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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude, Wilhelmsburg-Kaserne
NIUKS-Gebäude Nr. 46 Gebäude Nr. 47 Gebäude Nr. 48
Objektanschrift: Stuttgarter Straße 199, 89081 Ulm (Wilhelmsburg Kaserne)
Bauherr: Staatliches Hochbauamt Ulm, Grüner Hof 2, 89073 Ulm
In der Wilhelmsburg-Kaserne Ulm werden zwei neue Unterkunftsgebäude (Nr. 47, 48) sowie ein NIUKS-Gebäude (Nr. 46) zu Lager- und Umkleidezwecken errichtet. NIUKS steht für "Nicht Unterkunftspflichtige Soldaten".
Die zwei neuen Unterkunftsgebäude Nr. 47 und Nr. 48 werden als Wohngebäude erstellt:
Gebäudemaße Nr. 47: zirka 60,10 x 14,34 x 17,85 m
Gebäudemaße Nr. 48: zirka 42,60 x 14,34 x 17,85 m
Die Gebäude werden mit jeweils vier oberirdischen Vollgeschossen und jeweils einem Untergeschoss realisiert. Die Gebäude sind in Holzmodulbauweise auf je einem massiven Untergeschoss aus Stahlbeton zu errichten.
Die beiden Gebäude Nr. 47 und Nr. 48 umfassen Einzelunterkünften mit eigenen Nasszellen, Gruppen- unterkünfte, barrierefreie Unterkünfte, Spindräume und Funktionsräume wie: UvD-Dienstraum, Gemeinschaftsraum, Teeküchen, WC-Räume, Bettwäschelager, Kleidertrocknungsräume, Reinigungsmittelräume, Technikräume sowie ein Raum zur freien Verfügung.
Die Dächer der Gebäude werden als Flachdach mit einer extensiven Dachbegrünung ausgeführt und erhalten CPC-Kollektoren (Vakuum-Röhren-Kollektoren) zur Beheizung der Gebäude. Die Fassaden werden als hinterlüftete Konstruktion mit vertikal verlaufenden Holzlamellen auf den opaken Wandflächen ausgeführt. Im Bereich der Fenster sind die Fassaden mit dunklen Metallpaneelen verkleidet.
Das neue NIUKS-Gebäude wird als Nichtwohngebäude erstellt:
Gebäudemaße: zirka 60,65 x 14,31 x 15,62 m
Das Gebäude wird mit vier oberirdischen Vollgeschossen und nicht unterkellert in Massiver Holzbauweise realisiert. Die Gründung wird über eine Stahlbetonbodenplatte auf Streifenfundamenten ausgeführt. Seitlich an den Gebäudeenden werden Stahlbetontreppenräume und Funktionsräume in Massivbauweise realisiert. Die Treppenhäuser, Sanitärräume, Technikräume und Kleidertrocknungsräume werden fertig ausgebaut. Die großflächigen Bereiche zum Aufstellen der Spinde erhalten einen rohbauähnlichen Ausbauzustand mit beschichteten Estrichflächen, innenseitig verkleideten Außenwänden und sichtbaren Holzstützen und -unterzügen. Das Gebäude ist für einen zukünftigen Ausbau zum Bürogebäude ausgelegt.
Das Dach wird als Flachdach mit einer extensiven Dachbegrünung ausgeführt und erhält eine PV-Anlage. Die Holzrahmen an der Fassadenseite werden innenseitig mit Gipsfaserplatten beplankt und gestrichen. Im Zwischenraum der Holzrahmen wird eine nicht brennbare Mineralwolledämmung eingebaut. Auf der hinterlüfteten Unterkonstruktion aus Holzlatten werden die vertikal verlaufenden Holzlamellen an den opaken Wandflächen angebracht. Im Bereich der Fenster sind die Fassaden mit dunklen Metallpaneelen verkleidet.
Allgemeine Projektbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung 1. ALLGEMEINES
1.1 Abkürzungen
AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter
AG = Auftraggeber, Generalunternehmer
1.2 Grundlagen
Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB des Auftraggebers und der VOB.
Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam werden, bleiben die übrigen verbindlich.
2. KALKULATIONSHINWEISE
2.1 Allgemeines
Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind Sache des Bieters und werden nicht vergütet.
Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im PDF-Format oder in Papierform einzureichen.
Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten Anlage zu tun.
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen.
Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und Teilleistungen.
Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer groben Schätzung. Abweichungen von den genannten Massen sind zu erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall, dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten Abschnitts- und bauteilübergreifend.
Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und Planunterlagen.
Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum Projektraum zur Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen.
Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen im Verantwortungsbereich des AN.
Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung.
Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den aktuellsten Stand ggfs. korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung.
Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation hat der AG ein online basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung und Dokumentation eingerichtet.
Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das eingerichtete Tool eigenständig vornehmen.
2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung
Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen.
2.3 Medienversorgung auf der Baustelle
Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege.
2.4 Angebotsinhalte
Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten.
Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren.
Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten einzukalkulieren.
Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw. allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen, sind diese im Angebot einzukalkulieren..
In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und für die Leistungserbringung des AN erforderlich sind:
- Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise
und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen, sowie deren Durchführung.
- Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu gehört auch die umgehende
Beseitigung von Verunreinigungen.
- Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs
oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt
und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird.
- Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden Bauschutts samt aller dafür
erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung
notwendiger Verpackung usw.,
- Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei Erfordernis sind zu berücksichtigen.
Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag.
Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene Vertragslaufzeit.
2.5 Fabrikate
In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene Fabrikate auszufüllen bzw. zu ergänzen.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem AN.
Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen.
Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten Fabrikate und Typen.
Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw. hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf. Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder den Angebotsunterlagen als gesondertes Schriftstück beizufügen.
3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE
3.1 Abrechnungshinweise
Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen. Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen.
3.2 Tagelohnarbeiten
An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB §15 Nr. 5 Anwendung.
Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein, wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen. Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen.
Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis in Auftrag gegeben werden, werden Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2 VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet.
Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die vereinbarten Auftragskonditionen.
3.3 Umlagen
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Nebenkostenumlage, gesamt: 1,8 % (für Strom 0,6% / Wasser 0,6% / Sanitäreinrichtungen 0,6%)
Bauleistungsversicherung: 0,5 %
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
1. Baustelle
Die Bereitstellung verschließbarer Räume ist nicht bauseitige Leistung.
Sollte, in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung, ein Lagerraum zur Verfügung gestellt werden, muss dieser für andere Gewerke jederzeitzugänglich sein.
Zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten sind auf Anforderung zu räumenoder zu verlagern.
Die Aufstellung von Containern des AN (Auftragnehmer) ist nur mit Zustimmung des AG (Auftraggeber) und in Abstimmung mit der Bauleitung möglich.
2. Bautagesberichte
Der AN fertigt tägliche Bautagesberichte und legt diese wöchentlich dem AG vor.
3. Baustellenwerbung
Baustellenwerbung ist nur in Abstimmung mit dem AG zulässig.
4. Bauzäune
Zugänge im Bauzaun sind jedes Mal nach Benutzung zu schließen.
5. Baustelleneinrichtung und Lagerflächen
Das Einrichten, Betreiben, Vorhalten und Abbauen der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte und dergleichen für das Gewerk ist als Nebenleistung nach VOB/B § 2 Absatz 1 und VOB/C DIN 18299 ohne besondere Vergütung zu erbringen.
6. Sicherungsmaßnahmen
Der verantwortliche Fachbauleiter ist für die Sicherheit bei der Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle zuständig und verantwortlich.
7. Ausführung
Dem Angebot und der Ausführung der Arbeiten liegen die einschlägigen, insbesondere nachstehende, Bedingungen und Vorschriften in jeweils neuester Fassung zugrunde:
- die Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses,
- die Verdingungsordnung für Leistungen (VOB ) neueste Ausgabe,
- die Vorschriften des VDE und der DIN EN,
- die technischen Regeln des VDI sowie der jeweiligen Fachverbände,
- die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer e.V. (VdS),
- die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) sowie die Richtlinien der
Berufsgenossenschaften (BG),
- die Vorschriften der AMEV (Arbeitskreis Maschinen- und
Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen),
- die Vorschriften der Energieeinsparverordnung GEG,
- die LüAR,
- die Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen,
- die technische Beschreibung dieses Leistungsverzeichnisses
- die Anlagen dieses Leisutngsverzeichnisses
Im besonderen ist die DIN 4109 mit den erhöhten Anforderungen nach Tabelle 5 vollumfänglich einzuhalten.
Bauprodukte dürfen nur dann verwendet werden, wenn für sie ein gültiger Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweis vorliegt. Die Verwendbarkeit ergibt sich:
a) für geregelte Bauprodukte:
aus der Übereinstimmung mit den bekannt gemachten technischen Regeln
b) für nicht geregelte Bauprodukte:
aus der Übereinstimmung mit:
- der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung
- dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis
- der Zustimmung im Einzelfall
Für die Freigabe sind alle Nachweise, Übereinstimmungsnachweise, Leistungserklärungen nach Bauproduktenverordnung und Prüfzeugnisse anerkannter Zertifizierungsstellen vorzulegen, die für den Nachweis der gestellten Anforderungen erforderlich sind. Die Vorlage solcher Unterlagen wie auch ggf. nötige Laborversuche werden nicht gesondert vergütet.
Als Arbeitsunterlage dienen die auf Basis der Ausführungszeichnungen zu erstellenden Montagepläne. Die Montage darf am Bau nur mit genehmigten Plänen durchgeführt werden. Die genauen Leitungswege und die Positionen aller Objekte sind vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung abzusprechen.
In jedem Fall sind die für den Bauherren wirtschaftlichsten Leitungswege zu wählen. Werden Leitungen ohne zwingende Gründe auf Umwegen verlegt, so werden die Mehrlängen beim Aufmaß nicht berücksichtigt. Ferner sind die in den Zeichnungen angegeben Aussparungen der Steigeschächte, Verteilungen und Einrichtungen vor Beginn der Montage verantwortlich zu prüfen. Werden durch zu montierende Teile andere Gewerke beeinflusst, so ist die genaue Ausführung mit den betroffenen Gewerken vorab zu klären.
8. Terminplan
Nach Auftragserteilung ist vom AN ein Detailterminplan auf der Grundlage des vorgegebenen Bauzeitenplans beizufügen, welcher unter Berücksichtigung der Vorlaufzeiten für die Werkplanung, Plangenehmigung, Materialbeschaffung, Bemusterung und Produktion den Zeitbedarf von der Auftragserteilung bis zum Montagebeginn und der jeweiligen Montagedauer darstellt.
9. Stemm- und Kernbohrungsarbeiten
Stemm- und Kernbohrungsarbeiten müssen der Bauleitung rechtzeitig und unaufgefordert bekannt gegeben werden. Es ist eine entsprechende Zeichnung und eine Kennzeichnung auf der Baustelle vorzunehmen. Es ist vor Ausführung zwingend eine Freigabe erforderlich. Soweit diese Arbeiten nach VOB bzw. den Forderungen des Leistungsverzeichnisses vom AN nicht selbst durchzuführen sind, werden sie bauseits veranlasst und durchgeführt.
10. Abnahmen
Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Abnahmeersuchen hat der AN rechtzeitig bei dem AG vorzunehmen, unter gleichzeitiger Zusammenstellung der Unterlagen für die Abnahmedokumentation.
Der AN hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen.
Die Abnahme kann nur erfolgen, wenn eine Funktionsprüfung möglich ist und folgende Leistungen erfüllt sind:
- Inbetriebnahme, Probebetrieb und Einregulierung der Anlage sowie Nachweis der Garantiewerte
- Einweisung des Bedienungspersonals des AG
- Behördliche Abnahmen
- Vorlage der Bestandsunterlagen
- Funktionsmessung und Dokumentation
Muss die Abnahme aufgrund mangelnder Vorarbeit des Gewerks wiederholt werden, trägt der AN die Mehrkosten für das erneute Abnahmeverfahren.
11. Dokumente und Dokumentaustausch
Der AG erhält zusätzlich alle Pläne, die der AN erstellt hat, 3-fach in Papierform vom AN als Revisionsunterlage.
12. Montage- und Werkstattplanung, Revisionsunterlagen
Die Erstellung der Montage- und Werkstattplanung und Revisionsunterlagen ist mit dem Angebotspreis abgegolten. Es erfolgt keine zusätzliche Vergütung.
Im Einzelnen sind folgende Montageunterlagen unter Zugrundelegung der Ausführungsplanung anzufertigen:
- Werk- und Montagepläne inklusive Strangschemen und Detailzeichnungen (mit letztem Stand der Werkpläne)
- Fabrikats- und Materialliste
Der AN erhält die Ausführungsplanung des Aufraggebers zur Erstellung der Montage- und Werkstattplanung in digitaler Form (bei Plänen CAD-Austauschformat) zur Verfügung gestellt.
Die Planunterlagen TGA stellen dabei ausschließlich das TGA Gewerk dar.
Der AN hat die Montage- und Werkstattpläne einschließlich Strangschemen sowie genaue Fabrikats- und Materialbeschreibung aufzustellen und beim AG bzw. dessen Beauftragtem zur Freigabe einzureichen.
Die Vorlage erfolgt entsprechend dem abgestimmten Feinterminplan, bzw. hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der AG die Unterlagen nach interner Prüfung an den Bauherrn weiterleiten kann und dieser weitere 4 Wochen für die, für den Planungs- und Bauablauf notwendige, Entscheidungsfindung Zeit hat.
Erst nach Rückmeldung zur Montageplanung kann die Bestellung ausgelöst werden, bzw. mit der Fertigung begonnen werden.
Alle Unterlagen sind übersichtlich in Mappen geordnet und mit Inhaltsverzeichnis versehen zu liefern:
Den Montageplänen müssen stets die aktuellen Ausführungszeichnungen und die aktuellen Werkpläne des Architekten und Tragwerkplaners zu Grunde liegen.
Werkstatt-, Konstruktions- und Detailzeichnungen, entsprechend den projektspezifischen Anforderungen und den Anforderungen des AG und im Maßstab 1:50. Detailpläne im Maßstab M 1:5 bis M 1:20 sind in Form von Schnitten der horizontalen bzw. vertikalen Rohrtrassen, Schachtdetails und der Technikzentrale zu erstellen.
Bemassung aller Trassen und Komponenten zum Baukörper. Darstellung von Bedarfsflächen für Wartung und Instandhaltung.
Angaben und Dimensionierung über Lage, Maße, Material von Befestigungsteilen, -konstruktionen, Festpunkten und Leitungsverbindungen für Leitungstrassen, ergänzt um statische / dynamische Angaben der Versorgungsleitungen.
Zusammenstellung der technischen Daten für alle Anlagen, Systeme, Geräte, Bauteile und Komponenten. Dazu gehören alle Leistungsdaten, Maße, Dimensionen, Stromaufnahmen, Massen, Datenpunkte, etc.
Sonstige Erfordernisse und Voraussetzungen für den Einbau, Informationen zu den Schnittstellen bzw. den abhängigen Leistungen anderer Gewerke.
Ergeben sich während des Baufortschritts Abweichung, sind diese Änderungen einzupflegen. Der aktualisierte Montage- und Werkstattplan ist dem AG zur Verfügung zu stellen und genehmigen zu lassen.
Revisionsunterlagen:
Die Brandschotte müssen mit Fotos dokumentiert sein sowie in den Revisionspläne eingezeichnet sein.
Basis für die Erstellung und Gliederung der Revisionsunterlagen bildet der Checklisten-Master (Anlage 4 und 5). Die Unterlagen sind exakt gemäß Vorgabe zu erfassen und zu übergeben. Eine Übergabe der Anlage ohne vollständige Dokumentation wird vom Nutzer abgelehnt. Die Unterlagen sind 3-fach im Ordner und 1 fach digital zu übergeben.
Funktionsschema
Die Zentrale ist mit einem farbig angelegtem Anlagenschemata auszustatten, das die Funktion, technische Daten, Schaltungen, Sollwerte, Meßstellen und Kontrolleinrichtungen enthält. Die Schemazeichnung ist auf dauerhaft verwindungssteifer Unterlage aufgebracht und müssen einen Oberflächenschutz haben, die ein Vergilben und Farbveränderungen ausschließt (in Folie verschweißte Ausführung).
17. Gerüste und Kranarbeiten
Es sind Gerüste für die Installationszeit einzukalkulieren.
Die Montagehöhen sind:
im EG: 4,75m
im 1.OG: 4,70m
im 2.OG: 4,22m
Es sind Mobile Kranarbeiten zur Geräteaufstellung inkl. An,- und Abfahrt, Benzinkosten und Arbeitszeit einzukalkulieren.
Aufstellung der Geräte auf dem Dach des Gebäudes.
Gebäudehöhe: ca. 13m
Ausladung auf das Dach: ca. 20m
Gewicht Einzelkomponente: ca. 500 kg
18 Inbetriebnahem und Probebetrieb:
Durchführung eines zweiwöchigen Probebetriebs sämtlicher betriebsfertig installierter haustechnischen Anlagen nach erfolgter Inbetriebnahme. Der Probebetrieb erfolgt in enger Abstimmung mit dem Gewerk MSR (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik) und umfasst insbesondere:
Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Anlagenbetriebs unter realen Nutzungsbedingungen Überprüfung und Optimierung der Regelungs- und Steuerungsfunktionen in Zusammenarbeit mit dem MSR-Gewerk Kontrolle und Dokumentation relevanter Betriebsparameter Feinjustierung von Einstellwerten (z. B. Volumenströme, Temperaturen, Druckverhältnisse, Zeitprogramme) Simulation und Prüfung von Betriebs- und Störfällen Protokollierung des Anlagenverhaltens über den gesamten Probebetriebszeitraum Dokumentation festgestellter Mängel und Begleitung deren Beseitigung Abschlussbericht mit Zusammenfassung der Ergebnisse und ggf. Optimierungsempfehlungen Der Auftragnehmer stellt hierfür das erforderliche Fachpersonal sowie notwendige Mess- und Prüfgeräte.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vorschriften Zusätzliche Technische Vorschriften
1. Geltungsbereich
Die ZTV gelten zusätzlich zu den Bestimmungen der VOB/C.
2. Stoffe, Bauteile
Die Oberflächen aller Bauteile, Befestigungen, Verbindungselemente, etc. müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft korrosionsgeschützt sein.
Kündigen die Hersteller / Lieferanten vor oder während der Ausführung neuere Bauarten/Typen an, so ist der AG schriftlich darauf hinzuweisen.
Sofern bei der Durchführung des Auftrages Stoffe eingesetzt werden, die unter die "Verordnung über gefährliche Stoffe" fallen, muss dies vor Ausführung dem AG schriftlich mitgeteilt werden.
3. Ausführung
Einzelunterbrechungen bzw. Wechsel des Montageortes im üblichen Rahmen eines weitgehend ungestörten
Bauablaufes sind vom AN in Kauf zu nehmen.
Sämtliche Anlagenteile sind lösbar zu befestigen. Die Verbindung mit dem Baukörper erfolgt ausschließlich durch Bohren, Verdübeln und Verschrauben.
Es dürfen nur allgemein bauaufsichtlich und baurechtlich zugelassene Dübel verwendet werden. Der AN hat vor Ausführung die Zulassungsbescheide der von ihm vorgesehenen Dübelkonstruktionen/Befestigungen dem AG vorzulegen.
Der AN hat die Befestigungen entsprechend den Lasten und dem Verwendungszweck eigenverantwortlich zu wählen und auszuführen.
Die zulässigen Lasten und die Art der Befestigung am Baukörper ist mit dem Tragwerksplaner bzw. Prüfstatiker ggf. abzustimmen.
4. Aufmass/Abrechnung
Allen Rechnungen sind prüfbare Aufmaße beizufügen. In der Aufmaßzusammenstellung sind die Positionen des LV's in numerischer Reihenfolge aufzuführen und die Massen aus den Aufmaßblättern einzeln sichtbar darzustellen.
5. Besondere Leistungen
Werden vom AN Leistungen verlangt, die über die Bestimmungen (Grundleistungen) der VOB/C hinausgehen, sind diese in Positionen oder in den Vortexten und Anlagen zum LV erfasst.
Zusätzliche Technische Vorschriften
Hinweis zu BNB-Anforderungen übergreifende Anforderungen Folgende BNB-Anforderungen für übergreifende Anforderungen sind einzuhalten und anzubieten:
0
Betrachtete Schadstoffgruppe:
SVHC
Bauproduktgruppe:
alle in Anlage 1 genannten Bauprodukte (Anlage 1 Bestandteil von Anlage 3 zum LV)
Bauprodukttyp:
alle in Anlage 1 genannten Bauprodukte
Typische Einsatzbereiche:
alle in Anlage 1 genannten Bauprodukte
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Deklaration enthaltener SVHC > 0,1 %
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
wenn Lb VOC< 300 g/l
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
wenn Lb VOC< 300 g/l
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
nur Wb VOC < 140 g/l
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
nur Wb VOC < 140 g/l
Mögliche Nachweisdokumente:
Gemische: SDB, ggf. Herstellererklärung
Erzeugnisse: Herstellerauskunft nach REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung, Produktkennzeichen, die SVHC ausschließe
Hinweis zu BNB-Anforderungen übergreifende Anforderungen
Hinweis zu BNB-Anforderungen Wandbeläge, Bauplatten und Konstruktionsholz für den Innenbereich Folgende BNB-Anforderungen für Wandbeläge, Bauplatten und Konstruktionsholz für den Innenbereich sind einzuhalten und anzubieten:
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Betrachtete Schadstoffgruppe:
VOC / Formaldehyd / gefährliche Stoffe
Bauproduktgruppe:
beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe
Bauprodukttyp:
Holzwerkstoffplatten nach EN 13986 wie Span-, Tischler-, Faser-, mitteldichte Faser-, Sperrholz-, Massivholz- und OSB-Platten sowie Furnierschichtholz (beschichtet oder unbeschichtet)
Typische Einsatzbereiche:
Konstruktiver Holzbau im Innenbereich und Innenausbau (wie z.B. Trockenbau, Bekleidungen, Einbaumöbel etc,. außer Türen, Sanitörtrennwände
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Dokumentation
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
---
Für flammhemmend ausgerüstete Holzwerkstoffe gilt Pos. 46a
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
Formaldehyd-Ausgleichskonzentration in der Luft eines Prüfraumes (e)) < 0,065 ppm (0,080 mg/m³), entsprechend Klasse E1 (Plus)
zusätzlich gilt Pos 46a
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
Formaldehyd-Ausgleichskonzentration in der Luft eines Prüfraumes (e)) < 0,05 ppm (0,062 mg/m³)
zusätzlich gilt Pos 46a
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
RAL-UZ 76
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM, Emissions-Prüfbericht zu Formaldehyd Umweltzeichen (z. B. Blauer Engel) Leistungserklärungen zur CE-Kennzeichnung, ggf. Herstellerklärung, EPD
Hinweis zu BNB-Anforderungen Wandbeläge, Bauplatten und Konstruktionsholz für den Innenbereich
Hinweis zu BNB-Anforderungen Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend nicht mineralischen Oberflächen (Holz, Metalle, Kunststoffe) Folgende BNB-Anforderungen für Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend nicht mineralischen Oberflächen (Holz, Metalle, Kunststoffe) sind einzuhalten und anzubieten:
44
Betrachtete Schadstoffgruppe:
gefährliche Einzelstoffe
Bauproduktgruppe:
Flammhemmend ausgerüstete ,vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen und Spachtelmassen
Bauprodukttyp:
Brandschutzspachtelmassen, Branschutzcoatings für Kabel, Brandschutzsilikone
Typische Einsatzbereiche:
Spachtelungen, Beschichtungen, Verklebungen bzw. Abdichtungen im Innen- und Außenraum mit Brandschutzanforderungen
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Dokumentation
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
Chlorparaffine, PBB, PBDE, TCEP< 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
Chlorparaffine PBB, PBDE, TCEP< 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
Chlorparaffine, PBB, PBDE, TCEP< 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
Chlorparaffine PBB, PBDE, TCEP< 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
Mögliche Nachweisdokumente:
Herstellererklärung, ggf. zusätzlich Analysenergebnisse, SDB
Hinweis zu BNB-Anforderungen Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend nicht mineralischen Oberflächen (Holz, Metalle, Kunststoffe)
Hinweis zu BNB-Anforderungen Kleb- und Dichtstoffe Folgende BNB-Anforderungen für Kleb- und Dichtstoffe sind einzuhalten und anzubieten:
8
Betrachtete Schadstoffgruppe:
VOC / gefährliche Stoffe / Biozide
Bauproduktgruppe:
Vor-Ort verarbeitete Dichtungsmassen Fugendichtstoffe Klebstoffe
Bauprodukttyp:
Kleb- und Dichtstoffe aus PU, SMP (silanmodifizierte Polymere), Acrylat (einschließlich Dispersionsklebstoffe) oder Silikon
Typische Einsatzbereiche:
punkt- und linienförmige Verklebungen und Abdichtungen im Innenraum inkl. TGA
nicht betrachtet werden Bereiche mit sicherheitsrelevanten, bauaufsichtlichen Anforderungen wie z.B. Galsbau, Fassade und Bereiche mit BRandschutzanforderungen
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Dokumentation und Deklaration biozider Wirkstoffe
(sofern eingesetzt)
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
Chlorparaffine < 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: GISCODE PU10 oder PU20 und TCEP < 0,1 % (siehe Anlage 2, C)
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
Chlorparaffine < 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: GISCODE PU10 oder PU20 und TCEP < 0,1 % (siehe Anlage 2, C)
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
keine amin- oder oximervernetzen Silikone
zusätzlich gilt RAL-UZ 123 oder EMICODE EC1/EC1(plus) und Chlorparaffine < 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: TCEP < 0,1 % (siehe Anlage 2, C)
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
keine amin- oder oximervernetzen Silikone
zusätzlich gilt RAL-UZ 123 oder EMICODE EC1/EC1(plus) und Chlorparaffine < 0,1 % (siehe Anlage 2.A/B/C)
für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: TCEP < 0,1 % (siehe Anlage 2, C)
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM mit Giscode SDB Umweltzeichen (z. B. Emicode)ggf. Herstellerklärung, EPD
Hinweis zu BNB-Anforderungen Kleb- und Dichtstoffe
Hinweis zu BNB-Anforderungen PVC-Produkte Folgende BNB-Anforderungen für PVC-Produkt sind einzuhalten und anzubieten:
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Betrachtete Schadstoffgruppe:
Schwermetalle (Blei, Cadmium, Zinn), gefährliche Einzelstoffe
Bauproduktgruppe:
Bauprodukte aus Kunststoff
Bauprodukttyp:
Bauprodukte aus PVC
Typische Einsatzbereiche:
Wandbeläge, Fassadenelemente, Lichtkuppeln, Fensterprofile,
Rinnen, Rohre, Kanäle und Kabel aus PVC sowie PVC-Folien zur Abdichtung an Dach und Außenwänden UG
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Dokumentation
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
keine Cadmium und Bleistabilisatoren0) fürWeich-PVC gilt: reproduktionstoxische Phthalat Weichmacher < 0,1 % (siehe Anlage 2, E)
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
keine Cadmium und Bleistabilisatoren0) fürWeich-PVC gilt: reproduktionstoxische Phthalat Weichmacher < 0,1 % (siehe Anlage 2, E)
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
keine Cadmium und Bleistabilisatoren0) fürWeich-PVC gilt: reproduktionstoxische Phthalat Weichmacher < 0,1 % (siehe Anlage 2, E)
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
keine Cadmium und Bleistabilisatoren0) fürWeich-PVC gilt: reproduktionstoxische Phthalat Weichmacher < 0,1 % (siehe Anlage 2, E)
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM ggf. Herstellerklärung, EPD
Hinweis zu BNB-Anforderungen PVC-Produkte
Hinweis zu BNB-Anforderungen Dämmstoffe und Ortschäume Folgende BNB-Anforderungen für Dämmstoffe und Ortschäume sind einzuhalten und anzubieten:
32a
Betrachtete Schadstoffgruppe:
Halogenierte Treibmittel / gefährliche Einzelstoffe
Bauproduktgruppe:
Kunstschaum Dämmstoffe für Gebäude und Haus technik
Bauprodukttyp:
EPS/XPS/PUR/PIR -Dämmprodukte Melamin- und Phenolharz-
schäume, für den Innen- und Außenbereich für Dämmstoffe in WDVS gilt zusätz lich Pos. 36a
Typische Einsatzbereiche:
Wand-, Decken-, Bodendämmung, flexible TGA-Dämmung
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Dokumentation
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
Frei von halogenierten Treibmitteln und HBCDD in EPS/XPS, TCEP in PUR/PIR < 0,1 % (siehe Anlage 2, C/D)
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
Frei von halogenierten Treibmitteln und HBCDD in EPS/XPS, TCEP in PUR/PIR < 0,1 % (siehe Anlage 2, C/D)
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
Frei von halogenierten Treibmitteln und HBCDD in EPS/XPS, TCEP in PUR/PIR < 0,1 % (siehe Anlage 2, C/D)
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
Frei von halogenierten Treibmitteln und HBCDD in EPS/XPS, TCEP in PUR/PIR < 0,1 % (siehe Anlage 2, C/D)
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM EPD für HBCDD und TCEP auch: Herstellererklärung gemäß REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung
32b
Betrachtete Schadstoffgruppe:
gefährliche Einzelstoffe
Bauproduktgruppe:
Kunstschaum Dämmstoffe für Gebäude und Haus technik
Bauprodukttyp:
gummiartigeDämmprodukte auf Kautschuk und PP/PE/EPDM Basisim Innenbereich
Typische Einsatzbereiche:
Bodendämmung, flexible TGA-Dämmung
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Dokumentation
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
Frei von Altreifengranulatund Chlorparaffine, PBDE < 0,1 % (siehe Anlage 2, A/B)
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
Frei von Altreifengranulatund Chlorparaffine, PBDE < 0,1 % (siehe Anlage 2, A/B)
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
Frei von Altreifengranulatund Chlorparaffine, PBDE < 0,1 % (siehe Anlage 2, A/B)
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
Frei von Altreifengranulatund Chlorparaffine, PBDE < 0,1 % (siehe Anlage 2, A/B)
Mögliche Nachweisdokumente:
Herstellererklärung
Hinweis zu BNB-Anforderungen Dämmstoffe und Ortschäume
Hinweis zu BNB-Anforderungen Kältemittel Folgende BNB-Anforderungen für Kältemittel sind einzuhalten und anzubieten:
34
Betrachtete Schadstoffgruppe:
Halogenierte Kältemittel
Bauproduktgruppe:
Kältemittel
Bauprodukttyp:
Kältemittel
Typische Einsatzbereiche:
RLT-Anlagen mit Kältetechnik
Qualitätsstufe 1 Mindestanforderung:
Dokumentation
Qualitätsstufe 2 (zusätzlich zu QS 1)
---
Qualitätsstufe 3 (zusätzlich zu QS 2)
---
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu QS 3)
Frei von voll- und teilhalogenierten Kältemitteln
Qualitätsstufe 5 (zusätzlich zu QS 4)
Frei von voll- und teilhalogenierten Kältemitteln
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM Herstellererklärung (Kältemittel), EPD
Hinweis zu BNB-Anforderungen Kältemittel
01 ZENTRALE ANLAGEN
01
ZENTRALE ANLAGEN
01.01 Wärmepumpe
01.01
Wärmepumpe
01.02 Solarthermie
01.02
Solarthermie
01.03 Fernwärmestation
01.03
Fernwärmestation
01.04 Warmwasserbereitung
01.04
Warmwasserbereitung
01.05 Armaturen und Verrohrung im Heizraum
01.05
Armaturen und Verrohrung im Heizraum
02 VERTEILER, ARMATUREN, PUMPEN
02
VERTEILER, ARMATUREN, PUMPEN
02.01 Verteiler
02.01
Verteiler
02.02 Pumpen
02.02
Pumpen
02.03 Armaturen
02.03
Armaturen
03 ROHRLEITUNGEN UND ZUBEHÖR
03
ROHRLEITUNGEN UND ZUBEHÖR
03.01 Verteil- und Steigstrangrohrleitungen
03.01
Verteil- und Steigstrangrohrleitungen
03.02 Solarleitung
03.02
Solarleitung
04 WÄRMEDÄMMUNG
04
WÄRMEDÄMMUNG
04.01 Rohrleitungen
04.01
Rohrleitungen
04.02 Armaturen
04.02
Armaturen
04.03 Brandschutzdurchführungen
04.03
Brandschutzdurchführungen
05 RAUMHEIZFLÄCHEN
05
RAUMHEIZFLÄCHEN
05.01 Fußbodenheizung
05.01
Fußbodenheizung
05.02 Heizkörper
05.02
Heizkörper
06 SONSTIGE LEISTUNGEN
06
SONSTIGE LEISTUNGEN
06.01 Inbetriebnahme
06.01
Inbetriebnahme
06.02 Profilstahlkonstruktionen
06.02
Profilstahlkonstruktionen
06.03 Kernbohrungen
06.03
Kernbohrungen
07 STUNDENLOHNARBEITEN
07
STUNDENLOHNARBEITEN
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND
KALKULATIONSHINWEISE
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf
ausdrückliche Anweisung der Bauleitung
ausgeführt werden.
Die nachstehend aufgeführten Stunden sind
vorgesehen für die Ausführung von
unvorhersehbaren Arbeiten. Sie dienen nicht zur
Erfüllung von Leistungen, die bereits mit den
EHP der LV-Positionen abgegolten sind oder
damit in Zusammenhang stehen.
Stundenlohnzettel sind der Bauleitung
wöchentlich zur Unterschrift vorzulegen.
Arbeiten die länger als 4 Wochen zurückliegen
werden nicht mehr anerkannt.
Die Vergütung erfolgt nach den EHP
nachstehender Positionen und den tatsächlich
geleisteten Arbeitsstunden auf der Baustelle.
Meisterstunden und Stunden von
Servicetechnikern werden wie Obermonteurstunden
vergütet.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie
Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und
Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene
und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Erschwernis, Überstunden bzw.
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, sowie an
gesetzlichen Feiertagen werden nur anerkannt,
wenn diese ausdrücklich gefordert wurden.
AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN UND
07.01 STUNDENLOHNARBEITEN
07.01
STUNDENLOHNARBEITEN
08 INSPEKTION UND WARTUNG
08
INSPEKTION UND WARTUNG
08.01 INSPEKTION UND WARTUNG
08.01
INSPEKTION UND WARTUNG