Elektrotechnik
Wohnbebauung Rheinstraße 20A, DA
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Allgemeine Vorbemerkungen Es handelt sich um folgendes Bauvorhaben: Neubau Wohngebäude mit Tiefgarage & Teilsanierung Vordergebäude Baustellenadresse: Rheinstraße 20 a, 65283 Darmstadt Geplant ist die Errichtung eines 8-geschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage sowie der Abbruch und die Teilsanierung eines bestehenden Vordergebäudes. Der Neubau wird gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Standard Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifizierung realisiert. Die Zertifizierung erfolgt durch das BiRN – Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH, Lichtenhaidestraße 11a, 96052 Bamberg. Das neu zu errichtende Gebäude umfasst insgesamt 56 Wohn-einheiten (Gesamt-Wohnfläche ca. 1941m²), die teilweise mit Terrassen und Balkonen ausgestattet sind. Im Untergeschoss werden Fahrradstellplätze (ca. 58m²) sowie Abstellräume (ca. 308m²) für die Bewohner vorgesehen. Die PKW-Stellplätze in der Tiefgarage (ca. 520m²) sind über einen Autoaufzug erreichbar. Das Bestandsgebäude wird im Zuge der Sanierung gemäß den Vorgaben des GEG im Standard Effizienzhaus 55 ausgeführt. Im bestehenden Gebäude sind Büros, Fitnessräume, Praxen sowie Wohnungen vorgesehen. Sämtliche für die Ausführungsarbeiten erforderlichen Maßnahmen wie Baustelleneinrichtung, Hilfs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel jeglicher Art sind mit in die einzelnen Positionen einzukalkulieren. Alle Massen sind Circa-Massen. Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht zu Änderungen an den EP-Preisen. Entfallen Leistungen komplett, berechtigen diese nicht zur Schadensersatzforderungen. Die Arbeitszeiten/ Ausführungszeiten, als auch der Bauablauf sind vor Beginn der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung detailliert abzustimmen. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen aller Art und Güte sind, sofern nicht gesondert beschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Arbeitsbereiche sind entsprechend zu schützen und nach Beendigung der Arbeiten besenrein zu hinterlassen. Bautagebuch Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung täglich unaufgefordert vorzulegen. In dem Bautagebuch sind aufzuführen: Wetter, Temperatur, Arbeitsbeginn und -ende, Anzahl der Arbeitskräfte, ausgeführte Arbeiten, Geräteeinsatz, besondere Vorkommnisse, Bauteilfertigstellungen, Bauunterbrechungen, Anlieferung von Baustoffen und Bauteilen, etc. Unterkünfte Unterkünfte und Aufenthaltsräume werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt und sind im Gebäude grundsätzlich nicht gestattet. In der Baustelleneinrichtung sind nur im begrenztem Umfang Flächen zur Aufstellung von Material- und Aufenthaltscontainern des AN vorhanden. Verkehrsswege Die Verkehrswege und Fluchtwege im Anlieferungs- und Baustellenbereich, sowie im Gebäude sind stets freizuhalten. Andienung der Baustelle Die Andienung von Materialien erfolgt ausschließlich über die Zufahrt Adelungsstraße. Baubeleuchtung Der AN ist während der Ausführungsarbeiten für die Bereitstellung und den Betrieb der erforderlichen Baubeleuchtung, einschließlich Arbeitsplatzbeleuchtung im gewerksrelevanten Bereich, verantwortlich. Ausführung der Arbeiten Die Ausführung der Arbeiten erfolgen durch den AN unter Berücksichtigung der allgemeinen „UVV Bauarbeiten“. Die Vorgaben der BG BAU sind zu beachten. Ein Abzug des leitenden Baustellenpersonals darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen. Besprechungen Der AN ist zur Teilnahme an erforderlichen Aufmaß- und Koordinierungsterminen, mit anderen am Bau vertretenen Firmen und Büros verpflichtet. Des Weiteren hat der AN die Teilnahme eines Fachbauleiters, leitenden Monteurs oder Projektleiters mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen an den bei Bedarf stattfindenden Baubesprechungen sicher zu stellen. Ruhezeiten und Vermeidung von Lärm Auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten sowie die Vermeidung lärmintensiver Arbeiten und Arbeitstechniken ist besonders zu achten. Unmittelbar anzuwenden sind die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm), des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 32. Verordnung zum BImSchG (EU-Richtlinie 2000/14/EG). Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte sind durch geeignete organisatorische, technische und bauliche Maßnahmen gemäß der "Schalltechnischen Untersuchung – Immissionsschutz | Baulärm von 3L Akustik (Anhang)" zu verhindern bzw. zu minimieren. Verschluss der Baustelle Die Bauzäune sind ständig geschlossen zu halten. Der AN hat mit darauf zu achten, dass Unbefugten der Zugang zur Baustelle zu jeder Zeit verwehrt bleibt. Insbesondere bei Verlassen der Baustelle sind Absperrung bzw. Tore zu kontrollieren und dauerhaft zu verschließen. Schadhafte Teile der Absperrung sind umgehend der Bauleitung zu melden. Sprachkenntnisse auf der Baustelle Ein Mitarbeiter mit ausreichenden Deutschkenntnissen muss während der Ausführung anwesend sein, um eine reibungslose Kommunikation sicherzustellen. Arbeitsschutz & SiGeKo AG-seitig wird ein Sicherheitskoordinator für Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Baustelle bestellt. Der AN hat 2 Wochen vor Leistungsaufnahme von sich aus Kontakt mit diesem aufzunehmen, um einen Termin auf der Baustelle zu vereinbaren. Mit ihm ist die Arbeitsvorbereitung des AN abzustimmen. Die Hinweise des SiGe-Koordinators und die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheits-Schutzplanes sind der gem. der Baustellenverordnung zu berücksichtigen. Grundsätzlich gelten für die Durchführung der Arbeiten alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Auf die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) wird besonders hingewiesen. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird vom bestellten SiGe-Koordinator erarbeitet. Die Arbeit des SiGe-Koordinators entbindet den AN nicht, seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen: z. B. Beachtung und Einhaltung von: - Arbeitsschutzgesetz - PSA-Benutzungsverordnung - Betriebssicherheitsverordnung - Lastenhandhabungsverordnung - Arbeitsstättenverordnung - sämtliche Unfallverhütungsvorschriften. Der AN ist verpflichtet, sein Personal den jeweiligen Gefährdungen entsprechend, mit den notwendigen Schutzausrüstungen auszustatten. Alle am Bau Beschäftigten müssen diese Schutzausrüstung tragen. Für die Durchsetzung ist der direkte Vorgesetze der Mitarbeiter zuständig. Der SiGe-Plan und die Baustellenverordnung werden dem AN im Rahmen einer Sicherheitsbelehrung weitergegeben. Der SiGe-Koordinator führt regelmäßig Sicherheitsbegehungen mit den weisungsbefugten des AN durch, damit festgestellte Sicherheitsmängel umgehend abgestellt werden können. Des Weiteren haftet der AN ausschließlich für Schäden aus der Errichtung und/oder dem Betrieb der Baustelle, die er selbst verursacht hat, insbesondere solche, die Dritten zugefügt werden oder die durch Nichtbeachtung behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften oder sonstiger Angaben dieses Auftrages durch den AN entstehen. Der AN ist verpflichtet, den AG von allen daraus resultierenden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. QNG-Zertifizierung Das Bauvorhaben ist nach den Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS) zu zertifizieren. Für das jeweilige Gewerk sind alle Anforderungen hinsichtlich nachhaltiger Materialien, energieeffizienter Ausführung, Schallschutz und Abfallmanagement einzuhalten und nachzuweisen. Die Einhaltung und Dokumentation der QNG-Vorgaben sowie die fristgerechte Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen gemäß den QNG-Zertifizierungsdokumenten (Anhang) sind sicherzustellen.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ELEKTRO Allgemeine Vorbemerkungen Elektro Die elektrische Versorgung des Gebäudes wird über einen nahegelegenen Trafo sichergestellt. Die Einspeisung erfolgt über zwei Zuleitungen direkt in das Einspeisefeld der  Niederspannungs- hauptverteilung (NSHV). Der Energieverbrauch des Gebäudes wird über eine Wandleranlage mit Liefer- und Bezugszählung erfasst. Separate Unterzählungen werden für den allgemeinen Strom, die E-Mobilität und den Autoaufzug eingerichtet. Die 56 Wohneinheiten erhalten keine separaten Zählungen; der Stromverbrauch wird pauschal über die Mietkosten abgerechnet. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen des Bestandsgebäudes wird der bestehende Stromanschluss der Rheinstr. 20 zurückgebaut. Das Gebäude wird zukünftig aus der NSHV des Neubaus versorgt, wofür ein entsprechender Sicherungsabgang vorgesehen ist. Die PV-Anlage wird in der NSHV aufgelegt und durch einen Batteriespeicher auf den Eigenverbrauch optimiert. Überschüssige Energie wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Zur Erfassung der erzeugten Energie wird eine Zählung installiert. Die PV-Module werden auf dem Dach des Bestandsgebäudes montiert, während Wechselrichter und Batteriespeicher im Keller des Bestandsgebäudes untergebracht werden. Die notwendigen Zuleitungen zum Wechselrichter sind Bestandteil dieser Ausschreibung. Die PV-Anlage mit Speicher wird separat ausgeschrieben. Da es sich hauptsächlich um kleine Ein-Zimmer-Apartments handelt, erfolgt die Stromversorgung der einzelnen Apartments bei geschossweise übereinanderliegenden Wohnungen mit nur je einer Zuleitung aus der NSHV, die von Wohnungsverteilung zu Wohnungsverteilung durchgeschliffen wird. Die Installationen in den Wohnungen werden als Unterputz-Variante ausgeführt. Die Verkabelung von Fluren und Treppenhäusern erfolgt in zuvor verlegten Leerrohren im Ortbeton. In Kellern, Technikräumen und der Tiefgarage wird die Installation als Aufputz-Variante ausgeführt. Hauptkabelwege von der NSHV und den Verteilungen zu den Steigepunkten der Wohnungen und den Wallboxen werden im Keller und der Tiefgarage mit Kabelrinnen ausgebaut, kleinere Kabelwege mit Kabelsammelhaltern. Die Beleuchtung in Fluren, Treppenhäusern, Technikräumen und der Tiefgarage wird durch Bewegungsmelder gesteuert. Die Wohnungen erhalten schaltbare Wand- und Deckenauslässe für mieterseitig zu erbringende Leuchten. Treppenhäuser und die notwendigen Flure vom Treppenhaus ins Freie werden mit Rettungszeichenleuchten und einer Sicherheitsbeleuchtung in Einzelbatterieausführung ausgestattet. Die Tiefgarage erhält ebenfalls Rettungszeichenleuchten in Einzelbatterieausführung. Alle Sicherheitsleuchten werden über ein zentrales Überwachungstableau im Technikraum ELT überwacht. Jedes Treppenhaus wird mit einer manuell auslösbaren Rauch- und Wärmeabzugszentrale (RWA) ausgestattet, die vom Nachunternehmer Elektro geliefert und montiert wird. Der Autoaufzug erhält ein Rauchschaltersystem, das auf die aufzugseitige Brandfallsteuerung aufgelegt wird und ebenfalls vom Nachunternehmer Elektro geliefert und montiert wird. Weitere sicherheitstechnische Anlagen sind nicht gefordert. In der Tiefgarage werden die 18 PKW-Stellplätze für die Installation von Wallboxen vorgerüstet. Die notwendige Stromversorgung erfolgt über  eine eigene Unterverteilung "UV E-MOB", die Verkabelung und Kabelwege werden bis zu den Stellplätzen ausgebaut. Der Ausbau der Wallboxen erfolgt auf Wunsch des Bauherren bedarfsweise. Da der Hausanschluss nicht die erforderliche Leistung für das gleichzeitige Laden von bis zu 18 Fahrzeugen bereitstellen kann, wird in der NSHV ein dynamisches Lastmanagement installiert. Dieses verteilt die verfügbare Energie zwischen dem allgemeinen Verbrauch und den ladenden Fahrzeugen, ohne den Hausanschluss zu überlasten. Eine Einbindung einer VNB-Steuerbox zur Steuerung der Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG wird berücksichtigt.       Der Bauherr beabsichtigt für die Abrechnung der Wallboxen mit den Mietern ein Abrechnungsdienstleister zu beauftragen. Für beide Gebäudeteile sind ein Türsprechsystem von Doorbird und eine Zutrittskontrollanlage von Salto vorgesehen. Beide Systeme sind Bestandteil dieser Ausschreibung. Zur Vernetzung und zum Betrieb der Systeme wird eine strukturierte Verkabelung im Kat.7-Standard installiert. Die Kabel werden auf RJ-45-Datendosen sowie einem Patchfeld im EDV-Verteiler abgeschlossen. Aktive Komponenten des Datennetzes werden durch den IT-Dienstleister des Bauherren geplant, geliefert und installiert und sind nicht Bestandteil der Ausschreibung. In den Außenanlagen installiert der Bauherr Überwachungskameras. Die notwendige Verkabelung mit Kat.7-Leitungen soll vorgerüstet werden und ist Bestandteil der Ausschreibung. Darüber hinaus werden Steckdosen sowie Außenbeleuchtung installiert. Zur Versorgung der Außenanlagen wird im Müllhaus eine separate Unterverteilung „UV Außen“ eingerichtet, die auf der NSHV aufgelegt wird. Die Beleuchtung der Außenanlagen wird zeit- und dämmerungsgesteuert betrieben.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ELEKTRO
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Technische Vorbemerkungen Die elektrischen Anlagen sind nach den neuesten und gültigen Vorschriften und den "Anerkannten Regeln der Technik" zu erstellen. Dazu gehören insbesondere - VDE-Bestimmungen - TAB des versorgenden EVU - Vorschriften des örtlichen Bauordnungsamtes/des TÜV - UVV der Berufsgenossenschaften - Arbeitsstättenverordnung - DIN-Normen - VDS-Richtlinien - EMV-Gesetz 1.   Betriebsmittel Alle Betriebsmittel müssen den für sie geltenden VDE-Bestimmungen entsprechen. Sie sind auszuwählen unter besonderer Berücksichtigung der "Allgemeinen Leitsätze für das sicherheitsgerechte Gestalten technischer Erzeugnisse" - VDE 1000. Die Bezeichnung "Betriebsmittel" entspricht der Defini- tion in VDE 1000/Begriffe. Sofern zutreffend, sind sie nach energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten auszuwählen. Ferner auch im Hinblick auf den späteren gefahrlosen Betrieb entsprechend den Allgemeinen- und Zusatz-Festlegungen VDE 0105. 2.   Ausführungsrichtlinien für Kabeltrassen Kabel sind grundsätzlich in einer Länge ohne Ver- bindungsmuffen zu verlegen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der BÜ. Alle Kabel/Leitungen sind so- wohl auf Rinnen als auch in Kanälen, an Decken oder Wänden ordnungsgemäß zu verlegen. Auf waagerechten Kabelbahnen sind Befestigungen mit PVC-Bandagen oder gleichwertig im 1 m - Ab- stand vorzunehmen. Bei senkrechten Bahnen sind KSV-Schellen mit Ge- genwanne zu verwenden im Abstand von ca. 600 mm. Um übermäßige Reduktionsfaktoren für die Dimen- sionierung von Kabeln und Leitungen zu vermeiden, sind Leistungskabel auf Kabelträgersystemen so zu verlegen, daß eine vertikale Durchlüftung gewähr- leistet ist. Die Kabelträgersysteme sind entspre- chend vorzurüsten. Bei den Leistungsinstallationen sind Starkstrom- leitungen von Leitungssystemen nachrichtentechni- scher Anlagen -entsprechend den  Bestimmungen VDE 0800- getrennt zu verlegen. In diesem Zusammenhang wird auch auf VDE 0228 verwiesen, besonders auf das Erfordernis einer rechtzeitigen gegenseitigen Unterrichtung, darüberhinaus auch der Bauleitung. Alle metallischen Kabelträger sind untereinander elektrisch gut leitend zu verbinden. Es ist nur feuerverzinktes bzw. bei Blechen auch sendzimierverzinktes Material zu verwenden. Schnittstellen und Bohrungen sind fachgerecht mit Zinkanstrich zu versehen. Befestigungen untereinander und an Tragkonstruk- tionen wie Wänden, Decken usw. sind nur mit sy- stemgerechten Zubehörteilen  auszuführen. Hänge- stiele erhalten an der unteren Schnittkante in Kopfhöhe Kunststoff-Schutzkappen zur Unfallverhü- tung. An Ausfädelstellen sind Gummitüllen, Kan- tenschutz oder ähnliches vorzusehen. Bei Gebäude-Dehnungsfugen sind entsprechende Maß- nahmen zu treffen. Befestigungen aller Art sind nur mit gebohrten Dübeln auszuführen. Geschossene Befestigungsbolzen sind nicht zulässig. Es  dürfen nur mit Zulas- sungsbescheid bauaufsichtlich zugelassene Dübel Verwendung finden. Sind Ankerschienen vorhanden, hat die Befestigung vorrangig an diesen zu erfolgen. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit der Bauleitung zulässig. Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung nach der zulässigen Belastung der An- kerschienen zu erkündigen. Evtl. auftretende Schäden gehen zu Lasten des AN. 3.   Mindestanforderungen an die technische Ausführung       von Kabelpritschen/Kabelrinnen aus Stahl Die Holme sind als Verstärkung und Kantenschutz mit oberem Falz zu versehen. Sprossen aus C-Profil, Abstand höchstens 300 mm, mit gratloser Kabelauflagefläche. Bei Verzinkung (DIN 50 976) ist nach Bearbeitung eine Zinkschichtdicke von 70-90 Mikrometer einzuhalten. Die Verzinkung der Bauteile muß den Richtlinien des Deutschen Ver- zinkerei Verbandes (DVV) entsprechen. Bei galva- nischer Verzinkung der Bauteile muß die Zink- schichtdicke mind. 12 Mikrometer betragen. Sämtliche Kabelbahnen sind leitend miteinander zu verbinden und zu erden. Die Erdverbindungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 4.   Allgemeine Installation Bei sichtgemauerten Wänden ist darauf zu achten, daß die Schalter bzw. Steckdosen auf die Stein- mitte montiert werden. In allen Abzweigdosen und -kästen, Verteilungen und Verbrauchern sind sämtliche Leitungen und Ka- bel dauerhaft und haltbar zu kennzeichnen. Die Abzweigdosen, Kastendosen und Durchführungs- kästen sind vor dem Verputz mit Putzdeckeln so abzudichten, daß während der Putzarbeiten kein Speis in diese eindringen kann. Das für die Montage erforderliche Klein-, Isolier- und Befestigungsmaterial wie Schellen, Schrauben, Deckenhaken, Enddosen, Dübel, Stahl- und Isoliermuffen, Isolierband, Klemmen, Kabelschuhe und dergleichen, soweit diese im Leistungsverzeichnis nicht enthalten sind, sowie der gesamte Verschnitt an Rohren, Leitungen und dergleichen, muß in den Einheitspreisen enthalten sein. Ebenso werden die aus den Rohren überstehenden Leitungsenden für den Anschluß an die Armaturen, Verteilungen und dergleichen nicht gesondert verrechnet. Kabelbahnen, auf denen Leitungen und Kabel mit Funktionserhalt (E 90) geführt werden, sind ent- sprechend den Prüfzeugnissen zu befestigen, d.h. mit geschraubter zweiter Abhängung. Befestigungen an Stahlbetonfertigelementen sind mittels Dübeln oder Klauenbefestigungen einschl. aller Lieferungen zu erstellen, wobei jedoch kei- nerlei Beschädigungen an den Fertigteilen auftre- ten dürfen. Die Befestigungen an Ortbeton- und Mauerwerkteilen sind in der vorgenannten Art bzw. durch Veranke- rung in dafür vorgesehenen Aussparungen zu er- stellen. Alle diesbezüglichen Leistungen mit Ausnahme der Vergußarbeiten für Aussparungen sind vom Auftragnehmer auszuführen. Für die Befestigung der Verteilungen, Geräte, Leuchten, Kabel und Kabelbahnen etc. sind evtl. Hilfskonstruktionen sowie Befestigungsmaterial mitzuliefern. Stößt der Auftragnehmer auf eine fehlerhafte Schaltung oder Planung, ist er verpflichtet sofort die Bauleitung zu benachrichtigen, damit schnellstens eine Klärung durchgeführt wird. Evtl. erforderliche Wand- und Deckendurchbrüche bis zu einer Größenordnung von 35mm Durchmesser und einer Wand / Deckendicke von 35cm sind vom Ersteller der Elektroanlagen nach Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung kostenlos zu erstellen. Sämtliche zum Lieferumfang gehörenden Eisenteile sind grundsätzlich zu entrosten und mit zwei rostschützenden Grundanstrichen und einem Ferti- ganstrich zu versehen.(Farbton und Material nach Wahl der örtlichen Bauleitung.) Bei einer Anhäufung von Schaltgeräten ist für eine ausreichende Be- und Entlüftung zu sorgen. Für die Stromkreise und Schaltgeräte sind auf der Ab- deckung Bezeichnungsschilder aus zweischichtigem, verschiedenfarbigem Kunststoff für jeden Strom- kreis getrennt anzubringen. Gleiches gilt für die Verteilung selbst. Beschriftung mit Klebestreifen von Prägezangen oder dergleichen ist nicht er- laubt. Für eine Installationsart ist nur Material eines Fabrikates und eines Types zu verwenden. Werden die Arbeiten eines Bauvorhabens an mehrere Firmen vergeben, so werden vor Beginn der Montagearbeiten gemeinsam mit der Bauleitung die zu verwendenden Typen und Fabrikate festgelegt. Alle Geräte sind vor Einbau und Bestellung zu be- mustern. In allen Räumen, in denen mit Feuchtigkeit oder Dämpfen gerechnet werden kann, dürfen nur Mes- singschrauben für die Befestigung der Leuchten verarbeitet werden. Dort wo eine Verkittung mög- lich ist, muß dieselbe vorgenommen werden. Nach Fertigstellung der Anlagen, jedoch vor Nut- zung der Räume hat der Unternehmer den Nutzer ohne Aufforderung in die Anlage einzuweisen. Die Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Alle Positionen sind als betriebsfertig anzubie- ten; spätere Nachforderungen in Bezug auf die Po- sitionen werden nicht extra vergütet. Überstun- denzuschläge für Arbeiten, die zur Erreichung der gesetzten Termine geleistet werden müssen, werden nicht als Zuschläge vergütet, sondern mit den Einheitspreisen abgegolten. Werden Anlagenteile ohne Rücksicht auf andere In- stallationen eingebaut, so sind diese erforderli- chenfalls ohne Vergütung auszutauschen und ord- nungsgemäß wieder einzubauen. Im Zweifelsfall ist die Bauleitung zu fragen. Der AN verpflichtet sich, mit anderen Gewerken über Trassenverläufe zu koordinieren. Der Montageverlauf ist dem zu den Vertragsbedin- gungen gehörenden Bauzeitplan anzupassen. Verzö- gerungen sowie Unterbrechungen in einzelnen Ab- schnitten müssen durch verstärkten Personaleinsatz kurzfristig wieder aufgeholt werden. Es werden keine Verzögerungen, die aus vorangehenden Ab- schnitten stammen, für den weiteren Montageverlauf anerkannt. Bei der Montage ist zu beachten, daß nur Schlitze, Durchbrüche etc. benutzt werden, die für die ent- sprechenden Gewerke vorgesehen sind. Nimmt der AN darauf keine Rücksicht, wird die Entfernung und Neuverlegung ohne Vergütung verlangt. Die im LV offengelassenen Angaben über Fabrikat, Type, technische Daten etc. sind vom Bieter ge- nauestens auszufüllen. Angebote, die die erfor- derlichen Angaben nicht enthalten, können von der Zuschlagserteilung ausgeschlossen werden. Beige- fügte Prospekte, Abbildungen und dergl. sind mit der sie betreffenden Titel- und Positionsnummer zu bezeichnen. Der AN muß sich vor Beginn der Arbeiten mit den zuständigen Behörden und Versorgungsunternehmen in Verbindung setzen und alle zur Ausführung zu be- achtenden Vorschriften und Auflagen einholen. Der AG behält sich vor, Positionen, Titel oder Teile aus dem Angebot über den Rahmen der VOB hinaus zu mindern, ohne daß dem AN ein Anrecht in irgendeiner Form auf Ersatz zusteht. Falls Nachtragsaufträge erforderlich werden, gel- ten die Bedingungen des Hauptauftrages. Die Kupfernotiz ist frei kalkulierbar und gilt als Festpreis bis zum Ende der Bauzeit. 5.   Ausführungsrichtlinien für Installationen Mehrfach-Steckdosen mit einer Einbaudose sind un- tersagt, stattdessen sind separate Einbaudosen und Kombi-Abdeckplatten zu verwenden. Es sind nur Schalterdosen mit Befestigungsschrau- ben einzusetzen, so daß der Geräteeinsatz ange- schraubt werden kann. Eine Befestigung mit Kral- lenbügel allein ist nicht statthaft. Iso-Dosen müssen aus schwerentflammbarem Material bestehen. Bei Entzündung darf das Material nicht weiterbrennen, wenn die Zündquelle erlischt. Tropfen dürfen nicht brennend herunterfallen. Installationsrohre unter-Putz sind mit Zementbin- der oder Schellen in Schlitzen zu befestigen. Einbaudosen müssen mit der fertiggeputzten Wand bündig abschließen. Mehrfachabdeckungen bei Gerätekombinationen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Schalter, Taster und Schuko-Steckdosen dürfen nur aus einem Programm eingesetzt werden. Es ist als Standardausführung ein zeitlos elegantes Programm im Baukastensystem mit vielfältigen  Kombinati- onsmöglichkeiten zu wählen. Im gleichen Programm müssen auch Dekorausführungen zum Einsatz  in Sonderbereichen vorhanden sein. Gerätesockel, Rahmen und Abdeckungen müssen aus bruchfestem, antistatischem Formstoff bestehen. Eine Span- nungsprüfung muß von vorne ohne Ausbau des Gerä- teeinsätzes möglich sein. Der AN stellt auf Anforderung leihweise, ohne Vergütung und Montage, Mustergeräte zur Verfügung. Der AG kann diese zu Vergleichzwecken bis zur Ab- wicklung des Auftrages zurückhalten. Auf-Putz-Installationen sind grundsätzlich in of- fener Rohrverlegung auszuführen, auch innerhalb von abgehängten Decken. Maximaler Abstand der Be- festigungsschellen 1 m.  Strapse sind zur Befe- stigung von Leitungen nicht zulässig. Bei aP-Abzweigdosen/-kästen ist jede eingeführte Lei- tung mit einer Abstandschelle gegen Zug zu entla- sten. Es dürfen keine Leitungen lose auf abgehängten Deckensystemen liegen. Alle Strahler sind mit Silikon-Leitung anzu- schließen, Silikon-Schlauchüberzüge sind hierfür kein Ersatz. 6.   Verlegen von Leitungen und Kabeln mit       Funktionserhalt Bei der Verlegung von Leitungen mit Funktionser- halt (E 90) a.P. und in abgehängter Decke ist zu beachten, daß die entsprechenden Bügelschellen mit Langwanne bzw. zweilappigen Schellen verwendet werden müssen. Die Mehrkosten der Befestigungsmaterialien sind mit zu kalkulieren und mit den Einheitspreisen der Kabel und Leitungen in der entsprechenden Verle- geform abgegolten. Werden mehrere Schalter und Steckdosen untereinander angeordnet, sind Kombinationsplatten zu verwenden. Angegebene Maße beziehen sich auf die Mitte der Abdeckplatte. Die Höhe der Schalter und Steckdosen beträgt, wenn nicht anders angegeben, in allen Räumen     a) Schalter                        1,05 m     b) Steckdosen für Kochend-        wassergeräte                   1,55 m     c) Herdanschlußdosen                     0,30 m     d) Steckdosen                                 0,30m     e) Antennensteckdosen              0,30 m     f) Telefondosen                    0,30 m     g) Steckdosen für Arbeits-        pl. (Küche)                     1,05 m     h) Wandauslaßdosen        (WC, Dusche, Bad)               1,95 m     i) Sprechstellen                   1,50 m     j) Abstand von der Türfüllung      0,15 m        (Fertigmaß)      über fertigem Fußboden. 7.   Grundsätzliche Ausführungsrichtlinien für       sämtliche Verteilungen und Schaltanlagen Verteilungsbezeichnung durch ein graviertes Reso- palschild außen angeschraubt, weiß mit schwarzer Schrift oder gleichwertig. Die Verteilung erhält an der Türinnenseite eine Tasche zur Aufnahme des Schaltplanes. Für die Leitungseinführung und -rangierung ist ein ausreichend bemessener Raum vorzusehen einschl. Registerschiene für die Halterung der Leitungen durch Anreihklemmen und zur Zugentlastung. Über- flüssige Leitungslängen dürfen nicht im Rangier- raum untergebracht werden. Das Verlängern von Leitungsadern durch Klemmen jeglicher Art inner- halb der Verteilung ist nicht statthaft. Die Leitungen werden auf Schaltanlagen-Reihen- klemmen geführt, wobei allen Abgängen die N- und PE-Reihenklemmen zuzuordnen sind. Auch Reserve- adern von Steuerleitungen sind an Reihenklemmen anzuschließen. Die Reihenklemmen sind zu numerie- ren. Alle Betriebsmittel sind mit einem Gerätebuchsta- ben nach  DIN 40 719 Teil 2 zu kennzeichnen, und zwar gleichlautend am  Gerät, im Schaltplan und in der Stückliste (Revisionsunterlagen!). Die Geräte-Kennzahl muß mit der Stromkreis-Nr. des Installationsplanes übereinstimmen. Aus dem in der Verteilung befindlichen Revisions- plan muß bei jedem Stromkreis eindeutig der ange- schlossene Bereich der Verbraucher hervorgehen. In Türen eingebaute Geräte sind durch eine Iso-- Abdeckung rückseitig abzudecken als Berührungs- schutz bei offenliegenden Geräteklemmen. Türen müssen eine Feststellvorrichtung haben. Freiliegende Sammelschienen sind berührungssicher abzudecken. Sicherungsautomaten und Schraubsiche- rungen sind so zu montieren, daß die Anschluß- klemmen beim Bedienen nicht berührt werden können. Geräte mit offenen Klemmen sind räumlich getrennt anzuordnen, so daß keine Gefahr des zufälligen Berührens besteht. Nach Abschalten des Hauptschalters noch Spannung führende Klemmen sind eindeutig zu kennzeichnen. Mehrreihige Klemmenleisten sind so anzuordnen, daß durch die angeschlossenen Adern keine Klemmen verdeckt werden. Auf eine gleichmäßige Phasenbelastung der UV-Zuleitung ist besonders zu achten. Die Größe von Reihenklemmen muß für den Nennstrom des zugehörigen Schalt-/Sicherungsorganes ausge- legt werden. Die Verteilungen müssen einen ca. 20%-igen Leer- platz Reserve aufweisen, und zwar bezogen auf je- den ausgeführten Schienenabschnitt. 8.   Montagezeichnungen Der Auftragnehmer hat nach den Ausführungsplänen des Auftraggebers Montagezeichnungen nach DIN (Grundrißpläne, Übersichtsschaltpläne und Strang- schemen) unaufgefordert 14 Tage vor Montagebeginn der Bauleitung vorzulegen. Es sind Einbau-, Fundament-, Schlitz- und Durch- bruchpläne aufzustellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Sofern die Schlitz- und Durchbruch- pläne bereits vorliegen, hat der Auftragnehmer diese zu prüfen. 9.   Revisionsunterlagen es sind nach DIN 18 382/3-114 Bestandspläne in dreifacher Ausfertigung zu  liefern, davon einfach farbig angelegt, sowie zusätzlich ein auf CD ROM im DWG / DXF und Wordformat nach Wunsch des Auftraggebers. Ferner Bedienungs- und Wartungsanweisungen. Sie sollen Aussagen entsprechend folgender Gliederung machen:     -  Anlagenbeschreibung:        Anlagencharakterisierung mit Ortsbestimmung        aktualisierte Energiebilanz        Betriebsdaten        Installationsdaten        anlagenspezifische Merkmale     -  Bedienungsanweisung:        Funktion und Lage der Bedienungsorgane        Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der        Betriebsweise        Anzeige-, Steuer-, Schalt-, Schutz- und        Regelgeräte        Sicherheitseinrichtungen        Erläuterungen von Störungsmeldungen     -  Wartungsanweisung:        Wartungsumfang als Inspektionstabelle        erforderliche Spezialwerkzeuge        Art und Zeitfolge von behördlichen Prüfungen     -  Ersatzteilaufstellung:        Stücklisten für Schaltanlagen, Verteilungen,        Tableaus mit Gerätetypen und Bestelldaten        Ersatzteillisten mit Angabe von Hersteller        (Hauptwerk),        Auslieferungslager und Kundendienststützpunkt        mit Anschrift und Telefonnummer     -  Zählerlisten der Mieter     -  Auflistung der internen Unterzähler als        Schemadarstellung     -  Meßprotokolle über Beleuchtungsstärkemessungen        für alle Bereiche, sowohl der Normalbeleuchtung        als auch der Sicherheitsbeleuchtung.        Für die Messungen gelten die Aussagen des        Entwurfes DIN 5035 Teil 6
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
01 440 Elektrische Anlagen - Neubau
01
440 Elektrische Anlagen - Neubau
Hinweise Allgemeine Hinweise Der Bauverlauf sieht vor, das die Sanierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude erst nach der Fertigstellung des Neubaus erfolgen. Dies bedeutet das erst eine spätere Vernetzung der beiden Bauteile (Neubau und Bestand) möglich ist. Dies macht es erforderlich, das Anlagen nur Bauteilweise in Betrieb genommen werden können, und beispielsweise Messungen von z.B. LWL-Leitungen erst nach Fertigstellung der Installationen im Bestand vorgenommen werden können. Das ist in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen Die Installationen im Bestand sind, bis auf die Systeme der Zutrittskontrolle und Türsprechanlagen, nicht in diesem LV beschrieben und werden erst im weiteren Bauverlauf weiter detailliert. Vor den eigentlichen Rohinstallationsarbeiten sind die Betoneinlegearbeiten für Treppenhäuser und Flure durchzuführen. Hierzu muss zeitnah eine Werk- und Montageplanung für die Einlegearbeiten in Abstimmung mit dem Projektteam erfolgen. Für die E-Mobilität, Schalter/Steckdosen, die Zutrittskontrolle und Türsprechanlagen sind Fabrikate seitens des Bauherren vorgegeben worden. Alternativen können nicht angeboten werden. Für die Positionen mit der Angabe „oder gleichwertig“ oder mit Fabrikatsabfrage können alternative, gleichwertige Fabrikate angeboten werden.
Hinweise
01.01 443 - Niederspannungsschaltanlagen
01.01
443 - Niederspannungsschaltanlagen
01.02 444 - Niederspannungsinstallationsanlagen
01.02
444 - Niederspannungsinstallationsanlagen
01.03 445 - Beleuchtungsanlagen
01.03
445 - Beleuchtungsanlagen
01.04 446 - Blitzschutz- und Erdungsanlagen - Potentialausgleich
01.04
446 - Blitzschutz- und Erdungsanlagen - Potentialausgleich
01.05 449 - Sonstiges zur Gesamtanlage
01.05
449 - Sonstiges zur Gesamtanlage
02 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen - Neubau
02
450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen - Neubau
02.01 452 - Such- und Signalanlagen
02.01
452 - Such- und Signalanlagen
02.02 456 - Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
02.02
456 - Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
02.03 457 - Übertragungsnetze
02.03
457 - Übertragungsnetze
03 550 Technische Anlagen in Außenanlagen
03
550 Technische Anlagen in Außenanlagen
03.01 556 - Elektrische Anlagen
03.01
556 - Elektrische Anlagen