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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Es handelt sich um folgendes Bauvorhaben:
Neubau Wohngebäude mit Tiefgarage & Teilsanierung Vordergebäude.
Baustellenadresse: Rheinstraße 20 a, 64283 Darmstadt
Geplant ist die Errichtung eines 8-geschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage sowie der Abbruch und die Teilsanierung eines bestehenden Vordergebäudes.
Der Neubau wird gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Standard Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifizierung realisiert. Die Zertifizierung erfolgt durch das BiRN – Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH, Lichtenhaidestraße 11a, 96052 Bamberg.
Das neu zu errichtende Gebäude umfasst insgesamt 56 Wohn-einheiten (Gesamt-Wohnfläche ca. 1941m² im Neubau), die teilweise mit Terrassen und Balkonen ausgestattet sind. Im Untergeschoss werden Fahrradstellplätze (ca. 58m²) sowie Abstellräume (ca. 308m²) für die Bewohner vorgesehen. Die PKW-Stellplätze in der Tiefgarage (ca. 520m²) sind über einen Autoaufzug erreichbar.
Das Bestandsgebäude wird im Zuge der Sanierung gemäß den Vorgaben des GEG im Standard Effizienzhaus 55 ausgeführt.
Im bestehenden Gebäude sind Büros, Fitnessräume, Praxen sowie Wohnungen vorgesehen.
Sämtliche für die Ausführungsarbeiten erforderlichen Maßnahmen wie Baustelleneinrichtung, Hilfs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel jeglicher Art sind mit in die einzelnen Positionen einzukalkulieren.
Alle Massen sind Circa-Massen. Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht zu Änderungen an den EP-Preisen.
Entfallen Leistungen komplett, berechtigen diese nicht zu Schadensersatzforderungen.
Die Arbeitszeiten/ Ausführungszeiten, als auch der Bauablauf sind vor Beginn der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung detailliert abzustimmen.
Erforderliche Sicherungsmaßnahmen aller Art und Güte sind, sofern nicht gesondert beschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Arbeitsbereiche sind entsprechend zu schützen und nach Beendigung der Arbeiten besenrein zu hinterlassen.
Anlage zu den Ausschreibungsunterlagen:
- Architektenpläne
- Baubeschreibung
- Fachgutachten und techn. Konzepte
Bautagebuch
Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung täglich unaufgefordert vorzulegen. In dem Bautagebuch sind aufzuführen:
Wetter, Temperatur, Arbeitsbeginn und -ende, Anzahl der Arbeitskräfte, ausgeführte Arbeiten, Geräteeinsatz, besondere Vorkommnisse, Bauteilfertigstellungen, Bauunterbrechungen, Anlieferung von Baustoffen und Bauteilen, etc.
Unterkünfte
Unterkünfte und Aufenthaltsräume werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt und sind im Gebäude grundsätzlich nicht gestattet. In der Baustelleneinrichtung sind nur im begrenztem Umfang Flächen zur Aufstellung von Material- und Aufenthaltscontainern des AN
vorhanden.
Verkehrsswege
Die Verkehrswege und Fluchtwege im Anlieferungs- und Baustellen-bereich, sowie im Gebäude sind stets freizuhalten.
Andienung der Baustelle
Die Andienung von Materialien erfolgt ausschließlich über die Zufahrt Adelungsstraße.
Baubeleuchtung
Der AN ist während der Ausführungsarbeiten für die Bereitstellung und den Betrieb der erforderlichen Arbeitsplatzbeleuchtung im gewerksrelevanten Bereich verantwortlich.
Ausführung der Arbeiten
Die Ausführung der Arbeiten erfolgen durch den AN unter Berücksichtigung der allgemeinen „UVV Bauarbeiten“.
Die Vorgaben der BG BAU sind zu beachten. Ein Abzug des leitenden Baustellenpersonals darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen.
Besprechungen
Der AN ist zur Teilnahme an erforderlichen Aufmaß- und Koordinierungsterminen, mit anderen am Bau vertretenen Firmen und Büros verpflichtet. Des Weiteren hat der AN die Teilnahme eines Fachbauleiters, leitenden Monteurs oder Projektleiters mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen an den bei Bedarf stattfindenden Baubesprechungen sicher zu stellen.
Ruhezeiten und Vermeidung von Lärm
Auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten sowie die Vermeidung lärmintensiver Arbeiten und Arbeitstechniken ist besonders zu achten. Unmittelbar anzuwenden sind die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm), des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 32. Verordnung zum BImSchG (EU-Richtlinie 2000/14/EG). Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte sind durch geeignete organisatorische, technische und bauliche Maßnahmen gemäß der "Schalltechnischen Untersuchung – Immissionsschutz | Baulärm von 3L Akustik (Anhang)" zu verhindern bzw. zu minimieren.
Verschluss der Baustelle
Die Bauzäune sind ständig geschlossen zu halten. Der AN hat mit darauf zu achten, dass Unbefugten der Zugang zur Baustelle zu jeder Zeit verwehrt bleibt. Insbesondere bei Verlassen der Baustelle sind Absperrung bzw. Tore zu kontrollieren und dauerhaft zu verschließen. Schadhafte Teile der Absperrung sind umgehend der Bauleitung zu melden.
Sprachkenntnisse auf der Baustelle
Ein Mitarbeiter mit ausreichenden Deutschkenntnissen muss während der Ausführung anwesend sein, um eine reibungslose Kommunikation sicherzustellen.
Arbeitsschutz & SiGeKo
AG-seitig ist ein Sicherheitskoordinator für Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Baustelle bestellt. Der AN hat 2 Wochen vor Leistungsaufnahme von sich aus Kontakt mit diesem aufzunehmen, um einen Termin auf der Baustelle zu vereinbaren. Mit ihm ist die Arbeitsvorbereitung des AN abzustimmen. Die Hinweise des SiGe-Koordinators und die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheits-Schutzplanes sind der gem. der Baustellenverordnung zu berücksichtigen. Grundsätzlich gelten für die Durchführung der Arbeiten alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Auf die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) wird besonders hingewiesen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird vom bestellten SiGe-Koordinator erarbeitet. Die Arbeit des SiGe-Koordinators entbindet den AN nicht, seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen: z. B. Beachtung und Einhaltung von:
- Arbeitsschutzgesetz
- PSA-Benutzungsverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- sämtliche Unfallverhütungsvorschriften.
Der AN ist verpflichtet, sein Personal den jeweiligen Gefährdungen entsprechend, mit den notwendigen Schutzausrüstungen auszustatten. Alle am Bau Beschäftigten müssen diese Schutzausrüstung tragen. Für die Durchsetzung ist der direkte Vorgesetze der Mitarbeiter zuständig.
Der SiGe-Plan und die Baustellenverordnung werden dem AN im Rahmen einer Sicherheitsbelehrung weitergegeben.
Der SiGe-Koordinator führt regelmäßig Sicherheitsbegehungen mit den weisungsbefugten des AN durch, damit festgestellte Sicherheitsmängel umgehend abgestellt werden können.
QNG-Zertifizierung
Das Bauvorhaben ist nach den Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS) zu zertifizieren. Für das jeweilige Gewerk sind alle Anforderungen hinsichtlich nachhaltiger Materialien, energieeffizienter Ausführung, Schallschutz und Abfallmanagement einzuhalten und nachzuweisen. Die Einhaltung und Dokumentation der QNG-Vorgaben sowie die fristgerechte Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen gemäß den QNG-Zertifizierungsdokumenten (Anhang) sind sicherzustellen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Geltungsbereich
Diese Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (ZTV Fliesen) gelten für sämtliche Fliesen-, Platten- und Natursteinbelagsarbeiten im Projekt "Neubau Wohngebäude Rheinstraße 20 a-c in Darmstadt"
einschließlich aller zugehörigen Nebenleistungen und Besonderen Leistungen im Sinne der ATV-VOB/C.
Sie ergänzen die vertraglich vereinbarten Unterlagen (Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Details, Baubeschreibung, Brandschutzkonzept, QNG-Unterlagen, Allgemeine Vorbemerkung) sowie die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften.
Ausführungsgrundlagen
Die Ausführung erfolgt nach den jeweils gültigen Fassungen insbesondere der folgenden Regelwerke:
- DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- DIN 18352 - Fliesen- und Plattenarbeiten
- DIN 18534 - Abdichtung von Innenräumen (für Abdichtungen unter Fliesen in Nass- und Feuchträumen)
- einschlägige Teile der DIN 18040 - Barrierefreies Bauen
- DIN 4102 und DIN EN 13501 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (für Bodenbelagsaufbauten in Flucht- und Rettungswegen)
- DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau (Ebenheit der Untergründe)
- GEG - Gebäudeenergiegesetz und GEG-Nachweis (insbesondere hinsichtlich Aufbauhöhen und Dämmungen, soweit durch Bodenaufbauten beeinflusst)
- Landesbauordnung (HBO) sowie die aus ihr abgeleiteten Technischen Baubestimmungen
- Brandschutzkonzept des Projektes
- QNG-Anforderungskatalog und zugehörige Anhangdokumente (z.B. Anhang 313 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien)
- weitere einschlägige EN-/DIN-Normen, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Bei Widersprüchen zwischen Normen, Herstellerangaben und Projektunterlagen sind frühzeitig Klarstellungen mit der Bauleitung einzuholen.
Systemvorgaben und Koordination
- Fliesen- und Plattenbeläge sind grundsätzlich als abgestimmte Systemaufbauten (Untergrund - Abdichtung - Kleber - Fliese - Fuge - elastische Fugen) auszuführen.
- In Bereichen mit Fußbodenheizung sind ausschließlich Systeme zu verwenden, die dafür explizit freigegeben sind. Aufheiz- und Abkühlprotokolle sind einzuhalten.
- In Bädern mit bodengleichen Duschen sind die Beläge und Abdichtungen entsprechend den Beanspruchungsklassen nach DIN 18534 und des Merkblatt des ZDB ”Verbundabdichtungen" auszuwählen und einzubauen.
- Fliesenaufbauten in Treppenhäusern, notwendigen Fluren und sonstigen Bereichen mit brandschutztechnischen Anforderungen müssen die im Brandschutzkonzept vorgegebenen Baustoffklassen erfüllen.
- Alle Systemaufbauten sind mit den angrenzenden Gewerken (Rohbau, Estrich, Heizung/Sanitär, Abdichtung, Trockenbau etc.) zu koordinieren. Unklarheiten sind spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen.
- Die von Fremdhandwerkern lose angebrachten Dosen oder Installationsteile sind vom Fliesenleger auf Fugenkreuz oder Fugenmitte einzuarbeiten. Der Fliesenleger ist ver-pflichtet, dies in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Handwerker durchzuführen.
Werkstoffe
Fliesen, Platten und Naturstein
- Fliesen und Platten sind gemäß den Festlegungen im Leistungsverzeichnis, den Plänen und der Baubeschreibung zu liefern und zu verlegen.
- Die Auswahl der Oberflächen (Fliesen) sowie der Fugen- und Silikonfarben erfolgt in Abstimmung mit dem AG (Bemusterung). Das Ergebnis ist schriftlich zu dokumentieren.
- In Nassbereichen/ Duschen sind Fliesen mit geeigneter Rutschhemmung einzusetzen; Klasse bzw. Bewertungsgruppe wird durch den Planer/AG vorgegeben oder im Rahmen der Bemusterung festgelegt.
- Sichtflächen müssen frei von Schäden, Ausbrüchen, Verkratzungen und produktionsbedingten Mängeln sein. Chargenunterschiede sind vor Verarbeitung zu prüfen.
Verlegewerkstoffe, Abdichtungen und Fugenmassen (QNG-konform)
Alle Verlegewerkstoffe, Abdichtungen und Fugenmassen sind in Übereinstimmung mit den QNG-Vorgaben zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien auszuwählen:
Fliesenkleber, Grundierungen, Spachtelmassen, Fugenmörtel:
- Verwendung von zementären Produkten oder Produkten mit Klassifizierung GEV-EMICODE EC1 (sehr emissionsarm) für Verlegewerkstoffe von keramischen Fliesen, Naturstein und Betonwerkstein.
- Nachweise: Produktdatenblatt, SDB, GEV-EMICODE-Zertifikat.
Abdichtungen unter Fliesenbelägen / Rissharze:
- Nur Produkte mit GISCODE gemäß QNG-Anforderung (z.B. D1, RE05, RE10, RE20, RE30, RU0,5, RU1, PU10, PU20, PU40 (alt), PU50 (alt) oder RMA10).
- Nachweise: TD mit GISCODE-Angabe, SDB, ggf. EMICODE-Zertifikat.
Imprägnierungen / Schutzsysteme auf Natur-/Betonwerkstein (innen):
- Nur nicht filmbildende Imprägnierungen mit GISCODE GH0, GH10 (entaromatisiert) oder GH40.
Silikonfugen und Dichtstoffe:
- Müssen QNG-konform sein, insbesondere hinsichtlich VOC-Emissionen und kritischer Inhaltsstoffe; geeignete Produkte sind mit entsprechenden Nachweisen (TD, SDB, ggf. EMICODE/AgBB) zu belegen.
Alle verwendeten Materialien müssen frei von Blei, Cadmium und Chrom-VI sein.
Untergründe und Vorbereitung
- Untergründe müssen den Anforderungen der DIN 18352 und DIN 18202 entsprechen (insbesondere Ebenheit, Festigkeit und Tragfähigkeit).
- Vor Beginn der Fliesenarbeiten hat der AN den Untergrund zu prüfen (Sichtprüfung, Klopfprobe, ggf. CM-Messung) und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Ausführung Bodenfliesen
- Verlegung gemäß DIN 18352 in der vorgesehenen Verlegeart (Dünnbett, Mittelbett oder Dickbett, Buttering-Floating etc.), abgestimmt mit dem Systemhersteller.
- Fugenbreiten und Verlegebilder sind projektbezogen festgelegt; Maßabweichungen sind gering zu halten.
- Bodengleiche Duschbereiche sind mit ausreichendem Gefälle zum Ablauf (z.B. 1,5-2,0%) auszuführen. Gefälle ist frühzeitig im Aufbau (Estrich/Spachtel) einzuplanen.
- Fliesen sind hohlraumfrei zu verlegen; hohl klingende Stellen sind nicht zulässig.
- Bewegungsfugen sind entsprechend den Regeln der Technik und Herstellervorgaben anzuordnen (Randfugen, Feldbegrenzungsfugen, Fugen über Bauwerksfugen).
Ausführung Wandfliesen
- Verlegung nach DIN 18352; Oberflächen im Sichtbereich sind planeben und fluchtgerecht auszuführen.
- In Bädern sind Wandbeläge in Nassbereichen über der Abdichtung gemäß DIN 18534 auszuführen; die Höhe der Abdichtung ist gemäß Planung und Norm einzuhalten.
- Durchdringungen (Armaturen, Rohrleitungen, Nischen etc.) sind dauerhaft dicht auszuführen; Manschetten und Detaillösungen des Abdichtungssystems sind zu nutzen.
Fugen, Bewegungsfugen und Anschlüsse
- Zementfugen sind mit geeigneten, QNG-konformen Fugenmörteln herzustellen (EMICODE EC1 o.ä.).
- Elastische Fugen (Silikon o.ä.) sind in Ecken, Anschlussfugen und Bewegungsfugen vorzusehen; sie dienen nicht als Abdichtung im Sinne der DIN 18534, sondern als Ergänzung zur Flächenabdichtung.
- Bewegungsfugen des Bauwerks sind im Fliesenbelag überzunehmen und entsprechend auszubilden.
- Anschlussfugen zu anderen Bauteilen (z.B. Türen, Zargen, Einbauten, Sanitärobjekten) sind so auszuführen, dass keine Schallbrücken entstehen und die Anforderungen an QNG und ggf. Brandschutz eingehalten werden.
Schallschutz / Trittschall
- Fliesenbeläge auf schwimmenden Estrichen sind so auszuführen, dass der Trittschallschutz gemäß Planung und Schallschutznachweis nicht verschlechtert wird.
- Randdämmstreifen und eventuelle Trittschall- bzw. Entkopplungsplatten dürfen nicht starr mit Wänden oder Einbauten verbunden werden; auf Vermeidung von Schallbrücken ist besonders zu achten.
- Soweit im Schallschutznachweis besondere Aufbauten vorgesehen sind, sind diese exakt einzuhalten.
2.10 Brandschutz
- Fliesenbeläge und ihre Systemaufbauten (insbesondere Kleber und ggf. zusätzliche Schichten) in Bereichen mit Anforderungen des Brandschutzkonzeptes müssen die geforderten **Baustoffklassen** nach DIN EN 13501 bzw. DIN 4102 erfüllen.
- Der AN hat sicherzustellen, dass die verwendeten Produkte entsprechende **Klassifizierungsnachweise** besitzen und diese auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen.
- Anforderungen an das Brandverhalten von Bodenbelägen in notwendigen Fluren, Treppenhäusern und sonstigen Bereichen mit erhöhter Anforderung sind verbindlich.
2.11 QNG-Schadstoffvermeidung und Nachweise
- Der AN verpflichtet sich zur **Einhaltung der QNG-Anforderungen zur Schadstoffvermeidung** für alle Produkte seines Gewerkes.
- Bereits mit Angebotsabgabe sind nach Möglichkeit die vorgesehenen Systemhersteller anzugeben.
- Spätestens bis zur Abnahme sind folgende Unterlagen geordnet zu übergeben:
- Liste sämtlicher verwendeter Produkte (Fliesen, Platten, Naturstein, Kleber, Grundierungen, Spachtelmassen, Abdichtungen, Fugenmörtel, Silikone, Imprägnierungen etc.) mit Hersteller, genauer Produktbezeichnung und Einsatzbereich.
- Zu jedem QNG-relevanten Produkt: Technisches Datenblatt, Sicherheitsdatenblatt, ggf. **GEV-EMICODE-Zertifikat**, GISCODE-Nachweis, Prüfberichte nach AgBB-Schema oder vergleichbare Nachweise der Emissionsarmut.
- Abweichungen von den QNG-Anforderungen sind **vor Verwendung** mit Bauleitung und Auditor abzustimmen und schriftlich freizugeben.
2.12 Bauteilschutz, Reinigung und Entsorgung
- Alle im Arbeitsbereich befindlichen Bauteile (Fenster, Türen, Einbauten, Sanitärobjekte, Heizkörper, Aufzüge etc.) sind durch geeignete Maßnahmen (Folien, Abdeckungen, Kantenschutze) vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.
- Verschmutzungen durch Zementschlämme, Kleberreste und Fugenmaterial sind sofort zu entfernen; aggressive Reinigungsmittel dürfen Oberflächen nicht schädigen.
- Nach Fertigstellung sind die Flächen **bau- und bezugsfertig** zu übergeben (Erstreinigung, keine Bauschmutzreste).
- Anfallender Abfall wird Eigentum des AN und ist gemäß den örtlichen Bestimmungen und den Vorgaben zur Abfalltrennung und -verwertung zu entsorgen. Vorgaben aus der Nachhaltigkeitszertifizierung sind zu beachten.
2.13 Dokumentation, Prüfungen und Abnahme
- Prüfprotokolle (z.?B. CM-Messungen, Heizestrichprotokolle, Dichtigkeitsprüfungen von Duschen soweit vorgesehen) sind der Bauleitung zur Verfügung zu stellen.
- Bemusterungsprotokolle und Freigaben des AG zu Formaten, Farben, Fugenbreiten etc. sind zu dokumentieren.
- Vor Abnahme sind mit der Bauleitung gemeinsam Begehungen durchzuführen; festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
- Die Übergabe der **QNG-Produkt- und Nachweisliste** ist Voraussetzung für die vollständige Abnahme des Gewerkes.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
01 Projekt DARS 20
01
Projekt DARS 20
01.13 Fliesen- und Plattenarbeiten
01.13
Fliesen- und Plattenarbeiten