Bauschild
Wohncampus Haus 5_Halle (WOC)
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Globale Angaben zum Bauvorhaben Globale Angaben zum Bauvorhaben Name und Anschrift des Auftraggebers: Wohngroup Bauträger GmbH &. Co. KG, Hochheimer Straße 59 in 99094 Erfurt Beschreibung des Bauvorhabens: Neubau Wohncampus - Haus 5 Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 88 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit im Erdgeschoss und Tiefgarage mit 20 Stellplätzen sowie 20 PkW-Außenstellplätzen. Standort: 06112 Halle (Saale), Begonienstraße 27 Besonderheiten: Klimafreundliches Wohngebäude - mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeitszertifikat ( BIRN ) Der Sigeko wird seitens der Bauherren gestellt. Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben. Seinen Anweisungen ist generell und unverzüglich Folge zu leisten. Vom SiGeKo angeforderte Dokumente sind für den AG kostenfrei durch den AN zuzuarbeiten. Das Leistungsverzeichnis beschreibt die im Rahmen des Bauvorhabens auszuführenden Leistungen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen wurden auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorliegenden Planungsunterlagen digital aus einem IFC Modell ermittelt und dienen der Angebotsermittlung. Abweichungen der Mengen im Zuge der Ausführung bleiben vorbehalten. Bestandteil des Vertrages sind alle Planunterlagen, Berechnungen, Gutachten, Genehmigungen und ergänzenden Dokumente in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sämtliche Leistungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen sowie technischen Richtlinien und Herstellervorgaben auszuführen. Abweichungen und Nebenleistungen, die zum vollständigen Leistungsumfang gehören, gelten als mit angeboten. Folgende Ausführungszeichnungen und Unterlagen sind der Leistungsbeschreibung beigefügt: - Ausführungsplanung des Architekten - Statische Berechnungen des   Tragwerksplaners mit Positionsplänen - Brandschutz, Bauphysik, Schallschutz - EnEV-Nachweis - Grober Baustelleneinrichtungsplan - Grober Ablaufplan - Baugrundgutachten einschl. aller Anlagen - Stellungnahmen der Erschließungsträger - Kampfmittelfreigabe der Polizeibehörde - Baugenehmigung - Pflichtenheft Materialökologie (BNG/QNG) - Anforderungen an Bauprodukte gem. QNG (Anhangdokument 313  - Schadstoffliste V 1.3 Korrekturfassung   v. 14.09.2023) - IFC Modell Hinweis zur TGA-Planung: Die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht vollständig abgeschlossen.Die Ausschreibungsunterlagen basieren auf dem derzeit vorliegenden Planungsstand. Mit Fortschreibung der TGA-Planung werden die hiervon betroffenen Leistungen aktualisiert und dem Auftraggeber zur Nachkalkulation und Preisprüfung vorgelegt. Hieraus resultierende zusätzliche oder geänderte Leistungen, insbesondere hinsichtlich Durchbrüchen, Aussparungen, Schlitzen, Einbauteilen oder Öffnungen in Wänden und Decken, sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung und werden gesondert berücksichtigt. Rückfragen können gestellt werden an: snarq GmbH Halle-Leipzig Halle Leitergasse 3A 06108 Halle (Saale) Fon: +49 (0) 345 2036777 info@snarq.de Leipzig Erich-Zeigner-Allee 62H 04229 Leipzig Fon: +49 (0) 341 339 784 97 info@snarq.de Seitens der Bauleitung ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass stets der aktuelle Planstand mit den entsprechenden Indizes auf der Baustelle vorliegt. Der Zugang zum Planserver wird vom Auftraggeber bereitgestellt. Die Benachrichtigung über neue Planstände erfolgt digital. Darüber hinaus ist die Teilnahme an der Objektüberwachungs-Software "PlanRadar" zwingend vorgeschrieben.Der Auftragnehmer erhält hierzu einen kostenlosen Zugangslink. Die Plattform unterstützt die digitale Dokumentation, Kommunikation und Berichterstellung und bietet u. a. folgende Funktionen: Aufgaben- und Mängelmanagement Erstellung und Nachverfolgung von Tickets Zentrale Dokumentenverwaltung mit Versionshistorie Erfassung von 360°-Bildern Durch die Nutzung von PlanRadar werden Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Qualitätssicherung im Bauablauf deutlich verbessert und Fehler in der Bauphase reduziert. Angaben zur Örtlichkeit Anschrift der Baustelle: Begonienstraße, Halle (Saale) Lage des Grundstücks: Stadt Halle (Saale), nördliche Neustadt, zwischen Muldestraße, Begonienstraße und Pleißestraße An das Bauvorhaben grenzen folgende Bebauungen an: keine Anzahl und Höhe der geplanten Geschosse: 6 Geschosse zügl. Tiefgaragengeschoss Besonderheiten: Terrassenhaus mit Tiefgarage im Keller. Besondere Umstände: Errichtung Untergeschoss in Baugrube mit tw. erforderlichem Verbau auf dem Grundstück wegen direkt nebenan verlaufender Fernwärmeleitung. Allgemeines Für die gesamte Leistungserbringung sowie alle Leistungsbereiche gelten jeweils die einschlägigen Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Weiterhin gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, sind auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen zu gewährleisten und nachzuweisen. Termine und Fristen Vorgesehener Beginn der Baumaßnahme: Erdarbeiten: Voraussichtlich 04/2026 Rohbauarbeiten: Voraussichtlich 05/2026 Geplante Dauer der Baumaßnahme Rohbau :8 Monate Angaben zur Baustelle Baugrund: Erdaushub, Verbauarbeiten sowie Planum unter der Bodenplatte werden als separater Titel ausgewiesen und ggf.separat vergeben werden. Die Errichtung des Rohbaus erfolgt in die vorhandene Baugrube und auf die durch den Baugrundgutachter geprüfte und abgenommene Gründungssohle. Lage und Transportwege: Zufahrtmöglichkeiten: Von der Begonientraße aus. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Baustraße auf dem Baugelände als Querung der Baustelle zwischen Begonienstraße und Pleißestraße Nachbarschaft und Umgebung: Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind benachbarte Bauwerke vorhanden. Art der Bauwerke: Fernwärmeleitung der EVH, Bewohnte Nachbarbebauung. Sonstige Baustelleneinrichtung: Baustrom und Bauwasser s. LV. Klärung Medienversorgung Baustrom und Bauwasser durch AG. Abwasser: Eventuell anfallendes Schichtenwasser ist im Sinne einer offenen Wasserhaltung abzuführen. Art / Lage der Lagerplätze: Wird vor Ort mit der Bauleitung gem. BE-Plan festgelegt und zugewiesen. Sonstige Angaben zur Baustelle: Schutz vorhandenen Bewuchses Die vorhandenen Bäume an der Grundstücks- bzw. Baufeldgrenze sind durch den AN - wenn erforderlich - gegen Beschädigungen zu schützen. Verkehrssicherung Für Verkehrssicherungsmaßnahmen gilt die ATV DIN 18329 "Verkehrssicherungsarbeiten". Diese obliegt - zur Gewährleistung des eigenen, vollständigen Leistungsumfanges - vollumfänglich dem AN. Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen). Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren. Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern. Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden. Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkräfte aufnehmen können. Angaben zur Ausführung Es bestehen folgende Anforderungen an die Bauausführung: Schallschutz: gem. den allgemein gültigen, gesetzlichen Vorschriften. Erschütterungsschutz: Sämtliche Arbeiten haben aufgrund der direkt angrenzenden FW-Leitung erschütterungsarm zu erfolgen! Entsorgung von Abfall nach DIN 18299 Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen. Im Falle von nicht zuzuordnenden Abfällen und trotz Auffoderung durch den AG nicht erfolgter Beräumung behält sich der AG vor, eigene Container zu organisieren und die Abfälle durch Dritte beseitigen zu lassen. Die Kosten dafür und die Entsorgung werden auf alle beteiligten Firmen umgelegt. Der Standort der Container ist mit der Bauleitung zu klären. Es ist ein Abfallverwertungskonzept vom AN durchzuführen und am Ende der bauzeit zu bestätigen, daß alle Abfälle ordnungsgemäß getrennt wurden. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung sowie die Baugenehmigung. Es ist dafür Sorge zu tragen, das nur Pläne mit den aktuellen Indizes sich auf der Baustelle befinden.
Globale Angaben zum Bauvorhaben
Anforderungen zur Nachhaltigkeit & Zertifizierung des Bauvorhabens Anforderungen zur Nachhaltigkeit & Zertifizierung des Bauvorhabens Einleitung und Zielsetzung Der Bauherr beabsichtigt, das Quartier und die Gebäude nach nachhaltigen Kriterien zu bewerten und hierfür eine BNG-Zertifizierung in Kombination mit dem QNG-Siegel umzusetzen. Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) des BMWSB dient der einheitlichen Bewertung nachhaltiger Bauprojekte und bildet zugleich die Grundlage für Fördermittel. Für das Vorhaben wird die Siegelvariante QNG-WG23 auf dem Niveau QNG PLUS angestrebt. Das Bewertungssystem Nachhaltige Gebäude (BNG) bewertet Wohnbauprojekte ab fünf Wohneinheiten anhand von Kriterien in vier Hauptkategorien: soziokulturelle/funktionale, ökonomische, ökologische sowie Prozessqualität. Ziel des Bauherrn ist ein Gesamterfüllungsgrad von mindestens 50 % ("GUT") nach BNG/QNG. Während der gesamten Planung und Bauausführung sind die Anforderungen des Zertifizierungssystems umzusetzen und mit Abschluss des Projekts vollständig zu dokumentieren. Der BNG-Auditor reicht die Unterlagen bei der Zertifizierungsstelle des BiRN ein; nach erfolgreicher Prüfung wird das Zertifikat vergeben. Die Anforderungen aus dem Pflichtenheft Materialökologie (BNG/QNG) sowie aus den zugehörigen Anlagen gelten vorrangig vor den Beschreibungen der einzelnen Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis sowie vor den Technischen Vorbemerkungen. Abweichungen, Widersprüche oder Unklarheiten zwischen den Nachhaltigkeitsanforderungen und den übrigen Ausschreibungsunterlagen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der BNG-/QNG-Kriterien. In diesen Fällen sind stets die jeweils strengeren Anforderungen maßgebend. Mitwirkung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorgaben, sowie die aktive Teilnahme der Nachweisführung und stellt alle erforderlichen planungs- und baubegleitenden Dokumente in digitaler Form bereit. Eine verantwortliche Ansprechperson für alle Nachhaltigkeitsanforderungen ist durch den AN zu benennen. Vorhandene Referenzen im Bereich nachhaltiger Zertifizierungen können vorgelegt werden; sie sind vorteilhaft, jedoch nicht zwingend erforderlich. Anforderungen an Bauprodukte Die Vorgaben zu Bauprodukten und Nachweisen ergeben sich aus dem Pflichtenheft Materialökologie (BNG/QNG) und seinen Anlagen. Die Vorgaben sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Etwaige notwendige Änderungen oder Austausch von Produkten/Materialien zur Erreichung der Zertifizierung sind im Angebot zu beachten. Nachforderungen oder Mehrkosten werden ausgeschlossen. Den Ausschreibungsunterlagen beiliegend: Pflichtenheft Materialökologie (BNG/QNG)Anforderungen an Bauprodukte gem. QNG (Anhangdokument 313  - Schadstoffliste V 1.3, Korrekturfassung v. 14.09.2023)
Anforderungen zur Nachhaltigkeit & Zertifizierung des Bauvorhabens
Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen 1. Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B) Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechenden funktionsfähige Leistung geschuldet wird. 2. Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich am Bau zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten ist die örtliche Bauüberwachung umgehend in Kenntnis zu setzen.Es sind immer Pläne mit den aktuellsten Indizes zuu nutzen.Planungsunterlagen werden vom zuständigen Planer und Objektüberwacher auf einem Planserver digital zur Verfügung gestellt. Der AN hat dafür Sorge zu tragen daß auf der Baustelle die aktuellen Planungsunterlagen zur Ausführung zur Verfügung stehen. Etwaige Druck und Plottkosten werden nicht separat vergütet und sind vom AN in die EP´s einzukalkulieren. 3. Angestrebte Vertragsart: Der AG strebt einen Detailpauschalvertrag an. Der AN hat daher die Mengen und Massen zu prüfen und eine Pauschale auf sein Angebotspreis abzugeben. 4. Terminplan / Ablaufplan: Der Auftragnehmer hat einen Ablaufplan ( in Verbindung des Rahmenterminplans des Planers ), für seine Leistungen zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Dieser ist ein eigener, gewerksbezogenen Arbeitsablaufplan. Diese Ablaufplan muss Abhängigkeiten zu Vorleistungen anderer Gewerke berücksichtigen und - sofern erforderlich - Trockenzeiten, Lieferzeiten und dergleichen enthalten.Er  wird Vertragsbestandteil. 5. Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 6. Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B) Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Der Auftragnehmer hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 7. Benutzung von Lager- und Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen.Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.Ausserdem hat der Auftragnehmer einen Baustelleneinrichtungsplan  und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. 8. Benutzung von Zufahrtswegen und Anschlussgleisen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Für die Benutzung von Zufahrtswegen gelten folgende Einschränkungen: Die Zufahrt wird ausschließlich Lieferfahrzeugen (für den Zeitraum der Anlieferung oder Abholung) und den benötigten Baumaschinen gestattet. Monteur-Transporter haben keine Berechtigung auf das Baufeld -außer zum Be- und Entladen- zu fahren, mit Ausnahme von Fahrzeugen, welche durch die Werkzeugbereitstellung zwingend am Ort der Tätigkeit erforderlich sind. Privat-PKW haben keine Zufahrtsberechtigung zur Baustelle.Vorhandene Zufahrtswege zur Baustelle werden dem AN unentgeltlich vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen, sofern nichts anderes vereinbart ist. 9. Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Die Bereitstellung der Anschlusspunkte für Strom und Wasser bis zum Grundstück bzw. bis zum Übergabepunkt erfolgt durch den Auftraggeber (AG). Die Herstellung der erforderlichen Anschlussanlagen, Verteileranlagen und provisorischen Installationen für Strom und Wasser ab Übergabepunkt, einschließlich der Weiterverteilung auf dem Baugelände sowie in die einzelnen Geschosse des Gebäudes, obliegt dem Auftragnehmer (AN). Der Auftragnehmer hat die vorgenannten Anlagen während der gesamten Bauzeit funktionsfähig vorzuhalten, zu betreiben, zu warten und bei Bedarf anzupassen. Die Verbrauchskosten für Strom und Wasser werden gemäß den vertraglichen Regelungen dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt bzw. auf ihn umgelegt. 10. Baureinigung und Abfallbeseitigung Dem Auftragnehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der Auftraggeber zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt.Für anteilige Baureinigung werden dem Auftragnehmer 0,5 % von der Schlusssumme in Abzug gebracht. 11. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) Der Auftragnehmer hat einen Bauablaufplan für seine Leistungen zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.Dieser Bauablaufplan muss auf der Basis des vom Auftraggeber vorgelegten Grobablaufplans erstellt werden und Abhängigkeiten zu Vorleistungen anderer Gewerke berücksichtigen und - sofern erforderlich - Trockenzeiten, Lieferzeiten und dergleichen enthalten. Für die Ausführungsfristen gilt der unter Punkt 4 zu erstellende Bauzeitenplan als verbindlich vereinbart. Die im Bauzeitenplan ggf. enthaltenen Zwischenfristen sind ebenfalls Vertragsfristen. Erdbauarbeiten: Beginn der Erbauarbeiten: Voraussichtlich 04/2026 Rohbauarbeiten: Beginn der Ausführung Rohbau: Voraussichtlich 05/2026 Bauzeit: 8 Monate 12. Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung Der Bauherr hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Die Prämie wird auf den AN gemäß den Vertragsbedingungen umgelegt. 13. Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der Arbeitnehmer stellt den Arbeitgeber im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B).
Besondere Vertragsbedingungen
1. Allgemeines 1. Allgemeines Sämtliche ausgeschriebenen Leistungen sind als vollständig fertige Leistungen, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen gemäß VOB/C, anzubieten.Die Leistungen umfassen grundsätzlich Liefern, Transportieren und Einbauen.Zeichnungen in der Leistungsbeschreibung dienen der Verdeutlichung; maßgeblich ist der Text.Erforderliche Werk-, Montage- und Detailzeichnungen sowie ggf. notwendige statische Nachweise sind dem AG bzw. der Bauüberwachung spätestens 4 Wochen vor Fertigungs- oder Montagebeginn zur Prüfung vorzulegen.Auf der Baustelle sind stets die aktuellen Ausführungsunterlagen sowie eine vollständige Ausfertigung des LVs bereitzuhalten.Der AN hat die im LV angegebenen Mengen und Maße eigenverantwortlich zu prüfen. 2. Baustelleneinrichtung Für die Kalkulation der Baustelleneinrichtung wird vor Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung empfohlen.Es stehen nur die im Baustellenplan ausgewiesenen Flächen zur Verfügung. Herrichten von Kran- oder Maschinenaufstellflächen, soweit nicht anders im LV vorgesehen, sind vom AN einzukalkulieren.Der AG stellt kein Bauwasser und Baustrom zur Verfügung; die Verbrauchskosten werden gemäß Vertragsbedingungen anteilig auf die AN umgelegt.Die Weiterverteilung von Strom und Wasser auf der Baustelle erfolgt auf Verantwortung und Kosten des AN.Baustellen-WC stellt der AN für eigenes Personal und Nachunternehmer.Die Baustellenbeschilderung erfolgt durch den AN.Schwerlasttransporte sind vom AN eigenständig mit Behörden abzustimmen; Kosten sind einzukalkulieren. 3. Ausführung Geforderte Produkteigenschaften insbesondere auch die aus dem ONG Pflichtenheft sind verbindlich. Bei angebotenen Alternativen ist die Gleichwertigkeit mit Datenblättern und die Verträglichkeiit mit dem Pflichtenheft nachzuweisen.Alle Einbaumaße sind vor Bestellung eigenverantwortlich auf der Baustelle zu prüfen.Für fehlende Planungsangaben hat der AN den AG schriftlich und rechtzeitig aufzufordern.Ausführungsverzögerungen, die durch fehlende Prüfungen oder späte Bestellungen entstehen, gehen zu Lasten des AN.Arbeiten erfolgen ggf. bei gleichzeitiger Anwesenheit anderer Gewerke. Koordination und Rücksichtnahme sind in den Einheitspreisen enthalten.Der AN schützt angrenzende Bauteile und fertige Leistungen und haftet für Beschädigungen.Verunreinigungen, insbesondere auf öffentlichen Verkehrsflächen, sind vom AN unverzüglich zu beseitigen (ATV DIN 18299, 4.1.11). 4. Prüfungen, Nachweise, Dokumentation Zulassungen, Prüfzeugnisse, Überwachungsprotokolle und dokumentationsrelevante Unterlagen sind dem AG im Original oder digital signiert zu übergeben.s. Auch Pflichtenheft QNGFür QNG-relevante Bauprodukte sind die erforderlichen EPDs, Herstellerangaben und Stoffdeklarationen lt.Analgebereitzustellen (falls projektbezogen gefordert). 5. Fabrikatsangaben In den LV-Positionen abgefragte Fabrikate und Bieterangaben vollständig und eindeutig (Hersteller + Produkt) anzugeben.Unvollständige Angaben können zum Ausschluss von der Wertung führen. 6. Termine Ein Ablauf- und Terminplan des AN ist vor Vertragsschluss vorzulegen und wir VertragsgrundlageDer Termin für den Baubeginn umfasst auch Vorfertigung, Aufmaß, Detailplanung und Bestellprozesse.Zur Erfüllung der Zwischen- und Endtermine ist es dem Bieter freigestellt, die Arbeiten auf der Baustelle im Zweischichtbetrieb bzw. durch Verlängerung der Arbeitszeiten innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen. 7. Arbeitszeiten und Lärm Die Baustelle befindet sich in einem Wohngebiet; die behördlichen Lärmschutzauflagen sind einzuhalten.Regelarbeitszeit: 07:00-20:00 Uhr.Arbeiten außerhalb dieses Zeitrahmens sind mit dem AG abzustimmen; ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.Lärmintensive Tätigkeiten sind so zu planen, dass Anwohnerbelange gewahrt bleiben.Ausnahmegenehmigungen außerhalb genehmigter Zeiten sind durch den AN auf eigene Kosten einzuholen.Bei dem Bauvorhaben sind Maschinen einzusetzen, die der aktuellen Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immisionsschutzgesetzes (Baumaschinenlärm-VO) entsprechen. Die TA-Baulärm ist zu beachten.Sind lärmintensive Arbeiten außerhalb der vorgenannten Zeiträume bzw. an Sonn- und Feiertagen notwendig, so ist vorab auf eigene Kosten eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
1. Allgemeines
10 Sonstige Massnahmen-Rohbau
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Sonstige Massnahmen-Rohbau
10.00 BE und Bautafel
10.00
BE und Bautafel