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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude,
Wilhelmsburg-Kaserne
NIUKS-Gebäude Nr. 46 Gebäude Nr. 47 Gebäude Nr. 48
Objektanschrift: Stuttgarter Straße 199, 89081 Ulm (Wilhelmsburg
Kaserne)
Bauherr: Staatliches Hochbauamt Ulm, Grüner Hof 2,
89073 Ulm
In der Wilhelmsburg-Kaserne Ulm werden zwei neue Unterkunftsgebäude (Nr.
47, 48) sowie ein NIUKS-Gebäude (Nr. 46) zu Lager- und Umkleidezwecken
errichtet. NIUKS steht für "Nicht Unterkunftspflichtige Soldaten".
Die zwei neuen Unterkunftsgebäude Nr. 47 und Nr. 48 werden als
Wohngebäude erstellt:
Gebäudemaße Nr. 47: zirka 60,10 x 14,34 x 17,85 m
Gebäudemaße Nr. 48: zirka 42,60 x 14,34 x 17,85 m
Die Gebäude werden mit jeweils vier oberirdischen Vollgeschossen und
jeweils einem Untergeschoss realisiert. Die Gebäude sind in
Holzmodulbauweise auf je einem massiven Untergeschoss aus Stahlbeton zu
errichten.
Die beiden Gebäude Nr. 47 und Nr. 48 umfassen Einzelunterkünften mit
eigenen Nasszellen, Gruppen- unterkünfte, barrierefreie Unterkünfte,
Spindräume und Funktionsräume wie: UvD-Dienstraum, Gemeinschaftsraum,
Teeküchen, WC-Räume, Bettwäschelager, Kleidertrocknungsräume,
Reinigungsmittelräume, Technikräume sowie ein Raum zur freien Verfügung.
Die Dächer der Gebäude werden als Flachdach mit einer extensiven
Dachbegrünung ausgeführt und erhalten CPC-Kollektoren
(Vakuum-Röhren-Kollektoren) zur Beheizung der Gebäude. Die Fassaden
werden als hinterlüftete Konstruktion mit vertikal verlaufenden
Holzlamellen auf den opaken Wandflächen ausgeführt. Im Bereich der
Fenster sind die Fassaden mit dunklen Metallpaneelen verkleidet.
Das neue NIUKS-Gebäude wird als Nichtwohngebäude erstellt:
Gebäudemaße: zirka 60,65 x 14,31 x 15,62 m
Das Gebäude wird mit vier oberirdischen Vollgeschossen und nicht
unterkellert in Massiver Holzbauweise realisiert. Die Gründung wird über
eine Stahlbetonbodenplatte auf Streifenfundamenten ausgeführt. Seitlich
an den Gebäudeenden werden Stahlbetontreppenräume und Funktionsräume in
Massivbauweise realisiert. Die Treppenhäuser, Sanitärräume, Technikräume
und Kleidertrocknungsräume werden fertig ausgebaut. Die großflächigen
Bereiche zum Aufstellen der Spinde erhalten einen rohbauähnlichen
Ausbauzustand mit beschichteten Estrichflächen, innenseitig verkleideten
Außenwänden und sichtbaren Holzstützen und -unterzügen. Das Gebäude
ist für einen zukünftigen Ausbau zum Bürogebäude ausgelegt.
Das Dach wird als Flachdach mit einer extensiven Dachbegrünung
ausgeführt und erhält eine PV-Anlage. Die Holzrahmen an der
Fassadenseite werden innenseitig mit Gipsfaserplatten beplankt und
gestrichen. Im Zwischenraum der Holzrahmen wird eine nicht brennbare
Mineralwolledämmung eingebaut. Auf der hinterlüfteten Unterkonstruktion
aus Holzlatten werden die vertikal verlaufenden Holzlamellen an den
opaken Wandflächen angebracht. Im Bereich der Fenster sind die Fassaden
mit dunklen Metallpaneelen verkleidet.
1. ALLGEMEINES
1.1 Abkürzungen
AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter
AG = Auftraggeber, Generalunternehmer
1.2 Grundlagen
Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB
des Auftraggebers und der VOB.
Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam
werden, bleiben die übrigen verbindlich.
2. KALKULATIONSHINWEISE
2.1 Allgemeines
Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind
Sache des Bieters und werden nicht vergütet.
Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder
GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im
PDF-Format oder in Papierform einzureichen.
Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des
Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen
Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die
ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern
und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen
Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie
die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden
darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten
Anlage zu tun.
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des
Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen.
Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der
Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es
besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und
Teilleistungen.
Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer
groben Schätzung. Abweichungen von den genannten Massen sind zu
erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall,
dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten
Abschnitts- und bauteilübergreifend.
Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser
dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und
Planunterlagen.
Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum Projektraum zur
Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen
sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort
eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen.
Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen
im Verantwortungsbereich des AN.
Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen
unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und
Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die
formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die
technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber
gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte
Ausführung.
Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in
den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den
aktuellsten Stand ggfs. korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung.
Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation
hat der AG ein online basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung
und Dokumentation eingerichtet.
Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das
eingerichtete Tool eigenständig vornehmen.
2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung
Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der
verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und
Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt
seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen.
2.3 Medienversorgung auf der Baustelle
Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem
zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen
WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege.
2.4 Angebotsinhalte
Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und
Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen
Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten.
Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und
Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der
Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren.
Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten
einzukalkulieren.
Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen
nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der
vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw.
allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen,
sind diese im Angebot einzukalkulieren..
In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen
einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und
für die Leistungserbringung des AN erforderlich sind:
- Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen,
Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise
und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen,
sowie deren Durchführung.
- Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu
gehört auch die umgehende
Beseitigung von Verunreinigungen.
- Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden
Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs
oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei
Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt
und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird.
- Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden
Bauschutts samt aller dafür
erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und
Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung
notwendiger Verpackung usw.,
- Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei Erfordernis
sind zu berücksichtigen.
Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere
auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen
Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN
aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung
abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen
erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag.
Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene
Vertragslaufzeit.
2.5 Fabrikate
In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate
als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und
qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein
gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene
Fabrikate auszufüllen bzw. zu ergänzen.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem
AN.
Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und
fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind
und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen.
Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom
Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten
Fabrikate und Typen.
Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der
Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw.
hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf.
Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei
Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder den Angebotsunterlagen als
gesondertes Schriftstück beizufügen.
3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE
3.1 Abrechnungshinweise
Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN
gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen.
Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass
die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne
nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen.
3.2 Tagelohnarbeiten
An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel
sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung
einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB
§15 Nr. 5 Anwendung.
Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und
die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein,
wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen.
Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht
vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen.
Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis
in Auftrag gegeben werden, werden Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2
VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf
der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet.
Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke
dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die
vereinbarten Auftragskonditionen.
3.3 Umlagen
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Nebenkostenumlage, gesamt: 1,8 % (für Strom 0,6% / Wasser 0,6% /
Sanitäreinrichtungen 0,6%)
Bauleistungsversicherung: 0,5 %
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der
Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
1. Baustelle
Die Bereitstellung verschließbarer Räume ist nicht bauseitige Leistung.
Sollte, in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung, ein Lagerraum zur
Verfügung gestellt werden, muss dieser für andere Gewerke
jederzeitzugänglich sein.
Zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten sind auf Anforderung zu
räumenoder zu verlagern.
Die Aufstellung von Containern des AN (Auftragnehmer) ist nur mit
Zustimmung des AG (Auftraggeber) und in Abstimmung mit der Bauleitung
möglich.
2. Bautagesberichte
Der AN fertigt tägliche Bautagesberichte und legt diese wöchentlich dem
AG vor.
3. Baustellenwerbung
Baustellenwerbung ist nur in Abstimmung mit dem AG zulässig.
4. Bauzäune
Zugänge im Bauzaun sind jedes Mal nach Benutzung zu schließen.
5. Baustelleneinrichtung und Lagerflächen
Das Einrichten, Betreiben, Vorhalten und Abbauen der
Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte und dergleichen für das Gewerk
ist als Nebenleistung nach VOB/B § 2 Absatz 1 und VOB/C DIN 18299 ohne
besondere Vergütung zu erbringen.
6. Sicherungsmaßnahmen
Der verantwortliche Fachbauleiter ist für die Sicherheit bei der
Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle zuständig und
verantwortlich.
7. Ausführung
Dem Angebot und der Ausführung der Arbeiten liegen die einschlägigen,
insbesondere nachstehende, Bedingungen und Vorschriften in jeweils
neuester Fassung zugrunde:
- die Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses,
- die Verdingungsordnung für Leistungen (VOB ) neueste Ausgabe,
- die Vorschriften des VDE und der DIN EN,
- die technischen Regeln des VDI sowie der jeweiligen Fachverbände,
- die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer e.V. (VdS),
- die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) sowie die Richtlinien der
Berufsgenossenschaften (BG),
- die Vorschriften der AMEV (Arbeitskreis Maschinen- und
Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen),
- die Vorschriften der Energieeinsparverordnung GEG,
- die LüAR,
- die Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen,
- die technische Beschreibung dieses Leistungsverzeichnisses
- die Anlagen dieses Leisutngsverzeichnisses
Im besonderen ist die DIN 4109 mit den erhöhten Anforderungen nach
Tabelle 5 vollumfänglich einzuhalten.
Bauprodukte dürfen nur dann verwendet werden, wenn für sie ein gültiger
Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweis vorliegt. Die
Verwendbarkeit ergibt sich:
a) für geregelte Bauprodukte:
aus der Übereinstimmung mit den bekannt gemachten technischen Regeln
b) für nicht geregelte Bauprodukte:
aus der Übereinstimmung mit:
- der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung
- dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis
- der Zustimmung im Einzelfall
Für die Freigabe sind alle Nachweise, Übereinstimmungsnachweise,
Leistungserklärungen nach Bauproduktenverordnung und Prüfzeugnisse
anerkannter Zertifizierungsstellen vorzulegen, die für den Nachweis der
gestellten Anforderungen erforderlich sind. Die Vorlage solcher
Unterlagen wie auch ggf. nötige Laborversuche werden nicht gesondert
vergütet.
Als Arbeitsunterlage dienen die auf Basis der Ausführungszeichnungen zu
erstellenden Montagepläne. Die Montage darf am Bau nur mit genehmigten
Plänen durchgeführt werden. Die genauen Leitungswege und die Positionen
aller Objekte sind vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung
abzusprechen.
In jedem Fall sind die für den Bauherren wirtschaftlichsten Leitungswege
zu wählen. Werden Leitungen ohne zwingende Gründe auf Umwegen verlegt,
so werden die Mehrlängen beim Aufmaß nicht berücksichtigt. Ferner sind
die in den Zeichnungen angegeben Aussparungen der Steigeschächte,
Verteilungen und Einrichtungen vor Beginn der Montage verantwortlich zu
prüfen. Werden durch zu montierende Teile andere Gewerke beeinflusst, so
ist die genaue Ausführung mit den betroffenen Gewerken vorab zu klären.
8. Terminplan
Nach Auftragserteilung ist vom AN ein Detailterminplan auf der Grundlage
des vorgegebenen Bauzeitenplans beizufügen, welcher unter
Berücksichtigung der Vorlaufzeiten für die Werkplanung, Plangenehmigung,
Materialbeschaffung, Bemusterung und Produktion den Zeitbedarf von der
Auftragserteilung bis zum Montagebeginn und der jeweiligen Montagedauer
darstellt.
9. Stemm- und Kernbohrungsarbeiten
Stemm- und Kernbohrungsarbeiten müssen der Bauleitung rechtzeitig und
unaufgefordert bekannt gegeben werden. Es ist eine entsprechende
Zeichnung und eine Kennzeichnung auf der Baustelle vorzunehmen. Es ist
vor Ausführung zwingend eine Freigabe erforderlich. Soweit diese
Arbeiten nach VOB bzw. den Forderungen des Leistungsverzeichnisses vom
AN nicht selbst durchzuführen sind, werden sie bauseits veranlasst und
durchgeführt.
10. Abnahmen
Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und
Abnahmeersuchen hat der AN rechtzeitig bei dem AG vorzunehmen, unter
gleichzeitiger Zusammenstellung der Unterlagen für die
Abnahmedokumentation.
Der AN hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen
Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen.
Die Abnahme kann nur erfolgen, wenn eine Funktionsprüfung möglich ist
und folgende Leistungen erfüllt sind:
- Inbetriebnahme, Probebetrieb und Einregulierung der Anlage sowie
Nachweis der Garantiewerte
- Einweisung des Bedienungspersonals des AG
- Behördliche Abnahmen
- Vorlage der Bestandsunterlagen
- Funktionsmessung und Dokumentation
Muss die Abnahme aufgrund mangelnder Vorarbeit des Gewerks wiederholt
werden, trägt der AN die Mehrkosten für das erneute Abnahmeverfahren.
11. Dokumente und Dokumentaustausch
Der AG erhält zusätzlich alle Pläne, die der AN erstellt hat, 3-fach in
Papierform vom AN als Revisionsunterlage.
12. Montage- und Werkstattplanung, Revisionsunterlagen
Die Erstellung der Montage- und Werkstattplanung und Revisionsunterlagen
ist mit dem Angebotspreis abgegolten. Es erfolgt keine zusätzliche
Vergütung.
Im Einzelnen sind folgende Montageunterlagen unter Zugrundelegung der
Ausführungsplanung anzufertigen:
- Werk- und Montagepläne inklusive Strangschemen und Detailzeichnungen
(mit letztem Stand der Werkpläne)
- Fabrikats- und Materialliste
Der AN erhält die Ausführungsplanung des Aufraggebers zur Erstellung der
Montage- und Werkstattplanung in digitaler Form (bei Plänen
CAD-Austauschformat) zur Verfügung gestellt.
Die Planunterlagen TGA stellen dabei ausschließlich das TGA Gewerk dar.
Der AN hat die Montage- und Werkstattpläne einschließlich Strangschemen
sowie genaue Fabrikats- und Materialbeschreibung aufzustellen und beim
AG bzw. dessen Beauftragtem zur Freigabe einzureichen.
Die Vorlage erfolgt entsprechend dem abgestimmten Feinterminplan, bzw.
hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der AG die Unterlagen nach interner
Prüfung an den Bauherrn weiterleiten kann und dieser weitere 4 Wochen
für die, für den Planungs- und Bauablauf notwendige,
Entscheidungsfindung Zeit hat.
Erst nach Rückmeldung zur Montageplanung kann die Bestellung ausgelöst
werden, bzw. mit der Fertigung begonnen werden.
Alle Unterlagen sind übersichtlich in Mappen geordnet und mit
Inhaltsverzeichnis versehen zu liefern:
Den Montageplänen müssen stets die aktuellen Ausführungszeichnungen und
die aktuellen Werkpläne des Architekten und Tragwerkplaners zu Grunde
liegen.
Werkstatt-, Konstruktions- und Detailzeichnungen, entsprechend den
projektspezifischen Anforderungen und den Anforderungen des AG und im
Maßstab 1:50. Detailpläne im Maßstab M 1:5 bis M 1:20 sind in Form von
Schnitten der horizontalen bzw. vertikalen Rohrtrassen, Schachtdetails
und der Technikzentrale zu erstellen.
Bemassung aller Trassen und Komponenten zum Baukörper. Darstellung von
Bedarfsflächen für Wartung und Instandhaltung.
Angaben und Dimensionierung über Lage, Maße, Material von
Befestigungsteilen, -konstruktionen, Festpunkten und
Leitungsverbindungen für Leitungstrassen, ergänzt um statische /
dynamische Angaben der Versorgungsleitungen.
Zusammenstellung der technischen Daten für alle Anlagen, Systeme,
Geräte, Bauteile und Komponenten. Dazu gehören alle Leistungsdaten,
Maße, Dimensionen, Stromaufnahmen, Massen, Datenpunkte, etc.
Sonstige Erfordernisse und Voraussetzungen für den Einbau, Informationen
zu den Schnittstellen bzw. den abhängigen Leistungen anderer Gewerke.
Ergeben sich während des Baufortschritts Abweichung, sind diese
Änderungen einzupflegen. Der aktualisierte Montage- und Werkstattplan
ist dem AG zur Verfügung zu stellen und genehmigen zu lassen.
Revisionsunterlagen:
Die Brandschotte müssen mit Fotos dokumentiert sein sowie in den
Revisionspläne eingezeichnet sein.
Basis für die Erstellung und Gliederung der Revisionsunterlagen bildet
der Checklisten-Master (Anlage 4 und 5). Die Unterlagen sind exakt gemäß
Vorgabe zu erfassen und zu übergeben. Eine Übergabe der Anlage ohne
vollständige Dokumentation wird vom Nutzer abgelehnt. Die Unterlagen
sind 3-fach im Ordner und 1 fach digital zu übergeben.
Funktionsschema
Die Zentrale ist mit einem farbig angelegtem Anlagenschemata
auszustatten, das die Funktion, technische Daten, Schaltungen,
Sollwerte, Meßstellen und Kontrolleinrichtungen enthält. Die
Schemazeichnung ist auf dauerhaft verwindungssteifer Unterlage
aufgebracht und müssen einen Oberflächenschutz haben, die ein Vergilben
und Farbveränderungen ausschließt (in Folie verschweißte Ausführung).
17. Gerüste und Kranarbeiten
Es sind Gerüste für die Installationszeit einzukalkulieren.
Die Montagehöhen sind:
im EG: 4,75m
im 1.OG: 4,70m
im 2.OG: 4,22m
Es sind Mobile Kranarbeiten zur Geräteaufstellung inkl. An,- und
Abfahrt, Benzinkosten und Arbeitszeit einzukalkulieren.
Aufstellung der Geräte auf dem Dach des Gebäudes.
Gebäudehöhe: ca. 14m
Ausladung auf das Dach: ca. 10m
Gewicht Einzelkomponente: ca. 350 Kg
18 Inbetriebnahem und Probebetrieb:
Durchführung eines zweiwöchigen Probebetriebs sämtlicher betriebsfertig
installierter haustechnischen Anlagen nach erfolgter Inbetriebnahme. Der
Probebetrieb erfolgt in enger Abstimmung mit dem Gewerk MSR (Mess-,
Steuer- und Regelungstechnik) und umfasst insbesondere:
Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Anlagenbetriebs unter realen
Nutzungsbedingungen Überprüfung und Optimierung der Regelungs- und
Steuerungsfunktionen in Zusammenarbeit mit dem MSR-Gewerk Kontrolle und
Dokumentation relevanter Betriebsparameter Feinjustierung von
Einstellwerten (z. B. Volumenströme, Temperaturen, Druckverhältnisse,
Zeitprogramme) Simulation und Prüfung von Betriebs- und Störfällen
Protokollierung des Anlagenverhaltens über den gesamten
Probebetriebszeitraum Dokumentation festgestellter Mängel und Begleitung
deren Beseitigung Abschlussbericht mit Zusammenfassung der Ergebnisse
und ggf. Optimierungsempfehlungen Der Auftragnehmer stellt hierfür das
erforderliche Fachpersonal sowie notwendige Mess- und Prüfgeräte.
Zusätzliche Technische Vorschriften
1. Geltungsbereich
Die ZTV gelten zusätzlich zu den Bestimmungen der VOB/C.
2. Stoffe, Bauteile
Die Oberflächen aller Bauteile, Befestigungen, Verbindungselemente, etc.
müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft korrosionsgeschützt
sein.
Kündigen die Hersteller / Lieferanten vor oder während der Ausführung
neuere Bauarten/Typen an, so ist der AG schriftlich darauf hinzuweisen.
Sofern bei der Durchführung des Auftrages Stoffe eingesetzt werden, die
unter die "Verordnung über gefährliche Stoffe" fallen, muss dies vor
Ausführung dem AG schriftlich mitgeteilt werden.
3. Ausführung
Einzelunterbrechungen bzw. Wechsel des Montageortes im üblichen Rahmen
eines weitgehend ungestörten
Bauablaufes sind vom AN in Kauf zu nehmen.
Sämtliche Anlagenteile sind lösbar zu befestigen. Die Verbindung mit dem
Baukörper erfolgt ausschließlich durch Bohren, Verdübeln und
Verschrauben.
Es dürfen nur allgemein bauaufsichtlich und baurechtlich zugelassene
Dübel verwendet werden. Der AN hat vor Ausführung die
Zulassungsbescheide der von ihm vorgesehenen
Dübelkonstruktionen/Befestigungen dem AG vorzulegen.
Der AN hat die Befestigungen entsprechend den Lasten und dem
Verwendungszweck eigenverantwortlich zu wählen und auszuführen.
Die zulässigen Lasten und die Art der Befestigung am Baukörper ist mit
dem Tragwerksplaner bzw. Prüfstatiker ggf. abzustimmen.
4. Aufmass/Abrechnung
Allen Rechnungen sind prüfbare Aufmaße beizufügen. In der
Aufmaßzusammenstellung sind die Positionen des LV's in numerischer
Reihenfolge aufzuführen und die Massen aus den Aufmaßblättern einzeln
sichtbar darzustellen.
5. Besondere Leistungen
Werden vom AN Leistungen verlangt, die über die Bestimmungen
(Grundleistungen) der VOB/C hinausgehen, sind diese in Positionen oder
in den Vortexten und Anlagen zum LV erfasst.
Folgende BNB-Anforderungen für übergreifende Anforderungen sind
einzuhalten und anzubieten:
0
Betrachtete Schadstoffgruppe:
SVHC
Bauproduktgruppe:
alle in Anlage 1 genannten Bauprodukte (Anlage 1 Bestandteil von Anlage
3 zum LV)
Bauprodukttyp:
alle in Anlage 1 genannten Bauprodukte
Typische Einsatzbereiche:
alle in Anlage 1 genannten Bauprodukte
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Deklaration enthaltener SVHC > 0,1 %
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
wenn Lb VOC< 300 g/l
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
wenn Lb VOC< 300 g/l
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
nur Wb VOC < 140 g/l
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
nur Wb VOC < 140 g/l
Mögliche Nachweisdokumente:
Gemische: SDB, ggf. Herstellererklärung
Erzeugnisse: Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur
CE-Kennzeichnung, Produktkennzeichen, die SVHC ausschließe
Folgende BNB-Anforderungen für Wandbeläge, Bauplatten und
Konstruktionsholz für den Innenbereich sind einzuhalten und anzubieten:
41
Betrachtete Schadstoffgruppe:
VOC / Formaldehyd / gefährliche Stoffe
Bauproduktgruppe:
beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe
Bauprodukttyp:
Holzwerkstoffplatten nach EN 13986 wie Span-, Tischler-, Faser-,
mitteldichte Faser-, Sperrholz-, Massivholz- und OSB-Platten sowie
Furnierschichtholz (beschichtet oder unbeschichtet)
Typische Einsatzbereiche:
Konstruktiver Holzbau im Innenbereich und Innenausbau (wie z.B.
Trockenbau, Bekleidungen, Einbaumöbel etc,. außer Türen,
Sanitörtrennwände
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Dokumentation
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
---
Für flammhemmend ausgerüstete Holzwerkstoffe gilt Pos. 46a
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
Formaldehyd-Ausgleichskonzentration in der Luft eines Prüfraumes (e)) <
0,065 ppm (0,080 mg/m³), entsprechend Klasse E1 (Plus)
zusätzlich gilt Pos 46a
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
Formaldehyd-Ausgleichskonzentration in der Luft eines Prüfraumes (e)) <
0,05 ppm (0,062 mg/m³)
zusätzlich gilt Pos 46a
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
RAL-UZ 76
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM, Emissions-Prüfbericht zu Formaldehyd Umweltzeichen (z. B.
Blauer Engel) Leistungserklärungen zur CE-Kennzeichnung, ggf.
Herstellerklärung, EPD
Folgende BNB-Anforderungen für Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend
nicht mineralischen Oberflächen (Holz, Metalle, Kunststoffe) sind
einzuhalten und anzubieten:
44
Betrachtete Schadstoffgruppe:
gefährliche Einzelstoffe
Bauproduktgruppe:
Flammhemmend ausgerüstete ,vor-Ort verarbeitete
Oberflächenbeschichtungen und Spachtelmassen
Bauprodukttyp:
Brandschutzspachtelmassen, Branschutzcoatings für Kabel,
Brandschutzsilikone
Typische Einsatzbereiche:
Spachtelungen, Beschichtungen, Verklebungen bzw. Abdichtungen im Innen-
und Außenraum mit Brandschutzanforderungen
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Dokumentation
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
Chlorparaffine, PBB, PBDE, TCEP< 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
Chlorparaffine PBB, PBDE, TCEP< 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
Chlorparaffine, PBB, PBDE, TCEP< 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
Chlorparaffine PBB, PBDE, TCEP< 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
Mögliche Nachweisdokumente:
Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse, SDB
Folgende BNB-Anforderungen für Kleb- und Dichtstoffe sind einzuhalten
und anzubieten:
8
Betrachtete Schadstoffgruppe:
VOC / gefährliche Stoffe / Biozide
Bauproduktgruppe:
Vor-Ort verarbeitete Dichtungsmassen Fugendichtstoffe Klebstoffe
Bauprodukttyp:
Kleb- und Dichtstoffe aus PU, SMP (silanmodifizierte Polymere), Acrylat
(einschließlich Dispersionsklebstoffe) oder Silikon
Typische Einsatzbereiche:
punkt- und linienförmige Verklebungen und Abdichtungen im Innenraum
inkl. TGA
nicht betrachtet werden Bereiche mit sicherheitsrelevanten,
bauaufsichtlichen Anforderungen wie z.B. Galsbau, Fassade und Bereiche
mit BRandschutzanforderungen
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Dokumentation und Deklaration biozider Wirkstoffe
(sofern eingesetzt)
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
Chlorparaffine < 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: GISCODE PU10 oder PU20 und TCEP < 0,1
% (siehe Anlage 2, C)
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
Chlorparaffine < 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: GISCODE PU10 oder PU20 und TCEP < 0,1
% (siehe Anlage 2, C)
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
keine amin- oder oximervernetzen Silikone
zusätzlich gilt RAL-UZ 123 oder EMICODE EC1/EC1(plus) und
Chlorparaffine < 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: TCEP < 0,1 % (siehe Anlage 2, C)
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
keine amin- oder oximervernetzen Silikone
zusätzlich gilt RAL-UZ 123 oder EMICODE EC1/EC1(plus) und
Chlorparaffine < 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: TCEP < 0,1 % (siehe Anlage 2, C)
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM mit Giscode SDB Umweltzeichen (z. B. Emicode)ggf.
Herstellerklärung, EPD
Folgende BNB-Anforderungen für PVC-Produkt sind einzuhalten und
anzubieten:
29
Betrachtete Schadstoffgruppe:
Schwermetalle (Blei, Cadmium, Zinn), gefährliche Einzelstoffe
Bauproduktgruppe:
Bauprodukte aus Kunststoff
Bauprodukttyp:
Bauprodukte aus PVC
Typische Einsatzbereiche:
Wandbeläge, Fassadenelemente, Lichtkuppeln, Fensterprofile,
Rinnen, Rohre, Kanäle und Kabel aus PVC sowie PVC-Folien zur Abdichtung
an Dach und Außenwänden UG
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Dokumentation
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
keine Cadmium und Bleistabilisatoren0) fürWeich-PVC gilt:
reproduktionstoxische Phthalat Weichmacher < 0,1 % (siehe Anlage 2, E)
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
keine Cadmium und Bleistabilisatoren0) fürWeich-PVC gilt:
reproduktionstoxische Phthalat Weichmacher < 0,1 % (siehe Anlage 2, E)
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
keine Cadmium und Bleistabilisatoren0) fürWeich-PVC gilt:
reproduktionstoxische Phthalat Weichmacher < 0,1 % (siehe Anlage 2, E)
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
keine Cadmium und Bleistabilisatoren0) fürWeich-PVC gilt:
reproduktionstoxische Phthalat Weichmacher < 0,1 % (siehe Anlage 2, E)
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM ggf. Herstellerklärung, EPD
Folgende BNB-Anforderungen für Dämmstoffe und Ortschäume sind
einzuhalten und anzubieten:
32a
Betrachtete Schadstoffgruppe:
Halogenierte Treibmittel / gefährliche Einzelstoffe
Bauproduktgruppe:
Kunstschaum Dämmstoffe für Gebäude und Haus technik
Bauprodukttyp:
EPS/XPS/PUR/PIR -Dämmprodukte Melamin- und Phenolharz-
schäume, für den Innen- und Außenbereich für Dämmstoffe in WDVS gilt
zusätz lich Pos. 36a
Typische Einsatzbereiche:
Wand-, Decken-, Bodendämmung, flexible TGA-Dämmung
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Dokumentation
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
Frei von halogenierten Treibmitteln und HBCDD in EPS/XPS, TCEP in
PUR/PIR < 0,1 % (siehe Anlage 2, C/D)
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
Frei von halogenierten Treibmitteln und HBCDD in EPS/XPS, TCEP in
PUR/PIR < 0,1 % (siehe Anlage 2, C/D)
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
Frei von halogenierten Treibmitteln und HBCDD in EPS/XPS, TCEP in
PUR/PIR < 0,1 % (siehe Anlage 2, C/D)
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
Frei von halogenierten Treibmitteln und HBCDD in EPS/XPS, TCEP in
PUR/PIR < 0,1 % (siehe Anlage 2, C/D)
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM EPD für HBCDD und TCEP auch: Herstellererklärung gemäß
REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung
32b
Betrachtete Schadstoffgruppe:
gefährliche Einzelstoffe
Bauproduktgruppe:
Kunstschaum Dämmstoffe für Gebäude und Haus technik
Bauprodukttyp:
gummiartigeDämmprodukte auf Kautschuk und PP/PE/EPDM Basisim
Innenbereich
Typische Einsatzbereiche:
Bodendämmung, flexible TGA-Dämmung
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Dokumentation
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
Frei von Altreifengranulatund Chlorparaffine, PBDE < 0,1 % (siehe Anlage
2, A/B)
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
Frei von Altreifengranulatund Chlorparaffine, PBDE < 0,1 % (siehe Anlage
2, A/B)
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
Frei von Altreifengranulatund Chlorparaffine, PBDE < 0,1 % (siehe Anlage
2, A/B)
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
Frei von Altreifengranulatund Chlorparaffine, PBDE < 0,1 % (siehe Anlage
2, A/B)
Mögliche Nachweisdokumente:
Herstellererklärung
Folgende BNB-Anforderungen für Kältemittel sind einzuhalten und
anzubieten:
34
Betrachtete Schadstoffgruppe:
Halogenierte Kältemittel
Bauproduktgruppe:
Kältemittel
Bauprodukttyp:
Kältemittel
Typische Einsatzbereiche:
RLT-Anlagen mit Kältetechnik
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Dokumentation
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
---
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
---
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
Frei von voll- und teilhalogenierten Kältemitteln
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
Frei von voll- und teilhalogenierten Kältemitteln
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM Herstellererklärung (Kältemittel), EPD
Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude,
1 LUFTTECHNISCHE ANLAGEN
1
LUFTTECHNISCHE ANLAGEN
1. 1 Lüftungsgeräte
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Lüftungsgeräte
1. 2 Lüftungsleitungen
1. 2
Lüftungsleitungen
1. 3 Dämmung
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Dämmung
1. 4 Einbauteile
1. 4
Einbauteile
1. 5 Brandschutz
1. 5
Brandschutz
2 SONSTIGE LEISTUNGEN
2
SONSTIGE LEISTUNGEN
2. 1 Inbetriebnahme
2. 1
Inbetriebnahme
2. 2 Profilstahlkonstruktionen
2. 2
Profilstahlkonstruktionen
2. 3 Flachdach
2. 3
Flachdach
2. 4 Kernlochbohrungen
2. 4
Kernlochbohrungen
3 STUNDENLOHNARBEITEN
3
STUNDENLOHNARBEITEN
3. 1 STUNDENLOHNARBEITEN
3. 1
STUNDENLOHNARBEITEN
4 STUNDENLOHNARBEITEN
4
STUNDENLOHNARBEITEN
4. 1 STUNDENLOHNARBEITEN
4. 1
STUNDENLOHNARBEITEN