Garten- und Landschaftsbau
Wiesbaden-Mainz, Wohnquartier am Bürgerhaus
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN / RICHTLINIEN / NORMEN Die Herstellung der Außenanlagen umfasst den gesamten Bereich innerhalb der neuen Grundstücksgrenze / Bearbeitungsgrenze (siehe Ausführungsplan). Im Rahmen der Ausführung sowohl der Hochbaumaßnahme wie auch der Außen- anlagen ist die DIN 18920-2014-07 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" und die „Richtlinien zum Schutz von Bäu- men und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen“ (R SBB 2023) sind zu be- achten und anzuwenden. Dieses betrifft auf dem Baugrundstück alle zu erhalten- den Bestandsbäume. Der Kronenbereich der Bäume darf nicht als Lagerplatz die- nen oder mit Baufahrzeugen befahren werden. Der Kronenbereich muss mit einem abschließbaren Bauzaun abgestellt und gesichert werden. Im Falle eines zu er- stellenden Wurzelschutzes bei Verbau o.ä. Maßnahmen, ist dieser ausschließlich von einer Fachfirma des Garten- und Landschaftsbau oder einer zertifizierten Baumpflege-Fachfirma herzustellen. Pflanzenmaterial der Neupflanzungen darf nur aus Baumschulen stammen, die ähnliche klimatische Verhältnisse wie die der Baustelle aufweisen. Der AN hat vor der Lieferung der Pflanzen der Bauleitung seine Lieferbaumschule zu benennen. Die Bauleitung entscheidet dann, ob die Pflanzen von dort bezogen werden kön- nen. Der AG behält sich vor, die Pflanzen in den Lieferbaumschulen zu begutachten bzw. selbst auszusuchen. Ist die Lieferbaumschule Zukäufer der Pflanzen, so sind ebenfalls die Bezugsquellen zu nennen. Ansonsten gelten die Gütebestimmungen des BdB. Versteckte Frostschäden, die nach einem Jahr zu Tage treten, sind ebenfalls vom AN zu vertreten. Es ist voller Ersatz zu leisten. Für die Staudenlieferung gelten die Gütebestimmungen für Stauden der Sonder- gruppe Stauden im Zentralverband des Deutschen Gemüse-, Obst- und Garten- baus. Es dürfen nur Qualitätsstauden, d. h., handelsübliche Ware geliefert werden. Alle Pflanzen müssen DIN 18916 entsprechen. Der AN hat sofort nach der Auf- tragserteilung die vollständige und termingerechte Anlieferung der Pflanzen zu ver- anlassen. Sind einzelne Pflanzen (Anzahl, Gattung, Art, Sorte, Sortierung/Qualität, Güteklasse) nicht termingerecht zu beschaffen, ist die Bauausführung umgehend zu verständigen. Dabei sind ihr entsprechende Ersatzvorschläge über beschaff- bare Pflanzen zu machen. Art, Umfang und Zeitpunkt der Ersatzlieferung werden von der Bauausführung festgelegt. Wird durch einen vom AG zu vertretenden Umstand ein Einschlag erforderlich, wird dieser nicht besonders vergütet, wenn dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte und Bauweisen ist vom AN nach- zuweisen und wird vom AG geprüft. Ausführung erst nach Freigabe durch den AG. Anzuwendende Normen: Die Allgemeinen Technischen Vorschriften (VOB/C ATV DIN 18 299 ff) sind Ver- tragsbestandteile und bei der Erfüllung der Bauaufgabe zu beachten.
VORBEMERKUNGEN / RICHTLINIEN / NORMEN
01 KG 500 - AUSSENANLAGEN - BA 1
01
KG 500 - AUSSENANLAGEN - BA 1
01.01 HERRICHTEN UND ERSCHLIESSEN
01.01
HERRICHTEN UND ERSCHLIESSEN
01.02 GELÄNDEFLÄCHEN
01.02
GELÄNDEFLÄCHEN
01.03 BEFESTIGTE FLÄCHEN
01.03
BEFESTIGTE FLÄCHEN
01.04 BAUKONSTRUKTIONEN
01.04
BAUKONSTRUKTIONEN
01.05 TECHNISCHE ANLAGEN
01.05
TECHNISCHE ANLAGEN
01.06 EINBAUTEN / AUSSTATTUNG ALLGEMEIN
01.06
EINBAUTEN / AUSSTATTUNG ALLGEMEIN
01.07 DACHGÄRTEN
01.07
DACHGÄRTEN
01.08 WARTUNG UND PFLEGE
01.08
WARTUNG UND PFLEGE
02 KG 500 - AUSSENANLAGEN - BA 2
02
KG 500 - AUSSENANLAGEN - BA 2
02.01 HERRICHTEN UND ERSCHLIESSEN
02.01
HERRICHTEN UND ERSCHLIESSEN
02.02 GELÄNDEFLÄCHEN
02.02
GELÄNDEFLÄCHEN
02.03 BEFESTIGTE FLÄCHEN
02.03
BEFESTIGTE FLÄCHEN
02.04 BAUKONSTRUKTIONEN
02.04
BAUKONSTRUKTIONEN
02.05 TECHNISCHE ANLAGEN
02.05
TECHNISCHE ANLAGEN
02.06 EINBAUTEN / AUSSTATTUNG ALLGEMEIN
02.06
EINBAUTEN / AUSSTATTUNG ALLGEMEIN
02.07 DACHGÄRTEN
02.07
DACHGÄRTEN
02.08 WARTUNG UND PFLEGE
02.08
WARTUNG UND PFLEGE
03 KG 500 - AUSSENANLAGEN - BA 3
03
KG 500 - AUSSENANLAGEN - BA 3
03.01 HERRICHTEN UND ERSCHLIESSEN
03.01
HERRICHTEN UND ERSCHLIESSEN
03.02 GELÄNDEFLÄCHEN
03.02
GELÄNDEFLÄCHEN
03.03 BEFESTIGTE FLÄCHEN
03.03
BEFESTIGTE FLÄCHEN
03.04 BAUKONSTRUKTIONEN
03.04
BAUKONSTRUKTIONEN
03.05 TECHNISCHE ANLAGEN
03.05
TECHNISCHE ANLAGEN
03.06 EINBAUTEN / AUSSTATTUNG ALLGEMEIN
03.06
EINBAUTEN / AUSSTATTUNG ALLGEMEIN
03.07 EINBAUTEN / AUSSTATTUNG
03.07
EINBAUTEN / AUSSTATTUNG
03.08 WARTUNG UND PFLEGE
03.08
WARTUNG UND PFLEGE