Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung
PROJEKTÜBERSICHT
Bauobjekt: Neubau eines Büro- und Laborgebäudes
Bauort: 90427 Nürnberg, Hintere Dorfäckerstraße
Auftraggeber: WIEGEL Verwaltung GmbH & Co.KG
Hans-Bunte-Straße 25
90431 Nürnberg
Nutzungsbeschreibung:
Bürogebäude:
Im Bürogebäude werden zentrale Bereiche für die WIEGEL Gruppe angesiedelt werden, die unterschiedliche
Dienstleistungen für die Unternehmensgruppe erbringen: Personal, Finanzen und Controlling sowie Marketing, EDV und Technik.
Auf drei Ebenen (Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss hoch moderne und offen gestaltete Arbeitsplätze,
Kommunikationsräume und Begegnungsflächen für die Mitarbeiter.
Der gewöhnliche Bürobetrieb wird zwischen den Arbeitstagen Montag bis Freitag von ca. 6:00 – 18:00 Uhr
stattfinden.
Eine ausreichend große Stellplatzanzahl für Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter ist vorhanden wie auch die
Einplanung von Fahrradstellplätzen vorgesehen.
Laborgebäude:
Zur zentralen Dienstleistungserbringung der WIEGEL Gruppe zählt auch ein Laborbetrieb. Hierfür wird auf dem Gelände ein gesondertes Gebäude errichtet, das den gesonderten Anforderungen hinsichtlich energieeffizienter Lüftungs- und Klimatechnik, hochwertiger Laborausstattung und sicherer Laborumgebung gerecht wird.
Das Labor wird mit Geräten wie beispielsweise einem Spektrometer, Titrier- und Destillationsautomaten, einem Gerät zur induktiv gekoppelten Plasma-Massenspektrometrie (kurz: ICP) und einem pH-Meter ausgestattet sein, wodurch die Prozesse an allen Standorten durch eine regelmäßige Probennahme und anschließende Probenanalyse laufend und zentral überwacht und bei Bedarf korrigiert werden können. Dies trifft sowohl auf den für die Feuerverzinkung wichtigen Vorbehandlungsprozess als auch auf den eigentlichen Verzinkungsprozess selbst zu. Dies geschieht durch Untersuchungen an flüssigen Proben der Vorbehandlungsbäder und an festen Proben der Verzinkungsbäder.
Der gewöhnliche Laborbetrieb geht mit den gleichen Arbeitszeiten für den Bürobetrieb einher.
Die im Laborgebäude integrierte Lagerfläche sieht die Möglichkeit vor, die wichtigsten und als
Schlüsselkomponenten identifizierten Ersatzteile für eine Vielzahl von Produktionsstandorten zentral vorzuhalten und diese bei Bedarf schnell zur Verfügung stellen zu können.
Projektbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Arbeitsumfang
Ist es dem Anbieter aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich alle ausgeschriebenen Positionen oder Titel auszuführen, ist ein Teilangebot über Einzelpositionen oder Einzeltitel zulässig und erwünscht.
Grundlagen
Der Auftragnehmer (fortan AN genannt) hat sich durch Besichtigung der Örtlichkeit und der vorhandenen Plangrundlagen vor der Angebotsabgabe zu informieren, ob die Annahmen, die er aufgrund seiner Kalkulation getroffen hat, zutreffend sind. Forderungen jeglicher Art, die durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder der Planunterlagen von Seiten des AN entstehen sollten, werden nicht anerkannt.
Die eingesetzten Massen wurden aufgrund der vorhandenen Planunterlagen unter Berücksichtigung evtl. erfolgter Änderungen ermittelt. Mehrungen, Minderungen oder der Fortfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung der Einheitspreise.
Eine losweise Vergabe behält sich der Auftraggeber (fortan AG genannt) ebenso vor, wie einzelne Positionen zu streichen.
Vorgaben und Prüfpflicht
Auf fehlende oder widersprüchliche Angaben bzw. Unklarheiten hat der AN schriftlich im Vorfeld hinzuweisen.
Eventuell fehlende Angaben, Unterlagen sind anzufordern, sofern sie nicht Leistungsbestandteil des AN sind (wie z.B. Fachplanungen, Gutachten, Prüfungen, etc.).
Hat der Unternehmer Bedenken jeglicher Art gegen die geplante Ausführung hinsichtlich Konstruktion, Art, Sicherheits- oder Schutzvorkehrungen, so sind diese schriftlich mit Angebotsabgabe anzumelden. Des weiteren hat er einen entsprechenden, begründeten, technisch möglichen Alternativvorschlag aufzuzeigen.
Nimmt der Bieter keine Eintragungen bei Fabrikatsabfragen vor, gilt das Richtfabrikat der Leistungsbeschreibung als akzeptiert.
Sollten Produkte unterschiedlicher Hersteller verwendet werden, so müssen sie in allen Punkten miteinander verträglich sein.
Mit den Leistungen kann erst nach einer eine Einigung über die Ausführung unter Verantwortung des AN begonnen werden.
Alternativen und Nebenangebote
Sieht der Bieter in der ausgeschriebenen Form aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine günstigere Ausführung als möglich an, so ist diese separat mit aufzuführen und die Gleichwertigkeit durch Produktblätter bzw. Prüfzeugnisse nachzuweisen.
Hierdurch darf jedoch kein zeitlicher, genehmigungsrechtlicher oder wirtschaftlicher Nachteil bei Nutzung und Betrieb entstehen. Gestalterische Absichten müssen im Wesentlichen erhalten bleiben.
Abweichungen zum Hauptangebot sind ausführlich zu beschreiben und kostenmäßig dem Hauptangebot gegenüberzustellen.
Die Zustimmung für die Verwendung muss vom AG freigegeben werden.
Prüfungen / Zulassungen
Auf Wunsch sind kostenlos Prüfzeugnisse bzw. Nachweise der geforderten Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und Materialien vor Arbeitsbeginn vorzulegen.
Behördliche Prüfungen, Abnahmeprotokolle, Erstinbetriebnahmen und Prüfzertifikate von Bauteilen sind vom AN durch den Bieter rechtzeitig und eigenverantwortlich zu veranlassen. Eventuell hieraus anfallende Kosten sind im Angebotspreis einzurechnen.
Vor der Verwendung anderer Materialien als den Vorgesehenen müssen deren Eigenschaften und Qualität nachgewiesen werden.
Umweltschutz
Umweltschutzbedingungen, insbesondere den Gewässerschutz, den Lärmschutz und die Luftreinhaltung sind einzuhalten.
Es sind ausschließlich amtlich zugelassene, gesundheits- und umweltverträgliche Baustoffe zu verwenden.
Baustelleneinrichtung
Kosten für die Baustelleneinrichtung wie die Unterkunft des Personals, die Lagerung von Material und, falls notwendig das Herstellen, Vorhalten und Beseitigen der, für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Zufahrten und Wege wird nicht gesondert vergütet und muss in den Positionen (falls nicht gesondert beschrieben) mit berücksichtigt werden.
Für die Materiallagerung während der Bauzeit wird der Auftraggeber keine Haftung übernehmen.
Die vom AG zur Verfügung gestellten Lager- und Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend in Stand zu setzen.
Bauablauf und Bauausführung
Jeder AN hat vor Beginn der Arbeiten eine ständig anwesende Aufsichts- und Ansprechperson zu benennen, welche weisungsberechtigt ist.
Die Weitervergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen.
Sollten Mängel festgestellt werden, sind diese ohne Behinderung des laufenden Betriebes unverzüglich zu beheben.
SIGEKO und Unfallverhütung
Alle Unfallverhütungsvorschriften sowie bau-, orts- und sicherheitsspezifische Vorschriften sind gewissenhaft und eigenverantwortlich einzuhalten.
Schutzvorrichtungen, die der AN erbringt sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Dies schließt Schäden und Folgeschäden an Personen oder Sachen des AG oder Dritter ein, es sei denn, der AN weist nach, dass der Schaden nicht durch Nichtbefolgung der vorstehenden Bestimmungen, oder durch seine oder seiner Mitarbeiter Schuld entstanden ist.
Werbung
Gewerbliche Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Absprache mit dem AG zulässig.
Verschmutzung und Beschädigungen
Der AN ist dazu verpflichtet alle Bauteile jeder Art, sowie die erbrachten Leistungen anderer Unternehmer vor Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Insbesondere bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk und anderen oberflächenfertigen Flächen ist umsichtig vorzugehen.
Der Auftragnehmer haftet für alle, gegen den AG erhobenen Ansprüche, die durch sein Unternehmen verschuldet oder durch Fahrlässigkeit entstanden sind. Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind einzuhalten
Der aus der eigenen Leistung verursachte Schutt- und Abfall hat der AN selbst zu tragen. Für Bauschutt, dessen Ursache nicht feststellbar ist, wird der AN anteilig beteiligt.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Innenputz- und Spachtelarbeiten
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Ausführungsgrundlage und Geltungsbereich
Es gelten die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB Teil C, die zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistungen des AN geltenden, einschlägig anerkannten Regeln der Technik sowie die für die Leistung des AN zutreffenden DIN- EN und VDI- Normen und technische Vorschriften neuester Fassung insbesondere:
- DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
- Merkblatt 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Verspachtelung von Gipsplatten, Oberflächengüten
- sämtliche Normen zur Bestimmung und Prüfung der geforderten Qualität
- Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller von Bau- und Bauhilfsstoffen
- die einschlägigen Grund- und Fachregeln im Putzer- und Stukkateurhandwerk
- Unfallverhütungsvorschriften Bauarbeiten, Grundsätze der Prävention und Merkblätter der Berufsgenossenschaft
- die vorliegenden Plangrundlagen der Architekten und Sonderfachleute
- die Leistungsbeschreibung ergänzt durch die Angaben der Bauleitung
Ausführung
Fehlstellen, zu tiefe oder zu breite Fugen sind mit besonderen Maßnahmen auszugleichen; sie dürfen nicht im Zusammenhang mit der ersten Putzlage ausgeglichen werden. Ebenso dürfen mit Mörtel geschlossene Fugen und Aussparungen auf keinen Fall "nass-in-nass" überputzt werden.
Fenster, Fensterstöcke, Türen, Türfutter, Türrahmen, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile, angrenzende Bauteile etc. sind sorgfältig abzudecken. Beim Entfernen von Putzschichten sind Geräte, Einrichtungen u.ä. staubsicher abzudecken. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Das Klammern, die Verwendung von Reißzwecken oder ähnlichen Befestigungsmitteln, die die abzudeckende Oberfläche verletzen oder Rost verursachen, ist ausdrücklich untersagt. Bei Nichtbeachtung gehen auch Folgeschäden zu Lasten des Auftragnehmers.
Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen. Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen.
Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden, sind sofort ohne Beschädigung zu reinigen.
Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden.
Markierungen für Fußbodenhöhen dürfen nicht überputzt werden und sind ggf. auszusparen
Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, dass sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden. Sie sind nach dem Putzen freizulegen; die Dosen sind sauber anzuarbeiten und von Mörtel zu reinigen. Diese Arbeiten gelten als Nebenleistung.
Wandputz im Innenbereich darf keine unmittelbare Verbindung zu Treppenläufen und -podesten haben, wenn Maßnahmen zum Trittschallschutz vorgesehen sind.
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Fensterbänke, Rohre, Einbauten u. dgl. sind so einzuputzen, dass durch temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen können.
Innenputz ist grundsätzlich sauber an die Rohdecke anzuschließen, sofern der Fußbodenaufbau keine andere Lösung vorsieht. Mörtelreste sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu entfernen.
Soll Glättputz an Fertigteildecken angebracht werden (Dicke ca. 5 mm) sollen die Fugen mit einem Fugenband überbrückt werden; das ggf. vorher erforderliche Ausfugen der Deckenplatten wird davon nicht berührt. Dünnputz (bis ca. 3 mm) eignet sich grundsätzlich nicht als Deckenputz.
Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den Nebenleistungen.
Nach Abschluss der Arbeiten sind der Bauleitung nach Aufforderung Sicherheitsdatenblätter sowie Dokumentationen der verwendeten Materialien, Bau- und Hilfsstoffe zu übergeben.
Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18350 gelten als Nebenleistung:
- Kellenschnitte im Zusammenhang mit Anschlüssen gemäß Nr. 4.1.7 DIN 18 350.
- Das Einputzen der ausgeschriebenen Putzprofile, Eckschutzschienen und Einputzleisten.
- Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben.
Technische Vorbemerkungen Innenputz- und Spachtelarbeiten
01 Bürogebäude
01
Bürogebäude
01.01 Innenputzarbeiten
01.01
Innenputzarbeiten
01.02 Spachtelarbeiten
01.02
Spachtelarbeiten
02 Laborgebäude
02
Laborgebäude
02.01 Innenputzarbeiten
02.01
Innenputzarbeiten
02.02 Spachtelarbeiten
02.02
Spachtelarbeiten
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.01 Stundenlohnarbeiten
03.01
Stundenlohnarbeiten