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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude,
Wilhelmsburg-Kaserne
NIUKS-Gebäude Nr. 46 Gebäude Nr. 47 Gebäude Nr. 48
Objektanschrift: Stuttgarter Straße 199, 89081 Ulm (Wilhelmsburg
Kaserne)
Bauherr: Staatliches Hochbauamt Ulm, Grüner Hof 2,
89073 Ulm
In der Wilhelmsburg-Kaserne Ulm werden zwei neue Unterkunftsgebäude (Nr.
47, 48) sowie ein NIUKS-Gebäude (Nr. 46) zu Lager- und Umkleidezwecken
errichtet. NIUKS steht für "Nicht Unterkunftspflichtige Soldaten".
Die zwei neuen Unterkunftsgebäude Nr. 47 und Nr. 48 werden als
Wohngebäude erstellt:
Gebäudemaße Nr. 47: zirka 60,10 x 14,34 x 17,85 m
Gebäudemaße Nr. 48: zirka 42,60 x 14,34 x 17,85 m
Die Gebäude werden mit jeweils vier oberirdischen Vollgeschossen und
jeweils einem Untergeschoss realisiert. Die Gebäude sind in
Holzmodulbauweise auf je einem massiven Untergeschoss aus Stahlbeton zu
errichten.
Die beiden Gebäude Nr. 47 und Nr. 48 umfassen Einzelunterkünften mit
eigenen Nasszellen, Gruppen- unterkünfte, barrierefreie Unterkünfte,
Spindräume und Funktionsräume wie: UvD-Dienstraum, Gemeinschaftsraum,
Teeküchen, WC-Räume, Bettwäschelager, Kleidertrocknungsräume,
Reinigungsmittelräume, Technikräume sowie ein Raum zur freien Verfügung.
Die Dächer der Gebäude werden als Flachdach mit einer extensiven
Dachbegrünung ausgeführt und erhalten CPC-Kollektoren
(Vakuum-Röhren-Kollektoren) zur Beheizung der Gebäude. Die Fassaden
werden als hinterlüftete Konstruktion mit vertikal verlaufenden
Holzlamellen auf den opaken Wandflächen ausgeführt. Im Bereich der
Fenster sind die Fassaden mit dunklen Metallpaneelen verkleidet.
Das neue NIUKS-Gebäude wird als Nichtwohngebäude erstellt:
Gebäudemaße: zirka 60,65 x 14,31 x 15,62 m
Das Gebäude wird mit vier oberirdischen Vollgeschossen und nicht
unterkellert in Massiver Holzbauweise realisiert. Die Gründung wird über
eine Stahlbetonbodenplatte auf Streifenfundamenten ausgeführt. Seitlich
an den Gebäudeenden werden Stahlbetontreppenräume und Funktionsräume in
Massivbauweise realisiert. Die Treppenhäuser, Sanitärräume, Technikräume
und Kleidertrocknungsräume werden fertig ausgebaut. Die großflächigen
Bereiche zum Aufstellen der Spinde erhalten einen rohbauähnlichen
Ausbauzustand mit beschichteten Estrichflächen, innenseitig verkleideten
Außenwänden und sichtbaren Holzstützen und -unterzügen. Das Gebäude
ist für einen zukünftigen Ausbau zum Bürogebäude ausgelegt.
Das Dach wird als Flachdach mit einer extensiven Dachbegrünung
ausgeführt und erhält eine PV-Anlage. Die Holzrahmen an der
Fassadenseite werden innenseitig mit Gipsfaserplatten beplankt und
gestrichen. Im Zwischenraum der Holzrahmen wird eine nicht brennbare
Mineralwolledämmung eingebaut. Auf der hinterlüfteten Unterkonstruktion
aus Holzlatten werden die vertikal verlaufenden Holzlamellen an den
opaken Wandflächen angebracht. Im Bereich der Fenster sind die Fassaden
mit dunklen Metallpaneelen verkleidet.
1. ALLGEMEINES
1.1 Abkürzungen
AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter
AG = Auftraggeber, Generalunternehmer
1.2 Grundlagen
Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB
des Auftraggebers und der VOB.
Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam
werden, bleiben die übrigen verbindlich.
2. KALKULATIONSHINWEISE
2.1 Allgemeines
Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind
Sache des Bieters und werden nicht vergütet.
Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder
GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im
PDF-Format oder in Papierform einzureichen.
Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des
Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen
Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die
ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern
und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen
Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie
die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden
darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten
Anlage zu tun.
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des
Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen.
Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der
Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es
besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und
Teilleistungen.
Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer
groben Schätzung. Abweichungen von den genannten Massen sind zu
erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall,
dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten
Abschnitts- und bauteilübergreifend.
Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser
dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und
Planunterlagen.
Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum Projektraum zur
Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen
sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort
eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen.
Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen
im Verantwortungsbereich des AN.
Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen
unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und
Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die
formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die
technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber
gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte
Ausführung.
Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in
den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den
aktuellsten Stand ggfs. korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung.
Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation
hat der AG ein online basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung
und Dokumentation eingerichtet.
Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das
eingerichtete Tool eigenständig vornehmen.
2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung
Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der
verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und
Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt
seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen.
2.3 Medienversorgung auf der Baustelle
Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem
zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen
WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege.
2.4 Angebotsinhalte
Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und
Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen
Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten.
Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und
Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der
Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren.
Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten
einzukalkulieren.
Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen
nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der
vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw.
allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen,
sind diese im Angebot einzukalkulieren..
In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen
einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und
für die Leistungserbringung des AN erforderlich sind:
- Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen,
Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise
und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen,
sowie deren Durchführung.
- Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu
gehört auch die umgehende
Beseitigung von Verunreinigungen.
- Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden
Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs
oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei
Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt
und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird.
- Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden
Bauschutts samt aller dafür
erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und
Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung
notwendiger Verpackung usw.,
- Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei Erfordernis
sind zu berücksichtigen.
Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere
auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen
Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN
aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung
abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen
erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag.
Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene
Vertragslaufzeit.
2.5 Fabrikate
In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate
als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und
qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein
gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene
Fabrikate auszufüllen bzw. zu ergänzen.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem
AN.
Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und
fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind
und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen.
Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom
Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten
Fabrikate und Typen.
Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der
Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw.
hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf.
Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei
Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder den Angebotsunterlagen als
gesondertes Schriftstück beizufügen.
3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE
3.1 Abrechnungshinweise
Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN
gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen.
Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass
die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne
nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen.
3.2 Tagelohnarbeiten
An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel
sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung
einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB
§15 Nr. 5 Anwendung.
Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und
die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein,
wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen.
Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht
vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen.
Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis
in Auftrag gegeben werden, werden Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2
VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf
der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet.
Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke
dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die
vereinbarten Auftragskonditionen.
3.3 Umlagen
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Nebenkostenumlage, gesamt: 1,8 % (für Strom 0,6% / Wasser 0,6% /
Sanitäreinrichtungen 0,6%)
Bauleistungsversicherung: 0,5 %
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der
Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude,
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus der DIN
18340 Trockenbauarbeiten - Gipskartonständerwände in
jeweils aktueller Fassung.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur
Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter
alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben
über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen
gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur
fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch
Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem
kompletten Einbauen und Befestigen am
Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der
Technik und der gesetzlichen und behördlichen
Vorschriften unter Beachtung sämtlicher
Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver
zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der
einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG.
Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte
Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan
bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin
enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und
betrieben.
Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte
Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG.
Hierauf hat
der AN keinen Anspruch.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte,
Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw.
vom AG zu Lasten des AN gestellt.
Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen
entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt.
Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist
Sache des AG.
Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang
des AN enthalten und ist eigenständig mit dem
zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren
und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus
mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes,
usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem
Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der
gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner
Leistung) zu sorgen.
Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG
aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungsein-
richtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung
der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des
Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN
kostenlos wieder herzustellen.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den
Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und
privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche
Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene
Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten
unverzüglich beseitigen zu lassen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich die erforderlichen
Trockenbauarbeiten in der jeweils benötigten Menge und
Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der
AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu
erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die
Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt
anzupassen.
Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für
die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen
Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche
Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der
Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht
ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG
zulässig.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte
für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den
allgemeinen Bauvorschriften, den
Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine
Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen
Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der
deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete,
weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar
vor Ort sein.
2.5 Trockenbauarbeiten
Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch
den AG festgelegt. Teilleistungen können in zeitlich
versetzten Abständen oder in verschiedenen
Gebäuden/Gebäudeteilen/Ebenen zur Ausführung kommen.
Arbeiten anderer AN, die zur Erfüllung seiner
Leistungen Voraussetzung sind, sind zu überprüfen und
abzunehmen. Sie dürfen keine Mängel aufweisen.
Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Versäumt der AN diese Prüf- und
Anzeigepflicht, so ist er für die mangelhafte
Vorleistung verantwortlich. Müssen aufgrund dessen
Änderungen an den Bauteilen durchgeführt werden, so
gehen diese Kosten zu Lasten des AN.
Der AN verpflichtet sich, bei Montage festgestellte
Abweichungen von den Planvorgaben rechtzeitig dem AG
und dessen Erfüllungsgehilfen zu melden.
Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je
Geschoss und je Treppenhaus ein verbindlicher Meterriss
und je Fassade ein Achskreuz an den Bauteilen
angebracht.
Die vom AN durchzuführenden und für die Erbringung
seiner Leistungen erforderlichen Vermessungs-
arbeiten sind vom AN auszuführen.
Erforderliche Schrägschnitte sind fachgerecht
auszuführen.
Sämtliche erforderliche Schutzmaßnahmen an allen
betroffenen Bauteilen gegen Verschmutzung und
Beschädigung sind anzubringen und nach Beendigung der
Arbeiten wieder restlos zu entfernen.
Die Herstellung von Wandverbindungen untereinander
(Ecken, T-Stößen, Kreuzstöße).
Evtl. erforderliche Dehn- und Bewegungsfugen sind in
Abstimmung mit der Bauleitung festzulegen.
Die Ausführung der Dehn- und Bewegungsfugen wird gemäß
vertraglicher Vereinbarung vergütet.
Erforderliche gleitende Deckenanschlüsse sind in
Abstimmung mit der Bauleitung festzulegen.
Die Ausführung der gleitende Deckenanschlüsse wird
gemäß vertraglicher Vereinbarung vergütet.
Der Einbau von Pass-, Rand- und Zuschnittsstücken die
Herstellung von Leibungen sind im Leistungsumfang
enthalten.
Die Herstellung aller Aussparungen bis zu einer Größe
von 0,01 m² für Installationsarmaturen und -
Anschlüsse, Lüftungs-, Elektroeinbauteile,
Brandschutzklappen etc. in üblicher
Installationsdichte, einschl. Verschließen der
Aussparungen und Anarbeiten an die Einbauteile, auch
wenn sie nicht in einem Zuge mit den übrigen Arbeiten
ausgeführt werden können.
Ausklinken der Wände im Bereich von Unterzügen, ohne
Beeinträchtigung der brandschutztechnischen und
bauphysikalischen Anforderungen.
Alle Ecken und Kanten sind mit Kantenschutzprofilen zu
versehen.
Dämmstoffe sind abgleitsicher einzubauen.
Bei Bedarf ist kostenfrei eine fachgerechte
Estrichabstellung vorab auszuführen.
Bei der Verarbeitung und der Montage sind die
Herstellervorschriften strikt einzuhalten. Es sind die
vorgeschriebenen Materialien eines Systemherstellers
einzusetzen.
Die Konstruktion muss den Einbau und Anschluss von
Abgangsarmaturen wie Schalter, Steckdosen,
Sanitärleitungen etc. ermöglichen. Die Installation
erfolgt bauseits während der Wandmontage.
Gestelle für die Sanitärobjekte werden während der
Wandmontage bauseits eingebaut, soweit im LV nicht
anders geregelt.
Schließen der Wände: Das Einbringen der
Mineralfaserdämmung und der zweiten Beplankung hat nach
bauseitigem Erstellen der Haustechnikinstallation und
nach Genehmigung durch die Bauleitung des AG zu
erfolgen. Hierüber ist ein Protokoll anzufertigen.
Schutz der Schnittkanten durch Nachbehandlung
angeschnittener Elemente mit Versiegelung.
Stumpfe Wandanschlüsse an Trockenbau und Massivwände
sind gem. Vorgaben der Hersteller auszuführen.
Das Anarbeiten an Durchdringungen im Zuge der
Wanderstellung.
Der AN hat sich vor Ausführungsbeginn über die
Befestigungsmöglichkeit (Bohrtiefe) bei der
Bauleitung zu informieren. (Fußbodenheizung /
Betonkernaktivierung).
An den Anschlussstellen zu den angrenzenden Bauteilen
sowie bei Kabel-, Rohr- und Kanaldurchführungen durch
Wände sind alle erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung
der geforderten Schallschutzwerte und
Brandschutzanforderungen gemäß Herstellerrichtlinien
durchzuführen.
Die geforderten Schalldämmwerte werden ggf. vom AG
durch einen Sachverständigen im eingebauten
Zustand samt aller Anschlüsse an Wänden, Fassade, Decke
und Fußboden geprüft. Wenn der AN dafür verantwortlich
ist, dass die geforderten Werte nicht erreicht werden,
hat der AN neben der Mängelbeseitigung auch die Kosten
der Prüfung zu übernehmen.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist,
gilt als
Nebenleistungen:
- Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben.
- Arbeitsunterbrechungen bzw. Mehraufwendungen bei
zeitlich getrennten Arbeitsgängen
4 Abrechnungshinweise
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige
Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in
Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen
sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF-
und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Fachbauleitererklärung
- Fachunternehmerbescheinigung
- Prüfzeugnisse und Zulassungen
- Materialnachweise bei Brandschutzanforderungen
- Datenblätter
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Folgende BNB-Anforderungen für beschichtete
Trockenbauplatten sind einzuhalten und anzubieten:
Betrachtete Schadstoffgruppe:
VOC / Formaldehyd / gefährliche Stoffe
Bauproduktgruppe:
beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe
Bauprodukttyp:
Holzwerkstoffplatten nach EN 13986 wie Span-,
Tischler-, Faser-, mitteldichte Faser-, Sperrholz-,
Massivholz- und OSB-Platten sowie Furnierschichtholz
(beschichtet oder unbeschichtet)
Typische Einsatzbereiche:
Konstruktiver Holzbau im Innenbereich und Innenausbau
(wie z. B. Trockenbau, Bekleidungen, Einbaumöbel etc.
außer Türen, Sanitärtrennwände)
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3)
Formaldehyd-Ausgleichskonzentration in der Luft eines
Prüfraumse) < 0,05 ppm (0,062 mg/m3) zusätzlich gilt
Pos. 46a
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM, Emissions-Prüfbericht zu Formaldehyd
Umweltzeichen (z. B. Blauer Engel) Leistungserklärungen
zur CE-Kennzeichnung, ggf. Herstellerklärung, EP
Folgende BNB-Anforderungen für beschichtete
Folgende BNB-Anforderungen für mineralische
Innen-Dämmungen sind einzuhalten und anzubieten:
Betrachtete Schadstoffgruppe:
VOC / Biozide / gefährliche Stoffe / gefährliche
Einzelstoffe (Formaldehyd) halogenierte Treibmitte
Bauproduktgruppe:
Dämmstoffe
Bauprodukttyp:
mineralische und nicht mineralische Innendämmungen
Typische Einsatzbereiche:
Innendämmung von Aufenthaltsräumen an Wand, Decke,
Bodenplatte, Raumtrennwänden, bei Holz-
rahmen- und Holztafelbauweise
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3)
Für Kunstschaum-Dämmstoffe gelten Anforderungen in Pos.
32a und 32b, für organische Dämmstoffe gilt Pos. 46
zusätzlich gilt: Einhaltung AgBB Schema
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM SDB Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel)
Leistungserklärungen zur CE-Kennzeichnung
ggf. Herstellerklärung, EPD
Folgende BNB-Anforderungen für mineralische
Folgende BNB-Anforderungen für flammenhemmende
Dämmstoffe sind einzuhalten und anzubieten:
Betrachtete Schadstoffgruppe:
gefährliche Einzelstoffe
Bauproduktgruppe:
Biozidhaltige und flammhemmend ausgerüstete Dämmstoffe
Bauprodukttyp:
Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B.
Zellulose, Holzfaserplatten, Holzwolle, Schafwolle
etc.)
Typische Einsatzbereiche:
Dämmstoffplatten und -matten sowie Einblasdämmungen,
Schüttungen oder Stopfmassen
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3)
reproduktionstoxische Borverbindungen < 0,1 % (siehe
Anlage 2, F)
Mögliche Nachweisdokumente:
Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur
CE-Kennzeichnung, ggf. Analysenergebnisse
Folgende BNB-Anforderungen für flammenhemmende
1 Gipskartonwände
1
Gipskartonwände
1. 1 Trockenbauwände, Vorsatzschalen,
Installationswände
1. 1
Trockenbauwände, Vorsatzschalen,
Installationswände
1. 2 Schachtwände
1. 2
Schachtwände
1. 3 Wand- und Deckenbeplankungen Flure Geb.
47 + 48
1. 3
Wand- und Deckenbeplankungen Flure Geb.
47 + 48
1. 4 Kantenschutzprofile, Profil- und
Traversenverstärkungen, Reviklappen
1. 4
Kantenschutzprofile, Profil- und
Traversenverstärkungen, Reviklappen
1. 5 Wandurchbrüche
1. 5
Wandurchbrüche
2 GK-Abhangdecken
2
GK-Abhangdecken
2. 1 GK-Abhangdecken und GK-Stürze
2. 1
GK-Abhangdecken und GK-Stürze
3 Innen-Dämmungen
3
Innen-Dämmungen
3. 1 Innen-Dämmungen
3. 1
Innen-Dämmungen