Trockenbauarbeiten
Wilhelmsburgkaserne Ulm
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude, Wilhelmsburg-Kaserne NIUKS-Gebäude Nr. 46       Gebäude Nr. 47          Gebäude Nr. 48 Objektanschrift:         Stuttgarter Straße 199, 89081 Ulm (Wilhelmsburg Kaserne) Bauherr:                    Staatliches Hochbauamt Ulm, Grüner Hof 2, 89073 Ulm In der Wilhelmsburg-Kaserne Ulm werden zwei neue Unterkunftsgebäude (Nr. 47, 48) sowie ein NIUKS-Gebäude (Nr. 46) zu Lager- und Umkleidezwecken errichtet. NIUKS steht für "Nicht Unterkunftspflichtige Soldaten". Die zwei neuen Unterkunftsgebäude Nr. 47 und Nr. 48 werden als Wohngebäude erstellt: Gebäudemaße Nr. 47: zirka 60,10 x 14,34 x 17,85 m Gebäudemaße Nr. 48: zirka 42,60 x 14,34 x 17,85 m Die Gebäude werden mit jeweils vier oberirdischen Vollgeschossen und jeweils einem Untergeschoss realisiert. Die Gebäude sind in Holzmodulbauweise auf je einem massiven Untergeschoss aus Stahlbeton zu errichten. Die beiden Gebäude Nr. 47 und Nr. 48 umfassen Einzelunterkünften mit eigenen Nasszellen, Gruppen- unterkünfte, barrierefreie Unterkünfte, Spindräume und Funktionsräume wie: UvD-Dienstraum, Gemeinschaftsraum, Teeküchen, WC-Räume, Bettwäschelager, Kleidertrocknungsräume, Reinigungsmittelräume, Technikräume sowie ein Raum zur freien Verfügung. Die Dächer der Gebäude werden als Flachdach mit einer extensiven Dachbegrünung ausgeführt und erhalten CPC-Kollektoren (Vakuum-Röhren-Kollektoren) zur Beheizung der Gebäude.  Die Fassaden werden als hinterlüftete Konstruktion mit vertikal verlaufenden Holzlamellen auf den opaken Wandflächen ausgeführt. Im Bereich der Fenster sind die Fassaden mit dunklen Metallpaneelen verkleidet. Das neue NIUKS-Gebäude wird als Nichtwohngebäude erstellt: Gebäudemaße: zirka 60,65 x 14,31 x 15,62 m Das Gebäude wird mit vier oberirdischen Vollgeschossen und nicht unterkellert in Massiver Holzbauweise realisiert. Die Gründung wird über eine Stahlbetonbodenplatte auf Streifenfundamenten ausgeführt. Seitlich an den Gebäudeenden werden Stahlbetontreppenräume und Funktionsräume in Massivbauweise realisiert. Die Treppenhäuser, Sanitärräume, Technikräume und Kleidertrocknungsräume werden fertig ausgebaut.  Die großflächigen Bereiche zum Aufstellen der Spinde erhalten einen rohbauähnlichen Ausbauzustand mit beschichteten Estrichflächen, innenseitig verkleideten Außenwänden und  sichtbaren Holzstützen und  -unterzügen. Das Gebäude ist für einen zukünftigen Ausbau zum Bürogebäude ausgelegt. Das Dach wird als Flachdach mit einer extensiven Dachbegrünung ausgeführt und erhält eine PV-Anlage. Die Holzrahmen an der Fassadenseite werden innenseitig mit Gipsfaserplatten beplankt und gestrichen. Im Zwischenraum der Holzrahmen wird eine nicht brennbare Mineralwolledämmung eingebaut. Auf der hinterlüfteten Unterkonstruktion aus Holzlatten werden die vertikal verlaufenden Holzlamellen an den opaken Wandflächen angebracht. Im Bereich der Fenster sind die Fassaden mit dunklen Metallpaneelen verkleidet. 1. ALLGEMEINES 1.1 Abkürzungen AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter AG = Auftraggeber, Generalunternehmer 1.2 Grundlagen Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB des Auftraggebers und der VOB. Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam werden, bleiben die übrigen verbindlich. 2. KALKULATIONSHINWEISE 2.1 Allgemeines Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind Sache des Bieters und werden nicht vergütet. Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im PDF-Format oder in Papierform einzureichen. Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten Anlage zu tun. Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen. Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und Teilleistungen. Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer groben Schätzung.  Abweichungen von den genannten Massen sind zu erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall, dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten Abschnitts- und bauteilübergreifend. Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und Planunterlagen. Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum Projektraum zur Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen. Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen im Verantwortungsbereich des AN. Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung. Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den aktuellsten Stand ggfs. korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung. Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation hat der AG ein online basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung und Dokumentation eingerichtet. Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das eingerichtete Tool eigenständig vornehmen. 2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen. 2.3 Medienversorgung auf der Baustelle Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege. 2.4 Angebotsinhalte Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten. Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren. Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten einzukalkulieren. Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw. allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen, sind diese im Angebot einzukalkulieren.. In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und für die Leistungserbringung des  AN erforderlich sind: - Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise   und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen, sowie deren Durchführung. - Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu gehört auch die umgehende   Beseitigung von Verunreinigungen. - Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs   oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt   und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird. - Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden Bauschutts samt aller dafür   erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung   notwendiger Verpackung usw., - Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei  Erfordernis sind zu berücksichtigen. Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag. Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene Vertragslaufzeit. 2.5  Fabrikate In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene Fabrikate auszufüllen bzw. zu ergänzen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem AN. Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen. Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten Fabrikate und Typen. Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw. hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf. Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder den Angebotsunterlagen als gesondertes Schriftstück beizufügen. 3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE 3.1 Abrechnungshinweise Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen. Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen. 3.2 Tagelohnarbeiten An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB §15 Nr. 5 Anwendung. Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein, wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen. Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen. Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis in Auftrag gegeben werden, werden  Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2 VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet. Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die vereinbarten Auftragskonditionen. 3.3 Umlagen Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen: Nebenkostenumlage, gesamt: 1,8 % (für Strom 0,6% / Wasser 0,6% / Sanitäreinrichtungen 0,6%) Bauleistungsversicherung:       0,5 % Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude,
1     Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus der DIN 18340 Trockenbauarbeiten - Gipskartonständerwände in jeweils aktueller Fassung. Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben. 2      Angaben zur Ausführung 2.1      Allgemeines Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt. Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen. 2.2      Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtungsflächen Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben. Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch. Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt. Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt. Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG. Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN. Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen. Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungsein- richtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen. 2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen. 2.4      Personal Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Trockenbauarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen. Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig. Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein. 2.5      Trockenbauarbeiten Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Teilleistungen können in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäuden/Gebäudeteilen/Ebenen zur Ausführung kommen. Arbeiten anderer AN, die zur Erfüllung seiner Leistungen Voraussetzung sind, sind zu überprüfen und abzunehmen. Sie dürfen keine Mängel aufweisen. Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der AN diese Prüf- und Anzeigepflicht, so ist er für die mangelhafte Vorleistung verantwortlich. Müssen aufgrund dessen Änderungen an den Bauteilen durchgeführt werden, so gehen diese Kosten zu Lasten des AN. Der AN verpflichtet sich, bei Montage festgestellte Abweichungen von den Planvorgaben rechtzeitig dem AG und dessen Erfüllungsgehilfen zu melden. Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je Geschoss und je Treppenhaus ein verbindlicher Meterriss und je Fassade ein Achskreuz an den Bauteilen angebracht. Die vom AN durchzuführenden und für die Erbringung seiner Leistungen erforderlichen Vermessungs- arbeiten sind vom AN auszuführen. Erforderliche Schrägschnitte sind fachgerecht auszuführen. Sämtliche erforderliche Schutzmaßnahmen an allen betroffenen Bauteilen gegen Verschmutzung und Beschädigung sind anzubringen und nach Beendigung der Arbeiten wieder restlos zu entfernen. Die Herstellung von Wandverbindungen untereinander (Ecken, T-Stößen, Kreuzstöße). Evtl. erforderliche Dehn- und Bewegungsfugen sind in Abstimmung mit der Bauleitung festzulegen. Die Ausführung der Dehn- und Bewegungsfugen wird gemäß vertraglicher Vereinbarung vergütet. Erforderliche gleitende Deckenanschlüsse sind in Abstimmung mit der Bauleitung festzulegen. Die Ausführung der gleitende Deckenanschlüsse wird gemäß vertraglicher Vereinbarung vergütet. Der Einbau von Pass-, Rand- und Zuschnittsstücken die Herstellung von Leibungen sind im Leistungsumfang enthalten. Die Herstellung aller Aussparungen bis zu einer Größe von 0,01 m² für Installationsarmaturen und - Anschlüsse, Lüftungs-, Elektroeinbauteile, Brandschutzklappen etc. in üblicher Installationsdichte, einschl. Verschließen der Aussparungen und Anarbeiten an die Einbauteile, auch wenn sie nicht in einem Zuge mit den übrigen Arbeiten ausgeführt werden können. Ausklinken der Wände im Bereich von Unterzügen, ohne Beeinträchtigung der brandschutztechnischen und bauphysikalischen Anforderungen. Alle Ecken und Kanten sind mit Kantenschutzprofilen zu versehen. Dämmstoffe sind abgleitsicher einzubauen. Bei Bedarf ist kostenfrei eine fachgerechte Estrichabstellung vorab auszuführen. Bei der Verarbeitung und der Montage sind die Herstellervorschriften strikt einzuhalten. Es sind die vorgeschriebenen Materialien eines Systemherstellers einzusetzen. Die Konstruktion muss den Einbau und Anschluss von Abgangsarmaturen wie Schalter, Steckdosen, Sanitärleitungen etc. ermöglichen. Die Installation erfolgt bauseits während der Wandmontage. Gestelle für die Sanitärobjekte werden während der Wandmontage bauseits eingebaut, soweit im LV nicht anders geregelt. Schließen der Wände: Das Einbringen der Mineralfaserdämmung und der zweiten Beplankung hat nach bauseitigem Erstellen der Haustechnikinstallation und nach Genehmigung durch die Bauleitung des AG zu erfolgen. Hierüber ist ein Protokoll anzufertigen. Schutz der Schnittkanten durch Nachbehandlung angeschnittener Elemente mit Versiegelung. Stumpfe Wandanschlüsse an Trockenbau und Massivwände sind gem. Vorgaben der Hersteller auszuführen. Das Anarbeiten an Durchdringungen im Zuge der Wanderstellung. Der AN hat sich vor Ausführungsbeginn über die Befestigungsmöglichkeit (Bohrtiefe) bei der Bauleitung zu informieren. (Fußbodenheizung / Betonkernaktivierung). An den Anschlussstellen zu den angrenzenden Bauteilen sowie bei Kabel-, Rohr- und Kanaldurchführungen durch Wände sind alle erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung der geforderten Schallschutzwerte und Brandschutzanforderungen gemäß Herstellerrichtlinien durchzuführen. Die geforderten Schalldämmwerte werden ggf. vom AG durch einen Sachverständigen im eingebauten Zustand samt aller Anschlüsse an Wänden, Fassade, Decke und Fußboden geprüft. Wenn der AN dafür verantwortlich ist, dass die geforderten Werte nicht erreicht werden, hat der AN neben der Mängelbeseitigung auch die Kosten der Prüfung zu übernehmen. 3      Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt als Nebenleistungen: - Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben. - Arbeitsunterbrechungen bzw. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen 4      Abrechnungshinweise 5      Revisionsunterlagen In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben. Diese müssen im Einzelnen enthalten: - Fachbauleitererklärung - Fachunternehmerbescheinigung - Prüfzeugnisse und Zulassungen - Materialnachweise bei Brandschutzanforderungen - Datenblätter
1     Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Folgende BNB-Anforderungen für beschichtete Trockenbauplatten sind einzuhalten und anzubieten: Betrachtete Schadstoffgruppe: VOC / Formaldehyd / gefährliche Stoffe Bauproduktgruppe: beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe Bauprodukttyp: Holzwerkstoffplatten nach EN 13986 wie Span-, Tischler-, Faser-, mitteldichte Faser-, Sperrholz-, Massivholz- und OSB-Platten sowie Furnierschichtholz (beschichtet oder unbeschichtet) Typische Einsatzbereiche: Konstruktiver Holzbau im Innenbereich und Innenausbau (wie z. B. Trockenbau, Bekleidungen, Einbaumöbel etc. außer Türen, Sanitärtrennwände) Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3) Formaldehyd-Ausgleichskonzentration in der Luft eines Prüfraumse) < 0,05 ppm (0,062 mg/m3) zusätzlich gilt Pos. 46a Mögliche Nachweisdokumente: PDB oder TM, Emissions-Prüfbericht zu Formaldehyd Umweltzeichen (z. B. Blauer Engel) Leistungserklärungen zur CE-Kennzeichnung, ggf. Herstellerklärung, EP
Folgende BNB-Anforderungen für beschichtete
Folgende BNB-Anforderungen für mineralische Innen-Dämmungen sind einzuhalten und anzubieten: Betrachtete Schadstoffgruppe: VOC /  Biozide / gefährliche Stoffe / gefährliche Einzelstoffe (Formaldehyd) halogenierte Treibmitte Bauproduktgruppe: Dämmstoffe Bauprodukttyp: mineralische und nicht mineralische Innendämmungen Typische Einsatzbereiche: Innendämmung von Aufenthaltsräumen an Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwänden, bei Holz- rahmen- und Holztafelbauweise Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3) Für Kunstschaum-Dämmstoffe gelten Anforderungen in Pos. 32a und 32b, für organische Dämmstoffe gilt Pos. 46 zusätzlich gilt: Einhaltung AgBB Schema Mögliche Nachweisdokumente: PDB oder TM SDB Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) Leistungserklärungen zur CE-Kennzeichnung ggf. Herstellerklärung,  EPD
Folgende BNB-Anforderungen für mineralische
Folgende BNB-Anforderungen für flammenhemmende Dämmstoffe sind einzuhalten und anzubieten: Betrachtete Schadstoffgruppe: gefährliche Einzelstoffe Bauproduktgruppe: Biozidhaltige und flammhemmend ausgerüstete Dämmstoffe Bauprodukttyp: Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Zellulose, Holzfaserplatten, Holzwolle, Schafwolle etc.) Typische Einsatzbereiche: Dämmstoffplatten und -matten sowie Einblasdämmungen, Schüttungen oder Stopfmassen Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3) reproduktionstoxische Borverbindungen  < 0,1 % (siehe Anlage 2, F) Mögliche Nachweisdokumente: Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung, ggf. Analysenergebnisse
Folgende BNB-Anforderungen für flammenhemmende
1 Gipskartonwände
1
Gipskartonwände
1. 1 Trockenbauwände, Vorsatzschalen, Installationswände
1. 1
Trockenbauwände, Vorsatzschalen, Installationswände
1. 2 Schachtwände
1. 2
Schachtwände
1. 3 Wand- und Deckenbeplankungen Flure Geb. 47 + 48
1. 3
Wand- und Deckenbeplankungen Flure Geb. 47 + 48
1. 4 Kantenschutzprofile, Profil- und Traversenverstärkungen, Reviklappen
1. 4
Kantenschutzprofile, Profil- und Traversenverstärkungen, Reviklappen
1. 5 Wandurchbrüche
1. 5
Wandurchbrüche
2 GK-Abhangdecken
2
GK-Abhangdecken
2. 1 GK-Abhangdecken und GK-Stürze
2. 1
GK-Abhangdecken und GK-Stürze
3 Innen-Dämmungen
3
Innen-Dämmungen
3. 1 Innen-Dämmungen
3. 1
Innen-Dämmungen