Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Umbau des Salzmann Quartiers, L - Riegel, Bauteil B mit 96 WE und 33 TG - Stellplätze.
Auftraggeber :
Cureus Nord GmbH
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
1.1. Projektbeschreibung
Umbau der ehemaligen Salzmannfabrik in Kassel Bauteil B
Aus Industriegeschichte wird Lebensraum:
Die denkmalgeschützte Salzmannfabrik in Kassel wird im Rahmen einer umfassenden Revitalisierung zu einem modernen Wohnensemble mit 96 barrierefreien 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen und einer Tiefgarage mit 33 Stellplätzen umgebaut.
Ziel ist es, die historische Bausubstanz zu bewahren und gleichzeitig modernen, komfortablen und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen.
Dabei trifft der einzigartige Charme des Industriedenkmals auf zeitgemäße Architektur, hochwertige Ausstattung und modernste Energietechnik.
Mit Liebe zum Detail, handwerklicher Präzision und Respekt vor der Geschichte entsteht ein Ort, der Vergangenheit und Zukunft verbindet - ein bedeutendes Projekt für die Stadt Kassel, dass die industrielle Identität des Quartiers erhält und gleichzeitig energetisch auf den neuesten Stand (Effizienzhaus 55 EE) gebracht wird.
1.2. Lage des Grundstücks
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Sandershäuser Straße 34 - 34123 Kassel
1.3. Bestand
Das Grundstück ist mit einen L - Riegel ( Fabriksgebäude ) bebaut.
1.4. Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 5 - geschossige Fabriksgebäude steht teilweise unter Denkmalschutz ( TG, EG, 1.OG, 2.OG und 3.OG).
1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Sandhäuser Straße 34.
1.6. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohnungsbaus, die darüber hinausgehenden Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die
Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen.
Art der Positionen
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition)
Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition
Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Ablauf
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen usw.), in regelmäßigen
Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu
berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustellen-einrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantwortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.).
Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen – Heizung und Sanitär Allgemeines / Normbezug
Die Leistungen umfassen die vollständige, fachgerechte, betriebsfertige, hygienisch einwandfreie, dokumentierte und abnahmefähige Herstellung der Heizungs- und Sanitärinstallation einschließlich Lieferung, Transport, Montage, Befestigung, Dämmung, Brandschutzabschottung, Schallschutz, Korrosionsschutz, Spülung, Druckprüfung, Dichtheitsprüfung, Einregulierung, Inbetriebnahme, Beschilderung, Dokumentation, Einweisung und Übergabe der Revisionsunterlagen.
Für die Ausführung gelten in der jeweils vertraglich vereinbarten Fassung unter anderem:
VOB/B – DIN 1961
VOB/C – ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
VOB/C – ATV DIN 18380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
VOB/C – ATV DIN 18381 Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
VOB/C – ATV DIN 18421 Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen
DIN EN 12828 Heizungsanlagen in Gebäuden
DIN EN 14336 Heizungsanlagen in Gebäuden – Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlagen
DIN EN 12831, soweit Heizlasten, Auslegung und Einstellwerte betroffen sind
DIN EN 806 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen
DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
DIN EN 12056 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
Trinkwasserverordnung
DVGW-Arbeitsblätter und DVGW-Regelwerke
VDI 6023 Hygiene in Trinkwasser-Installationen
VDI 2035, soweit Heizungswasser, Steinbildung und Korrosion betroffen sind
DIN 2403 Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
DIN 4102 bzw. DIN EN 13501, soweit brandschutztechnische Anforderungen betroffen sind
Gebäudeenergiegesetz
VDE-Bestimmungen, soweit elektrische Schnittstellen, Regelung, Pumpen, Sensorik, Durchlauferhitzer, Schaltschränke und Anschlussleistungen betroffen sind
TAB der zuständigen Versorgungsunternehmen
Landesbauordnung, eingeführte Technische Baubestimmungen, Baugenehmigung und Brandschutzkonzept
Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung, DGUV-Regelwerke und Unfallverhütungsvorschriften
Verarbeitungs-, Montage-, Betriebs- und Wartungsvorgaben der jeweiligen System- und Produkthersteller - Herstellervorgabe
Allgemein anerkannten Regeln der Technik
Leistungserklärungen, CE-Kennzeichnungen, Zulassungen, allgemeine Bauartgenehmigungen, Prüfzeugnisse und Klassifizierungsberichte, soweit erforderlich
Alle Anlagen sind so auszuführen, dass die Anforderungen an Betriebssicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Hygiene, Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Energieeffizienz, Wartbarkeit, Zugänglichkeit, Dokumentierbarkeit und Dauerhaftigkeit dauerhaft erfüllt werden.
Nebenleistungen
In die Einheitspreise einzukalkulieren sind alle erforderlichen Nebenleistungen, soweit sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich gesondert erfasst werden.
Hierzu zählen vor allem:
Prüfen der Ausführungsunterlagen, Pläne, Schemata, Detailpläne, Raumbücher, Fachplanerangaben und Schnittstellen
Prüfen der örtlichen Einbausituation, Technikräume, Schächte, Deckenbereiche, Rohfußböden, Fertigbäder und Installationszonen
Lieferung und Montage üblicher Befestigungs-, Dicht-, Klein- und Nebenmaterialien
Transport, Zwischenlagerung und Verteilung der Materialien bis zum Einbauort
Schutz eingebauter Anlagenteile, Rohrenden, Armaturen, Sanitärobjekte und Geräte gegen Verschmutzung und Beschädigung
Verschließen offener Rohrenden während Lagerung und Montage
Koordination mit Bauleitung, Fachplanung, EW Kassel, Elektro, MSR, Lüftung, Trockenbau, Rohbau, Brandschutz, Schallschutz, Estricharbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Fliesenarbeiten, Malerarbeiten und Pfosten-Riegel-Fassade.
Beschriftung und Kennzeichnung der Rohrleitungen, Armaturen, Stränge, Anlagen und Bedienkomponenten
Bereitstellung der für Prüfungen, Spülungen, Druckproben, Dichtheitsprüfungen, Inbetriebnahmen und Probebetrieb erforderlichen Hilfsmittel und Messgeräte im eigenen Leistungsbereich
arbeitstägliche Reinigung der eigenen Arbeitsbereiche
Entfernung und fachgerechte Entsorgung eigener Verpackungen, Reststoffe, Altstoffe, Verschnitt und Montageabfälle
Teilnahme an Koordinations-, Prüf-, Inbetriebnahme- und Abnahmeterminen
Zusammenstellung der erforderlichen Dokumentations-, Bestands- und Revisionsunterlagen
Erschwernisse aus der fachgerechten Einhaltung von Normen, Herstellervorgaben, Hygieneanforderungen, Brandschutz, Schallschutz, Dämmvorgaben, Montagehöhen, Koordinationserfordernissen, Prüfpflichten und Bauablaufanforderungen werden nicht gesondert vergütet.
Prüf- und Hinweispflichten / Bedenkenanmeldung
Der Auftragnehmer hat vor Beginn und während der Ausführung alle Vorleistungen, Unterlagen, Einbausituationen, Schnittstellen und technischen Vorgaben eigenverantwortlich zu prüfen.
Zu prüfen sind vor allem:
Übereinstimmung von Leistungsverzeichnis, Fachplaner-Vorbemerkung, Plänen, Strangschemata und Ausführungsdetails
Lage, Größe und Ausführbarkeit von Schächten, Installationswegen, abgehängten Decken, Rohfußbodenbereichen und Technikflächen
Anschlussmöglichkeit des Wärmeverteilnetzes an die Übergabestation der EW Kassel
Abstimmung der Steuer-, Mess- und Regelungskomponenten mit EW Kassel, Elektro und MSR
Zugänglichkeit von Armaturen, Filtern, Probenahmestellen, Absperrungen, Regulierventilen, Zählern, Durchlauferhitzern, Pumpen und Revisionsstellen
Ausführbarkeit der Rohrführung ohne unzulässige Kollisionen mit Elektro, Lüftung, Trockenbau, Brandschutz, Statik und Ausbau
Zulässigkeit der vorgesehenen Rohrwerkstoffe, Presssysteme, Verbundrohre, Schallschutzrohre, Dämmstoffe, Befestigungen und Abschottungen
Anforderungen an Trinkwasserhygiene, Stagnationsvermeidung, Spülbarkeit, Probenahme und bestimmungsgemäßen Betrieb
Anforderungen an Heizungswasser, Korrosionsschutz, Entlüftung, Schmutzabscheidung und hydraulischen Abgleich
Anforderungen an Brandschutzabschottungen, Brandmanschetten, Rohrdurchführungen und Feuerwiderstand
Anforderungen an Schallschutz, körperschallentkoppelte Befestigung und Vermeidung von Schallbrücken
Anforderungen an Wärmedämmung, Kältedämmung, Tauwasserschutz und GEG
Anforderungen an Elektro- und MSR-Schnittstellen
Erkennt der Auftragnehmer fehlende Angaben, Widersprüche, ungeeignete Vorleistungen, nicht ausführbare Details, unzureichende Revisionsmöglichkeiten, fehlende Brandschutz- oder Schallschutzdetails, unzulässige Rohrführungen, Hygiene- oder Stagnationsrisiken, unzureichende Dämmvorgaben, fehlende Freigaben oder sonstige Ausführungsrisiken, hat er unverzüglich und vor Ausführung schriftlich Bedenken anzumelden.
Eine Ausführung ohne vorherige schriftliche Klärung entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Mangelfreiheit, Betriebssicherheit, Hygiene, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Nachweisfähigkeit seiner Leistung.
Bauleitung / Fachbauleitung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn einen verantwortlichen, fachkundigen und deutschsprachigen Bauleiter bzw. Fachbauleiter schriftlich zu benennen.
Der benannte Bauleiter bzw. Fachbauleiter muss mit Heizungsanlagen, Wärmeverteilnetzen, Fernwärme-/Übergabestationen, Trinkwasserinstallationen, Entwässerungsanlagen, Presssystemen, Edelstahlrohrsystemen, Verbundrohrsystemen, Frischwasserstationen, Fertigbadanschlüssen, Brandschutzabschottungen, Schallschutz, GEG-Dämmung, Trinkwasserhygiene, Druckprüfungen, Spülungen, Einregulierungen, Inbetriebnahmen und Revisionsunterlagen vertraut sein.
Er hat die Arbeiten vor Ort fachlich zu überwachen, die Mitarbeiter einzuweisen, Nachunternehmer zu koordinieren, Qualitätskontrollen durchzuführen, Montagen freizugeben, Prüfungen zu organisieren und an den erforderlichen Baustellen- und Koordinationsbesprechungen teilzunehmen.
Bei Nichterscheinen des benannten Vertreters zu einer ordnungsgemäß angekündigten Baubesprechung ist der Auftraggeber berechtigt, je Termin pauschal 300,00 € netto von der nächsten fälligen Zahlung bzw. der Schlussrechnung einzubehalten, sofern keine rechtzeitig angezeigte und vom Auftraggeber akzeptierte Verhinderung vorliegt.
Der Auftragnehmer bleibt für die ordnungsgemäße Leistung seiner Mitarbeiter, Nachunternehmer und Lieferanten voll verantwortlich.
Aufmaß, Abrechnung, Mengen und Massen
Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach den vertraglichen Vereinbarungen, dem Leistungsverzeichnis sowie den Abrechnungsregeln der einschlägigen ATV der VOB/C.
Der Auftragnehmer hat prüfbare Aufmaße zu erstellen und diese positionsbezogen, abschnittsbezogen, geschossbezogen, strangbezogen, raumbezogen und planbezogen nachvollziehbar vorzulegen. Erforderliche Skizzen, Planmarkierungen, Strangbezüge, Fotodokumentationen, Lieferscheine, Prüfprotokolle und Massenermittlungen sind beizufügen.
Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebenen Mengen und Massen vor Angebotsabgabe anhand der übergebenen Unterlagen, Pläne, Schemata und örtlichen Gegebenheiten eigenständig zu prüfen. Grundlage sind vor allem Leistungsverzeichnis, technische Vorbemerkungen, Grundrisse, Schnitte, Detailpläne, Strangschemata, Heizkreis- und Regelungsschemata, Sanitärpläne, Fertigbadunterlagen sowie Brandschutz-, Schallschutz- und Wärmeschutzunterlagen.
Ergeben sich erkennbare Mengenabweichungen, fehlende Angaben oder Widersprüche zwischen Leistungsverzeichnis, Plänen, Schemen und technischen Anforderungen, sind diese vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Schließen von Schächten, Decken, Vorwänden, Installationswänden, Fußbodenaufbauten, Brandschutzabschottungen, Dämmungen oder Verkleidungen zu dokumentieren.
Ohne prüffähiges Aufmaß und erforderliche Dokumentation besteht kein Anspruch auf Freigabe der betreffenden Abrechnungsteile.
Werk- und Montageplanung / Bemusterung
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der freigegebenen Ausführungsunterlagen alle für seine Leistung erforderlichen Werk-, Montage-, Detail-, Revisions- und Koordinationsunterlagen zu erstellen.
Darzustellen und abzustimmen sind vor allem:
Anschluss des Wärmeverteilnetzes an die Übergabestation der EW Kassel
Steuer-, Mess- und Regelungskomponenten sowie Schnittstellen zur MSR der EW Kassel
Rohrtrassen, Steigleitungen, Verteilleitungen und Anschlussleitungen
Heizungsverteilleitungen im Erdgeschoss und in abgehängten Decken
Rohrführungen auf Rohfußböden, -Wänden und -Decken und in Etagen
Anbindung der Heizflächen, Heizkörper und Bad-Heizkörper
Trinkwasserverteilleitungen, Steigleitungen, Zirkulation und Einzelanschlüsse
Entwässerungsleitungen, Gefälle, Reinigungsöffnungen und Fallleitungen
Einbauorte von Absperr-, Regulier-, Entleerungs-, Entlüftungs- und Probenahmearmaturen
Frischwasserstation, Speicher, Pumpen, Filter, Sicherheitsgruppen, Luft- und Schlammabscheider
MSR-Schnittstellen, Sensoren, Fühler, potentialfreie Kontakte und Meldungen
Dämmungen, Brandschutzabschottungen und Schallschutzmaßnahmen
Revisionsöffnungen und Zugänglichkeiten
Kernbohrungen, Durchbrüche, Aussparungen und Montageöffnungen
Konsolen, Aufhängungen, Profileisenkonstruktionen und Sonderbefestigungen
Folgende Unterlagen sind rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen:
Montagezeichnungen
farbig angelegte Grundrisse, Schnitte und Detailpläne
Funktionsschemata
Strangschemata
Berechnungen und Auslegungsnachweise, soweit geschuldet
Datenblätter und Einbauanleitungen
Befestigungs- und Konsolennachweise, soweit erforderlich
Angaben zu Druckverlusten, Volumenströmen, Temperaturen, Leistungen und Einstellwerten
Angaben zu Schallschutz, Brandschutz und Dämmung
Schnittstellenlisten zu EW Kassel, Elektro, MSR und anderen Gewerken
Es darf nur nach freigegebenen Montageunterlagen gearbeitet werden. Arbeiten nach nicht freigegebenen oder eigenmächtig geänderten Unterlagen erfolgen auf Risiko des Auftragnehmers.
Alle gestaltungswirksamen, sichtbaren, wartungsrelevanten oder systemrelevanten Bauteile sind vor Bestellung und Einbau zu bemustern und durch die Bauleitung freizugeben. Dies betrifft unter anderem Heizkörper, Bad-Heizkörper, sichtbare Armaturen, Sanitärkeramik, Haltegriffe, Tragegestelle, Befestigungssysteme, Dämmungen in sichtbaren Technikbereichen, Brandschutzdurchführungen, Beschilderungen und Revisionsöffnungen.
Ausführung Heizung
Die Heizungsanlage ist entsprechend Leistungsverzeichnis, Fachplanung, Herstellervorgaben und den einschlägigen technischen Regeln betriebsfertig herzustellen.
Zu beachten sind vor allem:
Anschluss des Wärmeverteilnetzes an die Übergabestation der EW Kassel gemäß Leistungsverzeichnis und Fachplanung
Einbindung aller erforderlichen Steuer-, Mess- und Regelungskomponenten
Abstimmung der Regelung und Schnittstellen mit EW Kassel, Elektro, MSR, Fachplanung und Bauleitung
Ausführung der Heizungsrohrleitungen als Viega Temponox-Rohrleitungen bzw. systembezogenes Rohrsystem gemäß Leistungsverzeichnis
Verwendung von Pressverbindern mit DVGW-zertifizierter Prüfsicherheit bei unverpressten Verbindern, soweit im Leistungsverzeichnis gefordert
Verwendung systemzugehöriger Pressfittings, Dichtelemente, Übergänge, Bögen, T-Stücke, Muffen und Reduzierungen
fachgerechte Montage von Heizkreismodulen, Pufferspeicher, Pumpen, Armaturen, Sicherheitsgruppen, Ausdehnungsgefäßen, Luftabscheidern, Schlammabscheidern, Wärmemengenzählerpassstücken und sonstigen Einbauteilen
Einhaltung der zulässigen Verarbeitungs-, Press-, Montage- und Prüfbedingungen
Vermeidung von Spannungen, Zwängungen, Korrosion, Kontaktkorrosion und unzulässigen Festpunkten
fachgerechte Ausbildung von Entleerungen, Entlüftungen, Messstellen, Absperrungen und Regulierarmaturen
Montage der Heizkörper einschließlich Konsolen, Anschlussgarnituren, Thermostatventilen, Rücklaufverschraubungen und Entlüftungen
Anbindung der Bad-Heizkörper in Fertigbädern gemäß freigegebener Schnittstelle
hydraulischer Abgleich, Einstellung und Dokumentation der Einstellwerte
Kennzeichnung der Heizkreise, Stränge, Armaturen und Bedienkomponenten
Heizungsleitungen sind so zu verlegen, dass Dämmung, Brandschutz, Schallschutz, Revision, Instandhaltung und Austausch einzelner Komponenten ohne unzumutbare Eingriffe möglich bleiben.
Ausführung Sanitär / Trinkwasser / Entwässerung
Die Trinkwasserinstallation ist hygienisch einwandfrei, dauerhaft, dicht, korrosionssicher, schallentkoppelt, gedämmt, gespült, geprüft und betriebsbereit herzustellen.
Zu beachten sind vor allem:
Anschluss der Trinkwasserversorgung gemäß Planung und Leistungsverzeichnis
Montage von Wasserzählerkomponenten, Wohnungswasserzählern, Filtern, Absperrungen, KFR-Ventilen, Entleerungen, Sicherungsarmaturen und Zubehör
Verlegung der Verteilleitungen und Steigleitungen als Sanpress Edelstahlrohr bzw. ausgeschriebenes System
Verwendung systemzugehöriger Sanpress Inox-Verbinder, Formstücke, Bögen, T-Stücke, Muffen, Übergänge und Dichtelemente
Anschluss der Bewohnerbäder bzw. Fertigbadzellen mit Raxofix-/Kunststoff-Verbundrohr gemäß freigegebener Schnittstelle
Übergänge von Verbundrohr auf Edelstahlrohr gemäß Leistungsverzeichnis
Einbindung der zentralen Warmwasserbereitung über Frischwasserstation
Herstellung von Warmwasser-, Kaltwasser- und Zirkulationsleitungen einschließlich Dämmung und Kennzeichnung
Einbau von Smartloop-Komponenten bzw. Zirkulationsinlinern, soweit im Leistungsverzeichnis vorgesehen
Vermeidung von Stagnation, Totleitungen und hygienisch ungünstigen Leitungsführungen
fachgerechte Anordnung von Probenahmestellen
vollständige Spülbarkeit und Entleerbarkeit der Anlagenteile
Einhaltung der Anforderungen an Trinkwasserhygiene, Werkstoffverträglichkeit und Korrosionsschutz
Vermeidung unzulässiger Erwärmung von Kaltwasserleitungen
Die Entwässerungsanlage ist gemäß Planung, Leistungsverzeichnis, DIN 1986-100, DIN EN 12056, Brandschutzkonzept, Schallschutzanforderungen und Herstellervorgaben herzustellen.
Zu beachten sind vor allem:
Verwendung des ausgeschriebenen Kunststoff-Schallschutzrohrsystems
fachgerechte Verlegung von Fallleitungen, Sammelleitungen, Anschlussleitungen und Objektanschlüssen
Einhaltung der vorgesehenen Nennweiten und Gefälle
Anordnung zugänglicher Reinigungsöffnungen
schallentkoppelte Befestigung und Vermeidung von Körperschallübertragung
brandschutzgerechte Abschottung von Wand- und Deckendurchführungen
Einbau von Brandmanschetten, Brandschutzsystemen und zugelassenen Abschottungen gemäß Verwendbarkeitsnachweis
sichere Anbindung von WC, Waschtisch, Ausgussbecken, Spültisch und sonstigen Sanitärobjekten
Abstimmung der Anschlusshöhen und Anschlusslagen mit Fliesen, Trockenbau und Sanitärgegenständen
Die Schnittstellen zu Fertigbadzellen, Bewohnerbädern, Sanitärgegenständen und barrierefreien Ausstattungen sind vor Ausführung mit Bauleitung, Fachplanung, Fertigbadlieferant und Folgegewerken abzustimmen.
Dämmung, Brandschutz, Schallschutz und Hygiene
Heizungs-, Warmwasser-, Zirkulations-, Trinkwasser- und sonstige Rohrleitungen sind gemäß Leistungsverzeichnis, GEG, Planung, Brandschutz-, Schallschutz- und Herstellervorgaben zu dämmen.
Zu beachten sind vor allem:
Dämmstärken gemäß GEG bzw. Planung
vollständige Dämmung von Bögen, Abzweigen, Formstücken, Armaturen, Flanschen, Pumpen, Speicheranschlüssen und Endstücken, soweit gefordert
demontierbare Dämmungen an wartungs- und revisionspflichtigen Bauteilen
geeignete Dämmstoffe für Heizungs-, Trinkwasser-, Warmwasser-, Zirkulations- und Kaltwasserleitungen
Tauwasserschutz bei kaltwasserführenden Leitungen
brandschutzgerechte Ausführung der Dämmung in Durchführungsbereichen
schallschutzgerechte Entkopplung der Dämmung und Befestigungssysteme
fachgerechte Kennzeichnung auf der Dämmung
Sämtliche Leitungsdurchführungen durch feuerwiderstandsfähige Wände und Decken sind entsprechend Brandschutzkonzept, Baugenehmigung, eingeführten Technischen Baubestimmungen, Zulassungen, Bauartgenehmigungen, Prüfzeugnissen, Klassifizierungsberichten und Herstellervorgaben herzustellen. Zugelassene Rohrabschottungen, Brandschutzdurchführungen, Brandmanschetten und Brandschutzdämmungen sind systemkonform einzubauen, zu kennzeichnen und zu dokumentieren.
Die Anlagen sind so zu planen, zu befestigen, zu montieren und zu betreiben, dass die vertraglich geforderten Schallschutzanforderungen eingehalten werden. Schallbrücken zwischen Installation und Baukörper sind zu vermeiden. Wand- und Deckendurchführungen, Rohrschellen, Konsolen, Aufhängungen, Pumpen, Armaturen, Speicher, Frischwasserstation, Schallschutzrohre und Fertigbadanschlüsse sind schalltechnisch geeignet und körperschallentkoppelt auszuführen.
Die Trinkwasserinstallation ist unter Beachtung der Trinkwasserverordnung, DVGW-Regelwerke, VDI 6023, DIN EN 806, DIN 1988 und Herstellervorgaben hygienisch einwandfrei herzustellen, zu spülen, zu prüfen, in Betrieb zu nehmen und zu dokumentieren. Offene Rohrenden sind während Lagerung und Montage zu verschließen. Stagnationsbereiche, Totleitungen und hygienisch ungünstige Leitungsführungen sind zu vermeiden.
Gewerkeschnittstellen
Elektroarbeiten und Installationen, die bauseits ausgeführt werden, sind rechtzeitig mit dem zuständigen Elektrogewerk und der MSR abzustimmen. Der Auftragnehmer hat die für seine Anlagen erforderlichen Anschlüsse, Leistungsdaten, Steuerkontakte, Meldungen, Stromaufnahmen, Fühlerpositionen, Klemmenbelegungen und Montagevoraussetzungen rechtzeitig mitzuteilen.
Zu koordinieren sind vor allem:
Fernwärme-/Wärmeübergabestation EW Kassel
Heizkreismodule, Pumpen, Stellglieder und Regelkomponenten
Wärmemengenzähler, Fühler, Sensoren und Tauchhülsen
Frischwasserstation
Durchlauferhitzer, soweit im Leistungsverzeichnis vorgesehen
Temperaturfühler, Sensoren und Sicherheitseinrichtungen
Wärmeanforderung, Störmeldungen und Freigabekontakte
thermische Desinfektion, soweit vorgesehen
Schaltschränke, Klemmpläne und Stromlaufpläne
Schnittstellen zur Gebäudeautomation bzw. MSR
Inbetriebnahme und Funktionsprüfung
Über Elektro-Schaltschränken und Verteilungen dürfen keine wasserführenden Leitungen verlegt werden. Ist dies planerisch oder baulich nicht vermeidbar, sind vor Ausführung schriftlich Bedenken anzumelden und eine freigegebene Lösung herbeizuführen.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit allen angrenzenden und vor- bzw. nachlaufenden Gewerken eigenverantwortlich zu koordinieren. Nachträgliche Änderungen, Umverlegungen, zusätzliche Durchbrüche, Kernbohrungen oder Anpassungen infolge nicht rechtzeitiger Koordination gehen zu Lasten des Auftragnehmers, soweit die Ursache in seinem Verantwortungsbereich liegt.
Befestigungen, Korrosionsschutz und Materialverträglichkeit
Rohrleitungen, Armaturen, Geräte, Speicher, Stationen, Sanitärgegenstände und Einbauteile sind dauerhaft standsicher, schallentkoppelt, wartungsgerecht und entsprechend den Herstellervorgaben zu befestigen.
Zu beachten sind vor allem:
geeignete Rohrschellen, Aufhängungen, Dübel, Anker, Gewindestangen, Konsolen und Montageschienen
schallgedämpfte Befestigungssysteme nach projektbezogenen Anforderungen
Korrosionsschutz durch verzinkte, grundierte oder systemseitig geeignete Bauteile
Vermeidung von Kontaktkorrosion bei unterschiedlichen Werkstoffen
Einhaltung der zulässigen Stützweiten und Lasten
Berücksichtigung von Längenausdehnung, Festpunkten, Gleitpunkten und Kompensationsmöglichkeiten
statische Nachweise für Sonderkonstruktionen, Profileisenkonstruktionen, Konsolen und schwere Anlagenteile
keine unzulässigen Befestigungen in brandschutz-, schallschutz- oder statisch relevanten Bauteilen
Alle Bauteile sind so auszuwählen, zu lagern, zu montieren und zu schützen, dass Korrosion, Kontaktkorrosion, Spannungsrisskorrosion, Verschmutzung und Beschädigung vermieden werden. Nicht verträgliche Werkstoffkombinationen oder abweichende Komponenten dürfen nur nach schriftlicher Freigabe des Systemhalters und der Fachplanung verwendet werden.
Schutzmaßnahmen, Reinigung und Arbeitssicherheit
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für Personen, Bauteile, Materialien, fertige Leistungen und angrenzende Gewerke vorzusehen.
Hierzu zählen vor allem:
Schutz eingebauter Anlagenteile durch Folien, Abdeckungen oder gleichwertige Maßnahmen
Schutz von Rohrenden gegen Schmutzeintrag
Schutz von Sanitärgegenständen, Armaturen, Heizkörpern, Speichern, Stationen und Regelkomponenten vor Beschädigung
Schutz vor Frost, Feuchtigkeit, Staub, Mörtel, Farbe und mechanischer Belastung
Entleeren und Ausblasen gefährdeter Anlagenteile bei Frostgefahr
sichere Lagerung von Rohren, Armaturen, Dämmstoffen, Sanitärgegenständen und Geräten
sichere Arbeitsplätze, Leitern, Gerüste und Hebemittel
Schutz vor Brandgefahren bei Montage-, Trenn-, Schleif- oder Lötarbeiten
Einhaltung der Baustellenordnung, DGUV-Regelwerke und Unfallverhütungsvorschriften
Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsbereiche, Lagerflächen, Montagebereiche, Technikräume, Schächte, Verkehrswege und Materialflächen arbeitstäglich sauber zu halten. Verpackungen, demontierte Bauteile, Reststoffe, Verschnitt, Rohrreste, Dämmstoffreste, Befestigungsmaterialien, Staub, Schmutz und Bauschutt aus dem eigenen Leistungsbereich sind unverzüglich aus dem Gebäude zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Kommt der Auftragnehmer seiner Reinigungspflicht trotz Aufforderung nicht nach, kann der Auftraggeber die Reinigung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen.
Prüfungen, Spülung, Druckproben und Inbetriebnahme
Die Anlagen sind vor Inbetriebnahme fachgerecht zu prüfen, zu spülen, zu füllen, zu entlüften, einzuregulieren und funktionsfähig in Betrieb zu nehmen.
Zu prüfen und zu dokumentieren sind vor allem:
Druckprüfung der Heizungsanlage
Druckprüfung der Trinkwasseranlage
Dichtheitsprüfung der Entwässerungsanlage, soweit gefordert
Spülung der Heizungsanlage
Spülung der Trinkwasseranlage
hygienische Prüfung der Trinkwasserinstallation, soweit geschuldet
Heizungswasser, Füllwasserwerte und Korrosionsschutz, soweit gefordert
vollständige Entlüftung der Heizungsanlage
Funktionsprüfung von Pumpen, Armaturen, Sicherheitsgruppen, Frischwasserstation, Heizkörpern und Bad-Heizkörpern
Prüfung der Zirkulation, Temperaturhaltung und Warmwasserbereitung
hydraulischer Abgleich und Dokumentation der Einstellwerte
Prüfung der Sanitärgegenstände, Armaturen, Spülungen und Entwässerungsanschlüsse
Funktionsprüfung der Elektro- und MSR-Schnittstellen im Zusammenwirken mit den beteiligten Gewerken
Prüfung der Beschilderung und Anlagenkennzeichnung
Druck- und Dichtheitsprüfungen sind vor dem Schließen von Mauerschlitzen, Schächten, Vorwänden, Decken, Fußbodenaufbauten, Dämmungen und sonstigen Überdeckungen durchzuführen. Prüfungen sind der Bauleitung rechtzeitig anzuzeigen.
Über jede Prüfung ist ein prüffähiges Protokoll zu erstellen. Prüfungen, die ohne rechtzeitige Anzeige durchgeführt wurden und später nicht mehr nachvollziehbar sind, gelten nicht als prüffähiger Nachweis.
Die Inbetriebnahme hat koordiniert mit EW Kassel, Elektro, MSR, Betreiber, Bauleitung und Fachplanung zu erfolgen. Erforderliche bauseitige Voraussetzungen sind rechtzeitig schriftlich anzufordern.
Dokumentation verdeckter Leistungen
Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Schließen, Überdecken, Dämmen, Abschotten, Verkleiden oder Einbetten vollständig zu dokumentieren.
Zu dokumentieren sind vor allem:
Rohrleitungen in Schächten, Vorwänden, Deckenhohlräumen und Fußbodenaufbauten
Pressverbindungen und Verbundrohrverbindungen
Trinkwasser-, Warmwasser-, Zirkulations-, Heizungs- und Entwässerungsleitungen
Rohrgefälle bei Entwässerungsleitungen
Brandmanschetten, Rohrabschottungen und Brandschutzdurchführungen
Dämmungen und Schallschutzmaßnahmen
schallentkoppelte Befestigungen
Absperr-, Regulier-, Entleerungs-, Entlüftungs- und Probenahmestellen
Anschlüsse an Heizkörper, Bad-Heizkörper und Sanitärgegenstände
Durchdringungen durch Wände und Decken
Sonderbefestigungen und Konsolen
Revisionsöffnungen und Zugänglichkeiten
Die Dokumentation ist mit Datum, Geschoss, Raum, Achse, Strangbezeichnung, Bauteilbezug und Fotos zu versehen. Sie ist Bestandteil der Abrechnungs- und Abnahmeunterlagen.
Nachweise, Bestandsunterlagen und Betreiberunterweisung
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Eigenkontrollen, Prüfungen, Messungen und Nachweise durchzuführen und zu dokumentieren.
Spätestens zur Abnahme, bei prüfpflichtigen oder verdeckten Leistungen bereits vor dem Schließen bzw. Überdecken, sind vorzulegen:
freigegebene Werk- und Montageplanung
Funktionsschemata und Strangschemata
Bestandszeichnungen und Revisionspläne mit genauer Lage aller verdeckten Leitungen und Einbauteile
technische Datenblätter, Einbau- und Montageanleitungen
Leistungserklärungen und CE-Kennzeichnungen, soweit erforderlich
Zulassungen, Bauartgenehmigungen, Prüfzeugnisse und Klassifizierungsberichte
Nachweise zu Brandschutzabschottungen, Brandmanschetten und Rohrdurchführungen
Unternehmererklärungen zu Brandschutzleistungen
Nachweise zu Schallschutzbefestigungen und schallgedämpften Rohrdurchführungen
Nachweise zu Dämmstoffen, Dämmstärken, Baustoffklassen und GEG-Anforderungen
Druckprüfprotokolle, Dichtheitsprüfprotokolle, Spülprotokolle und Hygieneprotokolle
Inbetriebnahme-, Funktionsprüf- und Einstellprotokolle
Protokoll des hydraulischen Abgleichs
Protokolle der Grundeinstellungen aller Geräte und Anlagenteile
Beschilderungs- und Kennzeichnungsnachweise
Herstellerliste mit Kundendienstanschriften
Bedienungs- und Wartungsanleitungen
Ersatzteillisten
Einweisungsprotokoll des Betreibers
Fotodokumentation verdeckter Leistungen
DGNB-relevante Nachweise, sofern vertraglich gefordert
Die Bestandsunterlagen müssen die tatsächlich ausgeführte Anlage vollständig und widerspruchsfrei abbilden. Bezeichnungen in Leistungsverzeichnis, Beschilderung, Zeichnungen, Schemata, Protokollen, Listen und Schaltschrankunterlagen müssen übereinstimmen.
Der Betreiber ist in die Funktion, Bedienung, Wartung, Störungsbehebung, Hygieneanforderungen, Absperrungen, Regelung, Betriebsarten sowie Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme der Anlagen einzuweisen. Die Einweisung ist mit Datum, Teilnehmern, Inhalt und Unterschriften zu protokollieren.
Ohne vollständige Unterweisung und vollständige Unterlagen gilt die Leistung nicht als vollständig abnahmefähig.
Abnahme
Die Abnahme erfolgt förmlich nach vollständiger, mangelfreier, gereinigter, geprüfter, funktionsfähiger, betriebsbereiter und vollständig dokumentierter Fertigstellung der Leistung.
Der Auftragnehmer hat die Abnahme schriftlich zu beantragen. Der Auftraggeber führt die Abnahme innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang des Abnahmeverlangens durch, sofern die Leistung abnahmefähig und vollständig prüfbar ist.
Die vollständigen Planungs-, Prüf-, Revisions-, Bedienungs-, Wartungs-, Einweisungs- und Bestandsunterlagen sind spätestens 12 Kalendertage vor Beantragung der Abnahme vollständig vorzulegen, sofern in den Vertragsunterlagen keine abweichende Frist geregelt ist. Fehlende, unvollständige oder nicht prüffähige Unterlagen können zur Verweigerung der Abnahme führen.
Voraussetzung für die Abnahme sind vor allem:
vollständige Fertigstellung aller Heizungs- und Sanitärleistungen
vollständige Druck- und Dichtheitsprüfungen
vollständige Spülung der Heizungs- und Trinkwasseranlage
hygienisch einwandfreie Trinkwasserinstallation, soweit vertraglich nachgewiesen
vollständige Inbetriebnahme aller Anlagen und Anlagenteile
vollständige Einregulierung und hydraulischer Abgleich
vollständige Beschilderung und Kennzeichnung
vollständige Brandschutzabschottungen und Unternehmererklärungen
vollständige Schallschutzmaßnahmen
vollständige Dämmung gemäß GEG und Planung
vollständige Dokumentation verdeckter Leistungen
vollständige Bestands- und Revisionsunterlagen
vollständige Bedienungs-, Wartungs- und Ersatzteilunterlagen
vollständige Betreiberunterweisung mit Protokoll
gereinigte Arbeitsbereiche
Beseitigung wesentlicher Mängel
prüffähiges Aufmaß, soweit für die Abrechnung erforderlich
Die bloße Nutzung, Teilnutzung, Inbetriebnahme, Weiterbearbeitung, Verkleidung oder Überdeckung einzelner Anlagenteile gilt nicht automatisch als Abnahme.
Einwände, zusätzliche/geänderte Leistungen und Anerkennung
Einwände gegen das Leistungsverzeichnis, gegen Mengen, Rohrdimensionen, Rohrwerkstoffe, Montagewege, Brandschutzanforderungen, Schallschutzanforderungen, Dämmvorgaben, Hygieneanforderungen, Anlagenkonzept, Schnittstellen, MSR-Vorgaben, Fertigbadanschlüsse, Durchbrüche, Schachtbelegungen, Zugänglichkeiten, Wartungsflächen oder Herstellervorgaben sind vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er die Unterlagen geprüft hat und die ausgeschriebenen Leistungen vollständig, funktionsfähig, hygienisch einwandfrei, dauerhaft, systemgerecht und abnahmefähig kalkuliert hat.
Zusätzliche oder geänderte Leistungen dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie vom Auftraggeber vor Ausführung schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden. Vor Beginn der Ausführung hat der Auftragnehmer ein prüffähiges Nachtragsangebot mit nachvollziehbarer Herleitung aus Vertragspreisen, Kalkulationsgrundlagen, Mengen, Lohn-, Material-, Geräte- und Nachunternehmeranteilen vorzulegen.
Eigenmächtig ausgeführte zusätzliche Leistungen ohne schriftliche Anordnung begründen keinen Vergütungsanspruch, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Anspruchsgrundlage besteht.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter diese gewerkespezifischen bzw. Besondere Vorbemerkungen als verbindlichen Bestandteil seiner Leistung, Kalkulation und Ausführung an. Alle hier beschriebenen Anforderungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht ausdrücklich als gesonderte Position im Leistungsverzeichnis ausgewiesen sind.
Besondere Vorbemerkungen – Heizung und Sanitär
Techn. Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen
- die DIN-Normen - die VDE- Vorschriften
- die DVGW Arbeitsblätter - die Gesetze und Verordnungen
- die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
- die anerkannten Regeln der Technik
- sonstige fachliche Weisungen
Neben den im LV vorgesehenen Anforderungen sind die Lieferung, Montage,
Inbetriebnahme die nachfolgend aufgeführten Vorschriften Vertragsbestandteil und
in den Angebotspreisen aufzunehmen:
· Allgemeine Regeln für Bauvorhaben jeder Art ATV/DIN 1829
· VOB/B-DIN 18381-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von
Gebäuden und VOB/B-DIN 18360 ff., VOB/B 18380 Heiz- und zentrale
1. Allgemeine Vorbemerkungen
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen
2. Abrechnung
Nach VOB/ B + C in der letzt gültigen Fassung
3. Hinweise zur Kalkulation
Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe vor Ort am Objekt über die
Gegebenheiten, mögliche Baustelleneinrichtungen, etc. informieren.
1. Vorbemerkungen /Vertragstexte
1.1 Objektlage.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Gewerke der Sanitärtechnik und den zur Rohrleitungsverlegung erforderlichen Erdarbeiten
2.0 Angebot und Ausführung
2.1
Der Bieter wird aufgefordert, vor Angebotsabgabe die Zeichnungen des
Architekten/Fachingenieurs einzusehen.
2.2
Genehmigungen für den öffentlichen Straßenraum (Gehweg oder Fahrbahn) sind
rechtzeitig zu beantragen, zeitliche Verzögerungen aus zu spät eingeholten
Genehmigungen gehen zu und gehen zu Lasten des AN.
2.3
Das Angebot ist für den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich.
2.4
Für die Bearbeitung und Preisfindung sind zu beachten:
Die VOB, neueste Fassung und die ergänzenden Vorschriften des BGB.
Die BauO mit Durchführungsverordnung und Ausführungsbestimmungen.
Vorschriften der Deutschen Industrie-Norm (DIN) sowie alle Verarbeitungsrichtlinien
der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
2.5
Alle angebotenen Leistungen verstehen sich als komplette Leistung einschließlich Material, Lieferung, Transport, Montage und sämtlicher erforderlichen Gerätschaften. Erneuerungsarbeiten auch einschl. Demontage und Entsorgung des Abbruchmaterials. Weiterhin alle notwendigen Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung nicht besonders genannt werden, jedoch zur vollständigen, einwandfreien funktionsbereiten und sachgemäßen Ausführung im einzelnen wie im ganzen notwendig sind.
2.6
Mit der angebotenen Leistung ist auch abgegolten die Abfuhr und Entsorgung aller anfallenden Altstoffe aus der Unternehmerleistung einschl. Deponie- u. Kippgebühr.
Werden Verunreinigungen nicht selbständig beseitigt, geschieht dies auf
Veranlassung der Bauleitung zu Lasten des Auftragnehmers. Die Baustelle ist im Arbeitsbereich arbeitstäglich besenrein zu reinigen. Verschmutzungen durch den Baustellenbetrieb auf Zufahrten und öffentlichen Verkehrsflächen sind unverzüglich zu beseitigen.
2.7
Schuttentsorgung ist nicht in den Allgemeinkosten enthalten. Sollte der AN der Aufforderung seiner Schuttentsorgung nicht nachkommen, so wird der Schutt zu Lasten des AN beseitigt.
3.0 Auftragsvergabe
3.1
Die Art der Vergabe bestimmt der Auftraggeber. Eine Vergütung für nach Auftragserteilung (auch unvorhergesehen) auftretende Lohn- und Materialpreiserhöhungen wird nicht gewährt.
4.0 Verantwortliche Bauleitung
4.1
Nach der Landesbauordnung wird der Unternehmer nicht von der Pflicht der
Bauleitung für sein Gewerk entbunden. Der Unternehmer ist verpflichtet,
übernommene Arbeiten ordnungsgemäß, entsprechend den öffentlich- rechtlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, ohne gegenseitige Gefährdung Dritter durchzuführen. Die Unternehmer haben dem Auftraggeber eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der Sicherheit und der Unfallvorschriften auf der Baustelle verantwortlich ist.
4.2
Der Auftragnehmer nimmt regelmäßig mit fachkundiger und vertretungsberechtigter Person an den Baubesprechungen teil.
Der verantwortliche Vertreter des Auftragnehmers vor Ort führt ein Bautagebuch, aus dem alle zur Beurteilung des Bauablaufes notwendigen Angaben hervorgehen.
5.0 Schlussabnahme
5.1
Die Schlussabnahme erfolgt nur durch schriftliche Abnahmebescheinigung des
Bauherrn.
5.2
Es gibt technische Begutachtungen, jedoch ausdrücklich keine Zwischenabnahmen bis zur Gesamtfertigstellung des Werkes. Anerkennung der Leistung und Übergang der Gefahrtragung werden erst mit der Schlussabnahme vollzogen.
6.0 Gewähr- und Sicherheitsleistungen
6.1
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Schlussabnahme. Der
Auftragnehmer ist auch zur Mängelbeseitigung bei der Abnahme vorhandener, nicht gerügter Mängel verpflichtet.
6.2
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vorgenannte Gewährleistungszeit auch mit seinen Nachunternehmern zu vereinbaren und nachzuweisen. Im Falle des Unvermögens des Auftragnehmers tritt dieser die Gewährleistungsansprüche über seine Nachunternehmer an den Aufraggeber ab.
7.0 Abrechnungen und Zahlungen
7.1
Die Abrechnung erfolgt entsprechend den Vereinbarungen bei der Auftragserteilung.
Nicht beauftragte Nachforderungen werden nicht anerkannt. Rechnungen sind
prüfbar in doppelter Ausfertigung über den bauleitenden Architekten / Fachplaner vorzulegen.
8.0 Stundenlohnarbeiten
8.1
Stundenlohnarbeiten sind nur auf ausdrückliche Aufforderung des Auftraggebers auszuführen.
9.0 Haftung für Personen- und Sachschäden
9.1
Der Unternehmer ist verpflichtet, eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden zu unterhalten und mit der Angebotsabgabe durch Versicherungsurkunde nachzuweisen.
Techn. Vorbemerkungen
Hinweis zu den folgenden Positionen Baustelleneinrichtung
Eine gesonderte Leistungsposition für die Baustelleneinrichtung wird nicht ausgeschrieben. Sämtliche für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Einrichtungen, Materialien, Geräte, Werkzeuge, Maschinen, Container, Lagerflächen, Transportmittel, Hilfsmittel, Schutzmaßnahmen sowie deren Vorhaltung, Unterhaltung, Umsetzung und Rückbau sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
Leistungsumfang
Die Wärmeversorgung erfolgt über den Anschluss des Wärmeverteilnetzes an die Übergabestation der EW Kassel einschließlich aller im Leistungsverzeichnis beschriebenen Steuer-, Mess-, Regelungs-, Dicht-, Befestigungs- und Kleinteile.
Die Steuerung und Regelung der Anlagentechnik erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis über die gestellte MSR der EW Kassel. Die genaue Abstimmung hat vor Ort mit der EW Kassel, der Fachplanung, der Bauleitung, dem Elektrogewerk und der MSR zu erfolgen. Erforderliche Elektroarbeiten und elektrische Anschlüsse sind rechtzeitig zu koordinieren. Die hierfür notwendigen bauseitigen Voraussetzungen sind rechtzeitig schriftlich anzumelden.
Die heizungsseitigen Rohrleitungen des Wärmeverteilnetzes sind gemäß Leistungsverzeichnis als Viega Temponox-Rohrleitungen bzw. systemzugehörige Rohrleitungen auszuführen. Pressverbindungen und Formstücke müssen den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Anforderungen an Dichtkontrollfunktion, DVGW-zertifizierte Prüfsicherheit bei unverpressten Verbindern, EPDM-Dichtelemente und Systemzugehörigkeit entsprechen.
Die Zirkulation ist gemäß Leistungsverzeichnis mit den beschriebenen Systemkomponenten, unter anderem Smartloop-Anschlusssets bzw. Smartloop-Rohr, herzustellen, soweit diese Positionen zur Ausführung kommen.
Die Entwässerungsanlage ist gemäß Leistungsverzeichnis mit dem ausgeschriebenen Geberit Silent Pro-Rohr mit Muffenverbindung als schallgedämmtes 3-Schichtrohr mit Mineralverstärkung einschließlich Formstücken, Befestigungen, Reinigungsöffnungen, Mauerdurchführungen, Brandmanschetten, Brandschutzabschottungen und Zubehör herzustellen.
Zur geschuldeten Leistung gehören alle Neben-, Hilfs-, Anschluss-, Prüf-, Schutz-, Koordinations-, Dokumentations- und Inbetriebnahmeleistungen, die zur vollständigen, mangelfreien, betriebsbereiten und abnahmefähigen Ausführung erforderlich sind, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht nochmals gesondert benannt sind.
Hinweis zu den folgenden Positionen
01 Heizung
01
Heizung
01.01 Wärmeverteilnetze
01.01
Wärmeverteilnetze
01.02 Heizkreis/Wärmeerzeugung
01.02
Heizkreis/Wärmeerzeugung
01.03 Fußbodenheizung / Heizflächen
01.03
Fußbodenheizung / Heizflächen
01.04 Rampenheizung
01.04
Rampenheizung
01.05 Allgemeines, Sonstiges
01.05
Allgemeines, Sonstiges
01.06 Stundenlohnarbeiten
01.06
Stundenlohnarbeiten
02 Sanitär
02
Sanitär
02.01 Schmutzwasser
02.01
Schmutzwasser
02.02 Trinkwasser
02.02
Trinkwasser
02.03 Einrichtungen
02.03
Einrichtungen
02.04 Regenwasser
02.04
Regenwasser
02.05 Hebeanlage
02.05
Hebeanlage
02.06 Allgemeines, Sonstiges
02.06
Allgemeines, Sonstiges
02.07 Stundenlohnarbeiten
02.07
Stundenlohnarbeiten