Metallbau- u. Schlosserarbeiten
Wiegel Nürnberg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung / Objektdaten Die WIEGEL Verwaltung GmbH & Co. KG baut ein neues Büro- und Laborgebäude am Standort 90427 Nürnberg, Hintere Dorfäckerstraße. Das Projekt umfasst ein Bürogebäude (ca. 2.500 m²), ein Labor- und Lagergebäude (ca. 315 m²) sowie Freianlagen mit Park- und Anlieferflächen. Das aus drei Ebenen (Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss) bestehende Bürogebäude wird als Holzhybridbau errichtet und bietet moderne Arbeitsplätze, Kommunikationsräume sowie Begegnungsflächen für die Mitarbeiter. Das Gebäude besticht durch eine individuell gestaltete Metallfassade und ein modernes Erscheinungsbild. In der Teilunterkellerung des Bürogebäudes befinden sich Technik- und Personalräume. Das Labor- und Lagergebäude wird ebenfalls als Holzhybridbau errichtet und stellt Flächen für die interne Prozessüberwachung an allen Standorten zur Verfügung. Die im Laborgebäude integrierte Lagerfläche ermöglicht es, wichtige Ersatzteile, die als Schlüsselkomponenten identifiziert wurden, für eine Vielzahl von Produktionsstandorten zentral vorzuhalten und bei Bedarf schnell bereitzustellen. Die Außenanlagen bestehen aus gepflasterten Park- und Anlieferflächen für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten. Zusätzlich dienen Terrassenflächen und bepflanzte Grünstreifen als attraktive Erholungsflächen für die Mitarbeiter.
Projektbeschreibung / Objektdaten
Besondere Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen des Bauherrn Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: 260410_FKT-A - Büro- und Laborgebäude Wiegel Nürnberg angepasst Umlagen: Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen: Allgemeine Umlagen: 1,8% Bauleistungsversicherung: 0,5% Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht. Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden: 1090051-wvw@gross-bau-projekte.de Montagebeginn: circa Januar 2027 bis Juni 2027
Besondere Vertragsbedingungen
ZVL - Schlosser- und Metallbauarbeiten Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Metallbau- und Schlosserarbeiten 1     Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus der DIN 18360 Metallbauarbeiten in jeweils aktueller Fassung. Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben. 2      Angaben zur Ausführung 2.1      Allgemeines Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt. Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen. 2.2      Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtungsflächen Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben.  Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch. Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt. Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender ostenbeteiligung durch den AG gestellt. Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG. Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN. Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen. Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen. 2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen. 2.4      Personal Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Metallbau- und Schlosserarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen. Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig. Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein. 2.5     Metallbau- und Schlosserarbeiten Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Teilleistungen können in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäuden/Gebäudeteilen/Ebenen zur Ausführung kommen. Die Werkstatt- und Montageplanung inkl. statischer Berechnung ist vom AN zu erstellen und beim AG bzw. Fachplaner zur Durchsicht vorzulegen. Die Unterlagen sind ebenfalls vom AN beim Prüfstatiker im notwendigen Umfang vorzulegen. Der AG ist über den Versand zu informieren. Die versendeten Unterlagen sind dem AG digital zu übermitteln. Für Treppen, Leitern, Umwehrungen, Absturzsicherungen, Schutzeinrichtungen, etc. sind die gültigen Regeln der ASR, BG, etc. einzuhalten insbesondere in Bezug auf Steigungsverhältnisse, sicherheitsgerechten Bemessung der Treppen und Umwehrungen, Geländerhöhen, Absturzsicherungen, etc. auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wird. Arbeiten anderer AN, die zur Erfüllung seiner Leistungen Voraussetzung sind, sind zu überprüfen und abzunehmen. Sie dürfen keine Mängel aufweisen. Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der AN diese Prüf- und Anzeigepflicht, so ist er für die mangelhafte Vorleistung verantwortlich. Müssen aufgrund dessen Änderungen an den Bauteilen durchgeführt werden, so gehen diese Kosten zu Lasten des AN. Der AN verpflichtet sich, bei Montage festgestellte Abweichungen von den Planvorgaben rechtzeitig dem AG und dessen Erfüllungsgehilfen zu melden. Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je Geschoss und je Treppenhaus ein verbindlicher Meterriss und je Fassade ein Achskreuz an den Bauteilen angebracht. Die vom AN durchzuführenden und für die Erbringung seiner Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN auszuführen. Der Transport schwerer Anlagenteile innerhalb des Gebäudes bis hin zum Aufstellungsort ist auf der Grundlage der konstruktiven Gegebenheiten zu sichern. Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise und Abnahmen hat der AN eigenverantwortlich zu veranlassen und durchzuführen. Die Unterkonstruktionen sind nach den Erfordernissen gemäß dem Baufortschritt anzubringen. Bohrungen sind einzurechnen. Die Einbauteile sind mit geeignetem Verguss einzusetzen. Es dürfen nur zugelassene Dübel verwendet werden. Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen. Sämtliche, nicht feuerverzinkte Anlagenteile sind mit einem dauerhaften, sicher wirkenden Rostschutzanstrich zu versehen. Zur Vermeidung von Kontaktkorrosion beim Zusammenbau unterschiedlicher Materialien sind geeignete Trennschichten einzubauen. Soweit im LV keine weitergehenden Anforderungen an die Oberflächen gestellt werden, sind die Bauteile nach VOB/C DIN 18364 3.2.2.1 vorzubereiten und nach 3.2.2.2 zu grundieren. Die Grundierung muss auf die bauseitige Zwischen- und Deckbeschichtung abgestimmt werden. Soweit im LV eine verzinkte Ausführung vorgesehen ist, sind die DIN ISO 1461 (Feuerverzinkung/Stückverzinkung) oder DIN EN 10 240 (Rohrverzinkung) einzuhalten. Soweit die Bauteile (Bleche) im Durchlaufverfahren verzinkt werden, sind die DIN-Normen für Bandbeschichtungen anzuwenden. Farbtöne (auch Metallic-Töne) nach RAL, NCS und DB, nach Wahl des AG. Bandverzinkte und bandbeschichtete Bleche sind im Innenbereich mit einer Beschichtungsstärke von mind. 10 µ und im Außenbereich von mind. 25 µ zu kalkulieren. (Standardfarbtöne des Herstellers). Alle bearbeiteten Kanten sind zu entgraten, Schweißnähte zu schleifen und der entsprechende Metallschutz ist wieder herzustellen. Schweißnähte sind, wenn nicht anders angegeben, durchlaufend auszuführen. Kanten und Ecken sind scharfkantig herzustellen und durch Schleifen zu brechen. Bei den Schweißarbeiten an Edelstahl ist darauf zu achten, dass keine Farbveränderungen auftreten. Edelstahlteile sind zu verwenden, wenn sie aufgrund der Anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind. Edelstahloberflächen sind im Schliffbild 180 zu kalkulieren, falls in der Pos. keine nähere Angabe gemacht wird. Die endgültige Oberfläche muss von der Bauleitung freigegeben werden. Die Anschlüsse an Bauteile sind konstruktiv und formal sauber auszubilden, so dass ein optisch ansprechender Eindruck entsteht. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Etiketten, Klebestreifen und Schutzüberzüge bzw. -markierungen sind vor der Übergabe kostenlos zu ent- fernen. 3      Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt als Nebenleistungen: - Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben. 4      Abrechnungshinweise Bleche für Aussteifungen und Anschlüsse etc. werden bei Abrechnung nach Gewicht über die Positionen der zugehörigen Stahlprofile aufgemessen und abgerechnet. 5      Revisionsunterlagen In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben. Diese müssen im Einzelnen enthalten: - Fachbauleitererklärung - Fachunternehmerbescheinigung - Prüfzeugnisse und Zulassungen - Materialnachweise bei Brandschutzanforderungen - Datenblätter - Schweißzertifikat in Übereinstimmung mit EN 1090-1, Tabelle B.1 zum Schweißen von Stahltragwerken nach DIN EN 1090-2 - Zertifikat „Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle
ZVL - Schlosser- und Metallbauarbeiten
01 Büro
01
Büro
01.01 Schlosserarbeiten außen I Büro
01.01
Schlosserarbeiten außen I Büro
01.02 Treppengeländer Haupttreppenhaus I Büro
01.02
Treppengeländer Haupttreppenhaus I Büro
01.03 Sonstiges I Büro
01.03
Sonstiges I Büro
02 Labor/Lager
02
Labor/Lager
02.01 Laborgebäude
02.01
Laborgebäude
03 Einheitspreise und Stundenlohnarbeiten
03
Einheitspreise und Stundenlohnarbeiten
03.01 Einheitspreise
03.01
Einheitspreise
04 Fassade
04
Fassade
04.01 Rankgerüst
04.01
Rankgerüst