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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Umbau des Salzmann Quartiers, L - Riegel, Bauteil B mit 96 WE und 33 TG - Stellplätze.
Auftraggeber :
Cureus Nord GmbH
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
1.1. Projektbeschreibung
Umbau der ehemaligen Salzmannfabrik in Kassel Bauteil B
Aus Industriegeschichte wird Lebensraum:
Die denkmalgeschützte Salzmannfabrik in Kassel wird im Rahmen einer umfassenden Revitalisierung zu einem modernen Wohnensemble mit 96 barrierefreien 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen und einer Tiefgarage mit 33 Stellplätzen umgebaut.
Ziel ist es, die historische Bausubstanz zu bewahren und gleichzeitig modernen, komfortablen und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen.
Dabei trifft der einzigartige Charme des Industriedenkmals auf zeitgemäße Architektur, hochwertige Ausstattung und modernste Energietechnik.
Mit Liebe zum Detail, handwerklicher Präzision und Respekt vor der Geschichte entsteht ein Ort, der Vergangenheit und Zukunft verbindet - ein bedeutendes Projekt für die Stadt Kassel, dass die industrielle Identität des Quartiers erhält und gleichzeitig energetisch auf den neuesten Stand (Effizienzhaus 55 EE) gebracht wird.
1.2. Lage des Grundstücks
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Sandershäuser Straße 34 - 34123 Kassel
1.3. Bestand
Das Grundstück ist mit einen L - Riegel ( Fabriksgebäude ) bebaut.
1.4. Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 5 - geschossige Fabriksgebäude steht teilweise unter Denkmalschutz ( TG, EG, 1.OG, 2.OG und 3.OG).
1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Sandhäuser Straße 34.
1.6. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohnungsbaus, die darüber hinausgehenden Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die
Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen.
Art der Positionen
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition)
Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition
Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Ablauf
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen usw.), in regelmäßigen
Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu
berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustellen-einrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantwortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.).
Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen – Elektroinstallation Allgemeines / Normbezug
Die nachfolgenden gewerkespezifischen Vorbemerkungen gelten ergänzend zur Allgemeinen Vorbemerkung, zum Leistungsverzeichnis, zu den Technischen Vorbemerkungen des Fachplaners, zu den freigegebenen Ausführungsplänen, Installationsplänen, Stromlaufplänen, Verteilerplänen, Schemata, Detailplänen, Brandschutzunterlagen, Schallschutznachweisen, EVU-/Netzbetreibervorgaben, Herstellerunterlagen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Die Leistungen umfassen die vollständige, fachgerechte, betriebsfertige, sichere, dokumentierte und abnahmefähige Herstellung der Elektroinstallation einschließlich Lieferung, Transport, Montage, Befestigung, Anschluss, Beschriftung, Prüfung, Messung, Inbetriebnahme, Einweisung, Dokumentation und Übergabe der Revisionsunterlagen.
Für die Ausführung gelten in der jeweils vertraglich vereinbarten Fassung unter anderem:
VOB/B – DIN 1961
VOB/C – ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
VOB/C – ATV DIN 18382 Nieder- und Mittelspannungsanlagen
VOB/C – ATV DIN 18384 Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen, soweit einschlägig
DIN-VDE-Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung
DIN VDE 0100, unter anderem für Errichtung, Schutzmaßnahmen, Verlegung, Erdung, Potentialausgleich, Prüfung und Betrieb elektrischer Anlagen
DIN VDE 0100-540 für Erdung und Potentialausgleich
DIN VDE 0100-600 für Erstprüfung elektrischer Anlagen
DIN VDE 0100-704, soweit Baustrom- und Baustellenanlagen betroffen sind
DIN VDE 0108 / DIN EN 50172, soweit Sicherheitsbeleuchtung, Rettungszeichenleuchten und Prüfbücher betroffen sind
DIN EN 61643-11 und DIN EN 62305-4, soweit Überspannungsschutz und energetische Koordination betroffen sind
DIN EN 50173 und DIN EN 50174, soweit strukturierte Datenverkabelung und Datentechnik betroffen sind
DIN EN 50083 / DIN VDE 0855, soweit Fernseh- und Antennenanlagen betroffen sind
DIN 18015, soweit Installationszonen, Ausstattungen und Elektroinstallation in Wohngebäuden betroffen sind
DIN EN 12464 und DIN 5035, soweit Beleuchtungsanlagen und Beleuchtungsstärken betroffen sind
MLAR / Leitungsanlagenrichtlinie
Landesbauordnung, eingeführte Technische Baubestimmungen, Baugenehmigung und Brandschutzkonzept
Vorgaben des zuständigen Energieversorgungsunternehmens und Netzbetreibers
TAB und sonstige Anschlussbedingungen des zuständigen EVU
Arbeitsstättenrichtlinien, soweit einschlägig
DGUV-Regelwerke und Unfallverhütungsvorschriften
Herstellervorgaben, Montageanleitungen, Systemzulassungen und Wartungsvorgaben
Leistungserklärungen, CE-Kennzeichnungen, Prüfzeugnisse, Zulassungen und Klassifizierungsberichte, soweit erforderlich
Alle Anlagen sind so auszuführen, dass die Anforderungen an Betriebssicherheit, Personenschutz, Sachschutz, Brandschutz, Funktionserhalt, Gebrauchstauglichkeit, Energieeffizienz, Wartbarkeit, Zugänglichkeit, Dokumentierbarkeit und Dauerhaftigkeit erfüllt werden.
Baustrom und Baubeleuchtung
Die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Leistungen für Baustrom und Baubeleuchtung sind vollständig, betriebssicher, geprüft und für die vorgesehene Vorhaltezeit herzustellen.
Hierzu gehören je nach LV-Position unter anderem:
Baustellen-Anschluss-Zählerschrank
Baustellen-Verteilerschränke
Provisorien mit Gummischlauchleitungen
Auf- und Abbau der provisorischen Versorgungen
Standzeitverlängerungen
regelmäßige Sicherheitsprüfungen der Baustellenverteiler
Baubeleuchtung im Gebäude und Außenbereich
AP-FR-Schalter, Abzweigdosen, Gummischlauchleitungen und Feuchtraum-Anbauleuchten
Umhängen von Baubeleuchtung nach Aufforderung der Bauleitung
Die Baustrom- und Baubeleuchtungsanlagen sind entsprechend DIN VDE, DGUV-Regelwerken, Baustellenverordnung, Herstellerangaben und den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers zu errichten, zu prüfen, instand zu halten und nach Fertigstellung der Baumaßnahme zurückzubauen.
Sicherheitsprüfungen, Prüfergebnisse und festgestellte Mängel sind zu dokumentieren. Unfall- oder lebensgefährdende Mängel sind unverzüglich zu sichern und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zu beseitigen.
Nebenleistungen
In die Einheitspreise einzukalkulieren sind alle erforderlichen Nebenleistungen, soweit sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich gesondert erfasst werden.
Hierzu zählen vor allem:
Prüfen der Ausführungsunterlagen, Installationspläne, Schemata, Verteilerpläne, Detailpläne, Raumbücher, Fachplanerangaben und Schnittstellen
Prüfen der örtlichen Einbausituation, Verlegewege, Schächte, Deckenbereiche, Rohfußböden, Wände, Technikräume, Tiefgarage, Wohnungsbereiche und Allgemeinbereiche
Lieferung und Montage üblicher Befestigungs-, Anschluss-, Klemm-, Beschriftungs-, Dicht-, Klein- und Nebenmaterialien
Transport, Zwischenlagerung und Verteilung der Materialien bis zum Einbauort
Schutz vorhandener und selbst eingebauter Bauteile, Anlagen, Oberflächen, Einrichtungen, Verteiler, Leitungen, Leuchten und Installationsgeräte gegen Verschmutzung und Beschädigung
Koordination mit Bauleitung, Fachplanung, Rohbau, Trockenbau, HLS, Lüftung, Aufzug, Brandschutz, Schallschutz, Fassadenbau, Fensterbau, Deckenbau, Malerarbeiten, Bodenbelag, Fliesen, Küchenplanung, Netzbetreiber und Betreiber
Beschriftung und Kennzeichnung von Verteilern, Kabeln, Leitungen, Stromkreisen, Betriebsmitteln, Schaltgeräten, Dosen, Klemmen, Leuchten, Datenanschlüssen und Anlagenkomponenten
Bereitstellung der für Prüfungen, Messungen, Inbetriebnahmen und Probebetrieb erforderlichen Hilfsmittel und Messgeräte im eigenen Leistungsbereich
arbeitstägliche Reinigung der eigenen Arbeitsbereiche
Entfernung und fachgerechte Entsorgung eigener Verpackungen, Reststoffe, Altstoffe, Verschnitt und Montageabfälle
Teilnahme an Koordinations-, Prüf-, Inbetriebnahme- und Abnahmeterminen
Zusammenstellung der erforderlichen Dokumentations-, Bestands- und Revisionsunterlagen
Erschwernisse aus der fachgerechten Einhaltung von DIN-VDE, MLAR, EVU-Vorgaben, TAB, Herstellervorgaben, Brandschutzanforderungen, Montagehöhen, Koordinationserfordernissen, Prüfpflichten und Bauablaufanforderungen werden nicht gesondert vergütet.
Prüf- und Hinweispflichten / Bedenkenanmeldung
Der Auftragnehmer hat vor Beginn und während der Ausführung alle Vorleistungen, Unterlagen, Einbausituationen, Schnittstellen und technischen Vorgaben eigenverantwortlich zu prüfen.
Zu prüfen sind vor allem:
Übereinstimmung von Leistungsverzeichnis, technischen Vorbemerkungen, Ausführungsplänen, Schemata und Detailplänen
Anschlussbedingungen des zuständigen EVU bzw. Netzbetreibers
Ausführbarkeit der Hauptverteilung, Wandlermessungen, Zählerhauptverteilung und Unterverteilungen
Lage, Größe, Zugänglichkeit und Wartbarkeit von Verteilern, Messanlagen, Netzwerkschränken, SAT-Komponenten, Klingelanlagen, Ladeinfrastruktur, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen und Bedienkomponenten
Ausführbarkeit der Kabel- und Leitungsführung ohne unzulässige Kollisionen mit Rohbau, HLS, Lüftung, Trockenbau, Brandschutz, Statik, Fassade, Fenster, Deckenbau und Ausbau
Anforderungen an Erdung, Potentialausgleich, Überspannungsschutz und Schutzmaßnahmen
Einhaltung der Abschaltbedingungen, Spannungsfallvorgaben und zulässigen Strombelastbarkeit
Anforderungen an MLAR, Brandschutzschottungen, Funktionserhalt und Leitungsführung in Flucht- und Rettungswegen
Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung, Rettungszeichenleuchten, Prüfbuch und Betriebsdauertest
Anforderungen an strukturierte Datenverkabelung, SAT-Anlage, Klingelanlage und Fernmeldeanlagen
Anforderungen an E-Mobilität, Lastmanagement, Kommunikationskomponenten und Stromversorgung
Anforderungen an Leuchten, Beleuchtungsstärken, Schutzarten und Bemusterung
Anforderungen an Bestandsunterlagen, Prüfprotokolle, Schaltpläne und Revisionspläne
Erkennt der Auftragnehmer fehlende Angaben, Widersprüche, ungeeignete Vorleistungen, nicht ausführbare Details, unzureichende Revisionsmöglichkeiten, fehlende Brandschutz- oder MLAR-Details, unzulässige Leitungsführungen, unzureichende Schutzmaßnahmen, fehlende Freigaben, unklare EVU-Vorgaben oder sonstige Ausführungsrisiken, hat er unverzüglich und vor Ausführung schriftlich Bedenken anzumelden.
Eine Ausführung ohne vorherige schriftliche Klärung entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Mangelfreiheit, Betriebssicherheit, Personenschutz, Brandschutz, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Nachweisfähigkeit seiner Leistung.
Bauleitung / Fachbauleitung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn einen verantwortlichen, fachkundigen und deutschsprachigen Bauleiter bzw. Fachbauleiter schriftlich zu benennen.
Der benannte Bauleiter bzw. Fachbauleiter muss mit Niederspannungsschaltanlagen, Hauptverteilungen, Wandlermessungen, Unterverteilungen, Baustrom, Baubeleuchtung, Kabelverlegesystemen, Hauptleitungen, Erdung, Potentialausgleich, Überspannungsschutz, Sicherheitsbeleuchtung, Beleuchtungsanlagen, E-Mobilität, HLS-Anschlüssen, Klingelanlagen, SAT-Anlagen, Datentechnik, Prüfungen nach DIN VDE und Revisionsunterlagen vertraut sein.
Er hat die Arbeiten vor Ort fachlich zu überwachen, die Mitarbeiter einzuweisen, Nachunternehmer zu koordinieren, Qualitätskontrollen durchzuführen, Montagen freizugeben, Prüfungen zu organisieren und an den erforderlichen Baustellen- und Koordinationsbesprechungen teilzunehmen.
Bei Nichterscheinen des benannten Vertreters zu einer ordnungsgemäß angekündigten Baubesprechung ist der Auftraggeber berechtigt, je Termin pauschal 300,00 € netto von der nächsten fälligen Zahlung bzw. der Schlussrechnung einzubehalten, sofern keine rechtzeitig angezeigte und vom Auftraggeber akzeptierte Verhinderung vorliegt.
Der Auftragnehmer bleibt für die ordnungsgemäße Leistung seiner Mitarbeiter, Nachunternehmer und Lieferanten voll verantwortlich.
Aufmaß, Abrechnung, Mengen und Massen
Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach den vertraglichen Vereinbarungen, dem Leistungsverzeichnis sowie den Abrechnungsregeln der einschlägigen ATV der VOB/C.
Der Auftragnehmer hat prüfbare Aufmaße zu erstellen und diese positionsbezogen, abschnittsbezogen, geschossbezogen, raumbezogen, stromkreisbezogen, verteilungsbezogen und planbezogen nachvollziehbar vorzulegen. Erforderliche Skizzen, Planmarkierungen, Kabel- und Stromkreislisten, Messprotokolle, Fotodokumentationen, Lieferscheine und Massenermittlungen sind beizufügen.
Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebenen Mengen und Massen vor Angebotsabgabe anhand der übergebenen Unterlagen, Pläne, Schemata und örtlichen Gegebenheiten eigenständig zu prüfen.
Grundlagen sind vor allem:
Leistungsverzeichnis
technische Vorbemerkungen
Grundrisse, Schnitte und Detailpläne
Verteiler- und Stromlaufschemata
Beleuchtungspläne
Sicherheitsbeleuchtungsunterlagen
Installationspläne Allgemeinbereiche und Wohnungsbereiche
HLS-Schnittstellenlisten
E-Mobilitätsunterlagen
Datentechnik-, SAT- und Klingelanlagenunterlagen
Brandschutz-, MLAR- und Schottunterlagen
Vorgaben des EVU bzw. Netzbetreibers
Ergeben sich erkennbare Mengenabweichungen, fehlende Angaben oder Widersprüche zwischen Leistungsverzeichnis, Plänen, Schemen und technischen Anforderungen, sind diese vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Schließen von Schächten, Decken, Vorwänden, Installationswänden, Fußbodenaufbauten, Brandschutzschottungen, Kabelkanälen oder Verkleidungen zu dokumentieren.
Ohne prüffähiges Aufmaß und erforderliche Dokumentation besteht kein Anspruch auf Freigabe der betreffenden Abrechnungsteile.
Werk- und Montageplanung / Bemusterung
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der freigegebenen Ausführungsunterlagen alle für seine Leistung erforderlichen Werk-, Montage-, Detail-, Verteiler-, Stromlauf-, Klemm-, Revisions- und Koordinationsunterlagen zu erstellen.
Darzustellen und abzustimmen sind vor allem:
Baustrom- und Baubeleuchtungsanlagen
Hausanschluss und Hauptverteilung
Wandlermessungen Allgemein und E-Mobilität
Zählerhauptverteilung Wohnungen
Unterverteilungen Tiefgarage, Hochparterre, Obergeschosse und Wohnungen
Stromkreisaufteilungen, Absicherungen, RCDs, Überspannungsschutz und Klemmenbelegung
Erdung, Potentialausgleich und Einbindung fremder leitfähiger Teile
Kabeltrassen, Kabelkanäle, Leitungswege, Sammelhalterungen und Kabelbühnen
Leitungsführung in Wohnungsbereichen, Fluren, Technikräumen und Tiefgarage
Leitungen für Sicherheitsbeleuchtung, HLS, Sonnenschutz und E-Mobilität
Installationsgeräte, Schalter, Taster, Steckdosen, Dosen und Beschriftungen
Sicherheitsbeleuchtung, Rettungszeichenleuchten und Prüfbuchanforderungen
Innen- und Außenbeleuchtung
Klingelanlage
SAT-Anlage
Datenübertragungsnetz und Netzwerkschränke
Durchbrüche, Kernbohrungen, Aussparungen und Brandschutzschottungen
Schnittstellen zu HLS, Lüftung, Aufzug, Küche, Fassade, Fenster, Rohbau, Trockenbau, Deckenbau und Betreiber
Folgende Unterlagen sind rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen:
Montagezeichnungen
Verlegepläne
Verteileraufbaupläne
Stromlaufpläne
Klemmpläne
Kabel- und Leitungslisten
Datenblätter
Einbau- und Montageanleitungen
Beleuchtungsberechnungen, soweit geschuldet
Angaben zu Schutzmaßnahmen, Abschaltbedingungen und Spannungsfall
Angaben zu Brandschutz, MLAR und Schottungen
Angaben zu SAT-, Daten- und Klingelanlagen
Angaben zu Sicherheitsbeleuchtung, Prüfbuch und Betriebsdauertest
Schnittstellenlisten zu EVU, HLS, Lüftung, Aufzug, MSR, Küchenplanung und anderen Gewerken
Es darf nur nach freigegebenen Montageunterlagen gearbeitet werden. Arbeiten nach nicht freigegebenen oder eigenmächtig geänderten Unterlagen erfolgen auf Risiko des Auftragnehmers.
Alle gestaltungswirksamen, sichtbaren, wartungsrelevanten oder systemrelevanten Bauteile sind vor Bestellung und Einbau zu bemustern und durch die Bauleitung freizugeben. Dies betrifft unter anderem Schalterprogramme, Steckdosen, Leuchten, Rettungszeichenleuchten, Präsenzmelder, Klingelkomponenten, SAT-Komponenten, Datendosen, Brüstungskanäle, Verteilereinbauten, Beschriftungen und sichtbare Kabelverlegesysteme.
Ausführung Niederspannungsschaltanlagen und Verteilungen
Die Niederspannungsschaltanlagen, Hauptverteilung, Wandlermessungen, Zählerhauptverteilung und Unterverteilungen sind gemäß Leistungsverzeichnis, Planung, EVU-Vorgaben, DIN-VDE, Herstellerangaben und freigegebenen Verteilerunterlagen betriebsfertig herzustellen.
Zu beachten sind vor allem:
vollständige Lieferung, Montage, Verdrahtung und Beschriftung der Verteilungen
Einhaltung der geforderten Schutzart, Schutzklasse, Bauform und Abmessungen gemäß LV
Türbeschriftung mit Resopalschild oder gleichwertiger Beschriftung
unverlierbare und eindeutige Beschriftung aller Geräte hinter der Abdeckung
unverlierbare und eindeutige Beschriftung auf der Abdeckung
keine handschriftlichen Bezeichnungen
vollständige Belegung auf Reihenklemmen
keine freien Drähte
keine Steckklemmen, Lüsterklemmen oder vergleichbare unzulässige Verbindungen
herstellergerechte Beschriftung der Reihenklemmen
innere Verdrahtung zwischen Klemme und Schaltgerät ausschließlich in geeigneter flexibler Ader
unterschiedliche Aderfarben entsprechend Verwendung und Spannungsart
Einsatz von Nullleitertrennklemmen, soweit erforderlich
fachgerechte Kabeleinführungen unter Erhalt der Schutzart
Rangierkanäle über die erforderliche Schrankbreite
Einbau von Überspannungsschutzkomponenten gemäß Leistungsverzeichnis
Hinterlegung der Schaltpläne in der jeweiligen Verteilung
Erstellung der Schaltplan- und Revisionsunterlagen
Verteilungsklemmen, Verdrahtungsanteile, systemgebundenes Zubehör, Kleinmaterial, Beschriftungen, Sicherungen und sonstige für die betriebsfertige Herstellung erforderliche Komponenten sind einzukalkulieren, soweit das Leistungsverzeichnis keine gesonderte Position vorsieht.
Erdung, Potentialausgleich und Überspannungsschutz
Der Potentialausgleich ist gemäß DIN VDE 0100-540, Leistungsverzeichnis, Planung und den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen.
Zu beachten sind vor allem:
Einbindung der technischen Gewerke, wie Heizung, Lüftung, Sanitär, Aufzüge und sonstige leitfähige Anlagenteile
Einbindung der Kabeltrassen und Kanalsysteme in den Potentialausgleich
Lieferung und Montage aller erforderlichen Potentialausgleichsschienen, Leiter, Klemmen, Erdungsstützpunkte, Anschlüsse und Befestigungsmaterialien
unverlierbare, maschinelle Beschriftung der Potentialausgleichsschienen und Leiter
koordinierte Ausführung des Überspannungsschutzes
Einbau von Kombiableitern, Typ-2-Ableitern und sonstigen Überspannungsschutzkomponenten gemäß Leistungsverzeichnis
Beachtung der energetischen Koordination und Herstellerangaben
Prüfung und Dokumentation der Schutzleiter- und Potentialausgleichsverbindungen
Alle Anschlüsse sind dauerhaft, zugänglich, korrosionsgeschützt und prüfbar herzustellen.
Kabel, Leitungen, Kabelverlegesysteme und Installation
Kabel, Leitungen, Kabeltrassen, Leitungsführungskanäle, Sammelhalterungen, Kabelbühnen, Rohre und Installationssysteme sind gemäß Leistungsverzeichnis, Planung, DIN-VDE, MLAR und Herstellervorgaben vollständig und fachgerecht zu liefern und zu montieren.
Zu beachten sind vor allem:
dauerhafte Kabelbeschriftung in den Verteilungen mit Kabelmarkern
zusätzliche Kabelschilder bei Starkstromleitungen über 100 m mindestens alle 50 m und bei Gebäudeaus- bzw. Gebäudeeintritten
geordnete Kabelverlegung in abgehängten Decken
keine lose oder ungeordnete Kabelverlegung in Deckenhohlräumen
dauerhafte Befestigung von Leitungen in Zwischendecken im geforderten Abstand
Befestigung mit geeigneten Schellen
keine Verwendung von Hakennägeln, Gips oder Klebung als Leitungsbefestigung
senkrechte bzw. waagerechte Leitungsführung
Einhaltung der Installationszonen bei Unterputzverlegung
Berücksichtigung aller Verlegearten in den Einheitspreisen
fachgerechte Ausführung von Kabelverlegesystemen einschließlich Trennstegen, Erdungszubehör, Verbindungsmaterial, Befestigungen und Schutzmaßnahmen
Schutz der Kanäle bis zur Abnahme
halogenfreie Leitungsführungskanäle, soweit im LV beschrieben
Berücksichtigung kleiner Ausschnitte, Bohrungen und systembedingter Zuschnitte gemäß LV
Ausführung von Kernbohrungen und Schutzmaßnahmen gegen Staub und Wasser, soweit beauftragt
Kabel und Leitungen sind so zu installieren, dass die spätere Dämmung bzw. Isolierung der Gebäudehülle nicht beeinträchtigt wird. Erforderliche Abstimmungen mit Bauherr, Architekt, Bauleitung und angrenzenden Gewerken sind rechtzeitig durchzuführen.
Installationsgeräte, Wohnungsbereiche und HLS-Schnittstellen
Installationsgeräte sind entsprechend Leistungsverzeichnis, Planung, Nutzungsanforderung, Umgebungsbedingungen und Herstellerangaben zu liefern, zu montieren, zu beschriften und betriebsfertig anzuschließen.
Zu beachten sind vor allem:
Lieferung und Montage von Schaltern, Tastern, Steckdosen, Gerätedosen, Hohlwanddosen, Betondosen, Zentralplatten, Wippen und Abdeckrahmen gemäß LV-Systematik
einheitliche Montage innerhalb eines Systems und Fabrikats
Einhaltung der Höhenlinien nach DIN 18015, soweit nicht anders vorgegeben
Schalter und Tasterleitungen mindestens 5-adrig, soweit im LV gefordert
vorrangige Verwendung von Schalterabzweigdosen, soweit vorgesehen
Einfräsen bzw. Einstemmen von Schalter- und Gerätedosen, soweit erforderlich
vollständige Verdrahtung und betriebsfertiger Anschluss
Eintragung aller Schalter, Taster und Steckdosen mit Stromkreisnummer in die Revisionspläne
Installationsgeräte mit Beschriftungsfeld und maschineller Beschriftung, soweit im LV gefordert
Die Kabelverlegung in Wohnungsbereichen erfolgt gemäß LV überwiegend über Leichtbauwände oder Rohfußboden. Die Verkabelung der Flure erfolgt mittels Kabelklammern an der Decke. In Tiefgarage und Technikräumen ist eine teilweise Verlegung über Kabelbühnen zu berücksichtigen. Im Technikbereich ist die Installation auf Putz, im Übrigen unter Putz auszuführen, soweit das LV nichts anderes vorgibt.
Anschlüsse und Installationen für HLS, Lüftung, Aufzüge, Küchen und sonstige haustechnische Anlagen sind mit den jeweiligen Gewerken rechtzeitig abzustimmen. Anschlusswerte, Leitungswege, Schaltfunktionen, Freigaben, potentialfreie Kontakte, Steuerleitungen und Inbetriebnahmevoraussetzungen sind rechtzeitig schriftlich abzufragen und zu dokumentieren.
Beleuchtungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung
Die Beleuchtungsanlagen sind gemäß Leistungsverzeichnis, Planung, DIN-VDE, DIN EN 12464, DIN 5035, Herstellerangaben und den Anforderungen an Nutzung, Schutzart und Montageort vollständig herzustellen.
Zu beachten sind vor allem:
Lieferung, Montage und Anschluss der ausgeschriebenen Innenleuchten
Lieferung, Montage und Anschluss der ausgeschriebenen Außenleuchten
LED-Technik gemäß LV und Planung
Schutzarten gemäß Einsatzort, z. B. Feuchtraumleuchten IP65, soweit ausgeschrieben
Bemusterung der Leuchten vor Ausführung
Nachweis der Beleuchtungsstärke mittels Berechnung und Messung für jeden Raum
Berücksichtigung von Farbvarianten ohne Mehrpreis, soweit im LV vorgegeben
fachgerechte Montage von Präsenzmeldern, Schaltern, Tastern und Steuerungen, soweit vorgesehen
vollständige Beschriftung, Dokumentation und Eintragung in Revisionspläne
Die Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist gemäß Leistungsverzeichnis, DIN VDE 0108, DIN EN 50172, Brandschutzvorgaben und Herstellerangaben vollständig zu liefern, zu montieren, zu programmieren, zu prüfen und zu dokumentieren.
Zu beachten sind vor allem:
Rettungszeichenleuchten zur Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege
Sicherheitsleuchten bzw. Leuchten in Bereitschaftsschaltung zur Ausleuchtung der Flucht- und Rettungswege
automatische Einschaltung bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung, soweit vorgesehen
Beschriftungsschilder mit UV-Nummer, Stromkreisnummer und laufender Nummer
Programmierung und Einweisung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage
gemeinsamer Betriebsdauertest
Erstellung und Übergabe eines Prüfbuches
Einzeichnen der Rettungszeichenleuchten in den Installationsplan
Erstellung und Hinterlegung der Verdrahtungspläne der Busleitungsverteiler
Dokumentation in Papierform und digital gemäß Leistungsverzeichnis
Die Sicherheitsbeleuchtung darf erst nach vollständiger Prüfung, dokumentierter Einweisung, Prüfbuchübergabe und vollständiger Dokumentation als abnahmefähig gelten.
E-Mobilität
Die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Leistungen für E-Mobilität sind gemäß Planung, Herstellerangaben, DIN-VDE, EVU-/Netzbetreibervorgaben und den Anforderungen an Betriebssicherheit, Schutzmaßnahmen und Lastmanagement auszuführen.
Zu beachten sind vor allem:
Wandlermessung E-Mobilität
Vorbereitung bzw. Einbau von Komponenten für Lastmanagement
dynamisches bzw. statisches Lastmanagement gemäß Leistungsverzeichnis
Kommunikationskomponenten für Ladepunkte, soweit ausgeschrieben
Anschlussarbeiten aller Kabel und Leitungen
Schutzorgane, Überspannungsschutz und Verteilereinbauten gemäß LV
Schnittstellen zu Netzbetreiber, Betreiber, Hauptverteilung, Messung, Datenkommunikation und späteren Ladepunkten
Beschriftung, Prüfung, Dokumentation und Hinterlegung der Schaltpläne
Erforderliche Freigaben, Anschlussbedingungen, Leistungsbegrenzungen, Lastmanagementvorgaben und Kommunikationsschnittstellen sind rechtzeitig mit Bauleitung, Fachplanung, Betreiber und zuständigem Netzbetreiber abzustimmen.
Fernmelde-, Informations-, SAT-, Klingel- und Datentechnik
Die Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen sind gemäß Leistungsverzeichnis, Planung, DIN-/EN-Normen, Herstellerangaben und den Anforderungen an Betriebssicherheit, Übertragungseigenschaften, Beschriftung und Dokumentation herzustellen.
Zum Leistungsumfang gehören je nach LV-Position unter anderem:
Such- und Signalanlagen
Klingelanlage
Fernseh- und Antennenanlagen
SAT-Anlage
Datenübertragungsnetz
Datentechnik
Kabelverlegesysteme und Leitungen für Fernmelde- und Informationstechnik
Netzwerkschränke, Anschlussdosen, Verteiler, Patchfelder und Zubehör, soweit ausgeschrieben
Die gültigen Normen und Standards für die Installation eines strukturierten Netzes der Klasse E sind einzuhalten. Alle Bauteile sind dauerhaft, unverlierbar und maschinell zu beschriften. In den beschriebenen 19"-Schränken sind die geforderten Freiplätze vorzuhalten.
Für die Fernseh- und Antennenanlage ist die SAT-Anlage gemäß LV und DIN EN 50083 / DIN VDE 0855 zu planen, zu montieren, auszurichten, zu prüfen und zu dokumentieren. Parabolantenne, Multischalter, Verstärker, Verteiler, Leitungen und Antennenanschlüsse sind gemäß Planung und Leistungsverzeichnis zu koordinieren.
Eine Unterscheidung zwischen Telefon- und Datenanschluss erfolgt gemäß LV nicht, soweit die Planung nichts anderes vorgibt. Die Leitungsführung und sternförmige Versorgung sind entsprechend Leistungsverzeichnis und Planung umzusetzen.
Brandschutz, MLAR, Funktionserhalt und Durchführungen
Für den vorbeugenden Brandschutz sind im Bereich der Elektrotechnik alle baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen zu berücksichtigen, die sich aus Leistungsverzeichnis, Brandschutzkonzept, MLAR, Landesbauordnung, Baugenehmigung, eingeführten Technischen Baubestimmungen und Herstellerangaben ergeben.
Zu beachten sind vor allem:
brandschutztechnische Schottung von Kabel- und Leitungsdurchführungen
Verlegung von Kabeln und Leitungen gemäß MLAR
geeignete Leitungsanlagen in Flucht- und Rettungswegen
Funktionserhalt, soweit im LV, Brandschutzkonzept oder in der Planung gefordert
zugelassene Abschottungssysteme mit Verwendbarkeitsnachweis
fachgerechte Kennzeichnung der Schottungen
Dokumentation der Durchführungen und Schottungen vor dem Schließen
Abstimmung von Wand- und Deckendurchbrüchen mit Bauleitung, Statik, Brandschutz und Rohbau
fachgerechtes Verschließen von Restöffnungen, soweit im Leistungsumfang enthalten
Abweichungen von zugelassenen Brandschutzsystemen, MLAR-Vorgaben oder Einbauanleitungen sind unzulässig, sofern keine schriftliche Freigabe der Fachplanung, des Brandschutzplaners, des Systemhalters und des Auftraggebers vorliegt.
Schutzmaßnahmen, Reinigung und Arbeitssicherheit
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für Personen, Bauteile, Materialien, fertige Leistungen und angrenzende Gewerke vorzusehen.
Hierzu zählen vor allem:
Schutz vorhandener Bauteile, Oberflächen und Einrichtungen
Schutz selbst eingebauter Verteiler, Kabel, Leitungen, Kanäle, Installationsgeräte, Leuchten und Datenkomponenten
Schutz von Kanalsystemen bis zur Abnahme, soweit im LV gefordert
Schutz vor Staub, Feuchtigkeit, Wasser, Mörtel, Farbe, mechanischer Beschädigung und unbefugter Benutzung
Schutzmaßnahmen bei Kernbohrungen gegen Staub und Wasser in angrenzenden Räumen
sichere Lagerung von Verteilern, Leuchten, Kabeln, Leitungen, Installationsgeräten, Datenkomponenten und Zubehör
sichere Arbeitsplätze, Leitern, Gerüste und Hebemittel
Beachtung elektrischer Gefahren und Arbeiten nur durch fachkundige Personen
Einhaltung der Baustellenordnung, DGUV-Regelwerke und Unfallverhütungsvorschriften
Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsbereiche, Lagerflächen, Montagebereiche, Technikräume, Schächte, Verkehrswege und Materialflächen arbeitstäglich sauber zu halten. Verpackungen, demontierte Bauteile, Reststoffe, Verschnitt, Kabelreste, Leitungsmaterial, Dosenreste, Bohrkerne, Staub, Schmutz und Bauschutt aus dem eigenen Leistungsbereich sind unverzüglich aus dem Gebäude zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Kommt der Auftragnehmer seiner Reinigungspflicht trotz Aufforderung nicht nach, kann der Auftraggeber die Reinigung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen.
Prüfungen, Messungen und Inbetriebnahme
Die Elektroanlagen sind vor Übergabe vollständig zu prüfen, zu messen, zu dokumentieren und funktionsfähig in Betrieb zu nehmen.
Zu prüfen und zu dokumentieren sind vor allem:
Erstprüfung gemäß DIN VDE 0100-600
Schutzleiterverbindungen
Potentialausgleich
Isolationswiderstände
Schleifenimpedanz
Abschaltbedingungen
RCD-Prüfungen
Polarität und Zuordnung der Stromkreise
Spannungsfall, soweit nachzuweisen
Funktion der Verteilungen und Schutzeinrichtungen
Funktion der Überspannungsschutzkomponenten
Funktion der Sicherheitsbeleuchtung einschließlich Betriebsdauertest
Funktion der Allgemeinbeleuchtung und Außenbeleuchtung
Beleuchtungsstärken nach Berechnung und Messung
Funktion der HLS-Anschlüsse
Funktion der E-Mobilitätskomponenten und des Lastmanagements, soweit im LV enthalten
Funktion der Klingelanlage
Funktion der SAT-Anlage
Funktion und Messung der Datentechnik, soweit geschuldet
Beschriftung und Stromkreiszuordnung
Vollständigkeit der Schaltpläne und Revisionsunterlagen
Über jede Prüfung ist ein prüffähiges Protokoll zu erstellen. Prüfungen, die ohne rechtzeitige Anzeige durchgeführt wurden und später nicht mehr nachvollziehbar sind, gelten nicht als prüffähiger Nachweis.
Die Inbetriebnahme hat koordiniert mit EVU/Netzbetreiber, Elektro-Fachplanung, Bauleitung, Betreiber, HLS, Lüftung, Aufzug, MSR und weiteren betroffenen Gewerken zu erfolgen. Erforderliche bauseitige Voraussetzungen sind rechtzeitig schriftlich anzufordern.
Dokumentation verdeckter Leistungen
Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Schließen, Überdecken, Einbetten, Abschotten, Verkleiden oder Verschließen vollständig zu dokumentieren.
Zu dokumentieren sind vor allem:
Kabel- und Leitungsführungen in Schächten, Deckenhohlräumen, Vorwänden, Leichtbauwänden und Fußbodenaufbauten
Kabeltrassen, Sammelhalterungen, Kabelbühnen und Leitungsführungskanäle
Unterputzinstallationen
Dosen, Abzweigdosen, Klemmstellen und Geräteanschlüsse
Leitungen der Sicherheitsbeleuchtung
HLS-Anschlüsse
E-Mobilitätsleitungen und Kommunikationsleitungen
Daten-, SAT- und Klingelleitungen
Potentialausgleichsleitungen und Erdungsanschlüsse
Brandschutzschottungen und Leitungsdurchführungen
Kernbohrungen, Durchbrüche und Restöffnungen
Schallschutz- und Brandschutzmaßnahmen
Sonderbefestigungen und Unterkonstruktionen
Revisionsöffnungen und Zugänglichkeiten
Die Dokumentation ist mit Datum, Geschoss, Raum, Achse, Stromkreis- bzw. Anlagenbezeichnung, Bauteilbezug und Fotos zu versehen. Sie ist Bestandteil der Abrechnungs- und Abnahmeunterlagen.
Nachweise, Bestandsunterlagen und Betreiberunterweisung
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Eigenkontrollen, Prüfungen, Messungen und Nachweise durchzuführen und zu dokumentieren.
Spätestens zur Abnahme, bei prüfpflichtigen oder verdeckten Leistungen bereits vor dem Schließen bzw. Überdecken, sind vorzulegen:
freigegebene Werk- und Montageplanung
Installationspläne
Verteilerpläne
Stromlaufpläne
Klemmpläne
Kabel- und Leitungslisten
Bestandszeichnungen und Revisionspläne
Schaltplanunterlagen der Verteilungen
Stücklisten der eingebauten Geräte in Schaltschränken und Verteilungen mit Lieferfirma und Typ
Datenblätter und Montageanleitungen
Leistungserklärungen und CE-Kennzeichnungen, soweit erforderlich
VDE-Prüfprotokolle
DGUV-Prüfprotokolle, soweit erforderlich
Dokumentation der Erstprüfung
Messprotokolle
Beleuchtungsberechnungen und Beleuchtungsstärkemessungen
Dokumentation Sicherheitsbeleuchtung einschließlich Prüfbuch
Verdrahtungspläne der Busleitungsverteiler, soweit vorhanden
Dokumentation der SAT-Anlage
Dokumentation der Datentechnik
Dokumentation der Klingelanlage
Nachweise zu Brandschutzschottungen und MLAR-Durchführungen
Beschilderungs- und Kennzeichnungsnachweise
Bedienungs- und Wartungsanleitungen
Materiallisten mit Listennummer und Bezugsquellen
Liste eingestellter Parameter
Abnahmebescheinigungen amtlicher Sachverständiger, soweit gefordert
Einweisungsprotokoll des Betreibers
Fotodokumentation verdeckter Leistungen
DGNB-relevante Nachweise, sofern vertraglich gefordert
Die Revisionsunterlagen sind gemäß Leistungsverzeichnis in der geforderten Anzahl, geordnet in Ordnern mit Rückenschild, Inhaltsverzeichnis und Register sowie zusätzlich digital im geforderten Datenformat zu übergeben. Schaltpläne sind in der jeweiligen Verteilung zu hinterlegen.
Die Bestandsunterlagen müssen die tatsächlich ausgeführte Anlage vollständig und widerspruchsfrei abbilden. Änderungen in der Architektur, Wandstellungen, Türanschlägen, Leitungsführungen, Klemmstellen, Leuchten, Signal- und Meldegeräten, Installationsgeräten, Abzweigdosen und Verteilungen sind einzutragen.
Der Betreiber ist in Funktion, Bedienung, Wartung, Störungsbehebung, Sicherheitsbeleuchtung, Prüfbuchführung, Grenzen der Selbsthilfe, Verhalten bei Störungen und Gefahren durch elektrischen Strom einzuweisen. Die Einweisung ist mit Datum, Teilnehmern, Inhalt und Unterschriften zu protokollieren.
Ohne vollständige Unterweisung und vollständige Unterlagen gilt die Leistung nicht als vollständig abnahmefähig.
Abnahme
Die Abnahme erfolgt förmlich nach vollständiger, mangelfreier, gereinigter, geprüfter, funktionsfähiger, betriebsbereiter und vollständig dokumentierter Fertigstellung der Leistung.
Der Auftragnehmer hat die Abnahme schriftlich zu beantragen. Der Auftraggeber führt die Abnahme innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang des Abnahmeverlangens durch, sofern die Leistung abnahmefähig und vollständig prüfbar ist.
Die vollständigen Planungs-, Prüf-, Revisions-, Bedienungs-, Wartungs-, Einweisungs- und Bestandsunterlagen sind spätestens 12 Kalendertage vor Beantragung der Abnahme vollständig vorzulegen, sofern in den Vertragsunterlagen keine abweichende Frist geregelt ist. Fehlende, unvollständige oder nicht prüffähige Unterlagen können zur Verweigerung der Abnahme führen.
Voraussetzung für die Abnahme sind vor allem:
vollständige Fertigstellung aller Elektroinstallationsleistungen
vollständige Prüfung und Messung nach DIN VDE
vollständige Prüfprotokolle
vollständige Inbetriebnahme aller Anlagen und Anlagenteile
vollständige Beschriftung und Kennzeichnung
vollständige Schaltplanunterlagen
vollständige Verteilungen einschließlich hinterlegter Schaltpläne
vollständige Sicherheitsbeleuchtungsdokumentation einschließlich Prüfbuch und Einweisung
vollständige Beleuchtungsnachweise, soweit gefordert
vollständige Dokumentation von SAT-, Daten- und Klingelanlagen
vollständige Brandschutz- und MLAR-Nachweise, soweit geschuldet
vollständige Dokumentation verdeckter Leistungen
vollständige Bestands- und Revisionsunterlagen
vollständige Bedienungs-, Wartungs- und Herstellerunterlagen
vollständige Betreiberunterweisung mit Protokoll
gereinigte Arbeitsbereiche
Beseitigung wesentlicher Mängel
prüffähiges Aufmaß, soweit für die Abrechnung erforderlich
Die bloße Nutzung, Teilnutzung, Inbetriebnahme, Weiterbearbeitung, Verkleidung oder Überdeckung einzelner Anlagenteile gilt nicht automatisch als Abnahme.
Einwände, zusätzliche/geänderte Leistungen und Anerkennung
Einwände gegen das Leistungsverzeichnis, gegen Mengen, Verlegewege, Leitungsdimensionierungen, Verteilergrößen, Schutzorgane, Stromkreisaufteilungen, Anschlusswerte, Beleuchtungsstärken, EVU-Vorgaben, Brandschutzanforderungen, MLAR-Anforderungen, Schnittstellen, Durchbrüche, Schachtbelegungen, Zugänglichkeiten, Wartungsflächen oder Herstellervorgaben sind vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er die Unterlagen geprüft hat und die ausgeschriebenen Leistungen vollständig, funktionsfähig, betriebssicher, dauerhaft, systemgerecht und abnahmefähig kalkuliert hat.
Zusätzliche oder geänderte Leistungen dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie vom Auftraggeber vor Ausführung schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden. Vor Beginn der Ausführung hat der Auftragnehmer ein prüffähiges Nachtragsangebot mit nachvollziehbarer Herleitung aus Vertragspreisen, Kalkulationsgrundlagen, Mengen, Lohn-, Material-, Geräte- und Nachunternehmeranteilen vorzulegen.
Dies gilt vor allem bei Änderungen an Verteilungen, Messanlagen, Schutzorganen, Leitungsführungen, Kabelwegen, Kabelquerschnitten, Installationsgeräten, Leuchten, Sicherheitsbeleuchtung, E-Mobilität, HLS-Anschlüssen, Datentechnik, SAT-Anlage, Klingelanlage, Brandschutzmaßnahmen, MLAR-Maßnahmen, Dokumentationsumfang, Bauablauf und Montageabschnitten.
Eigenmächtig ausgeführte zusätzliche Leistungen ohne schriftliche Anordnung begründen keinen Vergütungsanspruch, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Anspruchsgrundlage besteht.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter diese gewerkespezifischen Vorbemerkungen als verbindlichen Bestandteil seiner Leistung, Kalkulation und Ausführung an. Alle hier beschriebenen Anforderungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht ausdrücklich als gesonderte Position im Leistungsverzeichnis ausgewiesen sind.
Besondere Vorbemerkungen – Elektroinstallation
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
1. Allgemeine Vorbemerkungen
Es sind alle relevanten Vorschriften in aktueller Form einzuhalten.
Dieses sind z.B. die DIN-VDE, die MLAR (Muster-Leitungsanlagenrichtlinie), die Landesbauordnung, die Vorgaben des zuständigen EVUs, die Vorgaben der Berufsgenossenschaften, die Arbeitsstättenrichtlinien, die Auflagen des Brandschutzes und der örtlichen Baubehörde und Angaben im Bauschein.
Alle verwendeten Bauteile sind „fabrikneu“ zu liefern.
Ausführungspläne für Verteiler und Installation sind vom Bieter auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses zu erstellen und mit dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten abzustimmen.
Die Zeichnungen sind im Datenformat nach Wahl des Auftraggebers zu erstellen.
2. Abrechnung
Nach VOB / B+C in der letzt gültigen Fassung
3. Hinweis zur Kalkulation
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe vor Ort am Objekt über die
Gegebenheiten, mögliche Baustelleneinrichtungen, etc. zu informieren. Der Bieter verpflichtet sich, gemeinsam mit der Bauleitung die Termine und Details vorzuplanen.
Zusätzliche allgemeine Vorbemerkungen zur Kalkulation
1.0 Vorbemerkungen / Vertragstexte
1.1 Objektlage
Die ausgeschriebene Leistung umfasst das Gewerk Elektrotechnik.
2.0 Angebot und Ausführung
2.1
Hinweis, zum Zeitpunkt der Ausschreibung liegt die Baugenehmigung vor.
2.2
Genehmigungen für den öffentlichen Straßenraum (Gehweg oder Fahrbahn) sind rechtzeitig zu beantragen, zeitliche Verzögerungen aus zu spät eingeholten Genehmigungen gehen zu Lasten des AN.
2.3
Das Angebot ist für den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich.
2.4
Für die Bearbeitung und Preisfindung sind zu beachten:
Die VOB, neueste Fassung und die ergänzenden Vorschriften des BGB.
Die BauO mit Durchführungsverordnung und Ausführungs- bestimmungen.
Vorschriften der Deutschen Industrie-Norm (DIN) sowie alle Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
2.5
Alle angebotenen Leistungen verstehen sich als komplette Leistung einschließlich Material, Lieferung, Transport, Montage und sämtlicher erforderlichen Gerätschaften. Erneuerungsarbeiten auch einschl. Demontage und Entsorgung des Abbruchmaterials. Weiterhin alle notwendigen Leistungen, die in der Leistungs-
beschreibung nicht besonders genannt werden, jedoch zur vollständigen, einwandfreien funktionsbereiten und sachgemäßen Ausführung im einzelnen wie im ganzen notwendig sind.
2.6
Mit der angebotenen Leistung ist auch abgegolten die Abfuhr und Entsorgung aller anfallenden Altstoffe aus der Unternehmerleistung einschl. Deponie- u. Kippgebühr. Werden Verunreinigungen nicht selbständig beseitigt, geschieht dies auf Veranlassung der Bauleitung zu Lasten des Auftragnehmers. Die Baustelle ist im Arbeitsbereich arbeitstäglich besenrein zu reinigen. Verschmutzungen durch den Baustellenbetrieb auf Zufahrten und öffentlichen Verkehrsflächen sind unverzüglich zu beseitigen.
2.7
Zusätzlich zu den in der VOB/C Abschnitt Nr. 4 aufgeführten Nebenleistungen sind Maßnahmen zum Schutz von vorhandenen und selbst eingebauten Bauteilen, Einrichtungsgegenständen vor Verunreinigung und Beschädigung während der Ausführung Nebenleistungen, einschl. Lieferung und Beseitigung der hierzu erforderlichen Stoffe (Folien, Decken, Pappen, Holztafeln etc.)erforderlich.
2.8
Für die Lagerung von Geräten und Material sowie für die Aufstellung von Bauwagen, für die eigenen Mitarbeiter, wird innerhalb der Liegenschaft eine Fläche zur Verfügung gestellt. Diese Fläche wird vor Baubeginn mit der Bauleitung abgestimmt und festgelegt. Das Aufbauen, Vorhalten und Abbauen eigener Magazin-, Lager, sowie Unterkunftscontainer, für die Dauer der eigenen Arbeiten, obliegt dem AN. Die Bereitstellung von Waschgelegenheiten ist Sache des Auftragnehmers. Baustrom und Bauwasser sind vorhanden.
2.9
Schuttentsorgung ist nicht in den Allgemeinkosten enthalten. Sollte der AN der Aufforderung seiner Schuttentsorgung nicht nachkommen, so wird der Schutt zu Lasten des AN beseitigt.
2.10
Der Auftragnehmer versichert, die Ausführung innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeitspanne abzuschließen. Ein von der Bauleitung, bei Auftragsvergabe vorgelegter Bauzeitenplan ist, auch in seinen Einzelfristen vereinbarter Vertragsbestandteil. Der Bauzeitenplan bleibt auch in Fortschreibung vereinbarter Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber behält sich vor, Ausführungsfristen neu anzusetzen. Arbeiten, die zur Ausführung von Vor-, Zwischen- oder Nacharbeiten anderer Unternehmer nötig sind, hat der Auftragnehmer nach Aufforderung gesondert und kurzfristig auszuführen.
3.0 Auftragsvergabe
3.1
Die Art der Vergabe bestimmt der Auftraggeber. Er behält sich vor, einzelne Titel und Positionen nicht oder nur teilweise zu vergeben. Im Text vorgenommene Änderungen sind ungültig. Massenänderungen, die über das festgesetzte Maß der VOB hinausgehen, berechtigen nicht zur Änderung der Einheitspreise. Eine Vergütung für nach Auftragserteilung (auch unvorhergesehen) auftretende Lohn- und Materialpreiserhöhungen wird nicht gewährt.
3.2
Der Auftragnehmer bleibt wegen des Umfanges der Angebotsprüfungen bis 8 Wochen nach Abgabe seines Angebotes an dieses gebunden. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich schriftlich
3.3
Die VOB Teil B und C wird Vertragsbestandteil.
4.0 Außervertragliche Leistungen
4.1
Leistungen, die nicht im Angebot aufgeführt sind, müssen vom Auftragnehmer mindestens 8 Tage vor der Ausführung in Form eines Nachtragsangebotes eingereicht werden. Der Nachtrag ist schriftlich genehmigen zu lassen. Kalkulations- und Abrechnungsgrundlage für Nachträge sind das Hauptangebot und der Bauvertrag.
5.0 Verantwortliche Bauleitung
5.1
Nach der Landesbauordnung wird der Unternehmer nicht von der Pflicht der
Bauleitung für sein Gewerk entbunden. Der Unternehmer ist verpflichtet, übernommene Arbeiten ordnungsgemäß, entsprechend den öffentlich- rechtlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, ohne gegenseitige Gefährdung Dritter durchzuführen. Die Unternehmer haben dem Auftraggeber eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der Sicherheit und der Unfallvorschriften auf der Baustelle verantwortlich ist:
Fachbauleiter:.........................................................
5.2
Der Auftragnehmer nimmt regelmäßig mit fachkundiger und vertretungsberechtigter Person an den Baubesprechungen teil.
Der verantwortliche Vertreter des Auftragnehmers vor Ort führt ein Bautagebuch, aus dem alle zur Beurteilung des Bauablaufes notwendigen Angaben hervorgehen.
6.0 Schlussabnahme
6.1
Die Schlussabnahme erfolgt nur durch schriftliche Abnahmebescheinigung des Bauherrn.
6.2
Es gibt technische Begutachtungen, jedoch ausdrücklich keine Zwischenabnahmen bis zur Gesamtfertigstellung des Werkes. Anerkennung der Leistung und Übergang der Gefahrtragung werden erst mit der Schlussabnahme vollzogen.
7.0 Gewähr- und Sicherheitsleistungen
7.1
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Schlussabnahme. Der Auftragnehmer ist auch zur Mängel-
beseitigung bei der Abnahme vorhandener, nicht gerügter Mängel verpflichtet.
7.2
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vorgenannte Gewährleistungszeit auch mit seinen Nachunternehmern zu vereinbaren und nachzuweisen. Im Falle des Unvermögens des Auftragnehmers tritt dieser die Gewährleistungsansprüche über seine Nachunternehmer an den Aufraggeber ab.
7.3
Für Ansprüche des Auftraggebers wird für die Gewährleistungsdauer ein Sicherheitsbetrag in Höhe von 5% einbehalten. Dieser Sicherheitsbetrag kann vom Auftragnehmer durch eine selbstschuldnerische, unbefristete Bankbürgschaft einer inländischen Bank abgelöst werden. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer.
8.0 Abrechnungen und Zahlungen
8.1
Die Abrechnung erfolgt entsprechend den Vereinbarungen bei der Auftragserteilung. Nicht beauftragte Nachforderungen werden nicht anerkannt. Rechnungen sind prüfbar in doppelter Ausfertigung über den bauleitenden Architekten / Fachplaner vorzulegen.
9.0 Stundenlohnarbeiten
9.1
Stundenlohnarbeiten sind nur auf ausdrückliche Aufforderung des Auftraggebers auszuführen.
10.0 Haftung für Personen- und Sachschäden
10.1
Der Unternehmer ist verpflichtet, eine ausreichende Betriebshaft-
pflichtversicherung für Personen- und Sachschäden zu unterhalten und mit der Angebotsabgabe durch Versicherungsurkunde nachzuweisen.
11.0 Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
11.1
Diese gelten nur, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vom Auftraggeber anerkannt wurden und auch dann nur zweitrangig nach Bauvertrag und Leistungsverzeichnis.
Einfache Zusendung oder Verweis genügen nicht zur Vereinbarung.
Unterschrift (AN):.........................................................
Potentialausgleich
Herstellung des Potentialausgleichs nach DIN VDE 0100 Teil 540.
In den Einheitspreisen sind sämtliche zur betriebsfertigen Montage erforderlichen Befestigungsmaterialien sowie Dübel, Schrauben und das Anschließen mit einzurechnen. Es sind auch die technischen Gewerke, wie Heizung, Lüftung, Sanitär, Aufzüge etc. in den Potentialausgleich mit einzubeziehen. Die Potentialausgleichsschienen und die Kabel sind mit unverlierbarer, maschineller Beschriftung zu versehen.
Der Überspannungsschutz ist koordiniert auszuführen.
Verteilungen
Bei Verteilungseinbauten ist der Verdrahtungsanteil mit in der Betriebsmittelposition einzukalkulieren. Bei der Kalkulation sind ebenfalls die Verteilungsklemmen in die Betriebsmittelposition einzukalkulieren.
Vor der Montage der Verteiler sind Aufbau- und Stromlauf- und Klemmpläne zu erstellen und zur Genehmigung vorzulegen.
Kabel und Leitungen
Sämtliche Kabel sind in den Verteilungen dauerhaft mit Kabelmarkern zu beschriften, bei Starkstromleitungen, die länger als 100 Meter sind, sind zusätzlich alle 50 Meter und bei Gebäudeaus- bzw. -eintritten Kabelschilder zu setzen.
Die Kabel und Leitungen sind so zu installieren, dass eine spätere Isolierung der Gebäudehülle nicht beeinträchtigt wird. Hierzu ist eine Absprache mit dem Bauherren und dem Architekten durchzuführen.
Montagebeschriftungen sind vor der Abnahme zu entfernen.
Bei Aufputz-Montage müssen die Befestigungsschellen in gleichen Abständen installiert werden. Vor Montagebeginn der Aufputzinstallationen hat der Bieter unaufgefordert anhand von Montageplänen im Einvernehmen mit der Bauleitung festzulegen, wo Installationskanäle (bei Mehrfachkabeln) und wo Rohre eingesetzt werden. Hierbei ist der Bieter dafür verantwortlich, dass für den Auftraggeber die wirtschaftlichste Lösung bekommt. Die Festlegungen sind durch den Bieter in die Montageplanunterlagen aufzunehmen.
Kabelverlegungen innerhalb von abgehängten Decken sind so auszuführen, dass die Befestigung der Kabel an Bauteilen mit den vorgeschriebenen Befestigungsschellen erfolgt. Die ungeordnete Kabelverlegung innerhalb von Deckenhohlräumen ist nicht zulässig.
Die Leitungen in Zwischendecken sind in einem Abstand von 50 cm dauerhaft zu befestigen.
Die Befestigung der Kabel und Leitungen hat mit Schellen zu erfolgen, die Verwendung von Hakennägeln bzw. Gips als Befestigungsmaterial ist nicht zugelassen.
Das Befestigen von Kabeln und Leitungen durch Kleben ist nicht zulässig.
Auf eine senkrechte bzw. waagerechte Leitungsführung ist zu achten, insbesondere sind die Installationszonen für die Verlegung von Kabel und Leitungen in Unterputz-Ausführung zu beachten.
Die Kalkulation der Kabel und Leitungen muss für alle Verlegearten auskömmlich sein.
In die Einheitspreise (Mischverlegung) ist das Befestigungsmaterial, die Schlitze für die unter Putz Verlegung und das Verlegen in Teillängen mit einzukalkulieren.Ebenfalls sind Bohrungen bis 70mm Durchmesser in Mauerwerkswänden in der Kalkulation mit zu berücksichtigen.
Die Abschaltbedingungen und die Empfehlungen in der VDE zum Spannungsfall sind einzuhalten.
Installationsgeräte
Der Einheitspreis beinhaltet die Lieferung, Montage, das betriebsfertige Anschließen des Gerätes und die Beton-, Geräte- oder Hohlwanddose, wahlweise für Einzel oder Kombinationsmontage, mit quadratischer Zentralplatte und anteiligem Abdeckrahmen für Kombinationen, sowie Wippe. Die Schalter sind alle gleich, d. h., in ausgeschaltetem Zustand muß die Wippe oben liegen, zu montieren.
Es sind alle Höhenlinien gem. DIN 18015 einzuhalten, sofern nicht anders vorgegeben.
Schalter und Tasterleitungen sind mind. 5-adrig auszuführen. Es sind vorrangig Schalterabzweigdosen zu setzen. Schalterdosen bzw. Gerätedosen sind einzufräsen oder, wenn erforderlich, einzustemmen; das Erstellen der Aussparung für die Dosen ist bei der Kalkulation des entsprechenden Installationsgerätes mit einzukalkulieren, die Gerätedosen für Brüstungskanäle sind ebenfalls zu berücksichtigen. Es ist stets nur ein Fabrikat innerhalb eines Systems zu verwenden.
Mit den angegebenen Preisen sind die Kostenteile für den Einbau und Anschluss sowie Hilfs-, Klein- und Verbindungsmaterial abgegolten. Vor Beginn der Ausführung ist die gesamte Installation mit der Bauführung gem. Einrichtungsplänen festzulegen. Die Installationsschaltungen und -geräte sind komplett mit Verdrahtung und Montage zu liefern und zu erstellen.
Alle Schalter, Taster und Steckdosen sind mit Stromkreisnummer in die Revisionspläne einzuzeichnen. Installationsgeräte mit Beschriftungsfeld und maschineller Beschriftung.
Verlegesysteme
Anforderungen an die technische Ausführung von Kabelträgersystemen:
Zu den Kabelträgersystemen gehören die erforderlichen Befestigungsmaterialien , wie Befestigungswinkel, Klemmwinkel, Stahl- und Spreizdübel, Schrauben mit Zubehör, Distanzstücke, Trägerklauen, Ankerbolzen, Verbindungsstücke, Klemmstücke, Klemmschellen, Wandbügel, Trägerlaschen, Schutzkappen, Eckbleche, Anschlußstücke, Auflagewinkel, Überschubhülsen und -schmiegen, Gelenkstücke, Auflager, Anschlußlaschen, Abstandslaschen, Halterkupplungen, wie Kupplungspaare, Kupplungsstifte, Kanalklammern pro Meter zum fixieren der Kanaltrennwand, Leiterhalter, Erdungsstützpunkte und Erdanschlussklemmen, sonstige Kleinteile und Befestigungsmaterialien.
Es sind unbedingt die Herstellerbedingungen für vorgeschriebene Materialien zu verwenden. Bei der Kalkulation des Kanaloberteils sind die Geräteblenden längenmäßig auszusparen. Das System ist komplett mit Kanaldoppeltrennwand zu bestücken. Dieses ist bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Schnitte sind in den Fensternischen grundsätzlich nicht zugelassen. Demzufolge ist der Kanalverschnitt, der hierdurch entsteht im Einheitspreis zu berücksichtigen.
Das Kanalsystem ist komplett in den Potentialausgleich einzubeziehen. Das komplette Erdungszubehör, auch Kabel und Leitungen sind mit dem EP abgegolten.
Das Kanalsystem ist komplett zu liefern und zu montieren.
Die Kanäle sind zum Schutz bis zur Abnahme mit Folie abzukleben.
Kleine Ausschnitte und Bohrungen bis 8 cm² sind mit dem EP abgegolten.
Kunststoffleitungsführungskanal, halogenfrei, bestehend aus Unterteil und Oberteil einschl. dem notwendigen Zubehör zur Befestigung.
Alle Kabeltrassen/-kanäle sind mit Trennsteg zu kalkulieren.
Telefon- und Datentechnik
Die gültigen Normen (DIN EN 50173 Entwurf 2001-10, etc.) und Standards für die Installation eines strukturierten Netzes der Klasse E sind einzuhalten und zu beachten.
Alle Bauteile sind unverlierbar gedruckt zu beschriften.
In den beschriebenen 19"-Schrank sind Freiplätze mit vorzuhalten.
Sonstige Installation
Bei den Kernbohrungen sind alle Schutzmaßnahmen für den Raum und alle anliegenden Räume vorzuhalten. Wie z.B. Schutz gegen Staub und Schutz gegen Wasser aller anliegenden Räume.
Leichte Stemmarbeiten bei nebeneinander liegenden Bohrungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Leuchten
Die Kalkulation der Leuchten ist so auszuführen, dass bei Änderung der Farbauswahl kein Mehrpreis entsteht.
Der Auftragnehmer hat die Beleuchtungsstärke mittels Berechnung und Messung für jeden Raum nachzuweisen.
Die Bemusterung der Leuchten ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Umgang mit ca. Angaben
Bei allen ca. Angaben ist eine Abweichung von +/- 10,00% zum im LV genannten Wert zulässig
Nachforderung Datenblätter
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf einige Datenblätter beim Bieter nach zu fordern.
Technische Vorbemerkungen
Ausführungshinweise Elektroinstallation Ausführungshinweise Elektroinstallation
Allgemein
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um ein Umbau von ein Industriegebäude in ein Wohnanlage.Der Umbau setzt sich aus drei Bauteilen zusammen und in diesem handelt es sich um den Bauteil "B".
Stromversorgung
Die Elektroenergieversorgung erfolgt aus dem Niederspannungsnetz des örtlichen Versorgungsunternehmens Städtische Werke. Das Gebäude erhält einen Hausanschluss im Hausanschlussraum Keller.
Niederspannungsschaltanlagen
Die Energieversorgung des Gebäudes erfolgt über die Hauptverteilung im Kellergeschoss. Von hier aus werden die einzelnen Etagenverteiler und Wohneinheiten eingespeist.Aus den Etagenverteilern werden die haustechnischen Anlagenteile, wie zum Beispiel Heizung, EDV und Allgemeine Bereiche eingespeist.
Niederspannungsinstallationsanlagen
Die Installationsgeräte sind den Betriebs- und Umgebungsbedingungen gemäß den einzelnen Anforderungen auszuwählen.
Die Kabelverlegung in den Wohnungsbereichen findet zum größten Teil über die Leuchtbauwände oder den Rohfußboden statt. Die Verkabelung der Flure erfolgt mittels Kabelklammern an der Decke. Zusätzlich ist teilweise eine Verlegung der Kabel und Leitungen über Kabelbühnen zu berücksichtigen. Dieses betrifft den Bereich der Tiefgarage & Technikräumen.
Die Verkabelung der Küchen in den Wohnungen erfolgt nach Angabe des Küchenplaners.
Im Technikbereich ist die Installation auf Putz auszuführen. Ansonsten erfolgt die Installation unter Putz.
Beleuchtungsanalgen
Alle Leuchten und Präsenzmelder in den Fluren sind bereichsweise mit 5-Ader oder 7-Ader Kabel zu versorgen, je nach Anforderung. Die Beleuchtungsanlagen sind gemäß DIN 5035 und EN 12464 auszulegen. Alle Leuchten sind in LED-Technik zu berücksichtigen.
Das Gebäude ist mit Rettungszeichenleuchten zur Kennzeichnung der Flucht und Rettungswege gemäß DIN EN 50172 (VDE 0108-100) auszustatten. Des weiteren sind Leuchten in Bereitschaftsschaltung zur Ausleuchtung der Flucht und Rettungswege vorzusehen, diese schalten sich bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung automatisch ein.
Starkstromanlagen, Sonstiges
Für die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen sind im Bereich der Elektrotechnik alle baulichen und anlagetechnischen Maßnahmen zu berücksichtigen. Dazu zählen unter anderem die brandschutztechnische Schottung von Kabel- und Leitungsdurchführungen, sowie das Verlegen von Kabel und Leitungen gemäß Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR).
Ebenfalls sind die Wand- und Deckendurchbrüche für die Herstellung der verschiedenen Kabel- und Leitungstrassen zu berücksichtigen.
Auf Grundlage der Ausführungsunterlagen sind nach Beendigung der beauftragten Leistungen Bestandsunterlagen zu erstellen.
Telekommunikationsanlagen
Das Gebäude erhält einen neuen Telefonanschluss. Der Anschluss ist im EDV-Raum Keller vorgesehen. Vom Anschlusspunkt ist eine Verbindung zum Netzwerkschrank herzustellen. Die Unterbringung der Telefon- und EDV-Komponenten erfolgt in den Netzwerkschränken der Technikräume, sowie einzel Einspeisungen in die Wohnungen.
Ausgehend vom Technikraum sind sternförmig die einzelnen Datenanschlüsse bzw. Räume zu versorgen. Die Leitungsführung erfolgt mittels Kabelklammern und Sammelhalterungen. Eine Unterscheidung zwischen Telefon- und Datenanschluss erfolgt nicht. Die Kabel für Telefon sind somit nicht separat zu verlegen.
Fernseh- und Antennenanlagen
Für den Neubau ist, für die Versorgung der Antennenanschlüsse, eine Satellitenanlage zu berücksichtigen. Die Satellitenanlage ist gemäß der DIN EN 50083 (DIN VDE 0855) zu planen und auszulegen. Hierfür wird auf dem Flachdach die Parabolantenne montiert. Im Technikraum sind der Multischalter, sowie die entsprechenden Verstärker und Verteiler zu installieren. Von hier aus erfolgt die sternförmige Verkabelung der Antennenanschlüsse.
Ausführungshinweise Elektroinstallation
1 Allgemeinbereiche
1
Allgemeinbereiche
1.1 440 - Starkstromanlagen
1.1
440 - Starkstromanlagen
1.2 450 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
1.2
450 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
2 Wohnungsbereiche
2
Wohnungsbereiche
2.1 440 - Starkstromanlagen
2.1
440 - Starkstromanlagen
2.2 450 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
2.2
450 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
Hinweistext Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung oder Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden.
Ohne vorherige Anordnung besteht kein gesonderter Vergütungsanspruch.
Stundenlohnarbeiten sind nur für Leistungen zulässig, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind und nicht bereits als Nebenleistungen nach VOB/C, ATV DIN 18299 und ATV DIN 18334 geschuldet sind.
Stundenlohnzettel sind spätestens innerhalb von 1 Werktag nach Ausführung prüffähig zur Prüfung und Abzeichnung vorzulegen. Verspätet vorgelegte Nachweise können zurückgewiesen werden, soweit eine Prüfung der ausgeführten Leistungen dadurch nicht mehr möglich oder wesentlich erschwert ist. § 15 VOB/B bleibt unberührt.
Für einfache Arbeiten, wie Zuarbeiten, Materialreichen, Sortier-, Räum-, Reinigungs- oder einfache Demontagearbeiten, werden ausschließlich Helferstunden anerkannt, sofern nicht vor Ausführung eine andere Qualifikation angeordnet wurde.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass die angebotenen Stundenlohnverrechnungssätze vollständig kalkuliert sind. Sie enthalten sämtliche Lohn-, Gehalts-, Gemein-, Sozial- und Nebenkosten sowie übliche Werkzeuge, Kleinmaterial, An- und Abfahrten, Rüstzeiten, Werkzeugvorhaltung und innerbetriebliche Wegezeiten auf der Baustelle.
Geräte, Maschinen, Hebezeuge, Krane, Arbeitsbühnen, besondere Absturzsicherungen, Gerüste, Verbindungsmittel, Holzschutzmittel, Materialien und Entsorgungskosten werden nur gesondert vergütet, wenn sie vor Ausführung ausdrücklich schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden.
Stundenlohnnachweise müssen mindestens enthalten:
Baustelle, Datum und Ausführungsort,
Art der ausgeführten Leistung,
Beginn, Ende und Dauer der Arbeiten,
Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Arbeitskräfte,
Geräte- und Maschineneinsatz mit Typenangabe,
verwendete Materialien, Verbindungsmittel und Materialmengen.
Die Abrechnung erfolgt nach nachgewiesenem tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage prüffähiger und bestätigter Stundenlohnzettel.
Hinweistext Stundenlohnarbeiten
3._._.__.01 Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in Stundenlohnarbeiten eines Vorarbeiters / einer Vorarbeiterin bzw. Poliers / Polierin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
3._._.__.01
Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in
E
1,00
h
3._._.__.02 Stundensatz Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters / einer Facharbeiterin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
3._._.__.02
Stundensatz Facharbeiter/in
E
1,00
h
3._._.__.03 Stundensatz Helfer/in Stundenlohnarbeiten eines Helfers / einer Helferin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
3._._.__.03
Stundensatz Helfer/in
E
1,00
h
3._._.__.04 Stundensatz Auszubildende Stundenlohnarbeiten eines Auszubildenden / einer Auszubildenden auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
3._._.__.04
Stundensatz Auszubildende
E
1,00
h