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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung / Vertragstext Grundlage VOB/C hier insbesondere: DIN 18330, DIN 18331, DIN 183334, DIN 18335, DIN 18336, DIN 18350, DIN 18353, DIN 18300, DIN 18533 Die Gewährleistungsfrist betragt 5 Jahre ab Abnahmedatum durch den Bauherrn. 1. Allgemein: 1.1  Die nachstehend angebotenen Preise verstehen sich für Lieferung, Transport und Verarbeitung, falls nicht anders im LV beschrieben einschl. aller Nebenleistungen. Verschnitt aller verwendeten Materialien wird nicht vergütet. 1.2 Unvorhergesehene Arbeiten dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Bauleitung nicht ausgeführt werden. Nachtragsangebote sind umgehend nachzureichen. 1.3 Bauleistungsversicherung: Der Auftraggeber wird für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Dem Versicherungsvertrag liegen die ABV für die Bauleistungsversicherung von Gebäuden zugrunde. Der anteilige Versicherungsbetrag wird prozentual von der anerkannten Schlussrechnung 0,3% von netto einbehalten. 1.4 Weitere Einbehalte: Die Verbrauchskosten für Baustrom und Wasser werden vom Auftraggeber übernommen. Folgende Umlagen werden von der Netto-Schlussrechnungssumme einbehalten: 0,15 % für Bauwasser 0,20 % für Baustrom 0,20 % für das Bauschild 1.5 Abschlagszahlungen: Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige (separat aufgestellte) Aufmaßunterlagen beizufügen, die dem jeweiligen Ausführungsstand entsprechen. 1.6 Die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) ist unaufgefordert bei Auftragserteilung beizubringen. 2. Allgemeine Beschreibung der Arbeiten 2.1 Neubau eines 2-geschossigen Gebäudes (EG/OG) in Massivbauweise mit begrüntem Flachdach, Außenwand mit Klinkerverblendmauerwerk. 2.2 Lage der Baustelle, Zuwegung Die Baustelle ist über die Kreuzstrasse erreichbar. Die Lage der Baustelle ist im Lageplan angegeben. Der AN muss sich etwaige Genehmigungen zum Befahren dieser Strasse und Ausnahmegenehmigungen bei Schwerlasttransporten bei der Verkehrsbehörde der Stadt Weener einholen. Alle notwendigen Genehmigungen und Gebühren sind in den EP´s mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, 2.3 Arbeitssicherheit Alle erforderlichen Maßnahmen, wie das Einholen der erforderlichen Genehmigungen, die Durchführung der Arbeiten usw. sind vom Auftragsnehmer in eigener Verantwortung durchzuführen. Alle anfallenden Gebühren sind tarifgemäß zu entrichten und in die Angebotspreise einzurechnen. Die Unfallverhütungsvorschriften sind genau einzuhalten und AN hat alle Vorkehrungen zu treffen, um Personen und Sachschäden zu verhindern. Der AN hat allen Anforderungen, die vom AG für die Sicherheit und zur Verhütung von Schäden getroffen werden, sofort und gewissenhaft nachzukommen. Der Auftraggeber ist von allen Schadensersatzansprüchen, auch solchen Dritten gegenüber, freizuhalten. Der Auftraggeber hat im Zusammenhang mit der Detailplanung einen vorläufigen Sicherheit- und Gesundheitsplan nach EU-Vorgabe (SIGE-Plan) erarbeitet. Dieser wird dem AN mit Auftragsvergabe zur Erstellung der eigenen Unterlagenübergeben. Der SIGE-Plan wird vom Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, der durch den AG gestellt wird, fortgeschrieben. Um dieses zu gewährleisten, hat der AN entsprechende Meldungen über vorgesehene sicherheits und gesundheitsrelevante Arbeiten und Geräteeinsatz spätestens 10 Tage vor dem beabsichtigten Termin dem beauftragten SIGE-Koordinator anzugeben. 2.4 Beweissicherung Eine Beweissicherung der anliegenden Gebäude durch den AN ist nicht erforderlich. Soweit notwendig, wird eine Beweissicherung durch den AG veranlasst. 2.5 Tagesberichte Vom AN sind tägliche Arbeitsberichte zu führen. Die Berichte sind spätestens wöchentlich dem AG / der Bauleitung vorzulegen. 2.6 Die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Arbeiten sind einschliesslich aller Nebenleistungen und der erforderlichen Befestigungsmittel anzubieten.
Vorbemerkung / Vertragstext
01 Rohbauarbeiten
01
Rohbauarbeiten
01.04 Gerüst
01.04
Gerüst

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