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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Neubau
01
Neubau
Allgemeine Vorbemerkungen Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Adelungstr. 21 (gem. Baugenehmigung) Rheinstr. 20 a, 64283 Darmstadt und teilweise Sanierung des Vordergebäudes Rheinstr. 20, 64283
Darmstadt.
Geplant ist die Errichtung eines 8-geschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage sowie der Abbruch und die Teilsanierung eines bestehenden Vordergebäudes.
Der Neubau wird gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Standard Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifizierung realisiert. Die Zertifizierung erfolgt durch das BiRN – Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH, Lichtenhaidestraße 11a, 96052 Bamberg.
Das neu zu errichtende Gebäude umfasst insgesamt 56 Wohn-einheiten (Gesamt-Wohnfläche ca. 1941m² im Neubau), die teilweise mit Terrassen und Balkonen ausgestattet sind. Im Untergeschoss werden Fahrradstellplätze (ca. 58m²) sowie Abstellräume (ca. 308m²) für die Bewohner vorgesehen. Die PKW-Stellplätze in der Tiefgarage (ca. 520m²) sind über einen Autoaufzug erreichbar.
Das Bestandsgebäude wird im Zuge der Sanierung gemäß den Vorgaben des GEG im Standard Effizienzhaus 55 ausgeführt.
Im bestehenden Gebäude sind Büros, Fitnessräume, Praxen sowie Wohnungen vorgesehen.
Sämtliche für die Ausführungsarbeiten erforderlichen Maßnahmen wie Baustelleneinrichtung, Hilfs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel jeglicher Art sind mit in die einzelnen Positionen einzukalkulieren.
Alle Massen sind Circa-Massen. Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht zu Änderungen an den EP-Preisen.
Entfallen Leistungen komplett, berechtigen diese nicht zu Schadensersatzforderungen.
Die Arbeitszeiten/ Ausführungszeiten, als auch der Bauablauf sind vor Beginn der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung detailliert abzustimmen.
Erforderliche Sicherungsmaßnahmen aller Art und Güte sind, sofern nicht gesondert beschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Arbeitsbereiche sind entsprechend zu schützen und nach Beendigung der Arbeiten besenrein zu hinterlassen.
Anlage zu den Ausschreibungsunterlagen:
- Architektenpläne
- Baubeschreibung
- Fachgutachten und techn. Konzepte
Bautagebuch
Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung täglich unaufgefordert vorzulegen. In dem Bautagebuch sind aufzuführen:
Wetter, Temperatur, Arbeitsbeginn und -ende, Anzahl der Arbeitskräfte, ausgeführte Arbeiten, Geräteeinsatz, besondere Vorkommnisse, Bauteilfertigstellungen, Bauunterbrechungen, Anlieferung von Baustoffen und Bauteilen, etc.
Unterkünfte
Unterkünfte und Aufenthaltsräume werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt und sind im Gebäude grundsätzlich nicht gestattet. In der Baustelleneinrichtung siAG nd nur im begrenztem Umfang Flächen zur Aufstellung von Material- und Aufenthaltscontainern des AN
vorhanden.
Verkehrsswege
Die Verkehrswege und Fluchtwege im Anlieferungs- und Baustellen-bereich, sowie im Gebäude sind stets freizuhalten.
Andienung der Baustelle
Die Andienung von Materialien erfolgt ausschließlich über die Zufahrt Adelungsstraße.
Baubeleuchtung
Der AN ist während der Ausführungsarbeiten für die Bereitstellung und den Betrieb der erforderlichen Arbeitsplatzbeleuchtung im gewerksrelevanten Bereich verantwortlich.
Ausführung der Arbeiten
Die Ausführung der Arbeiten erfolgen durch den AN unter Berücksichtigung der allgemeinen „UVV Bauarbeiten“.
Die Vorgaben der BG BAU sind zu beachten. Ein Abzug des leitenden Baustellenpersonals darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen.
Besprechungen
Der AN ist zur Teilnahme an erforderlichen Aufmaß- und Koordinierungsterminen, mit anderen am Bau vertretenen Firmen und Büros verpflichtet. Des Weiteren hat der AN die Teilnahme eines Fachbauleiters, leitenden Monteurs oder Projektleiters mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen an den bei Bedarf stattfindenden Baubesprechungen sicher zu stellen.
Ruhezeiten und Vermeidung von Lärm
Auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten sowie die Vermeidung lärmintensiver Arbeiten und Arbeitstechniken ist besonders zu achten. Unmittelbar anzuwenden sind die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm), des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 32. Verordnung zum BImSchG (EU-Richtlinie 2000/14/EG). Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte sind durch geeignete organisatorische, technische und bauliche Maßnahmen gemäß der "Schalltechnischen Untersuchung – Immissionsschutz | Baulärm von 3L Akustik (Anhang)" zu verhindern bzw. zu minimieren.
Verschluss der Baustelle
Die Bauzäune sind ständig geschlossen zu halten. Der AN hat mit darauf zu achten, dass Unbefugten der Zugang zur Baustelle zu jeder Zeit verwehrt bleibt. Insbesondere bei Verlassen der Baustelle sind Absperrung bzw. Tore zu kontrollieren und dauerhaft zu verschließen. Schadhafte Teile der Absperrung sind umgehend der Bauleitung zu melden.
Sprachkenntnisse auf der Baustelle
Ein Mitarbeiter mit ausreichenden Deutschkenntnissen muss während der Ausführung anwesend sein, um eine reibungslose Kommunikation sicherzustellen.
Arbeitsschutz & SiGeKo
AG-seitig wird ein Sicherheitskoordinator für Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Baustelle bestellt. Der AN hat 2 Wochen vor Leistungsaufnahme von sich aus Kontakt mit diesem aufzunehmen, um einen Termin auf der Baustelle zu vereinbaren. Mit ihm ist die Arbeitsvorbereitung des AN abzustimmen. Die Hinweise des SiGe-Koordinators und die Aufgaben dMites Sicherheits- und Gesundheits-Schutzplanes sind der gem. der Baustellenverordnung zu berücksichtigen. Grundsätzlich gelten für die Durchführung der Arbeiten alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Auf die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) wird besonders hingewiesen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird vom bestellten SiGe-Koordinator erarbeitet. Die Arbeit des SiGe-Koordinators entbindet den AN nicht, seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen: z. B. Beachtung und Einhaltung von:
- Arbeitsschutzgesetz
- PSA-Benutzungsverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- sämtliche Unfallverhütungsvorschriften.
Der AN ist verpflichtet, sein Personal den jeweiligen Gefährdungen entsprechend, mit den notwendigen Schutzausrüstungen auszustatten. Alle am Bau Beschäftigten müssen diese Schutzausrüstung tragen. Für die Durchsetzung ist der direkte Vorgesetze der Mitarbeiter zuständig.
Der SiGe-Plan und die Baustellenverordnung werden dem AN im Rahmen einer Sicherheitsbelehrung weitergegeben.
Der SiGe-Koordinator führt regelmäßig Sicherheitsbegehungen mit den weisungsbefugten des AN durch, damit festgestellte Sicherheitsmängel umgehend abgestellt werden können.
QNG-Zertifizierung
Das Bauvorhaben ist nach den Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS) zu zertifizieren. Für das jeweilige Gewerk sind alle Anforderungen hinsichtlich nachhaltiger Materialien, energieeffizienter Ausführung, Schallschutz und Abfallmanagement einzuhalten und nachzuweisen. Die Einhaltung und Dokumentation der QNG-Vorgaben sowie die fristgerechte Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen gemäß den QNG-Zertifizierungsdokumenten (Anhang) sind sicherzustellen.
Besonderheiten für Trockenbauarbeiten
Beim Umgang mit Gipskarton- und Mineralfaserprodukten sind die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller einzuhalten. Schleifarbeiten an Gipskartonoberflächen sind grundsätzlich mit Absaugung auszuführen. Rückstände von Schneid-, Bohr- und Schleifarbeiten sind laufend aufzunehmen und in geschlossenen Behältnissen zu entsorgen.
Beim Umgang mit Mineralwolldämmstoffen sind geeignete Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzkleidung, Handschuhe, Atemschutz bei staubintensiven Arbeiten) vorzusehen. Fegen von Mineralwolletrestern ist zu vermeiden; stattdessen sind geeignete Industriesauger mit zugelassenen Filtersystemen einzusetzen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen ATV Folgende Regelwerke, Verordnungen, Normen, etc. sind bei der Kalkulation und Ausführung der unten aufgelisteten Leistungen besonders zu beachten:
Allgemeine Bedingungen für NU-Verträge der Eiffage-Bau SE einzusehen unter: http://www.bau.eiffage-infra.de/de/service/agb
Für die ausführenden Arbeiten gelten die gültigen Bestimmungen der
VOB Teil C, alle zutreffenden DIN-Normen sowie alle sonstigen
verbindlichen Vorschriften, jeweils in neuester Fassung, sofern nach-stehend oder in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas
anderes festgelegt ist.
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- VDI-Richtlinienwerk praxisorientierte technische Regelwerke für die
Qualitätsstandards und somit den aktuellen Stand der Technik.
Bei den auszuführenden Arbeiten wird hier deutlich darauf hinge-
wiesen, dass in Absprache mit dem verantwortlichen Bauleiter eine Ortsbesichtigung zu erfolgen hat. Nachforderungen auf Grund von Unkenntnis der Örtlichkeit werden nicht akzeptiert.
Weiter sind sämtliche für die Baustelleneinrichtung,
Arbeitsbühnen, Hilfs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel, als
auch die Gestellung und Vorhaltung von Krananlagen jeglicher
Art mit in die einzelnen Positionen einzukalkulieren. Ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Rohbaus wird es eine Materialtransportaufzug auf der Baustelle geben. Dieser kann für den Materialtranport berücksichtigt werden. Der Aufzug erreicht die Etagen vom EG bis einschließlich 6.OG.
Die Arbeitzeiten/ Ausführungszeiten, als auch der Bauablauf sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Erforderliche Sicherungsmaß- nahmen aller Art und Güte sind, sofern nicht gesondert beschrieben,
in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Arbeitsbereiche sind ent-sprechend zu schützen und nach Beendigung der Arbeiten besenrein zu hinterlassen.
Die Leistung versteht sich inkl. der erforderlichen Werk- und Montage- planung und allen erforderlichen Nachweisen, Bescheinigungen, usw.. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Prüfungen
Der AN hat alle gemäß den gültigen DIN-Normen und technischen Vorschriften erforderlichen Eigenüberwachungsprüfungen eigen-verantwortlich auf seine Kosten durchzuführen und auf Verlangen
der Bauleitung innerhlb von 5 Tagen vorzulegen/übergeben.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf der Baustelle
Es sind die einschlägigen Arbeitsschutz - und Unfallverhütungs- vorschriften auf der Baustelle einzuhalten. Arbeitsunfälle und Schadensereignisse, Umwelt- und Sachschäden sind unverzüglich dem AG zu melden. Sonstige Meldepflichten bleiben hiervon unberührt.
Gefahrstoffe
Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die Betriebsanweisungen und die Unterweisungsbestätigungen hierzu auf der Baustelle vorzuhalten. Die Lagerung hat gemäß den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Technischen Regeln zu erfolgen
Kosten
Kosten, die sich durch die Umsetzung der v. g. Forderungen ergeben sollten, sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen ATV
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV 1 Geltungsbereich
1.1 Diese ZTV gilt für alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Trockenbauarbeiten, insbesondere:
-nichttragende Innenwände in Trockenbauweise,
-Vorsatzschalen (direkt und freistehend),
-abgehängte und freitragende Decken,
-Schächte, Abkastungen und sonstige Verkleidungen,
-Bekleidungen von Stützen/Trägern,
-Brandschutz‑ und Schallschutzkonstruktionen im Trockenbau.
1.2 Ergänzend zu den Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen gelten die VOB/C, insbesondere ATV DIN 18340 „Trockenbauarbeiten“, sowie die einschlägigen DIN‑Normen in der jeweils gültigen Fassung, sofern im Vertrag/LV nichts Abweichendes geregelt ist.
2 Leistungsumfang des Nachunternehmers
2.1 Der Nachunternehmer (NU) schuldet eine vollständig funktionsfähige, gebrauchstaugliche und mängelfreie Trockenbauleistung.
2.2 Im Einheitspreis sämtlicher Trockenbaupositionen sind insbesondere enthalten:
-Lieferung aller erforderlichen Materialien und Systemkomponenten,
-Herstellung der beschriebenen Wände, Vorsatzschalen, Decken, Schächte, Abkastungen und Verkleidungen,
-sämtliche erforderlichen Befestigungs‑, Anschluss‑ und -Eckausbildungen,
Aussparungen für Installationen sowie das Schließen kleinerer Öffnungen,
-erforderliche Unterkonstruktionen und Hilfsmittel im Bereich des eigenen Gewerkes.
2.3 Aufstand der Trockenbauwände / Entkopplung
Trockenbauwände sind grundsätzlich auf der tragenden Rohdecke bzw. Rohkonstruktion zu stellen, sofern in der Planung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgegeben ist.
Erforderliche Trenn‑ bzw. Randdämmstreifen zur schalltechnischen Entkopplung der Trockenbauwände vom Rohboden sowie ggf. notwendige Dicht‑ oder Trennlagen sind vom Nachunternehmer mit den Einheitspreisen vollständig einzukalkulieren.
Estriche, Bodenaufbauten und Bodenbeläge werden an die Trockenbauwände herangeführt und gehören nicht zum Leistungsumfang des Gewerks Trockenbau.
2.4 Sämtliche Nebenleistungen nach ATV DIN 18340 gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern im LV nicht ausdrücklich eine gesonderte Vergütung vorgesehen ist.
5 Schnittstellen, Koordination, Bauablauf
5.1 Der NU hat seine Leistungen mit den Nachbargewerken (z.B. Rohbau, TGA, Fenster-/Türen, Boden, Maler) zu koordinieren und die Schnittstellen aktiv abzustimmen.
5.2 Öffnungen, Leitungsführungen und Einbauteile sind rechtzeitig mit Bauleitung und Fachplanern abzustimmen. Änderungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG/GU auszuführen.
6 Eigenüberwachung und Zwischenkontrollen
6.1 Festgestellte Mängel sind durch den NU unverzüglich und auf eigene Kosten zu beseitigen. Wiederholungsprüfungen infolge vom NU zu vertretender Mängel trägt der NU.
8 Schutz, Sauberkeit
8.1 Der NU hat seinen Arbeitsbereich arbeitstäglich aufzuräumen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV
01.01 Trockenbauarbeiten EG bis DG
01.01
Trockenbauarbeiten EG bis DG