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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen zur Baustelle Bauvorhaben: Wohnbauprojekt Schlosspark Bochum-Weitmar,
Schlossstr. 95, Bochum
Quartier A
Ausschreibung: 4502 - Estrich
Im Bereich Schlosspark Bochum-Weitmar entstehen 4 Wohn-Quartiere. Hier ausgeschrieben ist das Quartier A, Wohnbauprojekt mit Endinvestor Viva West, Gelsenkirchen.
Die Anfahrt zum Baugebiet erfolgt über die Schlossstraße von Süden (Kreuzung mit der Hattinger Straße).
Das Quartier A besteht aus den Mehrfamilienhäusern A1, A2, A3, A4.1, A4.2, A4.3, A4.4, welche sämtlich auf der darunter liegenden Tiefgarage und den Kellern aufstehen.
Die Tiefgarage und die Keller werden als Ortbetonkonstruktion / Halbfertigteile errichtet. Der Einsatz von Hohlkammerwänden im KG ist durchgängig vorgesehen, die Decke über KG wird als Filigrandecke mit Aufbeton erstellt.
Im EG werden die Häuser A4.4, A4.3, A4.2, A4.1 als Kita genutzt, alle weiteren Geschosse sowie die kompletten Häuser A3, A2 und A1 werden als Wohngebäude erstellt.
Die Geschosse ab EG werden hinsichtlich der tragenden Wände in KSV-MW errichtet, die Treppenhäuser und Aufzugsschächte komplett in Hohlkammerwände, in dieser Bauweise auch statisch erforderliche Betonwände.
Die Innenwände der Wohnungen werden mehrheitlich in Trockenbauweise ausgeführt.
Als Voll-Fertigteile werden die Treppenläufe sowie die Balkon- und Loggiaanlage errichtet.
Vorbemerkungen zur Baustelle
Allgemeine Vorbemerkungen Die Allgemeinen Vertragsbedingungen können jederzeit auf unserer Homepage eingesehen und runtergeladen werden.
https://www.freundlieb.de/avb/
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche Vorbemerkungen 4508 Gewerk Gussasphalt
Der Ausschreibung, Ausführung und Abrechnung liegen die einschlägigen DIN-Vorschriften, sowie die anerkannten Regeln der Bautechnik und Fach-Merkblättern (z.B. DBV-Merkblatt, etc.)zugrunde.
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der AN, dass er alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Erfahrungen und Genehmigungen besitzt.
Tagelohnarbeiten müssen spätestens 48 Stunden nach Ausführung der Bauleitung des AG zur Gegenzeichnung vorgelegt werden, andernfalls werden sie nicht mehr anerkannt.
Die Stundenverrechungssätze beinhalten alle Lohnnebenkosten.
WC-Anlagen, Strom und Wasser werden vom AG gegen Berechnung zur Verfügung gestellt.
Container als Tagesunterkünfte können nach vorheriger Absprache ebenfalls gegen Berechnung beim AG angemietet werden
Vor Beginn wird durch den AG ein Bezugs- und Festmaß angegeben, das während der gesamten Bauzeit durch den Auftragnehmer auch für nachfolgende Firmen übernehmbar zu sichern ist.
Die Baustelle ist vom AN in einem aufgeräumten Zustand zu halten, anfallender Bauschutt ist eigenverantwortlich zu entsorgen.
Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen:
- Alle Leistungen, einschl. Lieferung aller erforderlichen
Materialien und der fachgerechten fertigen Montage.
- Das Anarbeiten an Einbauteile, Winkel, Ablaufkörper, Rinnen
etc., sofern im LV nicht anders beschrieben.
- Vergütung von Mehrstärken nur, wenn die Notwendigkeit als
Folge von überschrittenen Toleranzen der
Vorgewerke (gem. DIN18202) der Bauleitung vor Ausführung
nachgewiesen wird.
- Die Anlieferung des Materials durch die Tiefgarage bis zur
Einbaustelle.
- Die erforderlichen Abluft-Gerätschaften/Luftschläuche zur Abluftführung
während der angefragten Leistungen ist mit anzubieten.
- Eine Prüfung des Zustands des Untergrundes - auf dem das Material
aufgebracht werden soll - ist vor der Ausführung im Hinblick auf die
Betonqualität zwingend erforderlich. Der AG ist bei Auffälligkeiten und
vor dem Start der Arbeit - ca. 3 WT im Voraus - umgehend zu informiern.
Der Untergrund muss ausreichend trocken sein. Erforderliche
Feuchtigkeitsmessungen sind eigenverantwortlich durchzuführen.
- Höhenaufmass zur Festlegung von Mehr- oder Mindertstärken im Raster
von 5 x5 m vor Beginn der Arbeiten zusammen mit dem AG/einem
Vertreter des AGs durch den AN durchzuführen und zu berücksichtigen.
- Die eingebauten Rinnenkörper sind nach dem Abschluss der Arbeiten zu reinigen.
- Die eingebauten Rinnenkörper - falls erforderlich - sind für das
Einbringen/Überfahren mit AN-Geräten fachgerecht zu stabilieren und zu schützen. Nach Beendigung der Ausführung sind die Rinnenkörper zu reinigen.
- Für die eingesetzten Materialien sind Produktnachweise dem AG vorzulegen.
- Alle erforderlichen Nachweise - wie Haftzugsprüfungen, Schichtdickenmessungen, Liefernachweise Asphalt, Materialzusammensetzung Asphalt, Lieferwerk Asphalt, Schweißnachweise Rinne-Montagefirma, Verarbeitungsnachweise Epoxiharz, .. sind nach Vorgaben der Verarbeitungsrichtlinien und der Vorgaben des Produkthersteller durchzuführen, zu dokumentieren und dem AG in einer Revision digital - auf einem Stick - zur Verfügung zustellen.
Der AN hat die Ausführung auf Richtigkeit und Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zu prüfen.
Fehler und Mängel sind der Bauleitung vor Ausführung mitzuteilen.
Die Örtlichkeit hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe anzuschauen und sich anhand der Pläne zu informieren, um ggf. vorh. Erschwernisse, Hindernisse, Mehraufwand etc. zu erkennen und ggf. zu erfragen. Spätere Einwände mit Mehrkostenanmeldung werden nicht anerkannt.
Den Forderungen der Arbeitsschutzbehörden hinsichtlich des Arbeitsschutzes ist Folge zu leisten. Insbesondere sind bei den Arbeiten in der Tiefgarage keine benzinbetriebenen Flügelglätter, Radlader o.Ä. gestattet. Die `Ablüftung´ während der Arbeiten Abdichtung/Gussasphalt obligt dem AN und wird in einer Position abgefragt.
Hinweis: Zum Zeitpunkt des Einbaus des Gussasphalts sind die TGA-Installationen, WDVS - Wanddämm-/Deckendämmarbeiten, Malerarbeiten und Tür-/Tormontagen abgeschlossen. Auf die vorgenannten Gewerke ist besonders zu achten und diese sind auch zu schützen.
Im Nachgang zum Gussasphalt wird der Sockelbereich der WDVS bzw. die Tiefgaragendämmung angearbeitet und auf den Gussasphalt `aufgestellt`.
Leistung Punkt EG Velohalle Innen grün Außen pink
Zusätzliche Vorbemerkungen
Anlagen zum LV 1. Baustelleneinrichtungsplan
2. Grundrisse
3. Bodenspiegel
4. Details
Anlagen zum LV
01 Quartier A
01
Quartier A
01.01 TG-Rampe (PKW)
01.01
TG-Rampe (PKW)
01.02 TG-Rampe (Fahrrad)
01.02
TG-Rampe (Fahrrad)