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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Umbau des Salzmann Quartiers , L - Riegel , Bauteil B
mit
96 WE und 33 TG - Stellplätze .
Auftraggeber :
Cureus Nord GmbH
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
1.1. Projektbeschreibung
Umbau der ehemaligen Salzmannfabrik in Kassel Bauteil B
Aus Industriegeschichte wird Lebensraum:
Die denkmalgeschützte Salzmannfabrik in Kassel wird im
Rahmen einer umfassenden
Revitalisierung zu einem modernen Wohnensemble mit 96
barrierefreien 1- bis
2-Zimmer-Wohnungen und einer Tiefgarage mit 33
Stellplätzen umgebaut.
Ziel ist es, die historische Bausubstanz zu bewahren
und gleichzeitig modernen,
komfortablen und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen.
Dabei trifft der einzigartige
Charme des Industriedenkmals auf zeitgemäße
Architektur, hochwertige Ausstattung
und modernste Energietechnik. Mit Liebe zum Detail,
handwerklicher Präzision und
Respekt vor der Geschichte entsteht ein Ort, der
Vergangenheit und Zukunft verbindet
- ein bedeutendes Projekt für die Stadt Kassel, dass
die industrielle Identität des
Quartiers erhält und gleichzeitig energetisch auf den
neuesten Stand
(Effizienzhaus 55 EE) gebracht wird.
1.2. Lage des Grundstücks
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Sandhäuser Straße 34
34123 Kassel
1.3. Bestand
Das Grundstück ist mit einen L - Riegel (
Fabriksgebäude ) bebaut .
1.4. Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 5 - geschossige Fabriksgebäude steht
teilsweise unter
Denkmalschutz, ( TG , EG, 1.OG, 2.OG und 3.OG) .
1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die
Sandhäuser Straße 34
1.6. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die
Vorschriften des Wohungsbaus, die darüber
hinausgehenden
Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie
alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen
Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Umbau des Salzmann Quartiers , L - Riegel , Bauteil B
Allgemeine Vorbemerkungen
Ausschreibung
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen
der Vereinfachung auf
selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern,
fachgerecht , usw. verzichtet. Die
Ausführung jeder Position versteht sich demnach als
die vorschriftsmäßige,
ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der
geforderten Leistung einschließlich
aller notwendigen, aber nicht immer besonders
erwähnten Nebenleistungen und
Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate
gelten als Qualitätsbeispiel
und schaffen für alle Bieter eine einheitliche
Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch
Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter
hat die Möglichkeit, ein
gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis
der Gleichwertigkeit durch
den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung
behält es sich vor, von allen
zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und
auf Qualität und
Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung.
Erkennt der Anbieter, dass
Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat
er dieses schriftlich
mitzuteilen.
Art der Positionen
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition)
Eventualposition mit GP sind als solche im LV
gekennzeichnete Positionen mit
Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der
Ausschreibung nicht feststeht, ob
bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung
kommen. Die
Entscheidung über die Ausführung der
Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft
der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der
Bauzeit. Eventualpositionen
(Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV
gekennzeichnete Positionen ohne
Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung nicht feststellbar
ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung
kommen.Eventualpositionen sind
nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition
Alternativpositionen sind als solche im LV
gekennzeichnete Positionen ohne
Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder
mehrerer anderer
Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die
Entscheidung hierüber trifft
der Auftraggeber in der Regel bei der
Auftragserteilung. Ist die Entscheidung
ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst
nach der Auftragserteilung
möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber
darüber informiert.
Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten,
nicht als Gesamtpreis.
Ablauf
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht
entsprechend der DIN-Normen, der
Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten
Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt
und Baustellenabfälle, die
durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen,
usw.), in regelmäßigen
Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch
den Auftraggeber, bzw. durch
den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten
des Auftragnehmers
veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und
Entsorgungspositionen wird
auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen,
Satzungen und
Transportbestimmungen verwiesen, die bei den
zuständigen Behörden zu erfragen
sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind,
soweit nicht besonders
beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der
dazugehörigen Stoffe und Bauteile,
einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn
nicht anderes ausgeschrieben
ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich
als abnahmefähig, in fix- und
fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller
erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe,
es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes
ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe
und Materialien muss in
der Originalverpackung erfolgen. Es sind die
Richtlinien des Werkstoffherstellers zu
berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die
Stoffe eines Herstellers
verwendet werden.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden
Arbeiten erforderlichen
Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht
gesondert aufgeführt sind,
gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert
vergütet. Entsprechend
benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Eine mögliche
Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers
ist eigenverantvortlich
abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen
sind vom AN durch
geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von
eventuell entstehenden
Schäden geht zu Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen.
Der AN hat diesen
entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner
Arbeiten stets zu
schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an
vorgenanntem Bauzaun ist aus
statischen Gründen untersagt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die
Örtlichkeiten zu informieren
(Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.)
Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte
Leistungsverzeichnis erkennt der
Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen
Bestandteil seines
Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten
sind.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen - Erdarbeiten
Hinweise:
Die Arbeiten sind nach ATV DIN 18300 und den ZTV E-StB
auszuführen.
Alle anliegenden Grundstücke, Gebäude, Wege und
Leitungen sind vor
Beschädigung zu schützen.
Die Sicherung von Gräben, Baugruben und Böschungen
liegt in der
Verantwortung des AN gemäß den UVV und DIN 4124.
Der Baustellenverkehr ist so zu lenken, dass
öffentlicher Verkehr und Anwohner
nicht beeinträchtigt werden.
Nebenleistungen, die zum werkgerechten Standard
gehören, wie Entstauben,
Ausbessern kleinerer Untergrundschäden u. ä., werden
nicht extra aufgeführt, diese
sind jedoch grundsätzlich zu kalkulieren und zu
erfüllen. Maßnahmen zum Schutz vor
Witterungseinflüssen der Materialien sind in den
Einheits- preisen zu berücksichtigen
und werden nicht gesondert vergütet. Sind sichtbare
Mängel am Untergrund oder an
Vorleistungen zu erkennen oder Schäden an der fertigen
Leistung zu befürchten, ist
der Auftragnehmer gemäß VOB, Teil B, DIN 1961, § 4
verpflichtet, schriftlich darauf
hinzuweisen.
Bauleitung :
Der AN verpflichtet sich, einen der deutschen Sprache
mächtigen örtlichen
Fachbauleiter zu benennen, welcher ständig während der
Ausführungen der
Leistungen vor Ort ist und an den Baubesprechungen
(ca. 1 x pro Woche) teilnimmt.
Sollte der AN nach Einladung nicht an der
Baubesprechungen teilnehmen, so wird für
jedes Fernbleiben von den Baubesprechungen 300,00 _
pauschal von der
Schlussrechnungssumme einbehalten.
Aufmaß :
Spätestens zur Schlussrechnung sind die ausgeführten
Leistungen sowie alle
Massen in Aufmaßen zu dokumentieren; auch wenn ein
Pauschalvertrag
geschlossen wird.
Mengen / Massen :
Alle Massen sind vom AN anhand der ihm zur Kalkulation
zur Verfügung gestellten
Planunterlagen selbstständig zu prüfen. Sollten hierzu
weitere Unterlagen benötigt
werden, müssen diese beim Auftraggeber angefordert
werden. Eine Überprüfung der
Mengen und Massen durch den Auftragnehmer hat der
Angebotsabgabe
vorauszugehen. Nachforderungen resultierend aus
Verletzung der Prüfpflicht des
Auftragnehmers werden nicht anerkannt.
Montage- und Werkplanungen :
Dem AN werden im Vorfeld der Baumaßnahme geprüfte und
freigegebene
Ausführungsunterlagen übergeben. Auf dieser Basis hat
der AN
Montage-/Werkplanungen auf eigene Kosten zu erstellen,
auch wenn dies nicht
ausdrücklich in den Leistungstexten gefordert wird.
Stundenlohnarbeiten:
Sollten Stundenlohnarbeiten notwendig und / oder
angeordnet werden, so sind zur
Abrechnung und Anerkennung dieser folgende
Voraussetzungen als
Vergütungsgrundlage zu erfüllen: schriftliche Anzeige
mit voraussichtlichem Umfang
der Leistung, Fotodokumentation (vor allem bei
untergehenden oder später
überdeckten Leistungen), Vorlage des Stundennachweises
innerhalb von 1 Tag nach
Leistungserbringung. Stundenlohnarbeiten sind nur nach
vorheriger schriftlicher
Ausführungsanzeige mit Bestätigung des AG's,
voraussichtlicher
Aufwandsbenennung und schriftlicher
Ausführungsbestätigung, wie oben angeführt,
mit der jeweils nächsten Rechnung zur Abrechnung durch
den AN vorzulegen. Für
einfache Arbeiten sind immer Helferstunden zu
verrechnen.
Reinigung:
Für die tägliche ( bzw. nach Bedarf ) Reinigung und
sauberhaltung aller in Anspruch
genommenen öffentlichen Einrichtungen, wie Gehwege,
Straßen, Seitenräume und
dergleichen, ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Abnahme:
Dem Auftraggeber ist eine angemessene Nachfrist zur
Abnahme zu setzen, sollte der
AG keinen Abnahmetermin innerhalb der genannten Frist
im Abnahmeverlangen des
AN benennen. Einwände oder Bedenken gegen das
vorliegende Leistungsverzeichnis
oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind
vom Bieter bei Abgabe seines
Angebots in schriftlicher Form vorzubringen und zu
begründen. Im Auftragsfalle sind
Preise für nicht im LV angebotene Leistungen unbedingt
vor Ausführung anzubieten;
versäumt der AN dieses, setzt der AG marktübliche
Preise nach billigem Ermessen
ein.
Mit der Abgabe des Angebots erkennt der
Auftragnehmer/Bieter an, dass diese
Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und
in den Einheitspreisen
enthalten sind.
Besondere Vorbemerkungen - Erdarbeiten
01 Erdarbeiten
01
Erdarbeiten
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Erdarbeiten
01.02
Erdarbeiten
01.05 Entsorgung Böden
01.05
Entsorgung Böden
01.06 Stundenlohnarbeiten
01.06
Stundenlohnarbeiten
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