung und Preisfindung sind zu beachten:
Die VOB, neueste Fassung und die ergänzenden Vorschriften des BGB.
Die BauO mit Durchführungsverordnung und Ausführungsbestimmungen.
Vorschriften der Deutschen Industrie-Norm (DIN) sowie alle Verarbeitungsrichtlinien
der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
2.5
Alle angebotenen Leistungen verstehen sich als komplette Leistung einschließlich Material, Lieferung, Transport, Montage und sämtlicher erforderlichen Gerätschaften. Erneuerungsarbeiten auch einschl. Demontage und Entsorgung des Abbruchmaterials. Weiterhin alle notwendigen Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung nicht besonders genannt werden, jedoch zur vollständigen, einwandfreien funktionsbereiten und sachgemäßen Ausführung im einzelnen wie im ganzen notwendig sind.
2.6
Mit der angebotenen Leistung ist auch abgegolten die Abfuhr und Entsorgung aller anfallenden Altstoffe aus der Unternehmerleistung einschl. Deponie- u. Kippgebühr.
Werden Verunreinigungen nicht selbständig beseitigt, geschieht dies auf
Veranlassung der Bauleitung zu Lasten des Auftragnehmers. Die Baustelle ist im Arbeitsbereich arbeitstäglich besenrein zu reinigen. Verschmutzungen durch den Baustellenbetrieb auf Zufahrten und öffentlichen Verkehrsflächen sind unverzüglich zu beseitigen.
2.7
Schuttentsorgung ist nicht in den Allgemeinkosten enthalten. Sollte der AN der Aufforderung seiner Schuttentsorgung nicht nachkommen, so wird der Schutt zu Lasten des AN beseitigt.
3.0 Auftragsvergabe
3.1
Die Art der Vergabe bestimmt der Auftraggeber. Eine Vergütung für nach Auftragserteilung (auch unvorhergesehen) auftretende Lohn- und Materialpreiserhöhungen wird nicht gewährt.
4.0 Verantwortliche Bauleitung
4.1
Nach der Landesbauordnung wird der Unternehmer nicht von der Pflicht der
Bauleitung für sein Gewerk entbunden. Der Unternehmer ist verpflichtet,
übernommene Arbeiten ordnungsgemäß, entsprechend den öffentlich- rechtlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, ohne gegenseitige Gefährdung Dritter durchzuführen. Die Unternehmer haben dem Auftraggeber eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der Sicherheit und der Unfallvorschriften auf der Baustelle verantwortlich ist.
4.2
Der Auftragnehmer nimmt regelmäßig mit fachkundiger und vertretungsberechtigter Person an den Baubesprechungen teil.
Der verantwortliche Vertreter des Auftragnehmers vor Ort führt ein Bautagebuch, aus dem alle zur Beurteilung des Bauablaufes notwendigen Angaben hervorgehen.
5.0 Schlussabnahme
5.1
Die Schlussabnahme erfolgt nur durch schriftliche Abnahmebescheinigung des
Bauherrn.
5.2
Es gibt technische Begutachtungen, jedoch ausdrücklich keine Zwischenabnahmen bis zur Gesamtfertigstellung des Werkes. Anerkennung der Leistung und Übergang der Gefahrtragung werden erst mit der Schlussabnahme vollzogen.
6.0 Gewähr- und Sicherheitsleistungen
6.1
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Schlussabnahme. Der
Auftragnehmer ist auch zur Mängelbeseitigung bei der Abnahme vorhandener, nicht gerügter Mängel verpflichtet.
6.2
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vorgenannte Gewährleistungszeit auch mit seinen Nachunternehmern zu vereinbaren und nachzuweisen. Im Falle des Unvermögens des Auftragnehmers tritt dieser die Gewährleistungsansprüche über seine Nachunternehmer an den Aufraggeber ab.
7.0 Abrechnungen und Zahlungen
7.1
Die Abrechnung erfolgt entsprechend den Vereinbarungen bei der Auftragserteilung.
Nicht beauftragte Nachforderungen werden nicht anerkannt. Rechnungen sind
prüfbar in doppelter Ausfertigung über den bauleitenden Architekten / Fachplaner vorzulegen.
8.0 Stundenlohnarbeiten
8.1
Stundenlohnarbeiten sind nur auf ausdrückliche Aufforderung des Auftraggebers auszuführen.
9.0 Haftung für Personen- und Sachschäden
9.1
Der Unternehmer ist verpflichtet, eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden zu unterhalten und mit der Angebotsabgabe durch Versicherungsurkunde nachzuweisen.
Techn. Vorbemerkungen
01 Lüftung
01
Lüftung
Hinweis zu den folgenden Positionen Baustelleneinrichtung
Eine gesonderte Leistungsposition für die Baustelleneinrichtung wird nicht ausgeschrieben. Sämtliche für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Einrichtungen, Materialien, Geräte, Werkzeuge, Maschinen, Container, Lagerflächen, Transportmittel, Hilfsmittel, Schutzmaßnahmen sowie deren Vorhaltung, Unterhaltung, Umsetzung und Rückbau sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
Leistungsumfang
Zum Leistungsumfang gehören gemäß Leistungsverzeichnis unter anderem zentrale Lüftungsgeräte, Anlagenmontage, Profilstahlkonstruktionen, Zu- und Abluftkanäle, flexible Rohre, flexible Rohrschalldämpfer, Spiralwickelfalzrohre, Formstücke, gedämmte Rohrsysteme, Rohraufhängungen, Zuluftventile, Abluft-Tellerventile, Wetterschutzgitter, Anschlüsse an bauseitige Laibungslüfter, Revisions- und Bestandsunterlagen, Inbetriebnahmen, Gerüstgestellung, Wand- und Deckenbohrungen, Verschließen von Restöffnungen sowie Stundenlohnarbeiten nach gesonderter Anordnung.
Als zentrale Lüftungsgeräte sind gemäß Leistungsverzeichnis Geräte vom Typ Tecalor TZL 135 FRG-W bzw. gleichwertige Systeme gemäß Ausschreibungs- und Vergaberegelung vorgesehen. Die Geräte sind zur Innenraum-Wandmontage vorgesehen und verfügen nach LV-Beschreibung über Wärmerückgewinnung, Kreuz-Gegenstrom-Wärmeübertrager, Enthalpie-Wärmeübertrager, Bedieneinheit, elektrisches Luft-Vorheizregister, Luftanschlüsse DN 125 sowie Kondensatanschluss.
Die Lüftungsanlage einschließlich der zugehörigen Rohrleitungen ist gemäß Leistungsverzeichnis sichtbar, geradlinig und fluchtgerecht zu montieren. Verbindungen sind einheitlich auszurichten, zu verschrauben und fachgerecht herzustellen. Rohrenden sind sauber zu entgraten.
Eine gesonderte Leistungsposition für die Baustelleneinrichtung wird nicht ausgeschrieben. Sämtliche für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Einrichtungen, Materialien, Geräte, Werkzeuge, Maschinen, Container, Lagerflächen, Transportmittel, Hilfsmittel, Schutzmaßnahmen sowie deren Vorhaltung, Unterhaltung, Umsetzung und Rückbau sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
Zur geschuldeten Leistung gehören alle Neben-, Hilfs-, Anschluss-, Prüf-, Schutz-, Koordinations-, Dokumentations- und Inbetriebnahmeleistungen, die zur vollständigen, mangelfreien, betriebsbereiten und abnahmefähigen Ausführung erforderlich sind, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht nochmals gesondert benannt sind.
Hinweis zu den folgenden Positionen
01.01 Lüftungsanlage
01.01
Lüftungsanlage
01.02 Zu- und Abluftkanal
01.02
Zu- und Abluftkanal
01.03 Luftauslässe
01.03
Luftauslässe
01.04 Allgemeines, Sonstiges
01.04
Allgemeines, Sonstiges
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten