Fassadensanierung (Klinker)
Wohncarrée Industriedenkmal Salzmann (Bauteil B)
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Umbau des Salzmann Quartiers , L - Riegel , Bauteil B mit 96 WE und 33 TG - Stellplätze Auftraggeber : Cureus Nord GmbH Schmalhorn 13 29308 Winsen (Aller) 1.1. Projektbeschreibung Umbau der ehemaligen Salzmannfabrik in Kassel Bauteil B Aus Industriegeschichte wird Lebensraum: Die denkmalgeschützte Salzmannfabrik in Kassel wird im Rahmen einer umfassenden Revitalisierung zu einem modernen Wohnensemble mit 96 barrierefreien 1- bis 2-ZimmerWohnungen und einer Tiefgarage mit 33 Stellplätzen umgebaut. Ziel ist es, die historische Bausubstanz zu bewahren und gleichzeitig modernen, komfortablen und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen. Dabei trifft der einzigartige Charme des Industriedenkmals auf zeitgemäße Architektur, hochwertige Ausstattung und modernste Energietechnik. Mit Liebe zum Detail, handwerklicher Präzision und Respekt vor der Geschichte entsteht ein Ort, der Vergangenheit und Zukunft verbindet - ein bedeutendes Projekt für die Stadt Kassel, dass die industrielle Identität des Quartiers erhält und gleichzeitig energetisch auf den neuesten Stand (Effizienzhaus 55 EE) gebracht wird. 1.2. Lage des Grundstücks Die Anschrift des Baugrundstückes lautet: Sandershäuser Straße 34 34123 Kassel 1.3. Bestand Das Grundstück ist mit einen L - Riegel (Fabriksgebäude) bebaut. 1.4. Städtebauliches Konzept Das insgesamt 5 - geschossige Fabriksgebäude steht teilweise unter Denkmalschutz, (TG, EG, 1.OG, 2.OG und 3.OG). 1.5. Verkehrstechnische Erschließung Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Sandershäuser Straße 34 1.6. Planungskonzept, Projektdaten Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohnungsbaus, die darüber hinausgehenden Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen. Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen. Art der Positionen Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition) Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten. Eventualposition ohne Gesamtpreis Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Alternativposition Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis. Ablauf Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst. Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in  fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben. Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden. Sämtliche zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Baustelleneinrichtungen, soweit nicht gesondert beschrieben, sind Nebenleistungen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Erforderliche Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Nutzung eines vorhandenen Baukranes ist eigenverantwortlich mit dem Dachdeckerunternehmen abzustimmen. Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN. Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.). Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind. Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen - Sanierung Klinkerfassade Nebenleistungen, die zum werkgerechten Standard gehören, wie Entstauben, Ausbessern kleinerer Untergrundschäden u. ä., werden nicht extra aufgeführt, diese sind jedoch grundsätzlich zu kalkulieren und zu erfüllen. Maßnahmen zum Schutz vor Witterungseinflüssen der Materialien sind in den Einheits- preisen zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Sind sichtbare Mängel am Untergrund oder an Vorleistungen zu erkennen oder Schäden an der fertigen Leistung zu befürchten, ist der Auftragnehmer gemäß VOB, Teil B, DIN 1961, § 4 verpflichtet, schriftlich darauf hinzuweisen. Entsorgung Bei sämtlichen Leistungen anfallende Ausbaumaterialien, Rückstände, Reinigungsstoffe sowie überschüssige Baustoffe sind aufzunehmen, zu sammeln, von der Baustelle zu entfernen und fachgerecht nach den geltenden abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Die Entsorgung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Zwischenlagerung, Transport, Nachweise sowie ggf. erforderliche Trennung nach Abfallarten sind in die Leistung einzubeziehen. Bauleitung: Der AN verpflichtet sich, einen der deutschen Sprache mächtigen örtlichen Fachbauleiter zu benennen, welcher ständig während der Ausführungen der Leistungen vor Ort ist und an den Baubesprechungen (ca. 1 x pro Woche) teilnimmt. Sollte der AN nach Einladung nicht an der Baubesprechungen teilnehmen, so wird für jedes Fernbleiben von den Baubesprechungen 300,00 €  pauschal von der Schlussrechnungssumme einbehalten. Aufmaß: Spätestens zur Schlussrechnung sind die ausgeführten Leistungen sowie alle Massen in Aufmaßen zu dokumentieren; auch wenn ein Pauschalvertrag geschlossen wird. Mengen / Massen: Alle Massen sind vom AN anhand der ihm zur Kalkulation zur Verfügung gestellten Planunterlagen selbstständig zu prüfen. Sollten hierzu weitere Unterlagen benötigt werden, müssen diese beim Auftraggeber angefordert werden. Eine Überprüfung der Mengen und Massen durch den Auftragnehmer hat der Angebotsabgabe vorauszugehen. Nachforderungen resultierend aus Verletzung der Prüfpflicht des Auftragnehmers werden nicht anerkannt. Abrechnung erfolgt auf Nachweis. Montage- und Werkplanungen: Dem AN werden im Vorfeld der Baumaßnahme geprüfte und freigegebene Ausführungsunterlagen übergeben. Auf dieser Basis hat der AN Montage-/Werkplanungen auf eigene Kosten zu erstellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich in den Leistungstexten gefordert wird. Stundenlohnarbeiten: Sollten Stundenlohnarbeiten notwendig und / oder angeordnet werden, so sind zur Abrechnung und Anerkennung dieser folgende Voraussetzungen als Vergütungsgrundlage zu erfüllen: schriftliche Anzeige mit voraussichtlichem Umfang der Leistung, Fotodokumentation (vor allem bei untergehenden oder später überdeckten Leistungen), Vorlage des Stundennachweises innerhalb von 1 Tag nach Leistungserbringung. Stundenlohnarbeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher Ausführungsanzeige mit Bestätigung des AG's, voraussichtlicher Aufwandsbenennung und schriftlicher Ausführungsbestätigung, wie oben angeführt, mit der jeweils nächsten Rechnung zur Abrechnung durch den AN vorzulegen. Für einfache Arbeiten sind immer Helferstunden zu verrechnen. Reinigung: Für die tägliche ( bzw. nach Bedarf ) Reinigung und Sauberhaltung aller in Anspruch genommenen öffentlichen Einrichtungen, wie Gehwege, Straßen, Seitenräume und dergleichen, ist der Auftragnehmer verantwortlich. Abnahme: Dem Auftraggeber ist eine angemessene Nachfrist zur Abnahme zu setzen, sollte der AG keinen Abnahmetermin innerhalb der genannten Frist im Abnahmeverlangen des AN benennen. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebots in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. Im Auftragsfalle sind Preise für nicht im LV angebotene Leistungen unbedingt vor Ausführung anzubieten; versäumt der AN dieses, setzt der AG marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein. Mit der Abgabe des Angebots erkennt der Auftragnehmer/Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Besondere Vorbemerkungen - Sanierung Klinkerfassade
01 Sanierung Klinkerfassade
01
Sanierung Klinkerfassade
Gewerkespezifische Vorbemerkung Fassade Bauteil B – Denkmalgeschützte Klinkerfassade Regelwerke und Ausführungsgrundlagen Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle Positionen dieses Abschnitts und sind vollständig in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sie gehen den allgemeinen Vorbemerkungen sowie den Besondere Vorbemerkungen, soweit erforderlich, vor. Sämtliche Arbeiten sind, sofern nichts anderes vorgegeben ist, unter besonderer Berücksichtigung: der Anforderungen des Denkmalschutzes, Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, DIN 18330 (Mauerarbeiten), nach DIN EN 1996 + NA (EC 6), DIN EN 771-1 (Mauererziegel/Klinker), DIN EN 998-2 (Mauermörtel), DIN EN 1504-2 (Oberflächenschutz/Hydrophobierung) und unter Berücksichtigung der einschlägigen WTA-Merkblätter (Denkmal / Sanierung) zu erfolgen. Untergrundprüfung und Ausführungsbedingungen Die Fassadensanierungsarbeiten sind auf Grundlage des vorhandenen Bestandsmauerwerks aus Klinker unter Berücksichtigung unterschiedlicher Schadensbilder, Unebenheiten sowie variierender Saugfähigkeit auszuführen. Der Auftragnehmer hat den Untergrund eigenverantwortlich zu prüfen und in seiner Kalkulation zu berücksichtigen. Mehraufwendungen aufgrund vorhandener Untergrundverhältnisse werden nicht gesondert vergütet. Die Ausführung hat unter geeigneten Witterungsbedingungen zu erfolgen. Erforderliche Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse sind Bestandteil der Einheitspreise. Baustelleneinrichtung Sämtliche Baustelleneinrichtung insbesondere erforderliche Geräte, Unterhaltungseinrichtungen, Flächen, An- und Abtransport jeglicher Art sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Schutzmaßnahmen und Dokumentation Zum Schutz des Bestandes sind alle angrenzenden Bauteile, Oberflächen und Einbauten, insbesondere Klinkerflächen, Naturstein, Fenster, Türen, Leibungen, Gesimse sowie sonstige sichtbare Bauteile, während sämtlicher Arbeiten durch geeignete Maßnahmen vor Verschmutzung und Beschädigung  zu schützen. Erforderliche Abdeck-, Abschottungs- und Sicherungsmaßnahmen sowie deren Vorhaltung, Unterhaltung und Rückbau sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Beschädigungen am Bestand sind unverzüglich zu vermeiden und, sofern dennoch verursacht, auf Kosten des Auftragnehmers fachgerecht zu beseitigen. Erscheinungsbild Das Erscheinungsbild der instandgesetzten Bereiche ist an den Bestand anzugleichen. Sichtbare Abweichungen sind unzulässig. Es ist eine technisch einwandfreie, dauerhaft funktionsfähige sowie optisch einheitliche Fassadenoberfläche herzustellen, bei der keine sichtbaren Übergänge oder Unterschiede zwischen Bestand und instandgesetzten Bereichen erkennbar sind, sofern nichts anderes festgelegt ist. Klinker- und Fugeninstandsetzung Im Zuge der Fassadenarbeiten sind vorhandene, gelockerte oder teilweise gelöste Klinkersteine, die im Bestand verbleiben können, zu sichern und fachgerecht instand zu setzen. Hierzu zählen das Nachsetzen, Ausrichten und kraftschlüssige Wiedereinbinden in den Mauerwerksverband sowie das Schließen von Fehlstellen und Fugen im Anschlussbereich. Gelockerte und nicht tragfähige Fugen sind vollständig auszuräumen. Die Ausräumtiefe beträgt mindestens das Zweifache der Fugenbreite. Musterflächen und Ausführungsfreigabe Vor Ausführungsbeginn sind Musterflächen für Reinigungsverfahren, Fugenausbildung, Steinersatz und Hydrophobierung herzustellen. Die Ausführung darf erst nach Freigabe erfolgen. Die freigegebenen Musterflächen sind hinsichtlich Farbton, Struktur und Ausführungsqualität verbindlich. Anordnung, Art und Umfang der Maßnahmen werden anhand der Musterflächen festgelegt und sind ausschließlich in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung und der Denkmalschutzbehörde umzusetzen.
Gewerkespezifische Vorbemerkung
01.01 Fassade - Nordseite Achse 13 - 35
01.01
Fassade - Nordseite Achse 13 - 35
01.02 Fassade - Westseite Achse A - D
01.02
Fassade - Westseite Achse A - D
01.03 Fassade - Südseite Achse 13 - 35
01.03
Fassade - Südseite Achse 13 - 35
01.04 Fassade - Ostseite Achse A - D
01.04
Fassade - Ostseite Achse A - D
01.05 Graffitischutz herstellen
01.05
Graffitischutz herstellen
01.06 Schriftzug Salzmann
01.06
Schriftzug Salzmann