Malerarbeiten
Wohnbebauung Rheinstraße 20A, DA
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkung Allgemeine Vorbemerkungen Es handelt sich um folgendes Bauvorhaben: Neubau Wohngebäude mit Tiefgarage & Teilsanierung Vordergebäude Baustellenadresse: Rheinstraße 20 a, 65283 Darmstadt Ausführungstermin: siehe Vertragsunterlagen Geplant ist die Errichtung eines 8-geschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage sowie Abbruch und Teilsanierung eines bestehenden Vordergebäudes. Der Neubau wird nach den Vorgaben des GEG im Standard, Effizienzhaus 40, mit QNG Zertifizierung errichtet. Die Zertifizierung erfolgt durch: BiRN - Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH, Lichtenhaidestraße 11a, 96052 Bamberg Das Bestandsgebäude wird durch die Sanierung nach den Vorgaben des GEG im Standard, Effizienzhaus 55, ausgeführt. Weiter sind sämtliche für die Ausführungsarbeiten erforderlichen Maßnahmen wie Baustelleneinrichtung, Hilfs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel jeglicher Art mit in die einzelnen Positionen einzukalkulieren. Alle Massen sind Circa-Massen. Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht zu Änderungen an den EP-Preisen. Entfallen Leistungen komplett, berechtigen diese nicht zur Schadensersatzforderungen. Die Arbeitszeiten/ Ausführungszeiten, als auch der Bauablauf sind vor Beginn der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung detailliert abzustimmen. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen aller Art und Güte sind, sofern nicht gesondert beschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Arbeitsbereiche sind entsprechend zu schützen und nach Beendigung der Arbeiten besenrein zu hinterlassen. Anlage zu den Ausschreibungsunterlagen: - Architektenpläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Fundamentpläne, Details, etc.) - Baubeschreibung - Brandschutzkonzept, Schallschutzgutachten, Schalltechnische Untersuchung - Immissionsschutz | Baulärm, etc. Bautagebuch Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung täglich unaufgefordert vorzulegen. In dem Bautagebuch sind aufzuführen: Wetter, Temperatur, Arbeitsbeginn und -ende, Anzahl der Arbeitskräfte, ausgeführte Arbeiten, Geräteeinsatz, besondere Vorkommnisse, Bauteilfertigstellungen, Bauunterbrechungen, Anlieferung von Baustoffen und Bauteilen, etc. Des Weiteren sind Angaben über das Antreffen von Schichtenwasser und deren Intensität mitaufzunehmen. Unterkünfte Unterkünfte und Aufenthaltsräume werden vom AG nicht bereitgestellt und sind innerhalb des Gebäudes grundsätzlich untersagt. Im Rahmen der Baustelleneinrichtung stehen dem AN lediglich begrenzt Flächen für die Aufstellung von Material- und Aufenthaltscontainern zur Verfügung. Verkehrsswege Die Verkehrswege und Fluchtwege im Anlieferungs- und Baustellen-bereich, sowie im Gebäude sind stets freizuhalten. Andienung der Baustelle Die Andienung von Materialien erfolgt ausschließlich über die Zufahrt Adelungsstraße. Beleuchtung Arbeitsplatz Der AN ist für die Beleuchtung des Arbeitsplatzes während der Ausführung seiner Arbeiten zuständig. Ausführung der Arbeiten Die Ausführung der Arbeiten erfolgen durch den AN unter Berücksichtigung der allgemeinen „UVV Bauarbeiten“. Die Vorgaben der BG Bau sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistung immer mind. ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Ein Abzug des leitenden Baustellenpersonals darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen. Besprechungen Der AN ist zur Teilnahme an erforderlichen Aufmaß- und Koordinierungsterminen, mit anderen am Bau vertretenen Firmen und Büros verpflichtet. Des Weiteren hat der AN die Teilnahme eines Fachbauleiters, leitenden Monteurs oder Projektleiters mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen an den bei Bedarf stattfindenden Baubesprechungen sicher zu stellen. Ruhezeiten und Vermeidung von Lärm Auf Einhaltung der üblichen Ruhezeiten und Vermeidung lärmintensiver Arbeiten und Arbeitstechniken ist besonders zu achten. Unmittelbar anzuwenden ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm). Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte nach AVV-BauIärm sind durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Verschluss der Baustelle Die Bauzäune sind ständig geschlossen zu halten. Der AN hat mit darauf zu achten, dass Unbefugten der Zugang zur Baustelle zu jeder Zeit verwehrt bleibt. Insbesondere bei Verlassen der Baustelle sind Absperrung bzw. Tore zu kontrollieren und dauerhaft zu verschließen. Schadhafte Teile der Absperrung sind umgehend der Bauleitung zu melden. Arbeitsschutz & SiGeKo AG-seitig wird ein Sicherheitskoordinator für Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Baustelle bestellt. Der AN hat 2 Wochen vor Leistungsaufnahme von sich aus Kontakt mit diesem aufzunehmen, um einen Termin auf der Baustelle zu vereinbaren. Mit ihm ist die Arbeitsvorbereitung des AN abzustimmen. Die Hinweise des SiGe-Koordinators und die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheits-Schutzplanes sind gem. der Baustellenverordnung zu berücksichtigen. Grundsätzlich gelten für die Durchführung der Arbeiten alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Auf die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) wird besonders hingewiesen. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird vom bestellten SiGe-Koordinator erarbeitet. Die Arbeit des SiGe-Koordinators entbindet den AN nicht, seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen: z. B. Beachtung und Einhaltung von: - Arbeitsschutzgesetz - PSA-Benutzungsverordnung - Betriebssicherheitsverordnung - Lastenhandhabungsverordnung - Arbeitsstättenverordnung - sämtliche Unfallverhütungsvorschriften. Der AN ist verpflichtet sein Personal, entsprechend der jeweiligen Gefährdungen mit der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) auszustatten. Alle am Bau beschäftigten Personen sind verpflichtet, die bereitgestellte Schutzausrüstung ordnungsgemäß zu tragen. Für die Einhaltung dieser Verpflichtung ist der direkte Vorgesetzte der jeweiligen Mitarbeiter verantwortlich und hat deren Umsetzung sicherzustellen. Der SiGe-Plan und die Baustellenverordnung werden dem AN im Rahmen einer Sicherheitsbelehrung weitergegeben. Der SiGe-Koordinator führt regelmäßig Sicherheitsbegehungen mit den Weisungsbefugten des AN durch, damit festgestellte Sicherheitsmängel umgehend abgestellt werden können. Des Weiteren haftet der AN für alle Schäden aus der Errichtung und/oder dem Betrieb der Baustelle, die eventuell Dritten zugefügt werden oder die durch Nichtbeachtung behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften oder sonstigen Angaben dieses Auftrages entstehen, und ist verpflichtet, den AG von allen eventuellen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.
Allgemeine Vorbemerkung
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen ZUSÄTZLICHE TECHN. VERTRAGSBEDINGUNGEN Grundlagen des Leistungsverzeichnisses sind: - Herstellervorschriften - Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes - alle zum Tag der Abnahme relevanten DIN- und EN-Normen bzw.         Verbandsrichtlinien - alle relevanten Sonderbauvorschriften - VOB, Teil B und C - Energieeinsparverordnung - Brandschutzprüfung nach DIN CEN/TS 1187,   Klassifizierung nach DIN EN 13501 - 5  (BROOF (t1)) - Merkblätter des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz (BFS), Frankfurt - Verarbeitungsanleitungen der Herstellerfirmen - Bemusterungsliste Architekt - Die angewandten Materialien im System Unterschreitungen der Leistungs- und Funktionsanforderungen der genannten Produkte sind nicht zulässig. Maßgeblich für die Gleichwertigkeit sind die technischen Spezifikationen und Herstellervorgaben. Die Nachweise sind mit dem Angebot zur Freigabe einzureichen. Zusätzlich sind folgende Hersteller-Nachweise zu erfüllen: - Güteüberwachung für verwendete Materialien - Qualitätsmanagement des Herstellers nach DIN EN ISO 9001 - Umweltmanagement des Herstellers nach EN ISO 14001 - Energiemanagement des Herstellers nach DIN EN ISO 50001 - Ökobilanz (EPD) für verwendete Materialien - Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18363, DIN 18364 und DIN 18366 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. - Angaben zur Baustelle und Ausführung Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen","Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. Für die Ausführung sind insbesondere auch die produktspezifischen Hersteller-Verarbeitungsvorschriften zu berücksichtigen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten. - Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen auf der Baustelle ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung im für die Arbeiten unbedingt notwendigen Umfang zulässig. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von 1 Werktag besenrein zu räumen. - Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. - Schutz angrenzender Bauteile Böden, Sanitäreinrichtungen, angrenzende Bauteile wie Fenster und Türen, Beschläge, Einrichtungsgegenstände usw. müssen abgedeckt bzw. abgeklebt werden. Das Abdeckmaterial ist nach Ausführung der Leistung rückstandslos zu entfernen. Klebebänder dürfen die Untergründe, auf denen sie angebracht sind, nicht angreifen. Das Abkleben der vor beschriebenen Bauteile gilt als Nebenleistung und wird nicht besonders vergütet. - Abdeckungen von Schaltern, Steckdosen u. dgl. sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei abzunehmen, rückseitig zu kennzeichnen, sicher zu lagern und nach Beendigung der Arbeiten wieder einzubauen. Können einzelne Bauteile nicht vom Auftragnehmer ausgebaut werden, ist die Bauleitung zu informieren, damit diese entweder den Ausbau und späteren Einbau durch den entsprechenden Fachunternehmer ausführen lässt oder alternativ der Abklebung statt eines Ausbaus zustimmt. - Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verwendeten Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben. - Lagerfähiges Restmaterial ist dem Auftraggeber für spätere Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen. Restmaterial, das der Auftraggeber nicht übernehmen will, hat er entweder zu entsorgen oder in seinen Besitz zu übernehmen. Nicht lagerfähiges Restmaterial sowie Verpackungen, Behälter, Abdeckmaterial und dergleichen hat der Auftragnehmer ebenfalls zu entsorgen. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen. - Der Untergrund ist auf Eignung, Trag- und Haftfähigkeit zu prüfen. - Der Untergrund ist vor Beginn der Arbeiten ebenfalls auf Qualität zu prüfen. Es muss zwingend eine ordentlich Vorleistungskontrolle erfolgen. Sollten die Gegebenheiten nicht wie benötigt sein, ist das beim AG rechtzeitig anzumelden. Zusätzlich bei Stahlbauteilen: Nicht tragfähige Anstrichteile entfernen und Schadstellen entrosten. - Die zur Anwendung kommenden Materialien müssen in einer Systemkette aufeinander abgestimmt sein, d. h. sie sollen einheitlich von einem Hersteller kommen. - Bei Abnahme der Malerarbeiten sind die gestrichenen Räume besenrein zu übergeben. Alle Abklebungen und Schutzabdeckungen müssen entfernt und entsorgt sein. Verschmutzungen von Objekten/Flächen durch Farbe und Lacke sind sofort zu beseitigen. - Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. auf dem Gelände ausgeschüttet werden. -Farbreste auf der Bodenspachtelung sind zwingend durch geeignete Maßnahmen zu entfernen. - Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. - Das Auf- und Abbauen sowie das Vorhalten der Gerüste bis zu einer Höhe von 3,50m für die Arbeiten an Decken und Wänden sind in die Leistungen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. - Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern im entsprechenden Farbton auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben. - Estrichrandstreifen dürfen nicht abgeschnitten werden. Diese sind für die Malerarbeiten herunterzu klappen. Das ist in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Lärmminderungsmaßnahmen Zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und zum Schutz der Umwelt sowie der Anwohner ist die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen auf Baustellen unerlässlich. Dabei sind folgende Maßnahmen und Vorschriften zu beachten: 1. Rechtliche Grundlagen Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind nach Stand der Technik zu verhindern (§ 22), unvermeidbare auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Anlagen müssen technische Anforderungen erfüllen und Emissionsgrenzwerte einhalten (§ 23). 32. Verordnung zum BImSchG (EU-Richtlinie 2000/14/EG): Maschinen müssen Geräuschemissionsgrenzwerte einhalten (Art. 12), Betriebszeiten können beschränkt werden (Art. 17), und bauliche Maßnahmen wie Kapselung oder Abschirmung können die Schallausbreitung mindern. 2. Organisatorische Maßnahmen - Reduktion der Betriebszeiten von Maschinen (z.B. Tischkreissäge: 2,5 h/Tag ausreichend). - Unterscheidung zwischen Arbeitszeit und tatsächlicher Maschinenbetriebszeit. 3. Technische Maßnahmen - Einsatz von Baumaschinen, die dem Stand der Technik entsprechen (Schallleistungspegel ≤ zulässiger Grenzwert). 4. Aktive Maßnahmen - Einsatz von Schallschirmen (z. B. Bretterwände, Erdwälle) zur Abschirmung von Emittenten mit hohen Schalldruckpegeln. Diese sollten schallabsorbierend und dicht sein, um Reflektionen zu vermeiden. Durch die Kombination dieser Maßnahmen wird eine effektive Lärmminderung gewährleistet. Für detaillierte Informationen und spezifische Maßnahmen wird auf das vollständige Dokument "Schalltechnische Untersuchung - Immissionsschutz | Baulärm von 3L Akustik" im Anhang verwiesen. Zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und zum Schutz der Umwelt sowie der Anwohner ist die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen auf Baustellen unerlässlich. Dabei sind folgende Maßnahmen und Vorschriften zu beachten: 1. Rechtliche Grundlagen Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind nach Stand der Technik zu verhindern (§ 22), unvermeidbare auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Anlagen müssen technische Anforderungen erfüllen und Emissionsgrenzwerte einhalten (§ 23). 32. Verordnung zum BImSchG (EU-Richtlinie 2000/14/EG): Maschinen müssen Geräuschemissionsgrenzwerte einhalten (Art. 12), Betriebszeiten können beschränkt werden (Art. 17), und bauliche Maßnahmen wie Kapselung oder Abschirmung können die Schallausbreitung mindern. 2. Organisatorische Maßnahmen - Reduktion der Betriebszeiten von Maschinen (z.B. Tischkreissäge: 2,5 h/Tag ausreichend). - Unterscheidung zwischen Arbeitszeit und tatsächlicher Maschinenbetriebszeit. 3. Technische Maßnahmen - Einsatz von Baumaschinen, die dem Stand der Technik entsprechen (Schallleistungspegel ≤ zulässiger Grenzwert). 4. Aktive Maßnahmen - Einsatz von Schallschirmen (z. B. Bretterwände, Erdwälle) zur Abschirmung von Emittenten mit hohen Schalldruckpegeln. Diese sollten schallabsorbierend und dicht sein, um Reflektionen zu vermeiden. Durch die Kombination dieser Maßnahmen wird eine effektive Lärmminderung gewährleistet. Für detaillierte Informationen und spezifische Maßnahmen wird auf das vollständige Dokument "Schalltechnische Untersuchung - Immissionsschutz | Baulärm von 3L Akustik" im Anhang verwiesen.
Lärmminderungsmaßnahmen
QNG Zertifizierung QNG Zertifizierung 1. Allgemeines 1.1. Das Bauvorhaben soll nach den Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert werden. 1.2. Es ist eine Zertifizierung nach QNG-PLUS zu erfüllen. 1.3. Der AN hat die Anforderungen des QNG einzuhalten und nachzuweisen. 2. Anforderungen an Materialien 2.1. Holz: Mindestens 50% (QNG-PLUS) der verbauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe sind aus nachhaltiger Forstwirtschaft nachzuweisen laut QNG-Richtlinien. 2.2. Baustoffe: Alle Baustoffe sind unter Nachhaltigkeitsaspekten auszuwählen, wobei eine hohe Recyclingfähigkeit und Langlebigkeit anzustreben ist. 2.3. Emissionsarme Materialien: Verwendung von emissionsarmen Baustoffen, um die Innenraumluftqualität zu gewährleisten. 2.4. Lokale Produkte: Bevorzugung von Baustoffen aus regionaler Herstellung, um Transportwege zu minimieren. 3. Anforderungen an die Bauweise 3.1. Energieeffizienz: Das Gebäude ist so zu errichten, dass es den Anforderungen an eine energieeffiziente Bauweise entspricht (KfW-Effizienzhaus 40). 3.2. Wärmebrücken: Minimierung von Wärmebrücken, um Energieverluste zu vermeiden. 3.3. Luftdichtigkeit: Herstellung einer luftdichten Gebäudehülle zur Reduzierung von Zugluft und Energieverlusten. 3.4. Bauteilaufbauten: Konstruktionen sind so zu wählen, dass sie eine hohe Lebensdauer und eine einfache Recyclingfähigkeit aufweisen. 4. Nachweis der Nachhaltigkeitskriterien 4.1. Der AN hat alle erforderlichen Nachweise (z.B. Herkunfts-nachweise für Holz, Materialdeklarationen, Prüfzeugnisse) zu erbringen. 4.2. Die Nachweise sind dem AG rechtzeitig vorzulegen. 4.3. Der AN hat die Einhaltung der QNG-Anforderungen während der Bauausführung zu dokumentieren. 5. Zusätzliche Anforderungen 5.1. Abfallmanagement: Es ist ein Abfallmanagementkonzept zu erstellen, um die getrennte Sammlung und Entsorgung von Baustellenabfällen zu gewährleisten. 5.2. Baustelleneinrichtung: Die Baustelleneinrichtung ist so zu gestalten, dass Lärm- und Staubemissionen minimiert werden. 5.3. Bauwasser: Die Verschmutzung des Bauwassers ist durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. 6. Zertifizierung 6.1. Der AN hat mit der Zertifizierungsstelle zusammenzuarbeiten und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, insbesondere solche im Zusammenhang mit der QNG-Zertifizierung, vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
QNG Zertifizierung
01 Malerarbeiten Neubau
01
Malerarbeiten Neubau
01.__.0010 Abkleben von Fenstern und Türen Schützen von Fenster, Türen, einbauteilen, Böden, Fremdgewerken etc.. durch Abkleben. Abkleben und schützen von Fenster und Türen. Schützen von Einbauteilen
01.__.0010
Abkleben von Fenstern und Türen
P
1,00
PSCH
01.__.0030 Erstbeschichtung Wand, Dispersionsfarbe höhe bis ca. 2,8m Erstbeschichtung inkl. Grundierung auf Wandflächen. 2-facher Anstrich mit Dispersionswandfarbe. Arbeitshöhe bis ca. 2,8m. Untergrund: Trockenbau Q3/ Innenputz Q2/ Stahlbeton. Lösemittelfrei, Nassabriebbeständigkeit R2, hoch Wasserdampfdiffusionsfähig. Einschließlich erforderlicher Vorarbeiten und Gerüst. Ausführungsort Technikräume UG Neubau Material: Brillux Superlux ELF 3000
01.__.0030
Erstbeschichtung Wand, Dispersionsfarbe höhe bis ca. 2,8m
5.910,17
01.__.0040 Zulage für Leibungen streichen Zulage für das Streichen der Leibungen. ca. 100 Stck.
01.__.0040
Zulage für Leibungen streichen
P
1,00
PSCH
01.__.0060 Erstbeschichtung Decke, Dispersionsfarbe höhe bis ca. 2,8m Erstbeschichtung inkl. Grundierung auf Deckenflächen. 2-facher Anstrich mit Dispersionswandfarbe. Arbeitshöhe bis ca. 2,8m. Untergrund: Trockenbau Q3/ Innenputz Q2 Stahlbeton. Lösemittelfrei, Nassabriebbeständigkeit R2, hoch Wasserdampfdiffusionsfähig. Einschließlich erforderlicher Vorarbeiten und Gerüst. Ausführungsort EG bis Dachgeschoss, Flure/Treppenhäuser/Wohnungen. Material: Brillux Superlux ELF 3000
01.__.0060
Erstbeschichtung Decke, Dispersionsfarbe höhe bis ca. 2,8m
1.891,33
01.__.0070 Acrylfugen Fugenversiegelung herstellen als Wand-Decken -bzw. Wand-/Wandanschluss, im Bereich von Fensterleibungen, etc. Material Acryl
01.__.0070
Acrylfugen
5.222,767
lfm
01.__.0080 Stahltüren streichen Stahltüren lackieren Farbe nach Wahl AG (Ral 7048 Perlmausgrau). -Inkl. Korrosionsschutz Grundfrage. -Schadstellen nach Herstellerangaben spachteln. -inkl. Schutz angrenzender Bauteile -Rollstreich Verfahren oder Spritzen Ausführungsort: UG Abmessungen der Türen: ca. 1,01*2,135; 11 stck ca. 0,635*2,135; 1 stck ca. 0,885*2,135; 1 stck ca. 1,135* 2,135; 1stck
01.__.0080
Stahltüren streichen
14,00
Stck
01.__.0090 Stahleckzargen streichen Ausführung wie Position 1.80 lediglich Stahleckzarge.
01.__.0090
Stahleckzargen streichen
14,00
Stck
01.__.0100 Anstrich Wände/Stützen Keller und Tiefgarage Erstbeschichtung inkl. Grundierung auf Wandflächen. 2-facher Anstrich mit Dispersionswandfarbe. Arbeitshöhe bis ca. 2,8m. Untergrund: Mauerwerk KSS, Stahlbeton. Lösemittelfrei, Nassabriebbeständigkeit R2, hoch Wasserdampfdiffusionsfähig. Einschließlich erforderlicher Vorarbeiten und Gerüst. Ausführung in 2 Arbeitsgängen, einmal vor der Installation der Haustechnik und eine abschließender Arbeitsgang nach der fertigen Installation, inkl. abkleben und aller erforderlichen Leistungen. Ausführungsort UG und Tiefgarage Material: Brillux Superlux ELF 3000
01.__.0100
Anstrich Wände/Stützen Keller und Tiefgarage
758,94
01.__.0110 Anstrich Decken Keller und Tiefgarage Erstbeschichtung inkl. Grundierung auf Deckenflächen. 2 Facher Anstrich mit Dispersionsfarbe. Arbeitshöhe bis 2,8m. Untergrund:  Stahlbeton. Lösemittelfrei, Nassabriebbeständigkeit R2, hoch Wasserdampfdiffusionsfähig. Einschließlich erforderlicher Vorarbeiten und Gerüst. Ausführung in 2 Arbeitsgängen, einmal vor der Installation der Haustechnik und eine abschließender Arbeitsgang nach der fertigen Installation, inkl. abkleben und aller erforderlichen Leistungen. Ausführungsort UG und Tiefgarage Material: Brillux Superlux ELF 3000
01.__.0110
Anstrich Decken Keller und Tiefgarage
830,34
02 Malerarbeiten Bestand
02
Malerarbeiten Bestand
02.__.0010 Malerarbeiten Technikäume Wände Beschichtung inkl. Grundierung auf Wandflächen. 2-facher Anstrich mit Dispersionswandfarbe. Arbeitshöhe bis ca. 2,8m. Untergrund: Trockenbau/ Innenputz Q2 Stahlbeton. Lösemittelfrei, Nassabriebbeständigkeit R2, hoch Wasserdampfdiffusionsfähig. Einschließlich erforderlicher Vorarbeiten und Gerüst. Ausführungsort Technikräume UG Bestand Material: Brillux Superlux ELF 3000
02.__.0010
Malerarbeiten Technikäume Wände
150,00
02.__.0012 Erschwerniszulage aufgrund Rohrleitungen Zulage aufgrund erschwerter Arbeiten im Berech der Wände der Technikräume
02.__.0012
Erschwerniszulage aufgrund Rohrleitungen
150,00
02.__.0015 Malerarbeiten Technikräume Decken Beschichtung inkl. Grundierung auf Deckenflächen. 2-facher Anstrich mit Dispersionswandfarbe. Arbeitshöhe bis ca. 2,8m. Untergrund: Trockenbau/ Innenputz Q2 Stahlbeton. Lösemittelfrei, Nassabriebbeständigkeit R2, hoch Wasserdampfdiffusionsfähig. Einschließlich erforderlicher Vorarbeiten und Gerüst. Im Zuge der Beschichtungsarbeiten müssen die Vorhanden Rohrleitungen geschützt werden. Ausführungsort Technikräume UG Bestand Material: Brillux Superlux ELF 3000
02.__.0015
Malerarbeiten Technikräume Decken
60,00
02.__.0020 Laibungen beiputzen und zweimal Streichen Laibungen, bis zu 20 cm breit, mit Gipsputz beiputzen und Streichen. Oberflächenqualtiätet Q2. Inkl. Apu Leisten. Arbeiten finden nach dem Austausch der Bestandsfenster statt. 2-facher Anstrich mit Dispersionswandfarbe. Arbeitshöhe bis ca. 2,8m. Untergrund:  Innenputz Q2 Lösemittelfrei, Nassabriebbeständigkeit R2, hoch Wasserdampfdiffusionsfähig. Einschließlich erforderlicher Vorarbeiten und Gerüst. Ausführungsort EG bis Dachgeschoss, Material: Brillux Superlux ELF 3000
02.__.0020
Laibungen beiputzen und zweimal Streichen
260,66
lfm
02.__.0030 Erstbeschichtung Wand Treppenhaus Erstbeschichtung inkl. Grundierung auf Wandflächen. 2-facher Anstrich mit Dispersionswandfarbe. Arbeitshöhe bis ca. 2,8m. Untergrund: Trockenbau Q3/ Innenputz Q2 Stahlbeton. Lösemittelfrei, Nassabriebbeständigkeit R2, hoch Wasserdampfdiffusionsfähig. Einschließlich erforderlicher Vorarbeiten und Gerüst. Ausführungsort EG bis Dachgeschoss, Flure/Treppenhäuser Material: Brillux Superlux ELF 3000
02.__.0030
Erstbeschichtung Wand Treppenhaus
670,00
02.__.0040 Erstbeschichtung Decke Treppenhaus Erstbeschichtung inkl. Grundierung auf Deckenflächen. 2-facher Anstrich mit Dispersionswandfarbe. Arbeitshöhe bis ca. 2,8m. Untergrund: Trockenbau Q3/ Innenputz Q2 Stahlbeton. Lösemittelfrei, Nassabriebbeständigkeit R2, hoch Wasserdampfdiffusionsfähig. Einschließlich erforderlicher Vorarbeiten und Gerüst. Ausführungsort EG bis Dachgeschoss, Flure/Treppenhäuser/Wohnungen. Material: Brillux Superlux ELF 3000
02.__.0040
Erstbeschichtung Decke Treppenhaus
120,00
02.__.0050 Erstbeschichtung Treppenwangen Erstbeschichtung inkl. Grundierung auf Treppenwangen. 2-facher Anstrich mit Dispersionswandfarbe. Arbeitshöhe bis ca. 2,8m. Untergrund: Trockenbau Q3/ Innenputz Q2 Stahlbeton. Lösemittelfrei, Nassabriebbeständigkeit R2, hoch Wasserdampfdiffusionsfähig. Einschließlich erforderlicher Vorarbeiten und Gerüst. Ausführungsort EG bis Dachgeschoss, Flure/Treppenhäuser Material: Brillux Superlux ELF 3000
02.__.0050
Erstbeschichtung Treppenwangen
10,00
02.__.0060 Erstbeschichtung Treppenuntersichten inkl. Podeste Erstbeschichtung inkl. Grundierung auf Treppenuntersichten. 2-facher Anstrich mit Dispersionswandfarbe. Arbeitshöhe bis ca. 3,2m. Untergrund: Trockenbau Q3/ Innenputz Q2 Stahlbeton. Lösemittelfrei, Nassabriebbeständigkeit R2, hoch Wasserdampfdiffusionsfähig. Einschließlich erforderlicher Vorarbeiten und Gerüst. Ausführungsort EG bis Dachgeschoss, Flure/Treppenhäuser Material: Brillux Superlux ELF 3000
02.__.0060
Erstbeschichtung Treppenuntersichten inkl. Podeste
80,00
02.__.0070 Erstbeschichtung EG+UG Wände Erstbeschichtung inkl. Grundierung auf Wandflächen. 2-facher Anstrich mit Dispersionswandfarbe. Arbeitshöhe bis ca. 3,0 m. Untergrund: Trockenbau Q3/ Innenputz Q2 Stahlbeton. Lösemittelfrei, Nassabriebbeständigkeit R2, hoch Wasserdampfdiffusionsfähig. Einschließlich erforderlicher Vorarbeiten und Gerüst. Ausführungsort EG bis Dachgeschoss, Flure/Treppenhäuser Material: Brillux Superlux ELF 3000
02.__.0070
Erstbeschichtung EG+UG Wände
295,00
02.__.0080 Erstbeschichtung abgehängte Decke EG + UG Erstbeschichtung inkl. Grundierung auf Wandflächen. 2-facher Anstrich mit Dispersionswandfarbe. Arbeitshöhe bis ca. 3,0 m. Untergrund: Trockenbau Q3/ Stahlbeton. Lösemittelfrei, Nassabriebbeständigkeit R2, hoch Wasserdampfdiffusionsfähig. Einschließlich erforderlicher Vorarbeiten und Gerüst. Ausführungsort EG bis Dachgeschoss, Flure/Treppenhäuser Material: Brillux Superlux ELF 3000
02.__.0080
Erstbeschichtung abgehängte Decke EG + UG
210,00
03 Stundenlohn
03
Stundenlohn
03.__.0010 gemittelter Stundlohn
03.__.0010
gemittelter Stundlohn
E
1,00
h